Entwurf Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 2015

Gemeinsame Agrarpolitik 2015
Entwurf Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 2015
LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt
1 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators
Ausgleichszulage in benachteiligten
Gebieten (AZL) - Entwurf!
Zuwendungsvoraussetzungen
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Aktive Betriebsinhaber
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Mindestschlaggröße 0,30 ha
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Mindestens 3 ha im benachteiligten Gebiet in Sachsen
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Landwirtschaftliche Nutzfläche – GL-Feldblöcke, AL-Feldblöcke, KF-Feldblöcke
aber keine UN-Feldblöcke
Schläge unter 0,30 ha werden bei der Summierung 3 ha nicht berücksichtigt
Flächen aus anderen Bundesländern werden zukünftig nicht mehr gefördert
LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt
2 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators
Zuwendungsvoraussetzungen
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Weizen und Mais sind weiter ausgeschlossen, außer im Berggebiet
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Neu: Dinkel ist zuwendungsfähig
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Neu: der Mindestauszahlbetrag von 250 EUR entfällt!
Ausgleichszulage und neue Umweltprogramme
Ausgleichszulage wird auch bei der Beantragung von Maßnahmen des
Ökologischen/Biologischen Landbaus (ÖBL) gezahlt
Im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AuK) wird bei der
Beantragung von Brache-Maßnahmen/ Blühflächen (AL5) und Biotoppflegemahd
(GL2) und Brache auf GL (GL3) keine AZL gewährt
Bei der Beantragung von Naturschutzgerechter Hütehaltung/ Beweidung (GL4)
wird AZL nur gewährt, wenn es sich um direktzahlungsberechtigte Flächen
handelt
LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt
3 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators
Prämienhöhe
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Umstellung der Prämiensätze von der landwirtschaftlichen Vergleichszahl
(LVZ) auf die Ertragsmesszahl (EMZ)
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Für AL und GL der gleiche Satz
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Nur noch 4 Stufen
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Degression
ab 85 ha soll die Prämie im Durchschnitt um 5 % gekürzt werden
Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete an sich soll nicht vor 2018
wirksam werden
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Merkblatt_Ausgleichszulage.pdf
LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt
4 | XX. Monat 2013
| Name des Präsentators
Abstufung
Prämiensätze
RL AZL/2015 (Entwurf)
RL AZL/2015 (Entwurf)
Prämie bis 85 ha
[EUR/ha]
Stufe
1
2
3
4
Berggebiete
(ab 800 m ü. NN oder ab 600 m ü. NN
und mit über 17 % Hangneigung)
Benachteiligte Agrarzonen und Kleine
Gebiete
Benachteiligte Agrarzonen 2
(ab 600 bis 800 m ü. NN und
EMZ ≤ 21)
Benachteiligte Agrarzonen 3
(ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ*
über 21 oder unter 600 m ü. NN und
EMZ unter 30)
Benachteiligte Agrarzonen 4
(unter 600 m ü. NN und einer EMZ ≥ 30)
LfULG,
ISS Plauen,
Sybille Eckardt
5 | XX. Monat 2013
| Name
des Präsentators
134
103
77
63