Gemeinsame Agrarpolitik 2015 Entwurf Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 2015 LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt 1 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZL) - Entwurf! Zuwendungsvoraussetzungen ❙ Aktive Betriebsinhaber ❙ Mindestschlaggröße 0,30 ha ❙ Mindestens 3 ha im benachteiligten Gebiet in Sachsen ❙ Landwirtschaftliche Nutzfläche – GL-Feldblöcke, AL-Feldblöcke, KF-Feldblöcke aber keine UN-Feldblöcke Schläge unter 0,30 ha werden bei der Summierung 3 ha nicht berücksichtigt Flächen aus anderen Bundesländern werden zukünftig nicht mehr gefördert LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt 2 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators Zuwendungsvoraussetzungen ❙ Weizen und Mais sind weiter ausgeschlossen, außer im Berggebiet ❙ Neu: Dinkel ist zuwendungsfähig ❙ Neu: der Mindestauszahlbetrag von 250 EUR entfällt! Ausgleichszulage und neue Umweltprogramme Ausgleichszulage wird auch bei der Beantragung von Maßnahmen des Ökologischen/Biologischen Landbaus (ÖBL) gezahlt Im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AuK) wird bei der Beantragung von Brache-Maßnahmen/ Blühflächen (AL5) und Biotoppflegemahd (GL2) und Brache auf GL (GL3) keine AZL gewährt Bei der Beantragung von Naturschutzgerechter Hütehaltung/ Beweidung (GL4) wird AZL nur gewährt, wenn es sich um direktzahlungsberechtigte Flächen handelt LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt 3 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators Prämienhöhe ❙ Umstellung der Prämiensätze von der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) auf die Ertragsmesszahl (EMZ) ❙ Für AL und GL der gleiche Satz ❙ Nur noch 4 Stufen ❙ Degression ab 85 ha soll die Prämie im Durchschnitt um 5 % gekürzt werden Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete an sich soll nicht vor 2018 wirksam werden http://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Merkblatt_Ausgleichszulage.pdf LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt 4 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators Abstufung Prämiensätze RL AZL/2015 (Entwurf) RL AZL/2015 (Entwurf) Prämie bis 85 ha [EUR/ha] Stufe 1 2 3 4 Berggebiete (ab 800 m ü. NN oder ab 600 m ü. NN und mit über 17 % Hangneigung) Benachteiligte Agrarzonen und Kleine Gebiete Benachteiligte Agrarzonen 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ ≤ 21) Benachteiligte Agrarzonen 3 (ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ* über 21 oder unter 600 m ü. NN und EMZ unter 30) Benachteiligte Agrarzonen 4 (unter 600 m ü. NN und einer EMZ ≥ 30) LfULG, ISS Plauen, Sybille Eckardt 5 | XX. Monat 2013 | Name des Präsentators 134 103 77 63
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