Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Soest

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DONNERSTAG
9. APRIL 2015
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Soest
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ehemalige
Gärtnerei Mengeringhausen“ der Stadt Soest
(beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB
i.V.m § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a i.V.m § 3 Abs. 1
BauGB (Aushang)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am
19.03.2015 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61
„Ehemalige Gärtnerei Mengeringhausen“ der Stadt Soest sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Aushangs beschlossen. Die
Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m.
§ 13 BauGB.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Neubebauung städtebaulich in die vorhandenen Strukturen einzufügen. Die erkennbare städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 61 ist es, entlang der übergeordneten Straße „Weslarner Weg“ eine leicht verdichtete, höhere Bebauung zuzulassen. Diese Intention soll durch die Bebauungsplanänderung
nicht berührt werden.
Das Plangebiet grenzt im Westen an den „Wiesmannweg“ und im Osten an den
„Weslarner Weg“ und befindet sich auf dem ehemaligen Grundstück der Gärtnerei Mengeringhausen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs ist
aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Soest
Aufstellung der 179. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 die Aufstellung der 179. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ der Stadt Soest gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Außerdem hat er den Entwurf der 179. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frei gegeben.
Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Soest.
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung liegt vom 09.04.2015 bis einschließlich 24.04.2015 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21,
59494 Soest, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der
Dienststunden aus. In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die
für die Planung in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur
Plankonzeption zu äußern und diese erörtern.
Es wird gem. § 13 a Abs 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Bekanntmachung
Hiermit wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61
„Ehemalige Gärtnerei Mengeringhausen“ und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit in Form eines Aushanges bekannt gemacht.
Soest, den 07.04.2015
gez. Dr. Ruthemeyer
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Warstein
Am Donnerstag, den 09.04.2015 erscheint die Nr. 4 des 41. Jahrgangs des
Amtsblattes der Stadt Warstein mit folgendem Inhalt:
1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der
Stadt Warstein für das Haushaltsjahr 2015
2. Zwangsversteigerungen
Warstein, 07.04.2015
Der Bürgermeister
gez. Gödde
Mit der
Reisezeit
Ziel der 179. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Überprüfung bzw. Fortschreibung im Hinblick auf die Darstellung möglicher zusätzlicher Standorte für Windkraftanlagen innerhalb des Stadtgebietes. Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung soll das Stadtgebiet
auf mögliche Eignungsflächen für zusätzliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen überprüft und ggf. zusätzliche Flächen dargstellt werden.
In einer öffentlichen Versammlung am Donnerstag, dem 23. April 2015 um 18.00 Uhr wird in der Stadthalle Soest, Dasselwall 1, über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert.
Im Anschluss daran besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Alle interessierten Bürger sind zu dieser öffentlichen Versammlung eingeladen.
Die Planungsunterlagen liegen vom 16. April bis einschließlich 30. April 2015 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg
21, 59494 Soest, I. Obergeschoss (AG Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hier besteht ebenfalls die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Bekanntmachung
Hiermit werden der Beschluss zur Aufstellung der 179. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ der Stadt Soest
sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Soest, den 07.04.2015
gez. Dr. Ruthemeyer
Bürgermeister
in fremden Ländern weilen!
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in Ihrer Tageszeitung.
Ihr Horoskop für heute
Widder 21.3.-20.4.
Sie möchten es gar zu gern
allen möglichen Leuten
recht machen. Aber das
klappt bloß, wenn sich die anderen
einig sind. Ist das nicht der Fall, dürfte die Sache undurchführbar sein.
Löwe 23.7.-23.8.
Mit den althergebrachten
Argumenten ist es in diesem
speziellen Fall leider nicht
getan. Von Ihnen darf und muss man
sogar etwas Originelleres erwarten.
Das sind Sie einfach schuldig.
Schütze 23.11.-21.12.
Manche Angelegenheiten
erledigen sich auf wunderbare Art und Weise von
selbst. Gut, dass Sie abgewartet haben! Für die meisten anderen Probleme ist dies jedoch keine Lösung.
Stier 21.4.-20.5.
Ein Zwischenfall war so, wie
er sich jetzt ereignet hat,
absolut unvorhersehbar.
Noch ist es aber möglich, dass Sie
darauf reagieren. Sie werden die
Lage zweifellos in den Griff kriegen.
Jungfrau 24.8.-23.9.
Jemand versucht, Ihnen die
Schuld an einer Bruchlandung zuzuschieben. Sie
sollten darum nicht zögern, die wahren Schuldigen in aller Öffentlichkeit
an den Pranger zu stellen.
Steinbock 22.12.-20.1.
Nehmen Sie sich mal wieder
mehr Zeit für Ihr Privatleben. Denn Erfolge im
Beruf garantieren Ihnen noch lange
kein Wohlbefinden; denn es muss
auch der private Aspekt stimmen.
Zwillinge 21.5.-21.6.
Laufen Sie bitte nicht jeder
Kleinigkeit hinterher. Sie
sparen sehr viel Kraft, wenn
Sie sie lediglich auf die Hauptsache
konzentrieren. Sich jetzt schon festzulegen, wäre allerdings verkehrt.
Waage 24.9.-23.10.
Stimmen Sie sich, nach
Möglichkeit, mit allen Beteiligten ab. Niemand darf
sich in dieser Sache übergangen
fühlen! Und Sie wissen, dass sich Ihre
Großzügigkeit stets gelohnt hat.
Wassermann 21.1.-20.2.
Sie haben wirklich an alles
gedacht und jedes kleinste
Detail in Erwägung gezogen. Falls sich jetzt noch jemand bei
Ihnen beschweren sollte, darf Sie das
nicht aus Ihrer Ruhe bringen.
Krebs 22.6.-22.7.
Ein anderer ist schon wieder
vor Ihnen da! Erinnern Sie
sich an die alten Tricks, um
bald wieder vorn zu liegen. Es kann
nicht schaden, ab und zu einmal in
der Trickkiste herum zu kramen.
Skorpion 24.10.-22.11.
Eine Bürgschaft zu geben,
ist nie ohne Risiko. Deshalb
ist es empfehlenswert, zu
prüfen, ob Sie dem Schuldner wirklich vertrauen können. Falls nicht,
lassen Sie lieber die Finger davon.
Fische 21.2.-20.3.
Jemand möchte in Ihren
Kreis aufgenommen werden. Dass Sie dafür sind, ist
für andere leider Grund genug, sich
dagegenzustellen. Diese Situation
wird kaum einfach zu lösen sein!
ländliche
Wohnsiedung
dt.
Rundfunkpionier †
ringförmige
Koralleninsel
Weltorganisation
(Abk.)
längere
Erzählung
Leitfaden
Muse
der
Liebesdichtung
Auf
welche
Weise?
englisch:
sein
deutsche
TV-Anstalt
(Abk.)
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etwas
Schweres
bewegen
weiches
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Birkengewächs
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