der 13. Änderung des Bebauungsplanes Baven

Bebauungsplan Baven Nr. 13 „Biogasanlage Baven“ mit Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Baven Nr. 8 „Kernort Baven” und der Örtlichen Bauvorschrift Baven
Ortsmitte
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der vormaligen Gemeinde Hermannsburg in der heutigen
Gemeinde Südheide hat am 14.10.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Baven Nr. 13
„Biogasanlage Baven" mit Teilplanaufhebung des Bebauungsplanes Baven Nr. 8 „Kernort
Baven“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.
Der Planbereich befindet sich im Westen der Ortslage Bavens. Er wird auf der Karte im
Maßstab 1:5.000 dargestellt
- hier bitte JPEG Karte Übersichtsplan BPlan Baven einfügen Ziel und Zweck der Planung:
Ergänzung und Erweiterung des Sondergebietes für die vorhandene Biogasanlage nach
Westen
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit
vom 09.04.2015 bis einschließlich 09.05.2015
in der Dienststelle der Gemeindeverwaltung Südheide
- Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide- während der Sprechzeiten
Montag - Freitag
Dienstag
Donnerstag
und nach Vereinbarung
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich dargelegt.
Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft werden in dem Umweltbericht erläutert,
der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jeder/m eingesehen werden.
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur
Niederschrift vorgebracht werden.
AZ III/622-22/132
Südheide, den 26.03.2015
Gemeinde Südheide
Der Bürgermeister