Bebauungsplan Baven Nr. 13 „Biogasanlage Baven“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Baven Nr. 8 „Kernort Baven” und der Örtlichen Bauvorschrift Baven Ortsmitte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Verwaltungsausschuss der vormaligen Gemeinde Hermannsburg in der heutigen Gemeinde Südheide hat am 14.10.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Baven Nr. 13 „Biogasanlage Baven" mit Teilplanaufhebung des Bebauungsplanes Baven Nr. 8 „Kernort Baven“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht. Der Planbereich befindet sich im Westen der Ortslage Bavens. Er wird auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt - hier bitte JPEG Karte Übersichtsplan BPlan Baven einfügen Ziel und Zweck der Planung: Ergänzung und Erweiterung des Sondergebietes für die vorhandene Biogasanlage nach Westen Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 09.04.2015 bis einschließlich 09.05.2015 in der Dienststelle der Gemeindeverwaltung Südheide - Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide- während der Sprechzeiten Montag - Freitag Dienstag Donnerstag und nach Vereinbarung 8.00 - 12.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr öffentlich dargelegt. Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft werden in dem Umweltbericht erläutert, der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jeder/m eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. AZ III/622-22/132 Südheide, den 26.03.2015 Gemeinde Südheide Der Bürgermeister
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