Betrieblicher Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst ver.di Bezirk Herford – Minden – Lippe Referentin: Stefani Mehring, TBS Bielefeld 18. Mai 2015 Bildungszentrum Lage-Hörste © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 1 Wer ist die TBS NRW – Leitbild • Wir unterstützen und gestalten betriebliche Innovationsprozesse Die TBS fördert den sozialverträglichen Strukturwandel in NRW • Wir arbeiten für Betriebsund Personalräte (wie Unternehmensberater für die Geschäftsleitung) • Wir begleiten und unterstützen Landesaktivitäten © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 2 Warum ist Gesundheit ein wichtiges Thema für Betriebe und Beschäftigte? © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 3 Ausgangslage Anforderungen im Berufsleben verändern sich, Arbeitsinhalte werden komplexer, umfangreicher. Psychische Fehlbeanspruchungen und Erkrankungen nehmen kontinuierlich zu. Die Altersstruktur der Beschäftigten verändert sich – der Anteil älterer Beschäftigter steigt, ebenso die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse. Der stetige Kostendruck bedingt, dass weniger Beschäftigte mehr Aufgaben und höhere Arbeitsmengen bewältigen müssen. Der Handlungsbedarf steigt… © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Belastungen im Bereich Kindertagesstätten Organisatorische Faktoren: − Zeitdruck, Hektik, gleichzeitige Erledigung mehrerer Aufgaben, hohe Gruppengröße bei zu wenig Personal…. − Ständige Aufmerksamkeit für die Kinder, Konfrontationen mit Kindern und Eltern… − Mangelnde Rückzugsmöglichkeiten, selten störungsfreie Pausen, Wartezeiten… Belastungen aus der Arbeitsumwelt: − Lärm, Raumklima, Arbeitsmittel Inhaltliche Faktoren: − Hohe Anforderungen an Konzentration, Anforderungen an Qualifikation/Kreativität/Einfühlung/soziale Kompetenz Quelle: „Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen und Allgemeinen Sozialen Diensten“ ver.di 2010 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Belastungen im Bereich Sozialdienst Organisatorische Faktoren: − Zeitdruck, Zunahme der Aufgaben, wenig Planbarkeit, kaum Erholungsphasen − Wenig Zeit für sozialarbeiterische Tätigkeiten, Zunahme von Verwaltungsaufgaben − Unklare Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes − Sparmaßnahmen und deren Auswirkungen Inhaltliche Faktoren: − Komplexität der Aufgaben, Unsichere Entscheidungssituationen bei hoher Verantwortung Quelle: „Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen und Allgemeinen Sozialen Diensten“ ver.di 2010 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Bedeutungszunahme psychischer Erkrankungen Quelle:http://psyga.info/presse/#c330, 14.01.2014 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 7 Veränderung Fehlzeiten nach Diagnosen © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 8 Quellen psychischer Belastungen Quelle: http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/gefaehrdungsbeurteilung_psychi.htm, 23.11.2014 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 9 Was bedeutet „Burnout"? © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 10 Was bedeutet „Burnout“? „Es gibt keine Übereinkunft darüber, welche Symptome verbindlich über welche Zeit und in welcher Intensität vorliegen müssten, damit von Burnout gesprochen werden kann.“ Prof. A. Hillert, Chefarzt der Medizinisch-Psychosomatischen Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee in wirtschaft + weiterbildung, 01_2011 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 11 Was bedeutet „Burnout“? Extreme Belastungsfolge Erschöpfungssyndrom „Ausgebrannt sein“, „Zustand der totalen Erschöpfung“ Keine Krankheit (nach der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten ICD 10) © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 12 Was bedeutet „Burnout“? Vier Kernsymptome: Emotionale Erschöpfung („Ich kann nicht mehr“) Leistungsunzufriedenheit („Ich bring nix mehr zustande“) Dehumanisierung („Ich kann sie nicht mehr sehen“) Überdruss („Ich will nicht mehr“) Quelle: Prof. Dr. Burisch, Universität Hamburg, BIND / Burnout-Institut Norddeutschland, Vortrag v. 19.03.2011, Bad Arolsen © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 13 Handlungsoptionen Präventiv: Stärkung individueller Bewältigungskompetenzen, z.B. durch Vermittlung von Stressregulationsstrategien oder Zeitmanagement- und Konfliktlösetechniken Veränderung potenziell schädigender Arbeitsplatzstrukturen (Zeitdruck reduzieren, Ressourcen zur Verfügung stellen, mehr Autonomie schaffen, um eigene Arbeitsprozesse kontrollieren zu können) Wiedereingliederungskonzepte für bereits erkrankte Beschäftigte, die aus einer längeren Krankheitsphase an den Arbeitsplatz zurückkehren © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 14 Verhältnis- und Verhaltensprävention „In der Strategieentwicklungsphase sind Ziele, Handlungsfelder, zielführende Aktionen und Prozesse festzulegen. Als Leitfaden zur Strategieentwicklung bietet es sich an, drei große Ansätze und Zielrichtungen zu unterscheiden: Verhaltensprävention zielt auf eine gesunde SelbstSteuerung von Einzelpersonen. Wirbelsäulenkurse, Stressbewältigungs-training, Grippeschutzimpfungen, Sucht-Beratung sind Instrumente zur Verhaltensprävention. Verhältnisprävention zielt auf gesunde Arbeitsbedingungen. Handlungsfelder: Verbesserungen der Ergonomie am Arbeitsplatz oder der Arbeitsorganisation. © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 15 Verhältnis- und Verhaltensprävention Systemprävention zielt auf ein "gesundes Miteinander" in der Zusammenarbeit, in der Hierarchie und im Gesamtunternehmen. Altersgemischte Gruppen, Betriebsvereinbarung Mobbing oder Führungskräftetrainings sind Maßnahmen zur systematischen Prävention sozialer Konflikte. Verhaltens- und Verhältnisprävention können sich überschneiden. Beispielsweise kann die Verhältnisprävention Strukturen schaffen, die bei der Verhaltensprävention benötigt werden.“ Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliches_Gesundheitsmanagement, Zugriff 25.03.2014 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 16 Praktische Umsetzung des TV „Gesundheit“ für den Sozialund Erziehungsdienst © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 1. Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz / ArbSchG §5 Die Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er ist für die Durchführung verantwortlich. Die Ergebnisse sind Grundlage der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten. Gegenüber Behörden und der Unfallversicherung sind sie nachzuweisen. Die Wirksamkeit der getroffenen Verbesserungsmaßnahmen gilt es regelmäßig zu prüfen. Alle möglichen Gefährdungen körperlicher und psychischer Art sind zu berücksichtigen. http://www.ergoonline.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm (Zugriff: 07.04.2011) © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 18 1. Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5) Dazu ist die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung zu beurteilen. Ebenso müssen Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, Arbeitszeit und Qualifikation hinsichtlich möglicher Gefährdungen analysiert werden. Beschäftigte haben das Recht, über die Ergebnisse informiert zu werden. Beratung erhält der Arbeitgeber durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Der Gesetzgeber schreibt kein Verfahren vor. Quelle: http://www.ergoonline.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm (Zugriff: 07.04.2011) © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 19 1. Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz Die Gefährdungsbeurteilung Warum Gefährdungsbeurteilung? Ohne Beurteilung keine Verbesserung! • Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungsmaßnahmen abgestellt oder gemindert werden. Quelle: http://www.ergoonline.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm (Zugriff: 07.04.2011) © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 20 Allgemeiner Prozess der Gefährdungsbeurteilung Vorbereitung Ermittlung der Belastungen Beteiligung Beteiligung Fortlaufende Dokumentation Wirkungskontrolle Beteiligung Beteiligung Beurteilung von Gefährdungen Beteiligung © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Ableiten und Umsetzen von Maßnahmen Beteiligung 21 Kernelemente des Tarifvertrags §56 TVöD-V Kernelemente des Tarifvertrags „Gesundheit“ 1. Individueller Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung 2. Die Betriebliche Kommission (Gremium zur Steuerung des Vorgangs der Gefährdungsbeurteilung / Entscheidung über Maßnahmen) 3. Die Gefährdungsbeurteilung (Verfahren zur Analyse gesundheitlicher Belastungen und deren Bewertung) 4. Der Gesundheitszirkel (Gremium zur Bearbeitung der per Gefährdungsbeurteilung festgestellten Belastungen; darüber hinaus auch eigenständige / ergänzende Analyse und Bearbeitung gesundheitlicher Belastungen im Auftrag der betrieblichen Kommission möglich). © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Erste Handlungsschritte (1) 1. Eine betriebliche Kommission gründen! (Vorteilhaft: personell mit Arbeitsschutzausschuss verzahnen – Reibungsverluste vermeiden!) 2. Die Kommission ruft einen Gesundheitszirkel ins Leben. 3. Der Gesundheitszirkel bekommt immer einen zeitlich befristeten Auftrag, z.B.: 1. Potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei den Beschäftigten abfragen (per Fragebogen) und in Bearbeitung bringen oder 2. bei den Beschäftigten die Störungen und Belastungen bei der Arbeit abfragen und nach Lösungen zur Verbesserung suchen. 4. Erfahrungswert Aufwand: 3-6 Treffen à 2-3 Std. je nach Auftragsumfang © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Erste Handlungsschritte (2) Gefährdungsbeurteilung auf zwei Ebenen anpacken: • Wo es um Standards aus Normen und Richtlinien geht, sind Arbeitsschutzexperten gefragt: Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, …)! • Wo es um die unmittelbaren Arbeitsbedingungen geht, sind die Beschäftigten selbst die Experten! © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Methode Gesundheitszirkel © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 25 Methode Gesundheitszirkel © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Handlungsmöglichkeiten: Selbstsorge © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Entschleunigen – Stress reduzieren Die Stresskompetenz im Beruf und Alltag erhöhen Instrumentelle Stresskompetenz Mentale Stresskompetenz Regenerative Stresskompetenz Förderliche Einstellungen Ausgleich schaffen 1. Lernen – Fachliche Kompetenzen 1. Das Annehmen der Realität 1. Erholung aktiv gestalten (Pausen, Schlaf, Urlaub) 2. Soziales Netz aufbauen 2. Anforderungen konstruktiv bewerten 2. Genießen im Alltag 3. Grenzen setzen/sich selbst behaupten 3. Überzeugung in die eigene Kompetenz stärken 3. Körperlich und mental entspannen 4. Selbst- und Zeitmanagement: sich selbst führen 4. Stressverstärkende Einstellungen entschärfen 4. Sport und Bewegung Anforderungen aktiv angehen Quelle: GKM Institut: „Das 3x4 der individuellen Stresskompetenz“, www.gkm-institut.de, 2010 © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 28 Selbstsorge im Team Selbstsorge im Team durch regelmäßige Anwendung der Methode „Kollegiale Beratung“ Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Schafft individuelle Entlastung Sorgt für Transparenz und gegenseitiges Verständnis in Arbeitsbereichen / Abteilungen bringt neue Impulse und Sichtweisen, unterstützt durch konkrete Lösungsansätze © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 29 Kollegiale Beratung Falldarstellung Der/die FallstellerIn bereitet sich vor und erstellt ggf. eine Fragenklärung Die BeraterInnen stellen ausschließlich Verständnisfragen (keine Lösungen oder Vermutungen!) (max. 10 min) Hypothesenbildung 1 Schlüsselfrage Lösungsfindung Konkrete Maßnahmen © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de Visualisierung, er/sie schildert den BeraterInnen den Fall (max. 5 min) Die BeraterInnen äußern Hypothesen und Empfindungen zu Hintergründen und Zusammenhängen (FallstellerIn dreht sich um, hört nur zu und notiert sich die Hypothesen, die für ihn/sie wichtig erscheinen, an welchen weitergearbeitet werden soll (max. 3 Themen)) (max. 10 min) Der/die FallgeberIn formuliert 1 spezifische Schlüsselfrage z.B. Wie kann ich erreichen, dass… (die 1-3 Hypothesen/ Themen aus der aus der vorangegangenen Phase werden für die BeraterInnen sichtbar auf den Boden gelegt) (max. 5 min) Die BeraterInnen sammeln Lösungen für die Beantwortung der Schlüsselfrage (Fallgeber dreht sich um macht sich Notizen und hört nur zu!) (max. 10 min) Der/die FallgeberIn kommentiert, welche Lösungsvorschläge er/sie für sich annehmen kann und skizziert nächste Maßnahmen (max. 5 min) Was auch hilft… Ausreichender und erholsamer Schlaf! © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 31 Was auch hilft… Bewegung! © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 32 Was auch hilft… Entspannungsübungen / Meditation! © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 33 Was auch hilft… …Mußestunden! © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 34 Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Stefani Mehring Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V. Bielefeld Stapenhorststraße 42b, 33615 Bielefeld Tel.: 0521/96635-12, Fax: 0521/9663510 Mobil: 0173/2097771 Mail: [email protected] www.tbs-nrw.de © TBS-NRW 2015 www.tbs-nrw.de 35
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