Vortrag ver di Arbeits- und Gesundheitsschutz 18 05 2015

Betrieblicher Gesundheitsschutz im
Sozial- und Erziehungsdienst
ver.di Bezirk Herford – Minden – Lippe
Referentin:
Stefani Mehring, TBS Bielefeld
18. Mai 2015
Bildungszentrum Lage-Hörste
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Wer ist die TBS NRW – Leitbild
• Wir unterstützen und
gestalten
betriebliche
Innovationsprozesse
Die TBS fördert den
sozialverträglichen
Strukturwandel
in NRW
• Wir arbeiten für Betriebsund Personalräte
(wie Unternehmensberater
für die Geschäftsleitung)
• Wir begleiten und
unterstützen
Landesaktivitäten
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Warum ist Gesundheit ein
wichtiges Thema für Betriebe
und Beschäftigte?
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Ausgangslage
Anforderungen im Berufsleben verändern sich,
Arbeitsinhalte werden komplexer, umfangreicher.
Psychische Fehlbeanspruchungen und Erkrankungen
nehmen kontinuierlich zu.
Die Altersstruktur der Beschäftigten verändert sich – der
Anteil älterer Beschäftigter steigt, ebenso die Dauer der
Beschäftigungsverhältnisse.
Der stetige Kostendruck bedingt, dass weniger
Beschäftigte mehr Aufgaben und höhere Arbeitsmengen
bewältigen müssen.
Der Handlungsbedarf steigt…
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Belastungen im Bereich Kindertagesstätten
Organisatorische Faktoren:
− Zeitdruck, Hektik, gleichzeitige Erledigung mehrerer Aufgaben,
hohe Gruppengröße bei zu wenig Personal….
− Ständige Aufmerksamkeit für die Kinder, Konfrontationen mit
Kindern und Eltern…
− Mangelnde Rückzugsmöglichkeiten, selten störungsfreie
Pausen, Wartezeiten…
Belastungen aus der Arbeitsumwelt:
− Lärm, Raumklima, Arbeitsmittel
Inhaltliche Faktoren:
− Hohe Anforderungen an Konzentration, Anforderungen an
Qualifikation/Kreativität/Einfühlung/soziale Kompetenz
Quelle: „Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen und Allgemeinen Sozialen Diensten“ ver.di 2010
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Belastungen im Bereich Sozialdienst
Organisatorische Faktoren:
− Zeitdruck, Zunahme der Aufgaben, wenig Planbarkeit, kaum
Erholungsphasen
− Wenig Zeit für sozialarbeiterische Tätigkeiten, Zunahme von
Verwaltungsaufgaben
− Unklare Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes
− Sparmaßnahmen und deren Auswirkungen
Inhaltliche Faktoren:
− Komplexität der Aufgaben, Unsichere Entscheidungssituationen
bei hoher Verantwortung
Quelle: „Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen und Allgemeinen Sozialen Diensten“ ver.di 2010
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Bedeutungszunahme psychischer Erkrankungen
Quelle:http://psyga.info/presse/#c330, 14.01.2014
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Veränderung Fehlzeiten nach Diagnosen
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Quellen psychischer Belastungen
Quelle: http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/gefaehrdungsbeurteilung_psychi.htm, 23.11.2014
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Was bedeutet „Burnout"?
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Was bedeutet „Burnout“?
„Es gibt keine Übereinkunft darüber, welche
Symptome verbindlich über welche Zeit und
in welcher Intensität vorliegen müssten,
damit von Burnout gesprochen werden
kann.“
Prof. A. Hillert, Chefarzt der Medizinisch-Psychosomatischen Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee in wirtschaft +
weiterbildung, 01_2011
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Was bedeutet „Burnout“?
Extreme Belastungsfolge
Erschöpfungssyndrom
„Ausgebrannt sein“, „Zustand der totalen
Erschöpfung“
Keine Krankheit (nach der Internationalen
Statistischen Klassifikation der Krankheiten ICD
10)
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Was bedeutet „Burnout“?
Vier Kernsymptome:
Emotionale Erschöpfung („Ich kann nicht mehr“)
Leistungsunzufriedenheit („Ich bring nix mehr
zustande“)
Dehumanisierung („Ich kann sie nicht mehr sehen“)
Überdruss („Ich will nicht mehr“)
Quelle: Prof. Dr. Burisch, Universität Hamburg, BIND / Burnout-Institut Norddeutschland, Vortrag v. 19.03.2011, Bad Arolsen
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Handlungsoptionen
Präventiv:
Stärkung individueller Bewältigungskompetenzen,
z.B. durch Vermittlung von Stressregulationsstrategien
oder Zeitmanagement- und Konfliktlösetechniken
Veränderung potenziell schädigender
Arbeitsplatzstrukturen (Zeitdruck reduzieren,
Ressourcen zur Verfügung stellen, mehr Autonomie
schaffen, um eigene Arbeitsprozesse kontrollieren zu
können)
Wiedereingliederungskonzepte für bereits erkrankte
Beschäftigte, die aus einer längeren Krankheitsphase an
den Arbeitsplatz zurückkehren
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Verhältnis- und Verhaltensprävention
„In der Strategieentwicklungsphase sind Ziele,
Handlungsfelder, zielführende Aktionen und Prozesse
festzulegen. Als Leitfaden zur Strategieentwicklung
bietet es sich an, drei große Ansätze und Zielrichtungen
zu unterscheiden:
Verhaltensprävention zielt auf eine gesunde SelbstSteuerung von Einzelpersonen. Wirbelsäulenkurse,
Stressbewältigungs-training, Grippeschutzimpfungen,
Sucht-Beratung sind Instrumente zur
Verhaltensprävention.
Verhältnisprävention zielt auf gesunde
Arbeitsbedingungen. Handlungsfelder: Verbesserungen
der Ergonomie am Arbeitsplatz oder der
Arbeitsorganisation.
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Verhältnis- und Verhaltensprävention
Systemprävention zielt auf ein "gesundes Miteinander" in
der Zusammenarbeit, in der Hierarchie und im
Gesamtunternehmen. Altersgemischte Gruppen,
Betriebsvereinbarung Mobbing oder
Führungskräftetrainings sind Maßnahmen zur
systematischen Prävention sozialer Konflikte.
Verhaltens- und Verhältnisprävention können sich
überschneiden. Beispielsweise kann die
Verhältnisprävention Strukturen schaffen, die bei der
Verhaltensprävention benötigt werden.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliches_Gesundheitsmanagement, Zugriff 25.03.2014
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Praktische Umsetzung des
TV „Gesundheit“ für den Sozialund Erziehungsdienst
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1. Grundlage:
Das Arbeitsschutzgesetz / ArbSchG §5
Die Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Er ist für die Durchführung verantwortlich.
Die Ergebnisse sind Grundlage der betrieblichen
Arbeitsschutzaktivitäten.
Gegenüber Behörden und der Unfallversicherung sind
sie nachzuweisen.
Die Wirksamkeit der getroffenen Verbesserungsmaßnahmen gilt es regelmäßig zu prüfen.
Alle möglichen Gefährdungen körperlicher und
psychischer Art sind zu berücksichtigen.
http://www.ergoonline.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm
(Zugriff: 07.04.2011)
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1. Grundlage:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5)
Dazu ist die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, Arbeitsmittel
und Arbeitsumgebung zu beurteilen.
Ebenso müssen Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren,
Arbeitszeit und Qualifikation hinsichtlich möglicher
Gefährdungen analysiert werden.
Beschäftigte haben das Recht, über die Ergebnisse
informiert zu werden.
Beratung erhält der Arbeitgeber durch Fachkräfte für
Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
Der Gesetzgeber schreibt kein Verfahren vor.
Quelle: http://www.ergoonline.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm
(Zugriff: 07.04.2011)
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1. Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz
Die Gefährdungsbeurteilung
Warum Gefährdungsbeurteilung?
Ohne Beurteilung keine Verbesserung!
• Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich
auch niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die
Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h. mögliche Gefährdungen für
die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen.
Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungsmaßnahmen
abgestellt oder gemindert werden.
Quelle: http://www.ergoonline.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm
(Zugriff: 07.04.2011)
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Allgemeiner Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Vorbereitung
Ermittlung der
Belastungen
Beteiligung
Beteiligung
Fortlaufende
Dokumentation
Wirkungskontrolle
Beteiligung
Beteiligung
Beurteilung von
Gefährdungen
Beteiligung
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Ableiten und
Umsetzen von
Maßnahmen
Beteiligung
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Kernelemente des Tarifvertrags §56 TVöD-V
Kernelemente des Tarifvertrags „Gesundheit“
1. Individueller Anspruch auf Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung
2. Die Betriebliche Kommission (Gremium zur Steuerung des
Vorgangs der Gefährdungsbeurteilung / Entscheidung über
Maßnahmen)
3. Die Gefährdungsbeurteilung (Verfahren zur Analyse
gesundheitlicher Belastungen und deren Bewertung)
4. Der Gesundheitszirkel (Gremium zur Bearbeitung der per
Gefährdungsbeurteilung festgestellten Belastungen;
darüber hinaus auch eigenständige / ergänzende Analyse
und Bearbeitung gesundheitlicher Belastungen im Auftrag
der betrieblichen Kommission möglich).
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Erste Handlungsschritte (1)
1. Eine betriebliche Kommission gründen! (Vorteilhaft:
personell mit Arbeitsschutzausschuss verzahnen –
Reibungsverluste vermeiden!)
2. Die Kommission ruft einen Gesundheitszirkel ins Leben.
3. Der Gesundheitszirkel bekommt immer einen zeitlich
befristeten Auftrag, z.B.:
1. Potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei den Beschäftigten
abfragen (per Fragebogen) und in Bearbeitung bringen oder
2. bei den Beschäftigten die Störungen und Belastungen bei der
Arbeit abfragen und nach Lösungen zur Verbesserung suchen.
4. Erfahrungswert Aufwand: 3-6 Treffen à 2-3 Std. je nach
Auftragsumfang
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Erste Handlungsschritte (2)
Gefährdungsbeurteilung auf zwei Ebenen anpacken:
• Wo es um Standards aus Normen und Richtlinien geht, sind
Arbeitsschutzexperten gefragt: Sicherheitsfachkraft,
Betriebsarzt, …)!
• Wo es um die unmittelbaren Arbeitsbedingungen geht, sind
die Beschäftigten selbst die Experten!
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Methode Gesundheitszirkel
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Methode Gesundheitszirkel
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Handlungsmöglichkeiten:
Selbstsorge
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Entschleunigen – Stress reduzieren
Die Stresskompetenz im Beruf und Alltag erhöhen
Instrumentelle
Stresskompetenz
Mentale
Stresskompetenz
Regenerative
Stresskompetenz
Förderliche
Einstellungen
Ausgleich
schaffen
1. Lernen – Fachliche
Kompetenzen
1. Das Annehmen der
Realität
1. Erholung aktiv
gestalten (Pausen,
Schlaf, Urlaub)
2. Soziales Netz
aufbauen
2. Anforderungen
konstruktiv bewerten
2. Genießen im Alltag
3. Grenzen setzen/sich
selbst behaupten
3. Überzeugung in die
eigene Kompetenz
stärken
3. Körperlich und mental
entspannen
4. Selbst- und
Zeitmanagement: sich
selbst führen
4. Stressverstärkende
Einstellungen
entschärfen
4. Sport und Bewegung
Anforderungen
aktiv angehen
Quelle: GKM Institut: „Das 3x4 der individuellen Stresskompetenz“, www.gkm-institut.de, 2010
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Selbstsorge im Team
Selbstsorge im Team durch regelmäßige
Anwendung der Methode „Kollegiale Beratung“
Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch im Umgang mit
schwierigen Arbeitssituationen
Schafft individuelle Entlastung
Sorgt für Transparenz und gegenseitiges Verständnis in
Arbeitsbereichen / Abteilungen
bringt neue Impulse und Sichtweisen,
unterstützt durch konkrete Lösungsansätze
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Kollegiale Beratung
Falldarstellung
Der/die FallstellerIn bereitet sich vor und erstellt ggf. eine
Fragenklärung
Die BeraterInnen stellen ausschließlich Verständnisfragen (keine
Lösungen oder Vermutungen!) (max. 10 min)
Hypothesenbildung
1 Schlüsselfrage
Lösungsfindung
Konkrete
Maßnahmen
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Visualisierung, er/sie schildert den BeraterInnen den Fall (max. 5 min)
Die BeraterInnen äußern Hypothesen und Empfindungen zu
Hintergründen und Zusammenhängen (FallstellerIn dreht sich um, hört
nur zu und notiert sich die Hypothesen, die für ihn/sie wichtig
erscheinen, an welchen weitergearbeitet werden soll (max. 3 Themen))
(max. 10 min)
Der/die FallgeberIn formuliert 1 spezifische Schlüsselfrage z.B. Wie
kann ich erreichen, dass… (die 1-3 Hypothesen/ Themen aus der aus
der vorangegangenen Phase werden für die BeraterInnen sichtbar auf
den Boden gelegt) (max. 5 min)
Die BeraterInnen sammeln Lösungen für die Beantwortung der
Schlüsselfrage (Fallgeber dreht sich um macht sich Notizen und
hört nur zu!) (max. 10 min)
Der/die FallgeberIn kommentiert, welche Lösungsvorschläge er/sie
für sich annehmen kann und skizziert nächste Maßnahmen
(max. 5 min)
Was auch hilft…
Ausreichender und erholsamer Schlaf!
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Was auch hilft…
Bewegung!
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Was auch hilft…
Entspannungsübungen / Meditation!
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Was auch hilft…
…Mußestunden!
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Kontakt
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Stefani Mehring
Technologieberatungsstelle
beim DGB NRW e.V. Bielefeld
Stapenhorststraße 42b, 33615 Bielefeld
Tel.: 0521/96635-12, Fax: 0521/9663510
Mobil: 0173/2097771
Mail: [email protected]
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