ISSN 0342-3379 H 7463 67. Jahrgang . Mai 2015 5 Zeitschrift für das Fürsorgewesen Aus dem Inhalt: Mehr Klarheit oder doch mehr Verwirrung? Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in ambulanten betreuten Wohnmöglichkeiten – Anwendung des § 98 Abs. 5 SGB XII nach den Grundsatzentscheidungen des BSG Keine Kostenerstattungspflicht nach § 36 a SGB II in Bezug auf psychosoziale Betreuungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 SGB II, sofern keine sämtlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 SGB II entsprechende Vereinbarung besteht? – Anmerkungen zum Urteil des SG Heilbronn vom 23. 4. 2014 – S 11 AS 1626/12 Die Beistandschaft für ein eheliches Kind getrennt lebender Eltern – Aus einer aktuellen Entscheidung des BGH 5/2015 Zeitschrift für das Fürsorgewesen INHALTSVERZEICHNIS Seite Mehr Klarheit oder doch mehr Verwirrung? Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in ambulanten betreuten Wohnmöglichkeiten – Anwendung des § 98 Abs. 5 SGB XII nach den Grundsatzentscheidungen des BSG Von Stefan Gerlach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .97 Keine Kostenerstattungspflicht nach § 36 a SGB II in Bezug auf psychosoziale Betreuungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 SGB II, sofern keine sämtlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 SGB II entsprechende Vereinbarung besteht? – Anmerkungen zum Urteil des SG Heilbronn vom 23. 4. 2014 – S 11 AS 1626/12 Von Dr. Manfred Hammel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .108 Die Beistandschaft für ein eheliches Kind getrennt lebender Eltern – Aus einer aktuellen Entscheidung des BGH Von Wolfgang Binschus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110 Neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse: Aus der Gesetzgebung des Bundes und der Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111 Hinweise auf Rechtsprechung des BSG mit Bezug zum SGB II oder SGB XII – Veröffentlichungszeitraum 6. 3. 2015 - 7. 4. 2015 – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111 5 2015 Entscheidungen der Zivilgerichte: BGH: Kein Vorrang des SHTrs. gegenüber dem Regressanspruch der Staatskasse auf Erstattung von Betreuervergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113 Entscheidungen der Sozialgerichte: SG Heilbronn: Zu den Mindestanforderungen an eine Vereinbarung über die Erbringung von Betreuungsleistungen im Frauenhaus im Zusammenhang mit einem Kostenerstattungsverlangen nach § 36 a SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114 Zeitschriftenschau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118 Bücherschau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119 Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) Herausgeber: Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover – Schriftleitung: Ulrich Harmening, Hamburger Allee 25, 30161 Hannover. Verlag: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Kestnerstraße 44, 30159 Hannover, Telefon (0800) 73 85 700, Telefax (0800) 73 85 800, Internet: www.boorberg.de E-Mail: [email protected] Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift erscheint monatlich. Sie kann jederzeit (auch rückwirkend) beim Verlag bestellt werden. Abbestellungen sind nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und müssen bis zum 31. Oktober beim Verlag eingegangen sein. Der Preis für das Jahresabonnement einschließlich Vertriebsgebühren und 7% Mehrwertsteuer beträgt 99,60 ¤, für das Einzelheft 9,50 ¤ zuzüglich Versandkosten. Es ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verlages nicht erlaubt, Nachdrucke, auch auszugsweise, fotografische Vervielfältigungen, Mikrofilme u.ä. von den Zeitschriftenheften, einzelnen Beiträgen oder von Teilen daraus herzustellen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag alle ausschließlichen Verlagsrechte für die Zeit des Bestehens des Urheberrechts. Diese umfassen insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank, verbunden mit dem Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung (online oder offline) zu gewerblichen Zwecken ohne zusätzliche Vergütung. Das ausschließliche Recht an einer elektronischen Version erwirbt der Verlag ohne zeitliche Begrenzung. Verantwortlich für Anzeigen: Roland Schulz, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstraße 2, 70563 Stuttgart, Telefon (0711) 73 85 - 0, Telefax (0711) 73 85 - 100, E-Mail:[email protected]. Anzeigenpreisliste Nr. 26 vom 1. 1. 2009 ist zurzeit gültig. Druck: Liskow Druck und Verlag GmbH, Oldenburger Allee 23, 30659 Hannover. International Standard Serial Number (ISSN) 0342 - 3379.
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