Unsere Hilfe ist immer in Ihrer Nähe SOZIALSTATION WENDLINGEN AM NECKAR E.V. Sozialstation Wendlingen a. N. e.V., Bahnhofstraße 26, 73240 Wendlingen a. N. Ambulanter Pflegedienst IK 500814173 Preisliste der Sozialstation Wendlingen am Neckar e.V. Telefon (0 70 24) 92 93 92 Telefax (0 70 24) 92 93 90 E-Mail: [email protected] Wir sind für Sie erreichbar: Montag – Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr Stand 1. März 2016 www.sozialstation-wendlingen.de A. Preise für ärztlich verordnete Leistungen Pro Ärztlicher Verordnung werden von den Krankenkassen 10,00 € erhoben. Für die ersten 28 Einsatztage je Kalenderjahr werden von den Krankenkassen 10% der Kosten erhoben. 1. Behandlungspflege nach § 37 SGB V je Hausbesuch Leistungsgruppe 1 Leistungsgruppe 2 Leistungsgruppe 3 Zuschläge: Sonn- und Feiertagszuschlag Samstagszuschlag (13 bis 20 Uhr) Nachtzuschlag (20 bis 6 Uhr) AOK vdek 10,20 € 15,33 € 19,64 € 10,19 € 14,93 € 18,95 € BKK/IKK/ Knappschaft 10,18 € 14,93 € 18,94 € 1,33 € 0,82 € 2,19 € 1,26 € 0,82 € 2,24 € 1,26 € 1,26 € 2,28 € 2. Grundpflege je Einsatz 21,50 € 21,93 € 22,11 € 3. Hauswirtschaftliche Versorgung je Einsatz 20,22 € 20,62 € 20,81 € Bei privat versicherten Personen berechnen wir den 1,7-fachen Satz des AOK-Satzes. B. Preise für Haushaltshilfe (Familienpflege) nach § 38 SGB V Pro Kalendertag werden von den Krankenkassen 10% erhoben, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €. 1. 2. 3. 4. 5. Haushaltshilfe je Stunde Haushaltshilfe (Fachkraft) je Stunde Wegepauschale Anfahrt Sonn- und Feiertagszuschlag je Stunde Fahrtkosten - PKW je km AOK vdek 25,72 € 32,96 € 3,60 € 1,54 € 0,35 € 30,60 € 30,60 € 7,28 € 1,51 € 0,35 € Bei privat versicherten Personen berechnen wir den 1,4-fachen Satz des AOK-Satzes. BKK/IKK/ Knappschaft 31,68 € 31,68 € 6,18 € 2,75 € 0,35 € -2C. Preise für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI in Verbindung mit § 85 SGB XI, zur Abrechnung mit der Pflegekasse bzw. Pflegehaus) Pflegefachkraft 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Große Toilette Kleine Toilette Transfer/An-/Auskleiden Hilfe bei Ausscheidungen Einfache Hilfe bei Ausscheidungen Spezielles Lagern Mobilisation Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung * Zubereitung einer einfachen Mahlzeit Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch Zubereitung einer (i. d. Regel) warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Einkauf/Besorgungen * Waschen, Bügeln, Putzen * Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes Beheizen Pflegeanamnese/Pflegeplanung (Erstbesuch) Aktualisierung der Pflegeplanung 26,52 € 17,69 € 9,57 € 11,77 € --5,89 € 5,89 € 5,89 € Hausw.Fachkraft 22,73 € 15,20 € 8,20 € --10,09 € 5,04 € 5,04 € 5,04 € Ergänzende Hilfen 18,18 € 12,16 € 6,56 € --8,07 € 4,03 € 4,03 € 4,03 € 20,65 € 17,69 € 14,15 € 18,12 € --- --- 8,82 € 8,82 € 6,07 € 12,98 € 2,82 € 12,98 € 2,82 € 10,11 € 2,82 € 25,97 € 25,97 € 20,24 € 7,78 € 7,78 € 5,18 € 7,78 € 7,78 € 7,78 € 5,18 € 7,78 € 32,89 € 18,10 € 6,07 € 6,07 € 4,03 € 6,07 € Wegepauschale ohne Behandlungspflege Wegepauschale mit Behandlungspflege Nachtzuschlag (20 bis 6 Uhr) Sonn- und Feiertagszuschlag Samstagszuschlag (13 bis 20 Uhr) Ausbildungsumlage je Hausbesuch (bei grundpflegerischen Leistungen, Module 1-11) 3,80 € 2,14 € 2,41 € 2,48 € 1,64 € 0,51 € * = Abrechnung pro angefangener ¼ Stunde Preise für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI je Stunde Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI je Stunde (Hausw. Fachkraft) Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI je Stunde (Pflegefachkraft) Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI je 15 Minuten Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI je Stunde (nebenberufliche MA) Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI je Stunde (hauptamtliche MA) Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI je Stunde (Hausw. Fachkraft) Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI je Stunde (Pflegefachkraft) Wegepauschale Sonn- und Feiertagszuschlag Samstagszuschlag (13 bis 20 Uhr) Für jeden Hausbesuch unter Preiskategorie C werden 1,00 € Investitionskostenpauschale dem Haushalt in Rechnung gestellt (max. 60,00 € im Monat). 30,00 € 36,00 € 48,00 € 6,07 € 20,00 € 30,00 € 36,00 € 48,00 € 3,80 € 2,48 € 1,64 € -3D. Preise für Selbstzahler Für pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen finden die Module der Pflegeversicherung (Abschnitt C) Anwendung. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 6,00 € 12,00 € 18,00 € 30,00 € 48,00 € 2,40 € 2,40 € 2,40 € Besorgungen Kurzbesuch Betreuung je Stunde (nebenberufliche MA) Betreuung je Stunde (hauptamtliche MA) Betreuung je Stunde (Pflegefachkraft) Anfahrtspauschale je Einsatz (außer bei 1.) Wochenend- und Feiertagszulage je Stunde Nachtzulage je Stunde (20.00 – 6.00 Uhr) E. Hausnotrufdienst Monatliche Leihgebühr (inkl. 24-Stunden-Rufbereitschaft und Schlüsselservice): 39,90 € Monatliche Leihgebühr für einen 2. Handsender: 10,00 € Einmalige Gebühr für Montage des Notrufgerätes: 35,00 € Abholung und Endreinigung (bei einer Vertragslaufzeit von weniger als drei Monaten) 35,00 € Einsatzpauschale Hausnotruf + je angefangener ¼ Stunde 25,00 € 12,00 € Einsätze zur Behebung technischer Probleme (je angefangener ¼ Stunde) 12,00 € Kostenübernahme: Das Hausnotrufgerät ist von den Pflegekassen als Pflegehilfsmittel anerkannt. Die Pflegekasse erstattet bei Vorliegen einer Pflegestufe monatlich 18,36 € der Leihgebühren sowie einmalig 10,49 € für die Installation des Notrufgerätes. Die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse übernehmen gerne wir für Sie. Die Erstattung rechnen wir Ihnen bei der monatlichen Abbuchung an, so dass Ihnen ein Eigenanteil in Höhe von 21,54 € entsteht. F. Fußpflege Regelbehandlung beider Füße: 28,00 € Regelbehandlung eines Fußes: 20,00 € -4G. Mobiler Mittagstisch Preisgruppe A: 6,50 € Preisgruppe B: 6,70 € Preisgruppe C: 6,90 € Preisgruppe D: 7,20 € Preisgruppe E: 7,50 € Preisgruppe F: 7,90 € Pürierte Menüs: 6,70 € Suppe: 2,20 € Gem. Salat: 2,70 € Alle Essen können auf Wunsch auch einmal wöchentlich tiefgekühlt (Karton mit 7 Essen) geliefert werden. Die Essen sind tiefgekühlt um 1,00 € reduziert. H. Entstehung und Fälligkeit der Preise und Preisnachlässe 1. 2. I. Die Preise entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistungen und werden mit der Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Schuldner die Rechnung selbst tragen muss, und nicht auf einen Kostenträger übertragen kann, besteht die Möglichkeit bei Vorliegen eines sozialen oder wirtschaftlichen Härtefalls einen Gebührennachlass zu gewähren. Nachlässe Mitgliedern der angeschlossenen Krankenpflegevereine werden bei den Selbstzahlerpreisen teilweise Nachlässe gewährt. J. Übernahme von Preisverhandlungen Die Preise für Leistungen der Kategorien A - C sind hier nachrichtlich aufgenommen. Werden die Preise aufgrund eines Rahmenvertrages oder einer überörtlichen Preisverhandlung neu vereinbart, so werden diese zum festgelegten Zeitpunkt in diese Preisliste übernommen. K. Inkrafttreten Die Preisliste tritt zum 1. März 2016 in Kraft. Manfred Braun Geschäftsführer der Sozialstation Wendlingen am Neckar e.V.
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