Grundlagen der Bedarfsermittlung

Grundlagen der Bedarfsermittlung
Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024
Hannover, 05.05.2015
www.bundesnetzagentur.de
Gesamtprozess der Netzentwicklung (§§ 12a ff. EnWG)
Szenario B
20 Jahre
Szenario A
Szenario B
Szenario C
10 Jahre
I
SZENARIORAHMEN
II
REGIONALISIERUNG
III
MARKTMODELLIERUNG
Räumliche
Zuordnung von
Ein- und
Ausspeisung
Stunden und
knotengenaue
Simulation von
Einspeisung der
Erzeuger
§ 12a EnWG
IV
NETZBERECHNUNG
Berechnung und
Analyse des
Startnetzes
V
NETZAUSBAUBEDARF
Maßnahmen für
einen
bedarfsgerechten
Netzausbau
iterierend
§§ 12b f. EnWG
Wesentliche Fragestellung im jeweiligen Prozessschritt:
EE-Quoten,
Schicksal der
Konventionellen
Wo speisen die
Erneuerbaren
Energien ein?
Wer produziert
wann für wen
Strom ?
Wann und wo ist
das Netz
überlastet?
(Brennstoffmix)
(Netzengpässe)
Was sind die
richtigen
Maßnahmen?
(NOVA-Prinzip,
Technologieauswahl)
II Regionalisierung in Niedersachsen
Erzeugungsleistung in Niedersachsen NEP 2024
35
2024
[GW]
30
25
20
15
5,6 GW
Wind
10,9 GW
Offshore
8,4 GW
Biomasse
1,6 GW
Wasserkraft
0,3 GW
sonstige EE
0,1 GW
sonstige konv. 0,3 GW
KWK < 10 mW 0,3 GW
10
5
0
PV
Instalierte Leistung
Ergänzende Informationen:
§
KWK-Anlagen ca. 3,4 GW davon
§
300 MW BHKW
Erdgas
2,5 GW
Steinkohle
2,9 GW
Braunkohle
0,4 GW
Last
3
III Marktmodellierung
Volkswirtschaftliches Modell auf Basis geringster Grenzkosten.
Im Wesentlichen Brennstoffkosten (z.B. Erdgas 2,7 ct/kWh) und Emissionszertifikate 29 €/t CO2.
Der Markt bestimmt den Energiemix
- das Netz unterscheidet nicht –
Vorname Name | Veranstaltung | © Bundesnetzagentur
Ausbau der Erneuerbaren in Niedersachsen bis 2024
Energieerzeugung in Niedersachsen
PV
[TWh]
100
90
Wind
80
Biomasse
70
Wasserkraft
60
sonstige EE
50
sonstige konv.
40
Öl
30
KWK < 10 mW
20
Erdgas
10
Steinkohle
0
Stromerzeugung
Stromverbrauch
In Niedersachsen werden bis 2024 über
13 GW Erneuerbare Energien zugebaut.
Niedersachsen hat einen
Energieüberschuss von ca. 43 TWh.
Braunkohle
Von BNetzA zu prüfender Entwurf des Netzentwicklungsplans 2024
Überarbeiteter Entwurf des NEP
2024:
§ 92 Maßnahmen von ÜNB beantragt
§ darunter 4 HGÜ-Korridore
§ ca. 7.300 km an Umbau- und
Ausbaumaßnahmen
§ geschätztes Investitionsvolumen: ca. 23 Mrd. Euro
6
Prüfkonzept der BNetzA
Das Prüfkonzept der Bundesnetzagentur
Prüfung der Einzelmaßnahmen
Wirksamkeit
Trägt die Maßnahme zur (n-1)-Sicherheit des Netzes bei?
Erforderlichkeit
Ist die Maßnahme gegenüber veränderten Rahmenbedingungen
ausreichend robust? (Kriterium: Auslastung der Leitung)
Sonstige Erwägungen
Ist die Maßnahme auch im Gutachter-Szenario notwendig?
Lassen sich unzulässige Betriebszustände durch sog.
Topologieänderungen beheben?
7
(n-1)-Sicherheit
(n-1)-sicher heißt, dass das Netz bei einem Ausfall EINER
Leitung immer noch sicher und zuverlässig betrieben werden
kann.
Diese Leitung kann
nachvollzogen werden
8
Prüfung der Einzelmaßnahmen: Erforderlichkeit
Erforderlichkeit
§
Für 2024 wurde für sämtliche 8.760 Stunden des Jahres
eine Berechnung durchgeführt und die Auslastung der
einzelnen Leitungen über das Jahr ermittelt. Damit kann
die Erforderlichkeit bewertet werden.
§
Eine Auslastung unter 20% ist ein Indiz für mangelnde
Erforderlichkeit. Ein solcher Transportbedarf könnte
technisch auch durch das 110 kV-Netz bewältigt werden.
§
P159 M62: Bürstadt – BASF
§
Nicht erforderlich, denn
Auslastung max. Auslastung:
15,9%
9
Prüfung der Einzelmaßnahmen: Sonstige Erwägungen
Sonstige Erwägungen:
Notwendigkeit der Maßnahme auch im Gutachter-Szenario?
BNetzA hat zusammen mit ihrem Gutachter geprüft, ob die
Maßnahmen auch gemäß den neuen Rahmenbedingungen
(Reduzierung der Offshore-Kapazitäten und Spitzenkappung)
notwendig sind.
§
P27 M52:
Landesbergen –
Wehrendorf
§
Nicht wirksam im
Gutacher-Szenario
10
Ausbauvorhaben mit Bezug zu Niedersachsen gemäß
NEP Entwurf 2024
11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
12