Grundlagen der Bedarfsermittlung Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024 Hannover, 05.05.2015 www.bundesnetzagentur.de Gesamtprozess der Netzentwicklung (§§ 12a ff. EnWG) Szenario B 20 Jahre Szenario A Szenario B Szenario C 10 Jahre I SZENARIORAHMEN II REGIONALISIERUNG III MARKTMODELLIERUNG Räumliche Zuordnung von Ein- und Ausspeisung Stunden und knotengenaue Simulation von Einspeisung der Erzeuger § 12a EnWG IV NETZBERECHNUNG Berechnung und Analyse des Startnetzes V NETZAUSBAUBEDARF Maßnahmen für einen bedarfsgerechten Netzausbau iterierend §§ 12b f. EnWG Wesentliche Fragestellung im jeweiligen Prozessschritt: EE-Quoten, Schicksal der Konventionellen Wo speisen die Erneuerbaren Energien ein? Wer produziert wann für wen Strom ? Wann und wo ist das Netz überlastet? (Brennstoffmix) (Netzengpässe) Was sind die richtigen Maßnahmen? (NOVA-Prinzip, Technologieauswahl) II Regionalisierung in Niedersachsen Erzeugungsleistung in Niedersachsen NEP 2024 35 2024 [GW] 30 25 20 15 5,6 GW Wind 10,9 GW Offshore 8,4 GW Biomasse 1,6 GW Wasserkraft 0,3 GW sonstige EE 0,1 GW sonstige konv. 0,3 GW KWK < 10 mW 0,3 GW 10 5 0 PV Instalierte Leistung Ergänzende Informationen: § KWK-Anlagen ca. 3,4 GW davon § 300 MW BHKW Erdgas 2,5 GW Steinkohle 2,9 GW Braunkohle 0,4 GW Last 3 III Marktmodellierung Volkswirtschaftliches Modell auf Basis geringster Grenzkosten. Im Wesentlichen Brennstoffkosten (z.B. Erdgas 2,7 ct/kWh) und Emissionszertifikate 29 €/t CO2. Der Markt bestimmt den Energiemix - das Netz unterscheidet nicht – Vorname Name | Veranstaltung | © Bundesnetzagentur Ausbau der Erneuerbaren in Niedersachsen bis 2024 Energieerzeugung in Niedersachsen PV [TWh] 100 90 Wind 80 Biomasse 70 Wasserkraft 60 sonstige EE 50 sonstige konv. 40 Öl 30 KWK < 10 mW 20 Erdgas 10 Steinkohle 0 Stromerzeugung Stromverbrauch In Niedersachsen werden bis 2024 über 13 GW Erneuerbare Energien zugebaut. Niedersachsen hat einen Energieüberschuss von ca. 43 TWh. Braunkohle Von BNetzA zu prüfender Entwurf des Netzentwicklungsplans 2024 Überarbeiteter Entwurf des NEP 2024: § 92 Maßnahmen von ÜNB beantragt § darunter 4 HGÜ-Korridore § ca. 7.300 km an Umbau- und Ausbaumaßnahmen § geschätztes Investitionsvolumen: ca. 23 Mrd. Euro 6 Prüfkonzept der BNetzA Das Prüfkonzept der Bundesnetzagentur Prüfung der Einzelmaßnahmen Wirksamkeit Trägt die Maßnahme zur (n-1)-Sicherheit des Netzes bei? Erforderlichkeit Ist die Maßnahme gegenüber veränderten Rahmenbedingungen ausreichend robust? (Kriterium: Auslastung der Leitung) Sonstige Erwägungen Ist die Maßnahme auch im Gutachter-Szenario notwendig? Lassen sich unzulässige Betriebszustände durch sog. Topologieänderungen beheben? 7 (n-1)-Sicherheit (n-1)-sicher heißt, dass das Netz bei einem Ausfall EINER Leitung immer noch sicher und zuverlässig betrieben werden kann. Diese Leitung kann nachvollzogen werden 8 Prüfung der Einzelmaßnahmen: Erforderlichkeit Erforderlichkeit § Für 2024 wurde für sämtliche 8.760 Stunden des Jahres eine Berechnung durchgeführt und die Auslastung der einzelnen Leitungen über das Jahr ermittelt. Damit kann die Erforderlichkeit bewertet werden. § Eine Auslastung unter 20% ist ein Indiz für mangelnde Erforderlichkeit. Ein solcher Transportbedarf könnte technisch auch durch das 110 kV-Netz bewältigt werden. § P159 M62: Bürstadt – BASF § Nicht erforderlich, denn Auslastung max. Auslastung: 15,9% 9 Prüfung der Einzelmaßnahmen: Sonstige Erwägungen Sonstige Erwägungen: Notwendigkeit der Maßnahme auch im Gutachter-Szenario? BNetzA hat zusammen mit ihrem Gutachter geprüft, ob die Maßnahmen auch gemäß den neuen Rahmenbedingungen (Reduzierung der Offshore-Kapazitäten und Spitzenkappung) notwendig sind. § P27 M52: Landesbergen – Wehrendorf § Nicht wirksam im Gutacher-Szenario 10 Ausbauvorhaben mit Bezug zu Niedersachsen gemäß NEP Entwurf 2024 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12
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