Erklärung zur Einhaltung der REACH-Verordnung – Aktualisierung März 2015 Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einhaltung der europäischen REACH-Verordnung (EC 1907/2006) durch die von EverGlow gelieferten Produkte. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass EverGlow sich der Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Hersteller, Importeur und nachgeschalteter Anwender verschieben hat und dass wir ein umfangreiches Programm zur Einhaltung dieser Verpflichtungen unterhalten. Wir können bestätigen, dass alle EverGlow Produkte unter Einhaltung der REACH-Verordnung geliefert werden. Das bedeutet, dass wir in den Fällen, in denen wir als Hersteller oder Importeur Registrierungspflichten haben, den Schritt der Vorregistrierung abgeschlossen haben, der erforderlich ist, um den entsprechenden Status der "Phase-in-Stoffe" zu erhalten. Wir beabsichtigen, diese Stoffe vor Ablauf der entsprechenden Frist zu registrieren, die für diese Produkte im Jahr 2018 endet. Diese Registrierungen werden die Verwendungsarten umfassen, die in der für diese Produkte von uns veröffentlichten Anwendungsinformation aufgeführt sind. Sofern wir als nachgeschalteter Anwender tätig sind, arbeiten wir desweiteren aktiv mit unseren Lieferanten zusammen, um Kontinuität in unserer Lieferkette sicherzustellen. Auch manche der von EverGlow vertriebenen Stoffe wurden unter der früheren Gesetzgebung (67/548 EC) gemeldet und gelten als gemäß REACH-Verordnung registriert. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Tatsache, dass EverGlow seinen Verpflichtungen gemäß REACH nachgekommen ist und nachkommen wird, nicht von den Pflichten befreit sind, die Ihr Unternehmen je nach Funktion in der Lieferkette oder Geschäftsmodell haben kann. Sofern nicht bereits geschehen, empfehlen wir Ihnen daher, sich mit den Einzelheiten der REACH-Verordnung vertraut zu machen, um die möglichen Anforderungen und Fristen einzuhalten. Sollten Sie Fragen zu speziellen Produkten haben, wenden Sie sich bitte an unser Team, das Ihre Fragen beantworten wird. Markus Thrun Geschäftsführer
© Copyright 2024 ExpyDoc