ALUMINIUM | BRONZE | KUPFER | MESSING HAUPTSITZ NRW Uhlandstraße 38 | 42549 Velbert Fon 0 20 51. 80 59- 0 | Fax 0 20 51. 80 59- 50 [email protected] | www.metall-dittrich.de NIEDERLASSUNG BAYERN Sigmund-Riefler-Bogen 13 | 81829 München Fon 0 89. 32 29 94 - 0 | Fax 0 89. 32 29 94 -20 [email protected] Registrierung der an Sie gelieferten Artikel, VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Informationspflicht nach Art 33 (2), letzte Aktualisierung der Stoffliste: 17.12.2015 Seit dem 01. Dezember 2010 dürfen nur noch gemäß REACH-Verordnung EG 1907/2006 registrierte Stoffe einschließlich Metalle in den Verkehr gebracht werden. Bei den von uns gelieferten Blechen, Plattem, Rohren, Stangen, Profilen etc. handelt es sich gem. Artikel 3 jedoch um nicht registrierungspflichtige Erzeugnisse, da bei der Herstellung die spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt in größerem Maße die Funktion bestimmt als die chemische Zusammensetzung. Dies ist unabhängig von der Legierung des Erzeugnisses. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat auf Ihrer Internetseite eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, die Kriterien des Art. 57 der oben bezeichneten REACH-Verordnung erfüllen und nach dem Verfahren des Art. 59 der Verordnung ermittelt wurden. (http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table). Wir prüfen monatlich die dort veröffentlichte Liste. Wir liefern nur Erzeugnisse, in denen keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Anteilen über 0,1 % enthalten sind (SVHC-Stoffe, Kriterien gem. Artikel 57 der REACH-Verordnung). Wir haben unsere Lieferanten verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald seine gelieferten Produkte mehr als 0,1% SVHC-Stoffe enthalten. Wir werden unsere Kunden unterrichten, sobald die von uns gelieferten Waren besonders besorgniserregende Stoffe in Anteilen von 0,1% enthalten.
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