vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der REACH

rlc packaging GmbH l Andertensche Wiese 21 l D-30169 Hannover
REACH-Verordnung zu Kommunikations- und Meldepflichten von
besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen
rlc packaging GmbH
Andertensche Wiese 21
D-30169 Hannover
Sitz/Erfüllungsort
Hannover
Fon: +49 511 164 99-0
Fax: +49 511 164 99-51
www.rlc-packaging.com
Commerzbank
BIC COBADEFFXXX
IBAN DE58 1204 0000
0090 1132 00
Geschäftsführer
Hans-Christian Bestehorn
Henrik Kehren
Stephan Bestehorn
Deutsche Bank
BIC DEUTDE2HXXX
IBAN DE 71 2507 0070
0028 5288 00
Handelsregister
Amtsgericht Hannover
HRB 7235
St-Nr. 25/219/43813
USt-IdNr. DE180109136
05.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der REACH-Verordnung und den damit verbundenen Kommunikations- und
Meldepflichten nach § 33.
Bei unseren Prozessen handelt es sich im Wesentlichen um weit verbreitete Anwendungen, die den Stand der
Technik wiederspiegeln. Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit
nehmen wir die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung sehr ernst und kommen diesen durch
die folgende Vorgehensweise nach:
Alle EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden,
sind verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, wenn in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine Information von unseren Lieferanten
erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle
für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Mit allen Nicht-EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACH-Informationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht-EU-Lieferanten schriftlich versichern, dass wir unmittelbar informiert
werden, sofern in einem an uns gelieferten Produkt die 0,1 Massenprozents für einen SVHC-Stoff überschritten
wird.
Aus heutiger Sicht und auf Grund der Auskünfte unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten sind.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an unseren Ansprechpartner Herrn
Matthias Domanetzki, E-mail: [email protected].
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Domanetzki
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