rlc packaging GmbH l Andertensche Wiese 21 l D-30169 Hannover REACH-Verordnung zu Kommunikations- und Meldepflichten von besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen rlc packaging GmbH Andertensche Wiese 21 D-30169 Hannover Sitz/Erfüllungsort Hannover Fon: +49 511 164 99-0 Fax: +49 511 164 99-51 www.rlc-packaging.com Commerzbank BIC COBADEFFXXX IBAN DE58 1204 0000 0090 1132 00 Geschäftsführer Hans-Christian Bestehorn Henrik Kehren Stephan Bestehorn Deutsche Bank BIC DEUTDE2HXXX IBAN DE 71 2507 0070 0028 5288 00 Handelsregister Amtsgericht Hannover HRB 7235 St-Nr. 25/219/43813 USt-IdNr. DE180109136 05.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der REACH-Verordnung und den damit verbundenen Kommunikations- und Meldepflichten nach § 33. Bei unseren Prozessen handelt es sich im Wesentlichen um weit verbreitete Anwendungen, die den Stand der Technik wiederspiegeln. Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung sehr ernst und kommen diesen durch die folgende Vorgehensweise nach: Alle EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, wenn in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie unverzüglich informieren. Mit allen Nicht-EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACH-Informationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht-EU-Lieferanten schriftlich versichern, dass wir unmittelbar informiert werden, sofern in einem an uns gelieferten Produkt die 0,1 Massenprozents für einen SVHC-Stoff überschritten wird. Aus heutiger Sicht und auf Grund der Auskünfte unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten sind. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an unseren Ansprechpartner Herrn Matthias Domanetzki, E-mail: [email protected]. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Domanetzki LEITER MANAGEMENTSYSTEME
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