Verpflichtungen und Erklärungen zum Zahlungsantrag gemäß Richtlinie zur Förderung der Anlage von Schonstreifen auf Ackerland (FP 421) Ich/Wir erkläre/n, dass - alle festgelegten Verpflichtungen eingehalten wurden und werden. - das Nutzungsrecht für geförderte Flächen vorliegt. - der Umfang des Dauergrünlandes nicht verringert wurde. Mir/Uns ist bekannt, dass - die Berechnungsgrundlage für die Auszahlung die in der Anlage Flächen 2014 mit der entsprechenden Bindung und dem jeweiligen Verpflichtungsbeginn gekennzeichneten Parzellen sind. - sich Ergebnisse aus Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen auf die Höhe der beantragten Zuwendung auswirken können. - zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden und dass für den Rückforderungsbetrag Zinsen berechnet werden. Weiterhin bin ich / sind wir darüber informiert, dass Sanktionen bei negativen Flächenabweichungen und Verstößen gegen Verpflichtungen nicht nur im Jahr der Feststellung der Abweichung sondern auch für vergangene Verpflichtungsjahre erhoben werden können. Ferner bin ich/sind wir darüber unterrichtet, dass Verstöße gegen anderweitige Verpflichtungen (Cross Compliance) nach EG-Recht zur Kürzung und zum Ausschluss von Direktzahlungen sowie seit dem 01.01.2007 von Beihilfen nach der VO (EG) Nr. 1698/2005 (z. B. Agrarumweltmaßnahmen, Tierschutzmaßnahmen) führen können. Darüber hinaus können die Verstöße nach Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes auch Ordnungswidrigkeiten darstellen, die gesondert verfolgt werden. Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind für die Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung erheblich und daher subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit dem Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 12.07.1995 (GVOBl. M-V S. 330). FP 421 – Verpflichtungen/Erklärungen
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