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Jahrgang 53 (109)
Freitag, den 27. März 2015
Ausgabe 13/2015
für Jung und Alt
Am 29. März 2015 findet unser diesjähriges Frühjahrs-Wettkampf- und Ostereierschießen statt.
Geschossen wird mit Luftgewehren in unserem beheizten
Luftgewehrstand.
Beginn ist um 14.00 Uhr, Meldeschluss: 17.00 Uhr
Hierzu sind alle Mitglieder, unsere Jung- u. Schülerschützen, sowie weitere
schießsportinteressierte Kinder, Jugendliche und erwachsene Gäste herzlich willkommen.
Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee, frisch gebackenen Waffeln und Würstchen bestens gesorgt.
Auf Ihren Besuch freut sich die St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft Kelberg.
Kelberg
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Ausgabe 13/2015
NOTRUFE
Stand 23.02.2015
POLIZEI
BEREITSCHAFTSDIENSTE
110
Polizeiinspektion Adenau..................................................02691/925-0
zuständig für die Ortsgemeinden Brücktal, Drees, Kirsbach, Nitz
und Welcherath
Polizeiinspektion Daun.................................................06592 / 96 26-0
zuständig für die restlichen Gemeinden
Opfertelefon.............................................................. 0160 / 97 85 61 55
bei Sexualdelikten und Gewalt gegen Kinder
Hilfe für Frauen in Not: FIN.......................................... 06591/980622
FEUERWEHR
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Raum Kelberg-Ulmen
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für den Raum Kelberg-Ulmen
erreichen Sie unter folgender Nummer:
01805-112077
Über diese Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale:
Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr
Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Raum Daun
Den Bereitschaftsdienst für den Raum Daun erreichen Sie unter
folgender Telefonnummer:
01805-112078
ETTUNGSDIENST 112
Ä
Maria-Hilf, Daun..............................................................06592 / 715-0
St.-Elisabeth, Gerolstein....................................................06591 / 17-0
St.-Josef, Adenau...............................................................02691 / 303-0
St.-Elisabeth, Mayen..........................................................02651 / 83-0
Giftnotruf......................................................................... 06131 / 19 240
Telefon-Seelsorge............................................................ 0800/1110111
erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein
Entstördienst Erdgas........................................................0261/2999-55
STROMVERSORGUNG
RWE Rheinland Westfalen Netz
Störung Strom.................................................................. 08004/112244
Energienetze Mittelrhein
Entstördienst Strom.........................................................0261/2999-54
WASSERVERSORGUNG
Verbandsgemeindewerke Kelberg........................... 0160 / 989 207 73
Gruppenwasserwerk Daun......................................... 0171 / 83 47 504
für die Gemeinden Beinhausen, Boxberg,
Hörschhausen, Katzwinkel und Neichen
WVZ Maifeld-Eifel, Mayen........................................02651 / 8097-60
für die Gemeinden Arbach, Drees, Höchstberg,
Kaperich, Kötterichen, Nitz, Oberelz und Retterath
aBwasserBeseitigung
Verbandsgemeindewerke Kelberg............................. 0160/989 207 73
Sie werden automatisch mit dem Büro des diensthabenden Arztes
verbunden.
Der Bereitschaftsdienst beginnt am Samstagvormittag um 8.00 Uhr
und endet am Montagvormittag um 8.00 Uhr.
Der Bereitschaftsdienst gilt auch für den auf das Wochenende folgenden Mittwochnachmittag von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Raum Adenau
Sie erreichen den Bereitschaftsdienst für den Raum Adenau unter
folgender Telefonnummer:
02691/3030
Sie werden unter dieser Nummer mit der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) am St. Josef Krankenhaus Adenau, Mühlenstraße 31-35 in
Adenau verbunden.
Die Bereitschaftszeit beginnt wie folgt:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 19.00 Uhr abends
bis 7.00 Uhr morgens
- Mittwoch von 13.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens
- am Wochenende: Freitag von 13.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr.
- an Feiertagen von 13.00 Uhr des Vortages bis 8.00 Uhr des Folgetages.
Apotheken-Notbereitschaft
Raum Daun-Kelberg-Ulmen
Freitag, 27.03.2015, 08.30 Uhr bis Samstag, 28.03.2015, 08.30 Uhr
Brunnen-Apotheke, Gerolstein und Hubertus-Apotheke, Kelberg
Samstag, 28.03.2015, 08.30 Uhr bis Sonntag, 29.03.2015, 08.30 Uhr
Rosen-Apotheke, Daun
Sonntag, 29.03.2015, 08.30 Uhr bis Montag, 30.03.2015, 08.30 Uhr
Marien-Apotheke, Daun und Hubertus-Apotheke, Gerolstein
Montag, 30.03.2015, 08.30 Uhr bis Dienstag, 31.03.2015, 08.30 Uhr
Apotheke am Rathaus, Hillesheim
Dienstag, 31.03.2015, 08.30 Uhr bis Mittwoch, 01.04.2015, 08.30 Uhr
Hirsch-Apotheke, Manderscheid
Mittwoch, 01.04.2015, 08.30 Uhr bis Donnerstag, 02.04.2015, 08.30
Uhr
Adler-Apotheke, Daun und Rochus-Apotheke, Lutzerath
Donnerstag, 02.04.2015, 08.30 Uhr bis Freitag, 03.04.2015, 08.30 Uhr
Marien-Apotheke, Daun und Eifel-Apotheke, Lissendorf
Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke wird Ihnen am Telefon
unter folgender Rufnummer angesagt:
01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)
Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes
über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, zum Beispiel 01805-258825-53539
für Kelberg. Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr.
Raum Adenau
Freitag, 27.03.2015, 08.30 Uhr bis Samstag, 28.03.2015, 08.30 Uhr
Hubertus-Apotheke, Kelberg
Samstag, 28.03.2015, 08.30 Uhr bis Sonntag, 29.03.2015, 08.30 Uhr
Kelberg
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Ausgabe 13/2015
Marien-Apotheke, Kempenich
Sonntag, 29.03.2015, 08.30 Uhr bis Montag, 30.03.2015, 08.30 Uhr
Burg-Apotheke, Altenahr
Montag, 30.03.2015, 08.30 Uhr bis Dienstag, 31.03.2015, 08.30 Uhr
St. Barbara-Apotheke, Weibern
Dienstag, 31.03.2015, 08.30 Uhr bis Mittwoch, 01.04.2015, 08.30 Uhr
Markt-Apotheke, Adenau
Mittwoch, 01.04.2015, 08.30 Uhr bis Donnerstag, 02.04.2015, 08.30
Uhr
Adler-Apotheke, Adenau
Donnerstag, 02.04.2015, 08.30 Uhr bis Freitag, 03.04.2015, 08.30 Uhr
Johanniter-Apotheke, Adenau
Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke wird Ihnen am Telefon
unter folgender Rufnummer angesagt:
Telefon: 0651/2082244
Öffnungszeiten: Mo 19:00 Uhr - Di 07:00 Uhr, Di 19:00 Uhr - Mi
07:00 Uhr, Mi 14:00 Uhr - Do 07:00 Uhr, Do 19:00 Uhr - Fr 07:00
Uhr, Fr 16:00 Uhr - Mo 07:00 Uhr
Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem
Feiertag 07:00 Uhr
01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des
zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)
Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes
über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, zum Beispiel 01805-258825-53539
für Kelberg. Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr.
Medikamenten-Notholdienst des
MSD Sicherungsdienste e.V.
In dringenden Fällen sprechen Sie uns unter
0171 - 15 91 30 3 oder 02657 - 941 568
bzw. 0700 - 673 44 5 33
www.msd-sicherungsdienst.de
[email protected]
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Trier
Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1,
54292 Trier
Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis TrierSaarburg, den Vulkaneifelkreis und die kreisfrei Stadt Trier:
01805-065100 (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz,
Mobilfunk max. 42 ct/min)
Dauner Tafel
Träger: Caritasverband Westeifel in Kooperation mit dem Dekanat
Daun
Büro und Laden: Maria-Hilf-Str. 3, 54550 Daun, Telefon: 06592 /
982000, Fax: 06592 / 9849995, e-mail: [email protected]
Bürozeit:
Mo: 10:00 - 11:30 Uhr
Do: 10:00 - 13:00 Uhr
Ausgabezeit: Do: 10:00 - 13:00 Uhr
Berechtigt zum Empfang von Lebensmitteln sind Menschen mit geringem Einkommen, Bezieher von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, usw. Als Nachweis hierfür muss
die entsprechende Bescheinigung (Job-Center, Sozialamt, Rentenoder Verdienstbescheinigung) vorgelegt werden.
VERANSTALTUNGEN AM WOCHENENDE
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g
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Kreu
Am Palmsonntag,
den 29. März 2015,
um 15.00 Uhr
Anfahrt über Landesstraße
zwischen Bongard und Nohn
Kelberg
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Ausgabe 13/2015
AMTLICHER TEIL
BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER VERBANDSGEMEINDE
Besuchszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Die Büros im Rathaus, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, sind
zu folgenden Zeiten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet:
montags bis mittwochs
von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags
von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags
von 08.30 bis 12.30 Uhr
Darüber hinausgehende Terminvereinbarungen bitten wir
mit den Sachbearbeitern unmittelbar abzusprechen, Telefon:
02692/872-0 (Zentrale), Telefax: 02692/872-39.
E-Mail: [email protected], Internet: www.vgv-kelberg.de,
E-Mail Mitteilungsblatt: [email protected]
Kein Dienstleistungsabend!
Am Gründonnerstag, den 2. April 2015, findet in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg kein Dienstleistungsabend statt.
Reisepässe können abgeholt werden
Die in der Zeit vom 02.03.2015 bis 06.03.2015 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg,
Dauner Straße 22, Bürgerbüro, abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen!
Vom Fundamt
Bodenbach: Im Kreuzungsbereich der Hauptstraße in Richtung
Gelenberg wurde am 15.03.2015 ein Fahrzeugschlüssel gefunden.
Wir bitten den/die Eigentümer/in, sich umgehend mit dem
hiesigen Fundamt, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg (Tel.-Nr.
02692/872-50), in Verbindung zu setzen.
Verbandsgemeindeverwaltung
- örtliche Ordnungsbehörde -
Redaktionsschlussvorverlegung!
Die Feiertage Karfreitag (03.04.2015) und Ostermontag
(06.04.2015) machen eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die Woche 14/2015 müssen daher bis
Freitag, 27.03.2015, 11.00 Uhr
und die Textbeiträge für die Woche 15/2015 müssen bis
Donnerstag, 02.04.2015, 11.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
AUS DEN ORTSGEMEINDEN
Bodenbach
www.bodenbach-eifel.de
Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Montag, dem 30. März 2015, findet um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses in Bodenbach eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Bürgerhaussanierung Außen
3. Grabenräumung und Bankettregulierung entlang von Wirtschaftswegen
4. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
5. Einweihung „Museum in der Landschaft“ 19.07.2015
6. Anregungen und Wünsche
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Vergaben
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Mitteilungen
4. Anregungen und Wünsche
Thorsten Krämer, Ortbürgermeister
Bongard
www.bongard-vulkaneifel.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bongard für das Haushaltsjahr 2015
vom 19.03.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
248.356 €
334.901 €
-86.545 €
236.871 €
311.239 €
-74.368 €
0€
0€
0€
24.350 €
125.260 €
-100.910 €
175.278 €
0€
175.278 €
Kelberg
- 5 -
Ausgabe 13/2015
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Gelenberg
www.gelenberg.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Gelenberg für das Haushaltsjahr 2015
vom 20.03.2015
§5
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in jeweils
geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Steuersätze
§1
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 285 v.H.
- Grundsteuer B 338 v.H.
b) Gewerbesteuer 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18,00 Euro
- für den zweiten Hund 36,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 46,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 270,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 540,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund
720,00 Euro
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der wiederkehrenden Beiträge werden für das Haushaltjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Friedhofsgebühren: 100 v.H.
§7
Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2013: 2.014.838,64 €
31.12.2014: 1.957.500 €
31.12.2015: 1.870.900 €
Bongard, den 19.03.2015
gez. Sicken, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 13.03.2015.
54550 Daun, den 13.03.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2015 bis
einschließlich 09.04.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 19.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
111.723 €
140.700 €
-28.977 €
107.914 €
119.077 €
-11.163 €
0€
0€
0€
0€
34.600 €
-34.600 €
45.763 €
0€
45.763 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 285 v.H.
- Grundsteuer B 338 v.H.
b) Gewerbesteuer 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18 Euro
- für den zweiten Hund 30 Euro
- für jeden weiteren Hund 36 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 180 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 450 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 540 Euro
§6
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2013: 1.264.498,61 €
31.12.2014: 1.245.478 €
31.12.2015: 1.216.501 €
Gelenberg, den 20.03.2015
gez. Schlösser, Ortsbürgermeister
Kelberg
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Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 16.03.2015.
54550 Daun, den 16.03.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2015 bis
einschließlich 09.04.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 20.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ausgabe 13/2015
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
156.754 €
-10.161 €
0€
0€
0€
0€
21.202 €
-21.202 €
31.363 €
0€
31.363 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Katzwinkel
www.katzwinkel-vulkaneifel.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel für das Haushaltsjahr 2015
vom 19.03.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 285 v.H.
- Grundsteuer B 338 v.H.
b) Gewerbesteuer 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 24 Euro
- für den zweiten Hund 36 Euro
- für jeden weiteren Hund 60 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 360 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 540 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 900 Euro
§6
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
Eigenkapital
162.896 €
182.760 €
-19.864 €
146.593 €
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum
31.12.2013 953.016,12 €
31.12.2014 932.000,- €
31.12.2015 912.200,- €
Katzwinkel, den 19.03.2015
gez. Lenartz, Ortsbürgermeister
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Kelberg, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verantwortlich:
Adresse:
Amtliche Bekanntmachungen: Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde:
Karl Häfner, Bürgermeister
Bekanntmachungen der Ortsgemeinden:
Der Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortsgemeinde
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp, Föhren
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-219, Fax: 0 65 02 - 72 40
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Erscheinungsweise:
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag
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Kelberg
- 7 -
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 16.03.2015.
54550 Daun, den 16.03.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2015 bis
einschließlich 09.04.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 19.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kelberg
www.kelberg.de
Aus dem Rat für die Bürger
Sitzung des Ortsgemeinderates vom 10.03.2015
Teil 2
Tagesordnungspunkte:
2. Informationen des Ortsbürgermeisters
- Die Firma Carefusion-Rowa expandiert weiter. Der langjährige
Betriebspartner, die ARX-Gruppe mit über 150 Mitarbeitern
wurde übernommen. Diese haben in einigen Ländern Europas
Automatisierungssysteme an Apotheken verkauft. Zukünftig
erfolgen die Geschäfte direkt von Kelberg aus.
- Ortsbürgermeister Jonas wünscht eine objektive und sachorientierte Diskussion um das Thema Windkraft. Nur durch eine,
wie in der VG-Kelberg vorgenommene solide Planung und
Erstellung eines Flächennutzungsplanes ist ein Wildwuchs von
Windkraftanlagen vermeidbar.
3. Neubaugebiet in der Dorfmitte
Ausgehend von der Vinzenzius Straße entsteht ein neues Baugebiet in der Ortsmitte mit insgesamt 13 Baugrundstücken. Ein
Grundstück befindet sich in Privatbesitz eines Anliegers und wird
mit erschlossen. Die Grundstücke haben eine Größe zwischen 400
und 750 qm. Die Grundstücke werden erschlossen durch die JosefOckenfels-Straße, die am Ende in Form von zwei Stichstraße mit
einer Wendemöglichkeit angelegt wird. Aktuell werden die ersten
beiden Grundstücke direkt an der Vinzenzius Straße bereits bebaut.
Vorgestellt und diskutiert wird eine erweiterte Entwurfsvariante zur
Josef-Ockenfels-Straße. Der OG-Rat beschließt einstimmig dem
vorgestellten Entwurf des Neubaugebietes. Weiterhin beschließt
der Rat, dass entsprechend der beschlossenen Ausbauvariante das
Leistungsverzeichnis für die Herstellung der Baustraße durch das
beauftragte ING.-Büro IBS, Alflen erstellt und die Ausschreibung
umgehend in die Wege geleitet wird. Weitere Informationen zu dem
Baugebiet finden Sie unter www.kelberg.de
4. Verschiedenes
Ratsmitglied Kathi Mauren regt an, die Ortsbeleuchtung nicht nur
freitags und samstags, sondern auch in den anderen Nächten durchbrennen zu lassen. Dies soll u.a. der Sicherheit der Bürger dienen.
Die Mehrkosten hierfür sollten ermittelt und in einer weiteren Sitzung mitgeteilt werden. Hier kann dieser Punkt dann erneut diskutiert und beraten werden.
1. Beigeordneter, Karl Heinz Sicken
Ausgabe 13/2015
Grüngutannahmestelle wieder mittwochs
und Samstag geöffnet
Die erste Annahme ist am Samstag, den 28.03.2015.
Nachstehend nochmals die Gebühren und die Öffnungszeiten.
Annahme:
Kleinst- / Kleinmengen bis zu 1 cbm = 2,00 €
Mengen über 1 cbm = 3,50 €
Mengen 10 cbm sind bei der Annahmestelle des Kreises auf der
Meisenthaler Mühle abzugeben.
Abgabe von Mulchmaterial je 1 cbm = 8,00 €/cbm nur Mittwochs!!
Öffnungszeiten:
Mittwoch, 17.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 16.00 - 17.00 Uhr
Der Ortsbürgermeister, Wilhelm Jonas
Friedhof Müllenbach
Abgelaufene Nutzungsrechte
Das Nutzungsrecht an folgenden Grabstätten ist abgelaufen:
Grab Nr. C 22, alt C 20, letzte Beisetzung, Peter Krämer
Grab Nr. C 23, alt C 21, letzte Beisetzung, Anna Bierschbach
Grab Nr. D 24, alt D 22, letzte Beisetzung, Johann Gilles
Grab Nr. E 22, alt E 20, letzte Beisetzung, Bernhard Klasen
Grab Nr. E 23, alt E 21, letzte Beisetzung, Mädi Fröse
Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung vom 12.10.2010, sind nach Ablauf der Nutzungszeit, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen.
Hierdurch bitten wir, die Grabstätten unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 30.06.2015 abzuräumen bzw. durch ein beauftragtes,
autorisiertes Unternehmen abräumen zu lassen.
Hierzu sind die gesamte Bepflanzung sowie alle Bauteile der Grabanlagen (Grabmal, Einfassung, Eckfundamente, Grabplatte, usw.)
restlos von der Grabstätten zu entfernen und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Dabei dürfen die abgängigen Bauteile der Grabanlagen weder auf
den Friedhofsgrundstücken noch in den Abfall-Sammelcontainern
abgelegt werden. Danach ist die Grabfläche einzuebnen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass, sofern dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, die Grabstätte seitens des Friedhofsträgers auf Kosten des Nutzungsberechtigten abgeräumt werden kann (§ 22 (2) der Friedhofssatzung). Wird das Grabmal durch
den Nutzungsberechtigten nicht abgeräumt, geht es entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über.
Udo Mergen, Ortsbürgermeister
Kelberg/Bodenbach/
Bauler/Wiesemscheid/
Müllenbach
Versammlung der Fischereigenossenschaft
Trierbach
Neuwahl des Vorstandes
Am 25. Februar 2015 fand in Kelberg-Rothenbach eine Versammlung der Fischereigenossenschaft „Trierbach“ statt. Zu dieser Versammlung war durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungblatt der Verbandsgemeinden Kelberg und Adenau vom 06.02.2015
eingeladen worden.
Als einziger Tagesordnungspunkt stand die Neuwahl des Vorstandes an.
In den Fischereigenossenschaftsvorstand wurden gewählt:
1. Vorsitzender: Paul Emmerichs, Kelberg-Meisenthal
2. 1. Beisitzer: Berthold Lares, Müllenbach
3. 2. Beisitzer: Thorsten Krämer, Bodenbach
4. stellv. Vorsitzender: Karl-Heinz Sicken, Kelberg
5. 1. stellv. Beisitzer: Raimund Michels, Bauler
6. 2. stellv. Beisitzer: Udo Mergen, Müllenbach
Die Amtszeit des neu gewählten Vorstandes beginnt am 14.04.2015
und endet am 13.04.2020.
Nach § 11 der Satzung der Fischereigenossenschaft liegt die Niederschrift über die Versammlung ab dem 30. März 2015 zwei Wochen
lang in der Wohnung des Vorsitzenden (Brunnenstraße 2, KelbergMeisenthal) öffentlich aus.
Kelberg-Meisenthal, den 27.03.2015
Paul Emmerichs, Vorsitzender der
Fischereigenossenschaft „Trierbach“
Kelberg
- 8 -
Kolverath
www.kolverath.de
Waldarbeiterhelm OREGON gefunden
In der Ortsgemeinde Kolverath wurde ein roter Waldarbeiterhelm
der Marke OREGON gefunden. Der Eigentümer kann sich beim
Ortsbürgermeister melden.
Jürgen Rieder, Ortsbürgermeister
Ausgabe 13/2015
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
-19.255 €
0€
0€
0€
4.000 €
8.078 €
-4.078 €
23.333 €
0€
23.333 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Mosbruch
§3
www.mosbruch.de
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Hundehaltung
In der letzten Zeit wird vermehrt Beschwerde darüber geführt,
dass Hunde in der Ortsgemeinde Mosbruch frei umherlaufen
und ihr „Geschäft“ auf dem Kinderspielplatz und dem Grillplatz
verrichten.
Nach § 2 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kelberg, die am 01.02.2007 in Kraft getreten ist, dürfen Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften nur angeleint
geführt werden.
Außerhalb bebauter Ortschaften sind sie umgehend und ohne
Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern
oder sichtbar werden.
Zuwiderhandlungen können nach § 5 der Verordnung mit einem
Bußgeld geahndet werden.
In öffentlichen Anlagen ist es ferner verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen.
Auf Kinderspielplätze dürfen sie nicht mitgenommen werden
und in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken dürfen sie nicht
gebadet werden.
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass ihre
Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer
nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Zuwiderhandlungen können nach § 5 der Verordnung mit einem
Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten alle Hundehalter, die o. g. Vorgaben einzuhalten.
Verbandsgemeindeverwaltung
- örtliche Ordnungsbehörde -
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18 Euro
- für den zweiten Hund 24 Euro
- für jeden weiteren Hund 36 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 270 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 360 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 540 Euro
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der wiederkehrenden Beiträge werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Friedhofsgebühren: 100 v.H.
§7
Eigenkapital
Neichen
www.neichen-eifel.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neichen
für das Haushaltsjahr 2015
vom 20.03.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
132.570 €
160.255 €
-27.685 €
120.698 €
139.953 €
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2013: 728.384,62 €
31.12.2014: 702.600,- €
31.12.2015: 675.000,- €
Neichen, den 20.03.2015
gez. Düx, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 17.03.2015.
54550 Daun, den 17.03.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2015 bis
einschließlich 09.04.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 20.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Kelberg
- 9 -
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Retterath
Ausgabe 13/2015
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
2. Haushalt (Genehmigung) 2015
3. Information der Touristik GmbH
4. Sachstand: Erstellung eines Konzeptes zur Schaffung einer
touristischen Infrastruktur für die Ortsgemeinde Uersfeld
5. Sachstand: Umrüstung der Straßenlampen der Ortsgemeinde
Uersfeld auf LED-Technik gemäß einstimmigem Beschluss
vom 17.11.2014
6. Informationen des Ortsbürgermeisters / Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Personalangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Auftragsvergabe
Andreas Daniels, Ortsbürgermeister
www.retterath-eifel.de
Renovierung Bürgersaal
In diesem Jahr ist ein Innenanstrich im Bürgersaal geplant.
Hierzu haben einige Bürger ihre Hilfe angeboten.
Alle, die diese Maßnahme mit Rat und Tat unterstützen wollen, bitte ich
am Montag, 30.03.2015 um 19:30 Uhr, zu einer ersten Besprechung in
den Bürgersaal. Das Vorhaben soll zeitnah durchgeführt werden.
Grüngutstelle
Auf die Grüngutstelle gehört nur Rasen-, Hecken- und Baumschnitt.
Für Küchenabfälle oder sonstigen Müll, sind die dafür vorgesehenen Möglichkeiten gemäß „Abfallwirtschaft Landkreis Vulkaneifel“ zu nutzen.
Hermann Hay, Ortsbürgermeister
Uersfeld
www.uersfeld.de
Sitzung des Ortsgemeinderates
Welcherath
www.welcherath.de
Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Montag, den 30.03.2015 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in
Welcherath eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Bestandsausbau von Wirtschaftswegen / Beratung und Beschlussfassung
2. Grabenräumung und Bankettregulierung entlang von Wirtschaftswegen / Beratung und Beschlussfassung
3. Mitteilungen / Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Vertragsangelegenheiten
2. Mitteilungen / Verschiedenes
Winfried Rech, Ortsbürgermeister
Am Montag, dem 30. März 2015, findet um 20.00 Uhr in der Backstube in Uersfeld eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
N IC H TAMTLICHER TEIL
WIR GRATULIEREN
Unsere Altersjubilare
Am 28. März 2015 vollenden
Frau Dorothea Müller, Hauptstraße 13, Neichen,
das 78. Lebensjahr und
Frau Agathe Reuter, Brunnenstraße 5, Kelberg-Meisenthal,
das 78. Lebensjahr.
Am 29. März 2015 vollenden
Herr Alois Müller, Talweg 1, 56769 Retterath-Salcherath,
das 75. Lebensjahr und
Frau Katharina Schmitz, Hauptstraße 21, Arbach,
das 89. Lebensjahr.
Am 30. März 2015 vollenden
Frau Anna Klasen, Bachstraße 3, Oberelz,
das 92. Lebensjahr und
Frau Klara Reuter, Hauptstraße 20, Borler,
das 78. Lebensjahr.
Am 31. März 2015 vollendet
Frau Brunhilde Thomas, Hauptstraße 3, Arbach,
das 77. Lebensjahr.
Am 1. April 2015 vollendet
Frau Maria Dmitrishina, Heiligen Weg 8, Welcherath,
das 82. Lebensjahr.
Am 3. April 2015 vollenden
Herr Erwin Ehm, Birkenweg 33, Mannebach,
das 73. Lebensjahr und
Herr Johann Adolf Schmidt-Reimann, In der Neuwies 1, Uess,
das 89. Lebensjahr und
Herr Josef Sicken, Blankenheimer Straße 28, Bongard,
das 76. Lebensjahr.
Wir gratulieren den Jubilaren und wünschen alles Gute und viel
Glück im neuen Lebensjahr.
FEUERWEHR
112
Der Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel
informiert:
Der Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel erinnert noch einmal an
die am kommenden Sonntag, dem 29.03.2015 stattfindende Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel. Zu der
um 09.30 Uhr im Gemeindehaus in 54570 Oberstadtfeld beginnende
Veranstaltung sind alle Mitgliedsfeuerwehren herzlich eingeladen,
mit ihren Delegierten an der Versammlung teilzunehmen.
Nachmittags findet dann schon traditionsgemäß das Geschicklichkeitsfahren für Einsatzfahrer statt. Für die Ausrichtung zeigt sich in
diesem Jahr die FFw Niederstadtfeld verantwortlich. Ab 13.30 werden auf dem Niederstadtfelder Schulparkplatz die Teilnehmer ihre
Fahrfertigkeiten unter Beweis stellen. Der Vorstand wünscht allen
Teilnehmern viel Erfolg.
Kelberg
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Freiwillige Feuerwehr Kelberg
Arbeiten im Feuerwehrhaus
Am Samstag, 28.03.2015 wollen wir weitere Arbeiten im Feuerwehrhaus (Obergeschoss) durchführen. Hierzu bitte Werkzeug mitbringen. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr.
Die nächste Feuerwehrübung ist am 12.04.2015 um 09:00 Uhr.
Freiwillige Feuerwehr Mosbruch / Uess
Die nächsten Termine
Nächste Übung: Mittwoch, den 1. April 2015 (19.00 Uhr)
Termin Jahreshauptversammlung: 17. April 2015, 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus!
Freiwillige Feuerwehr Oberelz
Wir treffen uns am Samstag, den 28.03.15 um 13.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
MITTEILUNGEN ANDERER
BEHÖRDEN UND STELLEN
Bekanntmachung
über die Feststellung und Offenlage des Jahresabschlusses
für den Zweckverband „Wasserversorgung Eifel, Hillesheim“ zum 31.12.2014
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung Eifel“ hat am 18. März 2015 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers (Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz) versehen ist, festgestellt.
Gem. § 27, Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für
das Land Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 wird der festgestellte
Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der
Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers während der üblichen Dienststunden an sieben Werktagen - zu jedermanns Einsicht - öffentlich
ausgelegt und zwar in der Zeit von Mittwoch, den 25. März 2015
bis einschl. Donnerstag, den 2. April 2015 bei der Dienststelle des
Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel, Burgstraße 6, 54576 Hillesheim (Rathaus - Zimmer 2.29).
54576 Hillesheim, den 18. März 2014
Zweckverband Wasserversorgung Eifel
Klaus Eilert, Werkleiter
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
(DLR) Eifel
DLR Eifel zieht um - Einschränkungen der Erreichbarkeit
Neuer Standort = Alter Standort
Ab Montag, 30. März 2015 zieht das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel um. Der neue Standort ist nach der Sanierung des Gebäudes auch zugleich der alte Standort der Dienststelle,
der Westpark 11 am Flugplatz in Bitburg. Der Umzug betrifft die
gesamte Dienststelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen Landwirtschaft, Schule und der Zentralgruppe/Verwaltung aus der Brodenheckstraße 3 und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
aus der Gerichtsstraße 2 - 4 werden Ihnen nach dem Umzug wieder
unter einem Dach zur Verfügung stehen. Die Telefonnummer und
auch die Durchwahlnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten ihre Gültigkeit! Wir bitten um Entschuldigung, dass
durch den Umzug zeitweise die Erreichbarkeit per Telefon und auch
per Mail eingeschränkt ist und hoffen auf Ihr Verständnis.
Hier die neuen Kontaktdaten unserer Dienststelle ab 30. März 2015:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel
Westpark 11
54634 Bitburg
Tel.: 06561 9480-0
Fax.: 06561 9480-299
Internet: www.dlr-eifel.rlp.de
Ausgabe 13/2015
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Steuererklärung von Rentnern - Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe
Für Rentner ist der 31. Mai ein wichtiger Termin. Bis zu diesem
Stichtag müssen sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 beim
Finanzamt abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung RheinlandPfalz unterstützt ihre Rentner dabei. Auf Wunsch stellt sie eine Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage
R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ hilft. Sie enthält den steuerrechtlich relevanten Betrag, also die Höhe der Rente und die vom
Rentner gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016
genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
(„Services Online-Dienste Versicherungsunterlagen anfordern und
einsehen“) bestellen.
Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer im Jahr
2014 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen,
wenn die Bruttorente höher als rund 14 600 Euro jährlich ist (bei
Verheirateten rund 29 200 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente
noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6. Auskünfte zu
konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen aber nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.
Informationen enthält auch die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist kostenlos und kann
bestellt werden bei der Deutschen Rentenversicherung RheinlandPfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer, Telefon 06232 17-2034,
Fax 06232 17-2844, E-Mail [email protected]. Unter www.deutscherentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre heruntergeladen
werden.
Die Polizei bittet um Mithilfe
Kelberg - Mann überfallen
Am 16. März, gg, 05.35 Uhr, wurde in Kelberg, an der Ecke „Im
Wiesengrund“ ein 17-Jahre alter Jugendlicher, der auf dem Weg zur
Arbeit war, überfallen.
Der Geschädigte gibt an, kurz vor der Tankstelle, in der Nähe des
Kindergartens, habe er plötzlich Geräusche wahrgenommen, sich
umgedreht und sofort von einem jüngeren Mann- eine weitere Beschreibung ist aufgrund der Dunkelheit nicht möglich - einen Schlag
ins Gesicht bekommen. Anschließend habe der Tatverdächtige die
Herausgabe des Handys sowie von Zigaretten gefordert, sei aber
dann, nachdem die Herausgabe abgelehnt wurde, zu Fuß in Richtung Kindergarten geflüchtet. Der Überfallene erlitt leichte Verletzungen und konnte nach der ärztlichen Untersuchung in einem
Krankenhaus wieder entlassen werden.
Zeugen, die das Tatgeschehen beobachtet haben, werden gebeten,
sich mit der Polizei Daun, Tel. 06592 9626, in Verbindung zu setzen.
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Frühjahrsputz: Jede Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber muss anmelden
In vielen Haushalten steht bald der Frühjahrsputz an. Doch nicht jeder hat dafür die nötige Zeit, Kraft oder Lust und engagiert deshalb
eine Haushaltshilfe. Dass die Hilfe schon für einen absehbar kurzen
Zeitraum zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden
muss, wissen viele Menschen nicht.
Einzelheiten erklärt Sabine Baulig von der Unfallkasse RheinlandPfalz: Wer eine Hilfe für Garten, Haushalt oder für die Kinderbetreuung einstellt, ist ab diesem Moment eine Arbeitgeberin bzw. ein
Arbeitgeber. Man muss seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter
gegen Arbeits- oder Wegeunfälle absichern und deshalb anmelden.
Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Verdient die Hilfe bis zu 450 Euro pro Monat, muss sie bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de), bei einem höheren Verdienst
direkt bei der Unfallkasse (www.ukrlp.de, Webcode 133) angemeldet werden. Im Falle eines versicherten Unfalls der Hilfe braucht
die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sich keine Gedanken über
Arzt-Kosten oder Reha-Maßnahmen zu machen: Diese Rechnungen bezahlt die Unfallkasse, egal, ob die Hilfe hier direkt angemeldet ist oder bei der Minijobzentrale.
Kelberg
- 11 -
SPRECHTAGE + TERMINE
Notartermin im Rathaus Kelberg
Herr Notar Dr. Jens Böhle, Adenau, hält regelmäßig, an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat (07.04.2015 + 21.04.2015) in der
Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr, Sprechstunden im Rathaus Kelberg für
die Bürgerinnen und Bürger ab.
Terminabsprache bitte unter Tel.: 02691-2568, Fax: 02691-3801,
Internet: www.notar-boehle.de, E-Mail: [email protected],
Hauptstraße 45, 53518 Adenau.
Gerichtstage des Arbeitsgerichts Trier
Die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Trier finden am
16.04.2015
30.04.2015
im Gebäude des Rathauses Gerolstein, Sitzungssaal, Kyllweg 1,
54568 Gerolstein statt.
Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz
Die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz finden
am
02.04.2015
09.04.2015
16.04.2015
23.04.2015
30.04.2015
im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier, Dietrichstraße 13, 54290
Trier, statt.
Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb/
Untersuchung von Vorfällen im Flugbetrieb
Luftwaffenamt
Flugbetriebs- und Informationszentrale
Fliegerhorst WAHN 501/11
Postfach 90 61 10
51127 Köln
Gebührenfreie Auskunft zwischen 08.00 und 16.00 Uhr unter Tel.Nr. 0800/8620730.
Schriftlichen Anfragen unter Fax-Nr. 02203/9082776.
Krankenhaus Maria Hilf
Informationsabend für werdende Eltern, Mütter, Väter
und Familien am Krankenhaus Maria Hilf Daun
Alles rund um die Geburt am Mittwoch, den 15. April 2015
Liebe werdende Eltern, Mütter, Väter und Familien,
wir möchten Sie in der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt Ihres Kindes mit informativen Kursangeboten begleiten. So
erhalten Sie die Gelegenheit, sich ruhig und gezielt auf die Geburt
vorzubereiten und sich danach ab und an eine Verschnaufpause zu
gönnen. Der Austausch mit anderen Müttern und Familien in Gesprächen unter geschulter Leitung bereichert und hilft, eventuelle
Probleme gelassener zu meistern.
Was kommt mit der Geburt ihres Kindes auf die werdenden Eltern,
Mütter, Väter und Familien zu? Ob es nun das erste Baby ist, oder
ob schon Kinder in der Familie sind, es tauchen sicherlich noch viele
Fragen rund um die Entbindung auf. Das geburtshilfliche Team des
Maria Hilf Krankenhauses Daun ist für die Klärung der Fragen da
und berichtet über Wissenswertes der Geburtsvorbereitung, Geburt
und Wochenbett. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung
haben Sie die Möglichkeit, die Entbindungsabteilung sowie die
Kreißsäle kennen zu lernen.
Der Informationsabend findet in der 4. Etage um 19.00 Uhr im Multifunktionsraum im Krankenhaus Maria Hilf statt.
Diese Veranstaltung wird fortlaufend ein Mal im Quartal angeboten. Termine können dem Mitteilungsblatt oder auf unserer Homepage entnommen werden.
Wir laden alle werdenden Eltern, Mütter, Väter und Familien herzlich ein.
Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Heike Gerhards, ist ab sofort
für Sie erreichbar unter Tel.: 02692 / 1661.
Sprechstunde donnerstags ab 16.00 Uhr.
Termine nur nach Vereinbarung.
Ausgabe 13/2015
Schiedsmann der
Verbandsgemeinde Kelberg
Gerhard Rützel, Hauptstraße 11, 53539 Borler
Terminvereinbarungen dienstags und freitags jeweils von 14.00 18.00 Uhr, Tel. 0173 / 9640086.
Schutz- und Kriminalpolizei Daun
Sprechstunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg,
beim Polizeioberkommissar Karl-Heinz Krämer, Tel. 02692/872-0
oder in Daun Tel. 06592/9626-0,
jeden Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr in Kelberg und
jeden Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr in Kelberg.
Tagespflegebörse Daun
Daun, Trierer Straße 1, Telefon: 06592/981598
Montag, 10.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag, 15.00 bis 18.00 Uhr
Außenstelle Kerpen, Schulstraße 20, Telefon: 06593/1591
Dienstag, 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 10.00 bis 14.00 Uhr
Telefonseelsorge
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich
Tel.: 0800/1110111 oder 0800/1110222.
VdK-Ortsverband Kelberg im
VdK-Kreisverband Wittlich-Daun
Die Geschäftstelle Daun (im Caritas-Haus) steht Ihnen jeweils mittwochs, 09.00 - 12.00 Uhr und 13.15 - 15.15 Uhr in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, und damit wir ausreichend
Zeit für Ihr Anliegen einplanen können, bitten wir ab sofort um
vorherige telefonische Anmeldung unter der Tel. 06571-148993-0.
Volkshochschule Daun (VHS)
Leopoldstraße 29, 54550 Daun
Tel.: 06592 939215, Fax: 06592 939200
email: [email protected]
Internet: www.stadt-daun.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09.00 - 12.30 Uhr,
nachmittags nach Vereinbarung
Donnerstag: 08.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
WEISSER RING e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftagen e.V.
Außenstelle Vulkaneifel
Nikolaus Wurm
Tel.: 0 65 61 / 9491390 oder
Opfer-Telefon 116 006 WEISSER RING
Zugmaschinen-Sondertermin
18.04.2015 ab 08:30 Uhr bei der Fa. Wagner in Köttelbach
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Ambulant Eifel - Pflegeteam Tanja Kracht
Im Browelt 31, 53539 Kelberg
häusliche Alten- und Krankenpflege, Bereitschaft rund um die Uhr
........................................Telefon 02692/26899100 oder 0160/93258149
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eifel.ayurveda - ayurvedische
Ernährungs- und Gesundheitsberatung
Ayurvedische Massagen, Kochkurse, Wohlfühltage für Frauen
Edith Nass, Auf der Korst 16, 53539 Kelberg-Köttelbach
.............................................................................Telefon 02692/9319255
Kelberg
- 12 -
AUS VEREINEN UND VERBÄNDEN
Beinhausen/Boxberg/Neichen
Spvgg Struth
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 27.
März 2015, 20.00 Uhr, laden wir hiermit alle Mitglieder herzlich ins „Vereinsheim“ am Sportplatz
in Neichen ein.
Die Tagesordnung sieht u.a. folgende Tagesordnungspunkte vor:
Jahresberichte, Entlastung des Kassenführers, Erledigung von Anträgen.
Ergebnis vom Wochenende
SV Roth-Kalenborn - Spvgg Struth Torschütze: Markus Schüller (1:1)
5:1
Vorankündigung
Sonntag, 29.03.2015, 14.30 Uhr in Neichen
Spvgg Struth - SV Ulmen
Bodenbach
MGV Concordia Bodenbach 1887 e.V.
Am Samstag, den 28.03.2015 um 17.30 Uhr wird die hl. Messe in
der Pfarrkirche zu Bodenbach gehalten u.a. für die leb. und verst.
Mitglieder des MGV Concordia Bodenbach. Der Gottesdienst wird
gesanglich vom MGV Bodenbach mitgestaltet. Im Anschluss findet
im Gasthaus „Zur Post“ die Jahreshauptversammlung des MGV
Concordia Bodenbach 1887 e.V. für das Geschäftsjahr 2014 statt.
Um vollzähliges Erscheinen der Mitglieder wird gebeten.
Bongard
Ausgabe 13/2015
C-Junioren Kreisklasse
JSG Eifelhöhe-Kelberg II (9er) - JSG Schneifel-Obere Kyll-Stadtkyll II 5:0
JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG DORSA-WSO-Steffeln 2:2
B-Juniorinnen Kreisklasse
MSG Eifelhöhe-Kelberg - MSG Arzfeld 0:0
Vorschau 28.03.2015
Senioren
Kreisliga C
17:00 Uhr
DJK Kelberg - FC Kirchweiler
Kreisliga D
18:00 Uhr
SG Walsdorf III - DJK Kelberg II
Spielort: Hillesheim
Junioren/Juniorinnen
Heimspiele:
Spielort Kelberg
A-Junioren Kreisklasse
19:00 Uhr
JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Daun
Spielort Neichen
F-Junioren
13:45 Uhr
JSG Eifelhöhe-Kelberg II - JSG Kylltal-Densborn
16:00 Uhr
JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Ahbach
Auswärtsspiele:
Spielort Bitburg
D-Junioren Kreisklasse
12:00 Uhr
FC Bitburg II (7er) - JSG Eifelhöhe-Kelberg II
(7er)
C-Junioren Kreisklasse
14:30 Uhr
JSG Mötsch - JSG Eifelhöhe-Kelberg
Spielort Trier
D-Junioren Bezirksliga
14:00 Uhr
SV Eintracht Trier - JSG Eifelhöhe-Kelberg
Spielpläne und Tabellen finden Sie im Internet auf der Seite Fussball.de unter der Rubrik Wettbewerbe.
Mannebach
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Mannebach e.V.
Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mannebach e.V. lädt
für Freitag, den 27.03.15 um 20.00 Uhr alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung in die Alte Schule ein. Die Tagesordnung ist per
Post zugegangen.
Sonstige
SV Bongard e.V.
Erste Hilfe-Kursangebote
Vorschau
Sonntag, 29.03.2015
Frauen
SG Bongard - FSG Stadtkyll um 16:30 Uhr in Bongard
Herren
SG Bongard II - SG Deudesfeld II um 12:30 Uhr in Dockweiler
SG Bongard I - SG Feusdorf I um 14:30 Uhr in Dockweiler
AH SV Bongard
Am 28.03.2015 findet unsere diesjährige AH-Wanderung statt. Ziel
ist die Waldschänke in Auderath. Treff 12.30 Uhr am Brunnen. Unsere Damen sehen wir dann ab 19.00 Uhr in Auderath. Wie vereinbart, wird auch an diesem Tag die nächste Rate für die Tour nach
Fulda fällig (50 € pro Person)! Wer möchte, kann aber auch gerne
den gesamten Restbetrag (100 €) begleichen.
Das Rote Kreuz im Vulkaneifel-Kreis bietet im April 2015 nachstehende Lehrgangsprogramme an:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber
Wollen Sie den Führerschein machen? Dann ist dieser Kurs für Sie
Pflicht (für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, B96, L,
oder T).
Samstag, 11.04.2015 von 08:30 - 16:00 Uhr in Daun
Anmeldungen können gerne unter 06592-950026 oder unter www.
bildungswerk.drk.de angenommen werden!
Kreisfischereiverein Vulkaneifel e.V.
Am Karfreitag, den 3. April 2015 findet ab 09:00 das Anangeln des
Kreisfischereivereins Vulkaneifel Daun an der Teichanlage Winkelbach statt. Hierzu sind alle Vereinsmitglieder eingeladen die ein
Jahresfischereierlaubnisschein haben oder im Besitz eines Tageserlaubnisschein sind. Eine besondere Einladung erfolgt nicht mehr.
Kelberg
DJK Kelberg e. V.
Ergebnisse vom Wochenende und Vorschau
Senioren
Kreisliga C
FC Demerath - DJK Kelberg Torschützen: 0:1, 0:2 (60. und 65. Minute) Rene Mindermann
Junioren/Juniorinnen
D-Junioren Bezirksliga
JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Bekond 1:2
0:4
Evangelische Veranstaltungen
der Kirchengemeinde Adenau
Tag, Uhrzeit, Veranstaltung, Ansprechpartner, Ort
29.03.2015, 09.30 Uhr, Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, Pfr. Banse, Adenau
Kelberg
- 13 -
30.03.2015, 16.00 Uhr, Krabbelgottesdienst, Pfr. Banse, Adenau
31.03.2015, 15.00 Uhr, Frauenhilfe Adenau: Paulus - Der umstrittene
und streitbare Heidenapostel, Frau Schiffer, Gemeindesaal Adenau
31.03.2015, 15.30 Uhr, Frauenhilfe Kelberg, Frau Weissohn, Gemeindesaal Kelberg
31.03.2015, 19.00 Uhr, Ökumenischer Arbeitskreis, Frau Falkenstein, Gemeindesaal Adenau
n. Absprache, 18.00 Uhr, Kempenicher Runde, (Kirchenscheune),
Fr. Grobelin-Müller, Kempenich
02.04.2015, 14.30 Uhr, Ökumenischer Seniorenkreis, Frau Esser,
Adenau
02.04.2015, 19.00 Uhr, Gottesdienst m.A. (Wein) am Gründonnerstag
Anschließend gemeinsamer Imbiss Pfr. Banse Kelberg
03.04.2015, 09.30 Uhr, Gottesdienst m.A. (Wein) am Karfreitag,
Pfr. Banse, Adenau
03.04.2015, 11.00 Uhr, Gottesdienst m.A. (Wein) am Karfreitag,
Pfr. Banse, Ahrbrück
03.04.2015, 17.00 Uhr, Gottesdienst m.A. (Wein) am Karfreitag,
Pfr. Hertel, Kempenich
Wie heilig ist die „Heilige Schrift“?
3. Gespräch über „Gott und die Welt“
Zu einem 3. Gespräch über „Gott und die Welt“ lädt Pfarrer Holger
Banse am 26. März um 19:30 Uhr in den Gemeindesaal unter der
Evangelischen Kirche in Adenau ein. Das ’Schriftprinzip‘ - Martin
Luther ließ für seine Theologie nur das gelten, was sich direkt aus
der Bibel herleitete - war in der evangelischen Kirche immer von
großer Bedeutung. Während die Bibelkenntnis bei vielen evangelischen Christen abgenommen hat, hat sie bei katholischen Christen
zugenommen. Fragen nach der Entstehung der biblischen Schriften;
die Bibel - Gottes oder Menschen Wort?; Bibel, kirchliche Tradition,
Dogma - was gilt? - all dies und noch mehr soll am 26. März thematisiert werden. Wieder sind Christen aller Konfessionen herzlich zu
diesem Gespräch eingeladen.
Katholische Kirchengemeinden
Pfarreiengemeinschaft Kelberg
mit den Pfarrgemeinden
Beinhausen, Bodenbach, Kelberg,
Müllenbach,
Nürburg, Retterath, Uersfeld, Uess und Welcherath
www.pfarreiengemeinschaft-kelberg.de
Gottesdienste
Freitag, 27.03.2015, Freitag der 5. Fastenwoche
Kelberg 06.30 Uhr Frühschicht
anschl. Frühstück im Pfarrheim Kelberg
Welcherath 15.00 Uhr Kreuzweg
Müllenbach 17.00 Uhr Kreuzweg
anschl. Heringsessen und Jahreshauptversammlung der Frauengemeinschaft
Samstag, 28.03.2015, Samstag der 5. Fastenwoche
Müllenbach 14.00 Uhr Beichte (Pater)
Welcherath 15.00 Uhr Beichte (Pater)
Nürburg 16.00 Uhr Beichte (Pater)
Samstag, 28.03.2015, Palmsonntag
Kelberg 17.00 Uhr Palmweihe vor der Kirche, feierlicher Einzughl.
Messe mit Palmweihe (MD-Gr. 3+2)Palmzweige bitte selbst mitbringen
Bodenbach 17.30 Uhr Vorabendmesse mit Palmweihe (MD-Gr.
2+1)
Nürburg 19.00 Uhr Vorabendmesse mit Palmweihe
Uersfeld 19.00 Uhr Palmweihe am Lindenbaum, feierlicher Einzughl. Messe mit Palmweihe (MD-Gr. 1+2) Palmzweige bitte selbst
mitbringen
Sonntag, 29.03.2015
Retterath 08.30 Uhr Palmweihe am Kreuzaltar, feierlicher Einzughl.
Messe mit Palmweihe (MD-Gr. 4+1)Palmzweige bitte selbst mitbringen
Müllenbach 09.00 Uhr Hochamt mit Palmweihe (MD-Gr. 2)
Welcherath 10.30 Uhr Hochamt mit Palmweihe
Die Kommunionkinder treffen sich vor dem Pfarrheim.
Ausgabe 13/2015
Hilgerath 10.30 Uhr Palmweihe vor der Kirche, feierlicher EinzugFamilienmesse mit Palmweihe (MD-Gr. 1+4)
Die Frauengemeinschaft bietet wieder Palmsträuße an!
Herzliche Einladung besonders an die Kommunionkinder!
Welcherath 18.00 Uhr Bußgottesdienst
Müllenbach 19.00 Uhr Bußgottesdienst
Montag, 30.03.2015, Montag der Karwoche
Müllenbach 14.30 Uhr Rosenkranz
Nürburg 18.00 Uhr Beichte (Pater)
Nürburg 19.00 Uhr Bußgottesdienst
Gottesdienste im Regina
Protmann Stift Kelberg
in der Regel am Sonntag um 11.00 Uhr
Rosenkranzgebet
in der Pfarrkirche Kelberg: immer montags um 15.00 Uhr
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Kelberg
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Proben der Messdiener/innen für die Kar- und Ostertage
Kelberg: Montag, 30.03.2015, 09.30 Uhr
Hilgerath: Montag, 30.03.2015, 10.30 Uhr
Uess: Montag, 30.03.2015, 17.30 Uhr
Uersfeld: Dienstag, 31.03.2015, 16.45 Uhr
Retteath: Dienstag, 31.03.2015, 17.30 Uhr
Sonstige Religionsgemeinschaften
Jehovas Zeugen
Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 29. März 2015 bis 3. April 2015
Sonntag, den 29. März 2015
Kreiskongress im Kongresszentrum Meckenheim
- Keine Versammlung im Königreichssaal Daun Donnerstag, den 2. April 2015
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
„Komm Jehova doch näher“
Thema diese Woche: „Zeigt sich „die Weisheit von oben“ in deinem
Leben? Kapitel 22, Abs. 9 - 17“
19.30 Uhr Schulkurs für Evangeliumsverkündiger
Thema: „Eine Voraussage der Bibel über die letzten Tage erfüllt
sich“
20.00 Uhr Dienstzusammenkunft
Unser Monatsmotto: Bereit sein für jedes gute Werk (Titus 3:1)
Thema dieser Woche: „Zusätzliche Videos auf unserer Website für
den Predigtdienst“
Freitag, den 3. April 2015
19.45 Uhr Die Feier zum Gedenken an Jesu Tod.
Jesus opferte sein Leben für die Menschen. In der Nacht bevor er
starb, führte er eine Gedenkfeier ein, die an seinen Tod erinnern
sollte. Seine Jünger gab er die Anweisung: „Tut dies immer wieder
zur Erinnerung an mich“ (Lukas 22:19).
Diese Gedenkfeier findet am Freitag, den 3. April nach Sonnenuntergang statt. In einem kurzen Vortrag wird erklärt, warum Jesu
Tod von großer Bedeutung ist. Wir laden Sie, Ihre Familie und Ihre
Freunde herzlich dazu ein.
Wöchentliches Bibellesen: 1. Samuel 14 und 15
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit herzlich willkommen.
Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“.
PARTEIEN UND WÄHLERGRUPPEN
AfD Alternative für Deutschland
Der Ansprechpartner für die Partei AfD Alternative für Deutschland ist Herr Horst Dickersbach, Gerolsteiner Straße 37, 54570
Pelm, Tel.Nr.: 06591/982 9253, Email: [email protected].
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Vulkaneifel
Edwin Kreitz, Tel. 06593-9808080 Fax. 06593-9807583
Email: [email protected]
Internet: www.gruene-vulkaneifel.de
Kelberg
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Wer rettet wen? Film und Diskussion
Wer rettet wen?
Film und Diskussion mit Sven Giegold MdEP
und Dietmar Johnen MdL Bündnis 90/Die Grünen
Mittwoch, 1. April, 19.00 Uhr, Eifel-Film-Bühne Hillesheim
Hunderte Milliarden Euro - der sogenannte Euro-Rettungsschirm
- wurden in den letzten Jahren von den europäischen Regierungen
bereitgestellt, um die finanzielle Stabilität im Euro-Raum zu sichern.
Genau mit diesem Thema befasst sich der Film „Wer rettet wen?“,
zu dem die Eifel-Film-Bühne Hillesheim und der Landtagsabgeordnete Dietmar Johnen (Bündnis 90/Die Grünen) für Mittwoch
den 1. April 2015 um 19.00 Uhr einladen. Im Anschluss gibt es die
Gelegenheit, die aufgeworfenen Fragen mit Sven Giegold zu diskutieren. Giegold ist Abgeordneter im Europaparlament und vertritt
die grüne Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Alle
Interessierten sind zu diesem informationsreichen Abend herzlich
eingeladen.
CDU - Christlich Demokratische Union
www.cdu-vulkaneifel.de
Kreisverband Vulkaneifel
Lindenstraße 5, 54550 Daun
Geschäftsführerin: Anja Düx
Telefon: 06592 - 696 - Fax: 06592 - 8102
Mail: [email protected]
Bürgersprechstunden
Wahlkreisabgeordneter Bundestag
MdB Patrick Schnieder
Telefon: 030 - 227 718 83 oder 06561 - 604 91 70
Mail: [email protected]
Wahlkreisabgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
MdL Herbert Schneiders
Telefon: 06592 - 7661 - Fax: 06592 - 7755
Mail: [email protected]
Bürozeiten (Daun, Warthweg 6): Montag von 13:00 Uhr bis 16:00
Uhr und Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
CDU Kreis- und Fraktionsvorsitzender
Gordon Schnieder
Telefon: 06592 - 696 - Fax: 06592 - 8102
Mail: [email protected]
Vereinigungen
Junge Union Vulkaneifel
Vorsitzender. Thomas Scheppe
Telefon: 06592 - 696 - Fax: 06592 - 8102
Mail: [email protected]
Senioren-Union
Vorsitzende: Helene Dümmer
Telefon: 06593 - 1352
FDP - Freie Demokratische Partei
FDP - Kreisverband Vulkaneifel
Geschäftsstelle der FDP-Vulkaneifel:
Über die Geschäftsstelle des FDP-Kreisverbands Vulkaneifel können Sie Gesprächstermine mit dem Kreisvorsitzenden Marco Weber vereinbaren:
Koblenzer Straße 3, 54576 Hillesheim
Telefon: 06593/980 95 24
eMail: [email protected]
Internet: www.fdp-vulkaneifel.de
Kreisvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der FDP-Vulkaneifel:
Marco Weber
Telefon: 0171/3374823
eMail: [email protected]
Internet: www.marcoweber-eifel.de
Zu den aktuellen Themen oder regionalen Anliegen, können Sie sich
auch direkt mit unseren Mandatsträgern vor Ort in Verbindung setzen:
FDP-Fraktion in der Verbandsgemeinde Kelberg: Reinhard Stein
Telefon: 0178/4764496
eMail: [email protected]
Informationen und alle Kontaktdaten der freien Demokraten vor
Ort finden Sie auch unter www.fdp-vulkaneifel.de.
FWG - Freie Wählergemeinschaft
Landkreis Vulkaneifel e.V.
www.fwg-vulkaneifel.de/
FWG-Kreisvorsitzende
Karin Pinn, Murxenpesch 8, Wiesbaum
Ausgabe 13/2015
Telefon: 06593 - 91 23 - Fax: 06593 - 99 85 35
Mail: [email protected]
SPD - Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
www.spd-kreis-vulkaneifel.de
Abgeordnete im Landtag Rheinland-Pfalz
MdL Astrid Schmitt
Bürgerbüro in Kirchweiler (Hauptstraße 54)
Bernd Spindler
Telefon: 06595 - 900 453 - Fax: 06595 - 900 454
Mail: [email protected]
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
SPD-Kreisvorsitzende
MdL Astrid Schmitt, Kirchweiler
Vereinigungen
Jusos in der SPD - Kreisverband Vulkaneifel
Mail: [email protected]
AG 60plus Vulkaneifel
Vorsitzender: Maria Surges
Ende des redaktionellen Teils
Anzeige
Caritas-Sozialstation
Daun - Kelberg
Ambulante Pflege - rund um die Uhr erreichbar
Tel............................................................................................ 06592/3004
Anzeige
DRK Ambulanter Pflegedienst
24 h kostenlose Rufhotline
Tel........................................................................................ 06592/950025
Sonntag, 29.03.2015
Frühjahrs-Wettkampf- und Ostereierschießen der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft Kelberg.
Geschossen wird mit Luftgewehren in unserem beheizten Luftgewehrstand.
Beginn ist um 14.00 Uhr, Meldeschluss: 17.00 Uhr
Hierzu sind alle Mitglieder, unsere Jung- u. Schülerschützen, sowie weitere schießsportinteressierte
Kinder, Jugendliche und erwachsene Gäste herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist mit
Kaffee, frisch gebackenen Waffeln und Würstchen
bestens gesorgt.
Es lädt ein: St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft
Kelberg.
Sonntag, 29.03.2015
Brunch im CenterParcs Park in Gunderath/
Eifel
mit dem Musikverein Nohn
Info´s unter 02657-8090
Sonntag, 29.03.2015
Kreuzweg am Heyerberg um 15.00 Uhr
Anfahrt über Landesstraße zwischen Bongard und
Nohn
Dienstag, 31.03.2015
Geführte Wanderung vom Eifelverein
Treffpunkt: 14.00 Uhr Marktplatz Kelberg
Gäste sind herzlich eingeladen.
Kelberg
- 15 -
Ausgabe 13/2015
Öffnungszeiten Museen, Burgen,
Tierparks und Schwimmbad
Tickets für Veranstaltungen
Kids-world Center Parcs Park Eifel
und Konzerte in Ihrer Region:
Spielspaß pur. Ein wahres Paradies für Kinder. Hier vergeht
die Zeit zum Spielen wie im Flug.
Tolle Freizeitangebote:
- Kids Factory mit Indoor-Tennisplatz, Squash-Courts
- Outdoor-Tennisplätze und Minigolfanlage
- Abenteuer Baumhaus
- Billard, Kegeln, Bowling und House of Games
Adresse: Center Parcs Park Eifel
Kurberg 1
56767 Gunderath
Tel.: 02657 - 80 90
Internet: www.tagesausflugcenterparcs.de/eifel
Kostenfreier Eintritt
Jetzt auch Ticket für Großveranstaltungen wie z.B. Der Ring
- „Grüne Hölle Rock 2015“
Tickets für Musik- und Sportveranstaltungen, Festivals, Theater, Museen, Vorträge, Führungen sowie Ausstellungen und
Fahrkarten erhalten Sie bei der Tourist-Information Kelberg
(Vorverkaufsstelle - TicketRegional).
Adresse: Dauner Straße 22, 53539 Kelberg; E-Mail: [email protected]; Telefon: 02692 - 872 18.
Nostalgikum Uersfeld
Erleben Sie die „gute alte Zeit“ der 40er, 50er und 60er Jahre.
Entdecken Sie in verschiedenen Läden, Handwerksbetrieben, Friseur sowie einer alten Dorfkneipe und vielem mehr
die vergangenen Zeiten.
Öffnungszeiten:
Gruppen nach telefonischer Vereinbarung
Adresse:
Nostalgikum Uersfeld
Nostalgie-Erlebnis-Museum
Lindenstraße 1
56767 Uersfeld
Tel.: 02657 / 940113
www.nostalgikum.de
Töpferei Serocka Kelberg/Köttelbach
Bleibende Dinge in einer schnellen Zeit.
Hier finden Sie eine unglaubliche Vielfalt - ausgefallenes,
handgetöpfertes Geschirr und Gefäße, bis hin zu künstlerisch
gestalteten Gartenkeramiken, für sich selbst oder als Geschenk. Wer mehr über die Arbeiten in der Töpferei erfahren
will, kann den Keramikern beim Drehen auf der Töpferscheibe über die Schultern schauen.
Ausstellungen und Töpferkurse finden mehrmals im Jahr
statt.
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 09.00 - 18.00 Uhr,
Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr, Montag:
Ruhetag
Adresse: Töpferei Serocka, Zum Hochkelberg 34,
53539 Kelberg-Köttelbach,
Tel. 02692 - 8865
www.toepferei-serocka.de
Schwimmbad Center Parcs Park Eifel
Tauchen Sie ein in die subtropische Wasserwelt von Park
Eifel. Sie bietet eine warme, sanfte Umgebung für die Allerkleinsten, sie fordert mit ausgelassener Action die Jugendlichen heraus und sie bietet genussvolle Entspannung für Erwachsene.
Adresse: Center Parcs Park Eifel
Am Kurberg 1
Tel.: 02657 - 80 90
56767 Gunderath
Backstage-Tour am Nürburgring
Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen von 80 Jahren Motorsport. Wie sieht eine Boxengasse aus, und…
Tägliche Führungen:um 10.00, 12.00, 14.00 Uhr (außer an Großveranstaltungen)
Dauer der Führung: ca. 1,5 Stunden
Beginn der Führung:info°center
Eintrittspreise: Erwachsene/Jugendliche: 7,50 €
Ausstellung „Gespielte Wirklichkeit“
Ausstellung von Puppenstuben und Kaufläden, die als Spielzeug für Kinder gefertigt wurden. Sie spiegeln den typischen
Geschmack der jeweiligen Zeit. Über 100 Puppenstuben und
Kaufläden von der Gründerzeit bis heute sind ausgestellt.
Einige sind Einzelstücke, andere können bekannten Herstellern zugeordnet werden.
Öffnungszeiten: Montag - Samstag, 09:30 - 17:00 Uhr
Eintritt: frei
Adresse:
Aline Kottmann-Rexerodt
Im Garten 1 / Bundesstr. B 257
53539 Kelberg-Zermüllen
www.gespielte-wirklichkeit.com
Gemäldeausstellung von J.P. Allroggen
Er ist ein Meister der Lupenmalerei, aber auch Sepia- und
Bleistiftzeichnungen. Ausdrucksstarke Aquarellbilder gehören ebenfalls zu seiner gegenständlichen Malerei. Bei der
Betrachtung seiner großen und kleinen Kunstwerke hat man
das Gefühl, „sie sind lebendig“.
Der Künstler zeigt Ihnen seine Werke persönlich in einer
umfangreichen Ausstellung in 56769 Retterath, Kehrstraße 4,
jeden Samstag und Sonntag zwischen 14.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Rücksprachen unter
Tel.: 02657 - 271.
ring°Kino am Nürburgring
Erleben Sie mit einer der größten 3D Kinoleinwände der Region spannende und unterhaltsame Kinofilme.
www.nuerburgring.de/angebote/familie-freizeitspass/
ring-kino
Kelberg
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Ausgabe 13/2015
F r e u d i g e e r e i g n i s -A n z e i g e n :
www.wittich.de
Herzlichen Dank
sage ich allen Gratulanten, die mir zu
meinem
85. Geburtstag
mit Glückwünschen, persönlichen
Besuchen, Gesang, Anrufen und
Geschenken sehr viel Freude
bereitet haben.
Besonderen Dank der
Chorgemeinschaft Bongard für
die schönen Liedvorträge.
Angela Pauly
Bongard, im Februar 2015
Herzlichen Dank
sage ich allen Gratulanten, die mir zu meinem
80. Geburtstag
mit Glückwünschen, persönlichen Besuchen,
Anrufen und Geschenken viel Freude bereitet
haben.
Jakob Blum
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Ausgabe 13/2015
Kelberg
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Ausgabe 13/2015
Familienanzeigen
in Ihrem Mitteilungsblatt
1. Jahrgedächtnis
Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de
Wir mussten schmerzlich begreifen,
dass irdisches Leben nicht ewig währt.
Doch wir haben gelernt, dass es eine Welt hinter
dem Horizont gibt, in der du auf uns warten wirst.
Danke
Für die erwiesene Anteilnahme und die
trostreichen Worte anlässlich des Todes unserer
lieben Verstorbenen
Ein Jahr ohne meine geliebte Mutter, herzensgute
Schwiegermutter, allerliebste Oma und Uroma
Martha Helene Gorges geb. Karst
Maria Blockeel
* 05.08.1933 † 20.03.2014
In unseren Herzen ist sie immer bei uns und lebt weiter.
sagen wir herzlichen Dank.
Roswitha Requardt geb. Gorges
mit Günter Requardt
Sarah + Verena Requardt mit Leon
Im Namen aller Angehörigen
gilbert und Patrick blockeel
Das 1. Jahrgedächtnis wird gehalten in der Vorabendmesse am
Samstag, dem 11.04.2015, um 17.30 Uhr in der St. Remaclus
Kirche in Uersfeld.
Kelberg, im März 2015
Still ist die Nacht,
nur die Muttergottes wacht
leise fleh‘ ich im Gebet
„Maria segne meinen Weg“.
Wir danken von Herzen für die
große Anteilnahme am Tod
unseres geliebten Vaters
Elisabeth Blick
geb. Emmerichs
* 22. Oktober 1927
† 3. März 2015
Johann Panter.
Herzlichen Dank
sagen wir allen, die unsere geliebte Verstorbene auf ihrem letzten Weg
begleitet haben, die ihre Anteilnahme, Verbundenheit und Wertschätzung
durch ein stilles Gebet, tröstende Worte, gesprochen oder geschrieben,
Blumen- und Geldspenden zum Ausdruck gebracht haben.
Es hat uns sehr getröstet.
Siegfried Panter und
Dr. Marlene Nikolay-Panter
In liebevoller Erinnerung:
Walter
Peter, Inge und Kinder
Mechthild, Alfred und Kinder
Gertrud, Franz-Josef und Kinder
Margarethe Krebsbach
im Namen der ganzen Familie
Kelberg, im März 2015
Mosbruch, im März 2015
Meine Zeit liegt in Deinen Händen
Psalm 31,16
Danke
Wir haben einen geliebten Menschen verloren und vermissen
ihn sehr
Lothar Klasen
* 21.11.1938
† 22.02.2015
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren, aber es tut gut zu erfahren, wie viel
Liebe, Freundschaft und Achtung ihm entgegengebracht wurde.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre
Anteilnahme so zahlreich und in so vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten, sowie allen,
die ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben.
ln liebevoller Erinnerung
Anneliese, Astrid, Hans-Lothar und Bettina
Das Sechswochenamt findet am 28.03.2015 um 19.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Remaclus Uersfeld statt.
Kelberg
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Ausgabe 13/2015
Familienanzeigen
in Ihrem Mitteilungsblatt
Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de
Der Tod ist die uns zugewandte Seite jenes Ganzen,
dessen andere Seite Auferstehung heißt.
Im Namen von Frau
Guardini
Mathilde Illner
bedanken sich ihre Geschwister
Josef Gerhartz und Gertrud Theisen
annfür die gute Betreuung im Regina-Protm
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Stift in Kelberg, für die liebevolle Pflege
Dank dem
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den 4 ½ Jahren und besonder
seinem Team.
Heimleiter Herrn Michael Förster und
In Vertretung
Ludwig und
Gertrud Theisen
53925 Kall, im März 2015
Alois Mindermann
Danke
* 08.09. 1925
† 19.02.2015
Für die überaus zahlreiche und herzliche Anteilnahme in Wort
und Schrift am Tode meines Vaters, Schwiegervaters, unseres Opas
und Uropas möchten wir uns auf diesem Wege bei all denjenigen
bedanken, die ihre Freundschaft, Verbundenheit und Wertschätzung durch Kränze, Blumen und Geldspenden sowie das ehrende
Geleit zur letzten Ruhestätte zum Ausdruck gebracht haben. Besonderer Dank an die Ortsgemeinde sowie Freiwillige Feuerwehr
Behrenbach und die Bundeswehr Fliegerhorst Büchel.
Im Namen aller Angehörigen:
Berenbach, im März 2015
Heinz Mindermann
Herzlichen Dank
allen,
die sich in stiller Trauer
beim Tode unserer Mutter
Margarete Vassilliere
† 24.02.2015
Foto: Michael Horaczek, pro-photo.de
mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und mit uns Abschied
nahmen.
Im Namen aller Angehörigen:
Annette Franke
Borler, im März 2015
Es ist schwierig, in schweren Stunden
an alle und an alles zu denken.
Die Trauerdanksagung
in Ihrem Mitteilungsblatt
hilft Ihnen, beim Danken keinen zu vergessen.
Das Sechswochenamt ist am Samstag, dem 28. März
2015, um 17.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Apollonia
in Bodenbach.
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