Bernisches Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht Dr. Christoph Jäger FS 2015 Veranstaltung: 14. April 2015 Übungsfall «Umweltschutz» (Öffentliches Beschaffungsrecht) Sachverhalt Die bernische Gemeinde G. beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude «Zeughausplatz» einer Gesamtsanierung zu unterziehen. Sie schrieb den Bauauftrag, aufgeteilt in Lose nach den verschiedenen Arbeitsgattungen, im offenen Verfahren auf der Beschaffungsplattform simap.ch aus. Auf das Los «Fenster aus Holz» gingen 11 Offerten ein. Die Firma X. mit Sitz in Polen offerierte mit Abstand den günstigsten Preis für den Fensterersatz. Im Selbstdeklarationsformular beantwortete X. die Frage «Halten Sie im Rahmen der Produktion die schweizerische und bernische Umweltgesetzgebung ein?» mit «Nein», wobei sie handschriftlich anfügte, sie halte die Umweltschutzgesetzgebung der Europäischen Union (EU) ein. Die Gemeinde G. schloss mit der Zuschlagsverfügung die Firma X. wegen fehlender Eignung vom Vergabeverfahren aus und erteilte den Zuschlag für die Lieferung und Montage der Fenster der zweitplatzierten Schweizer Firma Y. Firma X. möchte sich dagegen wehren und wendet sich an Sie als Anwalt/Anwältin. Welche prozessualen Schritte schlagen Sie vor und wie beurteilen Sie die Rechtslage? Normtexte: - Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM; Binnenmarktgesetz) vom 6. Oktober 1995 (SR 943.02) - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001 (IVöB; = Anhang 1 zum ÖBG) - Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG; BSG 731.2) - Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV; BSG 731.21)
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