60/2015 - bei der Samtgemeinde Oberharz

ZENTRALE ERLEDIGT
60
Vorlage
TOP:
Zum Beschluss
2015
Öffentlich
Beschluss von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im
Haushaltsjahr 2014;
hier: Rückstellungen für altersdiskriminierende Besoldung
Kosten €: 54.000
Produktkosten €:
Mittel stehen zur Verfügung
Hsh.-Stelle:
Hshjahr: 2014
Beratungsergebnis:
Sitzungstermin
Beratungsfolge
Interims-VA
Interims-Rat
TOP
einst.
ja
nein
Enth.
16.04.2015
23.04.2015
Beteiligte Stellen:
1.10
1.20
2.30
2.40
3.2
3.3
GB
Sachbearbeiter/in
Nadine Keinert
Aktenzeichen
Datum
20/912-05/2014
16.04.2015
PR
BL BBH/
ASO
Stadtw.
KBG
X
Beschluss:
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beschließt der Interims-Rat der
Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld als Rechtsnachfolgerin (gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über die
Neubildung der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Landkreis Goslar) folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014:
1.
Nr.
Ergebnishaushalt
Nr. 37/2014
Produktsachkonto
11106.4011000
Bezeichnung
Personalwirtschaft: Dienstaufwendungen Beamte
Beantragte
Mehrausgabe
18.000 €
Bisheriger
Ansatz
25.600 €
Neuer
Ansatz
43.600 €
Bisheriger
Ansatz
0€
Neuer
Ansatz
36.000 €
2.
Nr.
Ergebnishaushalt
Nr. 38/2014
Produktsachkonto
11106.5122000
Bezeichnung
Personalwirtschaft: Nachholung von Rückstellungen
Beantragte
Mehrausgabe
36.000 €
Begründung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.10.2014 über die Rechtsfolgen der Anknüpfung an das Besoldungsdienstalter nach §§ 27, 28 BBesG (alte Fassung) befunden. Die Besoldung nach dem Besoldungsdienstalter stellt eine altersdiskriminierende Besoldung und somit eine ungerechtfertigte Benachteiligung von
jüngeren Beamten dar und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das NBesG wird derzeit novelliert, um eine EU-Rechts-konforme Besoldung zu erreichen. Daraus können sich ggf. rückwirkende
Zahlungsverpflichtungen für den Dienstherrn ergeben. Daher sind Anhaltspunkte gegeben, die eine Rückstellungsbildung rechtfertigen. Eine konkrete Höhe der möglichen Zahlungsverpflichtungen ist aktuell nicht absehbar. Von ca. 1.200.000 € jährlich für Beamtengehälter und –versorgung wurde ein Schätzwert von 1,5 %
zugrundegelegt. Ebenfalls ist der Zeitraum für eine mögliche rückwirkende Zahlungsverpflichtung bekannt. Für
die Rückstellungsbildung wurden die Jahre 2012-2014 zu Grunde gelegt. Daraus errechnet sich eine jährliche
Summe von 18.000 €. Für die Jahre 2012 und 2013 werden die Mittel bei dem Produktsachkonto 5122000 –
Vorlage der Verwaltung Seite 1
Nachholung von Rückstellungen und für 2014 bei 4011000 – Dienstaufwendungen für Beamte bereitgestellt.
Aus praktischen Gründen erfolgt der Antrag im Produkt Personalwirtschaft, die Buchung der Rückstellung
erfolgt im jeweiligen Produkt und ist dann über den Deckungskreis gedeckt.
Die Deckung der 1. überplanmäßigen Aufwendung erfolgt bei dem Produktsachkonto 57501.4291000 Tourismus: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 18.000 €.
Die Deckung der 2. außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt über die Produktsachkonten:
54502.4291000 Straßenreinigung: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 34.500 € und
57501.4291000 Tourismus: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 1.500 €.
Vorlage der Verwaltung Seite 2