ZENTRALE ERLEDIGT 60 Vorlage TOP: Zum Beschluss 2015 Öffentlich Beschluss von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014; hier: Rückstellungen für altersdiskriminierende Besoldung Kosten €: 54.000 Produktkosten €: Mittel stehen zur Verfügung Hsh.-Stelle: Hshjahr: 2014 Beratungsergebnis: Sitzungstermin Beratungsfolge Interims-VA Interims-Rat TOP einst. ja nein Enth. 16.04.2015 23.04.2015 Beteiligte Stellen: 1.10 1.20 2.30 2.40 3.2 3.3 GB Sachbearbeiter/in Nadine Keinert Aktenzeichen Datum 20/912-05/2014 16.04.2015 PR BL BBH/ ASO Stadtw. KBG X Beschluss: Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beschließt der Interims-Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld als Rechtsnachfolgerin (gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über die Neubildung der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Landkreis Goslar) folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014: 1. Nr. Ergebnishaushalt Nr. 37/2014 Produktsachkonto 11106.4011000 Bezeichnung Personalwirtschaft: Dienstaufwendungen Beamte Beantragte Mehrausgabe 18.000 € Bisheriger Ansatz 25.600 € Neuer Ansatz 43.600 € Bisheriger Ansatz 0€ Neuer Ansatz 36.000 € 2. Nr. Ergebnishaushalt Nr. 38/2014 Produktsachkonto 11106.5122000 Bezeichnung Personalwirtschaft: Nachholung von Rückstellungen Beantragte Mehrausgabe 36.000 € Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.10.2014 über die Rechtsfolgen der Anknüpfung an das Besoldungsdienstalter nach §§ 27, 28 BBesG (alte Fassung) befunden. Die Besoldung nach dem Besoldungsdienstalter stellt eine altersdiskriminierende Besoldung und somit eine ungerechtfertigte Benachteiligung von jüngeren Beamten dar und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das NBesG wird derzeit novelliert, um eine EU-Rechts-konforme Besoldung zu erreichen. Daraus können sich ggf. rückwirkende Zahlungsverpflichtungen für den Dienstherrn ergeben. Daher sind Anhaltspunkte gegeben, die eine Rückstellungsbildung rechtfertigen. Eine konkrete Höhe der möglichen Zahlungsverpflichtungen ist aktuell nicht absehbar. Von ca. 1.200.000 € jährlich für Beamtengehälter und –versorgung wurde ein Schätzwert von 1,5 % zugrundegelegt. Ebenfalls ist der Zeitraum für eine mögliche rückwirkende Zahlungsverpflichtung bekannt. Für die Rückstellungsbildung wurden die Jahre 2012-2014 zu Grunde gelegt. Daraus errechnet sich eine jährliche Summe von 18.000 €. Für die Jahre 2012 und 2013 werden die Mittel bei dem Produktsachkonto 5122000 – Vorlage der Verwaltung Seite 1 Nachholung von Rückstellungen und für 2014 bei 4011000 – Dienstaufwendungen für Beamte bereitgestellt. Aus praktischen Gründen erfolgt der Antrag im Produkt Personalwirtschaft, die Buchung der Rückstellung erfolgt im jeweiligen Produkt und ist dann über den Deckungskreis gedeckt. Die Deckung der 1. überplanmäßigen Aufwendung erfolgt bei dem Produktsachkonto 57501.4291000 Tourismus: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 18.000 €. Die Deckung der 2. außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt über die Produktsachkonten: 54502.4291000 Straßenreinigung: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 34.500 € und 57501.4291000 Tourismus: Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 1.500 €. Vorlage der Verwaltung Seite 2
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