Ostern 2015 - Perlesreut

Ausgabe: April 2015
Nr. 4 – 35. Jahrgang
:
Ostern 2015
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Ansprechpartner:
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Nächster Redaktionsschluss: 15.04.2015
Frau Traxinger (Zimmer 6) Tel. 08555/9619-15 E-Mail: [email protected]
Information
der Marktgemeinde Perlesreut
Teil 4
Was verstehen wir unter dem
Bauhütte
Seminar- und Tagungsstätte
Aus-/Weiterbildung
Depot
Begegnungszentrum
Beratung
Begriff
„Bauhütte“
Im Rahmen eines ressortübergreifenden
und interkommunalen Projekts der IlzerLand-Gemeinden werden Aktivitäten und
Voraussetzungen abgestimmt und geschaffen, um die Bereitschaft von Eigentümern
oder potentiellen Investoren zur Wiederbelebung der leer stehenden Bausubstanz
in den Ortszentren zu fördern.
Sechs der 12 Netzwerk– Gemeinden waren
oder sind aktuell in Städtebauförderprogrammen, in weiteren Gemeinden laufen
Dorferneuerungen.
Die Bauhütte ist als Netzwerk-Plattform für
alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der
integrierten Innenentwicklung, der Wiederbelebung von Leerständen, der Sicherung
der Daseinsvorsorge und der Förderung von
regionaler „Baukultur“ für die Kommunen der
Ilzer Land Allianz konzipiert.
Herzliche Einladung zum
Perlesreut, Marktplatz 11
Samstag, 9. Mai 2015
ab 17.00 Uhr
Großes Interesse und Andrang
bei der Vorstellung der
Die Perlesreuter Models
begeisterten die Besucher im voll
besetzten Grubersaal.
In hervorragender Präsentation
stellte die Arbeitsgruppe die
verschiedenen Modelle vor.
mehr…
www.perlesreut.de/Bürgertracht
Beachten Sie auch die Infotafeln in
den örtlichen Banken
Sie haben Interesse:
Die Perlesreuter Bürgertracht
erhalten Sie bei
Koishüttler Trachtenstub’n,
Inh. Frau Bettina Eder
(Tel.08 55 8 / 97 36 19)
Bilder: Norbert Peter
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Amtliche Mitteilungen
Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck
am 10. April 2015
Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck findet am
Freitag, 10. April 2015 im Gasthaus Bachl, Atzldorf statt.
Beginn: 19.30 Uhr
Die gesamte Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
Heinz Binder, Erster Bürgermeister
Überhängende Hecken und Sträucher –
Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht!
Während der Vegetationsperiode breiten sich zahlreiche Hecken,
Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten an vielen Stellen der
Gemeinde über die Grundstücks-grenzen bis in die Gehsteige und
Straßen hinaus.
Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch stark behindert.
Besonders davon betroffen sind Rollstuhlfahrer, Kinder und auch Personen,
die mit Kinderwägen unterwegs sind. Auch mit einem Regenschirm hat man
seine Mühe, unter dem überhängenden Ästen hindurch zu laufen. Bei
Dunkelheit besteht daher erhöhte Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen,
Straßenlampen oder Schilder mit Straßennamen werden von den
überhängenden Ästen oftmals verdeckt.
Dadurch ist die Sicherheit des Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehrs gefährdet.
Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grund und Boden an öffentliche Straßen angrenzt, ist nach geltendem Recht
verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf den Straßenverkehr zu vermeiden, die von seinem Grundstück ausgehen.
Deshalb muss jeder Bewuchs - Bäume, Sträucher und Hecken - der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur
privaten Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von
2,50 Meter und über den Fahrbahnen eine von 4,50 Meter freizuhalten.
Um folgenschwere Verkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen zu vermeiden, müssen
für den fließenden Verkehr übersichtliche Verhältnisse vorhanden sein. Die Gemeinde Ringelai bittet daher alle
Grundstückseigentümer im Interesse der Verkehrsteilnehmer die Bepflanzungen an den Grenzen ihrer Grundstücke zu
öffentlichen Verkehrsflächen - soweit erforderlich - zurückzuschneiden.
Probleme bei der Abwasserbeseitigung
In letzter Zeit wurden in den Abwasserpumpstationen und Kanalhaltungen der Gemeinden vermehrt Hygieneartikel, wie
Feuchtücher, Wattestäbchen, Einweg-Staubtücher, Abschminktüchr, kleinere Verpackungsmaterialien, Damenbinden,
OBs, feuchte Wischtücher etc. festgestellt.
Da diese Gegenstände Verstopfungen in den Pumpen verursachen und dadurch einen hohen Arbeitsaufwand des
Kläranlagenpersonals mit höheren Kosten der Wartungsfirmen verursachen, bitten wir Sie, derartige Artikel, die ohnehin
nicht in die Kanalisation gelangen dürfen, über den Hausmüll zu entsorgen.
Letztendlich muss die Gemeinde diese Kosten auf die Abwasserbeseitigung umlegen,
so dass sie von den Gebührenzahlern zu tragen sind.
Amtliche Mitteilungen – Die Gemeinde Ringelai informiert
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Holzige Abfälle,
wie sie z.B. beim Schnitt von Obst- oder sonstigen Bäumen im Garten anfallen, können Bürger der
Gemeinde Ringelai kostenlos im Bauhof der Gemeinde Ringelai abliefern. Dieses Material wird gehäckselt.
N i c h t abgegeben werden können daher andere Grünabfälle, wie Rasenschnitt, Stauden, Topfpflanzen, kleines Geäst
usw. Diese Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen vom Recyclinghof angenommen!
Die Anlieferung der holzigen Abfälle ist nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Personal
des Bauhofs möglich. (Herr Patera 0171/585 08 59)
Das zu häckselnde Material wird vom Klärwärter, oder anderen Bauhofarbeitern im Bauhof angenommen!
Ein Abladen vor dem Bauhoftor ist nicht gestattet!
Hinweis an alle Betreiber von Kleinkläranlagen !
Die Kleineinleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser in öffentliche
Gewässer bleibt nur abgabefrei, wenn:
1. es in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird und
2.der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird; hierzu ist der Gemeinde
eine Bestätigung vorzulegen. Maßgeblich ist die Höhe des Schlammspiegels in der Kleinkläranlage.
Der Gemeinde Ringelai sind daher in Kopie vorzulegen:
Wartungs-/Untersuchungsberichte, Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage;
Kleinkläranlagenbesitzer, die keine Nachweise über die Höhe des Schlammspiegels oder eine Entsorgung des
Fäkalschlammes in einer dafür geeigneten Kläranlage nachweisen, müssen eine Kleineinleiterabgabe für jede
im Haushalt gemeldete Person entrichten!
Impressum
„Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut mit
Gemeinde Ringelai”
Herausgeber: Die Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut, vertr.durch
den VG-Vorsitzenden Manfred Eibl, Unterer Markt 3,
94157 Perlesreut und der Gemeinde Ringelai, vertr. durch Bgm.
Max Köberl, Pfarrer-Kainz- Str. 6, 94160 Ringelai.
Verantwortlich für die amtlichen Teile des Marktes Perlesreut Bgm.
Manfred Eibl; der Gemeinde Fürsteneck Bgm. Heinz Binder und der
Gemeinde Ringelai Bgm. Max Köberl. Redaktionelle Beiträge (nicht
amtliche) sind mit dem Namen des Verfassers zu versehen. Für den
Inhalt dieser Beiträge und Bilder sowie für die Veranstaltungstermine
und Werbeanzeigen wird keine Haftung übernommen. Nachdrucke
von Artikeln und Bildern sind verboten.
Auflage je Ausgabe: z.Zt. 2400 Stück Herstellung: Verlag + Druck
Linus Wittich, Forchheim
Info über Anzeigenpreise:
08555/9619-15, Frau Traxinger
Formatbedarf/Anzeigen: jpg.- anderweitig keine Textgarantie
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Amtliche Mitteilungen – Die Gemeinde Ringelai informiert
Jährliche Überprüfung der Grabmale auf dem
Gemeindefriedhof Ringelai
Nach den Vorschriften der Friedhofssatzung der Gemeinde Ringelai sind alle Grabnutzungsberechtigten verpflichtet,
Grabmale in einem standsicheren Zustand zu halten. Dies ist erforderlich, da die Anlagen zu viel besuchten Stätten des
Gedenkens gehören, so dass umstürzende Grabsteine aufgrund ihres Gewichts Menschen gefährden können.
Die Gemeinde Ringelai hat die Standsicherheit der Grabsteine und Gräber auf dem gemeindlichen Friedhof jährlich zu
prüfen. Die Prüfung erfolgte nach den Richtlinien der Friedhofssatzung und § 9 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV).
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verantwortlichen die Gräber selbst in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, erhält der Nutzungsberechtigte eine schriftliche Aufforderung, den
Grabstein innerhalb einer festgesetzten Frist wieder zu befestigen.
Reihofer -Friedhofsverwaltung-
Rama Dama
in der Gemeinde Ringelai
Um unsere Gemeinde sauber zu halten und die Umwelt zu schützen,
möchten wir am
Samstag, den 11.04.2015 ab 09:00 Uhr
ein Rama Dama in der Gemeinde veranstalten.
Alle freiwilligen Helfer oder Gruppen können sich im Rathaus Ringelai
melden. Treffpunkt ist der Bauhof Ringelai. Als Belohnung gibt es für alle
beteiligten Helfer eine Brotzeit.
gez. Köberl, 1.Bürgermeister
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachungen des Marktes Perlesreut und der
Gemeinde Fürsteneck über die Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das
Kalenderjahr 2015
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Hundesteuerbescheide 2015 wird hiermit gemäß Art. 3 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 12.09.2006, die
Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die
Steuerpflichtigen, die keinen Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Hundesteuer wie
im Kalenderjahr 2014 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2015 zugegangen wäre.
Die Hundesteuer wird vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung am 15.04.2015 fällig.
Die öffentlichen Hundesteuerfestsetzungen sind an der Amtstafel der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut und der
Gemeinde Fürsteneck angeschlagen.
Auf einen Blick
Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut
Rathaus Perlesreut
Gemeinde Fürsteneck (Di/Fr vormittags)
96 19-0
63 2
Touristinformation Perlesreut
9619-10
Bauhof Markt Perlesreut
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
für Sie zusammengestellt
0160-94809481
0160-94809482
0171-3372334
oder 0151/18039041
Bauhof Gemeinde Fürsteneck:
Nickl Johann, Wasserwart
Christoph Marco, Klärwärter
Ärzte:
Perlesreut - Dr. Empl
Perlesreut - Dr. Serbanescu
Ringelai - Dr.Hermer
Apotheke Perlesreut
Die Optikerin, Frau Eva Steingasser
0151/21024780
0151/43156395
13 30
82 88
86 68
3 15
40 60 57
Gemeinde Ringelai
Rathaus
Schulen
Grund- und Mittelschule Perlesreut
Grundschule Ringelai
96 14-0
317
9 63 89-00
Kindergärten
Fürsteneck, St. Christophorus
1565
Perlesreut
St. Anna
1229
WaldkiGa., Wichtelkinder
0151-19476020
Ringelai, St. Michael
352
Zahnärzte:
Dr. Okun, Perlesreut
Dr. Seidl, Ringelai
8505
94 13 23
Recyclinghof Perlesreut
(Mi/Fr nachmittags, Sa vormittags.)
87 27
Unterstützen Sie die Bürgerstiftung Perlesreut
Mit einer Spende oder Zustiftung gestalten Sie aktiv Ihre Heimat.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung und natürlich in der Sparkasse Perlesreut.
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Amtliche Mitteilungen
Hinweise für Veranstalter von
Im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut und der Gemeinde Ringelai finden
alljährlich zahlreiche Veranstaltungen statt. Hierzu nachfolgend einige wichtige Hinweise für die Veranstalter
bzw. Gewerbetreibenden. Für Vereine oder Stammtische, die aus besonderem Anlass vorübergehend ein
erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Ausschank von Alkohol und Abgabe von zubereiteten Speisen)
ausüben, ist eine Gestattung nach § 12 GastG zwingend erforderlich. Grundvoraussetzung ist die
Gewerbsmäßigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn u.a. der Tatbestand der Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Vereine bzw. Organisationen, die Speisen und Getränke zum Selbstkostenpreis abgeben und keine
Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind von der Erlaubnispflicht befreit (eher selten der Fall). Eine Gestattung
ist jedoch auch dann erforderlich, wenn der erzielte Gewinn für einen gemeinnützigen Zweck verwendet wird
(z. B. Spende für Kindergarten).
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) und Jugendschutz
Bei allen Veranstaltungen muss dem Jugendschutz oberste Priorität eingeräumt werden.
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GastV sind deshalb seit 2010 vor Erteilung einer Gestattung das Jugendamt und die
Polizei sowie sonstige berührte öffentliche Stellen rechtzeitig zu beteiligen.
Deshalb weisen wir alle Veranstalter darauf hin, dass der Antrag für die Gestattung eines
vorübergehenden Gaststättenbetriebes zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft rechtzeitig,
d.h. mindestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, zu stellen ist.
In der Regel erfolgt die Antragstellung durch den zuständigen Verantwortlichen, z.B. den 1. Vorsitzenden des
Vereins. Es müssen Angaben über den Anlass und die Dauer der Veranstaltung, die Art der Speisen und
Getränke (auch ob eine Schankanlage betrieben wird), Tanzveranstaltung oder musikalische Darbietungen,
Verwendung von Mehrweggeschirr, Lage und Art der Veranstaltungsräume, Festzelt oder auch vorhandene
Toilettenanlagen, gemacht werden. Die Erteilung der Gestattung kann u.U. mit Auflagen verbunden werden.
Dies sind z.B. Auflagen im Hinblick auf Getränke- und Speiseabgaben, Brandschutz, Feuerlöscher oder
Immissionsschutz, bei größeren Veranstaltungen z.B. auch ein Sanitäts- oder Sicherheitsdienst.
Eine negative Stellungnahme der beteiligten Behörden oder auch eine zu kurzfristige Antragstellung
können u.U. ein sachlicher Grund für eine Ablehnung der Gestattung sein.
Amtliche Mitteilungen
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Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Hygienevorschriften
Die Vorschriften über die Gesundheits- und Lebensmittelhygiene sind einzuhalten und Kontrollen durch die
Lebensmittelüberwachung werden weiterhin durchgeführt. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr
bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.
GEMA
Die GEMA ist die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als staatlich
anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Wenn bei einer Veranstaltung bzw. einem Fest
zur Unterhaltung der Gäste Musik (Musiker, Tonträger usw.) abgespielt wird, hat der Veranstalter an die GEMA eine Vergütung zu
entrichten. Sie orientiert sich an der Größe des Veranstaltungsraumes, an der Höhe des Eintrittsgeldes, sowie an der Art der
Musikwiedergabe.
Der
Fragebogen
zur
Musiknutzung
bei
Veranstaltungen
kann
unter
www.gema.de/Musiknutzer/Formularsuche gleich online ausgefüllt werden.
Wichtig: Die Meldung an die GEMA erfolgt nicht automatisch durch die Gemeinden.
Die Meldepflicht liegt beim jeweiligen Veranstalter.
Für unseren Bereich (Sachgebiet Niederbayern) ist die Bezirksdirektion Nürnberg, Johannisstraße 1, 90419 Nürnberg, Tel. (0911)
93359-292 / Fax (0911) 93359-254 / Email: [email protected] / Internet: www.gema.de, zuständig.
Für weitere Fragen stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Für die Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut
Herr Saliger , Zimmer Nr. 5
Telefon 08555/9619-14
E-Mail: [email protected]
Für die Gemeinde Ringelai
Herr Reihofer, Zimmer Nr. 5
Telefon 08555/9614-21
E-Mail: [email protected]
Für einen ungestörten Schlaf:
Hochwertige Insektenschutzgitter
als Spannrahmen oder Drehtüren
auf Maß angefertigt und montiert!
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Gemeinderat Fürsteneck
Auszug aus der Sitzung vom 11.02.2015
Kindergarten "St. Christophorus"
Jahresrechnung Kindergartenjahr 2013/14
Der Pfarrcaritasverband Fürsteneck e.V legt als Träger des
Kindergartens die Jahresschlussrechnung für das
Kindergartenjahr 2013/ 2014 vor.
PCV-Vorsitzender
Gahbauer
erläuterte
die
Jahresschlussrechnung mit Summe der Einnahmen i.H.v.
146.411,00 Euro und die Summe der Ausgaben i.H.v.
153.392,41
Euro. Als Ergebnis der Jahresrechnung ergeben sich somit
Mehrausgaben i.H.v. 6.981,41 €
Die Aufteilung der Mehrausgaben erfolgt gemäß
Defizitvereinbarung folgendermaßen:
60 % Kommune
= 4.188,85 €
40 % Träger bzw. DiCV
= 2.792,56 €
Der Jahresschlussrechnung des PCV Fürsteneck für das
Kalenderjahr 2013/2014 wurde zugestimmt
Haushalt Kindergartenjahr 2014/15
Der Pfarrcaritasverband Fürsteneck e.V. legt als Träger des
Kindergartens den
Haushaltsplan 2014/2015 vor. Der Haushaltsplan wurde
bereits vom Kindergartenausschuss vorberaten.PCV-Vorsitzender Gahbauer
erläuterte den Haushaltsplan näher:
Der Haushaltsplan schließt in den Einnahmen mit 108.949,00
Euro und in den Ausgaben mit 111.595,00 Euro.
Euro. Der Abgleich ergibt Mindereinnahmen in Höhe von
2.646,00 Euro
Dem Haushaltsplan des PCV Fürsteneck für das
Kindergartenjahr 2014/2015 wurde zugestimmt.
Unterhaltung
Gewässer
III.
Ordnung
-Jahresbauprogramm 2015 für ZwV zur Unterhaltung von
Gewässern III. Ordnung PA-FRG
Bürgermeister Binder informiert über den derzeitigen
Sachstand. Momentan stehen als Budget für Maßnahmen ca.
4.900,- € zur Verfügung. Als evtl. Sanierungsmaßnahme käme
die Brücke bei der landwirtschaftlichen Verbindungsstraße St
2127 in Richtung Aschberg in Frage. Es muss hier jedoch
noch eine evtl. Kostenbeteiligung durch den Markt Perlesreut
abgeklärt werden. Erst dann kann über eine Durchführung
beraten werden.
Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der
Gemeindeordnung
(GO)
hinsichtlich
Privatisierungsklausel
Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO soll die Gemeinde Aufgaben in
geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem
Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere
durch Dritte oder durch Heranziehung Dritter, mindestens
ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel).
Ziffer 3 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen
Unternehmensrecht (VollzugsBekKUR) zuletzt geändert durch
Bekanntmachung vom 25. Mai 2009 (AllMBl S. 179) weist
darauf hin, dass die Gemeinden diese Prüfung mindestens alle
fünf Jahre durchführen sollen und das Ergebnis der
Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen. Gerade bei
Bildungseinrichtungen,
Versorgungseinrichtungen,
Verkehrsunternehmen und Entsorgungseinrichtungen soll
untersucht werden, ob durch Privatisierungen das Gebot der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verwirklicht werden kann.
Der Gemeinderat sieht nach Prüfung gemäß Art. 61 Abs. 2
Satz 2 GO keine Aufgaben, die für eine Übertragung an Dritte
in Betracht gezogen werden sollten.
Bauantrag
Stegbauer Gottfried, Neugestaltung der Außenanlagen
und Errichtung eines Gartenhäuschens
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wurde erteilt.
Gemeinderat Fürsteneck
Fortsetzung:
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Auszug aus der Sitzung vom 11.02.2015
Bericht des Bürgermeisters
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2015
wurde das Thema Schule Atzldorf" ausführlich besprochen.
Frau Stefanie Schrank aus Atzldorf hat bereits ein Konzept für
die künftige Nutzung der Schule erstellt, dies soll nun dem
Gemeinderat vorgestellt werden. Zwischenzeitlich fand auch
ein Treffen des Arbeitskreises "Schule" statt. Das Amt für
Ländliche Entwicklung hat sich bei einem Gespräch positiv zu
der geplanten Nutzungsänderung geäußert. Vorab dankte
Bürgermeister Binder Frau Schrank für deren Initiative und
Engagement. Frau Schrank bedankt sich für die Einladung zur
heutigen Sitzung und der Möglichkeit, ihr vorläufiges Konzept
zu präsentieren. Mittels Beamer-Präsentation stellt sie ihr
Konzept "Naturschule Fürsteneck" vor und erläuterte die
einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen näher.
Der Gemeinderat befürwortete in der anschließenden
Diskussion grundsätzlich das Konzept, jedoch müssten vorab
wichtige Punkte wie Förderung, Umsetzung, usw. geklärt
werden.
Bürgermeister Binder erwiderte hierzu, dass man nun Kontakt
mit den jeweiligen Ämtern aufnehmen und alle notwendigen
Schritte planen müsse.
Gemeinderatsmitglied Stegbauer regte hierzu an, einen
externen freien Mitarbeiter zu beauftragen, der sich
ausschließlich um dieses Konzept kümmert. Dies wäre sicher
einer schnellen Umsetzung dienlich.
Bürgermeister Binder sichert zu, zeitgleich mit Frau Bergmann
vom Verein Ilzer Land Kontakt aufzunehmen, die sich um
solche Projekte kümmert.
Anfragen Gemeinderäte
1. Beim E-Werk in Loizersdorf sind am Wanderweg zwei
Bäume absturzgefährdet und müssten entfernt werden.
Bürgermeister Binder sichert Erledigung durch den Bauhof zu
2. Beim Gewerbegebiet Atzldorf ist teilweise keine
Absturzsicherung vorhanden. Bürgermeister Binder wird
Kontakt mit dem Grundstücksbesitzer aufnehmen.
3. Bei der Kläranlage Fürsteneck wurde vor längerer Zeit das
Problem "Sandfang besprochen, wurde hier mittlerweile etwas
unternommen? Bürgermeister Binder gibt zur Auskunft, dass
der Rechen instandgesetzt
wurde. Zudem fanden
Umbauarbeiten statt, die die Problematik entschärfen.
4. Der Abwasser-Kontrollschacht beim Sportplatz Fürsteneck
ist altersbedingt ständig verstopft und müsste erneuert werden.
Es wird angefragt, ob bei einer Erneuerung mit der
Unterstützung der Gemeinde gerechnet werden kann.
Bürgermeister
Binder
sagt
selbstverständlich
die
Unterstützung durch den Bauhof zu.
Steuererklärung?
Kein Problem.
Verschenken Sie kein Geld,
denn ohne
Einkommensteuererklärung
gibt es keine Rückzahlung!
Eine kostengünstige Alternative
zum Steuerberater kann die
Zuhilfenahme eines
Lohnsteuerhilfevereins sein. Im
Rahmen einer Mitgliedschaft
beraten Alexandra Bauer und
ihr Team Arbeitnehmer,
Beamte und Rentner und
erstellen dann die
Einkommensteuererklärung.
Bezirksentscheid 2014 - ABSCHLUSSBERICHT
Für Sie aus dem Abschlussbericht im Bezirksentscheid der Originaltext. In der letzten Ausgaben
haben Sie die Ergebnisse Entwicklungskonzepte und Soziales Leben erfahren.
Hier der Bewertungspunkt:
Baugestaltung und Entwicklung
Das Denkmalensemble Perlesreut aus dem 13. Jhdt. Ist
einer der kleinsten und am besten erhaltenen Straßenmärkte
im Bayerischen Wald. Nach den Marktbränden im 18. Und
19. Jhdt. Wurden die meist giebelständigen Gebäude mit
sog. Vorschuss- oder Schildmauern wiederaufgebaut.
Die Sanierung des Marktes im Jahr 2012 folgte der Idee des
„steinernen Platzes“: Die Zwischenräume der Platzwand
bildenden Häuser stellen Fenster in die grüne Landschaft
dar. Aus dieser Polarität bezieht der Platz seine
städtebauliche Spannung. Für die Gestaltung des
Platzbodens galten klare Grundsätze: Granitpflaster anstatt
Asphalt, barrierefreie Fußgängerbereiche anstatt Hochborde
und Hauszugänge mit Granitblockstufen anstatt
Betontreppen und –mauern. Die hohe Verkehrsbelastung
konnte durch Anlagen von Langzeitparkplätzen und einer
Bushaltestelle direkt vor dem westlichen Platzeingang
spürbar reduziert werden. Der aufwändig geplante und
barrierefrei schnell erreichbare Pfarrgarten-Parkplatz fügt
sich harmonisch in die Hanglage ein und war eine wichtige
Voraussetzung für die hohe Aufenthaltsqualität, durch die
sich der Marktplatz heute auszeichnet.
Funktionale
Grundlage
für
das
gemeindliche
Innenentwicklungskonzept bildet ein Einzelhandels- und
Tourismusgutachten aus dem Jahr 2008, das mögliche
nachhaltige Nutzungen für die historischen Bausubstanz
aufzeigt wie ein Schuhgeschäft, einen Bioladen, einen
Optiker, ein Bekleidungsgeschäft und ein seniorengerechter
Wohnungsbau.
Unser Dorf hat Zukunft –
Unser Dorf soll schöner werden
Als Anreiz zur Sanierung privater Einzeldenkmäler wurden
darüber hinaus verschiedene Programme aufgelegt: das
Fassadenprogramm, das Leerstandsförder-Programm und
die Auslobung eines Gestaltungspreises. Die Erfolge sind
auch hier deutlich sichtbar. Beispielhaft seien die
Zigarrenmanufaktur Wolf & Ruhland, das Anwesen Steinhoff
oder das Friseurgeschäft Spitzenberger genannt, das den
Gestaltungspreis 2012 erhielt. Heute sind kaum mehr leer
stehende Gebäude am Marktplatz anzutreffen und die
Sanierungsmaßnahmen erfassen nun zunehmend auch die
dahinterliegenden Hofräume.
Besonders erwähnenswert ist der laufende Umbau des
Baudenkmals Marktplatz 11 zur Bauhütte und zu einem
Bürger-, Tagungs- und Bildungshaus. Die zukünftige
Beratungs- und Informationsstelle mit dem Thema
Innenentwicklung und Ortskernsanierung soll ortstypische
Konstruktionen, Gestaltungselemente der regionalen
Hauslandschaft, aber auch innovative Sanierungstechniken
für die Öffentlichkeit dokumentieren.
Im hinteren Gebäudebereich, dem Altanenbau, entstehen
durch Aufstockung zusätzlich sechs barrierefreie
Wohnungen. Dieses Projekt zeigt, dass Erweiterungen im
Denkmalbereich in moderner Architektursprache durch aus
möglich sind, wenn hohe Qualität der Planung unter
Beachtung der Maßstäblichkeit gewährleistet ist.
Das gilt auch für den neuen Marktbrunnen, von Josef
Sailstorfer, der aus einem Kunstwettbewerb hervorgegangen
ist. Er besteht aus zwölf quadratischen Kuben mit zwölf
Wasserzuflüssen und orientiert sich an den historischen
Viehtränken. Faszinierend ist die spiegelglatte Oberfläche,
die sich nachts in einen Sprudel mit ausgeklügelter
Beleuchtungstechnik verwandelt.
Außerhalb des Marktes überzeugt das energetisch sanierte
und erweiterte „Haus der Kinder“, ursprünglich ein Bau der
70er Jahre. Es vereint Grund- und Mittelschule und
Kinderkrippe und Kindergarten in einem Gebäudekomplex.
Der Marktgemeinde Perlesreut ist es mit umfassenden
klaren Konzepten und viel Sachverstand gelungen, den
Markt in beeindruckender Weise baulich weiterzuentwickeln
und dessen Attraktivität und Identität deutlich zu steigern.
Ziel muss es jetzt sein, diese Qualität auch in die
Neubaugebiete zu tragen; hier müssen ebenso klare
räumliche Siedlungsstrukturen entwickelt werden, z.B. im
Baugebiet „Am Lindberg“. Hier gibt es sicherlich noch
Verbesserungspotenzial.
Hallo Perlesreut
Landesentscheid
im Wettbewerb
„Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“
Der Perlesreuter Präsentationstermin steht:
Donnerstag, 25. Juni 2015
ab 09.00 Uhr
Sie sind doch wieder alle dabei?
Die Arbeitsgruppe informiert laufend über den aktuellen Stand der Vorbereitungen
im Mitteilungsblatt, Tagespresse und gerne in vielen persönlichen Gesprächen.
Und Sie wissen – Mitmachen ist ALLES!
Ansprechpartner und Infostelle:
Koordination im Rathaus, Luise Traxinger Tel. 08555/9619-15