Ausgabe: April 2015 Nr. 4 – 35. Jahrgang : Ostern 2015 Färben… Ansprechpartner: …Polieren… …Pecken Nächster Redaktionsschluss: 15.04.2015 Frau Traxinger (Zimmer 6) Tel. 08555/9619-15 E-Mail: [email protected] Information der Marktgemeinde Perlesreut Teil 4 Was verstehen wir unter dem Bauhütte Seminar- und Tagungsstätte Aus-/Weiterbildung Depot Begegnungszentrum Beratung Begriff „Bauhütte“ Im Rahmen eines ressortübergreifenden und interkommunalen Projekts der IlzerLand-Gemeinden werden Aktivitäten und Voraussetzungen abgestimmt und geschaffen, um die Bereitschaft von Eigentümern oder potentiellen Investoren zur Wiederbelebung der leer stehenden Bausubstanz in den Ortszentren zu fördern. Sechs der 12 Netzwerk– Gemeinden waren oder sind aktuell in Städtebauförderprogrammen, in weiteren Gemeinden laufen Dorferneuerungen. Die Bauhütte ist als Netzwerk-Plattform für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der integrierten Innenentwicklung, der Wiederbelebung von Leerständen, der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Förderung von regionaler „Baukultur“ für die Kommunen der Ilzer Land Allianz konzipiert. Herzliche Einladung zum Perlesreut, Marktplatz 11 Samstag, 9. Mai 2015 ab 17.00 Uhr Großes Interesse und Andrang bei der Vorstellung der Die Perlesreuter Models begeisterten die Besucher im voll besetzten Grubersaal. In hervorragender Präsentation stellte die Arbeitsgruppe die verschiedenen Modelle vor. mehr… www.perlesreut.de/Bürgertracht Beachten Sie auch die Infotafeln in den örtlichen Banken Sie haben Interesse: Die Perlesreuter Bürgertracht erhalten Sie bei Koishüttler Trachtenstub’n, Inh. Frau Bettina Eder (Tel.08 55 8 / 97 36 19) Bilder: Norbert Peter 4 Amtliche Mitteilungen Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck am 10. April 2015 Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck findet am Freitag, 10. April 2015 im Gasthaus Bachl, Atzldorf statt. Beginn: 19.30 Uhr Die gesamte Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Heinz Binder, Erster Bürgermeister Überhängende Hecken und Sträucher – Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht! Während der Vegetationsperiode breiten sich zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten an vielen Stellen der Gemeinde über die Grundstücks-grenzen bis in die Gehsteige und Straßen hinaus. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch stark behindert. Besonders davon betroffen sind Rollstuhlfahrer, Kinder und auch Personen, die mit Kinderwägen unterwegs sind. Auch mit einem Regenschirm hat man seine Mühe, unter dem überhängenden Ästen hindurch zu laufen. Bei Dunkelheit besteht daher erhöhte Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Schilder mit Straßennamen werden von den überhängenden Ästen oftmals verdeckt. Dadurch ist die Sicherheit des Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehrs gefährdet. Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grund und Boden an öffentliche Straßen angrenzt, ist nach geltendem Recht verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf den Straßenverkehr zu vermeiden, die von seinem Grundstück ausgehen. Deshalb muss jeder Bewuchs - Bäume, Sträucher und Hecken - der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 Meter und über den Fahrbahnen eine von 4,50 Meter freizuhalten. Um folgenschwere Verkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen zu vermeiden, müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Verhältnisse vorhanden sein. Die Gemeinde Ringelai bittet daher alle Grundstückseigentümer im Interesse der Verkehrsteilnehmer die Bepflanzungen an den Grenzen ihrer Grundstücke zu öffentlichen Verkehrsflächen - soweit erforderlich - zurückzuschneiden. Probleme bei der Abwasserbeseitigung In letzter Zeit wurden in den Abwasserpumpstationen und Kanalhaltungen der Gemeinden vermehrt Hygieneartikel, wie Feuchtücher, Wattestäbchen, Einweg-Staubtücher, Abschminktüchr, kleinere Verpackungsmaterialien, Damenbinden, OBs, feuchte Wischtücher etc. festgestellt. Da diese Gegenstände Verstopfungen in den Pumpen verursachen und dadurch einen hohen Arbeitsaufwand des Kläranlagenpersonals mit höheren Kosten der Wartungsfirmen verursachen, bitten wir Sie, derartige Artikel, die ohnehin nicht in die Kanalisation gelangen dürfen, über den Hausmüll zu entsorgen. Letztendlich muss die Gemeinde diese Kosten auf die Abwasserbeseitigung umlegen, so dass sie von den Gebührenzahlern zu tragen sind. Amtliche Mitteilungen – Die Gemeinde Ringelai informiert 5 Holzige Abfälle, wie sie z.B. beim Schnitt von Obst- oder sonstigen Bäumen im Garten anfallen, können Bürger der Gemeinde Ringelai kostenlos im Bauhof der Gemeinde Ringelai abliefern. Dieses Material wird gehäckselt. N i c h t abgegeben werden können daher andere Grünabfälle, wie Rasenschnitt, Stauden, Topfpflanzen, kleines Geäst usw. Diese Abfälle werden in haushaltsüblichen Mengen vom Recyclinghof angenommen! Die Anlieferung der holzigen Abfälle ist nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Personal des Bauhofs möglich. (Herr Patera 0171/585 08 59) Das zu häckselnde Material wird vom Klärwärter, oder anderen Bauhofarbeitern im Bauhof angenommen! Ein Abladen vor dem Bauhoftor ist nicht gestattet! Hinweis an alle Betreiber von Kleinkläranlagen ! Die Kleineinleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser in öffentliche Gewässer bleibt nur abgabefrei, wenn: 1. es in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird und 2.der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird; hierzu ist der Gemeinde eine Bestätigung vorzulegen. Maßgeblich ist die Höhe des Schlammspiegels in der Kleinkläranlage. Der Gemeinde Ringelai sind daher in Kopie vorzulegen: Wartungs-/Untersuchungsberichte, Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage; Kleinkläranlagenbesitzer, die keine Nachweise über die Höhe des Schlammspiegels oder eine Entsorgung des Fäkalschlammes in einer dafür geeigneten Kläranlage nachweisen, müssen eine Kleineinleiterabgabe für jede im Haushalt gemeldete Person entrichten! Impressum „Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut mit Gemeinde Ringelai” Herausgeber: Die Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut, vertr.durch den VG-Vorsitzenden Manfred Eibl, Unterer Markt 3, 94157 Perlesreut und der Gemeinde Ringelai, vertr. durch Bgm. Max Köberl, Pfarrer-Kainz- Str. 6, 94160 Ringelai. Verantwortlich für die amtlichen Teile des Marktes Perlesreut Bgm. Manfred Eibl; der Gemeinde Fürsteneck Bgm. Heinz Binder und der Gemeinde Ringelai Bgm. Max Köberl. Redaktionelle Beiträge (nicht amtliche) sind mit dem Namen des Verfassers zu versehen. Für den Inhalt dieser Beiträge und Bilder sowie für die Veranstaltungstermine und Werbeanzeigen wird keine Haftung übernommen. Nachdrucke von Artikeln und Bildern sind verboten. Auflage je Ausgabe: z.Zt. 2400 Stück Herstellung: Verlag + Druck Linus Wittich, Forchheim Info über Anzeigenpreise: 08555/9619-15, Frau Traxinger Formatbedarf/Anzeigen: jpg.- anderweitig keine Textgarantie 6 Amtliche Mitteilungen – Die Gemeinde Ringelai informiert Jährliche Überprüfung der Grabmale auf dem Gemeindefriedhof Ringelai Nach den Vorschriften der Friedhofssatzung der Gemeinde Ringelai sind alle Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale in einem standsicheren Zustand zu halten. Dies ist erforderlich, da die Anlagen zu viel besuchten Stätten des Gedenkens gehören, so dass umstürzende Grabsteine aufgrund ihres Gewichts Menschen gefährden können. Die Gemeinde Ringelai hat die Standsicherheit der Grabsteine und Gräber auf dem gemeindlichen Friedhof jährlich zu prüfen. Die Prüfung erfolgte nach den Richtlinien der Friedhofssatzung und § 9 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verantwortlichen die Gräber selbst in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, erhält der Nutzungsberechtigte eine schriftliche Aufforderung, den Grabstein innerhalb einer festgesetzten Frist wieder zu befestigen. Reihofer -Friedhofsverwaltung- Rama Dama in der Gemeinde Ringelai Um unsere Gemeinde sauber zu halten und die Umwelt zu schützen, möchten wir am Samstag, den 11.04.2015 ab 09:00 Uhr ein Rama Dama in der Gemeinde veranstalten. Alle freiwilligen Helfer oder Gruppen können sich im Rathaus Ringelai melden. Treffpunkt ist der Bauhof Ringelai. Als Belohnung gibt es für alle beteiligten Helfer eine Brotzeit. gez. Köberl, 1.Bürgermeister Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen 7 Bekanntmachungen des Marktes Perlesreut und der Gemeinde Fürsteneck über die Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Hundesteuerbescheide 2015 wird hiermit gemäß Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 12.09.2006, die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2015 zugegangen wäre. Die Hundesteuer wird vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung am 15.04.2015 fällig. Die öffentlichen Hundesteuerfestsetzungen sind an der Amtstafel der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut und der Gemeinde Fürsteneck angeschlagen. Auf einen Blick Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut Rathaus Perlesreut Gemeinde Fürsteneck (Di/Fr vormittags) 96 19-0 63 2 Touristinformation Perlesreut 9619-10 Bauhof Markt Perlesreut Wasserversorgung Abwasserbeseitigung für Sie zusammengestellt 0160-94809481 0160-94809482 0171-3372334 oder 0151/18039041 Bauhof Gemeinde Fürsteneck: Nickl Johann, Wasserwart Christoph Marco, Klärwärter Ärzte: Perlesreut - Dr. Empl Perlesreut - Dr. Serbanescu Ringelai - Dr.Hermer Apotheke Perlesreut Die Optikerin, Frau Eva Steingasser 0151/21024780 0151/43156395 13 30 82 88 86 68 3 15 40 60 57 Gemeinde Ringelai Rathaus Schulen Grund- und Mittelschule Perlesreut Grundschule Ringelai 96 14-0 317 9 63 89-00 Kindergärten Fürsteneck, St. Christophorus 1565 Perlesreut St. Anna 1229 WaldkiGa., Wichtelkinder 0151-19476020 Ringelai, St. Michael 352 Zahnärzte: Dr. Okun, Perlesreut Dr. Seidl, Ringelai 8505 94 13 23 Recyclinghof Perlesreut (Mi/Fr nachmittags, Sa vormittags.) 87 27 Unterstützen Sie die Bürgerstiftung Perlesreut Mit einer Spende oder Zustiftung gestalten Sie aktiv Ihre Heimat. Weitere Informationen erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung und natürlich in der Sparkasse Perlesreut. 8 Amtliche Mitteilungen Hinweise für Veranstalter von Im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut und der Gemeinde Ringelai finden alljährlich zahlreiche Veranstaltungen statt. Hierzu nachfolgend einige wichtige Hinweise für die Veranstalter bzw. Gewerbetreibenden. Für Vereine oder Stammtische, die aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Ausschank von Alkohol und Abgabe von zubereiteten Speisen) ausüben, ist eine Gestattung nach § 12 GastG zwingend erforderlich. Grundvoraussetzung ist die Gewerbsmäßigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn u.a. der Tatbestand der Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Vereine bzw. Organisationen, die Speisen und Getränke zum Selbstkostenpreis abgeben und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sind von der Erlaubnispflicht befreit (eher selten der Fall). Eine Gestattung ist jedoch auch dann erforderlich, wenn der erzielte Gewinn für einen gemeinnützigen Zweck verwendet wird (z. B. Spende für Kindergarten). Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) und Jugendschutz Bei allen Veranstaltungen muss dem Jugendschutz oberste Priorität eingeräumt werden. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GastV sind deshalb seit 2010 vor Erteilung einer Gestattung das Jugendamt und die Polizei sowie sonstige berührte öffentliche Stellen rechtzeitig zu beteiligen. Deshalb weisen wir alle Veranstalter darauf hin, dass der Antrag für die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft rechtzeitig, d.h. mindestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, zu stellen ist. In der Regel erfolgt die Antragstellung durch den zuständigen Verantwortlichen, z.B. den 1. Vorsitzenden des Vereins. Es müssen Angaben über den Anlass und die Dauer der Veranstaltung, die Art der Speisen und Getränke (auch ob eine Schankanlage betrieben wird), Tanzveranstaltung oder musikalische Darbietungen, Verwendung von Mehrweggeschirr, Lage und Art der Veranstaltungsräume, Festzelt oder auch vorhandene Toilettenanlagen, gemacht werden. Die Erteilung der Gestattung kann u.U. mit Auflagen verbunden werden. Dies sind z.B. Auflagen im Hinblick auf Getränke- und Speiseabgaben, Brandschutz, Feuerlöscher oder Immissionsschutz, bei größeren Veranstaltungen z.B. auch ein Sanitäts- oder Sicherheitsdienst. Eine negative Stellungnahme der beteiligten Behörden oder auch eine zu kurzfristige Antragstellung können u.U. ein sachlicher Grund für eine Ablehnung der Gestattung sein. Amtliche Mitteilungen 9 Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen Hygienevorschriften Die Vorschriften über die Gesundheits- und Lebensmittelhygiene sind einzuhalten und Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung werden weiterhin durchgeführt. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt. GEMA Die GEMA ist die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Wenn bei einer Veranstaltung bzw. einem Fest zur Unterhaltung der Gäste Musik (Musiker, Tonträger usw.) abgespielt wird, hat der Veranstalter an die GEMA eine Vergütung zu entrichten. Sie orientiert sich an der Größe des Veranstaltungsraumes, an der Höhe des Eintrittsgeldes, sowie an der Art der Musikwiedergabe. Der Fragebogen zur Musiknutzung bei Veranstaltungen kann unter www.gema.de/Musiknutzer/Formularsuche gleich online ausgefüllt werden. Wichtig: Die Meldung an die GEMA erfolgt nicht automatisch durch die Gemeinden. Die Meldepflicht liegt beim jeweiligen Veranstalter. Für unseren Bereich (Sachgebiet Niederbayern) ist die Bezirksdirektion Nürnberg, Johannisstraße 1, 90419 Nürnberg, Tel. (0911) 93359-292 / Fax (0911) 93359-254 / Email: [email protected] / Internet: www.gema.de, zuständig. Für weitere Fragen stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: Für die Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut Herr Saliger , Zimmer Nr. 5 Telefon 08555/9619-14 E-Mail: [email protected] Für die Gemeinde Ringelai Herr Reihofer, Zimmer Nr. 5 Telefon 08555/9614-21 E-Mail: [email protected] Für einen ungestörten Schlaf: Hochwertige Insektenschutzgitter als Spannrahmen oder Drehtüren auf Maß angefertigt und montiert! 10 Gemeinderat Fürsteneck Auszug aus der Sitzung vom 11.02.2015 Kindergarten "St. Christophorus" Jahresrechnung Kindergartenjahr 2013/14 Der Pfarrcaritasverband Fürsteneck e.V legt als Träger des Kindergartens die Jahresschlussrechnung für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 vor. PCV-Vorsitzender Gahbauer erläuterte die Jahresschlussrechnung mit Summe der Einnahmen i.H.v. 146.411,00 Euro und die Summe der Ausgaben i.H.v. 153.392,41 Euro. Als Ergebnis der Jahresrechnung ergeben sich somit Mehrausgaben i.H.v. 6.981,41 € Die Aufteilung der Mehrausgaben erfolgt gemäß Defizitvereinbarung folgendermaßen: 60 % Kommune = 4.188,85 € 40 % Träger bzw. DiCV = 2.792,56 € Der Jahresschlussrechnung des PCV Fürsteneck für das Kalenderjahr 2013/2014 wurde zugestimmt Haushalt Kindergartenjahr 2014/15 Der Pfarrcaritasverband Fürsteneck e.V. legt als Träger des Kindergartens den Haushaltsplan 2014/2015 vor. Der Haushaltsplan wurde bereits vom Kindergartenausschuss vorberaten.PCV-Vorsitzender Gahbauer erläuterte den Haushaltsplan näher: Der Haushaltsplan schließt in den Einnahmen mit 108.949,00 Euro und in den Ausgaben mit 111.595,00 Euro. Euro. Der Abgleich ergibt Mindereinnahmen in Höhe von 2.646,00 Euro Dem Haushaltsplan des PCV Fürsteneck für das Kindergartenjahr 2014/2015 wurde zugestimmt. Unterhaltung Gewässer III. Ordnung -Jahresbauprogramm 2015 für ZwV zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung PA-FRG Bürgermeister Binder informiert über den derzeitigen Sachstand. Momentan stehen als Budget für Maßnahmen ca. 4.900,- € zur Verfügung. Als evtl. Sanierungsmaßnahme käme die Brücke bei der landwirtschaftlichen Verbindungsstraße St 2127 in Richtung Aschberg in Frage. Es muss hier jedoch noch eine evtl. Kostenbeteiligung durch den Markt Perlesreut abgeklärt werden. Erst dann kann über eine Durchführung beraten werden. Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) hinsichtlich Privatisierungsklausel Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO soll die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch Dritte oder durch Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Ziffer 3 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht (VollzugsBekKUR) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25. Mai 2009 (AllMBl S. 179) weist darauf hin, dass die Gemeinden diese Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen sollen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen. Gerade bei Bildungseinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Verkehrsunternehmen und Entsorgungseinrichtungen soll untersucht werden, ob durch Privatisierungen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verwirklicht werden kann. Der Gemeinderat sieht nach Prüfung gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO keine Aufgaben, die für eine Übertragung an Dritte in Betracht gezogen werden sollten. Bauantrag Stegbauer Gottfried, Neugestaltung der Außenanlagen und Errichtung eines Gartenhäuschens Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wurde erteilt. Gemeinderat Fürsteneck Fortsetzung: 11 Auszug aus der Sitzung vom 11.02.2015 Bericht des Bürgermeisters Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2015 wurde das Thema Schule Atzldorf" ausführlich besprochen. Frau Stefanie Schrank aus Atzldorf hat bereits ein Konzept für die künftige Nutzung der Schule erstellt, dies soll nun dem Gemeinderat vorgestellt werden. Zwischenzeitlich fand auch ein Treffen des Arbeitskreises "Schule" statt. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich bei einem Gespräch positiv zu der geplanten Nutzungsänderung geäußert. Vorab dankte Bürgermeister Binder Frau Schrank für deren Initiative und Engagement. Frau Schrank bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und der Möglichkeit, ihr vorläufiges Konzept zu präsentieren. Mittels Beamer-Präsentation stellt sie ihr Konzept "Naturschule Fürsteneck" vor und erläuterte die einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen näher. Der Gemeinderat befürwortete in der anschließenden Diskussion grundsätzlich das Konzept, jedoch müssten vorab wichtige Punkte wie Förderung, Umsetzung, usw. geklärt werden. Bürgermeister Binder erwiderte hierzu, dass man nun Kontakt mit den jeweiligen Ämtern aufnehmen und alle notwendigen Schritte planen müsse. Gemeinderatsmitglied Stegbauer regte hierzu an, einen externen freien Mitarbeiter zu beauftragen, der sich ausschließlich um dieses Konzept kümmert. Dies wäre sicher einer schnellen Umsetzung dienlich. Bürgermeister Binder sichert zu, zeitgleich mit Frau Bergmann vom Verein Ilzer Land Kontakt aufzunehmen, die sich um solche Projekte kümmert. Anfragen Gemeinderäte 1. Beim E-Werk in Loizersdorf sind am Wanderweg zwei Bäume absturzgefährdet und müssten entfernt werden. Bürgermeister Binder sichert Erledigung durch den Bauhof zu 2. Beim Gewerbegebiet Atzldorf ist teilweise keine Absturzsicherung vorhanden. Bürgermeister Binder wird Kontakt mit dem Grundstücksbesitzer aufnehmen. 3. Bei der Kläranlage Fürsteneck wurde vor längerer Zeit das Problem "Sandfang besprochen, wurde hier mittlerweile etwas unternommen? Bürgermeister Binder gibt zur Auskunft, dass der Rechen instandgesetzt wurde. Zudem fanden Umbauarbeiten statt, die die Problematik entschärfen. 4. Der Abwasser-Kontrollschacht beim Sportplatz Fürsteneck ist altersbedingt ständig verstopft und müsste erneuert werden. Es wird angefragt, ob bei einer Erneuerung mit der Unterstützung der Gemeinde gerechnet werden kann. Bürgermeister Binder sagt selbstverständlich die Unterstützung durch den Bauhof zu. Steuererklärung? Kein Problem. Verschenken Sie kein Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung gibt es keine Rückzahlung! Eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten Alexandra Bauer und ihr Team Arbeitnehmer, Beamte und Rentner und erstellen dann die Einkommensteuererklärung. Bezirksentscheid 2014 - ABSCHLUSSBERICHT Für Sie aus dem Abschlussbericht im Bezirksentscheid der Originaltext. In der letzten Ausgaben haben Sie die Ergebnisse Entwicklungskonzepte und Soziales Leben erfahren. Hier der Bewertungspunkt: Baugestaltung und Entwicklung Das Denkmalensemble Perlesreut aus dem 13. Jhdt. Ist einer der kleinsten und am besten erhaltenen Straßenmärkte im Bayerischen Wald. Nach den Marktbränden im 18. Und 19. Jhdt. Wurden die meist giebelständigen Gebäude mit sog. Vorschuss- oder Schildmauern wiederaufgebaut. Die Sanierung des Marktes im Jahr 2012 folgte der Idee des „steinernen Platzes“: Die Zwischenräume der Platzwand bildenden Häuser stellen Fenster in die grüne Landschaft dar. Aus dieser Polarität bezieht der Platz seine städtebauliche Spannung. Für die Gestaltung des Platzbodens galten klare Grundsätze: Granitpflaster anstatt Asphalt, barrierefreie Fußgängerbereiche anstatt Hochborde und Hauszugänge mit Granitblockstufen anstatt Betontreppen und –mauern. Die hohe Verkehrsbelastung konnte durch Anlagen von Langzeitparkplätzen und einer Bushaltestelle direkt vor dem westlichen Platzeingang spürbar reduziert werden. Der aufwändig geplante und barrierefrei schnell erreichbare Pfarrgarten-Parkplatz fügt sich harmonisch in die Hanglage ein und war eine wichtige Voraussetzung für die hohe Aufenthaltsqualität, durch die sich der Marktplatz heute auszeichnet. Funktionale Grundlage für das gemeindliche Innenentwicklungskonzept bildet ein Einzelhandels- und Tourismusgutachten aus dem Jahr 2008, das mögliche nachhaltige Nutzungen für die historischen Bausubstanz aufzeigt wie ein Schuhgeschäft, einen Bioladen, einen Optiker, ein Bekleidungsgeschäft und ein seniorengerechter Wohnungsbau. Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden Als Anreiz zur Sanierung privater Einzeldenkmäler wurden darüber hinaus verschiedene Programme aufgelegt: das Fassadenprogramm, das Leerstandsförder-Programm und die Auslobung eines Gestaltungspreises. Die Erfolge sind auch hier deutlich sichtbar. Beispielhaft seien die Zigarrenmanufaktur Wolf & Ruhland, das Anwesen Steinhoff oder das Friseurgeschäft Spitzenberger genannt, das den Gestaltungspreis 2012 erhielt. Heute sind kaum mehr leer stehende Gebäude am Marktplatz anzutreffen und die Sanierungsmaßnahmen erfassen nun zunehmend auch die dahinterliegenden Hofräume. Besonders erwähnenswert ist der laufende Umbau des Baudenkmals Marktplatz 11 zur Bauhütte und zu einem Bürger-, Tagungs- und Bildungshaus. Die zukünftige Beratungs- und Informationsstelle mit dem Thema Innenentwicklung und Ortskernsanierung soll ortstypische Konstruktionen, Gestaltungselemente der regionalen Hauslandschaft, aber auch innovative Sanierungstechniken für die Öffentlichkeit dokumentieren. Im hinteren Gebäudebereich, dem Altanenbau, entstehen durch Aufstockung zusätzlich sechs barrierefreie Wohnungen. Dieses Projekt zeigt, dass Erweiterungen im Denkmalbereich in moderner Architektursprache durch aus möglich sind, wenn hohe Qualität der Planung unter Beachtung der Maßstäblichkeit gewährleistet ist. Das gilt auch für den neuen Marktbrunnen, von Josef Sailstorfer, der aus einem Kunstwettbewerb hervorgegangen ist. Er besteht aus zwölf quadratischen Kuben mit zwölf Wasserzuflüssen und orientiert sich an den historischen Viehtränken. Faszinierend ist die spiegelglatte Oberfläche, die sich nachts in einen Sprudel mit ausgeklügelter Beleuchtungstechnik verwandelt. Außerhalb des Marktes überzeugt das energetisch sanierte und erweiterte „Haus der Kinder“, ursprünglich ein Bau der 70er Jahre. Es vereint Grund- und Mittelschule und Kinderkrippe und Kindergarten in einem Gebäudekomplex. Der Marktgemeinde Perlesreut ist es mit umfassenden klaren Konzepten und viel Sachverstand gelungen, den Markt in beeindruckender Weise baulich weiterzuentwickeln und dessen Attraktivität und Identität deutlich zu steigern. Ziel muss es jetzt sein, diese Qualität auch in die Neubaugebiete zu tragen; hier müssen ebenso klare räumliche Siedlungsstrukturen entwickelt werden, z.B. im Baugebiet „Am Lindberg“. Hier gibt es sicherlich noch Verbesserungspotenzial. Hallo Perlesreut Landesentscheid im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ Der Perlesreuter Präsentationstermin steht: Donnerstag, 25. Juni 2015 ab 09.00 Uhr Sie sind doch wieder alle dabei? Die Arbeitsgruppe informiert laufend über den aktuellen Stand der Vorbereitungen im Mitteilungsblatt, Tagespresse und gerne in vielen persönlichen Gesprächen. Und Sie wissen – Mitmachen ist ALLES! Ansprechpartner und Infostelle: Koordination im Rathaus, Luise Traxinger Tel. 08555/9619-15
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