Mitteilungsblatt Teil 1

Ausgabe: Juni 2016
Nr. 6 - 36. Jahrgang
Perlesreut im Bundesentscheid
„Unser Dorf hat Zukunft“
Bild: Lechner
Wie bereits 2015 wird auch am 30. Juni 2016 die Bundeswettbewerbs-Kommission u.a. von den Wichtelkindern und dem
Perlesreuter Chorg`sang begrüßt werden.
Mehr…Seite 15 und unter www.perlesreut.de
In diesem Mitteilungsblatt:
Seite 7
Bgm. Binder lädt zur Fürstenecker Bürgerversammlung ein
Seite 24
Seniorenprogramm - Ilzer Land
Seiten 28/29 Peter und Paul-Kirta mit Bürgerfest und Böhmischem Handwerkermarkt in Perlesreut
Nächster Redaktionsschluss: 15. Juni 2016
Ansprechpartner: Frau Traxinger, Tel. 08555/9619-15, E-Mail: [email protected]
Amtliche Mitteilungen
3
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der
Bienenseuchen-Verordnung;
Anordnung der Behandlung von Bienenbeständen gegen die Varroose
Allgemeinverfügung:
1.
Alle Besitzer von Bienenvölkern mit Standort im Landkreis Freyung-Grafenau werden hiermit verpflichtet, ihre
Bienenvölker nach Trachtende, jedoch bis spätestens 31.12.2016, gegen die Varroose zu behandeln.
1.1 Für die Behandlung können alle dafür zugelassenen Arzneimittel verwendet werden.
1.2 Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter an die Anwendungshinweise des
Herstellers zu halten. Der Behandlungsablauf hat gemäß der Anweisung zur systematischen
Varroose-Behandlung zu erfolgen.
2.
Die sofortige Vollziehung der Nummer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
3.
Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
4.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des
Landkreises Freyung-Grafenau als öffentlich bekanntgegeben.
Natur nutzen und schützen
Bestimmte Teile der Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensräume für bedrohte Arten haben, sind
gesetzlich geschützt, ohne dass hierzu ein förmliches Inschutznahmeverfahren durchgeführt werden muss.
Dies sind z.B. Auwälder, Magerrasen, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze und – gebüsche in der freien Natur, Moore und
Nasswiesen, sowie natürliche oder naturnahe fließende und stehende Binnengewässer einschließlich der uferbegleitenden
Vegetation. Viele, zum Teil inzwischen selten gewordene Tiere und Pflanzen, können nur in diesen Lebensräumen überleben. Eine
Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung dieser Biotope, ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, kann
den Fortbestand dieser Tiere und Pflanzen gefährden und ist deshalb verboten.
Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Feldgehölze, die als Biotop kartiert sind, ohne
Genehmigung abgeholzt werden oder Bäche verrohrt und Ufer befestigt werden.
Das Gesetz sieht deshalb bei Verstößen gegen dieses Verbot die Ahndung durch ein Bußgeld
vor. Mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder
fahrlässig entgegen § 30 Abs. 2 BNatSchG ein in Art. 23 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 aufgeführtes Biotop
zerstört oder erheblich beeinträchtigt.
Bei Fragen zum Naturschutz steht Ihnen die Naturschutzfachreferentin Frau Manuela Müller von der Unteren Naturschutzbehörde
am Landratsamt Freyung-Grafenau, Zimmer 201 (08551/57-102) zur Verfügung.
Wussten Sie,
Vorstandschaft
dass sich die
im Verein. „Gemeindeentwicklung Perlesreut gestalten e.V.“
seit seiner Gründung am 25.05.2009
bereits
34mal
getroffen hat?
4
Amtliche Mitteilungen
Wohngeldreform bedeutet deutliche Verbesserung bei der
Beantragung von Wohngeld
Wer erhält Wohngeld?
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu
den Wohnkosten.
Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss
zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I; § 1
Wohngeldgesetz).
●Es wird für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum als Mietzuschuss,
●für im Eigentum stehenden und vergleichbaren Wohnraum als Lastenzuschuss gezahlt.
Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der
Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Der Antrag auf Wohngeld ist zusammen mit den notwendigen Nachweisen bei dem Landratsamt einzureichen,
in dessen Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von
●der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder
●dem Gesamteinkommen
●der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum.
Dabei darf das anrechenbare Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und die Miete
oder Belastung ist nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigungsfähig, welcher sich nach der Zahl der
zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde richtet.
Der zur Berechnung des Wohngeldanspruchs notwendige Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss enthält daher
die erforderlichen Fragen zur Person, zu den Haushaltsmitgliedern, zum Wohnraum und zur Miete bzw. Belastung für
den Wohnraum. Für die im Antrag gemachten Angaben müssen dem Wohngeldantrag entsprechende Nachweise
beigefügt werden.
Fristen
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Erforderliche Unterlagen
●Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
(z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid)
●bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete
(z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung)
●bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum
(z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)
Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden,
erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.
Anträge erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung
oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau
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Bilder: Lechner
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Amtliche Mitteilungen
7
Bürgerversammlung
der Gemeinde Fürsteneck
am 11. Juni 2016
Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck findet am
Samstag, 11. Juni 2016 im Gasthaus Pieringer, Loizersdorf statt.
Beginn: 19.30 Uhr
Die gesamte Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
Heinz Binder, Erster Bürgermeister
Impressum
„Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut mit Gemeinde Ringelai”
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut, vertr. durch den VG-Vorsitzenden Manfred Eibl,Unterer Markt 3,
94157 Perlesreut und Gemeinde Ringelai, vertr. durch Bgm. Max Köberl, Pfarrer-Kainz- Str. 6, 94160 Ringelai.
Verantwortlich für die amtlichen Teile des Marktes Perlesreut Bgm. Manfred Eibl; der Gemeinde Fürsteneck Bgm.
Heinz Binder und der Gemeinde Ringelai Bgm. Max Köberl.
Redaktionelle Beiträge (nicht amtliche) sind mit dem Namen des Verfassers zu versehen.
Für den Inhalt dieser Beiträge, Bilder sowie die Veranstaltungstermine und Werbeanzeigen wird keine Haftung
übernommen.
Nachdrucke von Artikeln und Bildern sind verboten.
Auflage je Ausgabe: z.Zt. 2400 Stück
Herstellung: Verlag + Druck Linus Wittich, Forchheim
Info über Anzeigenpreise: 08555/9619-15, Frau Traxinger Formatbedarf/Anzeigen: jpg.- anderweitig keine Textgarantie
8 Amtliche Mitteilungen
Gemeindeverbindungsstraße zwischen den Ortschaften Ellersdorf und Furth
wird erneuert
Die Bauarbeiten sind
voll im Gange und
werden voraussichtlich
Ende Juli/
Anfang August d.J.
abgeschlossen.
Die Maßnahme wird
durch die
TG Obere Ilz Ost
mit Kostenbeteiligung
durch den
Markt Perlesreut
durchgeführt.
Aufbringen von Glyphosat auf Gemeindeflächen
Nachdem vor kurzem festgestellt werden musste, dass auf gemeindlichen Straßenrandflächen im Bereich Ellersdorf im
Rahmen der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen das Pflanzenschutzmittel Glyphosat aufgebracht wurde,
wird seitens des Marktes Perlesreut klar festgestellt:
Die Aufbringung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat auf gemeindlichen Straßenrandflächen wird nicht geduldet und
bei erneutem Feststellen dagegen vorgegangen.
Peter und Paul-Kirta • Bürgerfest • Böhmischer Handwerkermarkt
am Sonntag, 26. Juni 2016 in Perlesreut
Wichtige Hinweise für alle Bewohner und Hauseigentümer „Marktplatz“
Der Marktplatz wird von der Abzweigung Bräuhausstraße bis zum Parkplatz „Oheblick“ in der Zeit
von 06.00 – 18.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt! Wir bitten deshalb alle Bewohner, ihre
Fahrzeuge bereits am Vortag außerhalb des Marktes abzustellen, da ein Befahren dieser
Straßenzüge am Veranstaltungstag nicht möglich ist!
Aus diesem Grund bitten wir auch alle Hauseigentümer, ihre Restmülltonnen erst am
Sonntagabend ab 20.00 Uhr auf dem vorgesehenen Platz vor ihrem Haus für die Entleerung am
Montagmorgen, 27. Juni 2016, abzustellen!
Blutspendetermin in Perlesreut
Donnerstag, 23. Juni 2016
17.00 – 20.00 Uhr BRK- Haus
Unser besonderer Service für Sie - neue Öffnungszeiten!
DIE OPTIKERIN •• Eva Steingasser
Marktplatz 15 in Perlesreut
Neu! Mittwoch Termintag
Wir nehmen uns noch mehr Zeit für Sie,
vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Öffnungszeiten:
Montag – Dienstag und Donnerstag – Freitag
09.30 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: Termintag
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Telefon 0 85 55 - 40 60 57
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Mutter und Vater sein gehört zu den
schönsten und herausforderndsten Aufgaben in unserem Leben.
Wie kann ich unser Kind mehr verstehen
und liebevoll und klar begleiten?
• Wie können wir die Beziehung zu unserem Kind und in unserer Familie stärken?
• Wie können wir uns verhalten, damit unnötige Konflikte erst gar nicht entstehen?
• Welchen Sinn haben starke Gefühle der Wut, des Ärgers, der Trauer, der Angst oder Scham
usw.
und wie können wir unserem Kind helfen, damit umzugehen?
• Wie kann ich unser Kind zur Kooperation gewinnen?
• Wie kann ich unserem Kind liebevoll und klar Grenzen setzen?
Freitag, 24.06.2016
19.30 Uhr
Bauhütte Ilzer Land – Perlesreut, Marktplatz 11
Ein Abend mit Theorie und Praxis, damit Sie gestärkt nach Hause gehen können.
Referentin: Marianne Landspersky, Dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberaterin
Zert. FamilienTeam-Trainerin, Tel. 0851/51577
Anmeldung und Information:
Bürgerbüro Perlesreut- 08555/9619-10 Email: [email protected]
Kosten 5€
Gemeinderat Fürsteneck
11
Auszug aus der Sitzung vom 20.04.2016
Antrag der Elterninitiative "Naturschule Fürsteneck" auf
Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes Atzldorf für die
"Naturschule Fürsteneck" ab dem Schuljahr 2017/18
Die Elterninitiative „Naturschule Fürsteneck“ stellt mit
Schreiben vom 05.04.2016 Antrag auf Überlassung des
Gebäudes der ehemaligen Grundschule Atzldorf. Ähnlich wie
bereits beim früher vorgestellten Konzept soll das Gebäude
wieder eine schulische Nutzung erhalten und so auch die
Infrastruktur der Gemeinde wieder beleben. Der Antrag
wurde dem Gemeinderat mit der Einladung zur Sitzung
übersandt. Bürgermeister Binder begrüßt die anwesenden
Vertreter der Elterninitiative und bittet um Erläuterung des
geplanten Vorhabens. Die Elterninitiative
stellt das Konzept den Anwesenden vor und erläutert einige
Details näher Als Vorteile für dieses Schulmodell nannte sie
u.a. die sehr zentrale Lage, die hohe Akzeptanz und den
Bedarf bei den Zielgruppen, usw. Auch kleine
Klassenstärken sind ein großer Pluspunkt bei der
Elternschaft. Es sei eine Grund- und Realschule geplant. Die
Realschule in freier Trägerschaft wäre einzigartig in der
Umgebung und bietet sich als ideale Ergänzung zu
bestehenden Grundschulen in freier Trägerschaft an. Die
genauen Modalitäten für eine Überlassung sollten noch
abgeklärt werden. Auch das pädagogische Konzept wurde
grob aufgezeigt. Der Bezug zur Natur solle wieder vermehrt
hergestellt werden, ebenso der Bezug zur Heimat, zur
Gemeinde Fürsteneck und dadurch auch das zentrale
Gebäude der ehemaligen Schule wiederbelebt werden. Es
sollen Waren und Dienstleistungen von örtlichen Anbietern
genutzt werden, um die heimische Wirtschaft zu stärken.
Besonders vorteilhaft ist der Standortfaktor zu sehen, es
biete sich ein Zuzugsanreiz für Familien mit Kindern, wenn
die Schule wieder vor Ort ist. Die Gemeinde Fürsteneck
könne durch die positive Außenwirkung profitieren und es
bestehe nun die Möglichkeit, für das Dorf, die Gemeinde und
die Bürger etwas „Gemeinsames“ zu schaffen und so auch
positiv in die Zukunft schauen zu können.
Auch das grobe Finanzkonzept wird auf Anfragen aus dem
Gemeinderat vorgestellt. Bürgermeister Binder dankt für die
einführenden Worte als Ergänzung zum Antrag und stellt
fest, dass noch Einiges der Klärung bedarf! In der letzten
Gemeinderatsitzung hat sich der Gemeinderat ja
grundsätzlich positiv für die Naturschule ausgesprochen. Er
stellte den Antrag nun zur Diskussion.
Ein Gemeinderatsmitglied fragt an, wer die notwendigen
Kosten für evtl. Umbauarbeiten trage. Bürgermeister Binder
erwidert hierzu, dass Umbauten alleine Sache des
Betreibers sind und auch von diesem finanziert werden
müssen.
Ein Zuhörer bittet um Wortmeldung. Er habe bereits bei der
freien Schule in Kreuzberg mitgewirkt und so Erfahrungen
sammeln können. Notwendige Baumaßnahmen werden
grundsätzlich in Eigenregie abgewickelt. Es sollte jedoch
geklärt werden, ob Miete für das Gebäude zu zahlen sein.
Wenn die Miete zu hoch sei, gerade in der Probephase von
zwei Jahren, in denen man noch nicht die volle Förderung
erhält, so kann das Projekt gleich beendet werden und
jegliche weitere Mühe ist umsonst. Die Gemeinde muss
Stellung beziehen, ob sie hinter dem Projekt steht und ob es
ihr wert ist, dieses Projekt zu unterstützen. Es ist dies eine
einmalige Gelegenheit für die Gemeinde. In Kreuzberg z.B.
wird nur eine symbolische Miete von 1,- € durch die Stadt
Freyung verlangt. Der Zuzugsanreiz für Familien durch eine
solche Schule ist enorm. Dieses Projekt muss ein „WirProjekt“ für die ganze Gemeinde werden, ansonsten hat es
keinen Bestand.
Von zwei Gemeinderäten kam die Aussage, dass auf keinen
Fall Miete verlangt werden darf, es gehe hier um „unsere“
Kinder. Das Gebäude kostet auch in der jetzigen Nutzung
Geld. Die Gemeinde müsse hier Rücklagen bilden, das
müssen uns unsere Kinder wert sein. Es handelt sich ja hier
um keinen Gewerbebetrieb, der Gewinn abwirft. Vielmehr
gehe es um die Zukunft der Gemeinde und dieses Projekt
stelle eine einmalige Chance dar! Vor Jahren wurden auch
150.000,- € in den Brandschutz investiert, um unseren
Kindern den Besuch der Schule Atzldorf noch für ein paar
Jahre zu ermöglichen. Der Gemeinderat muss heute eine
Grundsatzentscheidung treffen, zu welchen Konditionen die
Schulanlage überlassen werden kann. Der Probebetriebe mit
teilweiser Förderung läuft 2 Jahre, erst danach werden die
Kosten für Lehrkräfte voll gefördert. Wenn die Gemeinde hier
nicht unterstützt, ist das vielversprechende Konzept schon
jetzt gestorben.
Ein weiteres Gemeinderatsmitglied hingegen ist der
Meinung, dass die Schule nicht komplett kostenlos
überlassen werden soll, da auch viele auswärtige Kinder
diese besuchen werden und die Gemeinde auch dann
indirekt die Kosten für diese Kinder übernimmt. Er stelle sich
eine niedrige Miete vor, aus der dann Rücklagen für evtl.
notwendige Investitionen gebildet werden können. Er fragt
zudem an, wer die Risiken für den sicherlich notwendigen
Kredit trägt und ob die Gemeinde hier eine Bürgschaft
übernehmen muss. Hierauf antwortet die Elterninitiative,
dass es für freie Schulen Spezialbanken gebe, die sich auf
solche Abwicklungen spezialisiert haben.
Bürgermeister Binder dankt für die rege Diskussion.
Weiterhin dankt er der Elterninitiative für ihr Engagement
auch zum Wohle der Gemeinde Fürsteneck und wünscht viel
Erfolg bei dem Projekt. Er sichert die Unterstützung der
Gemeinde zu, bittet jedoch um regelmäßige Informationen
über den jeweiligen Sachstand. Nach ausreichender
Beratung beschließt der Gemeinderat, die ganze
Schulanlage an die Elterninitiative „Naturschule Fürsteneck“
zu vermieten. Für die zweijährige Probephase wird keine
Miete verlangt. Nach erfolgreichem Ablauf des Probebetriebs
wird erneut über die Konditionen beraten.
Fortsetzung!
www.fuersteneck.de
12 Gemeinderat Fürsteneck
Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 20.04.2016
Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10
- Vergabebeschluss
Vom begleitenden Planungsbüro IBG, IBG – Ingenieurbüro
für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR,
Witramstraße 16, 91560 Heilsbronn wird folgender Vergabevorschlag vorgelegt:
Es haben fünf Unternehmen die Vergabeunterlagen
angefordert und zwei Unternehmen ein Angebot abgegeben.
Der geringe Angebotseingang ist nicht auf die geforderten
Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung, sondern auf
Grund der derzeitig extrem hohen Angebotsnachfrage
zurückzuführen. Zur Zeit drängen viele Gemeinden auf den
Kundenmarkt, da sehr viele notwendige Feuerwehrfahrzeugbeschaffungen wegen der Unsicherheit bezüglich
der Kartellproblematik und der Änderungen der
Zuwendungsrichtlinien mit höheren Fördersätzen bewusst
verschoben wurden. Die EURO VI- Problematik führt zudem
zu vorgezogenen Fahrzeugbeschaffungen, was wiederum
die Angebotsnachfrage erheblich steigert. Dem Gemeinderat
der Gemeinde Fürsteneck wird vorgeschlagen, den Auftrag
einer Neubeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10
für die Freiwillige Feuerwehr Fürsteneck mit einer
Gesamtinvestition von 319.727,89 € (abzüglich einer
staatlichen Förderung von 73.500 €) wie folgt durchzuführen:
Los 1 (Fahrgestell für LF 10): Fa. MAN Truck & Bus
Deutschland GmbH, Regensburg
Los 2 (Aufbau/Beladung für LF 10)Fa. Rosenbauer
Deutschland GmbH, Luckenwalde
zum Angebotspreis von 234.464,39 €
Darüber hinaus wird dem Gemeinderat vorgeschlagen,
weitere
Ausgaben
in
Höhe
von
2.200
€
(etwa 0,7 % der Investitionssumme) für unvorhergesehene
und sinnvolle technische Verbesserungen während der
Bauphase (z.B. durch Neuentwicklungen in der Aufbau- oder
Gerätetechnik) bereitzustellen. Vergaberechtlich ist dies
unbedenklich .Die Zuschlagsfrist-/Bindefrist läuft am
31.05.16 ab. Dem Vergabevorschlag wird zugestimmt und
die entsprechenden Aufträge vergeben.
Antrag von Herrn Florian Knödlseder auf Erteilung einer
Erlaubnis zur Erstaufforstung des Grundstücks Fl.Nr.
1030 in der Gemarkung Fürsteneck
Das Einvernehmen wird erteilt.
Zu öffentlichen Wegen und Gewässern sind die gesetzlichen
Abstandsflächen einzuhalten.
Vorlage der Jahresrechnung 2015
Bürgermeister Heinz Binder und Geschäftsleiter Maier geben
formlos die Ergebniszahlen der Jahresrechnung 2015
bekannt und somit einen Überblick über die aktuelle
Haushaltssituation.
Der Verwaltungshaushalt lag demnach bei 1.175.562,65
(Ansatz 1.156.700,00) EUR und der Vermögenshaushalt bei
339.364,52 (Ansatz 293.000,00) EUR.
Der Gesamthaushalt betrug insgesamt 1.515.327,17 (Ansatz
1.449.700,00) EUR.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug 177.291,53 (Ansatz 147.000,00) EUR. Die
Zuführung zur allgemeinen Rücklage betrug 262.333,98
(Ansatz 196.000,00) EUR. Bei der Grundsteuer A lag das
Ergebnis bei 7.038,49 EUR (Ansatz: 7.000,00 EUR), bei der
Grundsteuer B bei 57.596,11 EUR (Ansatz: 57.400,00 EUR)
und bei der Gewerbesteuer bei 99.458,33 EUR (Ansatz:
100.000,00 EUR).
Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum 31.12.2015 auf
11.000,00 EUR, die sonstigen Rücklagen betragen zum
31.12.2015 493.901,77 EUR.
Bürgermeister Heinz Binder erläuterte die Zahlen näher,
man solle angesichts der hohen Rücklagen nicht allzu
euphorisch sein, da in den kommenden Jahren sehr
kostenintensive Maßnahmen anstehen, wie Beschaffung des
Feuerwehrfahrzeuges, die Dorferneuerung sowie die
Breitbandversorgung.
Dorferneuerung Fürsteneck
Festlegung eines Vertreters und Stellvertreters der
Gemeinde in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
der DE Fürsteneck nach Art. 4 AGFlurbG
Im
Rahmen
der
Teilnehmergemeinschaft
der
Dorferneuerung Fürsteneck wurde durch das Amt für
Ländliche Entwicklung Niederbayern die Zahl der zu
wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren
Stellvertreter auf je 5 festgesetzt .Nach Art. 4 AGFlurbG
gehört ein Vertreter der Gemeinde Fürsteneck dem Vorstand
an. In den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der
Dorferneuerung Fürsteneck wird als Vertreter der Gemeinde
Fürsteneck berufen:
Vertreter:1. Bgm. Heinz Binder,
Stellvertreter:2. Bgm. Heinrich Manzenberger. Fortsetzung!
Gemeinderat Fürsteneck
Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 20.04.2016
Zweckverband Gewässer III. Ordnung - notwendige
Maßnahmen
Es fand hier ein Ortstermin mit Herrn Sattler vom
Zweckverband statt. Im Bereich der Kläranlage Schnürring
sind unterhalb enorme Ausschwemmungen bei der Ableitung
in den Boigerbach. Dies muss unbedingt saniert werden, um
weitere Schäden zu vermeiden. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 9.000,-- bis 10.000,-- €. Der Gemeinderat stimmt
der notwendigen Sanierung über den Zweckverband zu.
Bericht des Bürgermeisters:
Wegebau:
Der Weg von Anzerreut zum Ilztalwanderweg könnte lt. Hr.
Baumgartner vom ALE mit einer hohen Förderung saniert
werden. Dieser Weg verläuft im unteren Bereich auf einem
Grundstück des Wasserwirtschaftsamtes/ Freistaat Bayern.
Auf Anfrage erklärte sich das WWA bereit, diesen Teilstück
an die Gemeinde Fürsteneck zu veräußern, jedoch für einen
Preis d er viel zu hoch ist für dieses Grundstück. Dieser Weg
dient zur Verlagerung der Holzabfuhr vom Wanderweg weg
dient, also zur Entlastung. Zudem auch zur notwendigen
Grundstückserschließung. Er werde nun noch einmal mit
dem WWA Kontakt aufnehmen und Verhandlungen führen.
Der Gemeinderat spricht sich für eine Planung der
Maßnahme aus, über eine Durchführung wird dann
entschieden.
13
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Neuschönau
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• Brosche
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Donnerstag, 30. Juni 2016
„Unser Dorf hat Zukunft“
Perlesreut präsentiert sich
im bundesweiten Wettbewerb
ab 12.45 Uhr Rundweg
●Perlesreuter Marktplatz, Begrüßung der Wettbewerbskommission
●Bauhütte -Innenhof und Gewölbe●Haus der Kinder -Aula und Pausenhof●Parkplatz „Pfarrgarten“
●Pfarrkirche St. Andreas
●Marktplatz –SENTA●„Hafner-Hof“
●Cigarrenfabrik Wolf & Ruhland
●Marktbrunnen
●Bauhütte -Seminarraum Ilzer Land-, Abschluss der Präsentation
A frische Pris‘ gibt’s wieder von unserem Schnupftabakreiber Schorsch Prager!
…mit Bewirtung am Marktplatz
Unterstützen Sie
PERLESREUT wieder mit Ihrem Besuch!
…mehr:
www.perlesreut.de/Leben -Unser Dorf hat Zukunft-
Rechtzeitig erhalten alle Haushalte der Marktgemeinde Perlesreut
eine detaillierte Sonderausgabe zum Bundeswettbewerb..2
16 Marktgemeinderat Perlesreut
Auszug aus der Sitzung vom 24.03.2016
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für FF
Perlesreut und FF Waldenreut
- Grundsatzbeschluss für die Beschaffung von
Feuerwehrfahrzeugen für die FF Perlesreut und
FF Waldenreut
- Vergabe von Ingenieurleistungen
Bürgermeister Manfred Eibl begrüßte zu diesem
Tagesordnungspunkt Herrn Andreas Dittlmann, Fachbüro für
Feuerwehr-Bedarfsplanung und Ausschreibung, aus Passau.
In der Marktgemeinderatssitzung vom 14.01.2016 (TOP 3)
hatte der Marktgemeinderat die Ersatzbeschaffung eines LF
20 für die FF Perlesreut in 2016 mit Auslieferung 2018 und
eines LF 10 für die FF Waldenreut in 2018 mit Auslieferung
in 2020 beschlossen. Die Beschaffung des LF 20 fällt somit
noch unter die Euro 5 Abgasnorm, die Beschaffung des LF
10 aber bereits unter die Euro 6 Abgasnorm, die ab 2017 in
Kraft tritt. Die Unterschiede Euro 5 Abgasnorm und Euro 6
Abgasnorm wurden dann von Herrn Dittlmann erläutert. Mit
Einführung von Euro 6 werden die Grenzwerte für LKW bei
Partikeln und Stickstoffoxiden deutlich gesenkt. Allerdings
verursacht die Wirkungsweise der neuen Technik
Mehrkosten von bis zu 10.000 EUR. Normalerweise erfolgt
die regelmäßig notwendige Regeneration der Partikelfilter
des Euro-6-Systems während der Fahrt. Dazu müssen aber
Motor und Abgasreinigungsanlage zunächst ihre
Betriebstemperatur erreichen und das ist regelmäßig erst
nach einer längeren Fahrtstrecke der Fall. Bei kleineren
Feuerwehren bestimmen aber Kurzstreckenfahrten unter
Volllast mit kaltem Motor den Alltag eines Löschfahrzeugs.
Experten befürchten, dass das neue System dadurch schon
nach kurzer Zeit verstopfen könnte, mit der Folge, dass die
Abgasanlage mehrmals wieder erneuert bzw. regeneriert
werden müsste, was zu laufenden Mehrkosten führen würde.
Außerdem wird bei der Euro-6-Technik für die
Abgasnachbehandlung ein Zusatztank benötigt, der an der
Nutzlast des Fahrzeugs zehrt. Ein Zuschlag von bis zu 350
kg beim Leergewicht muss in Kauf genommen werden. Das
hat für die Feuerwehrleute einen zusätzlichen Nachteil: Sie
können weniger feuerwehrtechnische Beladung mit an Bord
nehmen, damit das zulässige Gesamtgewicht nicht
überschritten wird. Insgesamt sieht Herr Dittlmann bei einer
Anschaffung von Fahrzeugen der Euro-5-Norm keine
Nachteile gegenüber Fahrzeugen der Euro-6-Norm. Wegen
der Umstellung von Euro 5 auf Euro 6 sind die
Auftragsbücher der Hersteller ziemlich voll, trotzdem könne
seiner Meinung nach die Bestellfrist für Euro-5 bis
31.12.2016 eingehalten werden. Die Ausschreibung müsste
im August/September 2016 und die Vergabe im
Oktober/November 2016 erfolgen. Unter Einhaltung der
Bestellfrist bis zum 31.12.2016 könne man von einer
Auslieferung bis zum 30.06.2018 ausgehen, so Herr
Dittlmann.
Anhand der vorliegenden Fakten müsse sich der
Marktgemeinderat
überlegen,
ob
man
das
Feuerwehrfahrzeug für die FF Waldenreut nicht erst in 2018
sondern auch bereits in 2016 – mit Euro-5-Norm – bestellt,
so
Bürgermeister
Manfred
Eibl.
In
Sachen
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug für die FF
Waldenreut teilte der 1. Kommandant Markus Fruth mit, dass
sich beim Fahrzeugtyp eine neue Situation ergeben habe.
Nach Rücksprache mit Herrn Dittlmann wäre anstatt des LF
10 auch die Anschaffung eines LF 20 KatS möglich. Dieser
Typ wäre für den Einsatz bei uns vor Ort ideal, da neben
einer Mehrbeladung auch eine bessere Pumpenleistung und
eine längere Schlauchleistung Vorteile gegenüber dem LF
10 bringen. Auf Rückfrage beim KBR befürwortet auch die
Regierung von Niederbayern aufgrund der sinnvolleren
Ausstattung die Anschaffung eines LF 20 KatS, so Markus
Fruth. lt. Herrn Dittlmann liegen die Mehrkosten bei ca.
20.000 EUR (Gesamtpreis ca. 300.000 EUR), allerdings ist
dann auch der Förderbetrag höher als beim LF 10. Herr
Dittlmann teilte hierzu mit, dass seitens des
Marktgemeinderates bis spätestens Juli 2016 in Sachen „LF
10 oder LF 20 KatS“ eine Entscheidung getroffen werden
müsse. Die Marktgemeinderatsmitglieder werden deshalb in
der Juni-Sitzung von Herrn Dittlmann nochmals mit aktuellen
Fakten wie z.B. Gesamtkosten der gewünschten
Fahrzeugtypen informiert. Der Marktgemeinderat Perlesreut
legte für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
deshalb nachfolgende Beschaffungszeiträume fest: LF 20
für FF Perlesreut (2016: Auswahl/Vorführungen/
Ausschreibung/Vergabe bis spätestens 31.12.2016, 2017:
Ankauf Trägerfahrzeug, 2018: Aufbau/
Auslieferung bis spätestens 30.06.2018; LF 20 KatS bzw.
LF 10 für FF Waldenreut (2016: Auswahl/
Vorführungen/Ausschreibung/Vergabe
bis
spätestens
31.12.2016, 2017: Ankauf Trägerfahrzeug, 2018:
Aufbau/Auslieferung bis spätestens 30.06.2018. Des
Weiteren übernimmt der Markt Perlesreut grundsätzlich nur
die Kosten für die Normbeladung bzw. Ausstattung und nach
Möglichkeit soll für beide Fahrzeuge der Hersteller identisch
sein. Außerdem erteilte der Marktgemeinderat Perlesreut
den Auftrag zur Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeuges
LF 20 für die FF Perlesreut und LF 10 bzw. LF 20 KatS für
die FF Waldenreut entsprechend den Angeboten vom
11.03.2016 bzw. 14.03.2016 an Herrn Andreas Dittlmann,
Fachbüro
für
Feuerwehr-Bedarfsplanung
und
Ausschreibung, Toblacher Straße 6, 94036 Passau.
Kommunalunternehmen Perlesreut – KUP –
- Jahresabschluss 2014/2015
- Wirtschaftsplan 2016
Bürgermeister Manfred Eibl teilt mit, dass der
Jahresabschluss 2014 bereits geprüft und abgeschlossen
ist. Lt. Erfolgsplan des Gesamtunternehmens nach
Vollkostenrechnung stehen im Jahr 2015 (vorläufiges
Ergebnis) Einnahmen in Höhe von 146.135 EUR Ausgaben
in Höhe von 282.717 EUR und für das Jahr 2016 (Plan)
Einnahmen in Höhe von 261.250 EUR Ausgaben in Höhe
von 347.752 EUR gegenüber.
Fortsetzung!
Marktgemeinderat Perlesreut
17
Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 24.03.2016
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit hat in einem Projektaufruf 2016 mitgeteilt,
dass die Bundesregierung auf Beschluss des Deutschen
Bundestages 2016 erneut Mittel zur Förderung von
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
bereitstellt. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive
sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler
bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher
fachlicher
Qualität,
mit
überdurchschnittlichem
Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotenzial
gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind
aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) bis zum 19. April 2016
Projektvorschläge zu unterbreiten. Durch den Markt
Perlesreut soll nun der Umbau des bestehenden
Familienbades im interkommunalen Kontext in das erste
Sport- und Inklusionsbad in Niederbayern als Projekt
eingereicht werden (damit beschreiten 12 Kommunen des
Ilzer Landes einen innovativen neuen Weg –Inklusion –
Barrierefreiheit – sportliche Betätigung -), so der einmütige
Beschluss des Marktgemeinderates.
Baumaßnahme „Haus der Kinder“ – Errichtung einer
Mensa
Das Architekturbüro Andreas Schmöller aus Passau hat für
die Errichtung einer Mensa in der Grund- und Mittelschule
eine erste Entwurfsplanung vorgelegt. Es handelt sich um
einen Hohlkörper in Holzbauweise mit Fenstern und einer
Nutzungsfläche von 30 qm, der mit Tischen, Stühlen und
einer Essensausgabestelle versehen ist. Der Hohlkörper soll
auf dem Pausenhof mit Zugang von der Aula aufgestellt
werden. Lt. vorliegender Kostenschätzung beläuft sich die
Gesamtsumme auf brutto 220.226,54 EUR. Abzüglich einer
Förderung von 55 % verbleibt immer noch eine
Eigenbeteiligung um die 100.000,00 EUR. Derzeit wird vom
Architekturbüro Andreas Schmöller noch eine zweite
Entwurfsplanung erarbeitet. Als Standort für die Mensa ist
hierbei die kleine Aula neben der Schulküche geplant.
Erweiterung Kindergarten St. Anna im „Haus der
Kinder“
Aufgrund Zuwachszahlen muss der Kindergarten St. Anna
um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Die neue
Gruppe soll im bisherigen Turnraum untergebracht werden
und der Gruppenraum der Ganztagesbetreuung wird
zukünftig als Turnraum genutzt. Die geschätzten
Umbaukosten belaufen sich auf ca. 16.250,00 € und für die
Innenausstattung auf ca. 17.000,00 €. Die DiözesanCaritasverband Passau beteiligt sich auf Anfrage mit
6.000,00 € an der Maßnahme.
Asphaltprogramm Gemeindestraße 2016
- Festlegung der Maßnahmen
Der Marktgemeinderat legte fest, dass im Jahr 2016 die
nachfolgenden Gemeindestraßen bzw. Teilbereiche von
solchen saniert werden sollen: Empertsreut Vorschlag Vialit
(ca. 30.000,00 €), Ringelaier Straße Vorschlag Luley (ca.
16.050,72 €), Niederperlesreut Ortsmitte (ca. 12.000,00 €),
Asphaltierung diverse Kleinstellen mit Fräsung (ca.
10.000,00 €). Zusätzlich falls haushaltstechnisch möglich:
Hermann-Wolf-Straße ab Staatsstraße bis Kindergarten (ca.
7.500,00 €), Schulstraße mit System Vialit (ca. 9.000,00 €).
Die Gesamtkosten für die Straßensanierungen belaufen sich
auf ca. brutto 68.050,00 € bzw. ca. brutto 84.550,00 €.
Bebauungsplan „WA Am Lindberg“
- Änderungsbeschluss
Infolge eines Bauvorhabens im Baugebiet „Am Lindberg“
wird ein öffentlicher Parkplatz errichtet. Durch diese
Änderung in der Nutzung des bisherigen Baugrundstückes
ist eine Änderung des Bebauungsplanes WA „Am Lindberg“
mittels Deckblatt durchzuführen. Der Marktgemeinderat
beschloss die Durchführung des Änderungsverfahrens. Mit
der Erstellung des Deckblattes wurde das AB APA Grafenau
nach vorliegender Honorarberechnung beauftragt.
Fortsetzung!
18 Marktgemeinderat Perlesreut
Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 24.03.2016
Abwasserbeseitigung
- Reparatur Pumpstationen
Für die neue Abwasserpumpe in der Pumpstation
Waldenreut wurden vom technischen Bauamt im Hause
mehrere Angebote eingeholt. Nach Auswertung der
Angebote vergab der Marktgemeinderat Perlesreut den
Auftrag „Abwasserpumpe Pumpstation Waldenreut“ mit einer
Vergabesumme von brutto 5.852,42 EUR an die Firma
Elektro Reif, A.-M.-Daiminger Straße 7, 94227 Zwiesel.
Bürgermeister Manfred Eibl teilte in diesem Zusammenhang
mit,
dass
in
nächster
Zeit
verschiedene
Reparaturmaßnahmen in der Kläranlage Perlesreut mit
geschätzten Gesamtkosten von 34.000,00 EUR durchgeführt
werden müssen.
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
die Praxis ist vom
27. Juni bis 01. Juli 2016
wegen Urlaub geschlossen.
Wir sind ab 04. Juli
wieder wie gewohnt für Sie da.
Dr. Empl & Ihr Praxisteam
Vertretung:
- Herr Dr. Hermer, Ringelai, Tel. 8668
- Herr Dr. Serbanescu, Perlesreut, Tel. 8288
(nur am 01. Juli)
Patienten im HZV-Modell wenden sich bitte
an Herrn Dr. Hermer oder
Herrn Dr. Veit, Schönberg, Tel. 08554-96010.
Wasserversorgung
- Sanierungskonzept bzw. - vorschlag
Bürgermeister Manfred Eibl teilte mit, dass die
Versuchsbohrung durch das Sachverständigenbüro für
Grundwasser Dr. Karl-Heinz Prösl im Quellgebiet
Hörmannsberg leider erfolglos war. Die Auswertung des
Bohrgutes hat ergeben, dass im Quellgebiet in eine
aufgelockerte Zone hineingebohrt wurde. Diese Zone ist bis
in große Zonen komplett verlehmt, ansonsten wären bei der
Bohrung Gesteinssplitter ausgeblasen worden. Das ist nicht
typisch für das Gestein, das sich im Bereich eines
Quellgebietes befindet, so das Sachverständigen-büro.
Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft.