Ausgabe: Juni 2016 Nr. 6 - 36. Jahrgang Perlesreut im Bundesentscheid „Unser Dorf hat Zukunft“ Bild: Lechner Wie bereits 2015 wird auch am 30. Juni 2016 die Bundeswettbewerbs-Kommission u.a. von den Wichtelkindern und dem Perlesreuter Chorg`sang begrüßt werden. Mehr…Seite 15 und unter www.perlesreut.de In diesem Mitteilungsblatt: Seite 7 Bgm. Binder lädt zur Fürstenecker Bürgerversammlung ein Seite 24 Seniorenprogramm - Ilzer Land Seiten 28/29 Peter und Paul-Kirta mit Bürgerfest und Böhmischem Handwerkermarkt in Perlesreut Nächster Redaktionsschluss: 15. Juni 2016 Ansprechpartner: Frau Traxinger, Tel. 08555/9619-15, E-Mail: [email protected] Amtliche Mitteilungen 3 BEKANNTMACHUNG Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung der Behandlung von Bienenbeständen gegen die Varroose Allgemeinverfügung: 1. Alle Besitzer von Bienenvölkern mit Standort im Landkreis Freyung-Grafenau werden hiermit verpflichtet, ihre Bienenvölker nach Trachtende, jedoch bis spätestens 31.12.2016, gegen die Varroose zu behandeln. 1.1 Für die Behandlung können alle dafür zugelassenen Arzneimittel verwendet werden. 1.2 Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter an die Anwendungshinweise des Herstellers zu halten. Der Behandlungsablauf hat gemäß der Anweisung zur systematischen Varroose-Behandlung zu erfolgen. 2. Die sofortige Vollziehung der Nummer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Freyung-Grafenau als öffentlich bekanntgegeben. Natur nutzen und schützen Bestimmte Teile der Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensräume für bedrohte Arten haben, sind gesetzlich geschützt, ohne dass hierzu ein förmliches Inschutznahmeverfahren durchgeführt werden muss. Dies sind z.B. Auwälder, Magerrasen, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze und – gebüsche in der freien Natur, Moore und Nasswiesen, sowie natürliche oder naturnahe fließende und stehende Binnengewässer einschließlich der uferbegleitenden Vegetation. Viele, zum Teil inzwischen selten gewordene Tiere und Pflanzen, können nur in diesen Lebensräumen überleben. Eine Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung dieser Biotope, ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, kann den Fortbestand dieser Tiere und Pflanzen gefährden und ist deshalb verboten. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Feldgehölze, die als Biotop kartiert sind, ohne Genehmigung abgeholzt werden oder Bäche verrohrt und Ufer befestigt werden. Das Gesetz sieht deshalb bei Verstößen gegen dieses Verbot die Ahndung durch ein Bußgeld vor. Mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 30 Abs. 2 BNatSchG ein in Art. 23 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 aufgeführtes Biotop zerstört oder erheblich beeinträchtigt. Bei Fragen zum Naturschutz steht Ihnen die Naturschutzfachreferentin Frau Manuela Müller von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Freyung-Grafenau, Zimmer 201 (08551/57-102) zur Verfügung. Wussten Sie, Vorstandschaft dass sich die im Verein. „Gemeindeentwicklung Perlesreut gestalten e.V.“ seit seiner Gründung am 25.05.2009 bereits 34mal getroffen hat? 4 Amtliche Mitteilungen Wohngeldreform bedeutet deutliche Verbesserung bei der Beantragung von Wohngeld Wer erhält Wohngeld? Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I; § 1 Wohngeldgesetz). ●Es wird für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum als Mietzuschuss, ●für im Eigentum stehenden und vergleichbaren Wohnraum als Lastenzuschuss gezahlt. Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind. Der Antrag auf Wohngeld ist zusammen mit den notwendigen Nachweisen bei dem Landratsamt einzureichen, in dessen Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird. Voraussetzungen Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von ●der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder ●dem Gesamteinkommen ●der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum. Dabei darf das anrechenbare Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und die Miete oder Belastung ist nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigungsfähig, welcher sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde richtet. Der zur Berechnung des Wohngeldanspruchs notwendige Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss enthält daher die erforderlichen Fragen zur Person, zu den Haushaltsmitgliedern, zum Wohnraum und zur Miete bzw. Belastung für den Wohnraum. Für die im Antrag gemachten Angaben müssen dem Wohngeldantrag entsprechende Nachweise beigefügt werden. Fristen Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Erforderliche Unterlagen ●Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid) ●bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete (z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung) ●bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung) Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde. Anträge erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene für alle ist etwas dabei. Täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet! Das Schönste daran – alles ist kostenlos! Bilder: Lechner IGLU Kuppelzelt 3-4 Personen atmungsaktives Polyamid Moskitonetz-Eingang 1 Dachentlüftung Größe: 210x240 cm nur 59,99 € Family-Pool ab 29,99 € 3-Ring-Konstruktion mit Sicherheitsventilen und Deckelventilen für schnelles Aufblasen und Ablassen. 262x175x51 cm Stück 29,99 € 305x183x56 cm Stück 37,99 € Fast Set Pool Stück 89,99 19,95 € Venturisauger Kescher-Set Länge:203 cm geeignet für Pools bis d = 366 cm mit Reinigungskopf und abnehmbarem Abfallbehälter, Anschluss an einen Gartenschlauch € Größe: 305x76 cm ca. 3638 Liter transparentes blau-Design Komplett-Set mit 230/12V Filterpumpe Sonnenschirm „ Push up“ statt UVP 97,99 € nur 79,99 € d=300 cm h=240 cm Schirmständer Befüllbar mit Sand, d= 46 cm Stockaufnahme 21 – 54 mm 29,95 € Knickbar, UV-stabilisiert Unterstock d=35 mm Gestell: silber Farben: brombeer, eisblau, grau Amtliche Mitteilungen 7 Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck am 11. Juni 2016 Die diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Fürsteneck findet am Samstag, 11. Juni 2016 im Gasthaus Pieringer, Loizersdorf statt. Beginn: 19.30 Uhr Die gesamte Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Heinz Binder, Erster Bürgermeister Impressum „Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut mit Gemeinde Ringelai” Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut, vertr. durch den VG-Vorsitzenden Manfred Eibl,Unterer Markt 3, 94157 Perlesreut und Gemeinde Ringelai, vertr. durch Bgm. Max Köberl, Pfarrer-Kainz- Str. 6, 94160 Ringelai. Verantwortlich für die amtlichen Teile des Marktes Perlesreut Bgm. Manfred Eibl; der Gemeinde Fürsteneck Bgm. Heinz Binder und der Gemeinde Ringelai Bgm. Max Köberl. Redaktionelle Beiträge (nicht amtliche) sind mit dem Namen des Verfassers zu versehen. Für den Inhalt dieser Beiträge, Bilder sowie die Veranstaltungstermine und Werbeanzeigen wird keine Haftung übernommen. Nachdrucke von Artikeln und Bildern sind verboten. Auflage je Ausgabe: z.Zt. 2400 Stück Herstellung: Verlag + Druck Linus Wittich, Forchheim Info über Anzeigenpreise: 08555/9619-15, Frau Traxinger Formatbedarf/Anzeigen: jpg.- anderweitig keine Textgarantie 8 Amtliche Mitteilungen Gemeindeverbindungsstraße zwischen den Ortschaften Ellersdorf und Furth wird erneuert Die Bauarbeiten sind voll im Gange und werden voraussichtlich Ende Juli/ Anfang August d.J. abgeschlossen. Die Maßnahme wird durch die TG Obere Ilz Ost mit Kostenbeteiligung durch den Markt Perlesreut durchgeführt. Aufbringen von Glyphosat auf Gemeindeflächen Nachdem vor kurzem festgestellt werden musste, dass auf gemeindlichen Straßenrandflächen im Bereich Ellersdorf im Rahmen der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen das Pflanzenschutzmittel Glyphosat aufgebracht wurde, wird seitens des Marktes Perlesreut klar festgestellt: Die Aufbringung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat auf gemeindlichen Straßenrandflächen wird nicht geduldet und bei erneutem Feststellen dagegen vorgegangen. Peter und Paul-Kirta • Bürgerfest • Böhmischer Handwerkermarkt am Sonntag, 26. Juni 2016 in Perlesreut Wichtige Hinweise für alle Bewohner und Hauseigentümer „Marktplatz“ Der Marktplatz wird von der Abzweigung Bräuhausstraße bis zum Parkplatz „Oheblick“ in der Zeit von 06.00 – 18.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt! Wir bitten deshalb alle Bewohner, ihre Fahrzeuge bereits am Vortag außerhalb des Marktes abzustellen, da ein Befahren dieser Straßenzüge am Veranstaltungstag nicht möglich ist! Aus diesem Grund bitten wir auch alle Hauseigentümer, ihre Restmülltonnen erst am Sonntagabend ab 20.00 Uhr auf dem vorgesehenen Platz vor ihrem Haus für die Entleerung am Montagmorgen, 27. Juni 2016, abzustellen! Blutspendetermin in Perlesreut Donnerstag, 23. Juni 2016 17.00 – 20.00 Uhr BRK- Haus Unser besonderer Service für Sie - neue Öffnungszeiten! DIE OPTIKERIN •• Eva Steingasser Marktplatz 15 in Perlesreut Neu! Mittwoch Termintag Wir nehmen uns noch mehr Zeit für Sie, vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Öffnungszeiten: Montag – Dienstag und Donnerstag – Freitag 09.30 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: Termintag Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr Freibier beim Peter & Paul-Kirta – Maßkrug bitte mitbringen ☺ ...bis das Fass leer ist! Telefon 0 85 55 - 40 60 57 [email protected] Mutter und Vater sein gehört zu den schönsten und herausforderndsten Aufgaben in unserem Leben. Wie kann ich unser Kind mehr verstehen und liebevoll und klar begleiten? • Wie können wir die Beziehung zu unserem Kind und in unserer Familie stärken? • Wie können wir uns verhalten, damit unnötige Konflikte erst gar nicht entstehen? • Welchen Sinn haben starke Gefühle der Wut, des Ärgers, der Trauer, der Angst oder Scham usw. und wie können wir unserem Kind helfen, damit umzugehen? • Wie kann ich unser Kind zur Kooperation gewinnen? • Wie kann ich unserem Kind liebevoll und klar Grenzen setzen? Freitag, 24.06.2016 19.30 Uhr Bauhütte Ilzer Land – Perlesreut, Marktplatz 11 Ein Abend mit Theorie und Praxis, damit Sie gestärkt nach Hause gehen können. Referentin: Marianne Landspersky, Dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberaterin Zert. FamilienTeam-Trainerin, Tel. 0851/51577 Anmeldung und Information: Bürgerbüro Perlesreut- 08555/9619-10 Email: [email protected] Kosten 5€ Gemeinderat Fürsteneck 11 Auszug aus der Sitzung vom 20.04.2016 Antrag der Elterninitiative "Naturschule Fürsteneck" auf Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes Atzldorf für die "Naturschule Fürsteneck" ab dem Schuljahr 2017/18 Die Elterninitiative „Naturschule Fürsteneck“ stellt mit Schreiben vom 05.04.2016 Antrag auf Überlassung des Gebäudes der ehemaligen Grundschule Atzldorf. Ähnlich wie bereits beim früher vorgestellten Konzept soll das Gebäude wieder eine schulische Nutzung erhalten und so auch die Infrastruktur der Gemeinde wieder beleben. Der Antrag wurde dem Gemeinderat mit der Einladung zur Sitzung übersandt. Bürgermeister Binder begrüßt die anwesenden Vertreter der Elterninitiative und bittet um Erläuterung des geplanten Vorhabens. Die Elterninitiative stellt das Konzept den Anwesenden vor und erläutert einige Details näher Als Vorteile für dieses Schulmodell nannte sie u.a. die sehr zentrale Lage, die hohe Akzeptanz und den Bedarf bei den Zielgruppen, usw. Auch kleine Klassenstärken sind ein großer Pluspunkt bei der Elternschaft. Es sei eine Grund- und Realschule geplant. Die Realschule in freier Trägerschaft wäre einzigartig in der Umgebung und bietet sich als ideale Ergänzung zu bestehenden Grundschulen in freier Trägerschaft an. Die genauen Modalitäten für eine Überlassung sollten noch abgeklärt werden. Auch das pädagogische Konzept wurde grob aufgezeigt. Der Bezug zur Natur solle wieder vermehrt hergestellt werden, ebenso der Bezug zur Heimat, zur Gemeinde Fürsteneck und dadurch auch das zentrale Gebäude der ehemaligen Schule wiederbelebt werden. Es sollen Waren und Dienstleistungen von örtlichen Anbietern genutzt werden, um die heimische Wirtschaft zu stärken. Besonders vorteilhaft ist der Standortfaktor zu sehen, es biete sich ein Zuzugsanreiz für Familien mit Kindern, wenn die Schule wieder vor Ort ist. Die Gemeinde Fürsteneck könne durch die positive Außenwirkung profitieren und es bestehe nun die Möglichkeit, für das Dorf, die Gemeinde und die Bürger etwas „Gemeinsames“ zu schaffen und so auch positiv in die Zukunft schauen zu können. Auch das grobe Finanzkonzept wird auf Anfragen aus dem Gemeinderat vorgestellt. Bürgermeister Binder dankt für die einführenden Worte als Ergänzung zum Antrag und stellt fest, dass noch Einiges der Klärung bedarf! In der letzten Gemeinderatsitzung hat sich der Gemeinderat ja grundsätzlich positiv für die Naturschule ausgesprochen. Er stellte den Antrag nun zur Diskussion. Ein Gemeinderatsmitglied fragt an, wer die notwendigen Kosten für evtl. Umbauarbeiten trage. Bürgermeister Binder erwidert hierzu, dass Umbauten alleine Sache des Betreibers sind und auch von diesem finanziert werden müssen. Ein Zuhörer bittet um Wortmeldung. Er habe bereits bei der freien Schule in Kreuzberg mitgewirkt und so Erfahrungen sammeln können. Notwendige Baumaßnahmen werden grundsätzlich in Eigenregie abgewickelt. Es sollte jedoch geklärt werden, ob Miete für das Gebäude zu zahlen sein. Wenn die Miete zu hoch sei, gerade in der Probephase von zwei Jahren, in denen man noch nicht die volle Förderung erhält, so kann das Projekt gleich beendet werden und jegliche weitere Mühe ist umsonst. Die Gemeinde muss Stellung beziehen, ob sie hinter dem Projekt steht und ob es ihr wert ist, dieses Projekt zu unterstützen. Es ist dies eine einmalige Gelegenheit für die Gemeinde. In Kreuzberg z.B. wird nur eine symbolische Miete von 1,- € durch die Stadt Freyung verlangt. Der Zuzugsanreiz für Familien durch eine solche Schule ist enorm. Dieses Projekt muss ein „WirProjekt“ für die ganze Gemeinde werden, ansonsten hat es keinen Bestand. Von zwei Gemeinderäten kam die Aussage, dass auf keinen Fall Miete verlangt werden darf, es gehe hier um „unsere“ Kinder. Das Gebäude kostet auch in der jetzigen Nutzung Geld. Die Gemeinde müsse hier Rücklagen bilden, das müssen uns unsere Kinder wert sein. Es handelt sich ja hier um keinen Gewerbebetrieb, der Gewinn abwirft. Vielmehr gehe es um die Zukunft der Gemeinde und dieses Projekt stelle eine einmalige Chance dar! Vor Jahren wurden auch 150.000,- € in den Brandschutz investiert, um unseren Kindern den Besuch der Schule Atzldorf noch für ein paar Jahre zu ermöglichen. Der Gemeinderat muss heute eine Grundsatzentscheidung treffen, zu welchen Konditionen die Schulanlage überlassen werden kann. Der Probebetriebe mit teilweiser Förderung läuft 2 Jahre, erst danach werden die Kosten für Lehrkräfte voll gefördert. Wenn die Gemeinde hier nicht unterstützt, ist das vielversprechende Konzept schon jetzt gestorben. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied hingegen ist der Meinung, dass die Schule nicht komplett kostenlos überlassen werden soll, da auch viele auswärtige Kinder diese besuchen werden und die Gemeinde auch dann indirekt die Kosten für diese Kinder übernimmt. Er stelle sich eine niedrige Miete vor, aus der dann Rücklagen für evtl. notwendige Investitionen gebildet werden können. Er fragt zudem an, wer die Risiken für den sicherlich notwendigen Kredit trägt und ob die Gemeinde hier eine Bürgschaft übernehmen muss. Hierauf antwortet die Elterninitiative, dass es für freie Schulen Spezialbanken gebe, die sich auf solche Abwicklungen spezialisiert haben. Bürgermeister Binder dankt für die rege Diskussion. Weiterhin dankt er der Elterninitiative für ihr Engagement auch zum Wohle der Gemeinde Fürsteneck und wünscht viel Erfolg bei dem Projekt. Er sichert die Unterstützung der Gemeinde zu, bittet jedoch um regelmäßige Informationen über den jeweiligen Sachstand. Nach ausreichender Beratung beschließt der Gemeinderat, die ganze Schulanlage an die Elterninitiative „Naturschule Fürsteneck“ zu vermieten. Für die zweijährige Probephase wird keine Miete verlangt. Nach erfolgreichem Ablauf des Probebetriebs wird erneut über die Konditionen beraten. Fortsetzung! www.fuersteneck.de 12 Gemeinderat Fürsteneck Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 20.04.2016 Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10 - Vergabebeschluss Vom begleitenden Planungsbüro IBG, IBG – Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR, Witramstraße 16, 91560 Heilsbronn wird folgender Vergabevorschlag vorgelegt: Es haben fünf Unternehmen die Vergabeunterlagen angefordert und zwei Unternehmen ein Angebot abgegeben. Der geringe Angebotseingang ist nicht auf die geforderten Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung, sondern auf Grund der derzeitig extrem hohen Angebotsnachfrage zurückzuführen. Zur Zeit drängen viele Gemeinden auf den Kundenmarkt, da sehr viele notwendige Feuerwehrfahrzeugbeschaffungen wegen der Unsicherheit bezüglich der Kartellproblematik und der Änderungen der Zuwendungsrichtlinien mit höheren Fördersätzen bewusst verschoben wurden. Die EURO VI- Problematik führt zudem zu vorgezogenen Fahrzeugbeschaffungen, was wiederum die Angebotsnachfrage erheblich steigert. Dem Gemeinderat der Gemeinde Fürsteneck wird vorgeschlagen, den Auftrag einer Neubeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Fürsteneck mit einer Gesamtinvestition von 319.727,89 € (abzüglich einer staatlichen Förderung von 73.500 €) wie folgt durchzuführen: Los 1 (Fahrgestell für LF 10): Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Regensburg Los 2 (Aufbau/Beladung für LF 10)Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde zum Angebotspreis von 234.464,39 € Darüber hinaus wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, weitere Ausgaben in Höhe von 2.200 € (etwa 0,7 % der Investitionssumme) für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase (z.B. durch Neuentwicklungen in der Aufbau- oder Gerätetechnik) bereitzustellen. Vergaberechtlich ist dies unbedenklich .Die Zuschlagsfrist-/Bindefrist läuft am 31.05.16 ab. Dem Vergabevorschlag wird zugestimmt und die entsprechenden Aufträge vergeben. Antrag von Herrn Florian Knödlseder auf Erteilung einer Erlaubnis zur Erstaufforstung des Grundstücks Fl.Nr. 1030 in der Gemarkung Fürsteneck Das Einvernehmen wird erteilt. Zu öffentlichen Wegen und Gewässern sind die gesetzlichen Abstandsflächen einzuhalten. Vorlage der Jahresrechnung 2015 Bürgermeister Heinz Binder und Geschäftsleiter Maier geben formlos die Ergebniszahlen der Jahresrechnung 2015 bekannt und somit einen Überblick über die aktuelle Haushaltssituation. Der Verwaltungshaushalt lag demnach bei 1.175.562,65 (Ansatz 1.156.700,00) EUR und der Vermögenshaushalt bei 339.364,52 (Ansatz 293.000,00) EUR. Der Gesamthaushalt betrug insgesamt 1.515.327,17 (Ansatz 1.449.700,00) EUR. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug 177.291,53 (Ansatz 147.000,00) EUR. Die Zuführung zur allgemeinen Rücklage betrug 262.333,98 (Ansatz 196.000,00) EUR. Bei der Grundsteuer A lag das Ergebnis bei 7.038,49 EUR (Ansatz: 7.000,00 EUR), bei der Grundsteuer B bei 57.596,11 EUR (Ansatz: 57.400,00 EUR) und bei der Gewerbesteuer bei 99.458,33 EUR (Ansatz: 100.000,00 EUR). Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum 31.12.2015 auf 11.000,00 EUR, die sonstigen Rücklagen betragen zum 31.12.2015 493.901,77 EUR. Bürgermeister Heinz Binder erläuterte die Zahlen näher, man solle angesichts der hohen Rücklagen nicht allzu euphorisch sein, da in den kommenden Jahren sehr kostenintensive Maßnahmen anstehen, wie Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges, die Dorferneuerung sowie die Breitbandversorgung. Dorferneuerung Fürsteneck Festlegung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der DE Fürsteneck nach Art. 4 AGFlurbG Im Rahmen der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Fürsteneck wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt .Nach Art. 4 AGFlurbG gehört ein Vertreter der Gemeinde Fürsteneck dem Vorstand an. In den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Fürsteneck wird als Vertreter der Gemeinde Fürsteneck berufen: Vertreter:1. Bgm. Heinz Binder, Stellvertreter:2. Bgm. Heinrich Manzenberger. Fortsetzung! Gemeinderat Fürsteneck Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 20.04.2016 Zweckverband Gewässer III. Ordnung - notwendige Maßnahmen Es fand hier ein Ortstermin mit Herrn Sattler vom Zweckverband statt. Im Bereich der Kläranlage Schnürring sind unterhalb enorme Ausschwemmungen bei der Ableitung in den Boigerbach. Dies muss unbedingt saniert werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 9.000,-- bis 10.000,-- €. Der Gemeinderat stimmt der notwendigen Sanierung über den Zweckverband zu. Bericht des Bürgermeisters: Wegebau: Der Weg von Anzerreut zum Ilztalwanderweg könnte lt. Hr. Baumgartner vom ALE mit einer hohen Förderung saniert werden. Dieser Weg verläuft im unteren Bereich auf einem Grundstück des Wasserwirtschaftsamtes/ Freistaat Bayern. Auf Anfrage erklärte sich das WWA bereit, diesen Teilstück an die Gemeinde Fürsteneck zu veräußern, jedoch für einen Preis d er viel zu hoch ist für dieses Grundstück. Dieser Weg dient zur Verlagerung der Holzabfuhr vom Wanderweg weg dient, also zur Entlastung. Zudem auch zur notwendigen Grundstückserschließung. Er werde nun noch einmal mit dem WWA Kontakt aufnehmen und Verhandlungen führen. Der Gemeinderat spricht sich für eine Planung der Maßnahme aus, über eine Durchführung wird dann entschieden. 13 Hier erhalten Sie die Perlesreuter Bürgertracht Koishüttler Trachtenstub’n Inh. Bettina Eder Max-Mang-Straße 9a Neuschönau Tel. 08558/973619 Passend zur Perlesreuter Bürgertracht • Trachtenband • Brosche Zu beziehen im Rathaus Perlesreut, Bürgerbüro (Zi.1). Donnerstag, 30. Juni 2016 „Unser Dorf hat Zukunft“ Perlesreut präsentiert sich im bundesweiten Wettbewerb ab 12.45 Uhr Rundweg ●Perlesreuter Marktplatz, Begrüßung der Wettbewerbskommission ●Bauhütte -Innenhof und Gewölbe●Haus der Kinder -Aula und Pausenhof●Parkplatz „Pfarrgarten“ ●Pfarrkirche St. Andreas ●Marktplatz –SENTA●„Hafner-Hof“ ●Cigarrenfabrik Wolf & Ruhland ●Marktbrunnen ●Bauhütte -Seminarraum Ilzer Land-, Abschluss der Präsentation A frische Pris‘ gibt’s wieder von unserem Schnupftabakreiber Schorsch Prager! …mit Bewirtung am Marktplatz Unterstützen Sie PERLESREUT wieder mit Ihrem Besuch! …mehr: www.perlesreut.de/Leben -Unser Dorf hat Zukunft- Rechtzeitig erhalten alle Haushalte der Marktgemeinde Perlesreut eine detaillierte Sonderausgabe zum Bundeswettbewerb..2 16 Marktgemeinderat Perlesreut Auszug aus der Sitzung vom 24.03.2016 Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für FF Perlesreut und FF Waldenreut - Grundsatzbeschluss für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die FF Perlesreut und FF Waldenreut - Vergabe von Ingenieurleistungen Bürgermeister Manfred Eibl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Andreas Dittlmann, Fachbüro für Feuerwehr-Bedarfsplanung und Ausschreibung, aus Passau. In der Marktgemeinderatssitzung vom 14.01.2016 (TOP 3) hatte der Marktgemeinderat die Ersatzbeschaffung eines LF 20 für die FF Perlesreut in 2016 mit Auslieferung 2018 und eines LF 10 für die FF Waldenreut in 2018 mit Auslieferung in 2020 beschlossen. Die Beschaffung des LF 20 fällt somit noch unter die Euro 5 Abgasnorm, die Beschaffung des LF 10 aber bereits unter die Euro 6 Abgasnorm, die ab 2017 in Kraft tritt. Die Unterschiede Euro 5 Abgasnorm und Euro 6 Abgasnorm wurden dann von Herrn Dittlmann erläutert. Mit Einführung von Euro 6 werden die Grenzwerte für LKW bei Partikeln und Stickstoffoxiden deutlich gesenkt. Allerdings verursacht die Wirkungsweise der neuen Technik Mehrkosten von bis zu 10.000 EUR. Normalerweise erfolgt die regelmäßig notwendige Regeneration der Partikelfilter des Euro-6-Systems während der Fahrt. Dazu müssen aber Motor und Abgasreinigungsanlage zunächst ihre Betriebstemperatur erreichen und das ist regelmäßig erst nach einer längeren Fahrtstrecke der Fall. Bei kleineren Feuerwehren bestimmen aber Kurzstreckenfahrten unter Volllast mit kaltem Motor den Alltag eines Löschfahrzeugs. Experten befürchten, dass das neue System dadurch schon nach kurzer Zeit verstopfen könnte, mit der Folge, dass die Abgasanlage mehrmals wieder erneuert bzw. regeneriert werden müsste, was zu laufenden Mehrkosten führen würde. Außerdem wird bei der Euro-6-Technik für die Abgasnachbehandlung ein Zusatztank benötigt, der an der Nutzlast des Fahrzeugs zehrt. Ein Zuschlag von bis zu 350 kg beim Leergewicht muss in Kauf genommen werden. Das hat für die Feuerwehrleute einen zusätzlichen Nachteil: Sie können weniger feuerwehrtechnische Beladung mit an Bord nehmen, damit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Insgesamt sieht Herr Dittlmann bei einer Anschaffung von Fahrzeugen der Euro-5-Norm keine Nachteile gegenüber Fahrzeugen der Euro-6-Norm. Wegen der Umstellung von Euro 5 auf Euro 6 sind die Auftragsbücher der Hersteller ziemlich voll, trotzdem könne seiner Meinung nach die Bestellfrist für Euro-5 bis 31.12.2016 eingehalten werden. Die Ausschreibung müsste im August/September 2016 und die Vergabe im Oktober/November 2016 erfolgen. Unter Einhaltung der Bestellfrist bis zum 31.12.2016 könne man von einer Auslieferung bis zum 30.06.2018 ausgehen, so Herr Dittlmann. Anhand der vorliegenden Fakten müsse sich der Marktgemeinderat überlegen, ob man das Feuerwehrfahrzeug für die FF Waldenreut nicht erst in 2018 sondern auch bereits in 2016 – mit Euro-5-Norm – bestellt, so Bürgermeister Manfred Eibl. In Sachen Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug für die FF Waldenreut teilte der 1. Kommandant Markus Fruth mit, dass sich beim Fahrzeugtyp eine neue Situation ergeben habe. Nach Rücksprache mit Herrn Dittlmann wäre anstatt des LF 10 auch die Anschaffung eines LF 20 KatS möglich. Dieser Typ wäre für den Einsatz bei uns vor Ort ideal, da neben einer Mehrbeladung auch eine bessere Pumpenleistung und eine längere Schlauchleistung Vorteile gegenüber dem LF 10 bringen. Auf Rückfrage beim KBR befürwortet auch die Regierung von Niederbayern aufgrund der sinnvolleren Ausstattung die Anschaffung eines LF 20 KatS, so Markus Fruth. lt. Herrn Dittlmann liegen die Mehrkosten bei ca. 20.000 EUR (Gesamtpreis ca. 300.000 EUR), allerdings ist dann auch der Förderbetrag höher als beim LF 10. Herr Dittlmann teilte hierzu mit, dass seitens des Marktgemeinderates bis spätestens Juli 2016 in Sachen „LF 10 oder LF 20 KatS“ eine Entscheidung getroffen werden müsse. Die Marktgemeinderatsmitglieder werden deshalb in der Juni-Sitzung von Herrn Dittlmann nochmals mit aktuellen Fakten wie z.B. Gesamtkosten der gewünschten Fahrzeugtypen informiert. Der Marktgemeinderat Perlesreut legte für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen deshalb nachfolgende Beschaffungszeiträume fest: LF 20 für FF Perlesreut (2016: Auswahl/Vorführungen/ Ausschreibung/Vergabe bis spätestens 31.12.2016, 2017: Ankauf Trägerfahrzeug, 2018: Aufbau/ Auslieferung bis spätestens 30.06.2018; LF 20 KatS bzw. LF 10 für FF Waldenreut (2016: Auswahl/ Vorführungen/Ausschreibung/Vergabe bis spätestens 31.12.2016, 2017: Ankauf Trägerfahrzeug, 2018: Aufbau/Auslieferung bis spätestens 30.06.2018. Des Weiteren übernimmt der Markt Perlesreut grundsätzlich nur die Kosten für die Normbeladung bzw. Ausstattung und nach Möglichkeit soll für beide Fahrzeuge der Hersteller identisch sein. Außerdem erteilte der Marktgemeinderat Perlesreut den Auftrag zur Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 20 für die FF Perlesreut und LF 10 bzw. LF 20 KatS für die FF Waldenreut entsprechend den Angeboten vom 11.03.2016 bzw. 14.03.2016 an Herrn Andreas Dittlmann, Fachbüro für Feuerwehr-Bedarfsplanung und Ausschreibung, Toblacher Straße 6, 94036 Passau. Kommunalunternehmen Perlesreut – KUP – - Jahresabschluss 2014/2015 - Wirtschaftsplan 2016 Bürgermeister Manfred Eibl teilt mit, dass der Jahresabschluss 2014 bereits geprüft und abgeschlossen ist. Lt. Erfolgsplan des Gesamtunternehmens nach Vollkostenrechnung stehen im Jahr 2015 (vorläufiges Ergebnis) Einnahmen in Höhe von 146.135 EUR Ausgaben in Höhe von 282.717 EUR und für das Jahr 2016 (Plan) Einnahmen in Höhe von 261.250 EUR Ausgaben in Höhe von 347.752 EUR gegenüber. Fortsetzung! Marktgemeinderat Perlesreut 17 Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 24.03.2016 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in einem Projektaufruf 2016 mitgeteilt, dass die Bundesregierung auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2016 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereitstellt. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 19. April 2016 Projektvorschläge zu unterbreiten. Durch den Markt Perlesreut soll nun der Umbau des bestehenden Familienbades im interkommunalen Kontext in das erste Sport- und Inklusionsbad in Niederbayern als Projekt eingereicht werden (damit beschreiten 12 Kommunen des Ilzer Landes einen innovativen neuen Weg –Inklusion – Barrierefreiheit – sportliche Betätigung -), so der einmütige Beschluss des Marktgemeinderates. Baumaßnahme „Haus der Kinder“ – Errichtung einer Mensa Das Architekturbüro Andreas Schmöller aus Passau hat für die Errichtung einer Mensa in der Grund- und Mittelschule eine erste Entwurfsplanung vorgelegt. Es handelt sich um einen Hohlkörper in Holzbauweise mit Fenstern und einer Nutzungsfläche von 30 qm, der mit Tischen, Stühlen und einer Essensausgabestelle versehen ist. Der Hohlkörper soll auf dem Pausenhof mit Zugang von der Aula aufgestellt werden. Lt. vorliegender Kostenschätzung beläuft sich die Gesamtsumme auf brutto 220.226,54 EUR. Abzüglich einer Förderung von 55 % verbleibt immer noch eine Eigenbeteiligung um die 100.000,00 EUR. Derzeit wird vom Architekturbüro Andreas Schmöller noch eine zweite Entwurfsplanung erarbeitet. Als Standort für die Mensa ist hierbei die kleine Aula neben der Schulküche geplant. Erweiterung Kindergarten St. Anna im „Haus der Kinder“ Aufgrund Zuwachszahlen muss der Kindergarten St. Anna um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Die neue Gruppe soll im bisherigen Turnraum untergebracht werden und der Gruppenraum der Ganztagesbetreuung wird zukünftig als Turnraum genutzt. Die geschätzten Umbaukosten belaufen sich auf ca. 16.250,00 € und für die Innenausstattung auf ca. 17.000,00 €. Die DiözesanCaritasverband Passau beteiligt sich auf Anfrage mit 6.000,00 € an der Maßnahme. Asphaltprogramm Gemeindestraße 2016 - Festlegung der Maßnahmen Der Marktgemeinderat legte fest, dass im Jahr 2016 die nachfolgenden Gemeindestraßen bzw. Teilbereiche von solchen saniert werden sollen: Empertsreut Vorschlag Vialit (ca. 30.000,00 €), Ringelaier Straße Vorschlag Luley (ca. 16.050,72 €), Niederperlesreut Ortsmitte (ca. 12.000,00 €), Asphaltierung diverse Kleinstellen mit Fräsung (ca. 10.000,00 €). Zusätzlich falls haushaltstechnisch möglich: Hermann-Wolf-Straße ab Staatsstraße bis Kindergarten (ca. 7.500,00 €), Schulstraße mit System Vialit (ca. 9.000,00 €). Die Gesamtkosten für die Straßensanierungen belaufen sich auf ca. brutto 68.050,00 € bzw. ca. brutto 84.550,00 €. Bebauungsplan „WA Am Lindberg“ - Änderungsbeschluss Infolge eines Bauvorhabens im Baugebiet „Am Lindberg“ wird ein öffentlicher Parkplatz errichtet. Durch diese Änderung in der Nutzung des bisherigen Baugrundstückes ist eine Änderung des Bebauungsplanes WA „Am Lindberg“ mittels Deckblatt durchzuführen. Der Marktgemeinderat beschloss die Durchführung des Änderungsverfahrens. Mit der Erstellung des Deckblattes wurde das AB APA Grafenau nach vorliegender Honorarberechnung beauftragt. Fortsetzung! 18 Marktgemeinderat Perlesreut Fortsetzung: Auszug aus der Sitzung vom 24.03.2016 Abwasserbeseitigung - Reparatur Pumpstationen Für die neue Abwasserpumpe in der Pumpstation Waldenreut wurden vom technischen Bauamt im Hause mehrere Angebote eingeholt. Nach Auswertung der Angebote vergab der Marktgemeinderat Perlesreut den Auftrag „Abwasserpumpe Pumpstation Waldenreut“ mit einer Vergabesumme von brutto 5.852,42 EUR an die Firma Elektro Reif, A.-M.-Daiminger Straße 7, 94227 Zwiesel. Bürgermeister Manfred Eibl teilte in diesem Zusammenhang mit, dass in nächster Zeit verschiedene Reparaturmaßnahmen in der Kläranlage Perlesreut mit geschätzten Gesamtkosten von 34.000,00 EUR durchgeführt werden müssen. Liebe Patientinnen, liebe Patienten, die Praxis ist vom 27. Juni bis 01. Juli 2016 wegen Urlaub geschlossen. Wir sind ab 04. Juli wieder wie gewohnt für Sie da. Dr. Empl & Ihr Praxisteam Vertretung: - Herr Dr. Hermer, Ringelai, Tel. 8668 - Herr Dr. Serbanescu, Perlesreut, Tel. 8288 (nur am 01. Juli) Patienten im HZV-Modell wenden sich bitte an Herrn Dr. Hermer oder Herrn Dr. Veit, Schönberg, Tel. 08554-96010. Wasserversorgung - Sanierungskonzept bzw. - vorschlag Bürgermeister Manfred Eibl teilte mit, dass die Versuchsbohrung durch das Sachverständigenbüro für Grundwasser Dr. Karl-Heinz Prösl im Quellgebiet Hörmannsberg leider erfolglos war. Die Auswertung des Bohrgutes hat ergeben, dass im Quellgebiet in eine aufgelockerte Zone hineingebohrt wurde. Diese Zone ist bis in große Zonen komplett verlehmt, ansonsten wären bei der Bohrung Gesteinssplitter ausgeblasen worden. Das ist nicht typisch für das Gestein, das sich im Bereich eines Quellgebietes befindet, so das Sachverständigen-büro. Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft.
© Copyright 2024 ExpyDoc