Baulicher Br andschutz Sonderlösungen im Gästehaus für Wissenschaftler Foto: stark architekten Brandschutzkonzept: Das Innovations- und Gründerzentrum für Biotechnologie in Planegg-Martinsried ist eines der Top-Biotechnologiezentren in Europa. Um Wissenschaftlern und Firmen einen gedanklichen Austausch auch außerhalb der Labore zu bieten, ist die internationalem Standard verpflichtete Kommunikationszentrale IZB Residence CAMPUS AT HOME in modernem Design gebaut worden. Um Architektur und wirksamen Brandschutz wirtschaftlich sinnvoll zusammenzubringen, wurden zahlreiche Sonderlösungen gefunden. Alexander Dorn, Julian Kretner Z u einem der interessantesten Standorte für Wissenschaftler und Startup-Unternehmen aus dem Bereich der medizinischen Biologie hat sich das Innovations- und Gründerzentrum für Biotechnologie (IZB) in Planegg-Martinsried bei München entwickelt. Die Nähe zu biotechnologischen Instituten der Ludwig-Maximilians-Universität, zu Max-Planck-Instituten und zu den Instituten des Helmholtz Zentrums München ermöglicht einen einzigartigen Gedankenaustausch in der Forschung. Wissenschaftler aus aller Welt haben dank des Neubaus der IZB Residence CAMPUS AT HOME nun die Möglichkeit, auch für mehrere Tage, Wochen oder Monate in einer modernen und zukunftsweisenden Architektur zu residieren und unmittelbar am Forschungsstandort mit anderen Wissenschaftlern verschiedenster Disziplinen in den Dialog zu gehen. Konzept Abb. 1: Das Boardinghouse, vom Innovations- und Gründerzentrum für Biotechnologie (IZB) aus gesehen 2 Die Architektur des vom Architekturbüro Stark in München geplanten Gästehauses (auch Boardinghouse genannt) sollte zukunftsweisend und innovativ sein und den Geist des IZB als Markenzeichen in Europa manifestieren. Zur Umsetzung wurden in brandschutztechnischer Hinsicht verschiedene Ansätze geprüft und nach intensiven Gesprächen mit dem beauftragten Prüfer für den vorbeugenden Brandschutz, Rassek & Partner Brandschutzingenieure, wurde als wirtschaftlichste Lösung schließlich folgende Konzeption entwickelt, die den innovativen Charakter der Architektur berücksichtigt: FeuerTRUTZ Magazin 3.2015 Baulicher Br andschutz Kellergeschoss Erdgeschoss Grafik: DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH Legende Brandschutznachweis Abb. 2: Grundrisse: Keller- und Erdgeschoss Das Boardinghouse in Martinsried wurde als Beherbergungsstätte für maximal 84 Personen ausgelegt und umfasst neben den Beherbergungszimmern weitere Bereiche, wie Lounge, Restaurant mit Küche, Faculty Club, Fitnessraum und eine modern gestaltete Lobby mit Rezeption. Die Geschosse folgen einer konventionellen Stapelung mit der Lobby und Rezeption im Erdgeschoss (EG), den Beherbergungsräumen im ersten bis fünften Obergeschoss (OG) und dem Faculty Club im sechsten OG. FeuerTRUTZ Magazin 3.2015 Der Grundriss des Gebäudes gleicht einem Dreieck mit stark abgerundeten Ecken. Die kompakte und organische äußere Form der Residenz sollte ungestört der Grundrissform gleichen. Hierzu wurde abweichend von der Standardlösung der BayBO [1] und der geltenden Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) [2] anstelle zweier Treppenräume ein Sicherheitstreppenraum, mit einem entsprechenden Stichflur zu den angrenzenden Beherbergungszimmern in jedem Geschoss, gebaut. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes: Der Faculty Club und die Technikzentrale auf dem Dach wurden ohne notwendige Flure ausgeführt und sind unmittelbar an den Treppenraum angeschlossen. Die Technikzentrale wurde dabei ohne Schleuse ausgeführt, dazu waren weitere Maßnahmen notwendig, die im Folgenden beschrieben werden. Das Untergeschoss (UG) wurde in den Bereichen, zu denen Gäste und Besucher 3 Grafik: DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH Baulicher Br andschutz 1. Obergeschoss 2. bis 6. Obergeschoss Legende siehe Abb. 2 Abb. 3 Grundrisse: erstes bis viertes OG keinen Zugang haben, ebenfalls ohne notwendigen Flur hergestellt. Um auch in der Anlagentechnik ein wirtschaftliches Konzept verfolgen zu können, wurden jeweils zwei Beherbergungsräume zu einer Nutzungseinheit zusammengeführt. Gesetzliche Grundlagen Das Gebäude entspricht aufgrund der Höhe über Gelände des höchsten möglichen Aufenthaltsraums der Gebäudeklasse (GK) 5 und ist wegen der geplanten Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen und der Beherbergungsstätte mit mehr als zwölf Gastbetten sowie des Faculty Clubs mit ca. 140 Plätzen gemäß Art. 2 Abs. 4 Nrn. 6 und 8 BayBO ein Sonderbau. Infolge der mehr als 30 Gastbetten war zudem neben der BayBO die BStättV anzuwenden. Für den erforderlichen anlagentechnischen Brandschutz wurden im Untergeschoss Technikräume geschaffen, die den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB), der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) [3], der Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) [4] bzw. der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltbauV) [5] unterliegen. Für den Sicherheitstreppenraum und dessen beabsichtigte Ausführung mussten jedoch in einem schutzzielbezogenen Konzept weitere, zum Teil nur in anderen Bundesländern vorhandene, Regelungen 4 herangezogen werden. So wurde als Basis für die Beurteilung des Sicherheitstreppenraums die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) [6] sowie für die Beurteilung der Schleusensituation die Verwaltungsvorschrift zur NRW-Landesbauordnung (VV BauO NRW) [7] herangezogen, in der es Aussagen zur Ausführung von Sicherheitstreppenräumen auch unterhalb der Hochhausgrenze gibt. All diese Regelwerke mussten bei der Entwicklung des Brandschutzkonzeptes beachtet und in einem schutzzielorientierten Nachweis zusammengeführt werden. Baulicher Brandschutz Sicherheitstreppenraum Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch einen an der Außenwand liegenden Sicherheitstreppenraum, der durchgehend vom UG bis ins achte OG (ein für Gäste nicht zugängliches reines Technikgeschoss) führt. Im EG befindet sich ein direkter Ausgang ins Freie. Der Sicherheitstreppenraum verfügt über eine vorgelagerte Schleuse mit einer rauchdichten und selbstschließenden Tür und wird mit einer Überdruckbelüftung rauchfrei gehalten. Dieser überdruckbelüftete Sicherheitstreppenraum ist die Kernmaßnahme und damit das Besondere an dem Brandschutzkonzept für die IZB Residence CAMPUS AT HOME. In dem relativ kleinen Gebäude gibt es damit nur eine Möglichkeit, bei einem Brandfall ins Freie zu gelangen. Es stehen also nicht, wie bei Standardkonzepten nach Sonderbauverordnung üblich, zwei Fluchtwege zur Verfügung. Rettungsgeräte der Feuerwehr scheiden für eine Evakuierung von Beherbergungsstätten mit über 60 Gastbetten aus; zudem wäre auch der Faculty Club im siebten OG mit bis zu 140 Besuchern über Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht zu evakuieren. Zieht man die Bayerische Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) [8] zurate, finden sich nur Regelungen für Gebäude, die die Hochhausgrenze überschreiten. Dort wird keine mit dem geplanten Gebäude vergleichbare Situation (Sicherheitstreppenraum) beschrieben. Daher wurde in analoger Betrachtung die Nr. 37.432 der Verwaltungsvorschrift (VV) zur BauO NRW herangezogen. Bei Gebäuden, die niedriger als 22 m sind, ist der Eintritt von Rauch in Treppenräume nicht ausgeschlossen, wenn z. B. Türen zum Brandgeschoss offen stehen. Die Aussagen der Verwaltungsvorschrift schlugen sich deshalb wie folgt nieder: Dem Sicherheitstreppenraum wurde eine Sicherheitsschleuse mit Wänden in der Bauart von Brandwänden vorgelagert. Die Mindestgröße der Schleuse beträgt 3 m², der Abstand zwischen FeuerTRUTZ Magazin 3.2015 den Flurtüren (T 30-RS nach VV BauO NRW) und den Rauchschutztüren zum Treppenraum beträgt mindestens 2,50 m, damit sich die erste Tür weitgehend schließen kann, bevor die zweite Tür geöffnet wird. Der Treppenraum erhielt eine Rauchüberdruckanlage, die so gesteuert ist, dass kein Rauch aus den Stichfluren über die Schleuse in den Treppenraum eindringen kann, wobei die Türöffnungskräfte so reduziert wurden, dass eine Öffnung der Türen jederzeit möglich bleibt. Ganz oben im Treppenraum gibt es eine separate Rauchableitungsöffnung, die zur Steuerung der Druckverhältnisse herangezogen werden kann. Treppenraumwände Die Anforderung der BayBO besagt, dass Wände notwendiger Treppenräume in Gebäuden der GK 5 die Bauart von Brandwänden haben müssen; dies gilt ebenso für eine Schleuse. Grundsätzlich gilt die Anforderung raumabschließend, d. h. bis zur Außenkante der wasserführenden Schicht. Damit muss der Raumabschluss des Treppenraums in GK 5 feuerbeständig und damit für 90 Minuten widerstandsfähig gegen die Übertragung von Feuer und Rauch sein. Jedoch sind die Anschlüsse der verwendeten Fassaden (kein Feuerwiderstand) weder konkret in der Bauordnung (ETB, allgemein anerkannte Regeln der Technik) geregelt, noch existieren Verwendbarkeitsnachweise für diesen Spezialfall. Es gibt zudem keine geeigneten Prüfverfahren, um die Anschlüsse nachzuweisen. Damit war hier weder eine Zulassung im Einzelfall (ZiE), noch eine Abweichung möglich. Diese Aufgabe war somit konstruktiv zu lösen, sodass die Wirksamkeit und damit die Einhaltung der allgemeinen Schutzziele gemäß Art. 12 BayBO gewährleistet sind. Für dieses Vorhaben wurde deshalb in Absprache mit dem Prüfer über eine gutachterliche Stellungnahme eines beauftragten Ingenieurbüros nachgewiesen, unter welchen Bedingungen die Schutzziele erreicht werden [9 und 10]. Die Anschlüsse der Fassade an die Bauart von Brandwänden des Treppenraums mussten dann gemäß der in der gutachterlichen Stellungnahme beschriebenen und FeuerTRUTZ Magazin 3.2015 Foto: DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH Baulicher Br andschutz Abb. 4: Ventilator zum Aufbau des Überdrucks im Sicherheitstreppenraum skizzierten Detailausbildung hergestellt werden. Die Wirksamkeit dieser Details wurde in experimentellen Ergebnissen aus bereits erfolgten Untersuchungen der Materialprüfungsanstalt (MPA) zu gleichen Fragestellungen nachgewiesen. Bei vollständiger Beachtung und Umsetzung der Details konnte das geforderte Schutzziel gewährleistet werden. Sicherheitsschleuse im achten OG Aufgrund der vorgegebenen Raumgeometrie konnte im achten OG keine Schleuse vorgelagert werden. Um zu verhindern, dass Rauch aus den Technikräumen in den Treppenraum eintritt, bevor der Überdruck aufgebaut ist, wurde dort eine automatisch öffnende und mit der Brandmeldeanlage (BMA) gekoppelte Entrauchungsöffnung installiert. Der Überdruck aus einem möglichen Brand in der Technikzentrale wird damit abgeführt, bevor die in den Treppenraum öffnende T 90-RS-Tür Rauch hindurchlässt. Ist der Überdruck einmal aufgebaut, wird dadurch die Tür zur Technikzentrale zugedrückt. Notwendige Flure – Stichflure Bei den Stichfluren in den OG gab es einige Besonderheiten hinsichtlich ihrer Ausführung. Gemäß den Vorschriften der BayBO müssen die Flurtrennwände und die flurseitigen Materialien feuerhemmend sein, dürfen also nur aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Eine besondere Herausforderung war dabei der Einbau der Türzargen und -elemente, da diese nicht in, sondern vor die Wand gesetzt werden sollten. Die Flurwände sollten im Bereich der Eingangstüren zu den Beherbergungsräumen als Türnischen ausgebildet werden, die zudem beim Innenausbau der Flure mit den gleichen Materialien hergestellt werden sollten, die auch in den Beherbergungsräumen sichtbar wurden. Beleuchtungen der Türnischen und einige weitere innenarchitektonische Details mussten hierbei berücksichtigt werden. Eine zusätzliche besondere Herausforderung bestand in der Integration der elektrischen Installationen über revisionierbare Schächte und Verteilerkästen in den Flurtrennwänden mit Brandschutzanforderungen. Die dabei entstandenen vielfältigen Probleme konnten von der ausführenden Firma über vom Hersteller bestätigte geringfügige Abweichungen von den Verwendbarkeitsnachweisen gelöst werden. Öffnungsverschlüsse Wie bereits erwähnt, stellten die Öffnungsverschlüsse eine besondere Herausforderung dar. Alle Öffnungen zu den Beherbergungsräumen sollten als vollwandige, dichte und selbstschließende Türen ausgeführt werden, mit der Besonderheit, dass die Türen Teile einer flur5 Foto: Occhio GmbH, Fotograf: Robert Sprang Baulicher Br andschutz und raumseitigen Verkleidung sein und teilweise mit Einbaumöbeln kombiniert bzw. in diese integriert werden sollten. Dies führte dazu, dass die Türen nicht in die Laibung der feuerhemmenden Wandkonstruktion (s. § 7 BStättV: „Rauchdichte und selbstschließende oder vollwandige, dicht- und selbstschließende Türen müssen vorhanden sein in Öffnungen (…)“), sondern raumseitig vor die Laibung montiert werden mussten. Durch die Lage der Türen vor der jeweiligen Laibung und der damit auch problematisch herzustellenden rauchdichten Anschlüsse an den Rohbau konnten die Öffnungen somit nur in der Bauart einer rauchdichten Türe verschlossen werden. So wurde die Anforderung Rauchdichtigkeit an eine Tür als Messkriterium herangezogen und mittels einer Messung der Leckrate nach Verrauchung mit dem Blower-Door-Test nachgewiesen. Das Ergebnis übertrifft die Mindestanforderungen der DIN 18095 [11]. Die Wirksamkeit der Türkonstruktion als VDS-Tür in der Bauart einer rauchdichten Tür wurde dadurch nachgewiesen und das Schutzziel die Verhinderung der Verrauchung des Flures erreicht. Der o.g. Sachverhalt und die baurechtskonforme Ausführung wurden mittels Sachverständigengutachten nachgewiesen. 6 Abb. 5 Lobby mit Bar und Aufzug – Blick zum Restaurant Trennwände im OG Im vorliegenden Konzept wurde mit einer Abweichung auf eine Trennung aller Beherbergungsräume untereinander über Trennwände gemäß BStättV und BayBO verzichtet. Jeweils zwei Beherbergungsräume wurden als Einheit betrachtet und nur diese Zweiereinheiten mit Trennwänden voneinander getrennt. Diese nach BayBO erforderliche Trennung erfolgt üblicherweise im Bereich der Sanitärbereiche von benachbarten Beherbergungsräumen und wird oft in der Trennung und Schottung der haustechnischen Installationen (Schottungen von Leitungsanlagen) und bei Abschlüssen von Lüftungsanlagen nicht durchgehalten. Im IZB Residence CAMPUS AT HOME wurden aufgrund des Lüftungskonzeptes und der wirtschaftlichen Führung von Leitungsanlagen jeweils zwei Beherbergungsräume zu einer Nutzungseinheit zusammengefasst, sodass die Trennung im Bereich der Installationen erleichtert wurde und dadurch Fehler weitestgehend vermieden wurden. Als Kompensation wurden alle Beherbergungsräume mit automatischen und an die Brandmeldeanlage angeschlossenen Brandmeldern ausgestattet, um eine frühzeitige Brandfrüherkennung und Alarmierung der ortsunkundigen Besucher zur schnellen Evakuierung zu gewährleisten. Zusätzlich wurden die Wände zwischen den beiden zusammengefassten Beherbergungsräumen wie feuerhemmende Wände hergestellt. Aufzug Die beiden Aufzüge liegen jeweils separat am notwendigen Flur in einem feuerbeständigen Aufzugsschacht, öffnen sich zu einem notwendigen Flur und sind mit einer entsprechenden Fahrschachttür ausgestattet. Die Aufzüge wurden mit einer halbdynamischen Brandfallsteuerung ausgerüstet, um zu erreichen, dass der Aufzug im Brandfall in ein nicht verrauchtes Geschoss, im Regelfall das EG, fährt. Bei dieser Art der Brandfallsteuerung wird mindestens die festgelegte Bestimmungshaltestelle mit einem automatischen Brandmelder überwacht. Sobald dieser Brandmelder eine Rauchentwicklung detektiert, wird der Aufzug aus Sicherheitsgründen in dem darüber oder darunterliegenden Stockwerk und im Regelfall mit offenen Türen stillgelegt. Brandmeldeanlage Die Brandmeldeanlage wurde in das Gesamtkonzept der Brandmeldeanlagen des IZB bzw. der bestehenden Gebäude integriert und als aufgeschaltete BrandFeuerTRUTZ Magazin 3.2015 Foto: Occhio GmbH, Robert Sprang Baulicher Br andschutz Abb. 6 Beherbergungsraum im Boardinghouse meldeanlage zur Kompensation der verschiedenen o. g. Abweichungen vollflächig im Gebäude installiert. Durch die Kombination der Überdruckbelüftung des Sicherheitstreppenraums mit der Brandmeldeanlage, die über die Anforderungen der BStättV hinausgeht, konnte die angestrebte Architektur verwirklicht werden. Abwehrender und organisatorischer Brandschutz Zur Sicherstellung wirksamer Löscharbeiten wurde eine trockene Steigleitung in das Gebäude integriert. Damit ist es den Rettungskräften möglich, „am nassen Schlauch“ in den Geschossen nach Personen zu suchen und die kurzen Stichflure sicher zu betreten. Des Weiteren wurden eine Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungswegpläne erstellt. Zusammenfassung Das Boardinghouse stellte an alle beteiligten Planer große Herausforderungen. Vor allem in brandschutztechnischer Hinsicht gab es viele Fragestellungen und daraus resultierende Sonderlösungen, um den bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen bzw. diese schutzzielgerecht zu kompensieren. Die Zusammenarbeit mit den Architekten, den Prüfern und nicht zuletzt dem Bauherrn führte zu einem zukunftsweisenden Projekt. Literatur [1] Bayerische Bauordnung (BayBO), Stand 2011 [2] Bayerische Beherbergungsstättenverordnung (BStättV), Stand 07.2009 [3] Bayerische Leitungsanlagenrichtlinie (LAR), Stand 09.2005 [4] Bayerische Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR, Stand 07.2010 [5] Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltbauV), Stand 12/1997 [6] Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR, Stand 02.2012 [7] Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (VV BauO NRW), Stand 10.2000 [8] Bayerische Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR), 1983 [9] Gutachten GA 10-08-2014, Kotthoff, Fassadenanschlüsse [10] Gutachterliche Stellungnahme 2014-09-11, Johannes Steinhauser [11] DIN 18095: 1988-10 „Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen“ FeuerTRUTZ Magazin 3.2015 Das Gebäude konnte im September 2014 fristgerecht den Nutzern übergeben und ■ in Betrieb genommen werden. Schlagworte für das Online-Archiv unter www.feuertrutz.de Brandschutzkonzept, Treppenraum, Überdruckbelüftung, Neubau Autoren Dipl.-Ing. (FH) Architekt Alexander Dorn Geschäftsführender Gesellschafter der DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH München; tätig auf den Fachgebieten Hochbauplanung und Brandschutz; berät als Fachplaner und Sachverständiger in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes; Gründungsmitglied der Vereinigung der Brandschutzplaner e. V. (VdBP) Julian Kretner Seit 2012 tätig bei der DAI Dorn Architekten Ingenieure GmbH München; plant und berät als Projektingenieur Bauherren, Architekten und Fachplaner in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und bei der Umsetzung von Brandschutzsanierungen 7
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