Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen
Teppich im Treppenraum
Darf im Treppenraum ein Teppich verlegt sein?
Antwort:
Die zuständige Behörde für die Beantwortung ihrer Frage ist das örtliche Bauaufsichtsamt ihres
Stadtbezirkes. Die Feuerwehr nimmt zu Flucht- und Rettungswegen im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens nur Stellung, wenn der zweite Rettungsweg mit Mitteln der Feuerwehr
hergestellt wird. Also über tragbare Leitern bzw. Hubrettungsfahrzeuge.
Das Berliner Baurecht (Bauordnung für Berlin) insbesondere § 35 (5) besagt hierzu, dass
Bodenbeläge in Treppenräumen, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwer
entflammbaren Baustoffen bestehen müssen.
Stand: 01/2015
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
Seite 1 von 1