Häufig gestellte Fragen Teppich im Treppenraum Darf im Treppenraum ein Teppich verlegt sein? Antwort: Die zuständige Behörde für die Beantwortung ihrer Frage ist das örtliche Bauaufsichtsamt ihres Stadtbezirkes. Die Feuerwehr nimmt zu Flucht- und Rettungswegen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nur Stellung, wenn der zweite Rettungsweg mit Mitteln der Feuerwehr hergestellt wird. Also über tragbare Leitern bzw. Hubrettungsfahrzeuge. Das Berliner Baurecht (Bauordnung für Berlin) insbesondere § 35 (5) besagt hierzu, dass Bodenbeläge in Treppenräumen, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwer entflammbaren Baustoffen bestehen müssen. Stand: 01/2015 Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 1
© Copyright 2024 ExpyDoc