FAQ -Kinderwagen im Treppenraum

Häufig gestellte Fragen
Kinderwagen im Treppenraum
Dürfen Kinderwagen im Treppenraum abgestellt werden?
Dürfen andere Gegenstände im Treppenraum abgestellt werden?
Antwort:
Solange es nicht anders im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt ist, ist das Abstellen von
Kinderwagen im Treppenhaus erlaubt, solange der Rettungswegbreite noch eingehalten wird.
Es gibt in Berlin immer wieder schwerwiegende Brände, bei denen durch Vandalismus Kinderwagen
im Treppenraum in Brand gesetzt werden und somit der erste Rettungsweg nicht mehr benutzbar
ist.
Der Treppenraum ist keine Abstellkammer, dementsprechend ist er als Rettungsweg brandlastfrei
zu halten.
Im Interesse der Brandsicherheit von Gebäuden und ihrer Gesundheit sowie der unserer
Einsatzkräfte bitten wir Kinderwagen nicht im Treppenraum abzustellen.
Stand: 01/2015
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
Seite 1 von 1