Fallen für die Grundschuld - Finanz Colloquium Heidelberg

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Finanz Colloquium
Colloquium
Finanz
Baufinanzierungstage 2015:
Fallen für die
Grundschuld
Zahlreiche im Tagesgeschäft (zu) wenig bekannte Risiken
erkennen und beherrschen:
ƒƒ Risikobereich Öffentliches Recht: Erschließungsbeiträge,
Baulasten, Abstandsflächen, Altlasten, u.v.a.m.
ƒƒ Risikobereich (Grund-) Dienstbarkeiten, beschränkt persönliche
Dienstbarkeiten, dingliches Wohn-/Dauernutzungsrecht
ƒƒ Risikobereich Wegerechte, Nießbrauchsrechte,
Wohnrechte nach BGB und WEG, Reallasten, Altenteile, etc.
ƒƒ Risikobereich Vermerke: Wirksamkeitsvermerk,
Nacherbenvermerk, ZV-Vermerk
ƒƒ Risikobereich Erbbaurecht: Vorrangiger Erbbauzins, Stillhalteerklärung, versteigerungsfester Erbbauzins, Anpassungs-/Erhöhungsvereinbarungen, Untererbbaurecht, Erbbaurecht in der Insolvenz
ƒƒ Erkenntnisse aus der Abwicklungs- und
Zwangsversteigerungspraxis für das Neugeschäft
Peter Freckmann
Syndikus/Rechtsanwalt Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Johannes Hartenstein
Restrukturierung und Abwicklung
Landesbank Hessen-Thüringen
3. November 2015 in Frankfurt/Main
Alle Seminare der Reihe „Baufinanzierungstage 2015“
im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Beleihungswert­
ermittlung
Fallen für die
Grundschuld
Aktuelle
Rechtsfragen
2. November 2015
3. November 2015
4./5. November 2015
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Verwertung von Grundschulden, Risiken z.B. aus öffentlichem Recht und Grundbuchlasten
9:00 –17:00 Uhr
Peter Freckmann,
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, und
Johannes Hartenstein,
Landesbank Hessen-Thüringen
„Wofür betreiben wir den ganzen Absicherungsaufwand eigentlich?“ Schon für die
S­icherheitenbestellung wichtige (Er-) Kenntnisse über die Grundschuld im Verwertungsfall
„„ Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwertung
werden schon bei der Beleihung geschaffen: Überblick
über Voraussetzungen und Ablauf einer Zwangsversteigerung für Nicht-Abwickler
„„ Nicht vollständige Unterwerfung unter die sofortige
Zwangsvollstreckung: Beitrag zur Kostenersparnis/
Wettbewerbsvorteil gegenüber „strengeren“ Banken
oder unnötige Risikoerhöhung? Mögliche Gestaltungsvarianten einschließlich Kosten- und Risikoeinschätzung, insbesondere vor dem Hintergrund des
Ablösungsrisikos
„„ Grundschuld, abstraktes Schuldanerkenntnis, Darlehensforderung, dingliche und persönliche Zinsen, Kosten: Was verjährt wann? Wie wirkt sich die Verjährung
z.B. der Darlehensforderung auf die Durchsetzbarkeit
des Schuldanerkenntnisses aus?
„„ Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs, § 1179a BGB, und des Rückgewähranspruchs? Was ist, wenn der Schuldner die vorrangig
gesicherte Forderung in der anfechtungsrelevanten Zeit
tilgt?
„„ Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung per AGB: Unter welchen Voraussetzungen ist
das (noch) möglich? BGH vom 18.7.2014
„„ Wann muss die Grundschuld spätestens, wann darf
sie frühestens gekündigt werden? Hilfsmaßnahmen,
wenn Eile geboten ist: Z.B. aus den dinglichen Zinsen
oder dem Schuldanerkenntnis vorgehen; außerordentliche Kündigungsmöglichkeit?
Risiken in besonderen Beleihungssituationen,
Praxisfälle der Wertlosigkeit der vermeintlich
sicheren Grundschuld z.B. wegen öffentlichem Baurecht, Grundbuchlasten, u.a.
„„ Problemfall GbR im Grundbuch: Rechtsschein, richtige
Eintragung der (wahren) GbR-Gesellschafter; Titelumschreibung/Vollstreckung etc.
„„ Ablösung: Sorgfältige Vorbereitung und Durchführung
ist Trumpf!
„„ Anfechtungsrisiko bei Ablösung? BGH vom
13.2.2014
„„ Ablösungsfinanzierung und Übernahme von bereits
zuvor (vor dem 20.8.2008) abgetretenen Grundschulden: Greift nun die Einrede des § 1192 Absatz 1a
BGB? BGH vom 25.10.2013
„„ Nachträgliche Unterwerfung aufgrund alter Bestellungsurkunde (vor dem 20.8.2008) mit (heute nicht
mehr zulässiger) sofortiger Fälligkeitsklausel: Wie
geht das? BGH vom 6.3.2014
„„ Vorsicht beim Rangtausch, Rangrücktritt, usw.:
Nicht die Regelung der Rückgewähransprüche vergessen!
„„ Einheimischenmodelle: Risiko Wiederkaufrecht der
Gemeinde bei Abgabe verbilligten Baulandes z.B. an
junge Familien und Folgen für die Beleih- und Verwertbarkeit der Grundschuld
„„ Risiken bei leerstehenden Gebäuden:
„„ Baurechtliche Risiken: Verlust des Bestandsschutzes, Möglichkeit der Umnutzung, etc.
„„ Wertverlustrisiken: Substanzverfall, Vandalismusschäden, Frostschäden im Winter
„„ Probleme bei der Grundbuchbereinigung im Fall von
sog. herrenlosen Grundstücken: Zustimmung des
(früheren Eigentümers) oder Pflegers gemäß § 58
ZPO erforderlich? BGH vom 10.5.2012
„„ Wie kann die Bank – außerhalb von (aufwändigen)
Ortsbesichtigungen - erkennen, dass ein beliehenes
Objekt (möglicherweise) leer steht? Z.B. bei Hausbankverbindung: Beobachtung der Kontoumsätze!
„„ Vermeidung von Risiken aus nicht bezahlten Erschließungsbeiträgen: teilweise Rechtssicherheit
durch Anliegerbescheinigung; spätere Belastung durch
„weitere“ Erschließung
„„ Ärger mit Baulasten: Z.B. Abstandsflächen (Spezialität: Abstandsflächenübernahme), Stellplätze etc. im
Baulastenverzeichnis, unklare Sonderregelungen in
Bayern: Überraschende Entwertung der Grundschuld
durch unsichtbare Belastungen und Gefährdung des
erreichten Sicherheitenstandes durch nachträgliche
Baulast
„„ Sicherung der Erschließung von Grundstücken:
„„ Baulast versus Dienstbarkeit versus Notwegerecht
und Folgen für die Bewertung der Grundschuld
„„ Erhebliche Risiken bei fehlender paralleler Absicherung von Baulasten durch Grunddienstbarkeit und
(!) Herrschvermerk, z.B. bei Wegerechten: Kosten
versus Nutzen
„„ „Zufällige“ Löschung der Grunddienstbarkeit: Probleme beim Wiedereintragungsverlangen durch die
Bank
„„ Öffentliche Lasten in-/außerhalb des Grundbuchs:
Altlasten, Naturschutz, etc.:
„„ Scheinsicherheit Haftungsausschluss, Haftung für
den Ausgleichsbetrag
„„ Naturschutz: Risiken aus naturschutzrechtlichen
Ausgleichsflächen als vorrangige Grundbuchlasten
„„ Automatisches „Hineinrutschen“ von Grund in den
Naturschutz und weitreichende Folgen für die Werthaltigkeit der Grundschuld wegen Veränderungsverbot etc.
„„ Folgen der Einbeziehung von Grund und Boden in die
Biotopkartierung
„„ Risiken aus den (teilweise nicht mehr benötigten) Baugenehmigungen und drittverwertungshemmenden Nutzungsbeschränkungen (Landwirtschaft, Wochenendhäuser, Betriebsleiterwohnungen, Altenteilerhaus etc.)
„„ Risiken für die Baugenehmigung bei Grundstücksteilungen und Pfandfreigaben
„„ Finanzierung von baugenehmigungsfreien Bauten (auch
22-m-Hochhäuser): Erhebliche Schwarzbaurisiken,
Baufreigabe ohne Wert; Lösung Sachverständigengutachten über Baurecht?!
Lasten in Abteilung II, Erbbaurechte
„„ Risiken bei Pfandfreigaben aus dem Wegfall der baurechtlichen Genehmigung für Grundstücksteilungen:
Vermeidung baurechtswidriger Zustände
„„ Riskante Finanzierung von Ersatzbauten im Außenbereich: Rückbaupflichten bei Nutzungsaufgabe können
Verwertung verhindern
„„ „Sanierungsmodell“ Scheidung: Vorsicht bei Weiterfinanzierung von „geteilten“ Immobilien
„„ Fallen bei der Verpfändung von Auflassungsvormerkungen, insbesondere bei Leistungsstörungen, Mehrfachverpfändung, verspäteter Anzeige, etc.
„„ Risiken der häufig anzutreffenden zusätzlichen (dinglichen) Sicherung gewerblicher Mieter, z.B. Einzelhandelsketten, die erheblich in die Bausubstanz investieren.
Risiken durch Eintragungen in Abteilung II
des Grundbuches: Wann und wie besteht für
die Bank Handlungsbedarf?
„„ Folgen für die rechtliche Position der Bank und für die
Werthaltigkeit der Grundschuld:
„„ (Grund-) Dienstbarkeiten, z.B. Wegerecht, Stromleitungsrecht, Gewerbeausschluss, Mieterdienstbarkeit
für Einzelhandel u.a.
„„ Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, z. B.
dingliches Wohn-/Dauernutzungsrecht, Nießbrauch,
Wohnrechte nach BGB und WEG, Reallasten, Altenteile, Vor- und Wiederverkaufsrecht, u.a.
„„ Umgang mit vorrangiger Dienstbarkeit bei EEGAnlagen
„„ Schutz durch Bewertungserklärung und Höchstbetragserklärung?
„„ (Rück-) Auflassungsvormerkung im Vorrang vor der
Grundschuld: Rangrücktritt nötig oder reicht der Bank
ein Wirksamkeitsvermerk? Kostenvorteil versus Risiken
„„ Wie kann man die Rückauflassungsvormerkung mit
neuen Rückübertragungsansprüchen „wiederaufladen“?
„„ Prüfung von Vormerkungen im Einzelfall auf Wertminderung oder Bestandsgefährdung; eingetragene Widersprüche und deren Relevanz
„„ Verfügungsbeschränkungen nach § 1010 BGB, Testamentsvollstreckungsvermerk,
Nacherbenvermerk,
Nachlassverwaltungsvermerk,
Bodenreformvermerk,
Reichsheimstätte, Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsvermerk, Insolvenzvermerk und Bergschädenersatzansprüche
„„ Einträge nach Baugesetzbuch, z.B. Umlegungs- oder
Sanierungsvermerk, Enteignungsrecht
Beleihung von Erbbaurechten: Besonderheiten und Risiken gegenüber der Beleihung von
Volleigentum
„„ Der Ablauf von Erbbaurechten rückt zeitlich näher und
näher: Wie sicher ist die Grundschuld z. L. eines Erbbaurechts (in der Verwertung)? Wirtschaftlicher Sinn
und Anwendungsbereich des Erbbaurechts je nach Bodenpreisen und Zinslandschaft
„„ Was passiert beim Heimfall des Erbbaurechtes?
„„ Problem des vorrangigen Erbbauzinses (vernünftige
Höhe aus Banksicht) und dessen Kapitalisierung, Erbbauzinsreallast
„„ Vereinbarung über versteigerungsfesten Erbbauzins
mit Rangvorbehalt versus Stillhalteerklärung, Formulierungs-Check, Muster-Bestehenbleibensvereinbarung
„„ Verjährung von Erbbauzinsen: 3 oder 10 Jahre?
„„ Sind Anpassungs-/Erhöhungsvereinbarungen zum
Erbbauzins, z.B. durch Koppelung an den Grundstückswert, zulässig?
„„ Risiken aus gespaltener Eigentümerzustimmung zur
Veräußerung/Belastung und Aufklärungspflichten des
Notars
„„ Problemfall Untererbbaurecht, z.B. bei „Gemeindemodellen“: Folgen beim Heimfall oder in der Versteigerung,
negative Folgen für die Werthaltigkeit der Grundschuld,
Hilfskonstruktionen, Voraussetzungen an den Obererbbauberechtigten
„„ Abgrenzung Gesamterbbaurecht vom (wann?) unwirksamen Nachbarerbbaurecht und Folgen für die Beleihung
„„ Risiken für die Bank durch Löschungsantrag des Eigentümers?
„„ Sicherheit des Erbbaurechts in der Insolvenz des Erbbauberechtigten: Erbbauzinsen als Masseforderungen? Erbbaurecht in der Masse?
„„ Spezialfragen bei Veräußerung des Erbbaurechts:
Z.B. Zustimmungsersetzung des Grundstückseigentümers, Erhöhung des Erbbauzinses bei Wohnerbbaurecht
„„ Notwendige Restlaufzeiten von beleihbaren Erbbaurechten, Verlängerungsvereinbarungen
12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem Kaffee, sowie am Vor- und Nachmittag jeweils
eine Kaffeepause, Ende des Seminars um 17.00 Uhr
Referenten
Peter Freckmann
Syndikus/Rechtsanwalt, Bausparkasse Schwäbisch
Hall AG
Durch Veröffentlichungen und als erfahrener
Referent rund um das Thema Recht und Praxis der
Baufinanzierung ausgewie-sen, spezialisiert auf
Kredit- und Kreditsicherungsrecht.
Johannes Hartenstein
Restrukturierung & Abwicklung, Landesbank HessenThüringen
Gelernter Rechtspfleger, langjähriger Referent und
ausgewiesener Grundschuld-Experte mit großer
Praxiserfahrung insbesondere im Bereich der Verwertung von Grundschulden.
760,00 €*
Fallen für die Grundschuld
3. November 2015, Frankfurt/Main (15 11 12)
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Immobilienfinanzierung“ enthalten!
Aktuelle Rechtsfragen
4./5. November 2015, Frankfurt/Main (15 11 07) 760,00 €*
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deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
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Praktikerhandbuch Gewerbliche Immobilienfinanzierung
2011, ca. 590 Seiten, 89,- €**
3. November 2015
9.00 –17.00 Uhr
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Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt
Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878
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Zum Thema
Beleihungswertermittlung
2. November 2015, Frankfurt/Main (15 11 13)
Grundschulden als „sicherste Sicherheit“ –
aber auch hier lauern immer wieder (neue)
Risiken, die zur Wertlosigkeit der vermeintlich
sicheren Grundschuld führen können, wie die
langjährige Praxis zeigt. Die insbesondere in
Grundschuldfragen sehr praxiserfahrenen
Referenten stellen an diesem Seminartag mit
konkreten Fallbeispielen „aus dem Leben“ Risiken und Fallen dar, die auch den versierten
Sicherheitenbearbeiter/Jurist/Immobilienfinanzierer/Revisor überraschen werden, die aber
letztlich zur Sensibilisierung dienen und helfen, eigene Risiken in dem Bereich zu erkennen, richtig einzuschätzen bzw. zu vermeiden.
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der Baufinanzierungstage 2015:
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Fallen für die Grundschuld