Risikoanalyse Grundbuch - Finanz Colloquium Heidelberg

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Colloquium
Finanz
Risikoanalyse Grundbuch
Informationsquelle • Arbeitsgrundlage •
Basis für Besicherung und Rechtssicherheit
ƒƒDas Grundbuch als häufig überraschende Informations­
quelle zur Risikoeinschätzung und Risikovermeidung
ƒƒRangverhältnisse der Rechte, Löschungsanspruch,
Rückgewähranspruch
ƒƒGrundpfandrechte im Grundbuch: Eintragung,
Vollstreckungs­unterwerfung, Grundschuldzinsen
ƒƒPraxisvorschläge zur richtigen/angemessenen Besicherung
ƒƒWerthaltigkeit von Grundschulden bei Eintragungen in
Abt. II: Lasten, Vormerkungen, Vermerke, u.v.a.m.
ƒƒBesonderheiten der Absicherung durch Grundschulden zu
Lasten Erbbaurechten – was geschieht beim Heimfall und
Beendigung des Erbbaurechts mit der Grundschuld?
Peter Freckmann
Syndikus, Rechtsabteilung
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Benjamin Heinemann
Gruppenleiter Abwicklung, Rechtsabteilung
Sparkasse Mittelmosel
Frankfurt/Main, 24. April 2015
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Haftungsfalle
Sanierungsgutachten
Vertragsgestaltung in
Sanierung & Abwicklung
Risikoanalyse
Grundbuch
22. April 2015
23. April 2015
24. April 2015
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Aufbau, Struktur, Rechts- und Rangverhältnisse, Grundpfandrechte
9:00 –17:00 Uhr
Peter Freckmann,
Bausparkasse Schwäbisch Hall, und
Benjamin Heinemann, Sparkasse Mittelmosel
Das Grundbuch als relevante
Informationsquelle für die Bank
„„ Erläuterungen zu Abteilung I mit spezifizierten
Erklä­
rungen zu den Anteilsverhältnissen und den
rechtli­chen Konsequenzen mit konkreten Beispielen
„„ Gläubigerrelevante Unterschiede zwischen Flur­­
stü­cken und Grundstücken
„„ Verfahren und Probleme bei Grundbucheintra­
gungen:
Entstehung
einer
Grundschuld,
Praxishin­weise zum Umgang mit den strengen
A­nforderungen
„„ Vorteile des öffentlichen Glauben des Grund­buchs
für die Bank: Auswirkungen und Tragweite des
ö­
ffentlichen Glaubens auf Grundstückserwerb und
Rangverhältnisse
„„ Beispielfälle und Konsequenzen von Eintragungs­
fehlern für die Werthaltigkeit der Grundschuld und
notwendige Schritte, die in einem solchen Fall ein­
zuleiten sind
„„ Gefahren für den Grundschuldgläubiger bei Ver­
säumnissen der Prüfung von Grundbuchauszü­
gen und Eintragungsvermerken
„„ Auswirkungen von Zwangsversteigerungs- und
I­nsolvenzvermerk auf dingliche Verfügungen
„„ Erfahrungen mit dem Datenbank­grundbuch: Was
gibt es für die Bankpraxis zu beachten?
„„ Grundschuld als Erlösquelle für die Bank, insbe­
sondere Zubehörhaftung, wesentliche Bestandteile,
Erzeugnisse, Miet- und Pachtforderungen, Versiche­
rungsansprüche, Grenzfälle
„„ Neues Praxisproblem: Aufgabe des Eigentums
an Grundstücken durch Erklärung gegenüber dem
Grundbuchamt
Rangverhältnisse der Rechte,
Grundschuldrelevanz
„„ Rangverhältnisse der Rechte innerhalb einer Abtei-
lung sowie zwischen den Abteilungen
„„ Erläuterungen zum Tempus- und Locusprinzip,
Aufteilung von Rechten und Rangvorbehalt
„„ Konsequenzen von nachträglichen Rangänderun­
gen durch Vorrangeinräumung
„„ Praxisbeispiele zu komplexen Rangbestimmungen
„„ Relative Rangverhältnisse und deren Auswirkun-
gen auf die Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses; konkrete Berechnung relativer Rangverhältnisse am Beispielsfall aus der Praxis
„„ Rechtsverhältnisse zwischen vor- und nachrangi­
gem Grundschuldgläubiger:
„„ Dingliche und schuldrechtliche Ablösungsrechte
„„ Gesetzlicher Löschungsanspruch, § 1179a
BGB, und Rückgewähranspruch: Sind die Ansprüche in jedem Fall insolvenzfest? Was ist,
wenn der Schuldner die vorrangig gesicherte Forderung in der kritischen Zeit tilgt?
„„ Löschung einer Grundschuld zu Lasten eines
herrenlosen Grundstücks: Zustimmung des
(früheren Eigentümers) oder Pflegers gemäß
§ 58 ZPO erforderlich? BGH vom 10.5.2012
„„ Vorsicht bei Vereinbarungen über einen Rang­
tausch/Rangrücktritt:
Rückgewähranspruch
nicht vergessen!
Abteilung III, Grundpfandrechte:
Eintragung, Vollstreckungsunterwerfung,
Zinsen
„„ Briefrechte vs. Buchrechte: Vor- und Nachteile,
Praxishandhabung, Empfehlungen
„„ Abwicklungsprobleme bei Zustimmungserfor­
dernissen: Grundschuldbestellung durch gesetzliche Vertreter, Nacherben, Testamentsvollstrecker
„„ Praxisprobleme mit Beispielsfällen zur Sicherungsgrundschuld
„„ Welche Auswirkungen hat das „Ablösungsurteil“
des BGH vom 13.2.2014 für die Bankpraxis?
„„ Welche sinnvollen Anwendungsbereiche gibt es
noch – oder wieder? - für die Hypothek in der Bankpraxis?
„„ Alternativen zur betragsmäßig vollen Unterwerfung
unter die sofortige Zwangsvollstreckung (z.B.
Teilung der Grundschulden, Teilbetrag (wie hoch?)
Oder gänzlicher Verzicht auf Unterwerfung?) Oder
Auslandsbeurkundung (BGH vom 17.12.2013)?
Empfehlungen unter Kosten-/Nutzen-/Risiko­
aspekten
„„ Probleme im Zusammenhang mit der (ggf. kurzen?)
Verjährungsfrist: Überblick über die Rechtslage bzgl. Nominalbetrag, Zinsen und Kosten; Achtung, kein Gleichlauf mit Verjährung des abstrakten
Schuldanerkenntnisses bzw. der gesicherten Forderung! => Handlungsempfehlungen für die Bank/
den Abwickler
„„ Probleme im Zusammenhang mit Grundschuld­
zinsen:
„„ Pflicht zur Anmeldung nicht benötigter Grund­
schuldzinsen in der Zwangsversteigerung? BGH
vom 16.12.2011 und 3.2.2012
„„ Neues Spielfeld von „Verbraucheranwälten“:
Vollstreckungsgegenklage gegen verjährte
Grundschuldzinsen, OLG Frankfurt/Main vom
25.2.2013; Welche Abwehrmöglichkeiten hat
die Bank?
„„ Unzulässige Übersicherung der Bank durch
12 %, 15 % oder 18 %, häufig noch plus
N­ebenleistung, vor allem in der aktuellen extremen Niedrigzinsphase?
Lasten, Vormerkungen, Vermerke, Erbbaurechte
„„ Zulässigkeit und Sinn der Eintragung von varia­
blen Grundschuldzinsen, z.B. 5 %-Punkt­e über
Basiszinssatz? Ist ein Höchstbetrag n­ötig?
Abteilung II: Nutzen und Risiken von
Lasten, Vormerkungen, u.a. für die
Werthaltigkeit der Grundschuld
„„ Rechtswirkung und Anwendungsbereich praxisrele­
vanter Eintragungen: Grund-/beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Wohn-/Dauernutzungsrechte
nach BGB/WEG, Wegerechte, Nießbrauchsrechte,
Unterlassungsdienstbarkeiten, Immissionsduldungsrechte, Ausschlussdienstbarkeiten, Reallasten, Altenteile, Vor- und Wiederkaufsrechte, etc.; Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Grundschuld?
„„ Bewertung von Rechten in Abteilung II anhand
von Beispielsfällen
„„ Möglichkeiten zur Ausnutzung des Wohnrechtes
und Risiken für den Grundpfandgläubiger
„„ Ist die Mehrfachnutzung durch „Wiederaufladen“
einer Vormerkung möglich? BGH vom 15.5.2012
„„ Risiken einer schuldrechtlich erloschenen Rückauf­
lassungsvormerkung
„„ Auswirkung von Vorkaufsrechten in der Zwangsversteigerung
„„ Eingetragene Widersprüche und deren Wirkung
und Relevanz
„„ Wirkungen von und Risiken durch Verfügungsbe­
schränkungen nach § 1010 BGB: Testamentsvollstreckungsvermerk, Nacherbenvermerk, Nachlassverwaltungsvermerk, Bodenreformvermerk,
Reichsheimstätte, Zwangsversteigerungs- und
Zwangsverwaltungsvermerk, Insolvenzvermerk
„„ Einträge nach BauGB, z.B. Umlegungs- oder
S­anierungsvermerk
„„ Risiko bei Verkauf/Zwangsversteigerung: Bedeutung des Betreiberrechtes in Abteilung II für den
Finanzierer von Fotovoltaikanlagen auf fremden
Grundstücken/Gebäuden
Richtige Absicherung der Baufinanzie­
rung auf Erbbaurechten
„„ Rechtsnatur, Struktur und wirtschaftlicher
Sinn des Erbbaurechts je nach Bodenpreisen
und Zinslandschaft; Aktueller ErbbaurechtsBoom besonders in höchstpreisigen Lagen,
z.B. in Ballungsregionen?
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Für all
„„ Wie sicher ist die Grundschuld zu Lasten eines
Erbbaurechtes? Was geschieht beim Heimfall und
bei Beendigung des Erbbaurechts mit der Grundschuld?
„„ Problem des vorrangigen Erbbauzinses (vernünftige Höhe aus Banksicht) und dessen Kapitalisierung,
Erbbauzinsreallast
„„ Vereinbarung über versteigerungsfesten Erbbau­
zins mit Rangvorbehalt vs. Stillhalteerklärung,
Formulierungs-Check,
Muster-Bestehenblei­
bensvereinbarung
„„ Vorteil für die Bank durch Verjährung von Erbbauzinsen?
„„ Zulässige Anpassungs-/Erhöhungsvereinbarun­
gen zum Erbbauzins, z. B. Koppelung an den Grundstückswert
„„ Risiken aus gespaltener Eigentümerzustimmung
zur Veräußerung/Belastung, Aufklärungspflichten
des Notars
„„ Problemfall Untererbbaurecht z.B. bei „Gemeindemodellen“: Folgen beim Heimfall oder in der Versteigerung, negative Folgen für die Werthaltigkeit der
Grundschuld, Hilfskonstruktionen, Voraussetzungen
an den Obererbbauberechtigten
„„ Abgrenzung Gesamterbbaurecht vom (wann?) unwirksamen Nachbarerbbaurecht und Folgen für die
Beleihung
„„ Spezialfragen bei Beleihung und Veräußerung des
Erbbaurechts: Zustimmungsersetzung des Grundstückseigentümers
12.30 bis 14.00 Uhr Mittagspause mit anschließendem
Kaffee, sowie am Vor- und Nachmittag jeweils eine
Kaffeepause, Ende des Seminars um 17.00 Uhr
Referenten:
Peter Freckmann
Syndikus, Rechtsabteilung
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Durch zahlreiche Veröffentlichungen und Dozententätigkeit zum Kreditsicherungsrecht und Erbbaurecht
ausgewiesen; betreut seit Jahren alle aktuellen Themen
rund um das Kreditrecht; Lehrbeauftragter an den
Dualen Hochschulen Baden-Württemberg in VillingenSchwenningen und Mosbach
Benjamin Heinemann
Gruppenleiter Abwicklung, Rechtsabteilung
Sparkasse Mittelmosel
Dipl.-Rechtspfleger (FH), mehrjährige Erfahrung als
Rechtspfleger insbesondere im Vollstreckungsrecht,
jetzt tätig als Gruppenleiter der Abwicklungsabteilung
der Sparkasse Mittelmosel
760,00 €*
Fachbuch „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte“ enthalten!
Risiko Vertragsgestaltung in Sanierung & Abwicklung
23. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 15)
760,00 €*
Fachbuch „Vertragsgestaltung bei Problemkrediten“ enthalten!
Risikoanalyse Grundbuch
24. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 16)
760,00 €*
Fachbuch „Praktikerhandbuch Baufinanzierung“ enthalten!
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuz­
ten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands)
das Fachbuch
Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte
2012, ca. 710 Seiten, 89,- €**
Vertragsgestaltung bei Problemkrediten
2013, ca. 220 Seiten, 49,- €**
Praktikerhandbuch Baufinanzierung
2012, ca. 210 Seiten, 89,- €**
Name:
Eine der wichtigsten Arbeitsgrundlagen bei Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Immobilienfinanzierung ist das Grundbuch. Um jedoch alle für
die Bank wichtigen Informationen zu erkennen und
als Bank optimal zu handeln, genügt das bloße L­esen
des Grundbuchauszuges ohne tieferen Einblick in
die rechtlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie viele Jahre Erfah-rung mit dem
Grundbuchsystem nicht. Die zahlreichen Praxistipps
der erfahrenen Referenten helfen den Teilnehmern dabei, Vorteile für die Bank – z.B. bei der Verteilung des
Zwangsversteigerungserlöses (Sicherungshypo-thek;
Grundschuld) – zu erzielen, Risiken zu vermeiden sowie sich rechtlich auf den neuesten Stand zu bringen.
24. April 2015
9.00 – 17.00 Uhr
relexa Hotel Frankfurt/Main
Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt
Tel. 069 957 78-0, Fax: 069 957 78 878
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne
beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Vorname:
Position:
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminar-reihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Abteilung:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungs-betrag
vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach
diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminar-entgelt fällig. Zur
Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteil-nehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
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Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B.
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Zum Thema
Haftungsfalle Sanierungsgutachten
22. April 2015, Frankfurt/Main (15 04 12)
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