Was bedeutet die Belastungsvollmacht im Kaufvertrag? Wenn man eine Immobilie erwirbt, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten den Kaufpreis der Immobilie zu bezahlen: Durch die Zahlung aus Eigenkapital oder mittels Darlehen von Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgt die Finanzierung mittels eines Darlehens. Dieses Darlehen gewähren Finanzierungsinstitute Ihren Darlehensnehmern regelmäßig jedoch nur dann, wenn diese Ihnen eine gleichwertige Sicherheit stellen. Häufig stellt diese Sicherheit das neu zu erwerbende Grundstück dar. Die Absicherung des Finanzierungsinstitutes an diesem Grundstück erfolgt durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Da der Käufer aber erst nach Zahlung des Kaufpreises und Umschreibung des Eigentums im Grundbuch Eigentümer des Grundstückes wird und somit erst dann die notwendige Sicherheit stellen kann, bedient man sich der sog. Belastungsvollmacht. Der Verkäufer erteilt dem Käufer das Recht das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu belasten. Das Finanzierungsinstitut des Käufers kann mit Hilfe dieser Belastungsvollmacht sodann die Grundpfandrechte eintragen lassen. Im Gegenzug enthält die Belastungsvollmacht Sicherungsinstrumente für den Verkäufer. Ihm wird der Auszahlungsanspruch zur Begleichung des Kaufpreises zugesprochen. Ebenso wird die Haftung des Verkäufers auf das veräußerte Grundstück beschränkt. Die Kosten der Grundpfandrechtsbestellung trägt der Käufer. Ihre Ansprechpartnerin: Simone Bille 05241 / 9215-22 Mit Umschreibung des Eigentums auf den Käufer geht die eingetragene Grundschuld dann auf diesen über.
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