Was bedeutet die Belastungsvollmacht im Kaufvertrag?

Was bedeutet die Belastungsvollmacht im Kaufvertrag?
Wenn man eine Immobilie erwirbt, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten
den Kaufpreis der Immobilie zu bezahlen:
Durch die Zahlung aus Eigenkapital oder mittels Darlehen von Banken,
Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen.
In der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgt die Finanzierung mittels eines
Darlehens. Dieses Darlehen gewähren Finanzierungsinstitute Ihren
Darlehensnehmern regelmäßig jedoch nur dann, wenn diese Ihnen eine
gleichwertige Sicherheit stellen.
Häufig stellt diese Sicherheit das neu zu erwerbende Grundstück dar.
Die Absicherung des Finanzierungsinstitutes an diesem Grundstück erfolgt durch
die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.
Da der Käufer aber erst nach Zahlung des Kaufpreises und Umschreibung des
Eigentums im Grundbuch Eigentümer des Grundstückes wird und somit erst dann
die notwendige
Sicherheit stellen
kann, bedient
man sich der sog.
Belastungsvollmacht.
Der Verkäufer
erteilt dem Käufer
das Recht das
Grundstück bereits vor
Eigentumsumschreibung mit
Grundpfandrechten zu belasten.
Das
Finanzierungsinstitut des Käufers
kann mit Hilfe
dieser Belastungsvollmacht
sodann die Grundpfandrechte eintragen lassen.
Im Gegenzug enthält die Belastungsvollmacht Sicherungsinstrumente für den
Verkäufer. Ihm wird der Auszahlungsanspruch zur Begleichung des
Kaufpreises zugesprochen.
Ebenso wird die Haftung des Verkäufers auf das veräußerte Grundstück
beschränkt. Die Kosten der Grundpfandrechtsbestellung trägt der Käufer.
Ihre Ansprechpartnerin:
Simone Bille
05241 / 9215-22
Mit Umschreibung des Eigentums auf den Käufer geht
die eingetragene
Grundschuld dann auf diesen über.