Rechtsterminologie in Südtirol vereinheitlichen

Rechtsterminologie in Südtirol vereinheitlichen
EURAC und Land unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Rechtliche Begriffe vereinheitlichen und dadurch Missverständnisse minimieren – das ist das Ziel
einer Kooperationsvereinbarung im Bereich der Rechts- und Verwaltungsterminologie zwischen
dem EURAC-Institut für Fachkommunikation und Mehrsprachigkeit und dem Amt für
Sprachangelegenheiten der Autonomen Provinz Südtirol. Das Landesamt liefert den EURACSprachforschern die übersetzten Gesetzestexte und diese bieten im Gegenzug terminologische
Beratungen an. Ziel ist es, die Terminologie in den Gesetzen und Verwaltungstexten zu
vereinheitlichen und somit letztendlich für eine klarere Sprache in der öffentlichen Verwaltung
zu sorgen.
Der italienische Begriff „carta di circolazione“ kann ins Deutsche unterschiedlich übersetzt werden:
Fahrzeugbrief, Autobüchlein, Fahrzeugschein, Zulassungsschein sind nur einige der Möglichkeiten.
Fehlt ein eindeutiger Begriff, kann dies in Texten und Übersetzungen zu Zweifeln und Unsicherheiten
führen.
Wenn rechtliche Fachtermini in eine andere Sprache übersetzt werden, muss immer darauf geachtet
werden, welche Bedeutung der Begriff im jeweiligen Kontext hat und in welchem Rechtssystem sie
verwendet werden. In Südtirol hat dieser starke Zusammenhang zwischen Fachbegriff und jeweiligem
Rechtssystem zur Folge, dass die Wörter aus dem österreichischen oder bundesdeutschen
Rechtssystem nicht ohne eine ausführliche Prüfung übernommen werden können. Als sehr schwierig zu
übersetzen gelten besonders Gesetzestexte des Verwaltungs-, Steuer- oder des Familienrechts, da sie
sich von Staat zu Staat zum Teil stark unterscheiden. Kommen dann noch mehrere unterschiedliche
Übersetzungen von verschiedenen öffentlichen Körperschaften hinzu, steigt das Risiko von
Ungenauigkeiten und Missverständnissen. Genau hier setzt die Zusammenarbeit zwischen EURAC und
Land an: Gemeinsam möchten sie dazu beitragen, die Gesetzestexte terminologisch zu
vereinheitlichen und präziser zu formulieren. Die Sprachforscher des EURAC-Instituts für
Fachkommunikation und Mehrsprachigkeit stellen ihre Kompetenzen im Bereich der
Terminologiearbeit zur Verfügung und werden mit den Mitarbeitern des Landesamts für
Sprachangelegenheiten zusammenarbeiten.
„Das Modell, an dem wir uns orientieren, wird in der Schweiz und innerhalb der Europäischen
Kommission angewandt: Der Terminologiedienst arbeitet Seite an Seite mit der öffentlichen
Verwaltung und zusammen produzieren die Beteiligten hochwertige Texte“, erklärt Annette Lenz
Liebl, Direktorin des Amtes für Sprachangelegenheiten des Landes. „Dieses System hat sich bereits in
anderen mehrsprachigen Umgebungen sehr gut bewährt und es freut uns, dieses Modell nun auch in
Südtirol einführen zu können“, sagt Natascia Ralli, Linguistin an der EURAC.
Die Ergebnisse der Zusammenarbeit dienen nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern allen
Bürgern. Die gesamte erarbeitete Terminologie fließt in bistro ein, eine Online-Plattform für
Rechtsterminologie für Südtirol. Die Terminologiedatenbank ist kostenlos über das Internet zugänglich
und enthält die terminologischen Analysen der Sprachforscher der EURAC. Wer sich etwa nicht sicher
ist, wie ein deutscher Begriff aus der Rechtssprache ins Italienische zu übersetzen ist, findet hier
wertvolle Hilfe. Link bistro: www.eurac.edu/bistro
Bozen, 21.05.15
Kontakt: Stefanie Gius, [email protected], Tel. 0471 055 034, mobil 366 6633860
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