UNS DÖRPER 19. Jahrgang MITTWOCH, den 13. Mai 2015 Nummer 10 Woche 20 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land Rapsfeld in der Gemarkung Krems II mit Blick auf Mittelsfelde Foto: M. Schlüter für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine UNS DÖRPER Achtung !!! Geänderte Redaktionstermine: Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Montag, 18. Mai 2015 Mittwoch, 27. Mai 2015 Nummer 10/Woche 20/Seite: 2 Uns Dörper Behörden, Verbände, Organisationen 13. Mai 2015 Nummer 10/Woche 20/Seite: 3 Uns Dörper SCHIEDSAMTSBEZIRKE im AMT TRAVE-LAND Neumünster: Adresse: Sprechtage: Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Bereich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Schiedsamtsbezirk 4 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuengörs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Schiedsmann: Manfred Quitschau, Quaaler Str. 9, 23795 Schieren, Tel.: 04551 1600 Stellvertreter: Eva Schneider-Stork, Segeberger Straße 64, 23795 Klein Gladebrügge, Tel. 04551/94945 Schiedsamtsbezirk 5 (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Schiedsmann: Theo Meiß, Bahnhofstr. 36, 23815 Westerrade, Tel.: 04553 212 Stellvertreter: Ingo Studt, Bahnhofstr. 46, 23815 Westerrade, Tel.: 04553 397 Schiedsamtsbezirk Nr. 8 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Schackendorf): Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Tel.: 04551 3382 Stellvertreterin: Gundula Göttsch, Am Bornkamp 1, 23795 Schackendorf, Tel.: 04551 3982 Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Andreas Toebs, Twiete 2, 23827 Krems II, 04557 999841 Stellvertreter: Manfred Schmidt, An den Tannen 10 (OT Weite Welt), 23823 Seedorf, Tel.: 04555/1037 Schiedsamtsbezirk Nr. 10 (Glasau): Schiedsmann: Bernd Plog, Am Huben 5, 23719 Glasau, Tel.: 04525 2113 Stellvertreter: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Tel.: 04527 9738508 Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstellen Bad Oldesloe, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Bad Oldesloe: Adresse: Sprechtage: Lübeck: Adresse: Sprechtage: Mommsenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe (Eingang: Käthe-Kollwitz-Straße gegenüber vom Bahnhof) Tel.: 04531 8043-0, Fax: 04531 8043-10 Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Tel.: 0451/485-25450 Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13. Mai 2015 Christianstraße 9, 24534 Neumünster Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Montag: Dienstag: Mittwoch und Freitag: Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Oldenburg i.H.: Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Tel.: 04361/50819-0 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind: Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Telefon: 04550 985760 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Lena Meynerts, Tel.: 04551 9908-24 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Simone David, Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656 NOTDIENSTE: In der Zeit vom 01.03. - 31.10. Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Freitag ab 12:00 Uhr In der Zeit vom 01.11. - 28.02. Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Freitag ab 15:00 Uhr Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948 ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG GESCHENDORF/WESTERRADE Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser. Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadtwerke Lübeck. Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Geschäftsführung Amt Trave-Land, Frau David Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Tel. 04551 9908-24 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck Tel. 0451 8882661 ZWECKVERBAND ABWASSERBESEITIGUNG RÖNNAU Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher, Holger Poppitz Geschäftsführung Amt Trave-Land, Frau David Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverbabd Tel. 04551 84472 Tel. 04551 9908-37 Tel. 04551 9908-24 Tel. 04551 9090 und 0170 4134427 Nummer 10/Woche 20/Seite: 4 Uns Dörper STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b (ab dem 09.03.2015) , 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712, Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben Sprechzeiten: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr (Herr Butz – Bauernverband Schleswig-Holstein) Kreissportverband Segeberg e. V. Geschäftsstelle An der Trave 1 a 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 968866 Fax: 04551 968867 E-Mail: [email protected] Homepage: www.se-sport.de Behörden, Verbände, Organisationen Versichertenberaterin/ Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Der persönliche Service ganz in meiner Nähe sæ !USKUNFTæZUæ&RAGENæDERæGESETZLICHENæ2ENTENVERSICHERUNG sæ +ONTENKLÜRUNG sæ 2ENTENANTRÜGEBERATUNG Versichertenältester Herr Broecker Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Sprechtag: jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Versichertenberaterin Frau Scheppach-Kusch An folgenden Terminen jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird Frau Scheppach-Kusch Sie hier bei uns im Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg in Rentenfragen beraten: Donnerstag, 21. Mai 2015 Donnerstag, 18. Juni 2015 oder auch 1 x im Monat donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Boostedt- Rickling, Außenstelle Rickling. Den genauen Termin erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer 04328 17931 (Frau Beitat). Sie können auch direkt zu Frau Scheppach-Kusch Kontakt aufnehmen (Tel. 04192 819319) und einen Termin (auch Hausbesuch) vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. 13. Mai 2015 Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen Telefon 116 117 Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist ein Angebot für alle Versicherten und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert. Sie kümmert sich darum, dass Patienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden. Auch nachts, am Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, kranke Menschen zu versorgen. Die Versorgung findet in Anlaufpraxen statt, die gleichmäßig übers Land verteilt sind und sich in der Regel in Krankenhäusern befinden. Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Anlaufpraxis nicht aufsuchen können, kommt ein Arzt zu ihnen nach Hause. Koordiniert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Leitstelle der KVSH in Bad Segeberg. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Anrufern weiter und nennt die nächstliegende Anlaufpraxis. Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst und setzt ggf. den Notarzt ein. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen unter der Rufnummer 112 Hilfe leistet. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 (Mo., Di. u. Do. 18 - 8 Uhr, Mi. u. Fr. 13 - 8 Uhr, Sa., So. Feiertags ganztags) Allgemeine Anlaufpraxis der KVSH AK Segeberger Kliniken GmbH Krankenhausstraße 2, Bad Segeberg Mo., Di., Do. v. 19:00 - 21:00 Uhr, Mi. + Fr., 17:00 - 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag, 10:00 - 13:00 Uhr + 17:00 - 21:00 Uhr DRK-Rettungsleitstellennummer: 04551 19222 Krankentransport und Rettungsdienst im Kreis Segeberg Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH Kinderklinik UKSH Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck Öffnungszeiten: Mi. u. Fr. 16:00 - 19:00 Uhr Sa., So. u. feiertags 10:00 - 13:00 Uhr + 16:00 - 19:00 Uhr Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH in Neumünster Friedrich-Ebert-Krankenhaus Kinderklinik, Friesenstr. 1, 24534 Neumünster Öffnungszeiten: Mi. u. Fr. 17:00 - 19:00 Uhr Sa. So. u. Feiertags 09:00 - 12:00 Uhr + 17:00 - 19:00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst: Der zahnärztliche Notdienst kann unter Telefon 040 5283216 erfragt werden. Augenärztlicher- und HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst: mittwochs und freitags (außer an Feiertagen) 16:00 - 18:00 Uhr samstags, sonntags und feiertags 10:00 - 12:00 Uhr Die diensthabende Praxis erfragen Sie bitte unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Nummer 10/Woche 20/Seite: 5 Uns Dörper Wichtige Rufnummern 13. Mai 2015 Behördenlotsen (BELO‘s) Diakonisches Werk der Kirchenkreise Plön und Segeberg GmbH Tierklinik Wahlstedt Wiesenweg 2 - 8, 23812 Wahlstedt Tel. 04554 2227 o. 2228, Notdienst: 0151 12153739 Frauenberatungsstelle/Notruf Frauenzimmer, Bad Segeberg Telefon: 04551 3818 Ev. Bildungswerk Bad Segeberg Schutzengel - Frühe Hilfen für Familien Falkenburger Straße 88 23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 993345 wellcome - praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Falkenburgerstr. 88, 23795 Bad Segeberg 04551 993345 [email protected] Pflegestützpunkt Kreis Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen Die Beratungsstelle unterstützt und berät seit 1981 ältere Bürger und ihre Angehörigen trägerunabhängig in allen Fragen rund um Alterskrankheiten, Alterungsvorgänge und Pflege. Zu den Angeboten gehören Telefonberatung, persönliche Beratungen in den Beratungsstellen im Kreis Segeberg und Hausbesuche. Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Ehrenamtliche geschult, es gibt Angehörigengruppen und Betreuungsgruppen für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind. Offene Sprechstunde: Adresse: Donnerstag, 17 - 19 Uhr Ulrich Mildenberger Ort: Begegnungs- und Beratungszentrum Heidbergstraße 28 Kirchstr. 9 22846 Norderstedt 23795 Bad Segeberg Tel. 040 52883830 Telefon: 04551 955112 Fax. 040 52883832 Begegnungs- und Beratungszentrum Kirchstraße 9, 23795 Bad Segeberg Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Tel. 04551 955-102/Fax: 04551 955-309 E-Mail: [email protected] Sie finden hier: Anziehungspunkt, ATS-Fachstelle Glücksspielsucht und Fachstelle Medienabhängigkeit, Behördenlotsen, Deutscher Kinderschutzbund (Ambulante Hilfen im Kreis Segeberg/Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt), Erziehungs- und Lebensberatung, Fachberatung Autismus, Flexible Sozialpädagogische Hilfen, Gesundheitsforum Segeberg, Hospizverein, Kirchenkreis Plön-Segeberg, Migrationssozialberatung, Kurberatung Mütter- und Mutter/VaterKind, Lalliative Care, Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg, Praxis ohne Grenzen, Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V., Schutzengel/wellcome, TRIO-Treffpunkt im Ort. Suchtberatungsstelle der ATS Gartenstraße 17, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 84358 Sprechzeiten: Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Polizeistation Bad Segeberg Dorfstraße 16 - 18, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 8840 FEUERWEHR-NOTRUF 112 POLIZEI NOTRUF 110 Nummer 10/Woche 20/Seite: 6 Uns Dörper 13. Mai 2015 Amt Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg, oder per E-Mail an [email protected]. Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung Rainer Andrasch (LVB, Tel.: 04551 9908 55), Thomas Dziuk (stv. LVB, Tel.: 04551 9908 50). Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin Gefunden Es wurde eine Fahrrad der Marke „Conquest“ gefunden. Der Fundort ist leider unbekannt. Es handelt sich um ein Mountainbike. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Schlamersdorf Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land, Tel. 04551 9908-46. am Mittwoch, dem 27.05.2015 um 19:30 Uhr Ort: Schlamersdorf, Grundschule Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung, Begrüßung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Schulverbandsversammlung am 10.12.2014 3 Einbau eines Treppenlifts in der Sporthalle 4 Sanierung des Sporthallendaches 5 Berichte - Bericht des Verbandvorstehers - Bericht der Schulleitung - Bericht der Verwaltung/OGS 6 Einwohnerfragezeit 7 Verschiedenes !!! WICHTIGE INFORMATION !!! Die Amtsverwaltung Trave-Land bleibt am Mittwoch, d. 03. Juni 2015 aus betrieblichen Gründen für den Publikumsverkehr ganztägig geschlossen. Der Verbandsvorsteher gez. Gerd Lentföhr Stellenausschreibung Beim Amt Trave-Land in Bad Segeberg ist im Team Planen, Bauen, Umwelt eine Teilzeitstelle (halbtags) einer Tiefbauingenieurin/eines Tiefbauingenieurs alternativ in der Fachrichtung Hochbau neu zu besetzen. Voraussetzungen für die Einstellung sind Teamgeist, Verhandlungsgeschick sowie Erfahrungen im Bereich öffentliche Ausschreibung und Vergabe. Der Einsatz eines Privat-PKW zur Teilnahme an Sitzungen und Ortsterminen wird ebenfalls vorausgesetzt. Eine Beschreibung der mit der Aufgabe verbundenen Tätigkeiten kann auf der Homepage „www.Amt-Trave-Land.de“ eingesehen werden. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der entsprechen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 10 TVöD. Das Amt Trave-Land ist um die berufliche Förderung von Frauen im Sinne des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes bemüht. Frauen sollen sich deshalb von dieser Stellenausschreibung besonders angesprochen fühlen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften besonders berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 29. Mai 2015 an das Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bahrenhof am Mittwoch, dem 20.05.2015 um 19:30 Uhr Ort: Bühnsdorf, Feuerwehrhaus Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2014 3 Bericht des Bürgermeisters 4 Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung von Leerrohren zur Breitbandversorgung 5 Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Straße Schwarzensahl in Bahrenhof 6 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages zur Koordinierung der Tagespflege 7 Beratung und Beschlussfassung über den korrigierten Jahresabschluss 2013 8 Einwohnerfragezeit 9 Verschiedenes Der Bürgermeister gez. Hans-Peter Ulverich Nummer 10/Woche 20/Seite: 7 Uns Dörper 13. Mai 2015 Aus diesem Anlass findet am Sonnabend, dem 30. Mai 2015 ein Bereichsfest statt, zu dem wir hiermit einladen. Beginn: 12:30 Uhr Erster KOCHKREIS ist gestartet! Am 11. April war es endlich soweit: Wir trafen uns, um Phantasie beim Abschmecken zu entwickeln. Unter fachkundiger Anleitung von Thomas Kuschel-Müller bereiteten wir eine Blumenkohlsuppe, eine klare Rinderbrühe und eine schottische Linsensuppe. Bei viel Spaß und Geschnatter kam die Arbeit nicht zu kurz. Es wurde Gemüse geschnippelt, Fleisch vorbereitet, geköchelt und gebrutzelt. Unsere vielen Fragen rund um das Kochen wurden ausführlich beantwortet, auch wenn sie gerade nichts mit dem Gericht zu tun hatten. Zum Abschmecken verwendeten wir folgende Zutaten: Gebratene Kochschinkenwürfel, saure Sahne, wilde Rauke, Guineapfeffer, Salz, Pfeffer, Muskat, Anissterne, Honig, Thymian, Essig, Zucker, Pfefferkörner, Raz-el-Hanuth, Zimt gemahlen, Lorbeerblätter, Petersilie, Laugenstangen, Allgäuer Käse. Doch was kommt wo hinein? Wir haben lecker gespeist und uns zum Abschluß noch schnell ein Eis fabriziert. Das Resümee: Es hat ganz viel Spaß gemacht, wir waren eine gute Truppe, hatten einen prima Koch und wollen bald wieder zusammen kochen. Dazu laden wir rechtzeitig erneut ein. 13:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Eintreffen der Wehren und Gäste Anmeldung zum Teamwettbewerb Antreten zum Fahneneinmarsch Teamwettbewerbe anschl. Siegerehrung technische Ausstellung und Fahrzeugschau sææ MUSIKALISCHEæ"EGLEITUNGæDURCHæDIEæ-USIKKAPELLEæDERæ&&7æ2EINFELDæ sææ +UCHENBUFFETæUNDæ,ECKEREIENæVOMæ'RILLæ Die am Teamwettbewerb teilnehmenden Gruppen (6 Pers. = 1 Team) erklären ihre Startbereitschaft bitte bereits am Donnerstag, dem 28. Mai telefonisch unter 0172 4293312 oder 0175 2920249. Mit kameradschaftlichen Grüßen Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Suckow Bereichsführer Bernd Bardowicks Gemeindewehrführer Für den Kochkreis im Rahmen von Dorf (er)leben: Susanne Schmidt FAHRENKRUG - TERMINE UND VERANSTALTUNGEN Mai 2015 Mai 2015 20. Mai 28. Mai 09:00 Uhr Tagesfahrt der Landfrauen nach Norstedt mit Jonny Halbtagesfahrt des Seniorenclubs an die Wakenitz 13. Mai 14:30 Uhr 14. Mai 18:00 Uhr 11:00 Uhr 18. Mai 20:00 Uhr 19. Mai 12:30 Uhr 20. Mai 22. Mai 26. Mai 18:00 Uhr 20:00 Uhr 15:00 Uhr 28. Mai 19:00 Uhr Spiele- u. Kaffeenachmittag des SoVD im Bürgerhaus Singkreis - Probe, Bürgerhaus Fahrradrallye der Feuerwehr, Treffpunkt Feuerwehrhaus Sitzung zum Patenschaftsaustausch Fahrenkrug/Aigre im Bürgerhaus Seniorenclub Fahrenkrug, Ausfahrt nach Eckernförde mit Hafenbesuch, Bonbonkocherei und Stadterkundung. Kaffeetrinken im Café Heldt. Heimreise gegen 17:15 Uhr. Singkreis - Probe, Bürgerhaus Feuerwehrdienst Bücherbus Kaffeenachmittag des Seniorenclub im Bürgerhaus Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus Partnerschaft Fahrenkrug – Aigre Freiwillige Feuerwehr Bühnsdorf An alle Freunde der Partnerschaft! Der August nähert sich mit großen Schritten und es gibt noch einiges zu tun! Liebe Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Bühnsdorf, liebe Einwohner/innen der Gemeinden Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers, Die nächste Sitzung findet statt am: am 18.05.2015 um 20:00 Uhr im DGH Fahrenkrug in diesem Jahr begeht die Freiwillige Feuerwehr Bühnsdorf ihr 125. Stiftungsfest. A bientôt Karin Peters - Christiane Wegner - Petra Mesecke Nummer 10/Woche 20/Seite: 8 Uns Dörper 13. Mai 2015 Mai 2015 Neue Ansprechpartnerin ab dem 01. Mai 2015 für die „Alte Schule“ in Groß Rönnau ist Frau Christine Hartung, Tel. 995235. Die Kreis-Energiespartour macht Station in Klein Gladebrügge: Mai 2015 14. Mai 09:00 Uhr 11:00 Uhr 16. Mai 18. Mai 27. Mai 19:00 Uhr 16:30 17:30 Uhr 28. Mai BV Geschendorf, Fahrradtour von Geschendorf zur Westerrader Himmelfahrt Westerrader Himmelfahrt, Hof Bruhn Scheunenfete in Westerrade Jahreshauptversammlung BV Geschendorf, Tessenower Eventlocation Büchertausch im Sportlerheim Westerrade Fahrbücherei Der Kreis Segeberg, die Gemeinde Klein Gladebrügge und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein laden Sie Am 21. Mai von 19:00 bis 21:00 herzlich zum Informationsabend ins Feuerwehrhaus in Klein Gladebrügge ein. Wir starten mit einem Vortrag zum Thema Altbausanierung von der Verbraucherzentrale SH. Sie erfahren, wie Sie Ihre Energiekosten sinnvoll senken können, welche Sanierungsmaßnahmen sich rechnen und in welcher Reihenfolge diese durchgeführt werden sollten. Des Weiteren bekommen Sie allgemeine Tipps zum Umgang mit Energie. Nähere Infos bekommen Sie bei den Klimaschutzmanagern des Kreises Hr. Birnbaum und Hr. Gairola unter 951-522 und -561 sowie bei Arne Hansen. (Siehe auch Anzeige unter Dit und Dat!) Mai 2015 20. Mai 15:00 Uhr Seniorentreff im Feuerwehrhaus in Klein Gladebrügge (jeden 3. Mittwoch im Monat) Mai 2015 14. Mai 10:00 Uhr 17. Mai 18. Mai 19:30 Uhr 20. Mai 15:00 Uhr 24. Mai 24. Mai 10:00 Uhr 11:00 Uhr 30. Mai 31. Mai 20:00 Uhr 14:00 Uhr Himmelfahrts-Andacht mit anschl. Fahrradtour der Kirche 1-Euro-Fete des TSV, Sportplatz 3. Treffen „Generationsübergreifendes Miteinander“ in der Alten Schule Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Schule Pfingstgottesdienst in der Stootkoppel Kuddel-Muddel-Tennis-Turnier des TC Sarau, Tennisplätze Königsball des Schützenbundes Schützenumzug des Schützenbundes Mai 2015 17. Mai 24. Mai 25. Mai CDU-Radwandern Pfingstgottesdienst in der Wassermühle Deutscher Mühlentag Nummer 10/Woche 20/Seite: 9 Uns Dörper Der Rönnauer Singkreis probt jeden Montag. Achtung: Neue Anfangszeiten der Chorproben montags ab 19:15 Uhr. Der Chor sucht noch Sänger! Gemeinde Klein Rönnau Klein Rönnau, den 28. April 2015 Ausschuss für Kultur, Sport, Umweltschutz und Bürgerbetreuung Liebe Klein Rönnauerinnen, liebe Klein Rönnauer, das erste Vierteljahr 2015 liegt bereits hinter uns und der Winter war nicht sehr streng. Die gemeindlichen Veranstaltungen haben traditionell mit dem Neujahrsempfang der Gemeinde Klein Rönnau am 04. Januar 2015 im Haus Rönnau begonnen. Gemeinsam mit Klein Rönnauer Bürgern waren auch zahlreiche Vertreter aus dem Amtsbezirk und den umliegenden Gemeinden sowie aus der Wirtschaft anwesend. Es wurden alle Bürger unserer Gemeinde, die sich in verschiedenen Funktionen im vergangenen Jahr in die Gemeinschaft eingebracht haben gewürdigt und unser Bürgermeister, Herr Dietrich Herms, sprach in diesem Zusammenhang allen seinen Dank aus. Am 10. Januar wollte unsere freiwillige Feuerwehr, wie auch in den Jahren zuvor, die Aktion des Tannenbaumbrennens übernehmen. Aufgrund widriger Wetterverhältnisse und eines Sondereinsatzes fiel diese Aktion in diesem Jahr aus. Stattdessen entsorgte der WZV die Tannenbäume. Eine Woche später, am 17. Januar, hielt die freiwillige Feuerwehr Klein Rönnau ihre Jahreshauptversammlung im Klüthseehof ab. Für den Umbau des Hauses Rönnau wurde eine Arbeitsgruppe initiiert. Diese hat ihre Arbeit seit Anfang Januar aufgenommen. Zunächst wurden die Wünsche und Anregungen der Nutzer des Hauses aufgenommen, jetzt wird geprüft was davon umgesetzt werden kann. Die Mitglieder des Kindervogelschießenvereines hielten am 02. Februar ihre Jahreshauptversammlung ab. Ebenso hatten der Förderverein des SC Rönnau am 13. Februar und der Rönnauer Singkreis am 14. Februar ihre Jahreshauptversammlung. Das Ehrenmitgliedertreffen der freiwilligen Feuerwehr fand am 20. Februar statt. Der Kultur-, Sport-, Umweltschutz- und Bürgerbetreuungsausschuss hielt am 26. Februar eine öffentliche Sitzung ab. Hier wurden u. a. erste Vorbereitungen für den Dorfputz und für das Jugend Camp getroffen. Der Bau-, Finanz- und Schulausschuss bereitete in der Sitzung am 02. März. Die Vorlage des Haushaltes 2015 vor. Der SC-Rönnau 74 hatte am 06. März zu seiner Jahreshauptversammlung geladen. Auf dieser Veranstaltung wurde auch die Deutsche U23 Meisterin 2014 im 5.000-m-Lauf, Isabell Teegen, 13. Mai 2015 geehrt, die noch nach Sponsoren sucht, denn ihr Ziel sind die Olympischen Spiele 2016. In der Gemeindevertretersitzung vom 10. März wurde unter anderem der Haushalt 2015 verabschiedet. Neben den gesetzlichen Aufgaben wurden z. B. Beträge zur Finanzierung der WilhelmKistenmacher-Str., ein Zuschuss an den SC Rönnau 74 für einen Rasentrecker und ein Betrag zur Installierung von Schallschutzmaßnahmen im Kindergarten bereitgestellt. Am Sonnabend, dem 28. März nahmen über 40 Bürger und Bürgerinnen, darunter erfreulich viele Kinder, an dem Klein Rönnauer Frühjahrsputz teil. Auch in diesem Jahr wurden wieder viele kuriose weggeworfene Dinge eingesammelt. Ein Ärgernis sind, wie so oft, pfandfreie Dosen und in Plastikbeuteln eingetüteter Hundekot. Nach geleisteter Arbeit gab es für die beteiligten Helfer eine stärkende Verpflegung. Allen Helfern und Engagierten gilt wie immer unser Dank. Ihre Ausschussvorsitzende Andrea Reimers-Witt Mai 2015 14. Mai 18. Mai 25. Mai 19:00 Uhr Himmelfahrt Singkreis im Feuerwehrhaus Pfingstmontag Eine sonnige Radtour Über 30 Teilnehmer haben sich am 1. Mai am Feuerwehrhaus in Krems II eingefunden, um gemeinsam zu einer Radtour zu starten. Das Wetter spielte mit, es war kühl aber sonnig und blieb trocken bis zur Rückkehr. Jörg Saggau gab das Startzeichen und führte uns auf ruhigen Wegen durch die erblühende und grünende Landschaft und schon von daher war diese Radtour ein Genuss. Im Tensfelder Moor erwartete uns Nicole Genz mit Erfrischungen und eine kleine Pause tat auch ganz gut nach so vielen „Bergen“! Hier, wie auf dem Rückweg war so manches Mal zu hören: „Wo sind wir hier eigentlich, hier bin ich noch nie gewesen?“ Und dabei haben wir uns insgesamt nur auf gut 20 Kilometern rund um Krems bewegt. Es gibt also noch immer kleine und unerforschte Wege ums Dorf herum und genau diese hatten die Organisatoren ausfindig gemacht und so auch diesen Ausflug wieder zu einem Erlebnis für alle gestaltet. Nummer 10/Woche 20/Seite: 10 Uns Dörper Zurück am Feuerwehrhaus erwarteten uns schon einige Mitglieder der Feuerwehr und sorgten für Gegrilltes und Getränke. Außerdem freuten sich die Teilnehmer auf ein üppiges Salatbuffet. Dafür hatten dankenswerterweise einige Frauen aus dem Dorf gesorgt. Das war richtig lecker und der Appetit nach dem Abenteuer in der wilden Natur war groß ! Gestärkt und angefüllt mit schönen Ausblicken und netten Gesprächen löste sich die Runde am frühen Nachmittag auf. Ein herzlicher Dank an alle, die zum Gelingen dieses schönen Tages beigetragen haben ! Helena Juethe für den Kulturausschuss Mai 2015 18. Mai 19:30 Uhr 21. Mai 09:30 Uhr Stammtisch Trägerverein - Besprechung des Kinderferienprogramms Senioren-Ausflug der Gemeinde nach Wingst 13. Mai 2015 Einladung zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 31. Mai 2015, 11:00 Uhr im „Hambötler Huus“ in Negernbötel Liebe Mitglieder des Trägervereins Negernbötel, unsere Jahreshauptversammlung findet am Sonntag, 31. Mai 2015 um 11:00 Uhr im Hambötler Huus statt. Wir möchten vorab ein gemeinsames Frühstück zu uns nehmen. Wenn Sie dabei sein möchten, erhalten Sie 2 halbe belegte Brötchen und Kaffee für 5,00 €. Für das Frühstück bitten wir um Anmeldung bei Frau Bornhöft unter der Telefonnummer 04551 94621 bis zum 26. Mai 2015. Um ca. 11:30 Uhr beginnen wir mit der Versammlung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom 15. Juni 2014 3. Jahresbericht der Vorsitzenden 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Antrag auf Entlastung des Vorstandes 7. Wahl einer/s Kassenprüferin/s und Wahl einer/s Beisitzerin/s 8. Planung 2015 9. Verschiedenes Viele Grüße Doris Trautmann Vorsitzende TSV Negernbötel Der Vorstand Liebe Sportfreunde, zur Mitgliederversammlung des TSV Negernbötel am Donnerstag, dem 21.05.2015, um 19:30 Uhr im Hambötler Huus in Negernbötel, lade ich Euch hiermit recht herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung und Begrüßung Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder 2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 25.03.2014. 3. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 4. Ehrungen 5. Tätigkeitsberichte der Spartenleiter/innen 6. Tätigkeitsbericht des Kassenwartes 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Vorstandes 9. Grußworte der Gäste 10. Anträge der Mitglieder (gemäß § 14 der Satzung sind diese 14 Tage vor der Mitgliederversammlung an die o. g. Adresse zu senden) 11. Abstimmung der überarbeiteten Satzung. (Änderungen von Mitgliedern siehe Punkt 10 der Tagesordnung) Die Satzung ist im Vorwege auf der Internetseite des TSV unter www.tsv. negernboetel.de einzusehen!! 12. Genehmigung des Etats 2015 13. Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin 14. Neuwahlen a. Marketing b. Beisitzer/in 15. Verschiedenes Mit sportlichen Grüßen Andreas Kühl Nummer 10/Woche 20/Seite: 11 Uns Dörper 13. Mai 2015 Sie können sich beim Amt Trave-Land, Frau Windisch, Tel. (04551 9908-30), um einem Bauplatz bewerben. Kindervogelschießen 2015 Liebe Kinder, liebe Eltern, wir möchten Euch/Sie herzlich zum Kindervogelschießen einladen. Wann? Samstag, den 06. Juni 2015 Wo? Auf dem Nehmser Sportplatz Wichtig: Alle kleinen Jungen und Mädchen (Geburtsjahr 01.07.2004 bis 30.06.2009) bitte Fahrrad, gerne auch geschmückt, für das Ringstechen mitbringen! Die 3 Fahrräder, die am Schönsten geschmückt sind, erhalten einen Preis. 13:30 - 14:00 Uhr Ab 14:00 Uhr Ab 16:30 Uhr Ab 19:30 Uhr Besichtigung der Geschenke Wettspiele für Kinder, Spiele für Vorschulkinder Kinderdisco mit anschließender Preisverleihung und Krönung der Königspaare Spaß, Spiel und Tanz für Jung und Alt!!! Unser Fest wird ausschließlich aus Euren/Ihren Spenden finanziert. Wir bedanken uns schon im Voraus für Geld- und Kuchenspenden. Aufbau der Spiele am Freitag, dem 05. Juni 2015 ab 19:00 Uhr Abbau am Sonntag, dem 07. Juni 2015 ab 10:00 Uhr Mit freundlichen Grüßen Der Festausschuss, die freiwillige Feuerwehr Nehms, der Ansprechpartner: Anja Felten (04557 981543), Katja Carstensen (04557 98291), Jessica Hack (04557 981765), Nina Holderbaum (04555 7146030) Mai 2015 13. Mai 06. Juni Baugrundstücke in Neuengörs Ortsteil Altengörs Die Gemeinde Neuengörs bietet drei voll erschlossene Baugrundstücke im Baugebiet „Ortsteil Altengörs, Gelände südlich der Neuengörser Straße, Grundstück Neuengörser Straße 2 - 4“ zum Verkauf an. Der Kaufpreis beträgt 80,50 €/qm inklusive Erschließungs- und Anschlussbeiträge. Scheunenfete SV Westerrade, Raiffeisenhalle Westerrade „Irische Nacht“ in Eilsdorf, Kulturverein Westerrade Friedhofssatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warder Nach der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warder in der Sitzung am 16.03.15 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen. Nummer 10/Woche 20/Seite: 12 Uns Dörper Der Friedhof ist die Stätte, auf der die Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Er ist zugleich ein Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündigt, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Aus dieser Erkenntnis und in dieser Gewissheit erhalten Arbeit und Gestaltung auf dem Friedhof Richtung und Weisung. Inhaltsübersicht I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich und Friedhofszweck §2 Verwaltung des Friedhofs §3 Außerdienststellung und Entwidmung II. §4 §5 §6 Ordnungsvorschriften Öffnungszeiten Verhalten auf dem Friedhof Gewerbliche Arbeiten III. §7 §8 §9 § 10 § 11 Allgemeine Bestattungsvorschriften Anmeldung der Bestattung Särge und Urnen Ruhezeit Aushebung der Gräber Umbettung und Ausgrabung IV. § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 Grabstätten Allgemeines Reihengrabstätten Wahlgrabstätten Nutzungszeit und Wahlgrabstätten Übertragung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten Rückgabe von Wahlgrabstätten Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten Registerführung V. § 20 Gestaltung der Grabstätten Allgemeine Gestaltungsgrundsätze VI. § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 Grabmale und bauliche Anlagen Zustimmungserfordernis Prüfung durch die Friedhofsverwaltung Fundamentierung und Befestigung Unterhaltung Entfernung Künstlerische und historisch wertvolle Grabmale Grabfelder ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten VII. § 29 § 30 § 31 Anlage und Pflege der Grabstätten Allgemeines Grabpflege, Grabschmuck Vernachlässigung VIII. § 32 Trauerfeiern Trauerfeiern IX. § 33 § 34 Haftung und Gebühren Haftung Gebühren X. § 35 § 36 § 37 § 38 § 39 Schlussvorschriften Übergangsregelung für alte Grabrechte Umwelt- und Naturschutz Veröffentlichung Inkrafttreten Ausfertigung I. 13. Mai 2015 Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich und Friedhofszweck (1) Diese Friedhofssatzung gilt für den von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Warder getragenen Friedhof in seiner jeweiligen Größe. (2) Er dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde Warder hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Ferner werden bestattet Personen, die vor ihrem Tode zwar außerhalb des Bereiches des Friedhofsträgers gelebt haben (z. B. in Alten- und Pflegeheimen), jedoch unmittelbar davor im Bereich des Friedhofsträgers wohnhaft waren. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. §2 Verwaltung des Friedhofs (1) Der Friedhof ist eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich nach dieser Friedhofssatzung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den allgemeinen staatlichen Vorschriften. (3) Mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben kann der Kirchengemeinderat einen Ausschuss oder eine kirchliche Verwaltungsstelle beauftragen. (4) Im Zusammenhang mit einer Bestattung oder Beisetzung, Verleihung, Verlängerung oder Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Zustimmung zur Errichtung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen, Zulassung von Gewerbetreibenden sowie mit der Erhebung von Gebühren und Entgelten dürfen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. §3 Außerdienststellung und Entwidmung (1) Der Friedhof, Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten können aus wichtigem Grund in beschränktem Umfang außer Dienst gestellt werden. (2) Nach Anordnung der beschränkten Außerdienststellung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen. Bestattungen dürfen nur für eine näher festzusetzende Übergangszeit auf den Grabstätten vorgenommen werden, für die noch Nutzungsrechte bestehen. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte ist lediglich zur Anpassung an die jeweilige Ruhezeit zulässig. (3) Nach Anordnung der Außerdienststellung dürfen Bestattungen nicht mehr vorgenommen werden. Soweit dadurch das Nutzungsrecht vorzeitig erlischt, hat der Grabberechtigte Anspruch auf Zuweisung einer anderen gleichartigen Grabstätte Für die restliche Nutzungszeit sowie auf kostenfreie Umbettung des Bestatteten. Der Umbettungstermin soll den Berechtigten möglichst einen Monat vorher mitgeteilt werden. (4) Das gleiche gilt, wenn aus zwingendem öffentlichen Interesse die Einziehung einzelner Grabstätten angeordnet wird. (5) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung des gesamten Friedhofs wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist. (6) Die Ersatzgrabstätte nach Absatz 3 und 4 ist auf Kosten des Verursachers in angemessener Weise anzulegen. (7) Die Außerdienststellung, Entwidmung und Einziehung sind amtlich bekanntzumachen. Bei Wahlgrabstätten ist außerdem der Nutzungsberechtigte schriftlich zu benachrichtigen, sofern seine Anschrift dem Friedhofsträger bekannt ist. II. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist während der an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Aus besonderem Anlass kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagt werden. Nummer 10/Woche 20/Seite: 13 Uns Dörper §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes angemessen zu verhalten und Äußerungen, die sich in verletzender Weise gegen den christlichen Glauben richten, zu unterlassen. (2) Auf dem Friedhof ist es insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art - ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle, Handwagen und die von den Gewerbetreibenden benötigten Fahrzeuge - zu befahren, b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen und gewerbliche Dienste anzubieten, auch nicht durch Anbringen von Firmenschildern, c) an Sonn- und Feiertagen Arbeiten auszuführen (die Grabpflege durch Angehörige außerhalb der Gottesdienstzeiten ist gestattet), d) in der Nähe von Bestattungsfeiern störende Arbeiten zu verrichten, e) Druckschriften zu verteilen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, g) fremde Grabstätten und die Friedhofsanlagen außerhalb der Wege zu betreten, zu beschädigen oder zu verunreinigen, h) zu lärmen und zu spielen, i) Hunde unangeleint oder sonstige Tiere mitzubringen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und seiner Ordnung vereinbar sind. (3) Besondere Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (4) Der Kirchengemeinderat kann weitere Regelungen für die Ordnung auf dem Friedhof erlassen. (5) Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. Der Kirchengemeinderat kann Personen, die der Friedhofssatzung wiederholt zuwiderhandeln, das Betreten des Friedhofs untersagen. (6) Das Betreten der Rasenflächen erfolgt auf eigene Gefahr. §6 Gewerbliche Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen schriftlichen Zulassung durch den Kirchengemeinderat. Die Zulassung ist auf Anfrage zu erteilen, wenn der Gewerbetreibende den Nachweis seiner fachlichen Qualifikation erbringt und persönlich zuverlässig ist. (2) Antragsteller des Handwerks haben ihre Eintragung in die Handwerksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung und Antragsteller der Gärtnerberufe ihre Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachzuweisen. (3) Für eine einmalige Tätigkeit auf dem Friedhof kann der Kirchengemeinderat auf die Vorlage der Nachweise gern. Abs. 2 verzichten, wenn der Antragsteller über eine Zulassung für gewerbliche Arbeiten auf einem anderen kirchlichen Friedhof verfügt und diese Zulassung vorlegt. (4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (5) Gewerbliche Arbeiten dürfen auf dem Friedhof nur während der von der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. (6) Die Zulassung kann durch schriftlichen Bescheid des Kirchengemeinderates widerrufen werden, wenn der Gewerbetreibende trotz wiederholter Mahnung gegen die für den Friedhof geltenden Bestimmungen verstoßen hat oder die Voraussetzungen für die Erteilung entfallen sind. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Anmeldung der Bestattung (1) Bestattungen sind unter Beibringung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen rechtzeitig anzumelden. Wird eine Bestattung 13. Mai 2015 in einer vorzeitig erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Friedhofsverwaltung setzt im Einvernehmen mit den Beteiligten Ort und Zeit der Bestattung fest. §8 Särge und Urnen (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. (2) Für Erdbestattungen darf kein Sarg verwendet werden, der geeignet ist, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern und der die Verwesung der Leiche nicht innerhalb der festgesetzten Ruhefrist ermöglicht. (3) Für die Bestattung in zugänglichen, ausgemauerten Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. (4) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, im Mittelmaß 0,68 m hoch und 0,65 m breit sein. Für größere Särge ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (5) Für Sargauskleidungen, Leichenhüllen und Leichenbekleidung gelten die Anforderungen des Absatzes 2 entsprechend. (6) Es dürfen keine Urnen, Überurnen oder Schmuckurnen verwendet werden, die aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt oder die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern. §9 Ruhezeit Die allgemeine Ruhezeit beträgt die Ruhezeit für Urnen beträgt 25 Jahre 20 Jahre. § 10 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden im Auftrag der Friedhofsverwaltung von Fremdfirmen ausgehoben und wieder zugefüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Grabhügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. § 11 Umbettung und Ausgrabungen (1) Die Ruhe der Toten soll grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Bei Vorliegen eines berechtigten Grundes kann der Kirchengemeinderat einem Umbettungsantrag zustimmen. Die staatlichen Vorschriften sind zu beachten. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Grabstätte des gleichen Friedhofs sind stets unzulässig. (3) Antragsberechtigt bei Umbettungen aus Reihengrabstätten sind der Ehegatte und die Verwandten 1. Grades, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Kosten für die Umbettung und für die Wiederinstandsetzung der dadurch beschädigten Nachbargrabstätten und Anlagen hat der Antragsteller zu tragen. (4) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können Leichen oder Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet werden. Die Nutzungsberechtigten sollen vorher gehört werden. (5) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (6) Bei Wiederbelegung nach Ablauf der Ruhezeit können noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste in dem betreffenden Grab unter der Grabsohle erneut beigesetzt werden. Mit Zustimmung des Kirchengemeinderates können sie auch in belegten Grabstätten beigesetzt werden. (7) Grabmale und Pflanzen können umgesetzt werden, wenn Gestaltungsbestimmungen des neuen Grabfeldes nicht entgegenstehen. (8) Leichen und Aschen zu anderen als Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf behördlicher oder richterlicher Anordnung. Nummer 10/Woche 20/Seite: 14 Uns Dörper IV. Grabstätten § 12 Allgemeines (1) Die Grabstätte bleibt Eigentum der Kirchengemeinde. An ihr werden nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Satzung verliehen. (2) Rechte an einer Grabstätte werden nur im Todesfall verliehen. Bei Wahlgräbern kann der Kirchengemeinderat Ausnahmen zulassen. (3) Ein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten in bestimmter Lage sowie auf Unveränderlichkeit der Umgebung bestehen nicht. (4) Die Grabstätten werden angelegt als a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Grabfelder für anonyme Beisetzungen d) Reihenrasengrabstätten e) Urnengrabstätten auf dem Friedhofswald (5) Die Grabstätten haben mindestens folgende Größe: Länge: 2,00 m, Breite: 1,00 m für Erdbestattungen von Särgen Länge: 1,00 m, Breite: 1,00 m für ausgewiesene reine Urnengräber § 13 Reihengrabstätten/Reihenrasengrabstätten (1) Reihen(rasen)grabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. (2) In jeder Reihen(rasen)grabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. In Ausnahmefällen kann ein Kindersarg bis zu einer Länge von 100 cm zusätzlich beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit dadurch nicht überschritten wird. (3) Auf den Reihenrasengrabstätten sind nur liegende Grabmahle erlaubt, damit die Rasenpflege immer möglich ist. Während des Winterhalbjahres können Grabgestecke und Blumen direkt auf dem Grab abgelegt werden, in der Zeit der Rasenpflege ist das nur am Gedenkstein am Kopf dieser Friedhofsfläche erlaubt. Bepflanzungen sind grundsätzlich verboten. (4) Das Abräumen von Reihen(rasen)grabfeldern oder Teilen davon wird 6 Monate vor Ablauf der Ruhezeit durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. § 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten werden als Sondergräber mit einer oder mehreren Grabbreiten vergeben. (2) Das Nutzungsrecht wird auf Antrag durch Ausstellung einer Urkunde verliehen. Die Urkunde wird nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ausgehändigt. (3) In jeder Grabbreite darf nur eine Leiche bestattet werden. In Ausnahmefällen kann ein Kindersarg bis zu einer Länge von 100 cm zusätzlich beigesetzt werden. (4) In einer Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen bestattet werden. Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmung gelten: a) der Ehegatte b) die Kinder c) die Enkelkinder in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter d) die Eltern e) die Geschwister f) die Ehegatten der unter b), c) und e) genannten Personen. (5) Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung des Nutzungsberechtigten sowie der Einwilligung der Friedhofsverwaltung. § 15 Nutzungsdauer der Wahlgrabstätten (1) Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, beginnend mit dem Tage der Zuweisung. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag nur für die gesamte 13. Mai 2015 Grabstätte gegen Zahlung der in der Friedhofsgebührensatzung vorgesehenen Gebühr verlängert oder wiedererworben werden. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert oder wiedererworben, so erlischt es mit Ablauf der Nutzungszeit. (2) Der Nutzungsberechtigte hat selbst für eine rechtzeitige Verlängerung oder einen rechtzeitigen Wiedererwerb zu sorgen. Der Ablauf der Nutzungszeit wird 6 Monate vorher durch einen Hinweis auf der Grabstätte bekanntgemacht. (3) In begründeten Fällen ist ein Wiedererwerb für 10 Jahre möglich. Die Grabnutzungszeit von 25 Jahren bleibt jedoch die Regel. (4) Überschreitet bei einer Bestattung die Ruhezeit die noch laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht entsprechend zu verlängern, und zwar für alle Grabbreiten der Grabstätte. Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung. § 16 Übertragung und Vererbung von Wahlgrabstätten (1) Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann zu Lebzeiten des Nutzungsberechtigten auf einen Angehörigen gemäß § 14 Abs. 4 übertragen werden. Die Übertragung auf andere Personen bedarf der Zustimmung des Kirchengemeinderates. (2) Stirbt der Nutzungsberechtigte, so geht das Nutzungsrecht auf einen Angehörigen gemäß § 14 Abs. 4 mit dessen Zustimmung über. Der Vorrang des einen vor dem anderen bestimmt sich nach der in § 14 Abs. 4 genannten Reihenfolge mit der Maßgabe, dass innerhalb der einzelnen Personengruppen die ältere Person Vorrang hat. (3) Die Rechtsnachfolge gemäß Absatz 2 kann der Nutzungsberechtigte dadurch ändern, dass er das Nutzungsrecht schon zu Lebzeiten für den Fall seines Ablebens einem Angehörigen gemäß 14 Abs. 4 oder - mit Zustimmung des Kirchengemeinderates - einer anderen Person durch Vertrag überträgt. Eine Ausfertigung des Vertrages ist der Friedhofsverwaltung unverzüglich einzureichen. (4) Der neue Berechtigte hat innerhalb von 6 Monaten nach dem Rechtsübergang die Umschreibung auf seinen Namen zu beantragen. Die Umschreibung kann versagt werden wenn der Rechtsübergang nicht hinreichend urkundlich nachgewiesen ist. Solange der Übergang nicht anerkannt ist, sind Bestattungen nicht zulässig. (5) Angehörigen der Verstorbenen darf der Zutritt zu der Grabstätte und deren Pflege nicht verwehrt werden. Die Gestaltung der Grabstätte steht ihnen jedoch nicht zu. § 17 Rückgabe von Wahlgrabstätten (1) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte zulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Friedhofsträgers. (2) Für die Rückgabe von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung von Friedhofsgebühren. § 18 Urnengrabstätten (1) Besondere Urnengrabfelder sind im Bereich westlich der Schwerdtfegergruft mit vorgegebenen liegenden Grabmalen ausgelegt. Urnengrabstätten werden hier ausschließlich als Wahlgräber vergeben. Ein anonymes Urnengrabfeld ist im Bereich westlich der Kirche auf der sogenannten Krokuswiese ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit, auf der dort befindlichen Stele Namen der dort beigesetzen Verstorbenen einzugravieren. Urnengrabstätten werden hier ausschließlich als Reihengräber vergeben. Grabmale sind hier nicht gestattet. Die Anonymität des Grabfeldes ist immer zu gewährleisten. (2) Im Friedhofswald können unterhalb der Bäume gepflanzt werden: Wurmfarn, Filigranfarn, Breitwedl-Dornfarn, Frauenfarn, Sibirische Iris, Vergissmeinnicht, Herbstanemone sowie Schaublatt. Im Bereich des Friedhofswaldes darf kein weiterer Grabschmuck wie z. B. Grablichter, Skulpturen, Kreuze o. ä. aufgestellt werden. Nummer 10/Woche 20/Seite: 15 Uns Dörper Die einzelnen Urnengräber auf dem Friedhofswald werden durch witterungsbeständige, einheitliche, weiße, rechteckige Kunstoffschilder mit einheitlicher schwarzer Schrift, auf denen der Namen der/des Verstorbenen verzeichnet ist, gekennzeichnet. Diese Schilder werden auf Holzpfählen oder durch dehnbare Kunstoffbefestigungen befestigt und von der Kirchengemeinde in Auftrag gegeben. Die Kosten tragen die Grabnutzungsberechtigten. (3) In Urnenwahlgrabstätten können bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. (4) Im Friedhofswald können bis zu vier Urnen pro Birke beigesetzt werden. Bei den anderen Bäumen können bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. § 19 Registerführung Die Friedhofsverwaltung führt einen Gesamtplan, einen Lageplan, ein topographisches Grabregister (2-fach), ein chronologisches Bestattungsregister der Bestatteten sowie ein Inventarverzeichnis. V. Gestaltung der Grabstätten § 20 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze (1) Jede Grabstätte ist - unbeschadet der Anforderungen der §§ 28 und 30 für Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften - so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck, die Würde des kirchlichen Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt sowie das christliche Empfinden nicht verletzt werden. VI. Grabmale und bauliche Anlagen § 21 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie ist vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmals zu beantragen. Der Antrag ist durch den Nutzungsberechtigten oder seinen Bevollmächtigten zu stellen. (2) Die Anträge sind in zweifacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt einzureichen: a) Grabmalentwurf mit Grundriss Seitenansicht und Rückansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie der Fundamentierung, b) Wortlaut der Inschrift, Platzierung der Inschrift, der Ornamente und der Symbole unter Angabe der Form und der Anordnung des Materials sowie seiner Bearbeitung, 2 - 3 Buchstaben in Originalgröße (Maßstab 1:1). In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung, Aufstellung und Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen, Einfriedungen (Steineinfassungen), Bänke und provisorischer Tafeln bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. § 22 Prüfung durch die Friedhofsverwaltung (1) Das Grabmal und der genehmigte Antrag sind der Friedhofsverwaltung bei der Anlieferung und vor der Errichtung zur Prüfling vorzuweisen. (2) Entspricht die Ausführung des Grabmals nicht dem genehmigten Antrag und ist sie nicht genehmigungsfähig, kann die Friedhofsverwaltung die Errichtung des Grabmals verweigern oder dem Nutzungsberechtigten eine angemessene Frist zu Abänderung oder Beseitigung des Grabmals setzen. Bei bereits errichteten Grabmalen kann der Kirchengemeinderat nach ergebnislosem Ablauf der Frist die Abänderung oder Beseitigung des Grabmals auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlassen. 13. Mai 2015 § 23 Fundamentierung und Befestigung Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks in der jeweils gültigen Fassung zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. § 24 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich und haftbar für alle Schäden, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, ist bei Reihengrabstätten der Auftraggeber des Grabmals, bei Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. (2) Mängel hat der Verantwortliche unverzüglich beseitigen zu lassen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Anlage auf Kosten des Verantwortlichen instandsetzen lassen. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, erhält der Verantwortliche vorher eine Aufforderung. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so ist er hierauf durch ein Schild auf der Grabstätte oder durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. (3) Bei unmittelbarer Gefahr ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, ohne vorherige Aufforderung an den Verantwortlichen das Grabmal umzulegen oder andere geeignete Maßnahmen durchzuführen. Der Verantwortliche erhält danach eine Aufforderung, die Grabstätte oder das Grabmal wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die notwendigen Arbeiten durchführen lassen. Die entstehenden Kosten hat der Verantwortliche zu tragen. § 25 Entfernung (1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen, soweit es sich nicht um Grabmale nach § 26 handelt. Sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Friedhofsverwaltung. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, kann der Nutzungsberechtigte zur Übernahme der Kosten herangezogen werden. § 26 Künstlerische und historisch wertvolle Grabmale Künstlerische oder historisch wertvolle Grabmale, die als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, sind in einer Liste zu erfassen. Die Liste ist in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren. Die erfassten Grabmale unterstehen dem besonderen Schutz des Friedhofsträgers. § 27 Grabfelder ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale sollen nur Naturstein, Holz, geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. (2) Die Mindeststärke stehender Grabmale beträgt bis 100 cm Höhe 14 cm, über 100 cm Höhe 16 cm. Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Anforderungen (z. B. besondere Verdübelung) verlangen, wenn dies aus Gründen der Standsicherheit des Grabmals erforderlich ist. Liegende Grabmale müssen mindestens 12 cm stark sein. (3) Die Breite des Grabmals darf die Hälfte der Grabstättenbreite nicht überschreiten. Nummer 10/Woche 20/Seite: 16 Uns Dörper § 28 Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten (1) Das Grabmal muss in seiner Bearbeitung, Form und Farbe so gestaltet sein, dass es sich harmonisch in das angestrebte Gesamtbild einfügt. (1) Für das Grabmal dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen und Bronze in handwerklicher Ausführung verwendet werden. (2) Für die Gestaltung und Bearbeitung gilt folgendes: a) Das Grabmal muss allseitig werkgerecht und gleichwertig entwickelt und bearbeitet sein. Feinschliff bis Korn 600 ist möglich. Politur ist unzulässig. b) Es muss aus einem Stück hergestellt sein. c) Flächen dürfen keine Umrandung haben, die den Anforderungen handwerksgerechter Arbeiten widersprechen. d) Schriften, Ornamente und Symbole müssen gut verteilt werden. Sie dürfen außerdem nicht aufdringlich groß sein. Bronze, Messing, Hydronalium und Blei sind nur in natürlichem Ton zugelassen. Silber- und Goldschriften sind unzulässig. e) Nicht zugelassen sind insbesondere Materialien wie Beton, Glas, Emaille, Kunststoff, Aluminium, sonstige Ersatzstoffe und Imitationen sowie das Anbringen von Lichtbildern. (4) Nach Maßgabe des Gestaltungsplans sind stehende oder liegende Grabmale zulässig, jedoch nur ein stehendes Grabmal je Grabstätte. Zu einem stehenden Grabmal kann je Grabbreite ein liegendes gesetzt werden. Es muss dem vorhandenen in Material, Schrift und Bearbeitung entsprechen. Die Mindeststärke stehender Grabmale beträgt bis 100 cm Höhe 14 cm, über 100 cm Höhe 16 cm. Liegende Grabmale müssen mindestens 12 cm stark sein und dürfen nur mit der zur Abwässerung nötigen Neigung auf die Grabstätte gelegt werden. Das sind in der Regel bis zu 10 Grad. (5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind die Ansichtsflächen bei stehenden Grabmalen bis zu folgenden Größen zulässig: a) auf Reihengrabstätten 0,30 - 0,40 qm (in Stelenform) b) auf einstelligen Wahlgrabstätten bei einer äußeren Breite von 50 cm 0,40 - 0,60 qm c) auf mehrstelligen Wahlgrabstätten 0,50 - 0,90 qm d) auf Wahlgrabstätten ab 3 m Breite und in besonderer Lage zu den von der Friedhofsverwaltung nach der Örtlichkeit besonders festzulegenden Abmessungen. (6) Auf Urnengrabstätten sind die Ansichtsflächen bis zu folgenden Größen zulässig: a) auf Urnenreihengrabstätten und Rasenreihengrabstellen nur liegende Grabmale bis zu 0,25 qm b) auf Urnenwahlgrabstätten 0,30 - 0,45 qm c) liegende Grabmale westlich der Schwerdtfegergruft sind in Form, Art und Größe einheitlich vorgegeben. d) auf Urnenwahlgrabstäten in besonderer Lage zu den von der Friedhofsverwaltung nach der Örtlichkeit besonders festzulegenden Abmessungen. Die Breite des Grabmals darf die Hälfte der Grabstättenbreite nicht überschreiten. (7) In dem Gestaltungsplan können im Rahmen der Absätze 5 und 6 Höchst- und Mindestabmessungen in Breite und Höhe vorgeschrieben werden. (8) Soweit es im Rahmen der Gesamtgestaltung vertretbar ist, können Ausnahmen von diesen Vorschriften, insbesondere für Grabmale von besonderer künstlerischer oder handwerklicher Ausführung zugelassen werden. Für Grabmale in besonderer Lage kann der Kirchengemeinderat zusätzliche Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung stellen. VII. Anlage und Pflege der Grabstätten § 29 Allgemeines (1) Der Friedhof ist ein Garten des Lebens, in dem sich die Vielfalt von Gottes Schöpfung und christlicher Verantwortung für die Umwelt zeigen soll. (2) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege sind bei Reihengrabstätten die Angehörigen, bei Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte verpflichtet. Sie können entweder die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner 13. Mai 2015 damit beauftragen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. (3) Die Grabstätten müssen binnen 6 Monaten nach der Belegung oder nach dem Erwerb des Nutzungsrechts angelegt sein. Die gärtnerische Erstanlage und jede spätere wesentliche Veränderung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, kann die Friedhofsverwaltung die Vorlage einer Zeichnung im Maßstab 1:20 mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen. (4) Die Grabstätten sind nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die benachbarte Grabstätten und öffentliche Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Alle Bäume und Sträucher werden mit der Anpflanzung kraft Gesetztes Eigentum der Kirchengemeinde. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung verändert oder beseitigt werden. Die Friedhofsverwaltung ist befugt, stark wuchernde, absterbende oder die Bestattung verhindernde Hecken, Bäume und Sträucher zu beschneiden oder zu beseitigen. Verwelkte Blumen, Kränze usw. sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (5) Die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein der Friedhofsverwaltung. (6) Ist bei einer Bestattung die Nutzungszeit zu verlängern und ist kein Nutzungsberechtigter vorhanden oder kein Angehöriger zur Übernahme des Nutzungsrechts bereit, so kann die Friedhofsverwaltung die Erstattung der Kosten für die Anlegung und Unterhaltung einer Rasengrabanlage bis zum Ablauf der Nutzungszeit von demjenigen verlangen, der die Bestattung veranlaßt hat. Die Kostenerstattung nach Satz 1 entfällt, soweit die Grabpflege durch einen Dritten sichergestellt ist. § 30 Grabpflege, Grabschmuck (1) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmitteln sowie von chemischen Reinigungsmitteln zur Grabpflege und Reinigung von Grabmalen ist nicht gestattet. (2) Die Verwendung von Kunststoffen, insbesondere von Kunststofflcranzunterlagen, Kunststoffgebinden, Kunststoffgesteckunterlagen, Kunststoffblumen, Kunststoffpflanzen, Kunststoffkranzschleifen usw. auf dem Friedhof als Grabschmuck oder zu Trauerfeiern ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Einfassungen aus Kunststoff an oder auf Grabstätten. (3) Die Grabstätten müssen eine die gesamte Fläche bedeckende Bepflanzung erhalten und sollen durch die besondere gärtnerische Gestaltung zu einem ausgewogenen Bild des Friedhofs beitragen. Nähere Regelungen über die Art der Bepflanzung und die Gestaltung der Grabstätten werden in den Belegungsplänen getroffen. (4) Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher sowie Grabgebinde aus künstlichem Werkstoff. Dasselbe gilt für Grababdeckungen mit Beton, Terrazzo, Teerpappe u. ä. (5) Grabvasen sind in die Erde einzulassen. Die Verwendung von Blechdosen, Einkochgläsern, Flaschen o. ä. für die Aufnahme von Schnittblumen ist nicht gestattet. § 31 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht vorschriftsmäßig angelegt oder gepflegt, so ist der Verantwortliche (§ 29 Abs. 2) zur Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich aufzufordern. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, genügt ein auf 3 Monate befristeter Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Reihengrabstätten von der Friedhofsverwaltung kostenpflichtig abgeräumt, eingeebnet und begrünt werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsverwaltung statt dessen die Grabstätten auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung einziehen. (2) Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen; ist er nicht bekannt oder nicht zu ermit- Nummer 10/Woche 20/Seite: 17 Uns Dörper teln, hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung sowie ein erneuter, auf 3 Monate befristeter Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. Der Verantwortliche ist in den Aufforderungen und der öffentlichen Bekanntmachung auf die ihn treffenden Rechtsfolgen der Absätze 1 und 3 aufmerksam zu machen. In dem Einziehungsbescheid ist darauf hinzuweisen, daß das Grabmal und sonstige bauliche Anlagen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Kirchengemeinde fallen. (3) Bei Entziehung von Nutzungsrechten gemäß Absatz 2 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, in Reihengrabstätten umgebettet werden. (4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wir die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht weiter zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. Die Kirchengemeinde ist nicht zu einer Aufbewahrung des abgeräumten Materials verpflichtet. 13. Mai 2015 § 38 Inkrafttreten (1) Diese Friedhofssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die bisherige Friedhofssatzung außer Kraft. § 39 Ausfertigung Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Sie wurde durch den Bescheid des Kirchenkreisrates des Kirchenkreises Segeberg vom .............. kirchenaufsichtlich genehmigt. VIII. Trauerfeiern § 32 Trauerfeiern (1) Trauerfeiern müssen der Würde des Ortes entsprechen und dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. (2) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum, am Grabe oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (3) Für die Trauerfeier steht die Kirche zur Verfügung. Der Kirchengemeinderat beschränkt die Benutzung auf Glieder der evangelischen Kirche und auf Glieder einer Religionsgemeinschaft, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein oder Hamburg angehören. (4) Die Aufstellung des Sarges kann untersagt werden, wenn der Verstorbene eine anzeigepflichtige Krankheit gehabt hat oder der Zustand der Leiche dies nicht zulässt. Mai 2015 13. Mai 27. Mai 15:00 Uhr Ausfahrt des Seniorenclubs Rohlstorf nach Hamburg Chocolatier-Erlebnis Vortrag Seniorenclub Rohlstorf: Ein Reisebericht mit Bilder über Patagonien, Mythos vom Ende der Welt mit Ulf Claussen IX. Haftung und Gebühren § 33 Haftung (1) Der Nutzungsberechtigte haftet für alle Schäden, die durch von ihm errichtete Grabmale, Einfriedigungen und sonstige Anlagen entstehen. Die Ersatzpflicht tritt jedoch nicht ein, wenn er nachweisen kann, dass er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. (2) Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, zur Verhütung von Schäden, die durch fremde Personen und Tiere hervorgerufen werden, Vorkehrungen zu treffen. § 34 Gebühren Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen werden die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung erhoben. X. Schlussvorschriften § 35 Übergangsregelung für alte Grabnutzungsrechte Grabnutzungsrechte, die unbefristet oder auf Friedhofsdauer verliehen worden sind, unterliegen den Bestimmungen dieser Satzung mit der Maßgabe, dass die Nutzungsrechte 25 Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Satzung erlöschen, es sei denn, dass ein Wiedererwerb nach § 15 rechtzeitig vorgenommen wird. § 36 Umwelt- und Naturschutz Den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes ist auf dem Friedhof Rechnung zu tragen. § 37 Veröffentlichung Diese Satzung wird durch Veröffentlichung in der amtlichen Bekanntmachungszeitung des Amtes Trave-Land bekanntgemacht. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf am Dienstag, dem 19.05.2015 um 20:00 Uhr, Ort: Schackendorf, Rasthaus (A 21), Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 24. März 2015 3 Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden sowie Anfragen der Gemeindevertreter 4 Einwohnerfragezeit I 5 Bau- und Grundstücksangelegenheiten 5.1 Mögliche Verpachtung eines Rgenrückhaltebeckens 5.2 Straßensanierung „Am Bornkamp“ 6 Mäharbeiten Sportplatz 7 Finanzangelegenheiten 8 Termine 9 Einwohnerfragezeit II 10 Verschiedenes Der Bürgermeister gez. Alexander Scheffler Nummer 10/Woche 20/Seite: 18 Uns Dörper Mai 2015 Mai 2015 17. Mai 22. - 25. Mai 13. Mai 2015 WGS Fahrradtour Internationales Jugendfußballturnier im Travestadion 13. Mai 19:30 Uhr 14. Mai 21. Mai 21. Mai 10:00 Uhr 31. Mai 19:00 Uhr 19:30 Uhr Sitzung des Sozial-, Kultur-, Sport und Tourismusausschusses Himmelfahrtsgottesdienst in Nehms Ausfahrt des Berliner Seniorenclubs Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses Plattdeutscher Gottesdienst mit den Gnisse(e)bären in der Kirche Schlamersdorf LandFrauenverein Schlamersdorf u. Umgebung e. V. Mai 2015 17. Mai 23. Mai 30. Mai 12:00 Uhr 13:30 Uhr Spargelessen des SoVD Boßeln WfS 100 Jahre FFW Gerdshagen - 25 Jahre Partnerschaft mit Gerdshagen Am 20.04.2015 fand der Beauty-Abend des Landfrauenvereins Schlamersdorf und Umgebung in der Turmschänke in Seedorf statt. Frau Katja Schwettscher, die ihren Laden „Fashion“ in Bad Segeberg jetzt 10 Jahre betreibt, richtete den Abend aus! Nach der Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Margret Rahlf genossen die 27 Teilnehmerinnen erst einmal das reichhaltige Büffett. Tolle Sachen aus dem Laden konnten wir schon vor der Veranstaltung ansehen. Dann begann die Vorführung: Unterwäsche, Bademoden und Nachtwäsche wurde von den 8 tollen Modells gezeigt. Sie bekamen viel Applaus. Man bekam schon Lust auf einige Sachen. Frau Nicole Lorenzen und Frau Verena Schinkmann schminkten nicht nur die Modells sondern auch einige Landfrauen. Dezent aber toll! Ob einige Männer ihre Frauen wiedererkannten?? Es war ein gelungener Abend und herzlichen Dank den Mitwirkenden. Rosi Mann Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Seedorf am Donnerstag, dem 21.05.2015 um 19:30 Uhr Ort: Seedorf, Torhaus Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde - Teil 1 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses vom 04.03.2015 4 Baulückenerfassung und die weitere wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde 5 Wegebaumaßnahmen und Pflegemaßnahmen 2015 6 Sanierung Buswartehäuser Auftragsvergabe 7 Bericht aus dem Bauhof 8 Erfahrungen zum Winterdienst 2014/2015 9 Baumkontrolle und Verkehrssicherheit 10 Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes 11 Bericht des Bürgermeisters 12 Verschiedenes 13 Einwohnerfragestunde - Teil 2 (voraussichtlich nichtöffentlich) 14 Grundstücksangelegenheiten Der Ausschussvorsitzende gez. Sefan Nölting 23823 Berlin, 27. April 2015 Berliner Senioren-Club Liebe Senioren! Wie bereits angekündigt geht unsere Fahrt im Mai nach Glückstadt und im Juni nach Hüttenwohld in den „Landgasthof Kirschenholz“, dazu laden wir herzlichst ein. Am Donnerstag, dem 21. Mai 2015 Fahrt nach Glückstadt und Brunsbüttel Herzlich willkommen in der Matjesstadt Glückstadt! Nach dem Eintreffen schauen wir zunächst einmal hinter die Kulissen einer Matjesproduktion und erfahren direkt vom Matjeskönig Henning Platz, wie der Glückstädter Matjes hergestellt wird. Anschließend haben wir die Möglichkeit, die Köstlichkeiten zu probieren und die Produkte einzukaufen. Im Restaurant Kandelaber genießen wir dann ein großes Matjesbüffet. Alternativ: Rahmschnitzel mit Champignon und Bratkartoffeln. Gut gestärkt fahren wir dann weiter nach Brunsbüttel. Entdecken Sie die Schleusenstadt auf eigene Faust oder beobachten Sie die kleinen und großen Schiffe an der Schleuse. Hier gibt es die Möglichkeit einen Kaffee zu trinken oder ein Eis zu essen. Auch die „Koog“, das Shopping-Viertel, lädt zum Verweilen ein. Preis pro Person: ab 30 Personen ab 40 Personen ab 50 Personen 46,- € 39,- € 35,- € Nummer 10/Woche 20/Seite: 19 Uns Dörper Leistungen: Busfahrt, Vortrag Matjesherstellung, Mittagessen, Freizeit Brunsbüttel Abfahrt: 07:35 Uhr 07:45 Uhr 07:50 Uhr 07:55 Uhr 08:00 Uhr 08:10 Uhr 08:20 Uhr 08:40 Uhr 08:55 Uhr 13. Mai 2015 Hutzfeld Seekamp Bahrenkrug Blomnath Berlin Seedorf Schlamersdorf Gr. Rönnau SE ZOB Anmeldung bei Elke Rabe, Tel.: 04555 317 (30.04. - 09.05. und 18.05. - 20.05.) Bekanntmachung Die Schlamersdorfer Pferdegilde gibt bekannt, dass die ordentliche Mitgliederversammlung am 01.03.2015 die Auflösung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit beschlossen hat. Der Auflösungsbeschluss ist gemäß § 43 Versicherungsaufsichtsgesetz vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein am 01.04.2015 genehmigt worden. Eventuelle Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung bei der Schlamersdorfer Pferdegilde geltend zu machen. Die zwischen dem Verein und den Mitgliedern bestehenden Versicherungsverhältnisse erlöschen vier Wochen nach Bekanntmachung. Der Vorstand Vorankündigung Das diesjährige Kindervogelschießen der Gemeinde Seedorf wird nach den Sommerferien am Samstag 12. September 2015 wie gewohnt auf dem Marktplatz in Schlamersdorf stattfinden. Eine Versammlung aller Helfer ist für den Donnerstag 25.6.2015 um 20 Uhr im Feuerwehrhaus Seedorf geplant. Weitere Informationen folgen später. Wer Anregungen und Ideen hat, gerne mitmachen möchte oder Fragen hat, wendet sich bitte an: Marion Siehl Tel. 04555 1312 Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 8670 Exemplare Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Nummer 10/Woche 20/Seite: 20 Uns Dörper 13. Mai 2015 Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-MohlStraße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Bad Segeberg, 29. April 2015 Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin gez. Gretel Jürgens Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Haushaltssatzung der Gemeinde Traventhal für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der § 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. März 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 562.700 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 672.700 EUR einem Jahresüberschuss von - EUR einem Fehlbetrag von 110.000 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 519.000 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 575.800 EUR 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.000 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 37.500 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf - EUR - EUR - EUR - Stellen. Wandertag der Freiwilligen Feuerwehr Wakendorf I Am Freitag, den 1.5.15 folgten ca. 60 Wakendorferinnen und Wakendorfer dem alljährlichen Aufruf der Feuerwehr zum Wandern rundum den Ort. Bei zumeist trockener Witterung führte uns der Weg durch die mit frischem Laub begrünte Freiweide in die Nachbargemeinde Seefeld. Auf dem Hof der Familie Hinsch legten wir eine Rast ein und hatten Gelegenheit, einen Blick in die neu eröffnete, hofeigene Meierei zu werfen. Frau Hinsch hielt einen kurzen Einblick in die Produktionsabläufe und stand für Fragen gern zur Verfügung. Nachdem wir uns mit leckeren Joghurtproben gestärkt hatten, ging es zurück nach Wakendorf, wo uns der Festausschuss der Feuerwehr schon mit Gegrilltem erwartete. Kaffee und selbst gebackene Torten rundeten den gelungenen Tag ab. Unser Dank gilt Familie Hinsch, den Tortenbäckerinnen sowie dem Festausschuss für die gute Organisation des Tages. Der Vorstand der FF Wakendorf I §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Traventhal, 28. April 2015 gez. Udo Bardowicks Bürgermeister Mai 2015 14. - 16. Mai 20. Mai 23. Mai Vogelschießen in Weede Bingo Vogelschießen in Söhren Nummer 10/Woche 20/Seite: 21 Uns Dörper Der Vogelschießenverein Söhren lädt zum diesjährigen Kindervogelschießen 13. Mai 2015 Unkostenbeitrag: Mitglieder: Andere: 50,00 € 65,00 € Taschengeld: 10,00 € am Pfingstsamstag, dem 23.05.2015 herzlich ein. Um 9:30 Uhr beginnen wir mit den Kinderspielen. Die Preisverleihung findet gegen 11:00 Uhr statt, anschließend wird gegrillt. Der Festumzug mit Musik startet um 14:00 Uhr am Dörpshus. Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen und Spiele für jedermann. Ab 18:00 Uhr wird gegrillt, die Preisverleihung findet gegen 18:30 Uhr statt. Danach wird gefeiert! Wir freuen uns auf Euch! Der Vogelschießenverein Söhren An dieser Stelle möchten wir uns schon einmal für die großzügigen Geld-, Sach- und Kuchenspenden bedanken, ohne die das Fest gar nicht möglich wäre. Vielen Dank! !!! Teilnehmeranzahl ist begrenzt !!! Hier bitte abtrennen und umgehend bei Dennis Schult, Blangen Diek 1,23827 Gorbek abgeben. ————————————————————————————— Anmeldeformular Sommeraktion 2015 Mai 2015 31. Mai 08:00 Uhr Romantische naturverbundene Schifffahrt auf der Medem Sozialverband Deutschland. Abfahrt: Volksbank Eutin in Garbek Mai 2015 14. Mai 11:00 Uhr 27. Mai 16:30 17:30 Uhr Kulturverein Westerrade „Westerrader Himmelfahrt auf dem Hof Bruhn Büchertausch im Sportlerheim Westerrade Anmelden kann sich jedes Kind ab dem 8. Lebensjahr. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2015 WICHTIGE INFORMATION!!! Folgende Reiseroute haben wir ausgearbeitet: - Treffen am 31. Juli um 9:30 Uhr „Alte Schule“ Garbek - Anreise mit PKW nach 24369 Waabs, Gut Sophienhof, www. gutsophienhof.de - 2 Übernachtungen in der Heuherberge - mehrere Aktivitäten an der Ostsee Es werden am Montag, 18. Mai 2015 Reparaturarbeiten am Wasserleitungsnetz durchgeführt. Sehr geehrte Westerrader Bürgerinnen und Bürgern, Für die Durchführung der nötigen Arbeiten muss das Wasser abgestellt werden. Voraussichtlich in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Zweckverbandsvorsteherin Bgm. Silke Behrens Nummer 10/Woche 20/Seite: 22 Uns Dörper 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13. Mai 2015 4.000 EUR 9.000 EUR - EUR - EUR - EUR - Stellen. §3 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Bad Segeberg, 24. April 2015 gez. Silke Behrens Verbandsvorsteherin Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-MohlStraße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Bad Segeberg, 28. April 2015 Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin gez. Gretel Jürgens Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Geschendorf-Westerrade für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 30. März 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 91.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 89.500 EUR einem Jahresüberschuss von 2.400 EUR einem Fehlbetrag von - EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 70.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 63.500 EUR Kirchengemeinde Segeberg Wassermühle in Klein Rönnau Sonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst zu Pfingsten, Pastorin Hoffmann Kirchengemeinde Gnissau Sonntag, 17. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor Teckenburg Sonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst zu Pfingsten, Pastor Teckenburg Kirchengemeinde Neuengörs Donnerstag, 14. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst in Pronstorf - Kirche in Neuengörs bleibt geschlossen!!! Sonntag, 17. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor G. Scheel Sonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst am Pfingstsonntag Montag, 25. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst - Die neuen Konfirmanden werden vorgestellt, Teamehrung (Pronstorf/Neuengörs) Nummer 10/Woche 20/Seite: 23 Uns Dörper 13. Mai 2015 Kirchengemeinde Pronstorf Katholische Pfarrei Sankt Johannes Vicelinkirche Sankt Josef - St. Johannes der Täufer, Donnerstag, 14. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst an Christi Himmelfahrt (bei schönem Wetter vor der Kirche) P. Lübbert Sonntag, 17. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kinderkirche anschl. Kirchenkaffee, P. Lübbert Sonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst am Pfingstsonntag, P. Lübbert Bad Segeberg mittwochs 08:30 Uhr 09:00 Uhr sonntags 11:00 Uhr Rosenkranzgebet Eucharistiefeier Gottesdienst Ev.-luth. Kirchengemeinde Sarau St. Josef, Trappenkamp Donnerstag, 14. Mai 2015 10:00 Uhr Andacht zur Christi Himmelfahrt in der Kirche, anschl. Fahrradtour mit anschl. Grillen am Kirchplatz Sonntag, 17. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Grottke Sonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Waldgottesdienst auf der Stootkoppel, Pastor Grottke sonntags 09:00 Uhr Kirchengemeinde Schlamersdorf Donnerstag, 14. Mai 2015 10:00 Uhr Himmelfahrt - Open Air Gottesdienst in Nehms am Feuerwehrhaus, Pastor Meyer und Pastor Scheel Sonntag, 17. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst in Warder, Pastor Caesar Sonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Pfingstgottesdienst mit Taufen, Pastor Meyer Kirchengemeinde Schlamersdorf Glaubensgesprächskreis Das nächste Treffen findet am Donnerstag, 21. Mai 2015, 19:30 Uhr im Gemeindehaus der Kirche, Kirchstraße 3, statt. Frau Pastorin Kirsten Schroeder wird über die Arbeit des Hospizvereins Segeberg e. V. berichten. Ganz herzlich laden wir Sie ein, sich einmal mit diesem wichtigen Thema zu befassen. Kirchengemeinde Warder Donnerstag, 14. Mai 2015 10:00 Uhr Himmelfahrt - Open-Air-Gottesdienst in Nehms gemeinsam mit der KG Schlamersdorf Sonntag, 17. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst Pfingstsonntag, 24. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der neuen Konfirmanden Pfingstmontag, 25. Mai 2015 10:00 Uhr Gottesdienst in Garbek im Haus der Gemeinde Eucharistiefeier St. Adalbert, Wahlstedt samstags 18:00 Uhr Eucharistiefeier In unserer Pfarrei haben sich 20 Kinder auf das Sakrament der Ersten Heiligen Kommunion vorbereitet. Die Feiern der Erstkommunion mit Dechant Peter Wohs finden statt: In St. Johannes d. T., Bad Segeberg am Sonntag, 17. Mai um 11:00 Uhr für - Atila Celik aus Wahlstedt - Adrian Christoph aus Neversdorf - Chiara Danevitch aus Klein Gladebrügge - Iwan Erlich aus Bad Segeberg - Paul Großmann aus Bad Segeberg - Antonia Hölscher aus Bad Segeberg - Vincent Offen aus Wahlstedt - Vanessa Prehn aus Bad Segeberg - Franziska Schürmeyer aus Wahlstedt An jedem letzten Sonntag im Monat findet in der St.-AdalbertKirche in Wahlstedt um 16:00 Uhr ein Gottesdienst in portugiesischer Sprache statt. Evangel.-Freikirchl. Gemeinde Christuskirche Moltkestr. 4, Bad Segeberg Unsere Gottesdienste 17.05.2015 10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Predigt: Pastor Jörg Schröder 24.05.2015 10:00 Uhr Pfingstgottesdienst Predigt: Pastor Jörg Schröder Weitere Veranstaltungen 19.05.2015 19:30 Uhr Bibelgespräch 26.04.2015 19:30 Uhr Bibelgespräch Nummer 10/Woche 20/Seite: 24 Uns Dörper 13. Mai 2015 Beratungsstelle FRAU & BERUF Bahnhofstraße 2 23795 Bad Segeberg Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 04551 944002 04551 960656 [email protected] www.frau-und-beruf-sh.de Am 7. Juni 2015 um 14:30 Uhr laden wir zu einem Open-AirKonzert mit Evergreens aus 5 Jahrzehnten von 1920 - 1970 in das Schloßcafé in Traventhal ein. Genießen Sie mit einem herrlichen Blick über das Travetal Kaffee und Kuchen und die so einmalige Atmosphäre. In Kooperation mit der Vhs wird der Nachmittag in Hoch- und Plattdeutsch gestaltet. Gemeinsam mehr erreichen Beratungsstellen FRAU & BERUF Segeberg, Pinneberg und Stormarn kooperieren Die Beratungsstellen von FRAU & BERUF unterstützen Frauen, ihre berufliche Situation zu festigen. Denn immer noch sind es in der Regel die Mütter, die für ihre Kinder vorübergehend ihre Berufstätigkeit einschränken oder ihre Karriere vorerst ganz aufgeben. Aufgabe dieser Beratungsstellen ist es, diesen Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern oder ihre berufliche Situation zu stabilisieren oder auszuweiten. Die Beratungsstellen von Segeberg, Pinneberg und Stormarn haben jetzt eine Zusammenarbeit vereinbart, um gemeinsam regionale Schwerpunkte in der Metropolregion zu erarbeiten. Hierbei geht es im Einzelnen um die gezielte Ansprache der Frauen, die Beratungsinhalte und -schwerpunkte abzustimmen und dabei regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Ulrich Graumann, Geschäftsführer der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg und Träger des Projektes FRAU & BERUF Segeberg unterstützt diese Kooperation der Beraterinnen und betont: „Nicht nur für die betroffenen Frauen ist diese Beratung äußerst sinnvoll und hilfreich, davon profitiert auch der regionale Arbeitsmarkt.“ Beratungsgespräche sind für die Frauen kostenfrei. Die Beratung wird gefördert aus dem Landesprogramm Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Beratungsstellen beraten in ihren Regionen vor Ort. Das bedeutet für die Beratungsstelle Segeberg, dass ratsuchende Frauen nicht nur in Bad Segeberg, sondern auch in Henstedt-Ulzburg, Kalten-kirchen, Bad Bramstedt und Norderstedt zu einem Gespräch kommen können. Das Landesprogramm Arbeit ist das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung für die Jahre 2014 - 2020. Schwerpunkte sind die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften, die Unterstützung bei der Integration von Menschen, die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und die Förderung des Potentials junger Menschen. Das Landesprogramm Arbeit hat ein Volumen von etwa 240 Millionen Euro, davon stammen knapp 89 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Mehr Informationen im Internet: www.EU-SH.schleswig-holstein.de. Bad Segeberg, 05. Mai 2015 Gesang: Gesang/Gitarre: Gesang: Elke Deffert Dr. F. O. Ambrass-Kriwatt Hinning Wätjen begleitet von Brunhild Schuckart am Klavier Bei schlechtem Wetter findet das Konzert im Saal statt. Der Eintritt ist frei. Kundenfreundliche und bedarfsgerechte Öffnungszeiten beim WZV Langer Donnerstag in der Telefonzentrale, langer Samstag auf den Recyclinghöfen Mit der Eröffnung des neuen Recyclinghofs in Bad Segeberg hat der WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) als „Unser kommunales Unternehmen“ den Service bei der Abfallentsorgung und Wertstofftrennung für die Kunden entschieden verbessert. Bereits im Sommer 2014 startete der WZV mit einer längeren Öffnungszeit für die Kunden der Recyclinghöfe. Alle Anlagen haben in der Woche bis 17:00 Uhr geöffnet. „Wir möchten den Kundenwünschen entsprechen und versuchen, die Erreichbarkeit unserer Recyclinghöfe noch attraktiver zu gestalten“ so Cornelius Thürlings, Abteilungsleiter für die Recyclinghöfe beim WZV. Nun gehen die Profis in Orange aber noch einen Schritt weiter: Auch die Öffnungszeiten am Samstag werden auf den WZV-Recyclinghöfen in Segeberg, Schmalfeld und Tensfeld im Probeversuch für ein Jahr verlängert. Ab Samstag den 02.05.20154 haben WZV- Kunden die Möglichkeit das Angebot dieser Recyclinghöfe zwei Stunden länger, bis 14:00 Uhr, zu nutzen. Leider gilt dieser Service nicht für den Recyclinghof in der Oststraße 144 in Norderstedt, den der WZV in Kooperation mit dem Betriebsamt der Stadt Norderstedt betreibt. „ Es gibt noch Abstimmungs- und Klärungsbedarf mit der Stadt Norderstedt. Wir hoffen aber, dass wir auch hier bald den neuen Service anbieten können“ berichtet Thürlings. Als weitere Neuerung hat der WZV im Bereich des Service Centers den langen Donnerstag eingeführt. Die Kunden haben die Möglichkeit am Donnerstag, bis 19:00 Uhr ihre z.B. Sperrmüllanmeldung telefonisch vorzunehmen. Die Öffnungszeiten der übrigen Wochentage wurden denen der Recyclinghöfe angepasst. „Dienstleistung richtet sich nach den Kunden aus“, so Torsten Höppner, Bereichsleiter der Abfallwirtschaft beim WZV, „wir möch- Nummer 10/Woche 20/Seite: 25 Uns Dörper ten unsere Anlagen und Serviceleistungen so gestalten, dass unsere Kunden diese auch bequem und einfach nutzen können“. Die Profis in Orange freuen sich auf den Kundenzuspruch für diese erweiterten Dienstleistungsangebote und sind gespannt wie diese angenommen werden. Recyclinghof Bad Segeberg 13. Mai 2015 chengemeinde. Erwartet werden die Gäste aus dem Umland von Lübeck bis Eutin, von der Ostsee bis zum Kreis Segeberg. In der Pause ist auch noch Zeit, sich mit dem Künstler zu unterhalten oder ein Getränk und etwas zum Knabbern zu sich zu nehmen. Das Konzert ist kostenfrei. Spenden sind aber gerne gesehen und sollte ein Überschuss erzielt werden, wird dieser in weitere Jugendprojekte in der Region Ahrensbök-Curau und Gnissau investiert. Text: Helge Broll, Vorsitzender der Jugendstiftung Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Segeberg sucht zum nächstmöglichen Termin für die Mittagszeit eine/n Erzieher/in und eine Sozialpädagogische/r Assistent/in für den Ev.-luth. Kindergarten Negernbötel mit einem Stellenumfang von 15 Std./Wo. (Erz.) und 12 Std./ Wo. (SPA). Die regelmäßige Arbeitszeit ist von 13:00 bis 15:00 Uhr. Andere Arbeitszeitmodelle sind möglich. Evtl. wird eine Aufstockung um 10 Stunden für Vertretungen in anderen Einrichtungen der Kirchengemeinde möglich. Sie werden die Kindergarten- und Hortkinder in unserer kleinen, naturnahen Einrichtung beim Essen, dem Erledigen der Hausaufgaben und beim Spielen begleiten. Die Vergütung der Stelle erfolgt nach dem KAT. Die Mitgliedschaft in der ev. Kirche wird vorausgesetzt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf zur Leitung Frau Barbara Gaczmanga unter der Tel.-Nr. 04551 6571, an die Sie bitte auch Ihre Bewerbung richten: Ev.-luth. Kindergarten Negernbötel Lehwisch 30, 23795 Negernbötel. Philip BÖLTER wieder in Gnissau Am 13. Mai wird der bekannte Musiker Philip Bölter ab 19:30 Uhr ein weiteres Konzert in der Gnissauer Katharinenkirche geben. „Gnissau gehört zu meiner bundesweiten Tour! Das hat Tradition“ sagt der Künstler, der wieder einmal mit seinen Konzerten durchs Land zieht. Nach Fulda und vor Hamburg und Bremen freuen sich die Veranstalter in Gnissau auf Philip Bölter. Zwischen Folk im Stil von Neil Young oder Bob Dylon und heutigen Musikern wie Mumford & Sons oder Johnny Flynn zeigt er mit viel Herzblut was er kann. Der 27 jährige Philip ist seit 8 Jahren mit mittlerweile über 800 Konzerten in ganz Deutschland unterwegs und hat bereits 6 Alben aufgenommen. Auch im Radio und TV präsentierte er sich mehrmals einem Millionen-Publikum. Außergewöhnlich dabei ist, dass er stets ohne Plattenfirma, Verlag oder Agentur arbeitet und sich mehr oder weniger selbst vermarktet. Unter anderem hat er gemeinsam mit seiner Band den Deutschen Rock & Pop Preis 2012 in der Kategorie „Beste Country Band“ gewonnen und zählt als Preisträger des 1. Robert Johnson Guitar Awards zu den besten Gitarristen seiner Altersklasse und als Geheimtipp in der Songwriter-Szene. Sicherlich ist musikalisch viel zu erwarten von diesem jungen und begabten Musiker, der sehr einfühlsam die Gitarre, Mundharmonika und seine Stimme zur Begeisterung der Gäste einsetzt. Wegen der vielen erwarteten Besucher bieten wir wieder Platzreservierungen an. Diese sind am unter der Rufnummer 04525 8910 bei der stellvertretenden Vorsitzenden der Jugendstiftung Ahrensbök-Curau-Gnissau, Christiane Ahrens, werktags ab 17:00 Uhr möglich. Oder aber per E-Mail unter [email protected] Pastor Harro Teckenburg, der auch dieses Konzert organisiert hat, freut sich mit der Jugendstiftung wieder auf eine randvolle Kirche und einen schönen und harmonischen Musikabend in seiner Kir- Nummer 10/Woche 20/Seite: 26 Uns Dörper 13. Mai 2015 JHF8`y|} y{Ecy|}} y 8JJF8z8JMF8ey8y 8f}|~}8`y~} n Z}}8 8 JHF8 ey8 }~~}8 {8 y 8 hÑ{}}|}88 JJF8z8JMFey8z}8OH8y}{E }8c}8|8cy|}}D8 |}8y8|}8}y }8Z|}}E z8y}}88}} 8z}|}}8 c}}8 y 8 z}}z}8 f}|E ~}8`y~}88l }|~}8ky|F8 ]}8{}}8ey}8z8 }88y8|}8y}8g}}E }8 {F8 m}}8 Y}}8 |8 8 }8 l}8 ~}}8 yE z}}|}8 c}y}D8 |}8 }8 o}}8 8|}8}}}8o}y8zF8|} 8 }}}8Y}}8~}}F ]8 z8 my{ {8 8 _|{ }|}8 |8 k{ {|}E }8 y8 |}8 }{}|}}8 ey}y}D8 FZF8 _|8 D8 kz}D8 `D8 e}y}D8 c}y D8 ]|}E }D8 Z}}D8 `{ {F8 _y}}|}}8 |8 y{8 y8 n~8 }}D8 }~}8 l}|}8 y8 d}}D8 oy{D8 oyD8 k{D8 `}8 |8 e}D8 |y8 hy}E8 |8 Z{z|}yE z}}D8 Z}~y}}8 |8 cy}8 D8 y }8 ^yÑ}D8 8 Z|}D8 jy|}}8 8 |8 _yÑ}8 D8 l~E ~yD8 ]|}yz}}D8 k{ }|}E yz}}D8 l~}yz}}8 ~8 |}8 `y}zy{8 |8 y{8 ~8 `y8 |8 _y}D8 {}8 }|}{}}8 \}8y8`D8y}8~8|}8`|8 |8 }}8 y|}}8 |}y}8 kyE {}F8 n}{}|}}8Y}}8}}8 a}8 ^}}}8 |8 Yz}}E }8 |} 8 }}}}8 hz F8 \}8_} y{}8~}8|}88 g8 y{8 c|}{}F8 \}8 Z} y{}}y8|}8ZE |}~}8 \}|}8 }FnF8 z8 }}}8Z}}8D8Z}8|8h}8 8 y8 |}8 g}}F8 Y 8 ky|8 8 h}}8 Y~8 z8 }8 ^{E z}{}D8 yz}8 y{8 j}y}8 }8 `{}}8 |8 k{|}D8 }{}8 }}8 ||}8 y}8 }|}F8 8 Z}}|8 e}|8 y8 k}8 8 `}8 8 |8 z}~8 }Ñ}}8 8 c}}D8 8 }E }8 ry|8 8 k{ }E |}D8y8o }}8y8yzE }8o~ }F8\y8}8 |}8_y}8cyy8o} 8y8 Z{8 a}8 `y|}F8 n8|}8~~}}8^y }8~}8}8 y8 z} 8 eyy8 }{}8 h}}y}F8 ]z}~y8 8 _y8 yz}}8|}8_yz}8_}8cE }8y8_ }}}F8k}}8k}E Rasthaus Schackendorf Land Gut Hotel y88|y8}~ }8}zy{E }8_}}Òy{}88}}8 jy { {z}}F Y8`y z8 8|}8k~}E y{}8o}}8`y{F8]8|}{}8 y8 |}8 }{}|}}8 `}8 }|}8k{}z}}D8}}8}8^}D8 k~}8 |}8 c}{}z}F8 d{E z}}8}}8z}|}}8Y8}8 |}8 e} }8 by{ 8 o~F8 ]8 8 }8 y~8 |}8 k{}8 y{8 y} 8 l}zD8 }{}8 }8 8 {}8 jy z}}8 }yz}E }F8 Y8 |} 8 }{}8 o}E y}8 8eyy8o}F8Y 8 ky|8}8}8|}8n}yz}8 8j}88}|}8_y}F8a8 } 8Y}z8~8}8~y8y}D8 y8y8|} 8fy y}y8o}8 }}}8D88{}}8 c}|8z}8k{y8D8\}{}8z8 8 8 o}8 ~8 |}8 k}z}E {}F88Y8|}8zy{}8cz yE {} }}8 d{}~}8 8 |}8cz y{}8`}y8h }8 8}}8}}8Yy8}zE }~}}8^}{E8|8czy}F8 c8 o}8 8 y8 |} 8 zyE {}8 \}F8 ]8 |}{}8 |}8 }{}|{}8 `}}D8 }y8 ~8 }}8 Z}{8 y~8 E www.hotel-breitenbacher-hof.de Für alle Väter, Noch-Nicht-Väter, Bald-Väter, gestressten Väter, Immer-Noch-Väter und ihre Familie gibt es am Donnerstag, 14. Mai 2015 ab 11.00 Uhr unser großes Vatertagsgrillfest auf der Terrasse mit vielen leckeren Grillspezialitäten sowie diversen Salaten und Beilagen. Wir freuen uns auf Sie! 7dZ[h7('()-/+IY^WYa[dZeh\ J[b[\ed&*++'%/+(,&][\\d[jj]b_Y^led,#((K^h }} 8 g}} y8 y8 }8 }}8 c}88d}{ }}8 }~}F Y{8 ~8 |y8 y {}8 o}}}8 |}8 eyz}{}8 8 y{8 y{8 }F8 \}8 ey8 8 y8 y}8 |}8 ly}8 8 IHEIQ8m8}~~}F Öo8|8}|}8}8~}|}8 8|}}8e{88c}8 |8 cy|}}D8 |}8 8 }8 y 8 f}|~}8 `y~}8 y E }8yz}F8 m}}8 }{}8 k{}8 y{8 }D8 y}~y}}8 YE }}8z8~8|}8j}8dz}E {}8Z{8}z}8y{8}}8y}E {}|}8 c}yyD8 8 }}8|}}8}~y{8y{8y8|}8 } }8 fy{~y}8 F8 e8 {yF8 OM8 Y}}8 |8 8 yz}8 ~8 |}E }8by8|} 8z}}8 }8 y}z{DÇ88|}8n}yy}8 |8 l~}8 a|8 Z}y8 y8 lz}}F fy{8 }}8 8 a}8 ~8 }}}8 a~ y}8 8 ey8 }}8 8 n}~F8 Y{8 ~E }}88k}8}}8z}8}}}8 Y}}8|8|}}8Yz}}F Y}} oZkEm {}8z}}8[y{}8 8Z}~yz{8|}8z}Ò{}8f}y e}{}D8|}8}8Z}~8}{}8 }8|}8}|}88|y8Z}~}E z}8}}}8}D8}~~}8{8 8}}8}}8m {8 z}8|}8oZk8ljYafaf_8Y_8|}8[yE {}8|yF8az}|}}8h}}8 8 y{}8Z}~}~yD8yz}8 }8 yz}{}}8 Yz|8 }y}8y~8|}} 8o}8|}8eE {}D8}}8y}y}8a`cEZ}E ~yz{88}}z}F8 a}}}}8}8{8|y}8 {8}8~8|}8{}8kyE } }8y }|}98Y 8JNF8b8|8 OF8Y8z}}8z}8|}8oZk88dE z}{8}{}|}}8m {}D8|}8 }}8]}88|}8`y|}D8|}8alE8 |8y~ {}8Z}}{8|}8|y8 _}|}}}8} {}F8\}8 {y~{}8]{88|}}8 Zy{}8|8 8|}8bz}}E }8|8|}}8y}{}8F8 Y~|8 |}8 |} y~{}8 oy|}8|8|}8|y 8}z|}}8 ^y{~} y}8}8|}8 Y}8~8Yz}8|}8y{{}8 iyÑ}88h}}D8|}8}}8 y~}8]yz|8yz}D8 |8~|}8}8m {E }F8az}|}}8}8e}{}8 {}8 JM8 |8 KM8 by}8 }8 yz}{}}8Z}~yz|8 Ñ}}8y}88|}8}8 ^|}yF8 a8y}8m {}8|}8oZk8 ljYafaf_8Y_8} }8}~y}}8 Yz|}8}y}8|8y}E }8|y8}~|}{}8o}F8\}8 d}Em}{D8|}8}{}8Z}E }88g8|8|y8z}}z{}8 hy 8z}}}8 y8y~8|}8 a`cEh~8F8]}8m {E }8}|}8}88}}8zÑE y8yz}F8\}8|8}z}}8 Yz}}~y}8z}}8|}8l}E } }8}{}|}|}8n}}8z}8 |}8bz{}F 88m {}}}}8}8 {8z}8|}8oZk8ljYafaf_8Y_88y}8 ^y}88z}Ò{}8g}}8 |8^|}88dz}{8}8 |8||}8z}y}8y}S8l} E }}zy8}8HLMI8JQNKHPEPHF8 z}8|y8}y }8Y}z8~ }8 |y8a}}8}8FzyF |}Gd}z}{F Nummer 10/Woche 20/Seite: 27 Auto Uns Dörper 13. Mai 2015 aktuell Hauptuntersuchung fällig? Heizt Ihnen ein. Dann am besten gleich zu DEKRA – Ihrem zuverlässigen Partner für Sicherheit und Service. Ohne Voranmeldung. DEKRA Automobil GmbH Hutmacherring 2a 23556 Lübeck Telefon 0451/872910 Mo - Do: 8.00 - 18.00 Uhr Fr: 8.00 - 17.00 Uhr Sa: 9.00 - 11.30 Uhr www.dekra.de 1.000 Euro Steuern sparen mit Fahrtenbuch! Der neue Kia Rio DREAM-TEAM Edition Frieren am Steuer? Nicht mit dem beheizbaren Lenkrad des neuen Kia Rio DREAM-TEAM Edition. Den gibt es natürlich auch mit 7Jahre-Kia Herstellergarantie und vielen weiteren Extras: +%,(,)+( "#(-( 8 #-3"#3.(! /)+( 8 !(,(,)+ 8 &#'.-)'-#%8+#/2+!&,.(!8./ Ab € 16.125,– Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 8,5-4,1; außerorts 5,0-3,3; kombiniert 6,3-3,6. CO2-Emission: kombiniert 147 – 94 g/km. Nach Messverfahren (VO/EG/715/2007 in der aktuellen Fassung) ermittelt. Abbildung zeigt Sonderausstattung. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr ganz persönliches Angebot. Besuchen Sie uns und erleben Sie den neuen Kia Rio bei einer Probefahrt. Joachim Holstein Kfz. Inh. Kai Holstein e.K. " "%23795 Klein Rönnau %Telefax 04551-83936 *Gemäß den jeweils gültigen Hersteller- bzw. Mobilitätsgarantiebedingungen und den Bedingungen zum Kia-Navigationskarten-Update. Einzelheiten + "+(##"+'#+-+!,"5(&+ www.wittich.de akz-o Alle Unternehmer, die einen Firmenwagen haben und diesen privat nutzen, müssen die Privatnutzung korrekt versteuern. Um den Anteil der Privatnutzung zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten: Fahrtenbuch führen oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Firmenwagen, für die kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, werden für die angenommene Privatnutzung pauschal nach der 1-Prozent-Regelung besteuert. Doch das kann richtig teuer werden. Besonders Unternehmer, die den Firmenwagen nur selten privat nutzen, profitieren vom Fahrtenbuch und können damit ordentlich Steuern sparen. Beispiel: Ein Unternehmer, nennen wir ihn Herrn Müller, hat einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro inklusive Zubehör. Angenommene Nutzungsdauer für den Wagen ist drei Jahre und die tatsächlich laufenden KfZKosten betragen 12.500 Euro im Jahr. Herr Müller ist mit dem Firmenwagen nur 15 Prozent privat unterwegs. Bei der 1-Prozent-Regelung wird der Entnahmewert für die angenommene Privatnutzung pauschal berechnet: 1 Prozent des Bruttolistenpreises – im Fall von Herrn Müller also 650 Euro monatlich – macht 7.800 Euro im Jahr. Und diese muss Herr Müller versteuern. Besser fährt Herr Müller mit Fahrtenbuch. Für die Berechnung sind zuerst zwei Punkte relevant: die Abschreibungskosten pro Jahr nach dem sogenannten linearen AfA-Satz (in diesem Fall 21.450 Euro) und die laufenden KfZ-Kosten von 12.500 Euro. Zusammengerechnet betragen die tatsächlich entstandenen Kosten für den Firmenwagen folglich 33.950 Euro. Das Fahrtenbuch belegt: Herr Müller nutzt den Firmenwagen zu 15 Prozent privat. Das entspricht einem Entnahmewert von 5.092,50 Euro, den Herr Müller versteuern muss. Fazit: Der zu versteuernde Entnahmewert nach der Fahrtenbuch-Methode ist 2.707,50 Euro geringer – Herr Müller muss für seinen Firmenwagen mit Fahrtenbuch also weniger Steuern zahlen. Die Steuerersparnis bei einem unterstellten Durchschnittssteuersatz von 40 % beträgt dann etwas über 1.000 Euro. Aber Vorsicht, ein Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß geführt werden. Deswegen eignen sich besonders vorgedruckte Fahrtenbücher wie die von Avery Zweckform. Alle wichtigen Eckpunkte sind vorgegeben, sodass nichts Wichtiges vergessen wird. Die Fahrtenbücher des Herstellers werden zudem regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft. Weitere Infos gibt es unter www.avery-zweckform.eu. Wichtig: Die Eintragungen müssen den Belegen entsprechen. Gute Nachrichten für alle, für die ein Firmenwagenwechsel ansteht: Hier ist der Umstieg von der 1-Prozent-Regelung zum Fahrtenbuch auch während des laufenden Kalenderjahres zulässig. Alle anderen müssen bis zum 1. Januar warten. Trotzdem: Die Geduld kann sich ordentlich auszahlen. Ein Fahrtenbuch lohnt sich für viele Firmenwagenfahrer. Foto: Avery Zweckform/akz-o Nummer 10/Woche 20/Seite: 28 Uns Dörper 13. Mai 2015 GESUNDHEIT AUS IHRER APOTHEKE ANZEIGE Nervöse Unruhe hat viele Gesichter Schlafstörungen, Ruhelosigkeit, Reizbarkeit ennen Sie das? Sie wälzen sich schlaflos von K einer Seite auf die andere und zum inneren Gleichgewicht und erholsamen Schlaf zurück. Das wird von höchster Instanz bekönnen die Gedanken nicht stätigt: Das Bundesinstitut für abschalten? Ursache ist nervöse Arzneimittel hat Lioran® speUnruhe, die entsteht, wenn ziell für die gezielte Behandwir immer wieder mit Stress, lung nervöser Unruhe und dedrückenden Sorgen oder zwi- ren Beschwerden zugelassen. schenmenschlichen Proble- Darauf vertrauen men bombardiert werden. Betroffene Jeder Mensch reagiert Bei nervöser Unruhe fehlt dem anders Körper GABA (Gamma-AminoNervöse Unruhe hat viele Ge- buttersäure). GABA ist der körsichter. Der Eine leidet unter pereigene Nerven-Schutzstoff innerer Anspannung und Ruhe- für den Stressabbau, der für losigkeit, der Andere wird von unsere natürliche innere AusBauch- und Magen-Beschwer- geglichenheit sorgt. Hier setzt den geplagt und den Näch- die einzigartige Wirkung von sten quälen Schlafstörungen, Lioran® die Passionsblume an, weil er abends nicht abschal- die den Körper gezielt anregt, ten kann. Doch keine Sorge: wieder ausreichend GABA beLioran® die Passionsblume führt reit zu stellen. Beschwerden Schlafstörungen sind oft die quälendste Beschwerde nervöser Unruhe. Experten warnen dennoch vor der Einnahme starker Schlafmittel, weil sie in die Abhängigkeit führen können. Die wahre Ursache des schlechten Schlafes beseitigt selbst das stärkste Schlafmittel nicht: Die nervöse Unruhe nervöser Unruhe wie die Schlafstörungen werden so schnell überwunden, weil wir Belastungen des Alltags besser verkraften. Die Universität Würzburg hat die Passionsblume schon 2011 zur Arzneipflanze des Jahres gewählt, weil ihr Wirkprofil einfach einmalig ist. gibt den hochwertigen Passionsblumen-Extrakt bereits innerhalb von 30 Minuten frei und beginnt, ihre entspannende, ausgleichende und angstlösende Wirkung zu entfalten. Für einen erholsamen Schlaf hat sich die Einnahme von zwei Kapseln eine Stunde vor dem Zu-Bett-Gehen beWirkt schnell, das spürt währt. Für die innere Ausman geglichenheit am Tag sorgen Die kleine grüne Lioran ®- je nach Bedarf ein bis drei Kapsel ist leicht zu schlucken, Lioran®-Kapseln. Lioran ® die Passionsblume. Wirkstoff: Passionsblumenkraut-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete: Nervöse Unruhezustände. Enthält Lactose. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Niehaus Pharma GmbH & Co. KG, 55218 Ingelheim. #%"' % !#" # " !" em!pf ehlung Unverb. Preis )#! $(! !! Gasteo# *$$ $! !" !!# $&'%!# # !(!!%#!# Nummer 10/Woche 20/Seite: 29 Uns Dörper 13. Mai 2015 Y888z88 8r ^y{ y 3 % 2 6 ) # % 15 ! , ) 4 _ 4 (AMByTLER (USS Marktreff, 23795 Negernbötel 14.05. 6ATERTAGS 'RILLEN mit Fassbier 0,3 l, 2,00 € 24.05. 0½NGSTSONNTAG Spanferkel mit Brot und Salaten satt von 11.00 - 15.00 Uhr Das famil freund ienTheaters liche p an der M ektakel üritz! pro Person 12,00 € Um Anmeldung wird gebeten Tel. 04551/94621 Heimat- und Bürgerzeitung - DIE GROE )NFORMATION WERBEMITTELZUSTELLUNG Freilichtbühne Waren (Müritz) 11. Juli bis 5. September Mittwoch bis Samstag 19.30 Uhr und Sonntag 17.00 Uhr Jetzt schon online buchen und pro Karte bis zu 2 € sparen unter: www.mueritz-saga.de/vorteilhaft Rufen Sie uns an: Tel. 0451Sie / 47 28 0 Rufen uns99an: Tel. 0451 / 47 99 28 0 Ihr persönlicher Berater: Birger Henning Berater: Ihr persönlicher Birger Henning www.walter-werbung.de www.walter-werbung.de Das ganze Jahr für Dasunterwegs! ganze Jahr für Sie Sie unterwegs! 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Mai 2015 Fotos: Bilderbox HANDWERKER von A bis Z Trockenbau: Rasch und effizient Wochenlange Arbeiten müssen Hausbesitzer heute bei dem Einbau einer Flächenheizung nicht mehr befürchten: Spezielle Trockenbausysteme ermöglichen den Einbau einer Flächenheizung im Rekordtempo. Die Umrüstung ist denkbar einfach: Die Heizungsrohre sind in die Elemente bereits integriert. Der Handwerker hat lediglich eine solide Unterkonstruktion an Wand oder Decke anzubringen und kann darauf Systeme direkt befestigen. Anschließend Ulrich Kannecht wird noch verfugt, danach kann die Wand mit Fliesen versehen oder tapeziert werden. Der Umstieg auf eine Flächenheizung spart bares Geld: Die Systeme benötigen geringere Vorlauftemperaturen als Radiatoren und verbrauchen somit auch weniger Heizenergie. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Strahlungswärme als besonders angenehm empfunden wird. Unter www.uponor.de/renovis gibt es mehr Informationen zu dem Renovierungssystem im Trockenbau. Foto: djd/Uponor GmbH Maurer- u. Betonbauermeister Kannecht Bau Neuengörser Straße 2 23795 Weede/Söhren Tel.: 0 45 53/ 99 64 44 Fax: 0 45 53/ 9 96 48 95 Mobil: 0173/1 37 33 94 Solar- und Photovoltaik ').)#3"..3)%"+.)#3+-.)# Ihr neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Bad Segeberg I Zuständig für Teilbereiche der Stadt Segeberg, Gemeinden Garbek/Wensin, Groß & Klein Rönnau, Hamdorf, Krems II, Quaal, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Stipsdorf, Strenglin, Pronstorf, Travenhorst, Warder und Wardersee Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bäder und Heizung * $%('%)& 4!"+(%-!"")3"%2.)#(%-1,-"( .-%)"+-+ '"%)5)). ///!$"%2.)#&'%)&!" *%' "'0 Schulkoppel 21 · 23779 Neukirchen Tel. 0 43 65/ 97 92 70 · Fax 0 43 65/ 97 91 95 [email protected] Nummer 10/Woche 20/Seite: 31 Uns Dörper 13. Mai 2015 tLPNQFUFOU tSFHJPOBM tJOEJWJEVFMM tQàOLUMJDI tTDIOFMM tHàOTUJH #BVFOt8PIOFOt.PEFSOJTJFSFO Unsere Öffnungszeiten: März - Oktober Mo. - Fr. 7.30-17.00 Uhr 23684 Scharbeutz, OT Schulendorf Samstag 8.00-14.00 Uhr Direkt an der L 309 Abfahrt Wulfsdorf November - Februar Mo. - Fr. 7.30-16.30 Uhr Telefon 04524-71 50 Samstag 8.00-12.00 Uhr Telefax 04524-71 61 Bau- und Montageservice Landau Fenster und Türen Ralf Landau [email protected] GUT KATTENHÖHLEN Wir entsorgen zu kleinen Preisen: Gartenabfälle, Baum- und Strauchschnitt, Stubben und andere organische Stoffe Sie erhalten bei uns: Kompost, Komposterde, Rindenmulch, Holzhackschnitzel in TMPQualität, Containergestellung für Gartenabfälle Büro: 04506/189996 Mobil: 0172/7072913 Fax: 04506/1889395 Am Sportplatz 4 23619 Mönkhagen www.bau-und-montageservice-landau.de www.erdreich.org Lieferung und Montage: FERIENPARK LENZ AM PLAUER SEE Neues vom Ferienpark LENZ am Plauer See Dichte Wälder, weite Seen und unendlich viel Natur - inmitten des Herzens der Mecklenburgischen Seenplatte entsteht derzeit ein unvergleichliches Projekt. Der eingezogene Frühling lässt den Baufortschritt am Ferienpark Lenz sichtbar werden. Die ersten Häuser sind fertig gestellt und mit viel Liebe eingerichtet worden. Die Außenanlagen erstrahlen in freundlichem Grün und laden mit ihrer regionalen Bepflanzung zum Verweilen ein. Der Hafen, der naturbelassene Strand und die Gastronomie warten auf ihre Gäste, die sich nicht lange bitten lassen und schon zahlreich ihre Ferien gebucht haben. Die noch ausstehenden Bauarbeiten werden mit großer Rücksicht auf die Erholungssuchenden weitergeführt. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, eines der 42 großzügigen Grundstücke zu erwerben, um dort selbst ein hochwertiges Ferienhaus zu errichten. Kontaktdaten zum Bauprojekt: Ferienpark Lenz am Plauer See, Andreas Grzibek, Hans-Joachim Groß Tel. 039931/57931 o. 0171/9715740, www.ferienpark-lenz.de Buchungsanfragen: Ferienkontor-MV, Tel. 0178/5319513, www.ferienkontor-mv.de • Fenster und Türen • Tischlerarbeiten • Rollladen Innenausbau • Sicht und Bodenverlegung • Sonnenschutz • Plissees • Splitterschutzfolie Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort! Bau- und Montageservice Landau stellt sich vor: Anzeige Wir sind ein kleiner Tischlerbetrieb mit festem Kundenstamm. Wir begleiten unseren Kunden durch ihr Bauvorhaben. Zuverlässig und unkompliziert. Wir montieren und reparieren. Zu unseren Tätigkeiten gehören die Montage sämtlicher Elemente am Haus. Dazu gehören zum Beispiel Fenster, Türen, Innenausbau, Bodenlegearbeiten, Plissees, Rollladen und Insektenschutz nach Maß. Auch Vordächer und Terrassen aus Holz sind ein Teil unseres Aufgabenbereichs. Wir kommen gerne zu Ihnen und besprechen alles individuell und unverbindlich. Wir sind regional und überregional für unsere Kunden unterwegs. Sommeraktion bis 15. Juni 2015 20% Rabatt auf alles. Kontakt: Am Sportplatz 4 23619 Mönkhagen Tel. 0172 / 7072913 Büro: 04506/189996 Fax: 04506/1889395 [email protected] HYbÓRUbQdU^ÓDYUÓWUb^ Nummer 10/Woche 20/Seite: 32 Uns Dörper 13. Mai 2015 Y888z88 8r ^y{ y 3 % 2 6 ) # % 15 ! , ) 4 _ 4 Zimmerei & Holzbau Willi Ulverich Ihr Partner in Sachen Holz seit über 20 Jahren %UTINERæ3TRææsææ,IETHKATEN 4ELEFONææsæ-OBILææ ... weil Holz den t! Fachmann brauch sæ(OLZHAUSBAUæsæ%RRICHTENæVONæ$ACHSTÔHLEN sæ#ARPORTS7INTERGÜRTEN sæ&ACHWERKKONSTRUKTION sæ!LTBAUSANIERUNGæsæ$ACHDECKUNG Löwen Apotheke und Löwen Sanitätshaus Ihre Partner für Gesundheit in Bad Segeberg unser Service: Hausbesuche· Lieferung frei Haus Rezeptservice u. v. m. 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