W_Bekanntmachungen KW 8-2016_Layout 1

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wetter (Hessen)
WETTERANER BOTE
Freitag, 26.2.2016 · Nr. 8
Amönau · Mellnau · Niederwetter · Oberndorf · Oberrosphe · Todenhausen · Treisbach · Unterrosphe · Warzenbach · Wetter
Jugendförderung
Schulstr. 1 · 35083 Wetter
Tel. 0 64 23/78 77
Jugendsammelwoche 2016
Die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD, Liste 2 zur Kommunalwahl 2016 stellen sich vor und stehen für alle Fragen
zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen zu uns zu kommen! Beginn ist überall immer um 19:00 Uhr!!
Tag
Datum
Donnerstag, 25.02.
Freitag,
26.02.
Mittwoch, 02.03.
Freitag,
04.03.
Versammlungsort
Niederwetter, Dorfgemeinschaftshaus
Oberndorf, Dorfgemeinschaftshaus
Mellnau, Kuckuckshütte
Treisbach, Burschenschaft
Und immer jeden Samstag, also am 27.2. und am 5.3. der
Wahlstand in der Kernstadt (Paketstation) von 10 bis 13 Uhr.
Die Jugendsammelwoche des Hessischen Jugendrings findet in diesem Jahr vom 11. März bis 21. März 2016 statt.
Sammeln können alle Jugendgruppen von Vereinen, Feuerwehr
oder Kirche und alle Jugendclubs.
Von den gesammelten Beträgen erhält der Hessische Jugendring
30% zur Förderung der Jugendarbeit und für die Organisation der
Jugendsammelwoche. 70% des gesammelten Geldes verbleibt bei
den Jugendgruppen und kann für Fahrten, Freizeiten oder Anschaffungen für die Gruppe verwendet werden. Somit ist die Jugendsammelwoche eine gute Gelegenheit für alle Jugendgruppen ihre Kasse
zu füllen und sich so den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen.
Vertreter der Gruppen aus Wetter und Stadtteilen, die an der Jugendsammelwoche teilnehmen möchten, treffen sich am
Mittwoch, dem 2.3.2016 um 18.00 Uhr
mit Janine Uhlenbrock (Jugendförderung Nordkreis) im Seminarraum des Jugendclub „Bullenstall“ (1.Stock), Dörnertsgasse 21 in
Wetter. Dort werden die Sammellisten und –ausweise ausgegeben
und die Sammelbezirke eingeteilt.
Wir hoffen, dass viele Jugendgruppen die Gelegenheit nutzen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Jugendförderung
Nordkreis. Unsere Sprechzeiten sind Montag-Freitag von 10.00 –
12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 16.30 Uhr. Tel. 0 64 23/82-38
www.spd-wetter.com
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Angebote vom 25.2. bis 27.2.16
Schweinerücken
Hausmacher Mettwurst Schwälmer Art,
rauchfrisch oder abgehangen
Gorgonzola, Holl. Edelpilzkäse
Wurstsalat, eigene Herstellung
Kartoffelbrot
Leerdammer Feine Scheiben, 100 g Packung
45% Fett i. Tr.
Erdbeeren Italien 400 g Schale, Klasse 1
Kopfsalat Belgien, Klasse 1
Kiwi Italien, Klasse 1
kg
4,99 €
100 g
100 g
100 g
Stück
0,89 €
0,99 €
0,69 €
1,49 €
Packung
Schale
Kopf
Stück
1,49 €
2,22 €
1,00 €
0,20 €
Lauchzwiebeln Italien, Klasse 1
Radieschen Italien, Klasse 1
Justus Mineralwasser oder Limonade
12 x 0,75 Liter-Glas-Fl.-Kasten
Müller Apfelwein
20 x 0,33 Liter-Glas-Fl.-Kasten
Bund
Bund
0,40 €
0,40 €
2,49 €
zzgl. Pfand 3,30 Euro
8,99 €
zzgl. Pfand 3,10 Euro
Menüplan vom 27.2. bis 4.3.16
Samstag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Sparnferkel
Schaschlik mit Reis
Schnitzeltag
Leberkäs mit Bratkartoffeln
Bratwurst, Sauerkraut, Kartoffelpüree
Wellfleisch
100 g
Seelachs mit Kartoffelgratin
von
6 bis 24 Uhr
www.rewe-wetter.de
5,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
0,89 €
4,50 €
Für Druckfehler
keine Haftung.
Wetter ist uns wichtig!
Arbeitskreise:
Wohlfühlpakete: Für Jung & Alt! Wir freuen uns auf Sie!
Sie sind jederzeit herzlich eingeladen!
Kernstadt UND Verkehr
am Do., 10.03.2016 ab 20 Uhr
Stadthalle, Konferenzzimmer
Themenschwerpunkt: Bruchparkplatz, Stadtmarketing und
Verkehrsprojekte
Ansprechpartner: Harald Althaus, Richard Heß,
Ulf Geisel und Martin Krieger
Wirtschaft, Freizeit und Tourismus UND
Soziales Stadtgefüge und Ehrenamt
am Di., 29.3.2016 ab 20 Uhr, „Zum Alten Fritz”
Ansprechpartner: Astrid Wagner,
Dr. Wolfgang Engelhardt und Franz Mehring
Wohlfühlpakete: Für Jung & Alt! Wir freuen uns auf Sie!
Bücherwürfel geöffnet, täglich von 8-19 Uhr
Nehmen - Tauschen - Bringen
Gemeinsam Schmeckt es besser
am Do., 17.3.2016, 11:30 Uhr
im „La Dolce Vita“, Fuhrstraße 52
Putengeschnetzeltes mit Spätzle
Telef. Anmeldungen bis 15.3. bei: Brigitte Adler-Zaffke,
1894 - Hannelore Rothe, 4315 oder Andrea Stark, 82-37
„Wettersche Frühstücksrunde“
erstmals am Fr. 11.3.2016 ab 9:00 Uhr,
treffen wir uns zum Frühstück im „Roxanas Corner“ in
Wetter Anmeldungen bis Mittwoch vor dem Frühstück bei:
Andrea Stark -82 37 (vormittags) Hannelore Rothe -43 15
Brigitte Adler-Zaffke -18 94
Termine März 2016
Senioren
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2
Katharina
Beilborn
geb. Linker
1. 2. 2016
D
A
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K
S
A
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G
Es ist schwer den geliebten
Menschen zu verlieren, doch
es ist gut zu wissen, wie viele
sie gern hatten.
Herzlichen Dank allen, die mit
uns Abschied nahmen.
Ein besonderer Dank gilt
Frau Pfarrerin Ruppert-Golin
und dem Bestattungsinstitut
Orthwein.
Im Namen aller Angehörigen
Unterrosphe, im Februar 2016
Beerdigungsinstitut
DÖRR
Familienunternehmen seit 1952
Johanna Bussang
Frankenberger Str. 11
35083 Wetter (Hessen)
Tel.: 0 64 23/76 34
Rat & Hilfe im Trauerfall
3
Aus dem Rathaus
Martin Schneider, Polizeioberkommissar, Schutzmann vor Ort für
die Gemeinden Cölbe, Lahntal, Münchhausen und die Stadt Wetter/Hessen, Tel.: 06421 – 881414 Fax: 06421 – 881440
Aktuelles aus dem Rathaus
Einladung zur Jahresmitgliederversammlung
des Kreisbauernverbandes
Marburg-Kirchhain-Biedenkopf e.V.
Müllabfuhr 29.2. – 6.3.2016
Kernstadt
Amönau
Der Kreisbauernverband lädt alle Mitglieder zur Jahresmitgliederversammlung in das Bürgerhaus Weimar-Roth ein. Die Versammlung ist am Samstag, dem 5. März 2016 und beginnt um 9.30 Uhr.
Herr Dr. G. Lißmann (Dezernatsleiter Landwirtschaft beim Regierungspräsidium Kassel) referiert zum Thema: „Wachsende Weltbevölkerung erfordert konsequenten Schutz der Agrarflächen“
Mellnau
Niederwetter
Schiedsamt
Oberndorf
Oberrosphe/
Unterrosphe
Todenhausen
Schiedsamt Wetter - Streitschlichtung
Am Montag, dem 29. Februar 2016 keine Sprechstunde.
Nächste Sprechstunde am Montag, dem 7. März 2016
von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr im Rathaus Zimmer 42
Treisbach
Schutzmann
Warzenbach
Sprechzeiten beim Schutzmann vor Ort
Sachbücher
Harvard, Christian
Bausenwein, Christoph
Hauner, Dagmar
Marr-Bieger, Lore
Hörbücher / u.a.
Arden, William
Stangerl, Peter
Mai, Manfred
Restmüll R1
Biotonne
Restmüll R1
Biotonne
Gelbe Tonne
Restmüll R1
Biotonne
Montag
Mittwoch
Montag
Dienstag
Donnerstag
Montag
Dienstag
29.2.2016
2.3.2016
29.2.2016
1.3.2016
3.3.2016
29.2.2016
1.3.2016
Stellenausschreibung
Beim Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) ist zum nächst möglichen
Zeitpunkt im Fachbereich 2 die Stelle
einer / eines Verwaltungsfachangestellten
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Allgemeine Tätigkeiten des Fachdienstes Bürgerbüro
- Melde-/Gewerbewesen
- Passwesen - Fischereischeine
- Fundbüro
- Wahlen (Führung Wählerverzeichnisse)
• Vertretungstätigkeiten Ordnungswidrigkeiten
(Verwarngeld-Verfahren ruhender und fließender Verkehr)
• Straßenverkehrsbehörde
• Koordination der Flüchtlingsunterbringung
Ihr Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r
oder vergleichbare Qualifikation
- Fähigkeit zur selbstständigen und sorgfältigen Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- sichere Anwendung der gängigen Office-Programme
Sollten wir Ihr Interesse an der Stelle geweckt haben, freuen wir uns
über Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet, deswegen sind Bewerbungen von
Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Teilung dieser Vollzeitstelle
ist grundsätzlich möglich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. März 2016 an den
Magistrat der Stadt Wetter (Hessen)
Fachdienst Personalservice, Marktplatz 1, 35083 Wetter (Hessen)
Aus Kostengründen werden Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet, daher reichen Sie diese bitte nur in Kopie und unter Verzicht
auf den Einsatz von Bewerbungsmappen, Plastikheftern und Folien
ein oder legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens bei uns und werden danach vernichtet.
Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen)
gez. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister
Neues aus der Bücherei
Nordqvist, Sven
Ingelman-Sundberg, Cath.
Vreeswijk, Helen
2.3.2016
29.2.2016
1.3.2016
3.3.2016
29.2.2016
1.3.2016
2.3.2016
29.2.2016
1.3.2016
1.3.2016
Bekanntmachungen
In dringenden Fällen ist die Polizei über den NOTRUF 110 oder
bei Fragen unter der Rufnummer 06421/4060 zu erreichen.
Kinder- u. Jugendliteratur
Hämmerle, Susa
Mittwoch
Montag
Dienstag
Donnerstag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Montag
Dienstag
Dienstag
Alle Angaben sind ohne Gewähr – es gelten die Abfuhrdaten in dem
Abfuhrkalender für den jeweiligen Stadtteil!
Sprechzeit im März:
Donnerstags, 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
im Bürgerbüro.
Belletristik
Archer, Jeffrey
Falk, Rita
Kulin, Ayse
Safier, David
Biotonne
Restmüll R1
Biotonne
Gelbe Tonne
Restmüll R1
Papiertonne
Biotonne
Restmüll R1
Biotonne
Restmüll R1
Das letzte Plädoyer
Hannes
Der schmale Pfad
Mieses Karma hoch 2
Heut gehen wir ins
Krankenhaus
Schnürsenkel und Schleifen
Wir fangen gerade erst an
Chatroom-Falle
Tiere der Savanne Löwe, Elefant und Krokodil
Das Fußballbuch
Das große Kochbuch
für Diabetiker
Kroatien, Küste und Inseln
Die drei ??? Kids –
Invasion der Fliegen
Der Karneval der Tiere
Krimigeschichten &
Polizeigeschichten
Zeitschriften
Testheft der Stiftung Warentest / Photon / Bild der Wissenschaft / Finanztest
Öffnungszeiten:
Dienstag + Donnerstag: 9.00 – 12.45 Uhr + 13.45 – 17.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 13.15 Uhr Tel: 0 64 23/54 14 46
(Die Stadtbibliothek befindet sich gegenüber der Wollenbergschule, Weinstr. 11)
4
Kommunalwahlen am 6. März 2016
§2
Verwaltung des Friedhofes
Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt dem Magistrat, im folgenden
Friedhofsverwaltung genannt.
§3
Friedhofszweck und Bestattungsberechtigte
1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber
im Andenken an die Verstorbenen.
2) Gestattet ist die Bestattung folgender Personen:
a) die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der
Stadt Wetter (Hessen) bzw. des Stadtteils waren oder
b) die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder
c) die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf
einem Friedhof außerhalb der Stadt Wetter (Hessen) beigesetzt
werden oder
d) die frühere Einwohnerinnen und Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
außerhalb der Stadt Wetter (Hessen) gelebt haben oder
e) totgeborene Kinder vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats und Föten auf Wunsch einer oder eines
Angehörigen.
Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Wetter (Hessen) waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Stadtteils, in dem sie zuletzt
ihren Wohnsitz hatten.
3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung
der Zustimmung besteht nicht.
§4
Friedhofskommission
Es können Friedhofskommissionen gem. § 72 HGO gebildet werden. Die Friedhofskommission besteht aus der Ortsvorsteherin/dem
Ortsvorsteher, zwei weiteren Ortsbeiratsmitgliedern und drei Kirchenvorstandsmitgliedern. Die/der Vorsitzende der Friedhofskommission ist die/der Ortsvorsteher/in. Bei Stimmgleichheit
entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Kommission hat
nur beratende Funktion.
Sofern kein Ortsbeirat besteht oder vom Kirchenvorstand keine
Mitglieder entsandt werden, kann die Friedhofskommission gem. §
72 HGO auch aus sachkundigen Bürgern bestehen.
§5
Schließung und Entwidmung
1) Ein Friedhof und Friedhofsteile können geschlossen oder entwidmet werden.
2) Durch die Schließung sind weitere Bestattungen nicht möglich.
Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die Entwidmung ist erst mit Wirkung
von dem Zeitpunkt an zulässig, zu dem sämtliche Ruhefristen der
auf dem Friedhof vorgenommenen Beisetzungen abgelaufen sind.
3) Die Schließung und Entwidmung sind öffentlich bekannt zu machen.
Einschränkung des Dienstbetriebes vom 7.3.2016 bis 9.3.2016
Für die Auszählung der Personenstimmen wurden Auszählungswahlvorstände gebildet, in die ausschließlich städtische Bedienstete
berufen wurden.
Wie bei der letzten Kommunalwahl haben wir vorsorglich wieder 3
Tage zum Auszählen der Stimmen eingeplant, hoffen aber das Ergebnis vorher ermitteln zu können.
Vom Montag, dem 7.3.2016 bis Mittwoch, dem 9.3.2016 müssen
daher die normalen Dienstleistungen der Verwaltung zurückgefahren werden.
Manche Abteilungen der Verwaltung sind nicht, andere nur eingeschränkt erreichbar. Wir haben jeweils am Vormittag eine Art Notdienst eingerichtet.
Sie erreichen Mitarbeiter im Bürgerbüro, in der Stadtkasse und im
Bauamt.
Auch innerhalb dieser Bereiche werden Sie die üblichen Dienstleistungen nur eingeschränkt oder gar nicht in Anspruch nehmen können.
Für Notfälle (Sterbefälle) wird außerdem auch das Standesamt vormittags erreichbar sein.
Wenn Sie an diesen Tagen Dienstleistungen in Anspruch nehmen
müssen, sollten Sie zunächst das Bürgerbüro im Erdgeschoss ansteuern. Im Bürgerbüro wird Ihnen weiter geholfen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Anordnung.
gez. Spanka, Bürgermeister
Stadt Wetter
Fachbereich II
Ordnungsamt
Amtliche Bekanntmachung
Abbrennen von Osterfeuern
Das Feuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Wetter, Rathaus Marktplatz 1, 35083 Wetter (Hessen) Zimmer Nr. 14 (Ordnungsbehörde),
bis spätestens
15. März 2016
schriftlich anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können
nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Meldevordruck ist im Bürgerbüro des Rathauses sowie bei den
Verwaltungsaußenstellen erhältlich.
Weiterhin steht der Vordruck direkt auf der Homepage der Stadt
Wetter unter www.wetter-hessen.de zur Verfügung und kann nach
dem Ausfüllen direkt per E-Mail an die Ordnungsbehörde ([email protected]) gesandt werden.
Die Antragsteller erhalten durch die Ordnungsbehörde eine schriftliche Bestätigung ihrer Anzeige, die zum Abbrennen des Feuers berechtigt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das das Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 06423-8251 zur Verfügung.
gez. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister
Satzungsrecht
Stadt Wetter (Hessen)
II. Ordnungsvorschriften
§6
Öffnungszeiten
1) Der Friedhof ist während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.
2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder einzelner
Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
§7
Verhalten auf dem Friedhof
1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind
zu befolgen.
2) Kinder unter sechs Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
und auf Verantwortung der Erwachsenen betreten.
3) Auf dem Friedhof ist in besonderem Maße nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und
Rollstühle ausgenommen, zu befahren,
b) Waren aller Art – insbesondere Kränze und Blumen –
und gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung
Arbeit auszuführen,
d) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig
zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen,
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen
abzulagern,
Az. 020-00-726
Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen)
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung
der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBI. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBI. 1 S. 158, 188) i.V.m. § 2
Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom
05.07.2007 (GVBI. 1 S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom
02.02.2013 (GVBI. 1 S. 42) hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Wetter (Hessen) in der Sitzung vom 16.02.2016 für die
Friedhöfe der Stadt Wetter (Hessen) folgende
Friedhofssatzung
beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Friedhofssatzung gilt für die nachstehend
höfe der Stadt Wetter (Hessen):
a) Amönau
b) Mellnau
d) Oberndorf
e) Oberrosphe
g) Treisbach
h) Unterrosphe
j) Wetter (Kernstadt)
genannten Friedc) Niederwetter
f) Todenhausen
i) Warzenbach
5
Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines oder
einer Todesbescheinigung in die Leichenhalle des Friedhofs oder
eine sonstige am Begräbnisort verfügbare öffentliche Leichenhalle
gebracht werden. Als öffentliche Leichenhallen gelten auch die Leichenhallen von Krematorien, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und pathologischen sowie rechtsmedizinischen Instituten.
3) Leichen sind in verschlossenen Särgen in die Leichenhalle zu verbringen. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Die Särge
dürfen nicht aus Metall, Kunststoff oder sonstigen schwer vergänglichen Stoffen hergestellt werden.
4) Die Särge werden spätestens 15 Minuten vor Beginn der Trauerfeier bzw. der Bestattungszeit geschlossen und dürfen nicht mehr
geöffnet werden. § 18 Abs. 2 Friedhofs- und Bestattungsgesetz bleibt
unberührt. Bis dahin können die Angehörigen den Leichnam, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen,
nach vorausgegangener Absprache mit der Friedhofsverwaltung
sehen.
5) Die Stadt Wetter (Hessen) haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, die den Leichen beigegeben worden sind.
6) Trauerfeiern können in der Friedhofskapelle, am Grab oder an
einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
7) Der Transport des Sarges zur Grabstätte erfolgt ausschließlich
durch das Friedhofspersonal bzw. die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines beauftragten Beerdigungsinstituts, sofern dies nicht im
Rahmen der Nachbarschaftshilfe geschieht.
§ 11
Grabstätte und Ruhefrist
1) Die Gräber werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch
Beauftragte der Friedhofsverwaltung ausgehoben, geöffnet und geschlossen, sofern dies nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geschieht.
2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Sargoberkante mindestens 0,90 m, bis zur Urnenoberkante mindestens 0,50 m.
3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben
Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind
diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes
zu verlegen.
4) Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt
für Leichen 30 Jahre und Aschen 20 Jahre.
§ 12
Totenruhe und Umbettung
1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet
sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur auf Antrag und bei
Vorliegen eines besonderen Grundes erteilt werden. Umbettungen
aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere
Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Stadt
Wetter (Hessen) nicht zulässig.
3) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung bzw.
durch von ihr Beauftragte durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung
bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
4) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller zu tragen.
g) den Friedhof und seine Einrichtung und Anlage zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen,
Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten,
h) zu lärmen, zu spielen und zu rauchen,
i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde und
j) das Aufstellen von privaten Ruhebänken.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit
dem Zwecke des Friedhofs und der Satzung vereinbar sind.
§8
Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
1) Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof (insbesondere Steinmetze, Steinbildhauer, Gärtner, Bestatter, Tischler) bedürfen, soweit nicht Arbeiten im Auftrag der Friedhofsverwaltung
durchgeführt werden, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
2) Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die
a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht
zuverlässig sind und
b) diese Friedhofsordnung durch Unterschrift für alle
einschlägigen Arbeiten als verbindlich anerkannt haben.
Über den Antrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen entschieden. Mit Ablauf dieser
Frist gilt die Zulassung als erteilt.
3) Die gewerblichen Tätigkeiten müssen mit dem Friedhofszweck
vereinbar sein und dürfen Bestattungsfeierlichkeiten nicht stören.
4) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung davon abhängig machen, dass die Antragstellerin oder der Antragssteller einen für die
Ausführung ihrer oder seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.
5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte, die bei der Ausführung aller Arbeiten auf dem Friedhof mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Die Berechtigungskarte wird antragsgemäß für ein oder fünf Kalenderjahr/e ausgestellt. Eine einmalige Zulassung ist möglich.
6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofsordnung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle
Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit
einer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.
7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags
innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind
frühestens um 7:00 Uhr aufzunehmen und eine halbe Stunde vor
Schließung des Friedhofs, spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. Die
Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.
8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien
dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung
genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den
Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden.
9) Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen
diese Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann
die Friedhofsverwaltung die Zulassung nach schriftlicher Mahnung
auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
IV. Grabstätten
§9
Bestattung
1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
anzumelden.
2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte
beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.
3) Ort und Zeit der Bestattung werden durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Dabei werden Wünsche der für die Bestattung sorgepflichtigen Personen nach Möglichkeit berücksichtigt.
4) Bestattungen finden von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00
Uhr bis 17:00 Uhr statt. In begründeten Fällen sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gebührenpflichtige Ausnahmen zulässig.
§ 10
Nutzung der Leichenhalle
1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung
betreten werden.
2) Leichen müssen spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des
§ 13
Grabarten
1) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur
Verfügung gestellt:
a) Reihengrabstätten,
b) Reihenrasengrabstätten (nicht in Wetter (Kernstadt) und
Niederwetter)
c) Wahlgrabstätten,
ca) Tiefengräber/Grabkammern (nur auf dem Friedhof Wetter
(Kernstadt))
cb) Doppelgräber (nicht in Amönau, Treisbach, Warzenbach
und Wetter (Kernstadt))
d) Urnenreihengrabstätten,
da) Urnenreihenrasengrabstätten (nicht in Oberndorf und
Todenhausen)
db) anonyme Urnengrabstätten
e) Urnenwahlgrabstätten
2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an
einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
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3) Die Beisetzung in Urnen und Aschekapseln aus nicht verrottbaren Material ist nicht gestattet.
§ 14
Nutzungsrechte an Grabstätten
1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe dieser
Friedhofssatzung begründet werden. Sie sind öffentlich-rechtlicher
Natur. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.
2) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über die Verwaltung oder Gestaltung einer Grabstätte oder
eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung bis zur gütlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über diese
Streitigkeiten die erforderlichen vorläufigen Regelungen treffen.
3) Die Vergabe von Nutzungsrechten wird abhängig gemacht von der
schriftlichen Anerkennung dieser Satzung.
4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Die oder der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Beisetzung nach seinem Ableben sowie im Falle des Erwerbs einer
mehrstelligen Wahlgrabstätte das Recht auf Beisetzung ihrer oder seiner verstorbenen Angehörigen in dem Wahlgrab. Angehörige im
Sinne dieser Bestimmung sind:
a) Ehegatten,
b) Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
c) Verwandte auf- und absteigender Linie, angenommene Kinder
und Geschwister,
d) Ehegatten und Lebenspartner der unter Abs. 4 Nr. 3
bezeichneten Personen.
Die Beisetzung anderer Personen in dem Wahlgrab bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung.
5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zu Anlage und
Pflege der Grabstätten. Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften
entsprechend angelegt oder länger als ein Jahr in der Unterhaltung
vernachlässigt, so ist der/die Nutzungsberechtigte unter Fristsetzung
zur Beseitigung der Mängel schriftlich aufzufordern. Ist der/die Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung.
6) Kommt der/die Nutzungsberechtigte der Aufforderung nicht
nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte in dem erforderlichen Umfang abräumen, einebnen und begrünen lassen. Abgeräumte Grabaufbauten fallen in die Verfügungsgewalt der
Friedhofsverwaltung. Etwaige Entschädigungsansprüche verjähren
innerhalb von 3 Jahren.
7) Nutzungsberechtigte haben der Friedhofsverwaltung jede Änderung ihrer Anschrift sowie Übertragung der Nutzungsrechte mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die aus der
Unterlassung einer solchen Mitteilung entstehen, ist die Friedhofsträgerin nicht ersatzpflichtig.
8) Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung und nur auf Angehörige im Sinne
des § 14 Abs. 4 übertragen werden.
9) Die Erwerberin oder der Erwerber einer Wahlgrabstätte soll für
den Fall ihres oder seines Ablebens ihre Nachfolgerin oder seinen
Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Diese oder dieser ist aus
dem in § 14 Abs. 4 aufgeführten Personenkreis zu benennen. Wird
keine Regelung getroffen oder verzichtet eine bestimmte Person, so
geht das Nutzungsrecht in der in § 14 Abs. 4 genannten Reihenfolge
auf die Angehörigen der verstorbenen Erwerberin oder des verstorbenen Erwerbers über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils
die oder der Älteste nutzungsberechtigt, auf den das Nutzungsrecht
früher übergegangen war.
Jede Person, auf die ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung auf das Nutzungsrecht
verzichten.
10) Das Recht auf Beisetzung in einer Wahlgrabstätte läuft mit der
Nutzungszeit ab. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung jedoch nur stattfinden, wenn die Ruhefrist für diese Beisetzung die Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht wiedererworben
bzw. mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist für diese
Beisetzung verlängert worden ist.
11) Das Nutzungsrecht kann entzogen werden, wenn die in der Friedhofsgebührenordnung festgesetzten Gebühren nicht entrichtet werden.
12) Ein Anspruch auf Verleihung und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an bestimmten Grabstätten oder auf Unveränderlichkeit der
Umgebung besteht nicht.
13) Den Auftrag zum Ausheben und Schließen des Grabes erteilt die
Friedhofsverwaltung, sofern dies nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geschieht. Die auszuhebenden Gräber werden auf den
Stadtteilen durch die Verwaltungsaußenstellenleiter/innen gekennzeichnet.
14) Arbeiten, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durchgeführt
werden, sind unter Beachtung der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sorgfältig auszuführen.
Die Stadt Wetter (Hessen) schließt in diesen Fällen jegliche Haftung
aus.
§ 15
Verlegung von Grabstätten
Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Rechts kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen. Die Leichen oder Aschenreste sind in diesen Fällen in eine andere Grabstätte gleicher Art
umzubetten. Grabmale und sonstige Grabausstattungen sind umzusetzen. Die Kosten der Maßnahme trägt die/der Veranlasser/in.
§ 16
Definition der Grabarten
1) Reihengrabstätten
a) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Beerdigungsfall zur
Sargbestattung der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist
von 30 Jahren abgegeben werden. Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
b) Bei Erdbeisetzung darf jedem Grab grundsätzlich nur eine Leiche
beigesetzt werden. Es kann gestattet werden, eine Mutter mit einem
gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig
verstorbene Kinder bis zu 5 Jahren in einem Grab zu bestatten. Eine
Beisetzung der Asche von Angehörigen auf belegten Reihengräbern
ist bis zu 10 Jahren nach der erfolgten Erdbestattung möglich. Die
Anzahl der Aschen, die zusätzlich beigesetzt werden können, ist auf
eine Asche je Reihengrab beschränkt.
c) Größe der Reihengrabstätten für Erwachsene: Länge 2,20 m,
Breite 1,00 m
d) Größe der Kindergrabstätten für Kinder bis zu 5 Jahren: Länge
1,50 m, Breite 0,90 m
Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen derselben erfolgt
durch die Stadt Wetter nach Ablauf der Ruhefrist. Der Ablauf der
Ruhefrist wird öffentlich bekannt gegeben.
Reihendoppelgrabstätten
a) Reihendoppelgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen,
die im Beerdigungsfall der Reihe nach für 2 Grabstellen für die
Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren abgegeben werden.
Überschreitet bei Bestattungen die Ruhefrist das noch laufende
Nutzungsrecht, so ist zur Wahrung der Ruhefrist das Nutzungsrecht
um den notwendigen Zeitraum zu verlängern.
Reihendoppelgrabstätten können nur abgegeben werden, wenn die
Zweitgrabstelle von einer Person belegt werden soll, die im Zeitpunkt des Todes des Erstbelegers das Alter von 65 Jahren erreicht
hat. Über Ausnahmen entscheidet die Friedhofskommission.
In einem Reihendoppelgrab dürfen der Nutzungsberechtigte und
die Angehörigen gem. § 14 Abs. 4 des zuerst in der Grabstätte Beigesetzten bestattet werden.
b) Größe der Reihendoppelgrabstätten: Länge 2,20 m, Breite 2,20 m
2) Reihenrasengrabstätten
a)Reihenrasengrabstätten sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die im Beerdigungsfall der Reihe nach einzeln für die Dauer
der Ruhefrist von 30 Jahren abgegeben werden.
Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Das Ablaufen der Ruhefrist wird ggf.
durch die Friedhofsverwaltung bekannt gegeben.
b) Auf einem Reihenrasengrab darf keine Einfassung gesetzt werden. Das Grabmal mit einer Größe von max. 0,40 m Länge x 0,40 m
Breite wird ebenerdig in den Boden eingelassen. Das Grabmal ist
in der Mitte der oberen Hälfte der Grabstätte zu platzieren. Eine
Bepflanzung der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten ist
nicht erlaubt. Die Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung
angelegt, mit Gras eingesät, während der Dauer des Nutzungsrechts
durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und nach Ablauf des Nutzungsrechts abgeräumt und eingeebnet. Das Aufstellen von Schalen
und Ablegen von Blumen ist nicht erlaubt.
c) Größe der Reihenrasengrabstätten:
Für Erwachsene und Kinder Länge 2,20 m, Breite 1,00 m
3) Wahlgrabstätten (Grabkammern/Tiefengräber)
a) Tiefengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Beisetzungen von Aschen, an denen im Beerdigungsfall ein erstmaliges Nutzungsrecht von 30 Jahren verliehen wird. Die Nutzung der
Tiefengräber ist der/dem Berechtigten und seiner/seinen Angehörigen
für die Dauer der Nutzungszeit vorbehalten. Auf Verleihung eines
Nutzungsrechts an einem bestimmten Tiefengrab besteht kein Rechtsanspruch. Eine Belegung der Tiefengräber erfolgt der Reihe nach.
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b) Das Recht auf Beisetzung in einem Tiefengrab erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur stattfinden, wenn die Ruhefrist für diese Beisetzung die
Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens
für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist für diese Beisetzung erneut erworben worden ist.
c) Das Nutzungsrecht wird gegen Zahlung der in der Gebührenordnung zu dieser Friedhofssatzung festgesetzten Gebühr erworben.
Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt, die den/die Nutzungsberechtigte/n bezeichnet.
d) Es werden nur zweistellige Tiefengräber mit der Möglichkeit zusätzlicher Urnenbeisetzungen abgegeben. In jeder Grabstelle ist
während der Dauer der Nutzungszeit nur eine Erdbestattung zulässig. Die Anzahl der Aschen, die zusätzlich in einem Tiefengrab
(Grabkammersystem) pro Grabstätte beigesetzt werden können, ist
auf drei Aschen beschränkt.
e) Die/Der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Beisetzung nach
seinem Ableben bzw. das Recht auf Beisetzung seines verstorbenen
Angehörigen in dem Tiefengrab.
f) Jede Tiefengrabstätte hat folgende Maße:
Länge 2,00 m, Breite 0,90 m.
Der Abstand zwischen den Tiefengräbern beträgt 0,40 m.
4) Urnenreihengrabstätten
a) Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer von 20 Jahren zur Beisetzung
einer Aschenkapsel abgegeben werden. In einer Urnenreihengrabstätte kann nur eine Aschenkapsel beigesetzt werden.
b) Größe der Urnenreihengrabstätte: Länge 1,00 m, Breite 1,00 m
2) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen vor
der Wiederbelegung ist 6 Monate vorher öffentlich und durch ein
Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen.
Soweit vorhanden, wird zusätzlich in den Aushangkästen auf die Abräumung hingewiesen.
V. Gestaltung der Grabstätten
§ 18
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Für sämtliche Friedhöfe gelten folgende allgemeine Gestaltungsvorschriften:
1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und
die Pietät gewahrt werden.
2) Auf den Grabstätten dürfen insbesondere zum Gedenken an die
dort Ruhenden Grabmale errichtet und sonstige Grabausstattungen
angebracht werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen
müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein.
3) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher
im Sinne von § 20 sein.
4) Die Mindeststärke der Grabmale beträgt ab 0,40 m bis 1,0 m
Höhe 0,14 m, ab 1,00 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m und ab 1,5 m Höhe
0,18 m.
5) Firmenbezeichnungen dürfen nur an Grabmalen, und zwar in unauffälliger Weise seitlich angebracht werden.
§ 19
Zustimmungserfordernis
1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ohne Zustimmung sind
bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung provisorische Holzkreuze zulässig.
2) Die Zustimmung ist bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale einzuholen. Sie ist unter Vorlage von Zeichnungen im Maßstab 1:10 zu beantragen. Auf dem Antrag und den
Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere
Art und Bearbeitung des Werkstoffes sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen.
3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen, die auf Dauer angebracht werden sollen, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Absatz 2) gilt entsprechend.
4) Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stellen.
Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal, die Grabeinfassung
oder die sonstige Grabausstattung nicht binnen eines Jahres nach
Erteilung der Zustimmung errichtet worden ist.
5) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben
nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungen und Angaben entsprechend verändert werden. Die Friedhofsverwaltung kann die/den für ein Grab Sorgepflichtige/n oder
Nutzungsberechtigte/n schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Anlage zu entfernen oder zu verändern. Wird
der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Anlage im Wege der Ersatzvornahme durch die Friedhofsverwaltung
entfernt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Verpflichteten zu erstatten.
§ 20
Standsicherheit
1) Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des
Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks
(Versetzrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu
befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.
Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
Mit dem Antrag auf Zustimmung gem. § 19 Abs. 2 sind schriftliche
Angaben über die Art der Fundamentierung und der Befestigung,
insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente vorzulegen.
Falls durch die danach vorgesehene Fundamentierung und Befestigung eines Grabmals dessen Standsicherheit nicht gewährleistet erscheint, kann die Friedhofsverwaltung die erforderliche Änderung
vorschreiben. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist und gegebenenfalls Abhilfe verlangen.
2) Die Inhaberin/der Inhaber der Grabstätte bzw. die/der Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens ein-
5) Urnenreihenrasengrabstätten
a) Urnenreihenrasengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe
nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist (20
Jahre) zur Beisetzung einer Aschekapsel abgegeben werden. In
einer Urnenreihenrasengrabstätte kann nur eine Aschekapsel beigesetzt werden.
Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Das Ablaufen der Ruhefrist wird
durch die Friedhofsverwaltung bekannt gegeben.
b) Auf einem Urnenreihenrasengrab darf keine Einfassung gesetzt
werden.
Grabmale haben in Wetter (Kernstadt) die Größe von 0,30 m Breite
x 0,20 m Höhe, auf den übrigen Friedhöfen die Größe von max. 0,40
m Breite x 0,40 m Höhe. Die Grabmale werden ebenerdig in den
Boden eingelassen.
In Amönau dürfen Grabmale (Namenszüge) erst nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung an der dort vorhandenen Stele
angebracht werden.
c) Größe der Urnenreihenrasengrabstätten:
In Wetter (Kernstadt) und Amönau: Länge 0,40 m, Breite 0,40 m,
in den Stadtteilen Länge 0,80 m x Breite 0,80 m.
Der Abstand zwischen den Urnenreihenrasengräbern beträgt 0,40 m.
6) Anonyme Urnengrabstätten
a) Anonyme Urnengrabstätten sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten, die für die Dauer der Ruhefrist einer Urne bereitgestellt
werden. Die genaue Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben.
b) Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen
Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck darf nicht abgelegt
werden.
7) Urnenwahlgrabstätten
a) Urnenwahlgrabstätten werden auf Antrag zur Beisetzung von
maximal vier Aschenkapseln für die Dauer des Nutzungsrechts (40
Jahre) vergeben.
Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt.
b) Überschreitet bei Beisetzung die Ruhefrist das noch laufende
Nutzungsrecht, so ist zur Wahrung der Ruhefrist das Nutzungsrecht
einmalig um den notwendigen Zeitraum (maximal 10 Jahre) zu verlängern. Die Gebühren richten sich auch bei der Verlängerung der
Nutzungsrechte nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages aufzufordern.
c) In einem Urnenwahlgrab dürfen der Nutzungsberechtigte und
seine Angehörigen gem. § 14 Abs. 4 beigesetzt werden.
d) Für die Größe der Urnenwahlgrabstätten gelten die für Urnenreihengrabstätten vorgeschriebenen Maße.
§ 17
Wiederbelegung und Abräumung
1) Über die Wiederbelegung von Reihengrabstätten, für die die Ruhefrist abgelaufen ist, entscheidet die Friedhofsverwaltung.
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mal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten
durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche
Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind
unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen/Inhaber von Grabstätten und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.
3) Wird der ordnungswidrige Zustand eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden
angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,
das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen vorläufig zu sichern (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrung)
oder zu entfernen. Die Stadt Wetter (Hessen) ist verpflichtet, diese
Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche
nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln,
genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und
Aufkleber auf dem Grabmal bzw. der sonstigen baulichen Anlage,
der für die Dauer von einem Monat angebracht wird.
4) Bei unmittelbar drohender Gefahr ist eine Benachrichtigung
nicht erforderlich.
5) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche
Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die
Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger
Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmung zu beteiligen.
§ 21
Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen
1) Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen
dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit
vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstelle
entfernt werden.
2) Nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten werden Grabmale, Einfassungen und sonstige
Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten
entfernt. Die Nutzungsberechtigten erhalten innerhalb einer gesetzten Frist die Möglichkeit, abgeräumte Grabmale an einem zentralen
Platz abzuholen. Die Friedhofsverwaltung ist jedoch nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus zu verwahren. Grabmale oder bauliche Anlagen gehen
entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Wetter (Hessen) über,
soweit dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigung
für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen
schriftlich vereinbart wurde. Ist eine derartige Vereinbarung nicht getroffen worden, kann die Friedhofsverwaltung diese nach entsprechender Veröffentlichung entsorgen.
pflanzliche Grabschmucke dürfen nur in die eigens dafür aufgestellten
Behältnisse bzw. den dafür eingerichteten Plätzen abgelegt werden.
6) Zur Unkrautbekämpfung dürfen keine Mittel verwendet werden,
die eine Grundwasserverunreinigung verursachen können.
7) Die Unterhaltung der Wege zwischen den Grabstätten obliegt jeweils zur Hälfte den Nutzungsberechtigten der an den Weg angrenzenden jeweiligen Grabstätten. Die sonstige Herrichtung,
Unterhaltung und Veränderung von gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
8) Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte dürfen nicht auf
den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden
§ 23
Herrichtungsverpflichtung und friedhofswürdige Unterhaltung
1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 22
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden.
2) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von 6
Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts bzw.
der zuletzt vorgenommenen Beisetzung hergerichtet werden.
3) Wird eine Reihengrabstätte während der Dauer der Ruhefrist,
eine Wahlgrabstätte während der Dauer des Nutzungsrechts über
einen längeren Zeitraum nicht entsprechend den Bestimmungen
dieser Friedhofsordnung in friedhofswürdiger Weise instand gehalten und gepflegt, so ist der oder dem Nutzungsberechtigten schriftlich eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen
Arbeiten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist zur Instandhaltung und Pflege der Grabstätte kann die Friedhofsverwaltung die
Grabstätte auf Kosten der oder des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen.
4) Ist die/der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und/oder
ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung
nicht befolgt, können die Grabstätten von der Friedhofsverwaltung
abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Ist die/der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung.
§ 24
Übergangsregelung
1) Bei Grabstätten, über welche die Stadt Wetter (Hessen) bei InKraft-Treten dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, bestimmt
sich die Nutzungsdauer und die Gestaltung nach den zum Zeitpunkt
des Erwerbs des Nutzungsrechts geltenden ortsrechtlichen Vorschriften.
2) Vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandene Nutzungsrechte von unbegrenzter Dauer werden je nach Grabart auf die nach
dieser Satzung für Reihengräber bzw. Wahlgräber geltende Nutzungszeit begrenzt. Die Nutzungszeit endet jedoch nicht vor Ablauf
der Ruhefrist der zuletzt vorgenommenen Beisetzung. Ist die Ruhefrist für die zuletzt vorgenommene Beisetzung bereits abgelaufen,
endet die Nutzungszeit 12 Monate nach In-Kraft-Treten dieser Satzung.
3) Vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung aufgestellte Grabmale,
Einfassungen und sonstige Grabausstattungen sind innerhalb von 3
Monaten nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten durch die/den Nutzungsberechtigte/n zu
entfernen.
4) Erfolgen der Abbau und die Entsorgung durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte sind die hierfür entstehenden Kosten nach der jeweiligen Gebührenordnung zum Zeitpunkt der
Durchführung der Arbeiten zu erstatten. Kommen die Nutzungsberechtigten ihren Verpflichtungen nach Satz 1 nicht nach, so ist die
Friedhofsverwaltung berechtigt die Grabstätte auf deren Kosten abräumen zu lassen.
VI. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung der Grabstätten
§ 22
Bepflanzung von Grabstätten
1) Alle Grabstätten – mit Ausnahme der Urnen- bzw. Reihenrasengrabstätten und dem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen – sind
zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Bei der Bepflanzung
und Pflege sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere des
Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten.
2) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse
zu verwenden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen
und Wege nicht beeinträchtigen. Das Pflanzen, Umsetzen oder Beseitigen von Bäumen, großwüchsigen Sträuchern und Hecken bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Für
Schäden, die durch auf einer Grabstätte gepflanzte Bäume, Sträucher, Hecken oder ähnliche Anpflanzungen an Grabmalen, Grabeinfassungen oder sonstigen Grabausstattungen benachbarter
Grabstätten oder an öffentlichen Anlagen und Wegen verursacht
werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte, deren Bepflanzung die Schäden verursacht.
3) Auf den Grabstätten dürfen nur Kränze, Grabgebinde oder ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden, die ausschließlich unter Verwendung von verrottbaren Materialien hergestellt sind.
4) Verwelkte Blumen und Kränze sind durch die Nutzungsberechtigten von den Grabstätten zu entfernen. Geschieht dies nicht, so
kann die Friedhofsverwaltung nach angemessener Frist die Blumen
und Kränze ohne Ankündigung beseitigen.
5) Blumen und Kränze sowie sonstige von Grabstätten abgeräumte
§ 25
Grabkataster
Die Friedhofsverwaltung führt ein Grabregister der beigesetzten
Verstorbenen, das, getrennt nach Grabstättenarten mindestens die
laufenden Grabnummern, den Namen, das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen, den Tag der Beisetzung, die Nutzungsberechtigten und die Laufzeit des Nutzungsrechts enthält.
§ 26
Gebühren
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofs und seiner
Einrichtungen und Anlagen sowie für damit zusammenhängende
Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der
jeweils geltenden Friedhofsgebührenordnung zu entrichten.
9
§ 27
Haftung
Die Stadt Wetter (Hessen) haftet nicht für Schäden, die durch nicht
satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer
Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Sie haftet nicht für Diebstahl. Im Übrigen haftet die Stadt Wetter (Hessen) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 28
Ordnungswidrigkeiten
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) außerhalb der gem. § 6 bekannt gegebenen
Öffnungszeiten den Friedhof betritt oder sich dort aufhält,
b) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. b) Waren oder gewerbliche
Dienste anbietet,
c) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. c) an Sonn- und Feiertagen
oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt,
d) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. d) ohne schriftlichen Auftrag
einer/eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert,
e) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. f) Abraum und Abfälle außerhalb
der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt,
f) entgegen § 8 Abs. 1 gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
ohne vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung aus
führt,
g) entgegen § 8 Abs. 7 gewerbliche Arbeiten an Sonn- oder
Feiertagen oder außerhalb der festgelegten Zeiten ausführt,
2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,00 € bis
1.500,00 €, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung bis 750,00 € geahndet
werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der
Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht
das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen
Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im
Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
ist der Magistrat.
§ 29
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Friedhofssatzung für den Friedhof Amönau vom 25.06.2002 nebst
Nachträgen außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Verlockende Pflanzenkompositionen am Mi., 9.3.2016 (18.30-20
Uhr) in Wetter, Sitzungszimmer Rathaus.
Orientalischer Tanz- Schnupperkurs. Am 13.3.2016 bietet Claudia
Brügge einen Sonntags-Workshop an. In der Zeit von 10 – 15 Uhr
werden Schritt für Schritt die Grundbewegungen erlernt, geeignet
für alle die Freude an Tanz, Bewegung und Wohlfühlen haben.
Weitere Info und Anmeldung: VHS Außenstelle Münchhausen/
Wetter, Claudia Martschin Tel./Fax 06423-964247
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungshinweise
CVJM Wetter
Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir Sie im
Namen des Vorstandes sehr herzlich für Freitag, dem 18.3.2016 um
19:30 Uhr in das Evangelische Gemeindezentrum am Klosterberg
in Wetter ein.
Folgende Tagesordnung haben wir festgelegt:
1. Begrüßung
2. Andacht
3. Jahresrückblick aus Gruppenarbeiten/Freizeiten und
aus dem Verein
4. Pause mit kleinem Imbiss
5. Rechenschaftsbericht des Kassenwartes
6. Bericht zur Kassenprüfung
7. Entlastung des Vorstandes
8. Vorstandswahlen:
2. Vorsitzende/r
Schriftführer/in
Kassierer/in
2 Beisitzer
9. Wahl eines neuen Kassenprüfers
10. Wahl zur Vertretertagung des Landesverbandes
11. Verschiedenes
gez. Axel Grimm, Schriftführer
Einladung zur Jahreshauptversammlung
des Regenbogen e.V. Unterrosphe
Am 15. März 2016 um 20:00 Uhr im DGH Unterrosphe.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresberichte der 1. Vorsitzenden, der Schriftführerin,
der Kassiererin, der Jazzkids Trainerin, der Leiterin von
Bewegung und Spiele und der Kassenprüfer
3. Aussprache zu Punkt 2 der Tagesordnung
4. Entlastung des Vorstandes
5. Beratung über eingegangene Anträge
6. Wahl eines neuen Kassenprüfers
7. Verschiedenes
Bitte reichen Sie Anträge und weitere Tagesordnungspunkte bis spätestens zum 10. März 2016 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Karin
Heinen, Kreisstraße 7, 35083 Unterrosphe ein.
Der Vorstand des Regenbogen e.V.
Mareike Cegledi
Wetter (Hessen), den 17.02.2016
gez.
Spanka
Bürgermeister
vhs
Außenstelle Wetter/Münchhausen
Das vhs-Frühjahrsprogramm ist online – Anmeldungen unter
www.vhs.marburg-biedenkopf.de ab sofort möglich!
Das vhs-Programm-Heft erhalten Sie bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung, der Sparkasse, in vielen Geschäften, bei Ärzten und
Apotheken.
Kinderkurse:
Arbeiten mit Ton: der Starttermin ist auf Mo., den 29.2.2016 verschoben!
Judo für Kinder (Anfänger) beginnt im März, Info bei der vhs-Außenstelle
Nähen macht Spaß! Workshop 9-12 Jahre, 12.3.2016 von 10-13 Uhr,
2Term.
Wilde Küche für Kids: Workshop (7-11 Jahre) am 12.3.2016 von
13.45-17.30 Wilde Küche für Teens (10-15 Jahre) am 19.3.2016 von
10-16 Uhr.
Das Gesundheitstraining A und B im Bürgerhaus Niederasphe mit
Christine Berger startet am 26.2.2016 neu; ein Schnuppertermin ist
gerne möglich.
Krav Maga: nächster Trainingstermin ist Sa., 27.2.2016 von 14-17
Uhr im BGH Wetter/Oberndorf.
Französisch(A1.2) mit leichten Vorkenntnissen wird am 2.3.2016
(18.30-20Uhr) fortgeführt.
Am 3.3.16 starten Englisch Anfänger (A1) von 18-19.30 und Englisch
Refresher(A2) von 19.30-21 Uhr in der Wollenbergschule Wetter.
Line Dance –Anfänger/innen mit Jo Garthe startet wieder ab
8.3.2016, dienstags von 19.30-21 Uhr im BGH Oberndorf.
Turmwerkstatt-Kultur im Dorf
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 11. März 2016, um
20.00 Uhr, im Restaurant Meteora in Amönau.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Berichte des Vorstandes
4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache zu TOP 3 und 4
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl eines neuen Kassenprüfers
8. Vorbereitungen Musical Rapunzel 2016
- Bühnenaufbau
- Kulissenaufbau
- Kassenteam
9. Termine 2016
Es wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen aller Mitglieder
gebeten. Wir weisen darauf hin, dass Anträge und Erweiterungen
zur Tagesordnung acht Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich bei
dem Vorsitzenden einzureichen sind, um entsprechende Beschlüsse
in der Versammlung zu fassen.
Die Getränke sind frei.
Der Vorstand
10
Waldinteressenten Mellnau
Freiwillige Feuerwehr Unterrosphe
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Waldinteressenten
findet am 12.3.2016 um 19.00 Uhr in der Kuckuckshütte in Mellnau
statt.
Tagesordnung:
1) Eröffnung und Begrüßung.
2) Totenehrung.
3) Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und
Beschlussfähigkeit.
4) Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten
Jahreshauptversammlung.
5) Jahresbericht des 1. Vorsitzenden.
6) Kassenbericht des Kassierers.
7) Entlastung des Vorstands.
8) Neuwahlen des Vorstands.
9) Verschiedenes.
1.Vorsitzender Michael Becker
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 19.März 2016 um 20
Uhr im Feuerwehrgerätehaus Unterrosphe.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahl eines Kassenprüfers
8. Verschiedenes
Anträge sind schriftlich bis zum 12.März 2016 beim 1. Vorstand Walter Mann einzureichen.
Um eine rege Beteiligung an der Jahreshauptversammlung wird gebeten.
Der Vorstand
Walter Mann
Jagdgenosssenschaft Niederwetter
Einladung
Jagdgenossenschaft Oberrosphe
Die diesjährige Fahrt der Jagdgenossenschaft ist vom 15.9.2016 bis
zum 17.9.2016.
Wir fahren zum Berghof in Wald im Ostallgäu und zu dem Besuch
des neuen Fendt - Werkes in Markt Oberdorf.
Die Anmeldung,bitte ich bis zum 15.5.2016 mit einer Anzahlung von
50,00 € pro Person bei H. Henseling zu vorzunehmen.
H. Henseling
Die Jagdgenossenschaft Niederwetter trifft sich zu ihrer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 11.3.2016, um 20.30 Uhr im
Anglerheim Niederwetter.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Bericht des Jagdpächters
9. Verschiedenes
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
K. Rühl, Jagdvorstand
Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald“
Wildnis Eiche – ein faszinierender Kosmos
Ob Rio Negro oder Sulawesi, die Falklandinseln oder Namibia, die
Bahamas oder Neuseeland, Solvin Zankl ist ein Weltenbummler
und hat schon überall auf der Welt sein Können unter Beweis gestellt. Ob für Stern, GEO oder die über die Grenzen Deutschlands
hinaus bekannten Magazine National Geographic Magazine oder
BBC Wildlife und viele mehr, Solvin Zankl hat für alle gearbeitet
und viele Preise dafür erhalten, u.a. den Deutschen Preis für Wissenschaftsfotografie. Besonders wo Erde und Wasser sich begegnen,
fühlt sich der Tierfotograf zuhause.
Solvin Zankl ist in Schönstadt am Rande des Burgwaldes aufgewachsen und vielleicht rührt daher seine Faszination für die „Wildnis Eiche“.
"In jeder Eiche gibt es etwas zu entdecken. Und demjenigen, der
Zeit und Ruhe mitbringt, verrät der Baum seine kleinen und großen
Geheimnisse." Das sagt GEO-Fotograf Solvin Zankl - und er muss
es wirklich wissen. Jahrelang hat er immer wieder besondere Eichen
besucht, hat sie zu verschiedenen Jahreszeiten fotografiert, ihre Bewohner herausgelockt, sich mit Seilen und Haken befestigt, um mit
der schweren Kamera in der Baumkrone arbeiten zu können.
Ausgelöst hat die Leidenschaft der schlichte Anblick eines kleinen
Käfers, des Eichenblattrollers, der ihm vor Jahren einmal vor die
Linse kam.
Die Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald“ freut sich ganz besonders den renommierten Fotografen und Biologen für ihre Jahreshauptversammlung gewonnen zu haben. Am Freitag, den 04.03.
um 20:00 Uhr wird er im Kulturhaus „Ehemalige Synagoge“ in Wetter seine Zuhörer in einem Vortrag über die „Wildnis Eiche“ mit
seiner Begeisterung anstecken.
Für den Vorstand: Peter Bergmann
Jagdgenossenschaft Wetter-Mellnau
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Einladung zur Genossenschaftsversammlung (Jahreshauptversammlung) der Jagdgenossenschaft Wetter-Mellnau am Samstag,
dem 12. März 2016, um 20 Uhr in der „Kuckuckshütte“ in Mellnau.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Genehmigung des Protokolls der letzten
Jahreshauptversammlung
4. Bericht des Jagdvorstandes und Kassenführers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers
7. Wahl der Kassenprüfer
8. Bericht der Geräteobmänner
9. Verwendung der Jagdpacht
10. Fahrt 2016
11. Verschiedenes
Stephan Lölkes, Vorstand
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Jagdgenossen Oberrosphe
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgeossen Oberrosphe findet am 12.3.2016 um 20:00 Uhr im alten D.G H statt Alle
Jagdgenossen sind rechtherzlich eingeladen.
Ab 20:00 Uhr soll gegessen werden.
Tageeordnung:
1) Eröffnung
2) Totenehrung
3) Verlesen des Protokolls der letzten J.H.V.
4) Bericht des Kassierers
5) Bericht der Kassenprüfer
6) Verwendung der Jagdpacht
7) Fahrt 2016
8) Verschiedenes
Anträge können bis zum 8.3.2016 beim Vorstand abgegeben werden.
400 JAHRE TEEHÄUSCHEN AMÖNAU
DIE TURMWERKSTATT AMÖNAU
PRÄSENTIERT
vom 28.-31. JULI und vom 4.-7. AUGUST 2016
DAS MUSICAL RAPUNZEL
Ein altes Märchen neu erzählt
Tief verwurzelt liegen alte Mythen und fantastische Geschichten in
uns, verbunden mit dem Urstrom der Menschheit und der Vorstellung von zauberischen Kräften, die im Geheimen wirken.
Jacob (1785 -1863) und Wilhelm Grimm (1786-1859) haben aus
altem „Volksgut“ geschöpft. Sie haben Lieder, Sagen, Legenden,
Märchen gesammelt und niedergeschrieben. Von all den Märchen
zählt Rapunzel mit zu den bekanntesten und beliebtesten.
Der Vorstand
11
Im Sommer dieses Jahres wird der Zauber von Rapunzel in Amönau wiedererweckt.
Das Teehäuschen, Lusthäuschen und schließlich Rapunzelhäuschen
genannt, bildet die Kulisse, die durch die Illustrationen der Grimmschen Märchen von Otto Ubbelohde (1906-1909) in vielen Teilen
der Welt bekannt ist.
Rapunzel 2016 unterscheidet sich von der Inszenierung des Märchenmusicals im Jahre 2000, das in Amönau aufgeführt wurde und
eine unerwartet hohe Zuschauerzahl hervorbrachte.
Man darf gespannt sein, wie Bruno Heß Rapunzel in 2016 darstellen wird.
Bruno Heß hat ins Innere des Märchens geschaut. Die Konflikte,
welche die Figuren miteinander austragen, zeichnen einen modernen, zeitlosen Charakter.
So wird die Figur der Mutter einen tiefgreifenden Wandel erleben.
Rapunzels Leben, nach ihrem Verstoß aus dem Turm, wird eine
selbstbestimmte Wendung nehmen.
Die Figuren sollen in ihrer Komplexität tiefer beleuchtet werden,
aber ihren märchenhaften Charme behalten.
Neue Kostüme, fantastisch gewandet, schweben über die Bühne.
Ein Garten voll leuchtender Pflanzen soll neben dem Rapunzelturm
zum Blickfang werden.
Tänzerinnen werden darin als fantastische Figuren unter der Choreographie von Angelika Salomon, ihren Zauber entfalten.
Eine bunte Truppe „Die Kracher“ wird auf komödiantische Art das
Märchen begleiten und musikalisch bereichern. Rockig und rasant
starten sie das Spiel.
Eckhard Scherer ist als „Song-Macher“ der Garant für diesen fetzigen Einstieg der Kracher. Daneben wird er mit vielen weiteren
Songs versuchen, das Stück um das bezaubernde Wesen mit dem
langen Zopf zu beleben. „Aufgewärmtes“ kommt für ihn nicht in
Frage und so werden die Songs im Vergleich zur ersten RapunzelAufführung aus dem Jahr 2000 komplett neu daherkommen und ein
breites Spektrum an musikalischen Eindrücken abbilden. Man darf
gespannt sein…
Dem Hauptstück Rapunzel wird in vier kurzen Szenen die Historie
des Teehäuschens und seine Bedeutung von 1616 bis zur Gegenwart
vorangestellt.
Von der Erbauerin, Hedwig von Bodenhausen, geht es über die
„Grimms“ und Otto Ubbelohde bis zu einer Putztruppe, die in hessischer Mundart und witziger Manier zum Hauptspiel überleitet.
Das Theater in Amönau möchte auch in diesem Jahr Sie, gerne als
Zuschauer(in) in der romantischen Kulisse des „Rapunzelhäuschens“ begrüßen und in eine magische Welt voller Bilder und
Klänge entführen.
Kurt Muth, Turmwerkstatt Amönau, Februar 2016
Nach erfolgreicher Planung können wir nun unseren Terminplan für
die Ausfahrten 2016 veröffentlichen.
1. 3.4.2016 Horex Museum in Bad Homburg v.d. Höhe
und Saalburg
Planung und Durchführung: Helmut Naumann
2. 24.4.2016 Fahrt zum Motorradgottesdienst der Chrischonagemeinde in Hüttenberg mit geführter Ausfahrt
(Beginn 10.30 Uhr) Abfahrt um 9.15 Uhr
3. 22.5.2016 Fahrt in den Spessart (Wiederholung aus 2014)
Abfahrt um 9.00 Uhr
Planung und Durchführung: Knut Holz
4. 12.6.2016 Fahrt zum Möhnestausee / Sauerland
Planung und Durchführung: Ludwig Knoth
5. 9.7.2016 Fahrt an den Sorpestausee im Sauerland
Samstag
(kurz hinter Eslohe)
Planung und Durchführung: Walter Zimmer
6. 31.7.2016 Fahrt ins Wispertal
Planung und Durchführung: Armin Berg
7. 21.8.2016 Burg Greifenstein in der Nähe von Herborn
mit Besuch des historischen Glockenmuseum
Planung und Durchführung: Manfred Ballach
8. 11.9.2016 Fahrt zur Grube Merkers in Thüringen
(kurz hinter "Zonengrenze")
Planung und Durchführung: Reinhard Klingelhöfer
9. 2.10.2016 Fahrt nach Beverungen / Haarbrück
(Nicki´s Kornhaus, Biker Treff)
Planung und Durchführung: Walter Zimmer
Für die Motorradfreunde Lahn - Wetschaftstal gez. H. Naumann
Schlepper - Freunde - Lahn - und Wetschaftstal
Der Stammtisch findet jeden letzten Donnerstag im Monat statt.
Das nächste Mal am Do., dem 25.2.2016 um 20 00 Uhr in der Gaststätte zur Lahnbrücke in Caldern.
Termine März: 12.-13. März. 34121 Kassel: Technorama Kassel - Oldtimerteilemarkt mit traditionellem Schleppertreffen, Oldtimerschlepper bis Bj. 1965 Fahrer & Beifahrer erhalten freien Eintritt & Vesper.
Die Abschlussfeier war gut besucht und wie jedes Jahr hatten alle sehr
viel Freude.
Motorradfreunde Lahn - Wetschaftstal
Ausfahrten 2016
Hallo Motorradfreunde im Lahn - Wetschaftstal
und alle interessierten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer!
Robert Stuhl
12
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Notfall
Ortsvorsteher/in
Polizei Notruf 110
Polizeistation Marburg
Tel. 06421 / 4060
Stadtteil Amönau
Tel. BGH: 6398
Sprechzeiten: Mo. 18.00 – 19.30 Uhr
Tel. 116 117
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
Mo., Di., Do.
18.00 – 23.00 Uhr
Mi. und Fr.
13.00 – 23.00 Uhr
Wochenende
u. Feiertage
08.00 – 23.00 Uhr
Telefonische Bereitschaft außerhalb der normalen hausärztlichen
Sprechstundenzeiten
Telefonseelsorge Marburg
08 00/111 0 111 u. 111 0 222
Leiter: Pfr. Sven Kepper
Eisenacher Weg 24, Wetter
Tel. 0 64 23/96 92 72
Fax: 0 32 22/3 49 23 39
[email protected]
www.telefonseelsorge-marburg.de
Stadtteil Mellnau
Tel. BGH: 54 29 777
Sprechzeiten: Mi 18.30 – 19.30 Uhr
Notfalldienstzentrale, Hebronberg 5,
35041 Marburg-Wehrda
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.
18.00 – 08.00 Uhr
Mi. und Fr.
13.00 – 08.00 Uhr
Wochenende u. Feiertage 8.00 – 8.00 Uhr
Zahnärztlicher
Notdienst
Zu erfragen unter der Tel. Nr.
Rathaus
Dr. Markus Wegmann
Deutschhausstr. 30
35037 Marburg
Tel.: 0 64 21/96 19 90
Fr. 26.2.
Sa. 27.2.
So. 28.2.
ab 18.00 Uhr
10.00 - 13.00 Uhr
10.00 - 13.00 Uhr
01 80/5 60 70 11
14 Cent p. Min. aus dem dt. Festnetz,
Mobilfunk kann abweichen
Tierärztlicher
Notdienst
Tierarztpraxis Wetter
Im Berntal 6, Wetter
Tel. 544550
Tierarztpraxis Dr. Rolf Ahlbrecht
Steinacker 13, Oberrosphe
Tel. 4255
ApothekenNotdienst
Apotheken-Notdienst-Auskunft der
Landesapothekenkammer Hessen
08 00/0 02 28 33
(Ortstarif)
Sonstige
Bereitschaftsdienste
Wochenenddienst Diakoniestation
Wetter gGmbH
24 h Rufbereitschaft
Tel. 963 000
Wochenenddienst Pflegedienst
Hans-Peter Frings
24 h Rufbereitschaft
Tel. 543 259
Wochenenddienst
Pflegedienst Falk
24 h Rufbereitschaft
Tel. 51 888
Stadtteil Oberndorf
Tel. BGH: 6443
Sprechzeiten: Mo. 19.30 – 20.30 Uhr
Stadtteil Oberrosphe
Tel. BGH: 7165
Sprechzeiten: Mi. 18.00 – 19.30 Uhr
Störungsdienste
Abwasser (ZMA) Tel. 06 41/95 06-333
Trinkwasserversorgung (ZMW)
während den Dienstzeiten:
Mo.-Do.
07.00 – 15.45 Uhr
Fr.
07.00 – 12.30 Uhr
Tel. 0 64 28/93 44 35 oder
93 44 36 oder
ZMW Gießen
06 41/95 0 60
an Wochenenden:
Tel. 0 64 28/93 40
EnergieNetz Mitte GmbH
Servicecenter:
08 00/3 25 05 32
Störungen:
08 00/3 41 01 34
Stadtwerke Marburg
Störungsstelle:
0 64 21/205-720
EMP Elektrotechnik
Notdienst
0172/ 235 27 59
Kinderärztlicher
Notdienst
Stadtteil Niederwetter
Tel. BGH: 1274 Sprechzeiten: Di. 18 – 19 Uhr
Stadtteil Todenhausen
Tel. BGH: 2701 Sprechzeiten: Do. 19 - 20 Uhr
Stadtteil Treisbach
Tel. BGH: 969 482
Sprechzeiten: Do. 19.00 – 21.00 Uhr
Stadtteil Unterrosphe
Tel. BGH: 6375
Sprechzeiten: Mi. 19.00 – 20.00 Uhr
Stadtteil Warzenbach
Tel. BGH: 541 152
Sprechzeiten: Mo. 18.30 – 20.00 Uhr
Revierförsterei
Wetter
Theresa Wessel, Försterweg 15
35083 Wetter-Mellnau
Tel. 0 64 23 – 5 42 98 46
Mobil: 0160 - 4 70 63 68
Stadtverwaltung Zentrale/
Bürgerbüro
Tel: 82-0 oder 82 54 Fax: 82 21
Internet: www.wetter-hessen.de
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden
im Rathaus
Folgende Sprechstunden finden im Zimmer
Nr. 42 im 2. OG statt (Tel. 82 23):
Sprechzeiten Stadtverwaltung
Mo., Mi., Fr.
08.30 – 12.00 Uhr
Do. 14.00 – 18.00 Uhr
Hospitalverwaltung: Mo. 13 – 15 Uhr
Sozialverband Deutschland SoVD
Di. 16.30 – 19.00 Uhr
Forum Betreuung
Mi. 10 – 12 Uhr Do. 14 – 16 Uhr
Elternberatung „NULL bis SECHS“
Do. 11.00 – 12.00 Uhr
Ortsgericht: Do. 17.00 – 18.00 Uhr
Schiedsamt Wetter –
Streitschlichtung
Sprechstunde jeweils montags von 17-18
Uhr Zimmer 42.
Tel.0 64 23-27 36
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo.
08.00 – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr.
08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten Jugendförderung
Mo.
10.00 – 12.00 Uhr
Do. 14.30 – 16.30 Uhr
Stadtarchiv (Klosterberg)
Tel: 18 07
Öffnungszeiten: Di. 15.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Impressum:
Druck und Verlag: Henrich-Druck · Inh.: Michael Henrich · Neue Gartenstraße 16
35279 Neustadt (Hessen)
Tel. (0 66 92) 63 25 · Fax 54 88 · [email protected] · www.henrich-druck.de
Erscheinungsdatum: Einmal in der Woche freitags, kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte.
Fotos: u. a. von Fotolia.
HD
Annahmeschluss: Texte + Bilder: Montag 12.00 Uhr · Anzeigen: Montag 18.00 Uhr ·
Traueranzeigen: Dienstag 12.00 Uhr
Allgemeine und haftungsrechtliche Hinweise: Für unaufgeforderte Manuskripte, Fotos und
oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht
zurück. Der Verlag behält sich vor Vereinstexte nicht zu veröffentlichen. Für die Richtigkeit der
Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen
nicht anderweitig verwendet werden.
13
Sonstige
Sprechstunden
Sprechzeiten beim Schutzmann
vor Ort im Bürgerbüro (Rathaus)
Do. 13:00 – 15:00 Uhr
Tel. 0 64 21/88 14 14
Behindertenbeauftragte
Hausbesuch nach Vereinbarung
Tel. Terminvergabe
Abends 18.30 – 19.30 Uhr
Tel. 4119
Rentenanträge und Beratung
Jeden 3. Mittwoch im Monat
15.00 – 18.00 Uhr
Sitzungszimmer, UG
Terminvergabe über Bürgerbüro Tel. 82-0
Forum Humanistische Pädagogik
und Betreuung e. V.
Frankfurter Straße 59, 35037 Marburg
Tel.: 0 64 21/6 97 22 22
Fax: 0 64 21/6 97 22 23
[email protected]
Mo. – Do. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Mi. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Integrationsfachdienst
IFD Marburg
Berufsbegleitung
Tel. Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung
Di. 12.00 – 13.00 Uhr
Do. 15.30 – 17.00 Uhr
Tel. 06421/68 513 -13
oder -14, -15, -32
Fachdienst für Hörbehinderte
und Gehörlose
Tel. 0 64 21/68 513-28
Fax: 0 64 21/68 513-22
Verein für Psychomotorische
Entwicklungsförderung und
Gesundheitssport Wetter e.V.
Do. 10.00 – 11.00 Uhr, Tel. 23 37
Beratungsstelle am Klosterberg
in Wetter der Bürgerinitiative
Sozialpsychiatrie e.V.
Beratung in Krisensituationen, Sucht- und
Angehörigenberatung, Schuldnerberatung
Tel.: 60 42
Psychosoziale Kontakt- und
Beratungsstelle Marburg der
Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V.
Mo.-Do. 14.00 – 15.00 Uhr
Mi.-Fr. 9.00 – 10.00 Uhr
Tel.: 0 64 21/17699-33, 17699-34,
17699-37
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Bürgerinitiative
Sozialpsychiatrie e.V.
0 64 21/17699-34, 17699-36
Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V.
(S.u.B.)
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Do. 16.00 – 18.00 Uhr
Tel. 0 64 21/166 465-0
Fax: 0 64 21/166 465-20
Ausgabestelle Marburger Tafel e.V.
Jeden Montag von 14.30 – 15.30
Uhr in der Stadthalle Wetter.
Neuanmeldungen jeden 1. Montag von
9.00 – 12.00 Uhr im Büro der Marburger
Tafel, Ernst-Giller-Straße 20
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Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Telefon 01 52/59 93 24 02
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· Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Terminabsprache: zwischen 18:30 und 19:30 Uhr
Sprechstunde: Hausbesuch nach Vereinbarung
Gisela Lind privat: 0 64 23/41 19 · E-Mail: [email protected]
Wohnberatung
Viele Menschen möchten im Alter oder bei Behinderung in
der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Häufig ist die
Umgestaltung der angestammten Wohnumgebung notwendig, um auch weiterhin bequem, selbstständig und sicher
dort zu wohnen oder auch gepflegt zu werden.
Altenhilfe Wetter
Ehrenamt in der Altenhilfe Wetter
Wir suchen: Unterstützung bei der Betreuung von Menschen vor
Ort, z.B. Gespräche führen, gemeinsame Spaziergänge, usw.
Wir bieten: Beratung, Einarbeitung und Begleitung.
Ich freue mich schon jetzt auf ein Gespräch mit Ihnen!
Wohnberatung informiert über:
Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld
Gibt Tipps zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung
speziell im Eingang, im Bad, und in der Küche
Ausstattungsveränderungen wie z.B. Fußbodenbeläge,
Möbelumbauten mit Hinweisen zur Sturzprophylaxe
Technische Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Haltegriffe, usw.
Entschärfung von möglichen Gefahrensituationen
Finanzierungsmöglichkeiten der Veränderungsmaßnahmen
Hilfestellung bei der Antragsstellung bei Kostenträgern
wird angeboten.
Wird ein Umzug in Erwägung gezogen, bietet die Wohnberatung Informationen zu Wohnalternativen vor Ort an und
unterstützt bei der Wahl der geeigneten Wohnform.
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Marie-Christine Schön
E-Mail: [email protected]
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Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
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Beratungsstelle in Wetter
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Der SoVD Kreisverband Biedenkopf bietet für seine Mitglieder kostenlose Beratung
an. Für ratsuchende Nichtmitglieder wird eine kostenlose Beratung angeboten.
Die Sozialberatung findet jeden Dienstag von 16.30 bis 19.00 Uhr im Rathaus Wetter,
Zimmer 42, Marktplatz 1, 35083 Wetter, statt. Das Sprechzimmer ist durch einen
Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen, auf der Etage befindet sich eine Behindertentoilette. In dieser Zeit können Sie uns über Telefon 0152-58 62 96 77 oder 0 64 2382 23 ebenfalls erreichen und Termine vereinbaren.
In dringenden Fällen können Sie unter folgenden Telefonnummern bis 18.00 Uhr
Termine vereinbaren: Helga Kläs, Tel. 0 64 23-5 45 78 20, Fax 0 64 23 -5 45 78 21,
Werner Dersch, Tel. 0 64 23-515 24. In ganz dringenden Fällen: Waldemar Becker,
34260 Kaufungen (SoVD Landesverband Hessen) unter der Tel. 0 56 05-92 9210.
Die Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Fällen erfolgt durch unsere
hauptamtlichen Juristinnen und Juristen nach vorhergehender Vereinbarung bzw.
Absprache mit dem o.a. Personenkreis.
n
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Irma Boltner · Fachstelle Wohnberatung Altenhilfe Wetter
Schulstraße 29 · 35083 Wetter · Tel.: 0 64 23/8 09-0
mailto: [email protected]
14
Kirche
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden
Amönau mit Oberndorf und Warzenbach
sowie die Altenhilfe Wetter
Fr., 26.2.
15.30 Uhr
So., 28.2.
9.45 Uhr
Pfarrer Norbert Janker, Raiffeisenstraße 2, 35083 Amönau
Tel. 06423 / 6914 und FAX 06423 / 543183;
E-Mail: [email protected]
Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Amönau:
KV Bernd Grebing,
Zwischen den Dörfern 14, 35083 Amönau (Tel.:0 64 23/46 81)
Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Warzenbach:
KV Helmut Kombächer,Grabenstraße 2,
35083 Warzenbach (Tel. 06423 / 7617)
11.00 Uhr
Mo., 29.2.
20.00 Uhr
20.00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Dr. Franz)
Kollekte am Ausgang: Erhaltung der Stiftskirche
Kindergottesdienst
Posaunenchor (im DGH Todenhausen)
Begegnungsgruppe für Suchtgefährdete, Abhängige
und Angehörige, 14-tägig in den geraden Wochen
Di., 1.3.
Konfirmandenunterricht lt. Plan
20.-21.30 Uhr Gesprächskreis im Gemeindezentrum, Klosterberg 3,
Stufen des Lebens „Segen“
Katja Hubenthal-Eckert und Corinna Franz
Mi., 2.3.
15.00 Uhr Frauenkreis – „Euricius Cordes – ein Arzt aus
Simtshausen“ mit Prof. Dr. Gerhard Aumüller
(Einladung an alle interessierten Frauen und Männer)
19.00 Uhr Frauentreff Almudis – Weltgebetstag Generalprobe in
der Kath. Kirche St. Bonifatius
Freitag, den 26.2.2016
16.30 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht
im Ev. Gemeindehaus in Amönau
Sonntag, den 28.2.2016
9.30 Uhr
Kindergottesdienst im Warzenbacher Bürgerhaus
18.30 Uhr Abendgottesdienst in der Amönauer Pfarrkirche
19.30 Uhr Abendgottesdienst in der Warzenbacher MartinLuther-Kirche
Kollekte: Orgelwartung
Klingelbeutel: Eigene Kirchengemeinde
Dienstag, den 1.3.2016
16.00 Uhr Vorkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus in
Amönau
20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus
Mittwoch, den 2.3.2016
19.30 Uhr Kirchenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus
Donnerstag, den 3.3.2016
10.30 Uhr Gottesdienst in der Wetteraner Altenhilfe
18.30 Uhr Vorbereitungstreffen zum WGT in der Warzenbacher
Martin-Luther-Kirche
Freitag, den 4.3.2016
16.30 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus
in Amönau
19.00 Uhr Weltgebetstagsgottesdienst in der Warzenbacher
Martin-Luther-Kirche mit den Weltgebetstagsmusikanten und dem Amönauer Gesangverein
Kollekte: diverse WGT-Projekte
Niederwetter
So., 28.2.
11.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Dr. Franz)
Kollekte: Erhaltung der Stiftskirche
Für die junge Gemeinde:
Montag
18 Uhr CVJM Bibelkreis für Jugendliche von 13-17 J.
Dienstag 18.30 Uhr CVJM Teenkreis für Jugendliche von 13-17 J.
Donnerstag 18 Uhr Jungschar für Mädchen und Jungen von 9-12 J.
Todenhausen
Passionsandachten in Todenhausen
Mittwoch, 9.3. um 20.00 Uhr
Mitwoch, 16.3. um 20.00 Uhr
So., 28.2.
9.30 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Balzer)
Kollekte: Erhaltung der kirchlichen
Gebäude in Todenhausen
Mo., 29.2.
20.00 Uhr Posaunenchor (im DGH Todenhausen)
Wichtige Information: Der diesjährige Gottesdienst zum Weltgebetstag im Kirchspiel Amönau-Warzenbach findet am 4. März 2016
um 19.00 Uhr in der Warzenbacher Martin-Luther-Kirche unter
dem Motto „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ statt.
Wieder dabei sind wie in den vergangenen Jahren die bekannten
„Weltgebetstagsmusikanten“, die erneut vom Amönauer Gesangverein Verstärkung erfahren.
Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle Gottesdienstbesucher
zum Verweilen in der Kirche bei „kubanischen Spezialitäten“ eingeladen. Hasta la vista!
Evangelische Kirchengemeinde
Rosphetal - Mellnau
Homepage: www.rosphetal-mellnau.de
e-Mail: [email protected];
Pfarrerin Wilma Ruppert-Golin, Pfarrweg 5,
35083 Wetter-Oberrosphe, Tel.: 0 64 23-71 71 ;
Vikarin Julia Lange, Tel.: 0 64 23-9 69 66 39
Küsterin Göttingen: Ursula Belzer, Tel.:92 68 10
Küsterin Unterrosphe: Andrea Weber Tel.:44 84
Küster Oberrosphe Heinrich Herrmann,Tel.: 68 71;
Küster Mellnau: Michael Warwel 9 69 09 00;
Evangelische Kirchengemeinde Wetter
mit Niederwetter und Todenhausen
Freitag, 26.2.2016
15.30 Uhr KU-3 Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus
Oberrosphe
18.00 Uhr „Sitzen in Stille“ Da Zeit und Ort sich manchmal
verschieben ist Näheres zu erfahren bei
Annette Steinpaß Tel.: 969792 und Bernd Arlt Tel 7171
Sonntag, 28.2.2016
10.00 Uhr Gottesdienst in Oberrosphe
11.00 Uhr Gottesdienst in Göttingen
Montag, 29.2.2016
19.30 Uhr Singkreis in Oberrosphe im Ev. Gemeindehaus
20.00 Uhr Kirchenchor in Mellnau (nach Absprache)
Dienstag, 1.3.2016
16.00 Uhr Prüfung der Konfirmanden und Konfirmandinnen im
DGH Mellnau
19.00 Uhr Gitarrenkreis
Mittwoch, 2.3.2016
15.00 Uhr Bibelgesprächskreis in Oberrosphe, Zum Wolfhain 1
Näheres bei Gisela Sauerwald, Tel.: 7175.
Aktuelle Informationen: www.kirchspiel-wetter.de
Pfarramt I:. Pfarrer Dr. Matthias Franz, 6107
Pfarramt II: Zur Zeit nicht besetzt
Vikar: Matthias Westerweg, 3074436
Jugendreferent: Dirk Kohlhepp 017624878960
Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus – Sekretärin:
Ingrid Rösler, Tel.2007, Fax: 3768
Küster: Michael Warwel im Ev. Gemeindehaus – Tel. 9690900
Passionsandachten in Wetter
Mittwoch, 9.3. um 19.00 Uhr
Mittwoch, 16.3. um 19.00 Uhr
20.3. (Palmsonntag) um 18.00 Uhr mit dem Frauenkreis
Am 4. März findet um 19.30 Uhr in der Kath. Kirche St. Bonifatius
der Weltgebetstags-Gottesdienst statt.
Wetter
Do., 25.2.
20.00 Uhr
Kinderchor
Kantorei
15
Termine der Evangelischen Stadtmission
Wetter, Goßfelden, Niederasphe,
Bahnhofstraße 6, 35083 Wetter
Donnerstag, 3.3.2016
19.30 Uhr Posaunenchorprobe Nähere Informationen
bei Heinz Höfer 06423-6194
Freitag, 4.3.2016
15.30 Uhr KU-3 Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus
Oberrosphe
19.00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag im DGH
Unterrosphe.
Im März ist keine Taizé-Andacht
Sonntag, 28.2.2016
10:00 Uhr Gottesdienst in Niederasphe
(Erich Lenhardt)
Für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt.
Dienstag, 1.3.2016
19:00 Uhr Frauengebetskreis Niederasphe
Mittwoch, 2.3.2016
14:30 Uhr Bibelgesprächskreis in Wetter Stadtmission
16:00 Uhr Bibelgesprächskreis in Goßfelden
18:30 Uhr J@W-Jesus at Work in Niederasphe Gemeindehaus
bis ca. 20 Uhr, Infos bei Erich Lehnhardt
Donnerstag, 3.3.2016
9:00 Uhr
Frauengebetskreis in Wetter Stadtmission
19:00 Uhr Bibelgesprächskreis in Niederasphe
Freitag, 4.3.2016
16:30 Uhr Kindertreff in Niederasphe Gemeindehaus
Vorschau:
Sonntag, 6.3.2016
10:00 Uhr Gottesdienst in Wetter Stadtmission
(Melanie Zollfrank)
Für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt.
Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius
Kath. Pfarramt, Frankenberger Strasse 5, 35083 Wetter,
Tel.: 06423/ 94 240 FAX: 06423/ 94 24 24
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.katholische-kirche-frankenberg-wetter.de
Sekretariat Mo 9.00-12.00/13.00-16.00, Di 9.00 -12.00 u. 13.00 16.00 ..……..... 06423/94 24 0 Mi 9.00-12.00,
Do 9.00-12.00, Fr. 9.00 -12.00
Pfarradministrator P. Georg Assel OT Tel.: 06423/94 24 0
Zur Pfarrei gehören die Ortsteile:
Wetter, Amönau, Mellnau, Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe,
Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe, Warzenbach, Lahntal-Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau,
Sterzhausen, Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar.
Hauskreise laden an verschiedenen Wochentagen ein. Nähere Auskünfte zu unseren Gottesdiensten, unserem Jugendtreff „J@W“
sowie den Haus-und Bibelkreisen erteilt Ihnen gerne Erich Lenhardt. 0 64 23-3 07 00 85.
Termine vom 28.02.2016 – 05.03.2016
So. 28.02.
10.00 Uhr Hochamt
Kollekte: Pfarrgemeinde
Mi. 02.03.
18.00 Uhr Hl. Messe, anschl. Kreuzweg
Do. 03.03.
15.30 Uhr Erstkommunionkurs
Fr. 04.03. Weltgebetstag der Frauen
19.30 Uhr Ökumen. WGT-Gottesdienst, Kath. Kirche
Evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Treisbach
Pfarrerin Heike Schulze-Wegener, Hauptstraße 4,
35117 Münchhs.-Niederasphe Tel.: 0 64 23/64 41;
E-Mail: [email protected]
Das Pfarramt in Niederasphe ist nicht besetzt.
Vakanzvertretung bis auf weiteres hat:
Pfarrer i. R. Norwin Magdanz Tel. 02776-9130920
Selbständige Evang.-Luth. Kirche (SELK)
Marburg - Treisbach - Warzenbach
Ansprechpartner Kirchenvorstand: Ulrike Wagner
Tel. 06423-5412717
Pfarrer Manfred Holst, Savingnystraße 11 A,
35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 2 17 77
Mittwoch, 24.Februar 2016
19.30 Uhr Passionsandacht
Treisbach, Zur Aue
Sonntag, 28. Februar 2016
9.30 Uhr
Abendmahlgottesdienst
Marburg, Barfüßertor
11.15 Uhr Abendmahlgottesdienst
Warzenbach, Gasse
Sonntag, den 28.2.2016
10:15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Pfarrer Ralf Eckert
Montag, den 29.2.2016
17:15 Uhr Teenkreis im Pfarrhaus
20:15 Uhr Posaunenchor Übungsstunde im DGH
Dienstag, den 1.3.2016
15:45 Uhr Vorkonfirmandenunterricht
in der Pfarrscheune in Niederasphe
17:00 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht
in der Pfarrscheune in Niederasphe
Mittwoch, den 2.3.2016
19:30 Uhr Passionsandacht für das Kirchspiel in Simtshausen
Lektorin Angelika Röhle
Freitag, den 4.3.2016
19:00 Uhr Weltgebetstag der Frauen aus Kuba in Niederasphe
Samstag, den 5.3.2016
15:00 Uhr Kinderkirche zum Weltgebetstag
in Niederasphe u. Simtshausen
Wochenspruch: Sonntag Okuli
Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lukas 9.62
16
Sport- und Vereinsnachrichten
wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht.
Ein wichtiger Punkt war der Rückblick auf die Schausaison 2015.
Viele hohe Bewertungen und Preise konnten von den Wetteraner
Züchter errungen werden.
Hervorzuheben die Deutsche Meisterschaft und den Titel eines Bundessiegers errang Hartmut Feige auf der Zwerghuhnschau im Dezember in Dortmund mit Zwerg-Wyandotten goldschwarz gesäumt. Auf
der Nationalen Bundes-Siegerschau in Dortmund errangen Karl
Dersch, Peter Schmack, Hartmut Feige vorzügliche und hervorragende Bewertungen. Weitere hohe Preise errangen auf der Dt. Junggeflügelschau in Hannover, Peter Schmack, Alfred Heldmann,
Frank Ried und Karl Dersch.
Auch von der Landesverbandsschau in Ziegenhain konnten unsere
Züchter wertvolle Preise mit nach Hause nehmen, Karl Dersch und
Günter Wolf vorzüglich mit Ehrenband, Peter Ujec, Martin Heldmann mit hervorragend Ehrenband und Ehrenpreis. Auf verschiedenen Sonderschauen errangen mehrer Züchter hohe Preise:
Norbert Jung hervorragend, Hartmut Feige vorzüglich und hervorragend mit Ehrenband, Peter Schmack vorzüglich und hervorragend
mit Ehrenband. Dietmar Schneider hervorragend mit Ehrenpreis.
Auch auf unserer Vereinsschau im November haben folgende Züchter vorzügliche und hervorragende Bewertungen erhalten:
Georg Junk, Fabian Schäfer, Engelhard Schmidt, Alfred Heldmann,
Hartmut Feige, Karl Dersch, Heinrich Hofmann, Waldemar Graul,
Norbert Junk, Friedhelm Hilberg, Jakob Moog.
Otto Koch und Gundolf Immel errangen bei der Gruppenschau Dt.
Schautauben je 1 x hervorragend mit Ehrenpreis.
Auch unsere Jugendzüchter brauchten sich nicht zu verstecken. Auf
mehreren Schauen konnten Moritz Heinzmann, Fabian Schäfer,
Lucas Schäfer, Fabian Schmidt und Julius Heinzmann sehr gute Bewertungen mit hohen Preisen mit nach Hause bringen. Jugendleiter
Ulrich Heinzmann gratulierte allen recht herzlich mit dem Slogan
„AUF EINES NEUES IM NÄCHSTEN JAHR“
Die Erringer der Pokale für die Schausaison 2015 sind:
Jugendzüchter Fabian Schäfer auf Amrocks
Große Hühner Engelhard Schmidt auf New Hampshire
Zwerghühner Alfred Heldmann auf Zwerg-Wyandotten
Tauben Norbert Junk
Bei der Wahlen gab es keine Überraschungen: Günter Koch bleibt
die nächsten 2 Jahre 2. Vorsitzender, Hartmut Feige bleibt Schriftführer, 2. Kassierer bleibt Alfred Heldmann und Jugendwart bleibt
Ulrich Heinzmann. Auch der Kassierer konnte gute Zahlen vermelden. Eine vorzügliche Kassenführung wurde ihm von den Kassenprüfern bescheinigt. Die Entlastung des Kassierers und des
gesamten Vorstandes wurde durch die Versammlung einstimmig erteilt.
Es war wieder einmal ein sehr harmonische Jahreshauptversammlung stellte Vorsitzender Gerhard Dersch fest und schloss die Versammlung gegen 21.30 Uhr.
Hartmut Feige, Schriftführer
Volleyball
Biedenkopf-Wetter Volleys:
Abwehr ist der beste Angriff !
3:1 gewinnen die Biedenkopf-Wetter Volleys ihr erstes Spiel 2016 in
der Wollenberghalle Wetter gegen den Tabellennachbarn der TGM
Mainz Gonsenheim. Vor gut besuchter Kulisse zeigten die Volleys
eine abwehrstarke Leistung und holten sich verdient drei wichtige
Punkte für den Klassenerhalt.
Die Volleys merkten bereits im 1.Satz, nach dem sie 8:2 in Rückstand
gerieten, dass die Punkte nicht vom Himmel fallen. Vor allem in der
Annahme standen die Gastgeberinnen stark unter Druck. Die Angreiferinnen sahen sich ständig formierten Abwehrsituationen gegenüber
und hatten Mühe den Ball auf des Gegners Boden zu bringen. Der
Annahmriegel Lea Fischbach, Mirka Holthausen und Mayla Autzen
bekam die Situation aber im Spielverlauf zunehmend in den Griff und
Anna Borowek und Leonie Sauerwald eröffneten die Aufholjagd mit
kompromisslosen Angriffsaktionen. Beim Stande von 24:24 waren die
Mainzerinnen gestellt, brachten den Satz aber noch einmal 26:24 nach
Hause.
Danach spielten die Volleys ihr Spiel. Aus sicherer Annahme und starkem Abwehrspiel ergaben sich viele zwingende Angriffschancen. Satz
2 und 3 blieben mit 13 und 21 Gegenpunkten klar in Wetter. Auch im
4.Satz dominierten die BW Volleys und sahen bereits wie die sicheren
Sieger aus, als beim Stande von 19:13 einige direkte Aufschlag- und
Angriffsfehler die Wollenberghalle noch mal zittern ließen.
Ein tolle Abwehraktion von Jelda Efken und ein perfekt gesetzter Angriff von Mirka Holthausen retteten den Volleys aber mit 26:24 den
viel umjubelten Satz- und Spielgewinn.
Biedenkopf-Wetter-Volleys - TGM Mainz-Gonsenheim: 3:1 (-24,
+13, +21, +24)
Volkmar Hauf
Biedenkopf-Wetter Volleys:
Siegesserie hält auch beim Tabellenführer an
Beim Tabellenführer TSV Stadecken-Elsheim in der Pfalz gewannen
die BW Volleys auf Grund einer überragender Mannschaftsleistung
auch in dieser Höhe hochverdient 3:0 (25:18, 25:20, 25:18).
Von Beginn an nahmen die BW Volleys das Heft in die Hand und erspielten sich schnell eine 6:2-Führung. Mit diesem Vorsprung im Rücken dominierten die Mittelhessinnen den Satz klar im Angriff. Alex
Sharipov setzte ihre Angreiferinnen immer wieder sehr variabel ein
und die Einheimischen fanden in Block und Feldabwehr kein Mittel –
der klare Satzgewinn war die logische Konsequenz. Der zweite und
der dritte Satz waren Spiegelbilder des ersten. Das Team agierte wie
aus einem Guss. Der Annahmeriegel mit Mayla Autzen, Mirka Holthausen und Lea Fischbach funktionierte exzellent und Anna Borowek
und Hanna Wecker konnten mit Angriffskrachern immer wieder über
die Mitte punkten. Durch druckvolle Aufschläge konnte das schnelle
Spiel der Pfälzerinnen unterbunden werden und über die Außenposition war der Block von Lidia Lichtenwald unüberwindbar. In beiden
Sätzen erspielten sich die BW Volleys gleich zu Beginn eine komfortable 6-Punkte Führung und ließen das Team aus der Pfalz nicht mehr
ins Spiel kommen. Durch den dritten Sieg in Folge schafften die BW
Volleys den Anschluss an das Mittelfeld der Tabelle. Im Lager der
BW Volleys schaut man nun mit viel Zuversicht dem Duell gegen die
unmittelbare Konkurrenz aus Wehlheiden am kommenden Wochenende im Wetter entgegen.
Für die BW Volleys spielten: Mayla Autzen, Anna Borowek, Lea
Fischbach, Mirka Holthausen, Lidia Lichtenwald, Renate Kern, Anna
Sause, Alex Sharipov, Hanna Wecker
Volkmar Hauf
TV 05 Wetter
2. Landesliga im Trampolinturnen gestartet
Am 1. Wettkampftag der Saison mussten die Turnerinnen des TV
05 Wetter gegen die Mannschaften aus Weiskirchen und Büttelborn
antreten.
Unsere Turnerinnen konnten den SV Weiskirchen mit 254,0 zu
268,1 Punkten besiegen, mussten sich jedoch dem TV Büttelborn
geschlagen geben, der 292,0 Punkte erturnte.
Für den TV Wetter starteten: Kira Friebertshäuser, Marie Lies, Annabell Kronstein, Elisa Schröder, Marie Jesberg, Jana Lies und Lea
Jesberg.
Jessica Ludwig
Vereinsnachrichten
Jahreshauptversammlung des
Rassegeflügelzuchtvereins 1929 Wetter
Am Samstag, 6.2.2016 fand die diesjährige JHV statt. Viele Züchter
und Mitglieder waren anwesend. Vorsitzender Gerhard Dersch begrüßte alle recht herzlich.
Die Jahresrückblicke des 1. Vorsitzenden, des Jugendleiters, der
Zuchtwarte wurden der Versammlung zur Kenntnis gebracht. Auch
17
Herzlichen Glückwunsch
Geburtstage
Stadt Wetter
Mittwoch, den 2. März 2016
Herbert Höhl, Erfurter Straße 8
zum 80. Geburtstag
Diethelm Pusch, Wiesenweg 5,
zum 70. Geburtstag
Stadtteil Mellnau
Donnerstag, den 3. März 2016
Günter Machmar, Hermann-Löns-Weg 9
zum 75. Geburtstag
Stadtteil Unterrosphe
Donnerstag, den 25. Februar 2016
Konrad Peter, Rosphestraße 7
zum 80. Geburtstag
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18
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Bündnis90/Die Grünen
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Vortrag
4. März 2016
20 Uhr
Solvin Zankl
GEO Fotograf
Kulturhaus
„Ehemalige Synagoge“
in Wetter
Veranstalter: Aktionsgemeinschaft
„Rettet den Burgwald“ e.V.
20