Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wetter (Hessen) WETTERANER BOTE Freitag, 26.2.2016 · Nr. 8 Amönau · Mellnau · Niederwetter · Oberndorf · Oberrosphe · Todenhausen · Treisbach · Unterrosphe · Warzenbach · Wetter Jugendförderung Schulstr. 1 · 35083 Wetter Tel. 0 64 23/78 77 Jugendsammelwoche 2016 Die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD, Liste 2 zur Kommunalwahl 2016 stellen sich vor und stehen für alle Fragen zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen zu uns zu kommen! Beginn ist überall immer um 19:00 Uhr!! Tag Datum Donnerstag, 25.02. Freitag, 26.02. Mittwoch, 02.03. Freitag, 04.03. Versammlungsort Niederwetter, Dorfgemeinschaftshaus Oberndorf, Dorfgemeinschaftshaus Mellnau, Kuckuckshütte Treisbach, Burschenschaft Und immer jeden Samstag, also am 27.2. und am 5.3. der Wahlstand in der Kernstadt (Paketstation) von 10 bis 13 Uhr. Die Jugendsammelwoche des Hessischen Jugendrings findet in diesem Jahr vom 11. März bis 21. März 2016 statt. Sammeln können alle Jugendgruppen von Vereinen, Feuerwehr oder Kirche und alle Jugendclubs. Von den gesammelten Beträgen erhält der Hessische Jugendring 30% zur Förderung der Jugendarbeit und für die Organisation der Jugendsammelwoche. 70% des gesammelten Geldes verbleibt bei den Jugendgruppen und kann für Fahrten, Freizeiten oder Anschaffungen für die Gruppe verwendet werden. Somit ist die Jugendsammelwoche eine gute Gelegenheit für alle Jugendgruppen ihre Kasse zu füllen und sich so den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Vertreter der Gruppen aus Wetter und Stadtteilen, die an der Jugendsammelwoche teilnehmen möchten, treffen sich am Mittwoch, dem 2.3.2016 um 18.00 Uhr mit Janine Uhlenbrock (Jugendförderung Nordkreis) im Seminarraum des Jugendclub „Bullenstall“ (1.Stock), Dörnertsgasse 21 in Wetter. Dort werden die Sammellisten und –ausweise ausgegeben und die Sammelbezirke eingeteilt. Wir hoffen, dass viele Jugendgruppen die Gelegenheit nutzen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Jugendförderung Nordkreis. Unsere Sprechzeiten sind Montag-Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 16.30 Uhr. Tel. 0 64 23/82-38 www.spd-wetter.com Wissen & Ideen ... Für Ihre Finanzen Die Experten für Ihre Geldanlage und Ruhestandsfinanzierung FinanzSozietät Marburg GmbH Dipl. Kfm. Hans K. Kaiser 0 6 4 2 1 . 5 9 0 9 7 8 1 6 [email protected] Besser leben. 35083 Wetter, An der Bleiche 1 Tel. 0 64 23/27 70, Fax 0 64 23/3015 REWE Kranich OHG Angebote vom 25.2. bis 27.2.16 Schweinerücken Hausmacher Mettwurst Schwälmer Art, rauchfrisch oder abgehangen Gorgonzola, Holl. Edelpilzkäse Wurstsalat, eigene Herstellung Kartoffelbrot Leerdammer Feine Scheiben, 100 g Packung 45% Fett i. Tr. 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Kernstadt UND Verkehr am Do., 10.03.2016 ab 20 Uhr Stadthalle, Konferenzzimmer Themenschwerpunkt: Bruchparkplatz, Stadtmarketing und Verkehrsprojekte Ansprechpartner: Harald Althaus, Richard Heß, Ulf Geisel und Martin Krieger Wirtschaft, Freizeit und Tourismus UND Soziales Stadtgefüge und Ehrenamt am Di., 29.3.2016 ab 20 Uhr, „Zum Alten Fritz” Ansprechpartner: Astrid Wagner, Dr. Wolfgang Engelhardt und Franz Mehring Wohlfühlpakete: Für Jung & Alt! Wir freuen uns auf Sie! Bücherwürfel geöffnet, täglich von 8-19 Uhr Nehmen - Tauschen - Bringen Gemeinsam Schmeckt es besser am Do., 17.3.2016, 11:30 Uhr im „La Dolce Vita“, Fuhrstraße 52 Putengeschnetzeltes mit Spätzle Telef. Anmeldungen bis 15.3. bei: Brigitte Adler-Zaffke, 1894 - Hannelore Rothe, 4315 oder Andrea Stark, 82-37 „Wettersche Frühstücksrunde“ erstmals am Fr. 11.3.2016 ab 9:00 Uhr, treffen wir uns zum Frühstück im „Roxanas Corner“ in Wetter Anmeldungen bis Mittwoch vor dem Frühstück bei: Andrea Stark -82 37 (vormittags) Hannelore Rothe -43 15 Brigitte Adler-Zaffke -18 94 Termine März 2016 Senioren .UHLVDXVVFKXVV .UHLVDXVVFKXVV )DFKEHUHLFK9RONVKRFKVFKXOH )DFKEHUHLFK9RONVKRFKVFKXOH ' L H 7H D P V G H U 6 H Q L R U H Q W U H IIS X Q N W H :H W W H U & $ G L H Y K V X Q G G L H 6WD GW :H W W H U O D G H Q D O O H 6 H Q L R U L Q Q H Q 6 H Q L R U H Q X Q G L Q W H U H V V L H U W H %UJHUHLQ ' D V 7H D P G H V 6 H Q L R U H Q W U H IIS X Q N W H V :H W W H U $ G L H Y K V X Q G G L H 6WD GW :H W W H U O D G H Q D O O H 6 H Q L R U L Q Q H Q 6 H Q L R U H Q X Q G L Q W H U H V V L H U W H % U J HU HLQ .XQWHUEXQWH2VWHU]HLW )UKOLQJLQGHU 7HHWDVVH *HGLFKWHXQG*HVFKLFKWHQUXQGXP2VWHUQXQGGDV(L :RUWYRUWUDJPLW&KULVWLDQH3HWHUV 0RQWDJ YRQ8KUELV8KU LP%UJHUKDXVLQ:DU]HQEDFK %XVDEIDKUW]HLWHQZHUGHQUHFKW]HLWLJ EHNDQQWJHJHEHQ (LQH3RZHU3RLQW3UlVHQWDWLRQPLW1LFROD)ULFNH 'LHQVWDJ YRQELV8KU $OWHQWDJHVVWlWWHLQ:HWWHU 0XVLN]XU6DPPHOWDVVH (ULQQHUQPLWVLQJHQXQG7UlXPHQ]X0HORGLHQDXVGHQHUXQGHU-DKUH PLW.DUO+HLQ]*|UPDU 'RQQHUVWDJ YRQ8KUELV8KU LQGHU$OWHQWDJHVVWlWWHLQ:HWWHU ,QIRUPDWLRQHQ]XGLHVHPXQGDQGHUHQ9RUWUlJHQILQGHQ6LHLPYKV6HQLRUHQKHIWRGHU DXIGHU+RPHSDJHZZZYKVPDUEXUJELHGHQNRSIGH ,QIRUPDWLRQHQ]XGLHVHPXQGDQGHUHQ9RUWUlJHQILQGHQ6LHLPYKV6HQLRUHQKHIWRGHU DXIGHU+RPHSDJHZZZYKVPDUEXUJELHGHQNRSIGH 2 Katharina Beilborn geb. Linker 1. 2. 2016 D A N K S A G U N G Es ist schwer den geliebten Menschen zu verlieren, doch es ist gut zu wissen, wie viele sie gern hatten. Herzlichen Dank allen, die mit uns Abschied nahmen. Ein besonderer Dank gilt Frau Pfarrerin Ruppert-Golin und dem Bestattungsinstitut Orthwein. Im Namen aller Angehörigen Unterrosphe, im Februar 2016 Beerdigungsinstitut DÖRR Familienunternehmen seit 1952 Johanna Bussang Frankenberger Str. 11 35083 Wetter (Hessen) Tel.: 0 64 23/76 34 Rat & Hilfe im Trauerfall 3 Aus dem Rathaus Martin Schneider, Polizeioberkommissar, Schutzmann vor Ort für die Gemeinden Cölbe, Lahntal, Münchhausen und die Stadt Wetter/Hessen, Tel.: 06421 – 881414 Fax: 06421 – 881440 Aktuelles aus dem Rathaus Einladung zur Jahresmitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes Marburg-Kirchhain-Biedenkopf e.V. Müllabfuhr 29.2. – 6.3.2016 Kernstadt Amönau Der Kreisbauernverband lädt alle Mitglieder zur Jahresmitgliederversammlung in das Bürgerhaus Weimar-Roth ein. Die Versammlung ist am Samstag, dem 5. März 2016 und beginnt um 9.30 Uhr. Herr Dr. G. Lißmann (Dezernatsleiter Landwirtschaft beim Regierungspräsidium Kassel) referiert zum Thema: „Wachsende Weltbevölkerung erfordert konsequenten Schutz der Agrarflächen“ Mellnau Niederwetter Schiedsamt Oberndorf Oberrosphe/ Unterrosphe Todenhausen Schiedsamt Wetter - Streitschlichtung Am Montag, dem 29. Februar 2016 keine Sprechstunde. Nächste Sprechstunde am Montag, dem 7. März 2016 von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr im Rathaus Zimmer 42 Treisbach Schutzmann Warzenbach Sprechzeiten beim Schutzmann vor Ort Sachbücher Harvard, Christian Bausenwein, Christoph Hauner, Dagmar Marr-Bieger, Lore Hörbücher / u.a. Arden, William Stangerl, Peter Mai, Manfred Restmüll R1 Biotonne Restmüll R1 Biotonne Gelbe Tonne Restmüll R1 Biotonne Montag Mittwoch Montag Dienstag Donnerstag Montag Dienstag 29.2.2016 2.3.2016 29.2.2016 1.3.2016 3.3.2016 29.2.2016 1.3.2016 Stellenausschreibung Beim Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) ist zum nächst möglichen Zeitpunkt im Fachbereich 2 die Stelle einer / eines Verwaltungsfachangestellten in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Allgemeine Tätigkeiten des Fachdienstes Bürgerbüro - Melde-/Gewerbewesen - Passwesen - Fischereischeine - Fundbüro - Wahlen (Führung Wählerverzeichnisse) • Vertretungstätigkeiten Ordnungswidrigkeiten (Verwarngeld-Verfahren ruhender und fließender Verkehr) • Straßenverkehrsbehörde • Koordination der Flüchtlingsunterbringung Ihr Anforderungsprofil: - Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare Qualifikation - Fähigkeit zur selbstständigen und sorgfältigen Arbeitsweise - Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft - Kommunikationsfähigkeit - sichere Anwendung der gängigen Office-Programme Sollten wir Ihr Interesse an der Stelle geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet, deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Teilung dieser Vollzeitstelle ist grundsätzlich möglich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. März 2016 an den Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) Fachdienst Personalservice, Marktplatz 1, 35083 Wetter (Hessen) Aus Kostengründen werden Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet, daher reichen Sie diese bitte nur in Kopie und unter Verzicht auf den Einsatz von Bewerbungsmappen, Plastikheftern und Folien ein oder legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens bei uns und werden danach vernichtet. Der Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) gez. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister Neues aus der Bücherei Nordqvist, Sven Ingelman-Sundberg, Cath. Vreeswijk, Helen 2.3.2016 29.2.2016 1.3.2016 3.3.2016 29.2.2016 1.3.2016 2.3.2016 29.2.2016 1.3.2016 1.3.2016 Bekanntmachungen In dringenden Fällen ist die Polizei über den NOTRUF 110 oder bei Fragen unter der Rufnummer 06421/4060 zu erreichen. Kinder- u. Jugendliteratur Hämmerle, Susa Mittwoch Montag Dienstag Donnerstag Montag Dienstag Mittwoch Montag Dienstag Dienstag Alle Angaben sind ohne Gewähr – es gelten die Abfuhrdaten in dem Abfuhrkalender für den jeweiligen Stadtteil! Sprechzeit im März: Donnerstags, 13.00 Uhr – 15.00 Uhr im Bürgerbüro. Belletristik Archer, Jeffrey Falk, Rita Kulin, Ayse Safier, David Biotonne Restmüll R1 Biotonne Gelbe Tonne Restmüll R1 Papiertonne Biotonne Restmüll R1 Biotonne Restmüll R1 Das letzte Plädoyer Hannes Der schmale Pfad Mieses Karma hoch 2 Heut gehen wir ins Krankenhaus Schnürsenkel und Schleifen Wir fangen gerade erst an Chatroom-Falle Tiere der Savanne Löwe, Elefant und Krokodil Das Fußballbuch Das große Kochbuch für Diabetiker Kroatien, Küste und Inseln Die drei ??? Kids – Invasion der Fliegen Der Karneval der Tiere Krimigeschichten & Polizeigeschichten Zeitschriften Testheft der Stiftung Warentest / Photon / Bild der Wissenschaft / Finanztest Öffnungszeiten: Dienstag + Donnerstag: 9.00 – 12.45 Uhr + 13.45 – 17.30 Uhr Mittwoch: 9.00 – 13.15 Uhr Tel: 0 64 23/54 14 46 (Die Stadtbibliothek befindet sich gegenüber der Wollenbergschule, Weinstr. 11) 4 Kommunalwahlen am 6. März 2016 §2 Verwaltung des Friedhofes Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt dem Magistrat, im folgenden Friedhofsverwaltung genannt. §3 Friedhofszweck und Bestattungsberechtigte 1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. 2) Gestattet ist die Bestattung folgender Personen: a) die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Wetter (Hessen) bzw. des Stadtteils waren oder b) die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder c) die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Stadt Wetter (Hessen) beigesetzt werden oder d) die frühere Einwohnerinnen und Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Stadt Wetter (Hessen) gelebt haben oder e) totgeborene Kinder vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats und Föten auf Wunsch einer oder eines Angehörigen. Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Wetter (Hessen) waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Stadtteils, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. 3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht. §4 Friedhofskommission Es können Friedhofskommissionen gem. § 72 HGO gebildet werden. Die Friedhofskommission besteht aus der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher, zwei weiteren Ortsbeiratsmitgliedern und drei Kirchenvorstandsmitgliedern. Die/der Vorsitzende der Friedhofskommission ist die/der Ortsvorsteher/in. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Kommission hat nur beratende Funktion. Sofern kein Ortsbeirat besteht oder vom Kirchenvorstand keine Mitglieder entsandt werden, kann die Friedhofskommission gem. § 72 HGO auch aus sachkundigen Bürgern bestehen. §5 Schließung und Entwidmung 1) Ein Friedhof und Friedhofsteile können geschlossen oder entwidmet werden. 2) Durch die Schließung sind weitere Bestattungen nicht möglich. Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die Entwidmung ist erst mit Wirkung von dem Zeitpunkt an zulässig, zu dem sämtliche Ruhefristen der auf dem Friedhof vorgenommenen Beisetzungen abgelaufen sind. 3) Die Schließung und Entwidmung sind öffentlich bekannt zu machen. Einschränkung des Dienstbetriebes vom 7.3.2016 bis 9.3.2016 Für die Auszählung der Personenstimmen wurden Auszählungswahlvorstände gebildet, in die ausschließlich städtische Bedienstete berufen wurden. Wie bei der letzten Kommunalwahl haben wir vorsorglich wieder 3 Tage zum Auszählen der Stimmen eingeplant, hoffen aber das Ergebnis vorher ermitteln zu können. Vom Montag, dem 7.3.2016 bis Mittwoch, dem 9.3.2016 müssen daher die normalen Dienstleistungen der Verwaltung zurückgefahren werden. Manche Abteilungen der Verwaltung sind nicht, andere nur eingeschränkt erreichbar. Wir haben jeweils am Vormittag eine Art Notdienst eingerichtet. Sie erreichen Mitarbeiter im Bürgerbüro, in der Stadtkasse und im Bauamt. Auch innerhalb dieser Bereiche werden Sie die üblichen Dienstleistungen nur eingeschränkt oder gar nicht in Anspruch nehmen können. Für Notfälle (Sterbefälle) wird außerdem auch das Standesamt vormittags erreichbar sein. Wenn Sie an diesen Tagen Dienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, sollten Sie zunächst das Bürgerbüro im Erdgeschoss ansteuern. Im Bürgerbüro wird Ihnen weiter geholfen. Bitte haben Sie Verständnis für diese Anordnung. gez. Spanka, Bürgermeister Stadt Wetter Fachbereich II Ordnungsamt Amtliche Bekanntmachung Abbrennen von Osterfeuern Das Feuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Wetter, Rathaus Marktplatz 1, 35083 Wetter (Hessen) Zimmer Nr. 14 (Ordnungsbehörde), bis spätestens 15. März 2016 schriftlich anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Meldevordruck ist im Bürgerbüro des Rathauses sowie bei den Verwaltungsaußenstellen erhältlich. Weiterhin steht der Vordruck direkt auf der Homepage der Stadt Wetter unter www.wetter-hessen.de zur Verfügung und kann nach dem Ausfüllen direkt per E-Mail an die Ordnungsbehörde ([email protected]) gesandt werden. Die Antragsteller erhalten durch die Ordnungsbehörde eine schriftliche Bestätigung ihrer Anzeige, die zum Abbrennen des Feuers berechtigt. Bei Rückfragen steht Ihnen das das Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 06423-8251 zur Verfügung. gez. Kai-Uwe Spanka, Bürgermeister Satzungsrecht Stadt Wetter (Hessen) II. Ordnungsvorschriften §6 Öffnungszeiten 1) Der Friedhof ist während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. 2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. §7 Verhalten auf dem Friedhof 1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. 2) Kinder unter sechs Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und auf Verantwortung der Erwachsenen betreten. 3) Auf dem Friedhof ist in besonderem Maße nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und Rollstühle ausgenommen, zu befahren, b) Waren aller Art – insbesondere Kränze und Blumen – und gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeit auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, Az. 020-00-726 Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBI. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBI. 1 S. 158, 188) i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBI. 1 S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2013 (GVBI. 1 S. 42) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) in der Sitzung vom 16.02.2016 für die Friedhöfe der Stadt Wetter (Hessen) folgende Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für die nachstehend höfe der Stadt Wetter (Hessen): a) Amönau b) Mellnau d) Oberndorf e) Oberrosphe g) Treisbach h) Unterrosphe j) Wetter (Kernstadt) genannten Friedc) Niederwetter f) Todenhausen i) Warzenbach 5 Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines oder einer Todesbescheinigung in die Leichenhalle des Friedhofs oder eine sonstige am Begräbnisort verfügbare öffentliche Leichenhalle gebracht werden. Als öffentliche Leichenhallen gelten auch die Leichenhallen von Krematorien, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und pathologischen sowie rechtsmedizinischen Instituten. 3) Leichen sind in verschlossenen Särgen in die Leichenhalle zu verbringen. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Die Särge dürfen nicht aus Metall, Kunststoff oder sonstigen schwer vergänglichen Stoffen hergestellt werden. 4) Die Särge werden spätestens 15 Minuten vor Beginn der Trauerfeier bzw. der Bestattungszeit geschlossen und dürfen nicht mehr geöffnet werden. § 18 Abs. 2 Friedhofs- und Bestattungsgesetz bleibt unberührt. Bis dahin können die Angehörigen den Leichnam, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, nach vorausgegangener Absprache mit der Friedhofsverwaltung sehen. 5) Die Stadt Wetter (Hessen) haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, die den Leichen beigegeben worden sind. 6) Trauerfeiern können in der Friedhofskapelle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. 7) Der Transport des Sarges zur Grabstätte erfolgt ausschließlich durch das Friedhofspersonal bzw. die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines beauftragten Beerdigungsinstituts, sofern dies nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geschieht. § 11 Grabstätte und Ruhefrist 1) Die Gräber werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung ausgehoben, geöffnet und geschlossen, sofern dies nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geschieht. 2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Sargoberkante mindestens 0,90 m, bis zur Urnenoberkante mindestens 0,50 m. 3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen. 4) Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt für Leichen 30 Jahre und Aschen 20 Jahre. § 12 Totenruhe und Umbettung 1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. 2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur auf Antrag und bei Vorliegen eines besonderen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Stadt Wetter (Hessen) nicht zulässig. 3) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung bzw. durch von ihr Beauftragte durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. 4) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller zu tragen. g) den Friedhof und seine Einrichtung und Anlage zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen, Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten, h) zu lärmen, zu spielen und zu rauchen, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde und j) das Aufstellen von privaten Ruhebänken. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zwecke des Friedhofs und der Satzung vereinbar sind. §8 Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof 1) Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof (insbesondere Steinmetze, Steinbildhauer, Gärtner, Bestatter, Tischler) bedürfen, soweit nicht Arbeiten im Auftrag der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. 2) Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und b) diese Friedhofsordnung durch Unterschrift für alle einschlägigen Arbeiten als verbindlich anerkannt haben. Über den Antrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen entschieden. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Zulassung als erteilt. 3) Die gewerblichen Tätigkeiten müssen mit dem Friedhofszweck vereinbar sein und dürfen Bestattungsfeierlichkeiten nicht stören. 4) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung davon abhängig machen, dass die Antragstellerin oder der Antragssteller einen für die Ausführung ihrer oder seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. 5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte, die bei der Ausführung aller Arbeiten auf dem Friedhof mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Berechtigungskarte wird antragsgemäß für ein oder fünf Kalenderjahr/e ausgestellt. Eine einmalige Zulassung ist möglich. 6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofsordnung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit einer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. 7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind frühestens um 7:00 Uhr aufzunehmen und eine halbe Stunde vor Schließung des Friedhofs, spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. 8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. 9) Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung nach schriftlicher Mahnung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften IV. Grabstätten §9 Bestattung 1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen anzumelden. 2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. 3) Ort und Zeit der Bestattung werden durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Dabei werden Wünsche der für die Bestattung sorgepflichtigen Personen nach Möglichkeit berücksichtigt. 4) Bestattungen finden von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. In begründeten Fällen sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gebührenpflichtige Ausnahmen zulässig. § 10 Nutzung der Leichenhalle 1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung betreten werden. 2) Leichen müssen spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des § 13 Grabarten 1) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Reihengrabstätten, b) Reihenrasengrabstätten (nicht in Wetter (Kernstadt) und Niederwetter) c) Wahlgrabstätten, ca) Tiefengräber/Grabkammern (nur auf dem Friedhof Wetter (Kernstadt)) cb) Doppelgräber (nicht in Amönau, Treisbach, Warzenbach und Wetter (Kernstadt)) d) Urnenreihengrabstätten, da) Urnenreihenrasengrabstätten (nicht in Oberndorf und Todenhausen) db) anonyme Urnengrabstätten e) Urnenwahlgrabstätten 2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 6 3) Die Beisetzung in Urnen und Aschekapseln aus nicht verrottbaren Material ist nicht gestattet. § 14 Nutzungsrechte an Grabstätten 1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe dieser Friedhofssatzung begründet werden. Sie sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. 2) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über die Verwaltung oder Gestaltung einer Grabstätte oder eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung bis zur gütlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über diese Streitigkeiten die erforderlichen vorläufigen Regelungen treffen. 3) Die Vergabe von Nutzungsrechten wird abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser Satzung. 4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Die oder der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Beisetzung nach seinem Ableben sowie im Falle des Erwerbs einer mehrstelligen Wahlgrabstätte das Recht auf Beisetzung ihrer oder seiner verstorbenen Angehörigen in dem Wahlgrab. Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind: a) Ehegatten, b) Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz c) Verwandte auf- und absteigender Linie, angenommene Kinder und Geschwister, d) Ehegatten und Lebenspartner der unter Abs. 4 Nr. 3 bezeichneten Personen. Die Beisetzung anderer Personen in dem Wahlgrab bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung. 5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zu Anlage und Pflege der Grabstätten. Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder länger als ein Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so ist der/die Nutzungsberechtigte unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel schriftlich aufzufordern. Ist der/die Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung. 6) Kommt der/die Nutzungsberechtigte der Aufforderung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte in dem erforderlichen Umfang abräumen, einebnen und begrünen lassen. Abgeräumte Grabaufbauten fallen in die Verfügungsgewalt der Friedhofsverwaltung. Etwaige Entschädigungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren. 7) Nutzungsberechtigte haben der Friedhofsverwaltung jede Änderung ihrer Anschrift sowie Übertragung der Nutzungsrechte mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung entstehen, ist die Friedhofsträgerin nicht ersatzpflichtig. 8) Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung und nur auf Angehörige im Sinne des § 14 Abs. 4 übertragen werden. 9) Die Erwerberin oder der Erwerber einer Wahlgrabstätte soll für den Fall ihres oder seines Ablebens ihre Nachfolgerin oder seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Diese oder dieser ist aus dem in § 14 Abs. 4 aufgeführten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen oder verzichtet eine bestimmte Person, so geht das Nutzungsrecht in der in § 14 Abs. 4 genannten Reihenfolge auf die Angehörigen der verstorbenen Erwerberin oder des verstorbenen Erwerbers über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils die oder der Älteste nutzungsberechtigt, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war. Jede Person, auf die ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung auf das Nutzungsrecht verzichten. 10) Das Recht auf Beisetzung in einer Wahlgrabstätte läuft mit der Nutzungszeit ab. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung jedoch nur stattfinden, wenn die Ruhefrist für diese Beisetzung die Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht wiedererworben bzw. mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist für diese Beisetzung verlängert worden ist. 11) Das Nutzungsrecht kann entzogen werden, wenn die in der Friedhofsgebührenordnung festgesetzten Gebühren nicht entrichtet werden. 12) Ein Anspruch auf Verleihung und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an bestimmten Grabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. 13) Den Auftrag zum Ausheben und Schließen des Grabes erteilt die Friedhofsverwaltung, sofern dies nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geschieht. Die auszuhebenden Gräber werden auf den Stadtteilen durch die Verwaltungsaußenstellenleiter/innen gekennzeichnet. 14) Arbeiten, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden, sind unter Beachtung der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sorgfältig auszuführen. Die Stadt Wetter (Hessen) schließt in diesen Fällen jegliche Haftung aus. § 15 Verlegung von Grabstätten Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Rechts kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen. Die Leichen oder Aschenreste sind in diesen Fällen in eine andere Grabstätte gleicher Art umzubetten. Grabmale und sonstige Grabausstattungen sind umzusetzen. Die Kosten der Maßnahme trägt die/der Veranlasser/in. § 16 Definition der Grabarten 1) Reihengrabstätten a) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Beerdigungsfall zur Sargbestattung der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren abgegeben werden. Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. b) Bei Erdbeisetzung darf jedem Grab grundsätzlich nur eine Leiche beigesetzt werden. Es kann gestattet werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bis zu 5 Jahren in einem Grab zu bestatten. Eine Beisetzung der Asche von Angehörigen auf belegten Reihengräbern ist bis zu 10 Jahren nach der erfolgten Erdbestattung möglich. Die Anzahl der Aschen, die zusätzlich beigesetzt werden können, ist auf eine Asche je Reihengrab beschränkt. c) Größe der Reihengrabstätten für Erwachsene: Länge 2,20 m, Breite 1,00 m d) Größe der Kindergrabstätten für Kinder bis zu 5 Jahren: Länge 1,50 m, Breite 0,90 m Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen derselben erfolgt durch die Stadt Wetter nach Ablauf der Ruhefrist. Der Ablauf der Ruhefrist wird öffentlich bekannt gegeben. Reihendoppelgrabstätten a) Reihendoppelgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die im Beerdigungsfall der Reihe nach für 2 Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren abgegeben werden. Überschreitet bei Bestattungen die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht, so ist zur Wahrung der Ruhefrist das Nutzungsrecht um den notwendigen Zeitraum zu verlängern. Reihendoppelgrabstätten können nur abgegeben werden, wenn die Zweitgrabstelle von einer Person belegt werden soll, die im Zeitpunkt des Todes des Erstbelegers das Alter von 65 Jahren erreicht hat. Über Ausnahmen entscheidet die Friedhofskommission. In einem Reihendoppelgrab dürfen der Nutzungsberechtigte und die Angehörigen gem. § 14 Abs. 4 des zuerst in der Grabstätte Beigesetzten bestattet werden. b) Größe der Reihendoppelgrabstätten: Länge 2,20 m, Breite 2,20 m 2) Reihenrasengrabstätten a)Reihenrasengrabstätten sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die im Beerdigungsfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren abgegeben werden. Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Das Ablaufen der Ruhefrist wird ggf. durch die Friedhofsverwaltung bekannt gegeben. b) Auf einem Reihenrasengrab darf keine Einfassung gesetzt werden. Das Grabmal mit einer Größe von max. 0,40 m Länge x 0,40 m Breite wird ebenerdig in den Boden eingelassen. Das Grabmal ist in der Mitte der oberen Hälfte der Grabstätte zu platzieren. Eine Bepflanzung der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten ist nicht erlaubt. Die Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung angelegt, mit Gras eingesät, während der Dauer des Nutzungsrechts durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und nach Ablauf des Nutzungsrechts abgeräumt und eingeebnet. Das Aufstellen von Schalen und Ablegen von Blumen ist nicht erlaubt. c) Größe der Reihenrasengrabstätten: Für Erwachsene und Kinder Länge 2,20 m, Breite 1,00 m 3) Wahlgrabstätten (Grabkammern/Tiefengräber) a) Tiefengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Beisetzungen von Aschen, an denen im Beerdigungsfall ein erstmaliges Nutzungsrecht von 30 Jahren verliehen wird. Die Nutzung der Tiefengräber ist der/dem Berechtigten und seiner/seinen Angehörigen für die Dauer der Nutzungszeit vorbehalten. Auf Verleihung eines Nutzungsrechts an einem bestimmten Tiefengrab besteht kein Rechtsanspruch. Eine Belegung der Tiefengräber erfolgt der Reihe nach. 7 b) Das Recht auf Beisetzung in einem Tiefengrab erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur stattfinden, wenn die Ruhefrist für diese Beisetzung die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist für diese Beisetzung erneut erworben worden ist. c) Das Nutzungsrecht wird gegen Zahlung der in der Gebührenordnung zu dieser Friedhofssatzung festgesetzten Gebühr erworben. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt, die den/die Nutzungsberechtigte/n bezeichnet. d) Es werden nur zweistellige Tiefengräber mit der Möglichkeit zusätzlicher Urnenbeisetzungen abgegeben. In jeder Grabstelle ist während der Dauer der Nutzungszeit nur eine Erdbestattung zulässig. Die Anzahl der Aschen, die zusätzlich in einem Tiefengrab (Grabkammersystem) pro Grabstätte beigesetzt werden können, ist auf drei Aschen beschränkt. e) Die/Der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Beisetzung nach seinem Ableben bzw. das Recht auf Beisetzung seines verstorbenen Angehörigen in dem Tiefengrab. f) Jede Tiefengrabstätte hat folgende Maße: Länge 2,00 m, Breite 0,90 m. Der Abstand zwischen den Tiefengräbern beträgt 0,40 m. 4) Urnenreihengrabstätten a) Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer von 20 Jahren zur Beisetzung einer Aschenkapsel abgegeben werden. In einer Urnenreihengrabstätte kann nur eine Aschenkapsel beigesetzt werden. b) Größe der Urnenreihengrabstätte: Länge 1,00 m, Breite 1,00 m 2) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen vor der Wiederbelegung ist 6 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen. Soweit vorhanden, wird zusätzlich in den Aushangkästen auf die Abräumung hingewiesen. V. Gestaltung der Grabstätten § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Für sämtliche Friedhöfe gelten folgende allgemeine Gestaltungsvorschriften: 1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden. 2) Auf den Grabstätten dürfen insbesondere zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein. 3) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher im Sinne von § 20 sein. 4) Die Mindeststärke der Grabmale beträgt ab 0,40 m bis 1,0 m Höhe 0,14 m, ab 1,00 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m und ab 1,5 m Höhe 0,18 m. 5) Firmenbezeichnungen dürfen nur an Grabmalen, und zwar in unauffälliger Weise seitlich angebracht werden. § 19 Zustimmungserfordernis 1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung provisorische Holzkreuze zulässig. 2) Die Zustimmung ist bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale einzuholen. Sie ist unter Vorlage von Zeichnungen im Maßstab 1:10 zu beantragen. Auf dem Antrag und den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bearbeitung des Werkstoffes sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen. 3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen, die auf Dauer angebracht werden sollen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Absatz 2) gilt entsprechend. 4) Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten zu stellen. Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal, die Grabeinfassung oder die sonstige Grabausstattung nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden ist. 5) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungen und Angaben entsprechend verändert werden. Die Friedhofsverwaltung kann die/den für ein Grab Sorgepflichtige/n oder Nutzungsberechtigte/n schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Anlage zu entfernen oder zu verändern. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Anlage im Wege der Ersatzvornahme durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Verpflichteten zu erstatten. § 20 Standsicherheit 1) Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks (Versetzrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. Mit dem Antrag auf Zustimmung gem. § 19 Abs. 2 sind schriftliche Angaben über die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente vorzulegen. Falls durch die danach vorgesehene Fundamentierung und Befestigung eines Grabmals dessen Standsicherheit nicht gewährleistet erscheint, kann die Friedhofsverwaltung die erforderliche Änderung vorschreiben. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist und gegebenenfalls Abhilfe verlangen. 2) Die Inhaberin/der Inhaber der Grabstätte bzw. die/der Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens ein- 5) Urnenreihenrasengrabstätten a) Urnenreihenrasengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) zur Beisetzung einer Aschekapsel abgegeben werden. In einer Urnenreihenrasengrabstätte kann nur eine Aschekapsel beigesetzt werden. Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Das Ablaufen der Ruhefrist wird durch die Friedhofsverwaltung bekannt gegeben. b) Auf einem Urnenreihenrasengrab darf keine Einfassung gesetzt werden. Grabmale haben in Wetter (Kernstadt) die Größe von 0,30 m Breite x 0,20 m Höhe, auf den übrigen Friedhöfen die Größe von max. 0,40 m Breite x 0,40 m Höhe. Die Grabmale werden ebenerdig in den Boden eingelassen. In Amönau dürfen Grabmale (Namenszüge) erst nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung an der dort vorhandenen Stele angebracht werden. c) Größe der Urnenreihenrasengrabstätten: In Wetter (Kernstadt) und Amönau: Länge 0,40 m, Breite 0,40 m, in den Stadtteilen Länge 0,80 m x Breite 0,80 m. Der Abstand zwischen den Urnenreihenrasengräbern beträgt 0,40 m. 6) Anonyme Urnengrabstätten a) Anonyme Urnengrabstätten sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten, die für die Dauer der Ruhefrist einer Urne bereitgestellt werden. Die genaue Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben. b) Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. 7) Urnenwahlgrabstätten a) Urnenwahlgrabstätten werden auf Antrag zur Beisetzung von maximal vier Aschenkapseln für die Dauer des Nutzungsrechts (40 Jahre) vergeben. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. b) Überschreitet bei Beisetzung die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht, so ist zur Wahrung der Ruhefrist das Nutzungsrecht einmalig um den notwendigen Zeitraum (maximal 10 Jahre) zu verlängern. Die Gebühren richten sich auch bei der Verlängerung der Nutzungsrechte nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages aufzufordern. c) In einem Urnenwahlgrab dürfen der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen gem. § 14 Abs. 4 beigesetzt werden. d) Für die Größe der Urnenwahlgrabstätten gelten die für Urnenreihengrabstätten vorgeschriebenen Maße. § 17 Wiederbelegung und Abräumung 1) Über die Wiederbelegung von Reihengrabstätten, für die die Ruhefrist abgelaufen ist, entscheidet die Friedhofsverwaltung. 8 mal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen/Inhaber von Grabstätten und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden. 3) Wird der ordnungswidrige Zustand eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen vorläufig zu sichern (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrung) oder zu entfernen. Die Stadt Wetter (Hessen) ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und Aufkleber auf dem Grabmal bzw. der sonstigen baulichen Anlage, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird. 4) Bei unmittelbar drohender Gefahr ist eine Benachrichtigung nicht erforderlich. 5) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu beteiligen. § 21 Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen 1) Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstelle entfernt werden. 2) Nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten werden Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten entfernt. Die Nutzungsberechtigten erhalten innerhalb einer gesetzten Frist die Möglichkeit, abgeräumte Grabmale an einem zentralen Platz abzuholen. Die Friedhofsverwaltung ist jedoch nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus zu verwahren. Grabmale oder bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Wetter (Hessen) über, soweit dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Ist eine derartige Vereinbarung nicht getroffen worden, kann die Friedhofsverwaltung diese nach entsprechender Veröffentlichung entsorgen. pflanzliche Grabschmucke dürfen nur in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse bzw. den dafür eingerichteten Plätzen abgelegt werden. 6) Zur Unkrautbekämpfung dürfen keine Mittel verwendet werden, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen können. 7) Die Unterhaltung der Wege zwischen den Grabstätten obliegt jeweils zur Hälfte den Nutzungsberechtigten der an den Weg angrenzenden jeweiligen Grabstätten. Die sonstige Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung von gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. 8) Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte dürfen nicht auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden § 23 Herrichtungsverpflichtung und friedhofswürdige Unterhaltung 1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 22 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. 2) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts bzw. der zuletzt vorgenommenen Beisetzung hergerichtet werden. 3) Wird eine Reihengrabstätte während der Dauer der Ruhefrist, eine Wahlgrabstätte während der Dauer des Nutzungsrechts über einen längeren Zeitraum nicht entsprechend den Bestimmungen dieser Friedhofsordnung in friedhofswürdiger Weise instand gehalten und gepflegt, so ist der oder dem Nutzungsberechtigten schriftlich eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist zur Instandhaltung und Pflege der Grabstätte kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf Kosten der oder des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. 4) Ist die/der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und/oder ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können die Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Ist die/der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung. § 24 Übergangsregelung 1) Bei Grabstätten, über welche die Stadt Wetter (Hessen) bei InKraft-Treten dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, bestimmt sich die Nutzungsdauer und die Gestaltung nach den zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts geltenden ortsrechtlichen Vorschriften. 2) Vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandene Nutzungsrechte von unbegrenzter Dauer werden je nach Grabart auf die nach dieser Satzung für Reihengräber bzw. Wahlgräber geltende Nutzungszeit begrenzt. Die Nutzungszeit endet jedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist der zuletzt vorgenommenen Beisetzung. Ist die Ruhefrist für die zuletzt vorgenommene Beisetzung bereits abgelaufen, endet die Nutzungszeit 12 Monate nach In-Kraft-Treten dieser Satzung. 3) Vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung aufgestellte Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten durch die/den Nutzungsberechtigte/n zu entfernen. 4) Erfolgen der Abbau und die Entsorgung durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte sind die hierfür entstehenden Kosten nach der jeweiligen Gebührenordnung zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zu erstatten. Kommen die Nutzungsberechtigten ihren Verpflichtungen nach Satz 1 nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt die Grabstätte auf deren Kosten abräumen zu lassen. VI. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung der Grabstätten § 22 Bepflanzung von Grabstätten 1) Alle Grabstätten – mit Ausnahme der Urnen- bzw. Reihenrasengrabstätten und dem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen – sind zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Bei der Bepflanzung und Pflege sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten. 2) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Das Pflanzen, Umsetzen oder Beseitigen von Bäumen, großwüchsigen Sträuchern und Hecken bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Für Schäden, die durch auf einer Grabstätte gepflanzte Bäume, Sträucher, Hecken oder ähnliche Anpflanzungen an Grabmalen, Grabeinfassungen oder sonstigen Grabausstattungen benachbarter Grabstätten oder an öffentlichen Anlagen und Wegen verursacht werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte, deren Bepflanzung die Schäden verursacht. 3) Auf den Grabstätten dürfen nur Kränze, Grabgebinde oder ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden, die ausschließlich unter Verwendung von verrottbaren Materialien hergestellt sind. 4) Verwelkte Blumen und Kränze sind durch die Nutzungsberechtigten von den Grabstätten zu entfernen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung nach angemessener Frist die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen. 5) Blumen und Kränze sowie sonstige von Grabstätten abgeräumte § 25 Grabkataster Die Friedhofsverwaltung führt ein Grabregister der beigesetzten Verstorbenen, das, getrennt nach Grabstättenarten mindestens die laufenden Grabnummern, den Namen, das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen, den Tag der Beisetzung, die Nutzungsberechtigten und die Laufzeit des Nutzungsrechts enthält. § 26 Gebühren Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofs und seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührenordnung zu entrichten. 9 § 27 Haftung Die Stadt Wetter (Hessen) haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Sie haftet nicht für Diebstahl. Im Übrigen haftet die Stadt Wetter (Hessen) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 28 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) außerhalb der gem. § 6 bekannt gegebenen Öffnungszeiten den Friedhof betritt oder sich dort aufhält, b) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. b) Waren oder gewerbliche Dienste anbietet, c) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt, d) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. d) ohne schriftlichen Auftrag einer/eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert, e) entgegen § 7 Abs. 3 Buchst. f) Abraum und Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt, f) entgegen § 8 Abs. 1 gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof ohne vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung aus führt, g) entgegen § 8 Abs. 7 gewerbliche Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen oder außerhalb der festgelegten Zeiten ausführt, 2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.500,00 €, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung bis 750,00 € geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden. 3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Magistrat. § 29 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung für den Friedhof Amönau vom 25.06.2002 nebst Nachträgen außer Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Verlockende Pflanzenkompositionen am Mi., 9.3.2016 (18.30-20 Uhr) in Wetter, Sitzungszimmer Rathaus. Orientalischer Tanz- Schnupperkurs. Am 13.3.2016 bietet Claudia Brügge einen Sonntags-Workshop an. In der Zeit von 10 – 15 Uhr werden Schritt für Schritt die Grundbewegungen erlernt, geeignet für alle die Freude an Tanz, Bewegung und Wohlfühlen haben. Weitere Info und Anmeldung: VHS Außenstelle Münchhausen/ Wetter, Claudia Martschin Tel./Fax 06423-964247 E-Mail: [email protected] Veranstaltungshinweise CVJM Wetter Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir Sie im Namen des Vorstandes sehr herzlich für Freitag, dem 18.3.2016 um 19:30 Uhr in das Evangelische Gemeindezentrum am Klosterberg in Wetter ein. Folgende Tagesordnung haben wir festgelegt: 1. Begrüßung 2. Andacht 3. Jahresrückblick aus Gruppenarbeiten/Freizeiten und aus dem Verein 4. Pause mit kleinem Imbiss 5. Rechenschaftsbericht des Kassenwartes 6. Bericht zur Kassenprüfung 7. Entlastung des Vorstandes 8. Vorstandswahlen: 2. Vorsitzende/r Schriftführer/in Kassierer/in 2 Beisitzer 9. Wahl eines neuen Kassenprüfers 10. Wahl zur Vertretertagung des Landesverbandes 11. Verschiedenes gez. Axel Grimm, Schriftführer Einladung zur Jahreshauptversammlung des Regenbogen e.V. Unterrosphe Am 15. März 2016 um 20:00 Uhr im DGH Unterrosphe. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresberichte der 1. Vorsitzenden, der Schriftführerin, der Kassiererin, der Jazzkids Trainerin, der Leiterin von Bewegung und Spiele und der Kassenprüfer 3. Aussprache zu Punkt 2 der Tagesordnung 4. Entlastung des Vorstandes 5. Beratung über eingegangene Anträge 6. Wahl eines neuen Kassenprüfers 7. Verschiedenes Bitte reichen Sie Anträge und weitere Tagesordnungspunkte bis spätestens zum 10. März 2016 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Karin Heinen, Kreisstraße 7, 35083 Unterrosphe ein. Der Vorstand des Regenbogen e.V. Mareike Cegledi Wetter (Hessen), den 17.02.2016 gez. Spanka Bürgermeister vhs Außenstelle Wetter/Münchhausen Das vhs-Frühjahrsprogramm ist online – Anmeldungen unter www.vhs.marburg-biedenkopf.de ab sofort möglich! Das vhs-Programm-Heft erhalten Sie bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung, der Sparkasse, in vielen Geschäften, bei Ärzten und Apotheken. Kinderkurse: Arbeiten mit Ton: der Starttermin ist auf Mo., den 29.2.2016 verschoben! Judo für Kinder (Anfänger) beginnt im März, Info bei der vhs-Außenstelle Nähen macht Spaß! Workshop 9-12 Jahre, 12.3.2016 von 10-13 Uhr, 2Term. Wilde Küche für Kids: Workshop (7-11 Jahre) am 12.3.2016 von 13.45-17.30 Wilde Küche für Teens (10-15 Jahre) am 19.3.2016 von 10-16 Uhr. Das Gesundheitstraining A und B im Bürgerhaus Niederasphe mit Christine Berger startet am 26.2.2016 neu; ein Schnuppertermin ist gerne möglich. Krav Maga: nächster Trainingstermin ist Sa., 27.2.2016 von 14-17 Uhr im BGH Wetter/Oberndorf. Französisch(A1.2) mit leichten Vorkenntnissen wird am 2.3.2016 (18.30-20Uhr) fortgeführt. Am 3.3.16 starten Englisch Anfänger (A1) von 18-19.30 und Englisch Refresher(A2) von 19.30-21 Uhr in der Wollenbergschule Wetter. Line Dance –Anfänger/innen mit Jo Garthe startet wieder ab 8.3.2016, dienstags von 19.30-21 Uhr im BGH Oberndorf. Turmwerkstatt-Kultur im Dorf Einladung Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 11. März 2016, um 20.00 Uhr, im Restaurant Meteora in Amönau. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte des Vorstandes 4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 5. Aussprache zu TOP 3 und 4 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahl eines neuen Kassenprüfers 8. Vorbereitungen Musical Rapunzel 2016 - Bühnenaufbau - Kulissenaufbau - Kassenteam 9. Termine 2016 Es wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen aller Mitglieder gebeten. Wir weisen darauf hin, dass Anträge und Erweiterungen zur Tagesordnung acht Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich bei dem Vorsitzenden einzureichen sind, um entsprechende Beschlüsse in der Versammlung zu fassen. Die Getränke sind frei. Der Vorstand 10 Waldinteressenten Mellnau Freiwillige Feuerwehr Unterrosphe Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Waldinteressenten findet am 12.3.2016 um 19.00 Uhr in der Kuckuckshütte in Mellnau statt. Tagesordnung: 1) Eröffnung und Begrüßung. 2) Totenehrung. 3) Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit. 4) Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung. 5) Jahresbericht des 1. Vorsitzenden. 6) Kassenbericht des Kassierers. 7) Entlastung des Vorstands. 8) Neuwahlen des Vorstands. 9) Verschiedenes. 1.Vorsitzender Michael Becker Einladung zur Jahreshauptversammlung am 19.März 2016 um 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Unterrosphe. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Neuwahl eines Kassenprüfers 8. Verschiedenes Anträge sind schriftlich bis zum 12.März 2016 beim 1. Vorstand Walter Mann einzureichen. Um eine rege Beteiligung an der Jahreshauptversammlung wird gebeten. Der Vorstand Walter Mann Jagdgenosssenschaft Niederwetter Einladung Jagdgenossenschaft Oberrosphe Die diesjährige Fahrt der Jagdgenossenschaft ist vom 15.9.2016 bis zum 17.9.2016. Wir fahren zum Berghof in Wald im Ostallgäu und zu dem Besuch des neuen Fendt - Werkes in Markt Oberdorf. Die Anmeldung,bitte ich bis zum 15.5.2016 mit einer Anzahlung von 50,00 € pro Person bei H. Henseling zu vorzunehmen. H. Henseling Die Jagdgenossenschaft Niederwetter trifft sich zu ihrer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 11.3.2016, um 20.30 Uhr im Anglerheim Niederwetter. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Wahl der Kassenprüfer 7. Verwendung der Jagdpacht 8. Bericht des Jagdpächters 9. Verschiedenes Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. K. Rühl, Jagdvorstand Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald“ Wildnis Eiche – ein faszinierender Kosmos Ob Rio Negro oder Sulawesi, die Falklandinseln oder Namibia, die Bahamas oder Neuseeland, Solvin Zankl ist ein Weltenbummler und hat schon überall auf der Welt sein Können unter Beweis gestellt. Ob für Stern, GEO oder die über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Magazine National Geographic Magazine oder BBC Wildlife und viele mehr, Solvin Zankl hat für alle gearbeitet und viele Preise dafür erhalten, u.a. den Deutschen Preis für Wissenschaftsfotografie. Besonders wo Erde und Wasser sich begegnen, fühlt sich der Tierfotograf zuhause. Solvin Zankl ist in Schönstadt am Rande des Burgwaldes aufgewachsen und vielleicht rührt daher seine Faszination für die „Wildnis Eiche“. "In jeder Eiche gibt es etwas zu entdecken. Und demjenigen, der Zeit und Ruhe mitbringt, verrät der Baum seine kleinen und großen Geheimnisse." Das sagt GEO-Fotograf Solvin Zankl - und er muss es wirklich wissen. Jahrelang hat er immer wieder besondere Eichen besucht, hat sie zu verschiedenen Jahreszeiten fotografiert, ihre Bewohner herausgelockt, sich mit Seilen und Haken befestigt, um mit der schweren Kamera in der Baumkrone arbeiten zu können. Ausgelöst hat die Leidenschaft der schlichte Anblick eines kleinen Käfers, des Eichenblattrollers, der ihm vor Jahren einmal vor die Linse kam. Die Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald“ freut sich ganz besonders den renommierten Fotografen und Biologen für ihre Jahreshauptversammlung gewonnen zu haben. Am Freitag, den 04.03. um 20:00 Uhr wird er im Kulturhaus „Ehemalige Synagoge“ in Wetter seine Zuhörer in einem Vortrag über die „Wildnis Eiche“ mit seiner Begeisterung anstecken. Für den Vorstand: Peter Bergmann Jagdgenossenschaft Wetter-Mellnau Einladung zur Jahreshauptversammlung Einladung zur Genossenschaftsversammlung (Jahreshauptversammlung) der Jagdgenossenschaft Wetter-Mellnau am Samstag, dem 12. März 2016, um 20 Uhr in der „Kuckuckshütte“ in Mellnau. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Totengedenken 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 4. Bericht des Jagdvorstandes und Kassenführers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers 7. Wahl der Kassenprüfer 8. Bericht der Geräteobmänner 9. Verwendung der Jagdpacht 10. Fahrt 2016 11. Verschiedenes Stephan Lölkes, Vorstand Einladung zur Jahreshauptversammlung Jagdgenossen Oberrosphe Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgeossen Oberrosphe findet am 12.3.2016 um 20:00 Uhr im alten D.G H statt Alle Jagdgenossen sind rechtherzlich eingeladen. Ab 20:00 Uhr soll gegessen werden. Tageeordnung: 1) Eröffnung 2) Totenehrung 3) Verlesen des Protokolls der letzten J.H.V. 4) Bericht des Kassierers 5) Bericht der Kassenprüfer 6) Verwendung der Jagdpacht 7) Fahrt 2016 8) Verschiedenes Anträge können bis zum 8.3.2016 beim Vorstand abgegeben werden. 400 JAHRE TEEHÄUSCHEN AMÖNAU DIE TURMWERKSTATT AMÖNAU PRÄSENTIERT vom 28.-31. JULI und vom 4.-7. AUGUST 2016 DAS MUSICAL RAPUNZEL Ein altes Märchen neu erzählt Tief verwurzelt liegen alte Mythen und fantastische Geschichten in uns, verbunden mit dem Urstrom der Menschheit und der Vorstellung von zauberischen Kräften, die im Geheimen wirken. Jacob (1785 -1863) und Wilhelm Grimm (1786-1859) haben aus altem „Volksgut“ geschöpft. Sie haben Lieder, Sagen, Legenden, Märchen gesammelt und niedergeschrieben. Von all den Märchen zählt Rapunzel mit zu den bekanntesten und beliebtesten. Der Vorstand 11 Im Sommer dieses Jahres wird der Zauber von Rapunzel in Amönau wiedererweckt. Das Teehäuschen, Lusthäuschen und schließlich Rapunzelhäuschen genannt, bildet die Kulisse, die durch die Illustrationen der Grimmschen Märchen von Otto Ubbelohde (1906-1909) in vielen Teilen der Welt bekannt ist. Rapunzel 2016 unterscheidet sich von der Inszenierung des Märchenmusicals im Jahre 2000, das in Amönau aufgeführt wurde und eine unerwartet hohe Zuschauerzahl hervorbrachte. Man darf gespannt sein, wie Bruno Heß Rapunzel in 2016 darstellen wird. Bruno Heß hat ins Innere des Märchens geschaut. Die Konflikte, welche die Figuren miteinander austragen, zeichnen einen modernen, zeitlosen Charakter. So wird die Figur der Mutter einen tiefgreifenden Wandel erleben. Rapunzels Leben, nach ihrem Verstoß aus dem Turm, wird eine selbstbestimmte Wendung nehmen. Die Figuren sollen in ihrer Komplexität tiefer beleuchtet werden, aber ihren märchenhaften Charme behalten. Neue Kostüme, fantastisch gewandet, schweben über die Bühne. Ein Garten voll leuchtender Pflanzen soll neben dem Rapunzelturm zum Blickfang werden. Tänzerinnen werden darin als fantastische Figuren unter der Choreographie von Angelika Salomon, ihren Zauber entfalten. Eine bunte Truppe „Die Kracher“ wird auf komödiantische Art das Märchen begleiten und musikalisch bereichern. Rockig und rasant starten sie das Spiel. Eckhard Scherer ist als „Song-Macher“ der Garant für diesen fetzigen Einstieg der Kracher. Daneben wird er mit vielen weiteren Songs versuchen, das Stück um das bezaubernde Wesen mit dem langen Zopf zu beleben. „Aufgewärmtes“ kommt für ihn nicht in Frage und so werden die Songs im Vergleich zur ersten RapunzelAufführung aus dem Jahr 2000 komplett neu daherkommen und ein breites Spektrum an musikalischen Eindrücken abbilden. Man darf gespannt sein… Dem Hauptstück Rapunzel wird in vier kurzen Szenen die Historie des Teehäuschens und seine Bedeutung von 1616 bis zur Gegenwart vorangestellt. Von der Erbauerin, Hedwig von Bodenhausen, geht es über die „Grimms“ und Otto Ubbelohde bis zu einer Putztruppe, die in hessischer Mundart und witziger Manier zum Hauptspiel überleitet. Das Theater in Amönau möchte auch in diesem Jahr Sie, gerne als Zuschauer(in) in der romantischen Kulisse des „Rapunzelhäuschens“ begrüßen und in eine magische Welt voller Bilder und Klänge entführen. Kurt Muth, Turmwerkstatt Amönau, Februar 2016 Nach erfolgreicher Planung können wir nun unseren Terminplan für die Ausfahrten 2016 veröffentlichen. 1. 3.4.2016 Horex Museum in Bad Homburg v.d. Höhe und Saalburg Planung und Durchführung: Helmut Naumann 2. 24.4.2016 Fahrt zum Motorradgottesdienst der Chrischonagemeinde in Hüttenberg mit geführter Ausfahrt (Beginn 10.30 Uhr) Abfahrt um 9.15 Uhr 3. 22.5.2016 Fahrt in den Spessart (Wiederholung aus 2014) Abfahrt um 9.00 Uhr Planung und Durchführung: Knut Holz 4. 12.6.2016 Fahrt zum Möhnestausee / Sauerland Planung und Durchführung: Ludwig Knoth 5. 9.7.2016 Fahrt an den Sorpestausee im Sauerland Samstag (kurz hinter Eslohe) Planung und Durchführung: Walter Zimmer 6. 31.7.2016 Fahrt ins Wispertal Planung und Durchführung: Armin Berg 7. 21.8.2016 Burg Greifenstein in der Nähe von Herborn mit Besuch des historischen Glockenmuseum Planung und Durchführung: Manfred Ballach 8. 11.9.2016 Fahrt zur Grube Merkers in Thüringen (kurz hinter "Zonengrenze") Planung und Durchführung: Reinhard Klingelhöfer 9. 2.10.2016 Fahrt nach Beverungen / Haarbrück (Nicki´s Kornhaus, Biker Treff) Planung und Durchführung: Walter Zimmer Für die Motorradfreunde Lahn - Wetschaftstal gez. H. Naumann Schlepper - Freunde - Lahn - und Wetschaftstal Der Stammtisch findet jeden letzten Donnerstag im Monat statt. Das nächste Mal am Do., dem 25.2.2016 um 20 00 Uhr in der Gaststätte zur Lahnbrücke in Caldern. Termine März: 12.-13. März. 34121 Kassel: Technorama Kassel - Oldtimerteilemarkt mit traditionellem Schleppertreffen, Oldtimerschlepper bis Bj. 1965 Fahrer & Beifahrer erhalten freien Eintritt & Vesper. Die Abschlussfeier war gut besucht und wie jedes Jahr hatten alle sehr viel Freude. Motorradfreunde Lahn - Wetschaftstal Ausfahrten 2016 Hallo Motorradfreunde im Lahn - Wetschaftstal und alle interessierten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer! Robert Stuhl 12 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Notfall Ortsvorsteher/in Polizei Notruf 110 Polizeistation Marburg Tel. 06421 / 4060 Stadtteil Amönau Tel. BGH: 6398 Sprechzeiten: Mo. 18.00 – 19.30 Uhr Tel. 116 117 Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Mo., Di., Do. 18.00 – 23.00 Uhr Mi. und Fr. 13.00 – 23.00 Uhr Wochenende u. Feiertage 08.00 – 23.00 Uhr Telefonische Bereitschaft außerhalb der normalen hausärztlichen Sprechstundenzeiten Telefonseelsorge Marburg 08 00/111 0 111 u. 111 0 222 Leiter: Pfr. Sven Kepper Eisenacher Weg 24, Wetter Tel. 0 64 23/96 92 72 Fax: 0 32 22/3 49 23 39 [email protected] www.telefonseelsorge-marburg.de Stadtteil Mellnau Tel. BGH: 54 29 777 Sprechzeiten: Mi 18.30 – 19.30 Uhr Notfalldienstzentrale, Hebronberg 5, 35041 Marburg-Wehrda Tel. 116 117 Mo., Di., Do. 18.00 – 08.00 Uhr Mi. und Fr. 13.00 – 08.00 Uhr Wochenende u. Feiertage 8.00 – 8.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Zu erfragen unter der Tel. Nr. Rathaus Dr. Markus Wegmann Deutschhausstr. 30 35037 Marburg Tel.: 0 64 21/96 19 90 Fr. 26.2. Sa. 27.2. So. 28.2. ab 18.00 Uhr 10.00 - 13.00 Uhr 10.00 - 13.00 Uhr 01 80/5 60 70 11 14 Cent p. Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen Tierärztlicher Notdienst Tierarztpraxis Wetter Im Berntal 6, Wetter Tel. 544550 Tierarztpraxis Dr. Rolf Ahlbrecht Steinacker 13, Oberrosphe Tel. 4255 ApothekenNotdienst Apotheken-Notdienst-Auskunft der Landesapothekenkammer Hessen 08 00/0 02 28 33 (Ortstarif) Sonstige Bereitschaftsdienste Wochenenddienst Diakoniestation Wetter gGmbH 24 h Rufbereitschaft Tel. 963 000 Wochenenddienst Pflegedienst Hans-Peter Frings 24 h Rufbereitschaft Tel. 543 259 Wochenenddienst Pflegedienst Falk 24 h Rufbereitschaft Tel. 51 888 Stadtteil Oberndorf Tel. BGH: 6443 Sprechzeiten: Mo. 19.30 – 20.30 Uhr Stadtteil Oberrosphe Tel. BGH: 7165 Sprechzeiten: Mi. 18.00 – 19.30 Uhr Störungsdienste Abwasser (ZMA) Tel. 06 41/95 06-333 Trinkwasserversorgung (ZMW) während den Dienstzeiten: Mo.-Do. 07.00 – 15.45 Uhr Fr. 07.00 – 12.30 Uhr Tel. 0 64 28/93 44 35 oder 93 44 36 oder ZMW Gießen 06 41/95 0 60 an Wochenenden: Tel. 0 64 28/93 40 EnergieNetz Mitte GmbH Servicecenter: 08 00/3 25 05 32 Störungen: 08 00/3 41 01 34 Stadtwerke Marburg Störungsstelle: 0 64 21/205-720 EMP Elektrotechnik Notdienst 0172/ 235 27 59 Kinderärztlicher Notdienst Stadtteil Niederwetter Tel. BGH: 1274 Sprechzeiten: Di. 18 – 19 Uhr Stadtteil Todenhausen Tel. BGH: 2701 Sprechzeiten: Do. 19 - 20 Uhr Stadtteil Treisbach Tel. BGH: 969 482 Sprechzeiten: Do. 19.00 – 21.00 Uhr Stadtteil Unterrosphe Tel. BGH: 6375 Sprechzeiten: Mi. 19.00 – 20.00 Uhr Stadtteil Warzenbach Tel. BGH: 541 152 Sprechzeiten: Mo. 18.30 – 20.00 Uhr Revierförsterei Wetter Theresa Wessel, Försterweg 15 35083 Wetter-Mellnau Tel. 0 64 23 – 5 42 98 46 Mobil: 0160 - 4 70 63 68 Stadtverwaltung Zentrale/ Bürgerbüro Tel: 82-0 oder 82 54 Fax: 82 21 Internet: www.wetter-hessen.de E-Mail: [email protected] Sprechstunden im Rathaus Folgende Sprechstunden finden im Zimmer Nr. 42 im 2. OG statt (Tel. 82 23): Sprechzeiten Stadtverwaltung Mo., Mi., Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 18.00 Uhr Hospitalverwaltung: Mo. 13 – 15 Uhr Sozialverband Deutschland SoVD Di. 16.30 – 19.00 Uhr Forum Betreuung Mi. 10 – 12 Uhr Do. 14 – 16 Uhr Elternberatung „NULL bis SECHS“ Do. 11.00 – 12.00 Uhr Ortsgericht: Do. 17.00 – 18.00 Uhr Schiedsamt Wetter – Streitschlichtung Sprechstunde jeweils montags von 17-18 Uhr Zimmer 42. Tel.0 64 23-27 36 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten Bürgerbüro Mo. 08.00 – 16.00 Uhr Di., Mi., Fr. 08.00 – 12.00 Uhr Do. 08.00 – 18.00 Uhr Sprechzeiten Jugendförderung Mo. 10.00 – 12.00 Uhr Do. 14.30 – 16.30 Uhr Stadtarchiv (Klosterberg) Tel: 18 07 Öffnungszeiten: Di. 15.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Impressum: Druck und Verlag: Henrich-Druck · Inh.: Michael Henrich · Neue Gartenstraße 16 35279 Neustadt (Hessen) Tel. (0 66 92) 63 25 · Fax 54 88 · [email protected] · www.henrich-druck.de Erscheinungsdatum: Einmal in der Woche freitags, kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte. Fotos: u. a. von Fotolia. HD Annahmeschluss: Texte + Bilder: Montag 12.00 Uhr · Anzeigen: Montag 18.00 Uhr · Traueranzeigen: Dienstag 12.00 Uhr Allgemeine und haftungsrechtliche Hinweise: Für unaufgeforderte Manuskripte, Fotos und oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Der Verlag behält sich vor Vereinstexte nicht zu veröffentlichen. 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Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung Di. 12.00 – 13.00 Uhr Do. 15.30 – 17.00 Uhr Tel. 06421/68 513 -13 oder -14, -15, -32 Fachdienst für Hörbehinderte und Gehörlose Tel. 0 64 21/68 513-28 Fax: 0 64 21/68 513-22 Verein für Psychomotorische Entwicklungsförderung und Gesundheitssport Wetter e.V. Do. 10.00 – 11.00 Uhr, Tel. 23 37 Beratungsstelle am Klosterberg in Wetter der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V. Beratung in Krisensituationen, Sucht- und Angehörigenberatung, Schuldnerberatung Tel.: 60 42 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Marburg der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V. Mo.-Do. 14.00 – 15.00 Uhr Mi.-Fr. 9.00 – 10.00 Uhr Tel.: 0 64 21/17699-33, 17699-34, 17699-37 Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V. 0 64 21/17699-34, 17699-36 Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.) Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Do. 16.00 – 18.00 Uhr Tel. 0 64 21/166 465-0 Fax: 0 64 21/166 465-20 Ausgabestelle Marburger Tafel e.V. Jeden Montag von 14.30 – 15.30 Uhr in der Stadthalle Wetter. Neuanmeldungen jeden 1. Montag von 9.00 – 12.00 Uhr im Büro der Marburger Tafel, Ernst-Giller-Straße 20 Private Kleinanzeigen Junger Mann hilft bei Gartenarbeiten und Renovierungen etc. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Telefon 01 52/59 93 24 02 Augenzeugen gesucht! (Fahrerflucht) Hallo, ich suche das Paar, welches am 18.12.2015 in der Zeit von 10:15 - ca.11:15 Uhr im Geschäft der Fa Poitzmann, Fuhrstr. 49, 35083 Wetter eingekauft hat. Sie haben gesehen, wie ein Fahrzeug (Kennzeichen bekannt) an meinem VW Passat den Außenspiegel an der Fahrerseite abgefahren hat und weiter gefahren ist. Auch waren Sie so nett, das Kennzeichen zu notieren und die Notizen bei der Fa. Poitzmann zu hinterlegen. Die gegenerische Versicherung macht mir Probleme, daher würden Sie mir sehr helfen, wenn Sie sich bei mir melden würden. Vielen Dank! 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Wir bieten: Beratung, Einarbeitung und Begleitung. Ich freue mich schon jetzt auf ein Gespräch mit Ihnen! Wohnberatung informiert über: Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld Gibt Tipps zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung speziell im Eingang, im Bad, und in der Küche Ausstattungsveränderungen wie z.B. Fußbodenbeläge, Möbelumbauten mit Hinweisen zur Sturzprophylaxe Technische Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Haltegriffe, usw. Entschärfung von möglichen Gefahrensituationen Finanzierungsmöglichkeiten der Veränderungsmaßnahmen Hilfestellung bei der Antragsstellung bei Kostenträgern wird angeboten. Wird ein Umzug in Erwägung gezogen, bietet die Wohnberatung Informationen zu Wohnalternativen vor Ort an und unterstützt bei der Wahl der geeigneten Wohnform. n n Marie-Christine Schön E-Mail: [email protected] n n Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) n Beratungsstelle in Wetter n Der SoVD Kreisverband Biedenkopf bietet für seine Mitglieder kostenlose Beratung an. Für ratsuchende Nichtmitglieder wird eine kostenlose Beratung angeboten. Die Sozialberatung findet jeden Dienstag von 16.30 bis 19.00 Uhr im Rathaus Wetter, Zimmer 42, Marktplatz 1, 35083 Wetter, statt. Das Sprechzimmer ist durch einen Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen, auf der Etage befindet sich eine Behindertentoilette. In dieser Zeit können Sie uns über Telefon 0152-58 62 96 77 oder 0 64 2382 23 ebenfalls erreichen und Termine vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie unter folgenden Telefonnummern bis 18.00 Uhr Termine vereinbaren: Helga Kläs, Tel. 0 64 23-5 45 78 20, Fax 0 64 23 -5 45 78 21, Werner Dersch, Tel. 0 64 23-515 24. In ganz dringenden Fällen: Waldemar Becker, 34260 Kaufungen (SoVD Landesverband Hessen) unter der Tel. 0 56 05-92 9210. Die Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Fällen erfolgt durch unsere hauptamtlichen Juristinnen und Juristen nach vorhergehender Vereinbarung bzw. Absprache mit dem o.a. Personenkreis. n Ihre Ansprechpartnerin ist: Irma Boltner · Fachstelle Wohnberatung Altenhilfe Wetter Schulstraße 29 · 35083 Wetter · Tel.: 0 64 23/8 09-0 mailto: [email protected] 14 Kirche Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden Amönau mit Oberndorf und Warzenbach sowie die Altenhilfe Wetter Fr., 26.2. 15.30 Uhr So., 28.2. 9.45 Uhr Pfarrer Norbert Janker, Raiffeisenstraße 2, 35083 Amönau Tel. 06423 / 6914 und FAX 06423 / 543183; E-Mail: [email protected] Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Amönau: KV Bernd Grebing, Zwischen den Dörfern 14, 35083 Amönau (Tel.:0 64 23/46 81) Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Warzenbach: KV Helmut Kombächer,Grabenstraße 2, 35083 Warzenbach (Tel. 06423 / 7617) 11.00 Uhr Mo., 29.2. 20.00 Uhr 20.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Dr. Franz) Kollekte am Ausgang: Erhaltung der Stiftskirche Kindergottesdienst Posaunenchor (im DGH Todenhausen) Begegnungsgruppe für Suchtgefährdete, Abhängige und Angehörige, 14-tägig in den geraden Wochen Di., 1.3. Konfirmandenunterricht lt. Plan 20.-21.30 Uhr Gesprächskreis im Gemeindezentrum, Klosterberg 3, Stufen des Lebens „Segen“ Katja Hubenthal-Eckert und Corinna Franz Mi., 2.3. 15.00 Uhr Frauenkreis – „Euricius Cordes – ein Arzt aus Simtshausen“ mit Prof. Dr. Gerhard Aumüller (Einladung an alle interessierten Frauen und Männer) 19.00 Uhr Frauentreff Almudis – Weltgebetstag Generalprobe in der Kath. Kirche St. Bonifatius Freitag, den 26.2.2016 16.30 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus in Amönau Sonntag, den 28.2.2016 9.30 Uhr Kindergottesdienst im Warzenbacher Bürgerhaus 18.30 Uhr Abendgottesdienst in der Amönauer Pfarrkirche 19.30 Uhr Abendgottesdienst in der Warzenbacher MartinLuther-Kirche Kollekte: Orgelwartung Klingelbeutel: Eigene Kirchengemeinde Dienstag, den 1.3.2016 16.00 Uhr Vorkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus in Amönau 20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus Mittwoch, den 2.3.2016 19.30 Uhr Kirchenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus Donnerstag, den 3.3.2016 10.30 Uhr Gottesdienst in der Wetteraner Altenhilfe 18.30 Uhr Vorbereitungstreffen zum WGT in der Warzenbacher Martin-Luther-Kirche Freitag, den 4.3.2016 16.30 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus in Amönau 19.00 Uhr Weltgebetstagsgottesdienst in der Warzenbacher Martin-Luther-Kirche mit den Weltgebetstagsmusikanten und dem Amönauer Gesangverein Kollekte: diverse WGT-Projekte Niederwetter So., 28.2. 11.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Dr. Franz) Kollekte: Erhaltung der Stiftskirche Für die junge Gemeinde: Montag 18 Uhr CVJM Bibelkreis für Jugendliche von 13-17 J. Dienstag 18.30 Uhr CVJM Teenkreis für Jugendliche von 13-17 J. Donnerstag 18 Uhr Jungschar für Mädchen und Jungen von 9-12 J. Todenhausen Passionsandachten in Todenhausen Mittwoch, 9.3. um 20.00 Uhr Mitwoch, 16.3. um 20.00 Uhr So., 28.2. 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Balzer) Kollekte: Erhaltung der kirchlichen Gebäude in Todenhausen Mo., 29.2. 20.00 Uhr Posaunenchor (im DGH Todenhausen) Wichtige Information: Der diesjährige Gottesdienst zum Weltgebetstag im Kirchspiel Amönau-Warzenbach findet am 4. März 2016 um 19.00 Uhr in der Warzenbacher Martin-Luther-Kirche unter dem Motto „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ statt. Wieder dabei sind wie in den vergangenen Jahren die bekannten „Weltgebetstagsmusikanten“, die erneut vom Amönauer Gesangverein Verstärkung erfahren. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle Gottesdienstbesucher zum Verweilen in der Kirche bei „kubanischen Spezialitäten“ eingeladen. Hasta la vista! Evangelische Kirchengemeinde Rosphetal - Mellnau Homepage: www.rosphetal-mellnau.de e-Mail: [email protected]; Pfarrerin Wilma Ruppert-Golin, Pfarrweg 5, 35083 Wetter-Oberrosphe, Tel.: 0 64 23-71 71 ; Vikarin Julia Lange, Tel.: 0 64 23-9 69 66 39 Küsterin Göttingen: Ursula Belzer, Tel.:92 68 10 Küsterin Unterrosphe: Andrea Weber Tel.:44 84 Küster Oberrosphe Heinrich Herrmann,Tel.: 68 71; Küster Mellnau: Michael Warwel 9 69 09 00; Evangelische Kirchengemeinde Wetter mit Niederwetter und Todenhausen Freitag, 26.2.2016 15.30 Uhr KU-3 Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe 18.00 Uhr „Sitzen in Stille“ Da Zeit und Ort sich manchmal verschieben ist Näheres zu erfahren bei Annette Steinpaß Tel.: 969792 und Bernd Arlt Tel 7171 Sonntag, 28.2.2016 10.00 Uhr Gottesdienst in Oberrosphe 11.00 Uhr Gottesdienst in Göttingen Montag, 29.2.2016 19.30 Uhr Singkreis in Oberrosphe im Ev. Gemeindehaus 20.00 Uhr Kirchenchor in Mellnau (nach Absprache) Dienstag, 1.3.2016 16.00 Uhr Prüfung der Konfirmanden und Konfirmandinnen im DGH Mellnau 19.00 Uhr Gitarrenkreis Mittwoch, 2.3.2016 15.00 Uhr Bibelgesprächskreis in Oberrosphe, Zum Wolfhain 1 Näheres bei Gisela Sauerwald, Tel.: 7175. Aktuelle Informationen: www.kirchspiel-wetter.de Pfarramt I:. Pfarrer Dr. Matthias Franz, 6107 Pfarramt II: Zur Zeit nicht besetzt Vikar: Matthias Westerweg, 3074436 Jugendreferent: Dirk Kohlhepp 017624878960 Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus – Sekretärin: Ingrid Rösler, Tel.2007, Fax: 3768 Küster: Michael Warwel im Ev. Gemeindehaus – Tel. 9690900 Passionsandachten in Wetter Mittwoch, 9.3. um 19.00 Uhr Mittwoch, 16.3. um 19.00 Uhr 20.3. (Palmsonntag) um 18.00 Uhr mit dem Frauenkreis Am 4. März findet um 19.30 Uhr in der Kath. Kirche St. Bonifatius der Weltgebetstags-Gottesdienst statt. Wetter Do., 25.2. 20.00 Uhr Kinderchor Kantorei 15 Termine der Evangelischen Stadtmission Wetter, Goßfelden, Niederasphe, Bahnhofstraße 6, 35083 Wetter Donnerstag, 3.3.2016 19.30 Uhr Posaunenchorprobe Nähere Informationen bei Heinz Höfer 06423-6194 Freitag, 4.3.2016 15.30 Uhr KU-3 Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus Oberrosphe 19.00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag im DGH Unterrosphe. Im März ist keine Taizé-Andacht Sonntag, 28.2.2016 10:00 Uhr Gottesdienst in Niederasphe (Erich Lenhardt) Für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt. Dienstag, 1.3.2016 19:00 Uhr Frauengebetskreis Niederasphe Mittwoch, 2.3.2016 14:30 Uhr Bibelgesprächskreis in Wetter Stadtmission 16:00 Uhr Bibelgesprächskreis in Goßfelden 18:30 Uhr J@W-Jesus at Work in Niederasphe Gemeindehaus bis ca. 20 Uhr, Infos bei Erich Lehnhardt Donnerstag, 3.3.2016 9:00 Uhr Frauengebetskreis in Wetter Stadtmission 19:00 Uhr Bibelgesprächskreis in Niederasphe Freitag, 4.3.2016 16:30 Uhr Kindertreff in Niederasphe Gemeindehaus Vorschau: Sonntag, 6.3.2016 10:00 Uhr Gottesdienst in Wetter Stadtmission (Melanie Zollfrank) Für Kinder findet parallel ein Kindergottesdienst statt. Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Kath. Pfarramt, Frankenberger Strasse 5, 35083 Wetter, Tel.: 06423/ 94 240 FAX: 06423/ 94 24 24 E-Mail: [email protected] Homepage: www.katholische-kirche-frankenberg-wetter.de Sekretariat Mo 9.00-12.00/13.00-16.00, Di 9.00 -12.00 u. 13.00 16.00 ..……..... 06423/94 24 0 Mi 9.00-12.00, Do 9.00-12.00, Fr. 9.00 -12.00 Pfarradministrator P. Georg Assel OT Tel.: 06423/94 24 0 Zur Pfarrei gehören die Ortsteile: Wetter, Amönau, Mellnau, Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe, Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe, Warzenbach, Lahntal-Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau, Sterzhausen, Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar. Hauskreise laden an verschiedenen Wochentagen ein. Nähere Auskünfte zu unseren Gottesdiensten, unserem Jugendtreff „J@W“ sowie den Haus-und Bibelkreisen erteilt Ihnen gerne Erich Lenhardt. 0 64 23-3 07 00 85. Termine vom 28.02.2016 – 05.03.2016 So. 28.02. 10.00 Uhr Hochamt Kollekte: Pfarrgemeinde Mi. 02.03. 18.00 Uhr Hl. Messe, anschl. Kreuzweg Do. 03.03. 15.30 Uhr Erstkommunionkurs Fr. 04.03. Weltgebetstag der Frauen 19.30 Uhr Ökumen. WGT-Gottesdienst, Kath. Kirche Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Treisbach Pfarrerin Heike Schulze-Wegener, Hauptstraße 4, 35117 Münchhs.-Niederasphe Tel.: 0 64 23/64 41; E-Mail: [email protected] Das Pfarramt in Niederasphe ist nicht besetzt. Vakanzvertretung bis auf weiteres hat: Pfarrer i. R. Norwin Magdanz Tel. 02776-9130920 Selbständige Evang.-Luth. Kirche (SELK) Marburg - Treisbach - Warzenbach Ansprechpartner Kirchenvorstand: Ulrike Wagner Tel. 06423-5412717 Pfarrer Manfred Holst, Savingnystraße 11 A, 35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 2 17 77 Mittwoch, 24.Februar 2016 19.30 Uhr Passionsandacht Treisbach, Zur Aue Sonntag, 28. Februar 2016 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Marburg, Barfüßertor 11.15 Uhr Abendmahlgottesdienst Warzenbach, Gasse Sonntag, den 28.2.2016 10:15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrer Ralf Eckert Montag, den 29.2.2016 17:15 Uhr Teenkreis im Pfarrhaus 20:15 Uhr Posaunenchor Übungsstunde im DGH Dienstag, den 1.3.2016 15:45 Uhr Vorkonfirmandenunterricht in der Pfarrscheune in Niederasphe 17:00 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht in der Pfarrscheune in Niederasphe Mittwoch, den 2.3.2016 19:30 Uhr Passionsandacht für das Kirchspiel in Simtshausen Lektorin Angelika Röhle Freitag, den 4.3.2016 19:00 Uhr Weltgebetstag der Frauen aus Kuba in Niederasphe Samstag, den 5.3.2016 15:00 Uhr Kinderkirche zum Weltgebetstag in Niederasphe u. Simtshausen Wochenspruch: Sonntag Okuli Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lukas 9.62 16 Sport- und Vereinsnachrichten wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht. Ein wichtiger Punkt war der Rückblick auf die Schausaison 2015. Viele hohe Bewertungen und Preise konnten von den Wetteraner Züchter errungen werden. Hervorzuheben die Deutsche Meisterschaft und den Titel eines Bundessiegers errang Hartmut Feige auf der Zwerghuhnschau im Dezember in Dortmund mit Zwerg-Wyandotten goldschwarz gesäumt. Auf der Nationalen Bundes-Siegerschau in Dortmund errangen Karl Dersch, Peter Schmack, Hartmut Feige vorzügliche und hervorragende Bewertungen. Weitere hohe Preise errangen auf der Dt. Junggeflügelschau in Hannover, Peter Schmack, Alfred Heldmann, Frank Ried und Karl Dersch. Auch von der Landesverbandsschau in Ziegenhain konnten unsere Züchter wertvolle Preise mit nach Hause nehmen, Karl Dersch und Günter Wolf vorzüglich mit Ehrenband, Peter Ujec, Martin Heldmann mit hervorragend Ehrenband und Ehrenpreis. Auf verschiedenen Sonderschauen errangen mehrer Züchter hohe Preise: Norbert Jung hervorragend, Hartmut Feige vorzüglich und hervorragend mit Ehrenband, Peter Schmack vorzüglich und hervorragend mit Ehrenband. Dietmar Schneider hervorragend mit Ehrenpreis. Auch auf unserer Vereinsschau im November haben folgende Züchter vorzügliche und hervorragende Bewertungen erhalten: Georg Junk, Fabian Schäfer, Engelhard Schmidt, Alfred Heldmann, Hartmut Feige, Karl Dersch, Heinrich Hofmann, Waldemar Graul, Norbert Junk, Friedhelm Hilberg, Jakob Moog. Otto Koch und Gundolf Immel errangen bei der Gruppenschau Dt. Schautauben je 1 x hervorragend mit Ehrenpreis. Auch unsere Jugendzüchter brauchten sich nicht zu verstecken. Auf mehreren Schauen konnten Moritz Heinzmann, Fabian Schäfer, Lucas Schäfer, Fabian Schmidt und Julius Heinzmann sehr gute Bewertungen mit hohen Preisen mit nach Hause bringen. Jugendleiter Ulrich Heinzmann gratulierte allen recht herzlich mit dem Slogan „AUF EINES NEUES IM NÄCHSTEN JAHR“ Die Erringer der Pokale für die Schausaison 2015 sind: Jugendzüchter Fabian Schäfer auf Amrocks Große Hühner Engelhard Schmidt auf New Hampshire Zwerghühner Alfred Heldmann auf Zwerg-Wyandotten Tauben Norbert Junk Bei der Wahlen gab es keine Überraschungen: Günter Koch bleibt die nächsten 2 Jahre 2. Vorsitzender, Hartmut Feige bleibt Schriftführer, 2. Kassierer bleibt Alfred Heldmann und Jugendwart bleibt Ulrich Heinzmann. Auch der Kassierer konnte gute Zahlen vermelden. Eine vorzügliche Kassenführung wurde ihm von den Kassenprüfern bescheinigt. Die Entlastung des Kassierers und des gesamten Vorstandes wurde durch die Versammlung einstimmig erteilt. Es war wieder einmal ein sehr harmonische Jahreshauptversammlung stellte Vorsitzender Gerhard Dersch fest und schloss die Versammlung gegen 21.30 Uhr. Hartmut Feige, Schriftführer Volleyball Biedenkopf-Wetter Volleys: Abwehr ist der beste Angriff ! 3:1 gewinnen die Biedenkopf-Wetter Volleys ihr erstes Spiel 2016 in der Wollenberghalle Wetter gegen den Tabellennachbarn der TGM Mainz Gonsenheim. Vor gut besuchter Kulisse zeigten die Volleys eine abwehrstarke Leistung und holten sich verdient drei wichtige Punkte für den Klassenerhalt. Die Volleys merkten bereits im 1.Satz, nach dem sie 8:2 in Rückstand gerieten, dass die Punkte nicht vom Himmel fallen. Vor allem in der Annahme standen die Gastgeberinnen stark unter Druck. Die Angreiferinnen sahen sich ständig formierten Abwehrsituationen gegenüber und hatten Mühe den Ball auf des Gegners Boden zu bringen. Der Annahmriegel Lea Fischbach, Mirka Holthausen und Mayla Autzen bekam die Situation aber im Spielverlauf zunehmend in den Griff und Anna Borowek und Leonie Sauerwald eröffneten die Aufholjagd mit kompromisslosen Angriffsaktionen. Beim Stande von 24:24 waren die Mainzerinnen gestellt, brachten den Satz aber noch einmal 26:24 nach Hause. Danach spielten die Volleys ihr Spiel. Aus sicherer Annahme und starkem Abwehrspiel ergaben sich viele zwingende Angriffschancen. Satz 2 und 3 blieben mit 13 und 21 Gegenpunkten klar in Wetter. Auch im 4.Satz dominierten die BW Volleys und sahen bereits wie die sicheren Sieger aus, als beim Stande von 19:13 einige direkte Aufschlag- und Angriffsfehler die Wollenberghalle noch mal zittern ließen. Ein tolle Abwehraktion von Jelda Efken und ein perfekt gesetzter Angriff von Mirka Holthausen retteten den Volleys aber mit 26:24 den viel umjubelten Satz- und Spielgewinn. Biedenkopf-Wetter-Volleys - TGM Mainz-Gonsenheim: 3:1 (-24, +13, +21, +24) Volkmar Hauf Biedenkopf-Wetter Volleys: Siegesserie hält auch beim Tabellenführer an Beim Tabellenführer TSV Stadecken-Elsheim in der Pfalz gewannen die BW Volleys auf Grund einer überragender Mannschaftsleistung auch in dieser Höhe hochverdient 3:0 (25:18, 25:20, 25:18). Von Beginn an nahmen die BW Volleys das Heft in die Hand und erspielten sich schnell eine 6:2-Führung. Mit diesem Vorsprung im Rücken dominierten die Mittelhessinnen den Satz klar im Angriff. Alex Sharipov setzte ihre Angreiferinnen immer wieder sehr variabel ein und die Einheimischen fanden in Block und Feldabwehr kein Mittel – der klare Satzgewinn war die logische Konsequenz. Der zweite und der dritte Satz waren Spiegelbilder des ersten. Das Team agierte wie aus einem Guss. Der Annahmeriegel mit Mayla Autzen, Mirka Holthausen und Lea Fischbach funktionierte exzellent und Anna Borowek und Hanna Wecker konnten mit Angriffskrachern immer wieder über die Mitte punkten. Durch druckvolle Aufschläge konnte das schnelle Spiel der Pfälzerinnen unterbunden werden und über die Außenposition war der Block von Lidia Lichtenwald unüberwindbar. In beiden Sätzen erspielten sich die BW Volleys gleich zu Beginn eine komfortable 6-Punkte Führung und ließen das Team aus der Pfalz nicht mehr ins Spiel kommen. Durch den dritten Sieg in Folge schafften die BW Volleys den Anschluss an das Mittelfeld der Tabelle. Im Lager der BW Volleys schaut man nun mit viel Zuversicht dem Duell gegen die unmittelbare Konkurrenz aus Wehlheiden am kommenden Wochenende im Wetter entgegen. Für die BW Volleys spielten: Mayla Autzen, Anna Borowek, Lea Fischbach, Mirka Holthausen, Lidia Lichtenwald, Renate Kern, Anna Sause, Alex Sharipov, Hanna Wecker Volkmar Hauf TV 05 Wetter 2. Landesliga im Trampolinturnen gestartet Am 1. Wettkampftag der Saison mussten die Turnerinnen des TV 05 Wetter gegen die Mannschaften aus Weiskirchen und Büttelborn antreten. Unsere Turnerinnen konnten den SV Weiskirchen mit 254,0 zu 268,1 Punkten besiegen, mussten sich jedoch dem TV Büttelborn geschlagen geben, der 292,0 Punkte erturnte. Für den TV Wetter starteten: Kira Friebertshäuser, Marie Lies, Annabell Kronstein, Elisa Schröder, Marie Jesberg, Jana Lies und Lea Jesberg. Jessica Ludwig Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung des Rassegeflügelzuchtvereins 1929 Wetter Am Samstag, 6.2.2016 fand die diesjährige JHV statt. Viele Züchter und Mitglieder waren anwesend. Vorsitzender Gerhard Dersch begrüßte alle recht herzlich. Die Jahresrückblicke des 1. Vorsitzenden, des Jugendleiters, der Zuchtwarte wurden der Versammlung zur Kenntnis gebracht. Auch 17 Herzlichen Glückwunsch Geburtstage Stadt Wetter Mittwoch, den 2. März 2016 Herbert Höhl, Erfurter Straße 8 zum 80. Geburtstag Diethelm Pusch, Wiesenweg 5, zum 70. Geburtstag Stadtteil Mellnau Donnerstag, den 3. März 2016 Günter Machmar, Hermann-Löns-Weg 9 zum 75. Geburtstag Stadtteil Unterrosphe Donnerstag, den 25. Februar 2016 Konrad Peter, Rosphestraße 7 zum 80. Geburtstag Ferienhaus in Otterndorf (bei Cuxhaven) zu vermieten. Das liebevoll eingerichtete Haus bietet Platz für 5 Personen (ca. 95 m²) – mit Garten u. Terrasse. Komplettpreis incl. aller Nebenkosten (mit Fahrradbenutzung) ab 58,00 € p. Tag. www.elisabeth-fewo.de oder Tel. 0 64 21/9 48 03-43 6 3.3.201 25.2. – Hauptstraße 36 - 35088 Battenberg - 0 64 52-2 04 02 45 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr, Sa. 10 – 14 Uhr 18 ! "% "#$ ' # % &% ()*" Beilagenhinweis Unserer heutigen Auflage liegen Beilagen folgender Parteien bei: DIE LINKE Marburg Bündnis90/Die Grünen Ortsverband Wetter SPD Wetter Alles im grünen Bereich? Oder sehen Sie Rot, wenn Sie auf Ihre Rechnung schauen? 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