Email von Möckelmann 25-04-2015 - HU

„Gesendet: Samstag, 25. April 2015 20:38
Betreff: B-Plan Nr.141 Bürgermeister-Steenbock-Str. / Kisdorfer Str.-geplante Fällung einer Linde
Gemeindevertretung und Rathausverwaltung Gemeinde Henstedt
Stadtverwaltung und -vertretung Kaltenkirchen
Untere Naturschutzbehörde Kreis Segeberg, Herr Timmermann
Presse.- Henstedt-Ulzburger Nachrichten, Norderstedter Zeitung, Segeberger Zeitung, Umschau
Kaltenkirchen
NABU- , Natur- und Baumfreunde in Henstedt-Ulzburg, im Kreis Segeberg und Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Naturfreunde,
ich nehme Bezug auf die am letzten Montag stattgefundene Umwelt- und Planungsausschusssitzung und
die nachfolgenden Pressemitteilungen.
Es ging hierbei u.a. um den o.g. Bebauungsplan und die Abstimmung, ob die durch die seit 2011 in der
bestehenden Baumschutzsatzung von Henstedt-Ulzburg geschützte Linde Stammumfang 250cm und
Durchmesser 80cm (in 1 Meter Höhe) für einen von der CDU-Fraktion favorisierten Kreisverkehr mit
massiver Bebauung gefällt werden soll. s. Bilder in den Anhängen [Fotos hier, die Red.]
Vor der Abstimmung haben die Fraktionen der SPD und WHU den in der Sitzung auch anwesenden
Bürgern in deutlicher und beeindruckender Weise erklärt, wie wichtig es ist, diesen Baum wegen seiner
Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz und wegen seines ortsprägenden Charakters für den Ortsteil
Henstedt zu erhalten. (s. dazu auch den vom damaligen Naturschutzbeauftragten der Stadt Kaltenkirchen
verfassten Leserbrief aus dem Jahr 1978 zu einer nicht vorher abgesprochenen Fällaktion einer
Doppellinde).
Im Gegensatz zu der vor 37 Jahren stattgefundenen Fällung der Linde in Kaltenkirchen besteht für
Henstedt-Ulzburg jetzt eine Möglichkeit, die Linde zu erhalten, in dem sich viele Bürger und besonders der
Naturschutzbeauftragte von Henstedt-Ulzburg, Herr Engelbrecht, der sich bisher noch gar nicht zu diesem
Thema geäußert hat, für den Schutz dieses Baumes einsetzen.
Außerdem, es ist mir unverständlich, dass die Untere Naturschutzbehörde Segeberg die Fällung eines
Baumes, der einer Baumschutzsatzung unterliegt, genehmigt für den Fall, dass gebaut werden soll.
Wurde die Genehmigung ohne Begutachtung vor Ort vom Schreibtisch entschieden?
Der Architekt, Herr Baum, der für den o.g. Bebauungsplan zuständig ist und auch an der Sitzung
teilgenommen hat, hat geschildert, wie der Plan mit Eingliederung dieses Baumes aussehen könnte.
Abschließend appelliere ich besonders an den Naturschutzbeauftragten von Henstedt-Ulzburg, seinem Amt
gerecht zu werden und alles Mögliche zu unternehmen, damit es nicht wieder, wie damals in Kaltenkirchen,
heißt: „Mein Freund der Baum, der ist tot“
Mit freundlichen Grüßen
NABU
Holger Möckelmann“