MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 15. April 2015 · Nr. 16 / Woche 16 Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, 19. April 2015 Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger, am kommenden Sonntag, 19. April 2015 findet die Wahl des Bürgermeisters unserer Gemeinde Winden im Elztal statt. Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Jeder Wahlberechtigte kann, sofern er keinen Wahlschein hat, nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. In den übersandten Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. • Wahlbezirk 01 (Ortsteil Oberwinden): • Wahlbezirk 02 (Ortsteil Niederwinden): Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, Zimmer Nr. 10 Ehemaliges Rathaus Niederwinden Hauptstraße 84, Zimmer Nr. 4 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Stimme und kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet werden. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen des aufgeführten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet oder den Namen einer anderen wählbaren Person einträgt. Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr werden in den Wahlbezirken und vom Briefwahlausschuss die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse unverzüglich an den Gemeindewahlausschuss übermittelt. Das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Gesamtwahlergebnis wird am Wahlabend gegen ca. 19:00 Uhr vor dem Rathaus in Oberwinden bekanntgegeben. Das Wahlergebnis kann anschließend auch im Internet (www.winden-im-elztal.de) abgerufen werden. Die Wahl des Bürgermeisters ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde eine der wichtigsten Wahlen. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg räumt dem Bürgermeister weitgehende Rechte und Pflichten ein. Er ist der Vorsitzende des Gemeinderates, der Leiter der Gemeindeverwaltung und der rechtliche Vertreter der Gemeinde. Die Höhe der Wahlbeteiligung ist ein Gradmesser für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Gemeindepolitik und ein Vertrauensvorschuss für die Arbeit des zukünftigen Bürgermeisters. Ich bitte Sie, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie am kommenden Sonntag zur Wahl des Bürgermeisters unserer Gemeinde. Mit freundlichen Grüßen Ihr Clemens Bieniger Bürgermeister 2 MITTEILUNGSBLATT Nr. 16 Gemeinde Landkreis Winden im Elztal Emmendingen Mittwoch, 15. April 2015 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters Datum am 19. April 2015 Zur Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird bekannt gemacht: 1. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 29. März 2015 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Gemeinde ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Nummer des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 01 Ortsteil Oberwinden Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, Zimmer Nr. 10 02 Ortsteil Niederwinden Ehemaliges Rathaus Niederwinden, Hauptstraße 83, Zimmer Nr. 4 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler ist an diese Bewerber/innen nicht gebunden, sondern kann auch andere wählbare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar ist: wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen; für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren. Mittwoch, 15. April 2015 MITTEILUNGSBLATT Nr. 16 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen eines/einer im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht, oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet, sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl, machen die Stimmabgabe ungültig. 5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. 7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur persönlich abgeben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die durch körperlichen Beeinträchtigungen gehindert ist, seine/ihre Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines Anderen erlangt hat. 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort, Datum Bürgermeisteramt Winden im Elztal Unterschrift, Amtsbezeichnung Winden im Elztal, 9. April 2015 Clemens Bieniger, Bürgermeister Hinweis: Die Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters am 19. April 2015 wurde am Donnerstag, 9. April 2015 und Freitag, 10. April 2015 durch die Ortsdiener in beiden Ortsteilen an die Haushalte verteilt. Ihr Bürgermeisteramt 3 4 Nr. 16 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 15. April 2015 Verwaltung der Gemeinde WINDEN IM ELZTAL Anschrift: Bahnhofstraße 1 Ärztlicher Notfalldienst 79297 Winden im Elztal Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Emmendingen Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 21 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 16 bis 20 Uhr – Rufnummer Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 19292 320 Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus Freiburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis 6 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr. Rufnummer: 0761 80998099 Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst/Notarzt, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet und unter der Notrufnummer 112 zu erreichen ist. Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112, Polizei 110 Krankentransport 19222 Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle: 07641 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Personen). Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Do. 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Selbstverständlich sind nach Absprache auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bürgermeister Sekretariat Standesamt Bürgerbüro Clemens Bieniger Bianca Tränkle Andreas Schultes Alexandra Dufner Anja Florin Anja Läufer Natalie Burger Rechnungsamt, Bauamt Klaus Hämmerle Gebühren / Steuern Andreas Schultes Gemeindekasse Bettina Rietschle Eva Granget Bauhof Karlheinz Gehring Kläranlage Norbert Riegger Wassermeister Martin Häringer Apotheken-Notdienst Pflegedienste Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal e.V. Schwimmbadstraße 11, 79215 Elzach, Tel. 07682 909040, Fax 07682 909041 Dorfhelferin Einsatzleitung: Christine Schwendemann-Brugger, Tel. 07682 920202 Ambulanter Pflegedienst Heike Schmook Spitzenbacher Straße 16, 79297 Winden im Elztal, Tel. 07682 921537, Fax 07682 921538 Pflegestützpunkt des Landkreises Emmendingen im Landratsamt Emmendingen (Hauptgebäude) Bahnhofstraße 2 - 4 in Emmendingen Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann Telefon: 07641 451-3091, E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-emmendingen Tel. 07682 9236-20 Tel. 07682 9236-22 Tel. 07682 9236-24 Tel. 07682 9236-24 Mobil 01776328119 Tel. 07685 1268 Mobil 0172 7616283 Telefax: 07682 9236-79 E-Mail: [email protected] Internet: www.winden-im-elztal.de Dienstbereitschaft von 8:30 - 8:30 Uhr des folgenden Tages Mi. 15.04. Neue Apotheke, Emmendingen Milchhofstr. 1, Tel. 07641 9332221 Do. 16.04. Severin-Apotheke, Denzlingen Alemannenstr. 17, Tel. 07666 5844 Fr. 17.04. Kandel-Apotheke, Waldkirch Fabrik Sonntag 5A, Tel. 07681 4925250 Sa. 18.04. Kastelburg-Apotheke, Waldkirch Freie Str. 2, Tel. 07681 1379 So. 19.04. Apotheke am Heidacker, Freiamt Hauptstr. 57, Tel. 07645 917877 Waldhorn-Apotheke, Sexau Emmendinger Str. 6, Tel. 07641 47575 Mo. 20.04. Paracelsus-Apotheke, Denzlingen Bahnhofstr. 16, Tel. 07666 2392 Di. 21.04. Bürkle-Apotheke, Emmendingen Schillerstr. 19, Tel. 07641 42301 Tel. 07682 9236-10 Tel. 07682 9236-10 Tel. 07682 9236-22 Tel. 07682 9236-12 Tel. 07682 9236-12 Tel. 07682 9236-14 Tel. 07682 9236-16 Amtsgericht Emmendingen - Grundbuchamt (zuständig für Winden im Elztal) Liebensteinstr. 2, 79312 Emmendingen Tel. 07641/96587-600, Fax: 07641/96587-603 Einfach ausschneiden und gut sichtbar aufbewahren Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses Fachstelle Sucht Nachwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 10. Mai 2015 Am Mittwoch, 22. April 2015 um 18:30 Uhr findet im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, Zimmer Nr. 10 (Bürgersaal) eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Krebsinformationsdienst Gegenstand der Sitzung: 1. Prüfung der Bewerbungen zur Nachwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 10. Mai 2015 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen Sprechstunde des Caritas-Sozialdienstes Caritas-Sozialdienst – Allgemeine Sozial- und Lebensberatung: Dipl. Soz. Päd. Frau Drexel, Telefon 07642 9214123 Beratung, Behandlung, Prävention Friedhofstraße 1, Waldkirch, Telefon 07681 24623, Emma Jugend- und Drogenberatung Friedhofstraße 1, Waldkirch, Telefon 07681 3891 Telefon 0800 420 3040, kostenfrei, täglich 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, E-Mail: [email protected], Internet: www.krebsinformationsdienst.de. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Rufnummer 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de Tierärztlicher Notdienst Falls der zuständige Tierarzt nicht erreichbar ist, versieht den tierärztlichen Notdienst für Kleintiere an diesem Wochenende: Samstag/Sonntag, 18.04./19.04.15 Dr. Brezinger, Glottertal Winterbachstr. 13, Tel. 07684 90890 Dr. Brodauf, Emmendingen Gottfried-Keller-Weg 4, Tel. 07641 54636 Der Notfalldienst für Großtiere wird am Sonntag in der Zeit von 10 - 18 Uhr versehen. Diese Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet nur statt, falls am 19. April 2015 kein/e Bürgermeister / Bürgermeisterin gewählt wird. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. gez. Clemens Bieniger, Bürgermeister Schülerbeförderung: Eigenanteile für Grundschüler Wir möchten darauf hinweisen, dass zum 15. April 2015 der Eigenanteil Schülerbeförderung für die Monate Mai bis Juli 2015 in Höhe von 48,00 € (16,00 € pro Monat) gemäß dem uns erteilten SEPA-Lastschriftmandat eingezogen wird. Wir bitten um Beachtung. MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 15. April 2015 5 Kunstwerke von Künstlern mit Behinderung Voranzeige Redaktionsschluss wird vorverlegt! Wegen des Maifeiertages wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 18 auf Freitag, 24.04.2015, 9.00 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung! Nussbaum Medien Rottweil Am Mittwoch, 15. April 2015 Herrn Ludwig Hämmerle Oberdorfstraße 9 Am Sonntag, 19. April 2015 Frau Agnes Herr Spitzenbacher Straße 18 Nr. 16 zum 72. Geburtstag Für den landesweiten Kunstpreis „Kunst als Brücke“ haben im vergangenen Jahr über 100 Künstler mit Behinderung insgesamt rund 500 Werke eingereicht. Beteiligen konnten sich alle kreativ tätigen Menschen, die schwerbehindert sind und in Baden-Württemberg wohnen. Eine Jury wählte drei Preisträger sowie 47 weitere Arbeiten für die Wanderausstellung „Kunst als Brücke“ aus. Diese Arbeiten sind vom 20. April bis 27. Mai 2015 im Foyer des Rathauses in Denzlingen (Hauptstraße 110) beim Bahnhof ausgestellt. Die Ausstellungsräume sind barrierefrei. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Denzlinger Rathauses zu sehen: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags auch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Ausstellung wird vom ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte des Landkreises Emmendingen, Bruno Stratz in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Denzlingen organisiert. Sammlung von gut erhaltenen Waren zum 75. Geburtstag Auch den Altersjubilaren, die namentlich nicht genannt werden wollen, gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünschen alles erdenklich Gute, vor allem jedoch Gesundheit und Wohlergehen. Am 27. März 2015 wurde Paul Benedikt Burkard geboren. Eltern: Lisa und Benjamin Burkard, Ensenberg 4 Gar nicht altbacken: Leckeres aus Brotresten Brotreste sind zum Wegwerfen zu schade. Bei einem Kochworkshop im Rahmen der Landesinitiative Blickpunkt Ernährung, werden am Dienstag, 21. April 2015 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Hochburg leckere Rezepte unter Verwendung von Brotresten vorgestellt. Der Teilnehmerbeitrag kostet 9 Euro, die Lebensmittelkosten werden umgelegt. Anmeldung bis zum 17. April 2015 unter Telefon 07641 451-9110. Viele Waren sind oft noch gut erhalten und eigentlich zu schade zum Wegwerfen. Solche noch gebrauchsfähigen Gegenstände werden in diesem Jahr im Frühjahr und im Herbst an einem Aktionstag auf einigen Recyclinghöfen von der Waldkircher Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft WABE in Kooperation mit der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Emmendingen gesammelt. Die Termine im Elztal sind am Samstag, 18. April 2015 auf dem Recyclinghof Waldkirch (von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) und am Samstag, 25. April 2015 auf dem Recyclinghof Elzach (von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Gesucht sind Geschirr und Besteck, Vasen und Dekoartikel, Tischdecken und Bettwäsche, funktionsfähige Küchengeräte und Elektrogeräte sowie Spielwaren aller Art. Da diese Artikel im WABE-Kaufhaus „Hin und Weg“ zum Verkauf angeboten werden, erfolgt eine Vorauswahl nach Qualität und späterer möglicher Vermarktung. Die Abfallwirtschaft bittet deshalb um Verständnis dafür, dass die WABE eventuell nicht alle die ihr angebotenen Waren annehmen kann. Mitarbeiterinnen der WABE (Frau Eichele, Frau Ganter, Telefon 07681 4740 556) geben vorher gerne Auskunft, ob spezielle Gegenstände gebracht werden können oder nicht. Wer nur schöne Gebrauchtwaren sucht, wird im Kaufhaus „Hin und Weg“ in der Damenstraße 12 in Waldkirch fündig: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr sowie samstags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Gebrauchte Waren sind auch in den SecondHand-Kaufhäusern der Firma 48° Süd in Emmendingen, Endingen und Herbolzheim erhältlich. Servicetelefon für Öffnungszeiten usw. : 07643 333 92 30. Fortbildung für Erzieherinnen Auch 2015 wird der Landwirtschaftspreis für unternehmerische Innovationen (L•U•I) vergeben! Im Rahmen der Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) ist am Dienstag, 21. April 2015 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg eine Erzieherinnenfortbildung zum Thema „Kinder unter 3 Jahren in der Kita: Richtig essen lernen - darauf kommt´s an“. Die Teilnehmerinnen erhalten Empfehlungen für die Ernährung der 1- bis 3-Jährigen, Möglichkeiten der Ernährungserziehung in Kindertagesstätten und Infos zu Speiseplanung, Hygiene, und Gestaltung der Esssituation. Anmeldung bis Freitag, 17. April 2015 beim Landratsamt Emmendingen, Landwirtschaftsamt, Telefon 07641 4519110. Bereits zum 19. Mal wird im Jahr 2015 der L•U•I vergeben. Bewerben können sich alle landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen oder solche, die in beispielhafter Weise im vor- und nachgelagerten Bereich mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten. Das können Betriebe der Gastronomie, des Handwerks oder des Handels sein oder aber Einzelpersonen, Gruppen oder Gemeinden mit herausragenden Ideen. Es werden die Kategorien Landwirtschaft, Unternehmenskooperation und Initiativen für Gemeinden unterschieden. Der L•U•I ist insgesamt mit 5.000 Euro dotiert und wird von der ZG Raiffeisen eG und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband gestiftet. Sie tragen den L•U•I 6 Nr. 16 MITTEILUNGSBLATT gemeinsam mit den drei berufständischen Landjugendverbänden in Baden-Württemberg, den Landfrauen- und Bauernverbänden sowie der Universität Hohenheim. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2015 Bewerbungsunterlagen gibt es als Download unter www. lui-bw.de oder bei den beteiligten Organisationen. Dort finden Sie auch Beispiele von L•U•I-Siegern der letzten Jahre. Ansprechpartner für Südbaden ist Alexander Seibold vom Bund Badischer Landjugend, Telefon 0761 27133552 oder [email protected] BUND - Gruppe Oberes Elztal Der nächste Stammtisch der BUND – Gruppe Oberes Elztal findet am Montag, 27. April 2015 um 19:00 Uhr im Café Elisabeth (Ladhof) in Elzach statt. Alle Mitglieder und Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen. BUND Ortsgruppe Oberes Elztal Mittwoch, 15. April 2015 wicklung nicht versäumen sollten. Das Zollforum BadenWürttemberg ist zweifellos so ein Datum, weil es für ein Update des Exportwissens besonders wertvoll ist. Das diesjährige Zollforum findet am Dienstag, 21. April 2015 mit dem Thema „Herausforderungen Außenhandel“, von 09:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr in Freiburg statt. Organisiert wird es von der IHK-Exportakademie GmbH in Kooperation mit der IHK Südlicher Oberrhein. Auf dem Programm stehen dieses Mal unter anderem aktuelle Entwicklungen im Zollrecht und in ATLAS, der Umgang mit der neuen Dual-Use Güterliste, Themen rund um das neue Präferenzabkommen sowie der Importabwicklung jeweils mit einem Fokus auf die betriebliche Umsetzung. Die Teilnahmegebühr beträgt 250,00 Euro zzgl. MwSt. Informationen und Anmeldung: Carolin Hildinger, IHK-Exportakademie GmbH, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart, Telefon 0711 2005-1443, Fax 0711 2005-601443, [email protected], www.ihk-exportakademie.de Sternwallfahrt nach Flüeli Vom Freitag, 12. Juni bis Samstag, 13. Juni 2015 sind Frauen unterwegs nach Flüeli. Seit 500 Jahren ist der Wirkungsort des Heiligen Nikolaus Anziehungspunkt für Menschen, die um Frieden beten. "Lebenslinien - Glaubensspuren“ – unter diesem Motto macht sich die Katholische Landfrauenbewegung (KLFB) auf den Weg ins Berner Oberland, zum Geburts- und Wirkungsort des Nikolaus von Flüe, Nationalheiliger der Schweiz und Patron der KLFB. Am Freitagnachmittag treffen sich ca. 150 Frauen, die aus allen Teilen der Erzdiözese Freiburg mit dem Bus anreisen (Zusteige-Möglichkeiten entlang der Strecken). Spirituelle und kreative Angebote, Gottesdienste und eine Lichterprozession aus dem Ranft laden ein zu Meditation und Begegnung. Die Wallfahrt endet mit einem Segnungsgottesdienst am Samstagnachmittag. Sie sind herzlich eingeladen, sich mit uns auf den Weg zu machen. Information und Anmeldung: Kath. Landfrauenbewegung Freiburg, Telefon 0761 5144-243, E-Mail: [email protected] Spielen kann süchtig machen! Neue Hilfen im Landkreis Emmendingen Mehr als 500 Menschen im Landkreis haben Probleme mit Glücksspiel oder Wetten. Sie konzentrieren sich zunehmend aufs Spielen und vernachlässigen Job, Familie oder Freunde, spüren einen unbändigen Drang zum Spielen oder spielen nur noch, um die Verluste wieder wettzumachen. Experten sprechen dann von problematischem und pathologischem, süchtigem Spielen. Für diese Menschen bietet die bwlv-Fachstelle Sucht neben Einzelgesprächen jetzt eine 14-tägigen Infogruppe unter Leitung der Emmendinger Suchtberaterin Kathrin Amann. Hier gibt es Informationen zur Selbsteinschätzung und erste Tipps zur weiteren Gesundung. Gleichfalls neu ist auch die ambulante medizinische Rehabilitation der Emmendinger bwlv-Fachstelle. Bei dieser Reha in Kooperation mit weiteren Fachstellen und mit Anerkennung der DRV Baden-Württemberg bleiben die Teilnehmer während der Reha in Familie und Beruf und lernen so, im Alltag ohne Glücksspiel zu leben. Infos in der bwlv-Fachstelle, Telefon 07641 9335890, [email protected] oder unter www.bw-lv.de. „Zollforum Baden-Württemberg“ Es gibt für Exportmanager Termine im Jahr, die sie im Interesse ihres Unternehmens und für die eigene Karriereent- Schulung zum Ausbilder Wer als Ausbilder/in in einem Unternehmen tätig werden will, der muss die entsprechende Qualifikation nachweisen. Die Gewerbe Akademie Freiburg bietet vom 11. Mai bis 10. Juni 2015 wieder eine Ausbildung der Ausbilder in Vollzeit an. Angestellte, Gesellen, Unternehmer und Facharbeiter können daran teilnehmen, um sich neben der fachlichen Eignung auch die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz zu erwerben. Denn der Ausbilder ist später auch für die Auszubildenden im Unternehmen zuständig. Er bereitet die Ausbildung vor und stellt auch die Auszubildenden ein. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen über das Meister BAföG gefördert werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg, Telefon 0761 15250-0 oder im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de Meditation Am Freitag, 17. April 2015 um 19:34 Uhr findet im Gesundheitszentrum Elzach, Nikolausplatz 2, 2. OG wieder die geführte Meditation statt. Meditation kann helfen bei: Erschöpfung, Reizbarkeit, Anspannungszuständen, Nervosität und psychosomatischen Beschwerden, das seelische Gleichgewicht kann wieder hergestellt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Kontakt: Thomas Overmann, Telefon 07682 9244849. „Rückentraining“ mit Pilateselementen“ – effektiv und mit Ruhe Der Kurs findet 10x dienstags ab 21. April 2015 von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr im Seminarraum 1.OG der SchwarzwaldApotheke Elzach statt und ist durch Krankenkassen gefördert. Pilates ist für Männer und Frauen jeden Gesundheitszustandes, jeden Alters, jeden Levels, die folgende Ziele haben: Schmerzreduzierung, Figurverbesserung, Leistungssteigerung, Haltungsverbesserung, psycho-physischer Ausgleich, Stressabbau. Sie brauchen bequeme Kleidung sowie eine Decke oder Isomatte. Anmeldung und Information: Maja Hofmann, staatl. geprüfte Bewegungspädagogin, Telefon 07682 3859833 oder 0171 5765762 Mittwoch, 15. April 2015 MITTEILUNGSBLATT „Augenblick Natur!“ Einladung zum Fotowettbewerb der Naturparke 2015 Zeigen Sie uns Ihren Naturpark Südschwarzwald! Auch 2015 lädt der Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) Amateur- und Profi-Fotografen zur Teilnahme an der nächsten Runde des Fotowettbewerbs "Augenblick Natur!" ein. Gesucht werden wieder ausdrucksstarke Motive aus allen Naturparken Deutschlands. Der Wettbewerb 2015 ist Anfang April gestartet und läuft bis zum 31. Oktober 2015. Zeigen Sie uns Ihren ganz besonderen Blick auf den Naturpark Südschwarzwald! Die schönsten Motive werden von den Besuchern des Portals bewertet und die Monatssieger mit attraktiven Gewinnen prämiert. Zielsetzung des Fotowettbewerbs "Augenblick Natur!“ 2015 ist es wieder, die einzigartige Vielfalt und Schönheit unserer heimatlichen Naturlandschaften aufzuzeigen und die Naturparke mit ihren verschiedenen Facetten einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Alle eingesendeten Bilder werden auf einem eigens dafür eingerichteten Internetportal unter www.naturparkfotos. de veröffentlicht. Weitere Infos über die Naturparke und den Wettbewerb gibt es auf www.naturparke.de. Mittwoch, 22. April 13:30 Uhr Halbtageswanderung des Schwarzwaldvereins, Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: Rathaus Oberwinden Reinigungskraft für Kirche Oberwinden gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Winden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w) für die Kirche in Oberwinden gegen Bezahlung. Der Beschäftigungsumfang beträgt 2 Std. pro Woche. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Verwaltungsbeauftragten Herrn Maier, Telefon 0160 7143399, EMail: [email protected]. Kirche St. Leonhard Niederwinden Samstag, 18. April 19:00 Uhr Vorabendmesse Pfarrkirche St. Stephan Oberwinden Sonntag, 19. April 10:00 Uhr Eucharistiefeier mitgestaltet von der Musikkapelle Oberwinden Nächste Taufvorbereitung in der Seelsorgeeinheit Oberes Elztal Für alle Familien, die in den nächsten Monaten ein Kind taufen lassen möchten, gibt es wieder eine Taufvorbereitung. Diese Vorbereitung unter dem Titel „Vom Segen in Nr. 16 7 die Taufe“ besteht aus zwei Abenden, an denen Eltern, begleitet durch ein Team, die Bedeutung der Taufe besser verstehen lernen und ihre Wünsche, Fragen und Erfahrungen miteinander austauschen können. Diese Vorbereitung bietet viele Möglichkeiten für Themen und Aspekte rund um die Taufe und Anregungen für die Gestaltung der Feier. Termin im April/Mai: Mittwoch, 22. April und Mittwoch, 6. Mai 2015 im Pfarrhaus Oberwinden. Die Abende finden jeweils von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt. Nähere Informationen erhalten Sie in den Pfarrbüros. Konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates Am Mittwoch, 22. April 2015 um 20:00 Uhr findet im Konradsaal des Pfarrzentrums Elzach die Konstituierende Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderats statt. Sie alle sind dazu herzlich eingeladen. Hans-Jürgen Decker, Dekan Sonntag, 19. April 09:00 Uhr Gottesdienst in Elzach 10:15 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal Dienstag, 21. April 16:30 Uhr Gottesdienst in der BDH-Klinik in Elzach Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit? Bitte rufen Sie uns an! Evangelisches Pfarramt in Elzach, Telefon 07682 8281 KONZERT „The Certain Something“ Unter dem Motto „AtemPause“ am Sonntag 19. April um 17:00 Uhr in der evangelischen Johanneskirche Elzach, Zollstockstr. 6. Kartenvorverkaufsstellten: Ev.Pfarramt Elzach / Elektro Fischer Elzach / Tourist Information Oberprechtal und Gutach / Badische Zeitung / Schwarzwälder Bote / Offenburger Tageblatt. Online unter www.reservix.de Bibeltage Elzach-Kollnau Paulus schreibt wir lesen…. Apg 9 - Dienstag, 21. April 2015, 20:00 Uhr Elzach (evang. Gemeindehaus) Zollstockstraße 6 Gal 3 - Mittwoch, 22. April 2015, 20:00 Uhr Elzach (evang. Gemeindehaus) Zollstockstraße 6 Gal 5 - Donnerstag, 23. April 2015, 20:00 Uhr Kollnau (evang. Gemeindehaus) Paul-Gerhardt-Weg 1 Gal 6 - Freitag, 24. April 2015, 20:00 Uhr Kollnau (evang. Gemeindehaus) Paul-Gerhardt-Weg 1 Wie in den letzten Jahren führte die KLJB Oberwinden auch in diesem Jahr wieder eine Altpapiersammlung durch, die am letzten März-Wochenende stattfand. Die KLJB Oberwinden bedankt sich recht herzlich bei allen AltpapierSpendern und unseren Bulldog-Fahrern Benedict Fakler und Jonas Bohusch. Seniorengemeinschaft Winden/Oberspitzenbach Frühlingsfahrt Am Dienstag, 21. April 2015, starten wir zu unserer ersten Frühlingsfahrt durch das Eggental. Fahrtroute: Winden – Freiburg – Hexental – Ehrenkirchen – Staufen – Britzingen – Müllheim – Vögisheim - Obereggen. Kaffeepause im „Markgräfler Kräuterhof“ (Einkaufsmöglichkeit). Rückfahrt über die B 3. Abschluss mit Einkehr im Elztal. Abfahrt ist um 13:00 Uhr bei den Bushaltestellen. Fahrpreis:15,00 €. Anmeldungen bei Otmar Schultis, Telefon 07682 8315. 8 Nr. 16 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 15. April 2015 Katholisches Bildungswerk Elzach Diashow "Amsterdam" Das Katholische Bildungswerk lädt freundlichst ein zu einer Diashow am Montag, 20. April 2015 um 20:00 Uhr im Pfarrzentrum Elzach (Konradsaal) mit Willy Stoffel, Stegen. Thema: „Amsterdam“ Zu einer beeindruckenden Diashow hat Willy Stoffel aus Stegen seine Reiseerlebnisse in die Hauptstadt der Niederlande gestaltet. Amsterdam ist das bedeutenste niederländische Kulturzentrum und die überragende Hafen -, Industrie- und Handelsstadt. Die historische Altstadt mit ihren Grachten, Brücken und Inseln wird als „Venedig des Nordens“ und „Jerusalem des Westen“ bezeichnet. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. KENNEN SIE „Acoustic FaMaEli“? Drei junge Männer wollen in dieser Formation erstmals gesanglich auftreten, kombiniert mit ihren jeweiligen Instrumenten. Kurz vorgestellt: das FA ist Fabian Moser aus Katzenmoos. Das MA ist Marius Kapp aus Winden und das ELI ist Elias Bayer ebenfalls aus Winden. Wir sind also gespannt, was der erste Auftritt von „Acoustic FaMaEli“ hervorbringt! Wir, die Windener Chorsänger, wollen diesem „gesanglichen Nachwuchs“ an unserem Konzert-Abend am Samstag, 2. Mai 2015 ab 20:00 Uhr in der Festhalle Oberwinden die Bühne bieten. Merken Sie sich den Termin vor! Unser Hauptchor bringt unter anderem Evergreens und mit dem Doppel-Quartett geht’s Richtung Comedian Harmonists und Wise Guys. Die Damen vom Montagschor Lehen bieten Ihnen moderne Medleys mit weiblicher Präsenz. Der MGV Teutonia Reute mit seinem starken Männerklang rundet die ganze Sache ab. Zusammen mit den 3 jungen Nachwuchstalenten von hier wird somit sicher ein sehr abwechslungsreicher Abend auf Sie warten! Details: www.die-windener-chorsaenger.de Wir freuen uns auf Sie! Doppelkonzert mit dem Musikverein 1864 Buchholz e.V. Liebe Leserinnen und Leser, wir, die Musikkapelle Oberwinden e.V. (musikalische Leitung: Benjamin Schultis), laden Sie herzlich zu unserem Doppelkonzert am Samstag, 25. April 2015 ein und freuen uns sehr, dass wir als musikalischen Gast den Musikverein 1864 Buchholz e.V. (musikalische Leitung: Oliver Schätzle) gewinnen konnten. Das Konzert findet in der Festhalle Oberwinden statt und beginnt um 20:00 Uhr. Die beiden Orchester haben mit ihrem jeweiligen Dirigenten ein unterhaltsames und abwechslungsreiches Programm für Sie einstudiert. Alle Musikerinnen und Musiker freuen sich auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen schon heute einen schönen Konzertabend! Eintrittskarten sind an der Abendkasse zum Preis von 5,00 € erhältlich. Ihre Musikkapelle Oberwinden e.V. Geschicklichkeitsturnier Pkw und Zweirad (Motorrad, Roller, Mofa) beim RMSV Solidarität Oberwinden e.V. im ADAC. Am Sonntag, 19. April 2015 ist die Soli Oberwinden e.V. im ADAC auf dem Bahnhofsplatz Oberwinden Ausrichter eines Geschicklichkeitsturniers für Pkw und Zweiräder. Startberechtigt ist jeder, der im Besitz eines gültigen Führerscheins für das betreffende Fahrzeug ist. Gestartet wird ab 14:00 Uhr bis jeweils 17:00 Uhr (Nennungsschluss 16:00 Uhr) auf dem Bahnhofsplatz in Oberwinden. Es gibt Pokale und Sachpreise. Turnier-Neulinge (kein Startgeld) und Zuschauer sind recht herzlich willkommen. Für Ihr leibliches Wohl wird im Solischuppen bestens gesorgt. Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 18. April 2015 um 20:00 Uhr im Schützenhaus laden wir alle Vereinsmitglieder, die Schützenjugend mit Eltern, Ehrenmitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Geschäftsberichte 4. Jahresausblick 4.1 Jahresbeitrag 5. Ehrungen 6. Aussprache: Geschäftsberichte 7. Entlastung/Wahlen 8. Wünsche und Anregungen (Anträge zum Tagesordnungspunkt „8. Wünsche und Anregungen“ sind gemäß der Satzung „§ 11 Die Hauptversammlung Absatz 3.“ bis Samstag, 11. April, bei der Vorstandschaft schriftlich einzureichen.) Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft "Frühling erleben am Bodensee" Zu einer eher leichten Tageswanderung laden wir alle Wanderfreunde und Gäste herzlich ein am schönen Bodensee zu wandern. Auf dem "Prälatenweg" führt uns unser Wanderfreund Paul Mayer von Schloss Salem an den Bodensee nach Unteruhldingen. Die Tour beginnt in Salem beim Schloss, durch den Schlosspark Richtung Affenberg. Hier wird eine Mittagsrast eingelegt. Weiter geht es durch Wald und Flur, vorbei an schönen Seen zur Barock- und Klosterkirche Birnau. Nach der Besichtigung geht es nahezu eben weiter am Bodensee entlang zu den Pfahlbauten nach Unteruhldingen. Besichtigung gegen Eintritt möglich. Von dort Fahrt mit dem Erlebnisbus nach Mühlhofen zur gemütlichen Schlusseinkehr im Gasthaus Sternen. Termin: Sonntag, 19. April 2015, Treffpunkt: 8:15 Uhr, Oberwinden, Parkplatz Neudorf, es stehen dort zwei Kleinbusse für die Fahrt zur Verfügung. Wegstrecke: ca. 10,3 km, reine Gehzeit: gemütlich ca. 3,5 bis 4 Stunden, bei 132 Höhenmeter. Verpflegung: Rucksackverpflegung wird empfohlen. Wanderführung: Irmgard und Paul Mayer, telefonische Auskunft unter 07682 8117 oder im Internet unter: schwarzwaldverein-winden.de Mittwoch, 15. April 2015 MITTEILUNGSBLATT Nr. 16 9 1. Elzacher Frühlingsfest im Haus des Gastes Bauernmarkt beim Freihof mit Heimatmuseum Der Freiämter Bauernmarkt hat mit Beginn der Sommerzeit geänderte Öffnungszeiten. Jeden Freitag können in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Bauernmarkt beim Freihof im Ortsteil Ottoschwanden bei den Marktbeschickern frische Erzeugnisse aus der Region eingekauft werden. Zur gleichen Zeit ladet das Marktcafé bei Kaffee und Kuchen zum Gespräch und Gedankenaustausch ein. Das Heimatmuseum Freiamt mit “Bäule” ist ebenfalls geöffnet und bietet von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Führungen an. Das Turmuhrenmuseum beim Heimatmuseum ist jeweils am ersten Freitag im Monat von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Für Gruppen sind Führungen nach Absprache unter Telefon 07645 8921 möglich. Weitere Informationen bei der Tourist-Information Freiamt, Telefon 07645 91030, Internet www.freiamt.de. Benefizkonzert: „Rock for Jens & friends, Teil 2“ zugunsten der Lebenshilfe Nach 2013 gibt es am Samstag, 25. April 2015 eine Neuauflage des fast schon legendären Rockkonzerts „Rock for Jens & friends“. Hauptinitiatoren sind wieder die beiden Musiker Fabian Läufer und Felix Walter von der Elzacher Rockband „Knock out“, die zusammen mit Janina Weis und Luitgard Neubauer die Großveranstaltung im „Haus des Gastes“ in Elzach auf die Beine stellen. Die Planungen laufen derzeit auf Hochtouren. Massive Unterstützung gibt es auch von der Stadt Elzach sowie von zahlreichen Sponsoren und ehrenamtlichen Helfern. Drei Bands aus Elzach und Umgebung werden bei dem Benefizkonzert kräftig einheizen und die „Halle zum Beben“ bringen. Neben „Knock out“ spielen „Anyway“ und„Exit 28“. Sie alle stehen für gute, handgemachte Musik, tolle Rocknummern und fetzige Sounds. Wer 2013 schon dabei war, wird sich noch gut an die grandiose Party erinnern, bei der Menschen jedes Alters, mit und ohne Behinderungen bis in die frühen Morgenstunden fröhlich und ausgelassen miteinander gerockt und gefeiert haben. In der Presse hieß es damals: „Wer nicht dabei war, hat was verpasst“. Deshalb – Termin vormerken und nicht verpassen: Beginn: 20:00 Uhr, Einlass: 19:00 Uhr, Eintritt: 7 Euro (Abendkasse). Eintritt und Erlös kommen der Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal zugute, bei der übrigens auch der Namensgeber der Veranstaltung, Jens Neubauer, arbeitet. Herausgeber: Gemeindeverwaltung Winden im Elztal Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal Druck und Verlag: Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Telefon 0741 5340-0, Fax 0741 65 85 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Clemens Bieniger oder sein Vertreter im Amt Für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum Es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Der Winter ist vorbei, der Frühling ist da. Dies wollen wir beim 1. Elzacher Frühlingsfest am Donnerstag, 30. April 2015 feiern. Um 19:00 Uhr wird das Fest mit dem Fassanstich eröffnet, musikalisch umrahmt vom Panik-Orchester aus Schönenbach. Gegen 21:00 Uhr übernimmt das PartyTrio “D’Gipfelstürmer” um den Frühling in zünftiger Art und Weise zu feiern. Also schnappt Euch Eure Dirndl & Lederhosen und kommt zum Frühlingsfest. Neben zünftigem Essen werden genügend Maßkrüge mit dem passenden Inhalt bereitgestellt. Ebenso gibt es eine Schießbude, Dosenwerfen... damit der Gaudi nichts im Wege steht. Eintritt 3 €, Einlass ab 18:30 Uhr. Wir freuen uns auf Euer Kommen Eure Sportfreunde Elzach-Yach e.V. Musikverein Siegelau, Troglauer Buam beim Frühlingsfest Wir sind sehr stolz, dass wir nach der fantastischen Premiere im vergangenen Jahr auch wieder beim Frühlingsfest 2015 ein absolutes Highlight für Jung & Alt am Samstag, 30. Mai 2015 ab 19:00 Uhr bieten können: Die Troglauer Buam! Die „Buam“ kommen aus der Oberpfalz und sind seit über 10 Jahren eine angesagte Live-Band. Nach Auftritten im „ZDF Fernsehgarten“ oder „lmmer wieder sonntags“ (für alle, die es verpasst haben – www.troglauerbuam.de) folgt Mitte April der nächste große Auftritt im Circus Krone in München, bevor die Buam im Mai nach Siegelau kommen! Der Kartenvorverkauf für 11 EUR (Abendkasse 13 EUR) bei der Volksbankfiliale in Bleibach ist angelaufen. Außerdem können bei allen MusikerInnen oder über unsere Homepage www.mv-siegelau.de Karten bezogen werden. Bitte beachten: Einlass unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten! Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Wassonstnoch Mama ist die Beste! interessiert Einmal im Jahr wird den Müttern die Aufmerksamkeit zuteil, die ihnen eigentlich das ganze Jahr gebührt. Nussbaum Medien nimmt den Muttertag zum Anlass, um nachzufragen: „Warum ist eigentlich Mama die Beste?” Auf diese Frage gibt es sicher tausende ganz individueller Antworten, und wir sind gespannt, welches Ihr persönliches Motiv ist. Auf www.gemeindeklick.de können Sie den Satz „Meine Mama ist die Beste, weil … … .” vervollständigen und mit etwas Glück einen der tollen Preise gewinnen, die unter allen Teilnehmern dieser Aktion sowie auf der Mitmachseite zum Muttertag verlost werden. Diese Seite finden Sie unter www.nussbaum-messe.de/aktionsseiten/muttertag. Hier kann, wer mag, Backrezepte, Basteltipps oder eine ganz persönliche Muttertagsschichte hochladen, um sie mit den anderen Lesern der Amts- und Mitteilungsblätter von Nussbaum Medien zu teilen. Wir freuen uns wieder auf Ihre Beiträge und drücken Ihnen die Daumen. Die Gewinner werden am 27.04.15 auf www.gemeindeklick. de. bekanntgegeben.
© Copyright 2024 ExpyDoc