MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 18. März 2015 · Nr. 12 / Woche 12 Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am Sonntag, 19. April 2015 Am Montag, 23. März 2015 um 18:30 Uhr findet im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, Zimmer Nr. 10 (Bürgersaal) eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung: 1.Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses 2. Prüfung der Bewerbungen zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 19. April 2015 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen 3. Verschiedenes Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. gez. Clemens Bieniger, Bürgermeister Öffentliche Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 25. März 2015, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Oberwinden eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: 1. Bürgermeisterwahl 2015: Ablauf der öffentlichen Bewerbervorstellung am 10. April 2015 in der Mehrzweckhalle Oberwinden 2. Gemeindeentwicklungskonzept „Winden im Elztal 2030“ a) Beauftragung für die Prozessbegleitung b) Erteilung eines Auftrags für die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts 3. Breitbandverkabelung im Landkreis Emmendingen a) Sachstandsbericht b) Beratung und Beschlussfassung zu den einzelnen Ausbaumodellen 4.„Winden im Elztal 2030“ - Die Zukunft gemeinsam gestalten (Arbeitstitel) Vorstellung des Bürgerbeteiligungsprozesses für den Beginn eines Gemeindeentwicklungskonzepts 5. Neuer Narrenbrunnen der Narrenzunft „D‘r Oberwindemer Spitzbue“ e. V.; Antrag auf Unterstützung und Bezuschussung 6. Bürgerfragestunde 7. Verschiedenes / Bekanntgaben Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung sind die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde recht herzlich eingeladen. Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. gez. Bieniger, Bürgermeister Tagesordnung Tagesordnung Am Dienstag, den 31. März 2015, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Elzach, Hauptstraße 69,Elzach, 79215 Am Dienstag, den 31. MärzRathauses 2015, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hauptstraße 69, 79215 Elzach, Sitzung der Verbandsversammlung Elzach, eine Sitzung dereineVerbandsversammlung desdesGeGemeindeverwaltungsverbandes Elzach statt meindeverwaltungsverbandes Elzach statt Tagesordnung A Öffentlicher Teil Tagesordnung A01.Öffentlicher Teil Sachlicher Teilflächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach zur Ausweisung vonTeilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen indes den Bereichen Stadt 01.Sachlicher GemeindeverElzach, Gemeinde Biederbach und Gemeinde Winden im Elztal a) Beratung und Beschlussfassung eingegangenen Bedenken waltungsverbandes Elzachüber zurdieAusweisung von und KonzenAnregungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die trationsflächen Windkraftanlagen in denTrägern Bereichen eingegangenen für Stellungnahmen von Behörden und sonstigen öffentlicher Belange gemäß § 4a(3) BauGB. Stadtb) Elzach, Gemeinde Biederbach und Gemeinde WinBeratung und Vorschlag über die geänderte Entwurfsplanung sowie die in dritten Offenlage aufzunehmenden Konzentrationszonen und den imdie Elztal Durchführung gemäß § 4a (3) BauGB der dritten öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher a)Beratung und Beschlussfassung über die eingeganBelange. jeweils Beschlussfassung genen Bedenken und Anregungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die einge02. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 gangenen Stellungnahmen von Behörden und sonsWindenergie hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §12 Landesplanungsgesetz tigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a(3) i.V.m.§10 Raumordnungsgesetz - Beschlussfassung BauGB. Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ in Hornberg-Niederwasser 03.b) Beratung und Vorschlag über die geänderte Enthier: Stellungnahme zur Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 Offenlage und 2 wurfsplanung sowie die in diegemäß dritten BauGB - Beschlussfassung aufzunehmenden Konzentrationszonen und Durch04. Bekanntgaben, führungAnregungen gemäß § 4a (3) BauGB der dritten öffentlichen sowie der Beteiligung der Behörden 05. Fragen der Auslegung Bürgerinnen und Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Bevölkerung ist zur Teilnahme herzlich eingeladen. MitJeweils freundlichen Beschlussfassung Grüßen 02. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Roland Tibi Verbandsvorsitzender Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §12 Landesplanungsgesetz i.V.m.§10 Raumordnungsgesetz- Beschlussfassung 03.Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ in Hornberg-Niederwasser hier:Stellungnahme zur Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - Beschlussfassung 04.Bekanntgaben, Anregungen 05.Fragen der Bürgerinnen und Bürger Die Bevölkerung ist zur Teilnahme herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Roland Tibi Verbandsvorsitzender 2 MITTEILUNGSBLATT Nr. 12 Gemeinde Landkreis Winden im Elztal Emmendingen Mittwoch, 18. März 2015 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 19. April 2015 Datum und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 10. Mai 2015 Datum Bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am Datum 19. April 2015 Wahlberechtigten eingetragen. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung - spätestens bis zum Sonntag Datum 29. März 2015 Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens Datum 29. März 2015 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Winden im Elztal Anschrift und Zimmer-Nr. Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal Zimmer Nr. 3, Bürgeramt bereit. beim Bürgermeisteramt Winden im Elztal Bahnhofstraße 1 79297 Winden im Elztal eingehen. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde. 1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von bis Datum 30. März 2015 Datum 2. April 2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlbe rechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Ort der Einsichtnahme (Anschrift und Zimmer-Nr.): Bürgermeisteramt Winden im Elztal Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal Zimmer Nr. 3, Bürgeramt Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 33 Abs. 1 Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtsnahme ist durch Datensichtgerät möglich. MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 18. März 2015 1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Donnerstag, dem Datum Uhrzeit 2. April 2015 bis 12:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Winden im Elztal Anschrift und Zimmer-Nr. Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal Zimmer Nr. 3, Bürgeramt die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. 1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 2). 2. Wahlscheine 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. 2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Datum 10. Mai 2015 erhält ferner einen Wahlschein a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird, b) von Amts wegen, wer für die Wahl am 19. April 2015 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2 erhalten hat. 2.3 Wahlscheine können für die Wahl am Datum 19. April 2015 10. Mai 2015 Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2 genannten Gründen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Postunternehmen Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. bis Freitag 17. April 2015 bis Freitag 8. Mai 2015 beim Bürgermeisteramt Winden im Elztal Anschrift und Zimmer-Nr. Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal Zimmer Nr. 3, Bürgeramt Winden im Elztal, 18. März 2015 Bürgermeisteramt Winden im Elztal 18:00 Uhr Clemens Bieniger, Bürgermeister für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Datum schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Ort, Datum Datum 18:00 Uhr Nr. 12 Unterschrift, Amtsbezeichnung 3 4 Nr. 12 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 18. März 2015 Verwaltung der Gemeinde Ärztlicher Notfalldienst Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Emmendingen WINDEN IM ELZTAL Anschrift: Bahnhofstraße 1 Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr – Rufnummer ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 19292 320 79297 Winden im Elztal Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 6:00 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr. Rufnummer: 0761 80998099 Selbstverständlich sind nach Absprache auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus Freiburg Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst/Notarzt, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet und unter der Notrufnummer 112 zu erreichen ist. Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Polizei 110 Krankentransport 19222 Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle: 07641 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Personen). Apotheken-Notdienst Dienstbereitschaft von 8:30 - 8:30 Uhr des folgenden Tages Mi. 18.03. Aesculap-Apotheke, Köndringen Bahnhofstr. 3, Tel. 07641 54300 Do. 19.03. Kandel-Apotheke, Waldkirch Lange Str. 58, Tel. 07681 9320 Fr. 20.03. Marien-Apotheke, Gutach Golfstr. 9, Tel. 07681 7257 Stadtapotheke am Marktplatz, Emmendingen Marktplatz 9, Tel. 07641 8763 Sa. 21.03. easyApotheke, Emmendingen Freiburger Str. 4, Tel. 07641 954280 So. 22.03. Apotheke Dr. Haefelin, Denzlingen Hauptstr. 193, Tel. 07666 93090 Breisgau-Apotheke, Teningen Alemannenstr. 2A, Tel. 07641 8460 Schwarzwald-Apotheke, Elzach Nikolausplatz 2, Tel. 07682 392 Mo. 23.03. Apotheke im Kohlerhof, Denzlingen Rosenstr. 1, Tel. 07666 949110 Di. 24.03. Kandel-Apotheke, Waldkirch Lange Str. 58, Tel. 07681 9320 Pflegedienste Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal e.V. Schwimmbadstraße 11, 79215 Elzach, Tel. 07682 909040, Fax 07682 909041 Dorfhelferin Einsatzleitung: Christine Schwendemann-Brugger, Tel. 07682 920202 Ambulanter Pflegedienst Heike Schmook Spitzenbacher Straße 16, 79297 Winden im Elztal, Tel. 07682 921537, Fax 07682 921538 Pflegestützpunkt des Landkreises Emmendingen im Landratsamt Emmendingen (Hauptgebäude) Bahnhofstraße 2 - 4 in Emmendingen Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann Telefon: 07641 451-3091, E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-emmendingen Sprechstunde des Caritas-Sozialdienstes Caritas-Sozialdienst – Allgemeine Sozial- und Lebensberatung: Dipl. Soz. Päd. Frau Drexel, Telefon 07642 9214123 Fachstelle Sucht Beratung, Behandlung, Prävention Friedhofstraße 1, Waldkirch, Telefon 07681 24623, Emma Jugend- und Drogenberatung Friedhofstraße 1, Waldkirch, Telefon 07681 3891 Krebsinformationsdienst Telefon 0800 420 3040, kostenfrei, täglich 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, E-Mail: [email protected], Internet: www.krebsinformationsdienst.de. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Rufnummer 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de Tierärztlicher Notdienst Falls der zuständige Tierarzt nicht erreichbar ist, versieht den tierärztlichen Notdienst für Kleintiere an diesem Wochenende: Samstag/Sonntag, 21.03./22.03.15 Dr. Brezinger, Glottertal, Winterbachstr. 13, Tel. 07684 90890 Dr. Brodauf, Emmend., Gottfried-Keller-Weg 4, Tel. 07641 54636 Der Notfalldienst für Großtiere wird am Sonntag in der Zeit von 10 - 18 Uhr versehen. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Do. 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Bürgermeister Sekretariat Standesamt Bürgerbüro Clemens Bieniger Bianca Tränkle Andreas Schultes Alexandra Dufner Anja Läufer Natalie Burger Rechnungsamt, Bauamt Klaus Hämmerle Gebühren / Steuern Andreas Schultes Gemeindekasse Bettina Rietschle Eva Granget Bauhof Karlheinz Gehring Kläranlage Norbert Riegger Wassermeister Martin Häringer Tel. 07682 9236-10 Tel. 07682 9236-10 Tel. 07682 9236-22 Tel. 07682 9236-12 Tel. 07682 9236-14 Tel. 07682 9236-16 Tel. 07682 9236-20 Tel. 07682 9236-22 Tel. 07682 9236-24 Tel. 07682 9236-24 Mobil 01776328119 Tel. 07685 1268 Mobil 0172 7616283 Telefax: 07682 9236-79 E-Mail: [email protected] Internet: www.winden-im-elztal.de Amtsgericht Emmendingen - Grundbuchamt (zuständig für Winden im Elztal) Liebensteinstr. 2, 79312 Emmendingen Tel. 07641/96587-600, Fax: 07641/96587-603 Einfach ausschneiden und gut sichtbar aufbewahren Ist der Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Bitte werfen Sie rechtzeitig einen Blick in Ihre Ausweispapiere, da die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin für einen Reisepass und Personalausweis ca. 3-4 Wochen beträgt. Zur Antragstellung muss man persönlich vorsprechen, die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar zu bezahlen! Wichtige Infos für die Beantragung: Personalausweis: Bei der Antragstellung wird ein biometrietaugliches Lichtbild sowie der bisherige Personalausweis oder Reisepass benötigt. Kinder ab dem zehnten Lebensjahr müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Die Gebühr beträgt für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Reisepass: Bei der Antragstellung wird ein biometrietaugliches Lichtbild sowie der bisherige Personalausweis oder Reisepass benötigt. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Die Gebühr beträgt für Personen ab 24 Jahren 59 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Kinderreisepass: Bei der Antragstellung wird ein biometrietaugliches Lichtbild, die aktuelle Größe und Augenfarbe, der bisherige Kinderausweis, Kinderreisepass oder bei Erstausstellung die Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten benötigt. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens bis zum zwölften Lebensjahr. Ab dem zehnten Lebensjahr müssen Kinder bei der Antragstellung anwesend sein. Informationen zu den Einreisebestimmungen sind erhältlich bei den Botschaften des jeweiligen Urlaubslandes, im Reisebüro oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Ihre Gemeindeverwaltung MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 18. März 2015 Nr. 12 5 Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Voranzeige Vorverlegter Redaktionsschluss Wegen den Osterfeiertagen wird der Redaktionsschluss in den Kalenderwochen 14 und 15 vorverlegt. Redaktionsschluss der Kalenderwoche 14 (Karfreitag) ist am Freitag, 27. März 2015. Redaktionsschluss der Kalenderwoche 15 (Ostermontag) ist am Donnerstag, 2. April 2015. Verspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nussbaum Medien Rottweil Die nachstehend aufgeführten Fundsachen wurden abgegeben und können während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 bis 18:00) beim Fundbüro im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal von den Verlierern abgeholt werden: 1 Schlüssel 1 Fahrrad 1 Paar Inliner 1 Schmuckschatulle Verschiedene Kleider Turnhalle Oberwinden Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen unter 5,11 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro, bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde übergeht. Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Internet unter www.winden-im-elztal.de/rathaus Am Mittwoch, 18. März 2015 Frau Barbara Neubauer Elzstraße 6 Am Donnerstag, 19. März 2015 Herrn Josef Häringer Hauptstraße 72 Am Freitag, 20. März 2015 Herrn Erwin Schultis Neudorfstraße 5 Am Samstag, 21. März 2015 Herrn Siegfried Meyer Neudorfstraße 10 Frau Lydia Kury Im Erzenbach 11 Frau Maria Burger Grünstraße 9 Frau Monika Schätzle Im Erzenbach 10 Altmedikamente beim Schadstoffmobil abgeben Von Zeit zu Zeit sollte die Hausapotheke überprüft und abgelaufene Medikamente aussortiert werden. Sie können gesammelt und beim Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen alte Medikamente im Ausguss oder in der Toilette landen. Sie dürfen auch nicht über die graue Tonne entsorgt werden, da sie dabei die Umwelt gefährden können. Die Abfälle aus der grauen Tonne werden zum Kahlenberg transportiert und dort in der Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage behandelt. Bei diesem Prozess können sich Medikamentenbestandteile lösen und später in Kläranlagen nicht oder nur teilweise aus dem Wasser entfernt werden. Dies führt zu Gewässer- und Bodenbelastungen. Deshalb werden Medikamente im Landkreis Emmendingen ausschließlich beim Schadstoffmobil angenommen. Das Schadstoffmobil steht am Samstag, 21. März 2015 in Elzach (9:00 Uhr bis 11:00 Uhr auf dem Parkplatz Fa. Gießler/Penny Markt) und Denzlingen (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Parkplatz beim Schwimmbad). Die nächste kreisweite Sammlung in jeder Gemeinde ist vom 8. bis 25. April 2015. Die Termine stehen im Abfallkalender. Jagdsteuer wird zum 1. April fällig Das Landratsamt Emmendingen weist darauf hin, dass die in den Vorjahren ergangenen Jagdsteuerbescheide weiter gelten, bis eine Änderung, z.B. im Steuerbetrag oder bei Pächterwechsel, eintritt. Die Jagdsteuer für das Jagdjahr vom 1. April 2014 bis 31.03.2015 wird zum 1. April 2015 ohne eine weitere Mitteilung fällig. Steuerpflichtigen, die Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Steuerbetrag zum 1. April 2015 vom vereinbarten Konto abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, rechtzeitig an die Kreiskasse zu überweisen und dabei das bisher bekannte Buchungszeichen anzugeben. So können Mahnverfahren und damit verbundene Folgekosten vermieden werden. zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag Vorteile bei früher und elektronischer Steuererklärung zum 79. Geburtstag Schnelle Erstattung und weniger Aufwand „Es zahlt sich aus, die Steuererklärung frühzeitig und elektronisch abzugeben“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet zwar erst am 31. Mai. Aber je näher dieser Termin rückt, desto mehr Steuererklärungen gehen bei den Finanzämtern ein. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2014 ab Ende März 2015 gerechnet werden. So können Sie schnell Ihre Steuererstattung erhalten. Besondere Vorteile hat es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. „Elektronische Steuererklärungen beschleunigen das ganze Verfahren. Soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden müssen, sind Belege zum 87. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag Auch den Altersjubilaren, die namentlich nicht genannt werden wollen, gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünschen alles erdenklich Gute, vor allem jedoch Gesundheit und Wohlergehen. 6 Nr. 12 MITTEILUNGSBLATT und Bescheinigungen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen“, betont die Oberfinanzpräsidentin. Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits vor. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, den Finanzämtern die wichtigen Daten des letzten Kalenderjahres bis zum 28. Februar elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten vorliegen und die EDV-Programme einsatzbereit sind, können die Finanzämter mit der Veranlagung beginnen. „Seit 2014 bieten wir mit der vorausgefüllten Steuererklärung einen zusätzlichen Service an, der den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit erleichtert“, so Heck. Die vorausgefüllte Steuererklärung macht es möglich, die dem Finanzamt vorliegenden Daten elektronisch abzurufen und unmittelbar in die Steuererklärung zu übernehmen. Hiermit erspart man sich das mühsame Abtippen der eigenen Lohndaten oder Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, das Risiko von Tippfehlern entfällt. Diesen Service kann man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen. Unter www.elster.de/Belegabruf können Sie die einzelnen Punkte nachlesen. Für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen, besteht die Verpflichtung, die Erklärungen per ELSTER zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de. Mittwoch, 18. März 2015 „Schweiz – Vertrieb stärken“ Die Schweiz ist einer der bedeutendsten Handels- und Geschäftspartner der Bundesrepublik Deutschland und knapp 30% der deutschen Exporte in die Schweiz kommen dabei aus Baden-Württemberg. In der Schweiz erfolgreich zu sein, setzt voraus, dass die Besonderheiten des Marktes gründlich recherchiert werden. Eine richtige Vertriebsstruktur ist ausschlaggebend. In vielen Fällen ist eine eigene Präsenz im Land sinnvoll. Wie plane ich meinen Markteinstieg? Welche unternehmerische Betätigung ist die richtige? Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Vertriebsmodelle? Am Dienstag, 24. März 2015 bietet die IHK Südlicher Oberrhein von 10:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr in Freiburg ein Seminar mit dem Thema „Schweiz – Vertrieb stärken“ an. Lernen Sie in der Veranstaltung mehr über unsere Nachbarn, um Ihre Geschäfte gut vorbereitet aufzubauen. Die Teilnahmegebühr beträgt 50,– Euro für IHK-/HWK-Mitglieder. Programm und Anmeldung bei: IHK Südlicher Oberrhein Enterprise Europe Network, Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr Christine Richmann, Telefon 07821 2703-692 E-Mail: [email protected] Job-Café für Alleinerziehende Am Dienstag, 24. März 2015 findet das nächste Job-Café für Alleinerziehende statt, bei dem verschiedene Themen rund um den Wiedereinstieg in den Beruf besprochen werden. Christine Asal (Projekt ZORA Wabe gGmbH) und Katja Kirstein (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter Landkreis Emmendingen), werden Ihnen Ihre Fragen beantworten und offene Arbeitsstellen in der Region vorstellen. Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr im Café des Roten Hauses in Waldkirch, Emmendingerstr. 3. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Kontakt: WABE gGmbH, Eveline Brenk, Telefon 07681 47454-51. Die weiteren Termine und aktuelle Informationen zum Job-Treff finden Sie u.a. im Veranstaltungskalender auf der Homepage www.landkreis-emmendingen.de unter der Rubrik „KofA“ (Kontakte und Informationen für Alleinerziehende). Optimaler zeichnen und konstruieren mit AutoCAD Einfache Grundlagen der Konstruktions- und Zeichentechnik mit einem leistungsfähigen AutoCAD-Programm erlernen, ist das Ziel eines Lehrgangs, der am 17. April an der Gewerbe Akademie Freiburg startet. Er richtet sich an alle Interessenten, die konventionell zeichnen und konstruieren können und nun ihre Arbeitsweise optimieren wollen. Gelernt werden Befehlseingaben, Dateimanagement, Zeichen- und Editierbefehle. Ferner werden Bemaßung, Zeichnungshilfen und Koordinaten neben anderen Themen behandelt. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg, Telefon 0761 15250-0 oder im Netz unter www.wissen-hoch-drei.de. Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2015 - Dr. Rudolf-Eberle-Preis Mit diesem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg sollen kleine und mittlere Unternehmen für ihre herausragenden Bemühungen bei der Entwicklung neuer Produkte, technischer Verfahren oder technologischer Dienstleistungen bzw. bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen ausgezeichnet werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www. inovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart. Hurra - der Kräuterfrühling ist wieder da! Auf Wildkräuterpirsch mit ‘Groß & Klein’ Auf einer Wildkräuterpirsch am Schönberg bei Freiburg können Sie wilde Gemüse und heilende Kräuter, Wildkräuterrezepte und Tipps zur Heilmittelherstellung für Ihre Hausapotheke kennen lernen. Zum Abschluss wird mit selbst gesammelten Kräutern und Blüten eine bunte Butter für Wiesenbrote hergestellt. Dazu gibt es eine köstlich, erfrischende Kräuterlimo :-) Samstag, 28. März 2015 von 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Anmeldung & Infos: Nicole Kaiser, Telefon 07681-4742355 oder [email protected] MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 18. März 2015 Geführte Meditation im Gesundheitszentrum Elzach Meditation kann helfen bei: Erschöpfung, Reizbarkeit, Anspannungszuständen, Nervosität und psychosomatischen Beschwerden, das seelische Gleichgewicht kann wieder hergestellt werden. Freitag, 20. März 2015 um 19:34 Uhr, Nikolausplatz 2. Der Eintritt ist frei. Kontaktnummer: Thomas Overmann, Telefon 07682 9244849. Mittwoch, 25. März 13:30 Uhr Halbtageswanderung des Schwarzwaldvereins, Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: Rathaus Oberwinden Die Edith-Stein-Schule Freiburg bietet ab September 2015 Schulplätze an: Sie wollen nebenberuflich einen Beruf erlernen? Nr. 12 7 Montag, 23. März 2015 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Dienstag, 24. März 2015 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Beginn der Schulpflicht Wann ein Kind schulpflichtig wird, ist im Schulgesetz für Baden-Württemberg geregelt. Mit Blick auf das Einschulungsjahr 2015 (Schuljahr 2015/16) gilt: - Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben. - Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. Oktober 2015 und 30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule. Bestehen Zweifel am hinreichenden körperlichen, sozialemotionalen und kognitiven Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei. Wird dem Antrag der Eltern stattgegeben, beginnt für diese Kinder die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule. Zurückstellung vom Schulbesuch Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres körperlichen, sozial-emotionalen und kognitiven Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie bleiben ein weiteres Jahr im Kindergarten oder können die Grundschulförderklasse besuchen, die zurückgestellte Kinder auf den Besuch der Grundschule vorbereitet. Für die Kinder ist ein Antrag auf Zurückstellung einzureichen. Die Anträge auf Zurückstellung bitten wir spätestens bis Freitag, 27. März 2015 einzureichen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! Rainer Urschel, Schulleiter, und das Lehrerkollegium - Hauswirtschafterin berufsbegleitend in Teilzeit:: BFQ-Ernährung (Hauswirtschaft): 1 Nachmitag in der Woche. - Altenpflegehelfer berufsbegleitend in Teilzeit: BFQ-Pflege: 1 Naxchmittag in der Woche Sie wollen sich weiter Qualifizieren? - Hauswirtschaftmeisterin, berufsbegleitend FMHT: 2 Nachmittage in der Woche Bitte Anmelden bis Ende März 2015 ZWEITER BILDUNGSWEG Bei abgeschlossener Berufsausbildung – Mittlerer Bildungsabschluss 1-jährig – Fachhochschulreife 1-jährig – Abitur 2-jährig Weitere Informationen / Anmeldung: Berufsoberschule Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Kirchstraße 4, 79100 Freiburg Telefon 0761/201-7873 www.glg-freiburg.de [email protected] elden! nm Jetzt a Liebe Eltern der Schulanfänger, die diesjährige Schulanmeldung der Schulanfänger findet am Pfarrkirche St. Stephan Oberwinden Samstag, 21. März 17:00 Uhr Wortgottesdienst für alle Firmbewerber/innen zur Eröffnung der Firmvorbereitung Sonntag, 22. März 10:00 Uhr Eucharistiefeier Kirche St. Leonhard Niederwinden Samstag, 21. März 19:00 Uhr Vorabendmesse Kirche St. Barbara, Oberspitzenbach Sonntag, 22. März 08:30 Uhr Eucharistiefeier Nächste Taufvorbereitung in der Seelsorgeeinheit Oberes Elztal Für alle Familien, die in den nächsten Monaten ein Kind taufen lassen möchten, gibt es wieder eine Taufvorbereitung. Diese Vorbereitung unter dem Titel „Vom Segen in die Taufe“ besteht aus zwei Abenden, an denen Eltern, begleitet durch ein Team, die Bedeutung der Taufe besser verstehen lernen und ihre Wünsche, Fragen und Erfahrungen miteinander austauschen können. Diese Vorbereitung bietet viele Möglichkeiten für Themen und Aspekte rund um die Taufe und Anregungen für die Gestaltung der Feier. Termine im April / Mai: Mittwoch, 22. April 2015 und Mittwoch,6. Mai 2015 im Pfarrhaus Oberwinden. 8 Nr. 12 MITTEILUNGSBLATT Die Abende finden jeweils von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt. Nähere Informationen erhalten Sie in den Pfarrbüros. Sonntag, 22. März 09:00 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal 10:15 Uhr Gottesdienst in Elzach Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit? Bitte rufen Sie uns an! Evangelisches Pfarramt in Elzach, Telefon 07682 8281 Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des ASV Niederwinden e.V. findet am Samstag, 28. März 2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus Sonne in Oberwinden statt. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder, unser Ehrenmitglied, alle Jungangler, die Vertreter der Gemeinde sowie die der Presse und alle Freunde und Gönner des ASV herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Totenehrung 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Bericht des Gewässerwartes 7. Bericht des Jugendwartes 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ausblick auf das Vereinsjahr 2015 / 2016 10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge PETRI HEIL!!!! Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins der SF Winden e.V. findet am Freitag, 27. März 2015, um 20:00 Uhr im Vereinsheim der Sportfreunde statt. Alle Mitglieder sind hiermit herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Herbert Reich 2. Bericht des 1. Vorsitzenden zum Geschäftsjahr 2014 3. Bericht des Schriftführers Christof Buchholz 4. Bericht des Kassierers Bernhard Klausmann 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft 7. Wahl der neuen Kassenprüfer 8. Verschiedenes Mit sportlichen Grüßen, Christof Buchholz, Schriftführer Halbtageswanderung Zu einer leichten Halbtageswanderung auf dem "Wasseramselweg in Obersimonswald" laden wir alle Wanderfreunde und Gäste herzlich ein. Mittwoch, 18. März 2015 Die Teilstrecke des Themenweges "Wasseramselweg" ist mit dem Besuch des Heimatmuseums "Jockenhof" verbunden. Die gesamte Wanderstrecke ist ca. 10 km lang bei einem Höhenunterschied von ca. 220 m. Reine Gehzeit ca. 2,5-3 Stunden plus Bes. des Dorfmuseums. Die Tour weist keine starken Steigungen auf, die Wanderstrecke kann auch deutlich verkürzt werden. Eine Einkehr ist am Schluss im Gasthaus Grüner Baum in Simonswald-Grießbach eingeplant. Termin: Sonntag, 22. März 2015 Treffpunkt: 13:00 Uhr Oberwinden, Parkplatz Neudorf 13:05 Uhr Niederwinden, Schule oder am Parkplatz am Hornweg in Obersimonswald, ca. 300 m nach Parkplatz Historische Ölmühle rechts gegen 13:20 Uhr Wanderführung: Heinz Leister, Telefon 07682 9261876 Platzinstandsetzung 2015 Liebe Tennisfreunde, der Frühling kommt, der Speck muss weg und die Platzinstandsetzung steht an. Getroffen wird sich dafür (bei gutem Wetter) immer samstags ab 10:00 Uhr (1. Arbeitseinsatz am 21. März 2015) und donnerstags ab 17:00 Uhr (1. Arbeitseinsatz am 12. März 2015). Über ein zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. VdK Ortsgruppe Winden im Elztal Einladung zur Jahreshauptversammlung Zur Mitgliederversammlung des VdK Winden am Freitag, 20. März 2015 im Gasthof Rebstock, Ortsteil Oberwinden um 17:00 Uhr sind alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrung (Hinz Helmut, Elisabeth Kuhn) 3. Bericht des Ortsvorsitzenden 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des Kassenverwalters 6. Revisionsbericht der Kassenprüfer 7. Grußworte des Bürgermeisters 8. Entlastung des Gesamtvorstands 9. Ehrungen durch den Kreisvorsitzenden 10. Ansprache des Kreisvorsitzenden 11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Mit freundlichen Grüßen, Ewald Fakler, Schriftführer Turnverein Mittleres Elztal e.V. Am Dienstag, 14. April 2015 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus „Löwen“ Bleibach unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Dazu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder sowie die Eltern unserer Turnkinder recht herzlich ein. Folgende Tagesordnung wurde festgelegt: 1.Begrüßung 2. Jahresbericht der Schriftführerin 3. Jahresbericht der Kassiererin 4.Bericht der Kassenprüferinnen /Entlastung der Kassiererin 5. Entlastung der Vorstandschaft 6.Ehrungen 7. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft Mittwoch, 18. März 2015 MITTEILUNGSBLATT 8 Wahl der Kassenprüfer 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Anträge sind schriftlich mit Begründung bis spätestens 6. April 2015 bei der 1. Vorsitzenden Birgit Deubler einzureichen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Birgit Deubler, Telefon 07685 913048 BUND - Gruppe Oberes Elztal Der nächste Stammtisch der BUND - Gruppe Oberes Elztal findet am Montag, 30. März 2015 um 20:00 Uhr im Café Elisabeth (Ladhof) in Elzach statt. Alle Mitglieder und Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen. BUND Ortsgruppe Oberes Elztal Vorspielnachmittag – MV Katzenmoos e.V. Die Jugendabteilung des Musikvereins Katzenmoos e.V. lädt alle musikbegeisterten Kinder, Jugendliche, Erwachsene und natürlich alle Interessierten zum Vorspielnachmittag ein. Am Sonntag, 22. März 2015 um 15:00 Uhr im Schulhaus Katzenmoos zeigen unsere Zöglinge, was sie im letzten Jahr auf ihren Instrumenten gelernt haben. Neben Kaffee und Kuchen, können alle Interessierten die einzelnen Instrumente auch ausprobieren und ihr zukünftiges Trauminstrument finden. Lust bekommen? Dann kommen Sie einfach vorbei. Wir freuen uns auf Sie! Ihr Musikverein Katzenmoos e.V. Minigolf beim Kurhaus Freiamt wieder geöffnet Zur neuen Saison ist der Minigolf beim Kurhaus Freiamt ab Sonntag, 22. März 2015, wieder geöffnet. So ist immer sonntags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Gelegenheit zum geselligen Minigolfspiel. Die allgemeinen Öffnungszeiten wochentags im Frühjahr 2015 sind: Montag bis Freitag jeweils 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Samstags geschlossen. Letzter Einlass ist eine Stunde vor der Schließung. Bei Regen und ungünstiger Witterung bleibt der Minigolf geschlossen. Sonderöffnungszeiten auf Anfrage. Weitere Informationen unter Telefon 07645 91030 oder 910391, Internet www.freiamt.de Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Wassonstnoch Nussbaum ist für alle da! interessiert Die Verlagsgruppe Nussbaum Medien, dazu gehören der Hauptbetrieb in Weil der Stadt sowie die Zweigbetriebe in Rottweil und Uhingen, ist in 23 der 35 Landkreise BadenWürttembergs tätig und stellt Amts- und private Mitteilungsblätter für Städte und Gemeinden her. Das Verbreitungsgebiet reicht von Bad Überkingen im Osten und Sexau im Westen, von Flein im Norden bis Klettgau an der Schweizer Grenze im Süden. Da sich der Verlag schon bei der Gründung auf Amts- und Mitteilungsblätter spezialisiert hat, fühlen sich kleine Gemeinden und große Kreisstädte gleichermaßen gut aufgehoben. So ist das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Weigheim (Stadt Villingen-Schwenningen) mit einer wöchentlichen Auflage von 322 Exemplaren das kleinste Mitteilungsblatt, Nr. 12 9 während das Amtsblatt der großen Kreisstadt Göppingen mit wöchentlich 30.423 Exemplaren die größte Druckauflage hat. Insgesamt erhalten rund 650.000 Haushalte in Baden-Württemberg ein Amts- oder privates Mitteilungsblatt von der Verlagsgruppe Nussbaum Medien. Dass auch kleine Mitteilungsblätter regelmäßig farbig gestaltete Titel- und Anzeigenseiten haben, ermöglicht der spezielle, auf die Produktion der Amts- und Mitteilungsblätter ausgerichtete Maschinenpark der Zentraldruckerei in Weil der Stadt. Deren Papierverbrauch liegt bei jährlich rund 3.000 Tonnen – das entspricht dem Gewicht von 600 ausgewachsenen Elefanten. Rezepte zu Ostern von unseren Lesern SPIEGELEIER-AMERIKANER für etwa 10-15 kleine Amerikaner 125 g Butter 100 g Zucker Vanillezucker Prise Salz 2 Eier 250 g Mehl 3 TL Backpulver 1 Päckchen Vanillepuddingpulver 7 EL (ca.) Milch 150 g Puderzucker Zitronensaft oder gut warmes Wasser mit einer Gabel oder kleinem Schneebesen klümpchenfrei verrühren, bis die Konsistenz mit einem Backpinsel gut streichbar ist. 1 Eigelb (von einem sehr frischen Bio-Ei) Puderzucker (Menge je nach Konsistenz) Backofen vorheizen 180-200 Grad Butter, Zucker, Vanillezucker, Salz cremig verquirlen. Eier nacheinander dazugeben. Mehl, Puddingpulver und Backpulver mischen, abwechselnd mit ca. 5-7 EL Milch in die Eiermasse rühren. Der Teig sollte relativ fest sein. Backblech mit Backpapier auslegen. Teighäufchen auf das Backblech setzen. Große Abstände dazwischen lassen! Je nach Größe 10-15 Min. backen. Nicht zu dunkel backen, werden sonst hart. Etwas abkühlen lassen und mit der hellen Glasur auf der flachen Seite bestreichen. Trocknen lassen. Danach Eigelb mit Puderzucker verrühren. Gelben Guss als Eigelb auf das Gebäck setzen. (geht am besten mit einem kleinen Espressolöffel und nicht zu dickem Guss) Ein Rezept von Gabriele Oppold Weitere leckere Rezepte, Basteltipps, spannende Geschichten und Gedichte zu Ostern finden Sie ebenfalls auf www. gemeindeklick.de oder später dann auch im Osterleserheft auf unserer Homepage www.nussbaummedien.de. Auf unserem Online-Portal www.gemeindeklick.de können Sie natürlich auch Ihre eigenen Rezepte, Bastelideen oder Geschichten zu Ostern veröffentlichen. Einfach kostenlos Mitglied werden und drauflos schreiben – die anderen „Gemeindeklicker“ freuen sich schon auf Sie!
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