Mittwoch 18.03.15 - Winden im Elztal

MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 18. März 2015 · Nr. 12 / Woche 12
Öffentliche Sitzung
des Gemeindewahlausschusses
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am
Sonntag, 19. April 2015
Am Montag, 23. März 2015 um 18:30 Uhr findet im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, Zimmer Nr. 10 (Bürgersaal) eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Gegenstand der Sitzung:
1.Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
2. Prüfung der Bewerbungen zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 19. April 2015 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen
3. Verschiedenes
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
gez. Clemens Bieniger, Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am Mittwoch, 25. März 2015, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Oberwinden eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung:
1. Bürgermeisterwahl 2015:
Ablauf der öffentlichen Bewerbervorstellung am 10.
April 2015 in der Mehrzweckhalle Oberwinden
2. Gemeindeentwicklungskonzept „Winden im Elztal
2030“
a) Beauftragung für die Prozessbegleitung
b) Erteilung eines Auftrags für die Erstellung des
Gemeindeentwicklungskonzepts
3. Breitbandverkabelung im Landkreis Emmendingen
a) Sachstandsbericht
b) Beratung und Beschlussfassung zu den einzelnen
Ausbaumodellen
4.„Winden im Elztal 2030“ - Die Zukunft gemeinsam gestalten (Arbeitstitel)
Vorstellung des Bürgerbeteiligungsprozesses für den
Beginn eines Gemeindeentwicklungskonzepts
5. Neuer Narrenbrunnen der Narrenzunft „D‘r Oberwindemer Spitzbue“ e. V.;
Antrag auf Unterstützung und Bezuschussung
6. Bürgerfragestunde
7. Verschiedenes / Bekanntgaben
Zu dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung sind die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde recht
herzlich eingeladen. Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
gez. Bieniger, Bürgermeister
Tagesordnung
Tagesordnung
Am Dienstag, den 31. März
2015, findet um 19:00 Uhr im
Sitzungssaal
des
Elzach,
Hauptstraße
69,Elzach,
79215
Am Dienstag, den 31.
MärzRathauses
2015, findet um 19:00
Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses
Hauptstraße
69,
79215
Elzach,
Sitzung
der
Verbandsversammlung
Elzach,
eine
Sitzung
dereineVerbandsversammlung
desdesGeGemeindeverwaltungsverbandes Elzach statt
meindeverwaltungsverbandes Elzach statt
Tagesordnung
A
Öffentlicher Teil
Tagesordnung
A01.Öffentlicher
Teil
Sachlicher Teilflächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach zur
Ausweisung vonTeilflächennutzungsplan
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen indes
den Bereichen
Stadt
01.Sachlicher
GemeindeverElzach, Gemeinde Biederbach und Gemeinde Winden im Elztal
a) Beratung und Beschlussfassung
eingegangenen Bedenken
waltungsverbandes
Elzachüber
zurdieAusweisung
von und
KonzenAnregungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die
trationsflächen
Windkraftanlagen
in denTrägern
Bereichen
eingegangenen für
Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen
öffentlicher Belange gemäß § 4a(3) BauGB.
Stadtb) Elzach,
Gemeinde
Biederbach
und Gemeinde
WinBeratung und
Vorschlag über die
geänderte Entwurfsplanung
sowie die in
dritten Offenlage aufzunehmenden Konzentrationszonen und
den imdie
Elztal
Durchführung
gemäß § 4a (3) BauGB der dritten öffentlichen Auslegung
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
a)Beratung
und Beschlussfassung über die eingeganBelange.
jeweils
Beschlussfassung
genen
Bedenken und Anregungen aus der erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die einge02.
Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1
gangenen Stellungnahmen von Behörden und sonsWindenergie
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §12 Landesplanungsgesetz
tigen
Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4a(3)
i.V.m.§10
Raumordnungsgesetz
- Beschlussfassung
BauGB.
Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ in Hornberg-Niederwasser
03.b)
Beratung und Vorschlag über die geänderte Enthier: Stellungnahme zur Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher
Belange
§ 4 Abs. 1 Offenlage
und 2
wurfsplanung
sowie
die in
diegemäß
dritten
BauGB
- Beschlussfassung
aufzunehmenden
Konzentrationszonen und Durch04.
Bekanntgaben,
führungAnregungen
gemäß § 4a (3) BauGB der dritten öffentlichen
sowie der Beteiligung der Behörden
05.
Fragen
der Auslegung
Bürgerinnen und Bürger
und sonstigen
Träger
öffentlicher Belange.
Die Bevölkerung
ist zur Teilnahme herzlich
eingeladen.
MitJeweils
freundlichen Beschlussfassung
Grüßen
02.
Gesamtfortschreibung
des Regionalplans Südlicher
Roland
Tibi
Verbandsvorsitzender
Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §12 Landesplanungsgesetz i.V.m.§10 Raumordnungsgesetz- Beschlussfassung
03.Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ in Hornberg-Niederwasser
hier:Stellungnahme zur Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und
2 BauGB
- Beschlussfassung
04.Bekanntgaben, Anregungen
05.Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Tibi
Verbandsvorsitzender
2
MITTEILUNGSBLATT
Nr. 12
Gemeinde
Landkreis
Winden im Elztal
Emmendingen
Mittwoch, 18. März 2015
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
am
19. April 2015
Datum
und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl
am
10. Mai 2015
Datum
Bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl
kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
1.
Wählerverzeichnis
1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die
für die Wahl am
Datum
19. April 2015
Wahlberechtigten eingetragen.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt
werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen
Versicherung - spätestens bis zum Sonntag
Datum
29. März 2015
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens
Datum
29. März 2015
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung
des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
ausüben kann (siehe Nr. 1.3).
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch
Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der
Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei
Jahren seit dieser Veränderung wieder in die
Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung
begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt.
Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag
noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde
wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben,
werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22
Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und
nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden
ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung
in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine
Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach
§ 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung
beizufügen.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das
Bürgermeisteramt Winden im Elztal
Anschrift und Zimmer-Nr.
Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal
Zimmer Nr. 3, Bürgeramt
bereit.
beim Bürgermeisteramt
Winden im Elztal
Bahnhofstraße 1
79297 Winden im Elztal
eingehen.
Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die
Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht
gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde.
1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen
von
bis
Datum
30. März 2015
Datum
2. April 2015
während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlbe
rechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Ort der Einsichtnahme (Anschrift und Zimmer-Nr.):
Bürgermeisteramt Winden im Elztal
Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal
Zimmer Nr. 3, Bürgeramt
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und
Vollständigkeit
der
zu
seiner
Person
im
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und
Vollständigkeit
von
Daten
von
anderen
im
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen
sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein
Sperrvermerk gemäß § 33 Abs. 1 Meldegesetz
eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
Verfahren geführt. Die Einsichtsnahme ist durch
Datensichtgerät möglich.
MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 18. März 2015
1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
unrichtig oder unvollständig hält, kann während der
Einsichtsfrist, spätestens am Donnerstag, dem
Datum
Uhrzeit
2. April 2015
bis 12:00
Uhr
beim Bürgermeisteramt Winden im Elztal
Anschrift und Zimmer-Nr.
Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal
Zimmer Nr. 3, Bürgeramt
die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift
gestellt werden.
1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung
angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder
durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen
Wahlschein (siehe Nr. 2).
2.
Wahlscheine
2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag
 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden
versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das
Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4
Kommunalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder
die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu
beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger
nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt
hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines
Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3
und 4 KomWO vorzulegen,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst
nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren
festgestellt worden und die Feststellung erst nach
Abschluss
des
Wählerverzeichnisses
dem
Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.
2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am
Datum
10. Mai 2015
erhält ferner einen Wahlschein
a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt
wird,
b) von Amts wegen, wer für die Wahl am
19. April 2015
einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2
erhalten hat.
2.3 Wahlscheine können
für die Wahl am
Datum
19. April 2015
10. Mai 2015
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der
Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der
Wahlschein noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr beantragt
werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines
Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2 genannten
Gründen.
Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter
Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der
Hilfe einer anderen Person bedienen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem
beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch
Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere
Hinweise.
Mit
dem
Wahlschein
erhält
der
Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der
Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
für einen Anderen ist nur zulässig, wenn die
Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht
nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine
Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in
Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl
ausüben.
2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an
den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis
18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ohne besondere Versendungsform
ausschließlich von der
Postunternehmen
Deutschen Post AG
unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben werden.
bis Freitag 17. April 2015
bis Freitag 8. Mai 2015
beim Bürgermeisteramt Winden im Elztal
Anschrift und Zimmer-Nr.
Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal
Zimmer Nr. 3, Bürgeramt
Winden im Elztal, 18. März 2015
Bürgermeisteramt Winden im Elztal
18:00
Uhr
Clemens Bieniger, Bürgermeister
für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am
Datum
schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form
beantragt werden.
Ort, Datum
Datum
18:00
Uhr
Nr. 12
Unterschrift, Amtsbezeichnung
3
4
Nr. 12
MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 18. März 2015
Verwaltung der Gemeinde
Ärztlicher Notfalldienst
Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Emmendingen
WINDEN IM ELZTAL
Anschrift: Bahnhofstraße 1
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9:00 Uhr bis
21:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 16:00 Uhr bis 20:00
Uhr – Rufnummer ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 19292 320
79297 Winden im Elztal
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 6:00
Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr.
Rufnummer: 0761 80998099
Selbstverständlich sind nach Absprache auch Termine außerhalb
der Öffnungszeiten möglich.
Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus Freiburg
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst/Notarzt, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet und unter der Notrufnummer 112 zu erreichen ist.
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112
Polizei
110
Krankentransport
19222
Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle:
07641 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und
sprachgeschädigte Personen).
Apotheken-Notdienst
Dienstbereitschaft von 8:30 - 8:30 Uhr des folgenden Tages
Mi. 18.03. Aesculap-Apotheke, Köndringen
Bahnhofstr. 3, Tel. 07641 54300
Do. 19.03. Kandel-Apotheke, Waldkirch
Lange Str. 58, Tel. 07681 9320
Fr. 20.03.
Marien-Apotheke, Gutach
Golfstr. 9, Tel. 07681 7257
Stadtapotheke am Marktplatz, Emmendingen
Marktplatz 9, Tel. 07641 8763
Sa. 21.03. easyApotheke, Emmendingen
Freiburger Str. 4, Tel. 07641 954280
So. 22.03. Apotheke Dr. Haefelin, Denzlingen
Hauptstr. 193, Tel. 07666 93090
Breisgau-Apotheke, Teningen
Alemannenstr. 2A, Tel. 07641 8460
Schwarzwald-Apotheke, Elzach
Nikolausplatz 2, Tel. 07682 392
Mo. 23.03. Apotheke im Kohlerhof, Denzlingen
Rosenstr. 1, Tel. 07666 949110
Di. 24.03. Kandel-Apotheke, Waldkirch
Lange Str. 58, Tel. 07681 9320
Pflegedienste
Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal e.V.
Schwimmbadstraße 11, 79215 Elzach, Tel. 07682 909040,
Fax 07682 909041
Dorfhelferin Einsatzleitung:
Christine Schwendemann-Brugger, Tel. 07682 920202
Ambulanter Pflegedienst Heike Schmook
Spitzenbacher Straße 16, 79297 Winden im Elztal,
Tel. 07682 921537, Fax 07682 921538
Pflegestützpunkt des Landkreises Emmendingen
im Landratsamt Emmendingen (Hauptgebäude)
Bahnhofstraße 2 - 4 in Emmendingen
Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann
Telefon: 07641 451-3091,
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-emmendingen
Sprechstunde des Caritas-Sozialdienstes
Caritas-Sozialdienst – Allgemeine Sozial- und Lebensberatung:
Dipl. Soz. Päd. Frau Drexel, Telefon 07642 9214123
Fachstelle Sucht
Beratung, Behandlung, Prävention
Friedhofstraße 1, Waldkirch, Telefon 07681 24623,
Emma Jugend- und Drogenberatung
Friedhofstraße 1, Waldkirch, Telefon 07681 3891
Krebsinformationsdienst
Telefon 0800 420 3040, kostenfrei, täglich 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.krebsinformationsdienst.de.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Rufnummer 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de
Tierärztlicher Notdienst
Falls der zuständige Tierarzt nicht erreichbar ist, versieht den tierärztlichen Notdienst für Kleintiere an diesem Wochenende:
Samstag/Sonntag, 21.03./22.03.15
Dr. Brezinger, Glottertal, Winterbachstr. 13, Tel. 07684 90890
Dr. Brodauf, Emmend., Gottfried-Keller-Weg 4, Tel. 07641 54636
Der Notfalldienst für Großtiere wird am Sonntag in der Zeit von
10 - 18 Uhr versehen.
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Do. 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bürgermeister
Sekretariat
Standesamt
Bürgerbüro
Clemens Bieniger
Bianca Tränkle
Andreas Schultes
Alexandra Dufner
Anja Läufer
Natalie Burger
Rechnungsamt, Bauamt
Klaus Hämmerle
Gebühren / Steuern
Andreas Schultes
Gemeindekasse Bettina Rietschle
Eva Granget
Bauhof
Karlheinz Gehring
Kläranlage
Norbert Riegger
Wassermeister Martin Häringer
Tel. 07682 9236-10
Tel. 07682 9236-10
Tel. 07682 9236-22
Tel. 07682 9236-12
Tel. 07682 9236-14
Tel. 07682 9236-16
Tel. 07682 9236-20
Tel. 07682 9236-22
Tel. 07682 9236-24
Tel. 07682 9236-24
Mobil 01776328119
Tel. 07685 1268
Mobil 0172 7616283
Telefax: 07682 9236-79
E-Mail: [email protected]
Internet: www.winden-im-elztal.de
Amtsgericht Emmendingen - Grundbuchamt
(zuständig für Winden im Elztal)
Liebensteinstr. 2, 79312 Emmendingen
Tel. 07641/96587-600, Fax: 07641/96587-603
Einfach ausschneiden und gut sichtbar aufbewahren
Ist der Reisepass oder Personalausweis
noch gültig?
Bitte werfen Sie rechtzeitig einen Blick in Ihre Ausweispapiere, da die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in
Berlin für einen Reisepass und Personalausweis ca. 3-4 Wochen beträgt.
Zur Antragstellung muss man persönlich vorsprechen, die
Gebühr ist bei der Antragstellung in bar zu bezahlen!
Wichtige Infos für die Beantragung:
Personalausweis: Bei der Antragstellung wird ein biometrietaugliches Lichtbild sowie der bisherige Personalausweis
oder Reisepass benötigt.
Kinder ab dem zehnten Lebensjahr müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Die Gebühr beträgt für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro,
für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Reisepass: Bei der Antragstellung wird ein biometrietaugliches Lichtbild sowie der bisherige Personalausweis oder
Reisepass benötigt.
Kinder ab dem sechsten Lebensjahr müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Die Gebühr beträgt für Personen ab 24 Jahren 59 Euro, für
Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro.
Kinderreisepass: Bei der Antragstellung wird ein biometrietaugliches Lichtbild, die aktuelle Größe und Augenfarbe,
der bisherige Kinderausweis, Kinderreisepass oder bei Erstausstellung die Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung
der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten benötigt.
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens bis zum
zwölften Lebensjahr. Ab dem zehnten Lebensjahr müssen
Kinder bei der Antragstellung anwesend sein.
Informationen zu den Einreisebestimmungen sind erhältlich bei den Botschaften des jeweiligen Urlaubslandes, im
Reisebüro oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes
(www.auswaertiges-amt.de).
Ihre Gemeindeverwaltung
MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 18. März 2015
Nr. 12
5
Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht
ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung.
Voranzeige Vorverlegter Redaktionsschluss
Wegen den Osterfeiertagen wird der Redaktionsschluss in den Kalenderwochen 14 und 15 vorverlegt.
Redaktionsschluss der Kalenderwoche 14 (Karfreitag)
ist am Freitag, 27. März 2015.
Redaktionsschluss der Kalenderwoche 15 (Ostermontag) ist am Donnerstag, 2. April 2015.
Verspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nussbaum Medien Rottweil
Die nachstehend aufgeführten Fundsachen wurden abgegeben und können während der Öffnungszeiten (Montag
bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 bis 18:00)
beim Fundbüro im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1,
79297 Winden im Elztal von den Verlierern abgeholt werden:
1 Schlüssel
1 Fahrrad
1 Paar Inliner
1 Schmuckschatulle
Verschiedene Kleider Turnhalle Oberwinden
Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den
Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen unter 5,11 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro, bzw. der
Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde übergeht.
Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Internet unter
www.winden-im-elztal.de/rathaus
Am Mittwoch, 18. März 2015
Frau Barbara Neubauer
Elzstraße 6 Am Donnerstag, 19. März 2015
Herrn Josef Häringer
Hauptstraße 72 Am Freitag, 20. März 2015
Herrn Erwin Schultis
Neudorfstraße 5 Am Samstag, 21. März 2015
Herrn Siegfried Meyer
Neudorfstraße 10 Frau Lydia Kury
Im Erzenbach 11 Frau Maria Burger
Grünstraße 9 Frau Monika Schätzle
Im Erzenbach 10 Altmedikamente beim Schadstoffmobil
abgeben
Von Zeit zu Zeit sollte die Hausapotheke überprüft und abgelaufene Medikamente aussortiert werden. Sie können
gesammelt und beim Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen alte Medikamente im
Ausguss oder in der Toilette landen. Sie dürfen auch nicht
über die graue Tonne entsorgt werden, da sie dabei die Umwelt gefährden können. Die Abfälle aus der grauen Tonne
werden zum Kahlenberg transportiert und dort in der Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage behandelt.
Bei diesem Prozess können sich Medikamentenbestandteile
lösen und später in Kläranlagen nicht oder nur teilweise aus
dem Wasser entfernt werden. Dies führt zu Gewässer- und
Bodenbelastungen. Deshalb werden Medikamente im Landkreis Emmendingen ausschließlich beim Schadstoffmobil angenommen.
Das Schadstoffmobil steht am Samstag, 21. März 2015 in
Elzach (9:00 Uhr bis 11:00 Uhr auf dem Parkplatz Fa. Gießler/Penny Markt) und Denzlingen (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
Parkplatz beim Schwimmbad).
Die nächste kreisweite Sammlung in jeder Gemeinde ist
vom 8. bis 25. April 2015. Die Termine stehen im Abfallkalender.
Jagdsteuer wird zum 1. April fällig
Das Landratsamt Emmendingen weist darauf hin, dass die
in den Vorjahren ergangenen Jagdsteuerbescheide weiter
gelten, bis eine Änderung, z.B. im Steuerbetrag oder bei
Pächterwechsel, eintritt. Die Jagdsteuer für das Jagdjahr
vom 1. April 2014 bis 31.03.2015 wird zum 1. April 2015
ohne eine weitere Mitteilung fällig.
Steuerpflichtigen, die Lastschrifteinzug vereinbart haben,
wird der Steuerbetrag zum 1. April 2015 vom vereinbarten
Konto abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen werden
gebeten, rechtzeitig an die Kreiskasse zu überweisen und
dabei das bisher bekannte Buchungszeichen anzugeben.
So können Mahnverfahren und damit verbundene Folgekosten vermieden werden.
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Vorteile bei früher und elektronischer
Steuererklärung
zum 79. Geburtstag
Schnelle Erstattung und weniger Aufwand
„Es zahlt sich aus, die Steuererklärung frühzeitig und elektronisch abzugeben“, so Andrea Heck, Präsidentin der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Die Frist zur Abgabe der
Steuererklärung endet zwar erst am 31. Mai. Aber je näher dieser Termin rückt, desto mehr Steuererklärungen gehen bei den Finanzämtern ein. Dadurch verlängert sich die
Bearbeitungsdauer. Wie in den vergangenen Jahren kann
mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2014 ab Ende
März 2015 gerechnet werden. So können Sie schnell Ihre
Steuererstattung erhalten.
Besondere Vorteile hat es, die Steuererklärung elektronisch
abzugeben. „Elektronische Steuererklärungen beschleunigen das ganze Verfahren. Soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden müssen, sind Belege
zum 87. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Auch den Altersjubilaren, die namentlich nicht genannt
werden wollen, gratulieren wir recht herzlich zu ihrem
Geburtstag und wünschen alles erdenklich Gute, vor allem
jedoch Gesundheit und Wohlergehen.
6
Nr. 12
MITTEILUNGSBLATT
und Bescheinigungen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen“, betont die Oberfinanzpräsidentin.
Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits vor. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, den Finanzämtern die wichtigen Daten
des letzten Kalenderjahres bis zum 28. Februar elektronisch
zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten vorliegen und
die EDV-Programme einsatzbereit sind, können die Finanzämter mit der Veranlagung beginnen.
„Seit 2014 bieten wir mit der vorausgefüllten Steuererklärung einen zusätzlichen Service an, der den Bürgerinnen
und Bürgern die Arbeit erleichtert“, so Heck. Die vorausgefüllte Steuererklärung macht es möglich, die dem Finanzamt vorliegenden Daten elektronisch abzurufen und
unmittelbar in die Steuererklärung zu übernehmen. Hiermit erspart man sich das mühsame Abtippen der eigenen
Lohndaten oder Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, das Risiko von Tippfehlern entfällt. Diesen Service kann
man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in
vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen.
Unter www.elster.de/Belegabruf können Sie die einzelnen
Punkte nachlesen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen, besteht die Verpflichtung, die
Erklärungen per ELSTER zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.
Mittwoch, 18. März 2015
„Schweiz – Vertrieb stärken“
Die Schweiz ist einer der bedeutendsten Handels- und Geschäftspartner der Bundesrepublik Deutschland und knapp
30% der deutschen Exporte in die Schweiz kommen dabei
aus Baden-Württemberg.
In der Schweiz erfolgreich zu sein, setzt voraus, dass die
Besonderheiten des Marktes gründlich recherchiert werden. Eine richtige Vertriebsstruktur ist ausschlaggebend. In
vielen Fällen ist eine eigene Präsenz im Land sinnvoll. Wie
plane ich meinen Markteinstieg? Welche unternehmerische Betätigung ist die richtige? Welche Vor- und Nachteile
haben die verschiedenen Vertriebsmodelle?
Am Dienstag, 24. März 2015 bietet die IHK Südlicher Oberrhein von 10:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr in Freiburg ein Seminar mit dem Thema „Schweiz – Vertrieb stärken“ an. Lernen Sie in der Veranstaltung mehr über unsere Nachbarn,
um Ihre Geschäfte gut vorbereitet aufzubauen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 50,– Euro für IHK-/HWK-Mitglieder.
Programm und Anmeldung bei: IHK Südlicher Oberrhein
Enterprise Europe Network, Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr
Christine Richmann, Telefon 07821 2703-692
E-Mail: [email protected]
Job-Café für Alleinerziehende
Am Dienstag, 24. März 2015 findet das nächste Job-Café
für Alleinerziehende statt, bei dem verschiedene Themen
rund um den Wiedereinstieg in den Beruf besprochen werden.
Christine Asal (Projekt ZORA Wabe gGmbH) und Katja Kirstein (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
im Jobcenter Landkreis Emmendingen), werden Ihnen Ihre
Fragen beantworten und offene Arbeitsstellen in der Region vorstellen.
Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr im Café des Roten
Hauses in Waldkirch, Emmendingerstr. 3. Eine Anmeldung
ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Kontakt:
WABE gGmbH, Eveline Brenk, Telefon 07681 47454-51.
Die weiteren Termine und aktuelle Informationen zum
Job-Treff finden Sie u.a. im Veranstaltungskalender auf der
Homepage www.landkreis-emmendingen.de unter der Rubrik „KofA“ (Kontakte und Informationen für Alleinerziehende).
Optimaler zeichnen und konstruieren mit
AutoCAD
Einfache Grundlagen der Konstruktions- und Zeichentechnik mit einem leistungsfähigen AutoCAD-Programm erlernen, ist das Ziel eines Lehrgangs, der am 17. April an der
Gewerbe Akademie Freiburg startet. Er richtet sich an alle
Interessenten, die konventionell zeichnen und konstruieren können und nun ihre Arbeitsweise optimieren wollen.
Gelernt werden Befehlseingaben, Dateimanagement, Zeichen- und Editierbefehle. Ferner werden Bemaßung, Zeichnungshilfen und Koordinaten neben anderen Themen behandelt.
Der Lehrgang ist zertifiziert und kann unter bestimmten
Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein der Agentur
für Arbeit oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
bezuschusst werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg, Telefon 0761 15250-0 oder im
Netz unter www.wissen-hoch-drei.de.
Innovationspreis
des Landes Baden-Württemberg 2015
- Dr. Rudolf-Eberle-Preis Mit diesem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg sollen kleine und mittlere Unternehmen für ihre
herausragenden Bemühungen bei der Entwicklung neuer Produkte, technischer Verfahren oder technologischer
Dienstleistungen bzw. bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen
ausgezeichnet werden.
Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht
werden.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.
inovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum
Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Hurra - der Kräuterfrühling ist wieder da!
Auf Wildkräuterpirsch mit ‘Groß & Klein’
Auf einer Wildkräuterpirsch am Schönberg bei Freiburg
können Sie wilde Gemüse und heilende Kräuter, Wildkräuterrezepte und Tipps zur Heilmittelherstellung für Ihre
Hausapotheke kennen lernen.
Zum Abschluss wird mit selbst gesammelten Kräutern und
Blüten eine bunte Butter für Wiesenbrote hergestellt. Dazu
gibt es eine köstlich, erfrischende Kräuterlimo :-)
Samstag, 28. März 2015 von 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Anmeldung & Infos: Nicole Kaiser, Telefon 07681-4742355
oder [email protected]
MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 18. März 2015
Geführte Meditation
im Gesundheitszentrum Elzach
Meditation kann helfen bei: Erschöpfung, Reizbarkeit, Anspannungszuständen, Nervosität und psychosomatischen
Beschwerden, das seelische Gleichgewicht kann wieder
hergestellt werden.
Freitag, 20. März 2015 um 19:34 Uhr, Nikolausplatz 2.
Der Eintritt ist frei. Kontaktnummer: Thomas Overmann,
Telefon 07682 9244849.
Mittwoch, 25. März
13:30 Uhr Halbtageswanderung des Schwarzwaldvereins, Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: Rathaus Oberwinden
Die Edith-Stein-Schule Freiburg
bietet ab September 2015 Schulplätze an:
Sie wollen
nebenberuflich einen Beruf erlernen?
Nr. 12
7
Montag, 23. März 2015 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am
Dienstag, 24. März 2015 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Beginn der Schulpflicht
Wann ein Kind schulpflichtig wird, ist im Schulgesetz für
Baden-Württemberg geregelt.
Mit Blick auf das Einschulungsjahr 2015 (Schuljahr 2015/16)
gilt:
- Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
- Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. Oktober 2015 und
30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, können
auf Antrag der Eltern zur Schule angemeldet werden
und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen
Kindes.
Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule.
Bestehen Zweifel am hinreichenden körperlichen, sozialemotionalen und kognitiven Entwicklungsstand des Kindes,
zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei.
Wird dem Antrag der Eltern stattgegeben, beginnt für diese
Kinder die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund
ihres körperlichen, sozial-emotionalen und kognitiven Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit
Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom
Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie bleiben ein weiteres Jahr im Kindergarten oder können die Grundschulförderklasse besuchen, die zurückgestellte Kinder auf den
Besuch der Grundschule vorbereitet. Für die Kinder ist ein
Antrag auf Zurückstellung einzureichen.
Die Anträge auf Zurückstellung bitten wir spätestens bis
Freitag, 27. März 2015 einzureichen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Rainer Urschel, Schulleiter, und das Lehrerkollegium
- Hauswirtschafterin berufsbegleitend in Teilzeit::
BFQ-Ernährung (Hauswirtschaft): 1 Nachmitag in der Woche.
- Altenpflegehelfer berufsbegleitend in Teilzeit:
BFQ-Pflege: 1 Naxchmittag in der Woche
Sie wollen sich weiter Qualifizieren?
- Hauswirtschaftmeisterin, berufsbegleitend
FMHT: 2 Nachmittage in der Woche
Bitte Anmelden bis Ende März 2015
ZWEITER
BILDUNGSWEG
Bei abgeschlossener
Berufsausbildung
– Mittlerer Bildungsabschluss 1-jährig
– Fachhochschulreife 1-jährig
– Abitur 2-jährig
Weitere Informationen / Anmeldung:
Berufsoberschule
Gertrud-Luckner-Gewerbeschule
Kirchstraße 4, 79100 Freiburg
Telefon 0761/201-7873
www.glg-freiburg.de
[email protected]
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Liebe Eltern der Schulanfänger,
die diesjährige Schulanmeldung der Schulanfänger findet
am
Pfarrkirche St. Stephan Oberwinden
Samstag, 21. März
17:00 Uhr Wortgottesdienst für alle Firmbewerber/innen zur Eröffnung der Firmvorbereitung
Sonntag, 22. März
10:00 Uhr Eucharistiefeier
Kirche St. Leonhard Niederwinden
Samstag, 21. März
19:00 Uhr Vorabendmesse
Kirche St. Barbara, Oberspitzenbach
Sonntag, 22. März
08:30 Uhr Eucharistiefeier
Nächste Taufvorbereitung in der Seelsorgeeinheit Oberes
Elztal
Für alle Familien, die in den nächsten Monaten ein Kind
taufen lassen möchten, gibt es wieder eine Taufvorbereitung. Diese Vorbereitung unter dem Titel „Vom Segen in
die Taufe“ besteht aus zwei Abenden, an denen Eltern,
begleitet durch ein Team, die Bedeutung der Taufe besser
verstehen lernen und ihre Wünsche, Fragen und Erfahrungen miteinander austauschen können.
Diese Vorbereitung bietet viele Möglichkeiten für Themen
und Aspekte rund um die Taufe und Anregungen für die
Gestaltung der Feier.
Termine im April / Mai:
Mittwoch, 22. April 2015 und Mittwoch,6. Mai 2015 im
Pfarrhaus Oberwinden.
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Nr. 12
MITTEILUNGSBLATT
Die Abende finden jeweils von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt.
Nähere Informationen erhalten Sie in den Pfarrbüros.
Sonntag, 22. März
09:00 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal
10:15 Uhr Gottesdienst in Elzach
Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit? Bitte rufen Sie uns an!
Evangelisches Pfarramt in Elzach, Telefon 07682 8281
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung des ASV Niederwinden e.V.
findet am Samstag, 28. März 2015 um 20:00 Uhr im Gasthaus Sonne in Oberwinden statt.
Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder, unser Ehrenmitglied, alle Jungangler, die Vertreter der Gemeinde
sowie die der Presse und alle Freunde und Gönner des ASV
herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Bericht des Gewässerwartes
7. Bericht des Jugendwartes
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Ausblick auf das Vereinsjahr 2015 / 2016
10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
PETRI HEIL!!!!
Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung
Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins der
SF Winden e.V. findet am Freitag, 27. März 2015, um 20:00
Uhr im Vereinsheim der Sportfreunde statt.
Alle Mitglieder sind hiermit herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Herbert Reich
2. Bericht des 1. Vorsitzenden zum Geschäftsjahr 2014
3. Bericht des Schriftführers Christof Buchholz
4. Bericht des Kassierers Bernhard Klausmann
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
7. Wahl der neuen Kassenprüfer
8. Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen,
Christof Buchholz, Schriftführer
Halbtageswanderung
Zu einer leichten Halbtageswanderung auf dem "Wasseramselweg in Obersimonswald" laden wir alle Wanderfreunde und Gäste herzlich ein.
Mittwoch, 18. März 2015
Die Teilstrecke des Themenweges "Wasseramselweg" ist
mit dem Besuch des Heimatmuseums "Jockenhof" verbunden.
Die gesamte Wanderstrecke ist ca. 10 km lang bei einem
Höhenunterschied von ca. 220 m. Reine Gehzeit ca. 2,5-3
Stunden plus Bes. des Dorfmuseums. Die Tour weist keine starken Steigungen auf, die Wanderstrecke kann auch
deutlich verkürzt werden. Eine Einkehr ist am Schluss im
Gasthaus Grüner Baum in Simonswald-Grießbach eingeplant.
Termin: Sonntag, 22. März 2015
Treffpunkt: 13:00 Uhr Oberwinden, Parkplatz Neudorf
13:05 Uhr Niederwinden, Schule
oder am Parkplatz am Hornweg in Obersimonswald, ca.
300 m nach Parkplatz Historische Ölmühle rechts gegen
13:20 Uhr
Wanderführung: Heinz Leister, Telefon 07682 9261876
Platzinstandsetzung 2015
Liebe Tennisfreunde,
der Frühling kommt, der Speck muss weg und die Platzinstandsetzung steht an. Getroffen wird sich dafür (bei gutem Wetter) immer samstags ab 10:00 Uhr (1. Arbeitseinsatz am 21. März 2015) und donnerstags ab 17:00 Uhr (1.
Arbeitseinsatz am 12. März 2015).
Über ein zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft.
VdK Ortsgruppe Winden im Elztal
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Zur Mitgliederversammlung des VdK Winden am Freitag,
20. März 2015 im Gasthof Rebstock, Ortsteil Oberwinden
um 17:00 Uhr sind alle Mitglieder und Interessierte recht
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totenehrung (Hinz Helmut, Elisabeth Kuhn)
3. Bericht des Ortsvorsitzenden
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Kassenverwalters
6. Revisionsbericht der Kassenprüfer
7. Grußworte des Bürgermeisters
8. Entlastung des Gesamtvorstands
9. Ehrungen durch den Kreisvorsitzenden
10. Ansprache des Kreisvorsitzenden
11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Mit freundlichen Grüßen,
Ewald Fakler, Schriftführer
Turnverein Mittleres Elztal e.V.
Am Dienstag, 14. April 2015 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus „Löwen“ Bleibach unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Dazu laden wir alle aktiven und passiven
Mitglieder sowie die Eltern unserer Turnkinder recht herzlich ein.
Folgende Tagesordnung wurde festgelegt:
1.Begrüßung
2. Jahresbericht der Schriftführerin
3. Jahresbericht der Kassiererin
4.Bericht der Kassenprüferinnen /Entlastung der Kassiererin
5. Entlastung der Vorstandschaft
6.Ehrungen
7. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft
Mittwoch, 18. März 2015
MITTEILUNGSBLATT
8 Wahl der Kassenprüfer
9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Anträge sind schriftlich mit Begründung bis spätestens 6.
April 2015 bei der 1. Vorsitzenden Birgit Deubler einzureichen.
Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.
Birgit Deubler, Telefon 07685 913048
BUND - Gruppe Oberes Elztal
Der nächste Stammtisch der BUND - Gruppe Oberes Elztal
findet am Montag, 30. März 2015 um 20:00 Uhr im
Café Elisabeth (Ladhof) in Elzach statt.
Alle Mitglieder und Interessierte sind hierzu herzlich eingeladen.
BUND Ortsgruppe Oberes Elztal
Vorspielnachmittag – MV Katzenmoos e.V.
Die Jugendabteilung des Musikvereins Katzenmoos e.V.
lädt alle musikbegeisterten Kinder, Jugendliche, Erwachsene und natürlich alle Interessierten zum Vorspielnachmittag ein.
Am Sonntag, 22. März 2015 um 15:00 Uhr im Schulhaus
Katzenmoos zeigen unsere Zöglinge, was sie im letzten
Jahr auf ihren Instrumenten gelernt haben.
Neben Kaffee und Kuchen, können alle Interessierten die
einzelnen Instrumente auch ausprobieren und ihr zukünftiges Trauminstrument finden.
Lust bekommen? Dann kommen Sie einfach vorbei. Wir
freuen uns auf Sie!
Ihr Musikverein Katzenmoos e.V.
Minigolf beim Kurhaus Freiamt wieder
geöffnet
Zur neuen Saison ist der Minigolf beim Kurhaus Freiamt
ab Sonntag, 22. März 2015, wieder geöffnet. So ist immer
sonntags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Gelegenheit zum
geselligen Minigolfspiel. Die allgemeinen Öffnungszeiten
wochentags im Frühjahr 2015 sind: Montag bis Freitag jeweils 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Samstags geschlossen. Letzter
Einlass ist eine Stunde vor der Schließung. Bei Regen und
ungünstiger Witterung bleibt der Minigolf geschlossen.
Sonderöffnungszeiten auf Anfrage.
Weitere Informationen unter Telefon 07645 91030 oder
910391, Internet www.freiamt.de
Wassonstnochinteressiert
Aus dem Verlag
Wassonstnoch
Nussbaum
ist für alle da!
interessiert
Die Verlagsgruppe Nussbaum Medien, dazu gehören der
Hauptbetrieb in Weil der Stadt sowie die Zweigbetriebe in
Rottweil und Uhingen, ist in 23 der 35 Landkreise BadenWürttembergs tätig und stellt Amts- und private Mitteilungsblätter für Städte und Gemeinden her. Das Verbreitungsgebiet reicht von Bad Überkingen im Osten und Sexau im
Westen, von Flein im Norden bis Klettgau an der Schweizer
Grenze im Süden.
Da sich der Verlag schon bei der Gründung auf Amts- und
Mitteilungsblätter spezialisiert hat, fühlen sich kleine Gemeinden und große Kreisstädte gleichermaßen gut aufgehoben. So ist das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Weigheim
(Stadt Villingen-Schwenningen) mit einer wöchentlichen
Auflage von 322 Exemplaren das kleinste Mitteilungsblatt,
Nr. 12
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während das Amtsblatt der großen Kreisstadt Göppingen mit
wöchentlich 30.423 Exemplaren die größte Druckauflage hat.
Insgesamt erhalten rund 650.000 Haushalte in Baden-Württemberg ein Amts- oder privates Mitteilungsblatt von der
Verlagsgruppe Nussbaum Medien. Dass auch kleine Mitteilungsblätter regelmäßig farbig gestaltete Titel- und Anzeigenseiten haben, ermöglicht der spezielle, auf die Produktion
der Amts- und Mitteilungsblätter ausgerichtete Maschinenpark der Zentraldruckerei in Weil der Stadt. Deren Papierverbrauch liegt bei jährlich rund 3.000 Tonnen – das entspricht
dem Gewicht von 600 ausgewachsenen Elefanten.
Rezepte zu Ostern von unseren Lesern
SPIEGELEIER-AMERIKANER
für etwa 10-15 kleine Amerikaner
125 g Butter
100 g Zucker
Vanillezucker
Prise Salz
2 Eier
250 g Mehl
3 TL Backpulver
1 Päckchen Vanillepuddingpulver
7 EL (ca.) Milch
150 g Puderzucker
Zitronensaft oder gut warmes Wasser mit einer Gabel oder
kleinem Schneebesen klümpchenfrei verrühren, bis die Konsistenz mit einem Backpinsel gut streichbar ist.
1 Eigelb (von einem sehr frischen Bio-Ei)
Puderzucker (Menge je nach Konsistenz)
Backofen vorheizen 180-200 Grad
Butter, Zucker, Vanillezucker, Salz cremig verquirlen. Eier
nacheinander dazugeben.
Mehl, Puddingpulver und Backpulver mischen, abwechselnd
mit ca. 5-7 EL Milch in die Eiermasse rühren.
Der Teig sollte relativ fest sein.
Backblech mit Backpapier auslegen.
Teighäufchen auf das Backblech setzen.
Große Abstände dazwischen lassen!
Je nach Größe 10-15 Min. backen.
Nicht zu dunkel backen, werden sonst hart.
Etwas abkühlen lassen und mit der hellen
Glasur auf der flachen Seite bestreichen.
Trocknen lassen.
Danach Eigelb mit Puderzucker verrühren.
Gelben Guss als Eigelb auf das Gebäck setzen.
(geht am besten mit einem kleinen Espressolöffel und nicht
zu dickem Guss)
Ein Rezept von Gabriele Oppold
Weitere leckere Rezepte, Basteltipps, spannende Geschichten und Gedichte zu Ostern finden Sie ebenfalls auf www.
gemeindeklick.de oder später dann auch im Osterleserheft
auf unserer Homepage www.nussbaummedien.de.
Auf unserem Online-Portal www.gemeindeklick.de können Sie natürlich auch Ihre eigenen Rezepte, Bastelideen
oder Geschichten zu Ostern veröffentlichen. Einfach kostenlos Mitglied werden und drauflos schreiben – die anderen „Gemeindeklicker“ freuen sich schon auf Sie!