- und Giroverband

 Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Pressemitteilung
35/2015
DSGV-Mitgliederversammlung beschließt Anpassung des
Sicherungssystems
Berlin, 21. Mai 2015
Die Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)
haben heute in Frankfurt/Main eine Anpassung des kürzlich
verabschiedeten Sicherungssystems zwischen Sparkassen,
Landesbanken und Landesbausparkassen beschlossen.
Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den Fall, dass zur
Sicherung einer Landesbank wider Erwarten die im
Teilsicherungssystem aller Landesbanken vorhandenen Mittel nicht
ausreichen sollten. Für die Inanspruchnahme von Sicherungsmitteln der
Sparkassen und Landesbausparkassen wurde in diesem Fall die bisher
vorgesehene Einstimmigkeit auf eine qualifizierte Mehrheit von 75
Prozent verändert. Damit entspricht die Mehrheitsregelung derjenigen,
die auch bereits vor der jüngsten Überarbeitung des
Sicherungssystems gegolten hatte. Hintergrund für die Anpassung war,
dass den Vorgaben der Aufsicht Rechnung getragen werden soll.
Mit der Beschlussfassung sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit
künftig die Institutssicherung um eine Einlagensicherungsfunktion
ergänzt werden kann. Ein entsprechender offizieller Antrag auf
Anerkennung wird nunmehr an die zuständige Bankenaufsicht gestellt.
Auch künftig bleibt es bei dem präventiven Institutssicherungssystem
für die teilnehmenden Sparkassen, Landesbanken und
Landesbausparkassen. Durch ein umfassendes Risikomonitoring,
Transparenzpflichten, frühzeitige Eingriffsrechte bei wirtschaftlichen
Fehlentwicklungen und gegenseitige Unterstützungen sollen
Schieflagen bei den angeschlossenen Instituten verhindert und damit
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ein Einlagensicherungsfall vermieden werden. Durch dieses Verfahren
sollen auch künftig die gesamten Geschäftsbeziehungen zu den Kunden
umfassend geschützt werden.
„Wir wollen am bewährten und leistungsfähigen Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe festhalten und dazu einen von vornherein
genehmigungsfähigen Antrag auf zusätzliche Anerkennung als
Einlagensicherungssystem bei der Bankenaufsicht einreichen. Deshalb
haben wir vor der Antragstellung die eindeutigen Hinweise der
Bankenaufsicht in unserem Antrag berücksichtigt“, sagte DSGVPräsident Georg Fahrenschon.
Teilnehmen am überarbeiteten Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe können alle Sparkassenregionen, Landesbanken und
Landesbausparkassen, die für sich die Satzungsregelungen unverändert
oder ohne wesentliche Änderungen akzeptieren und dies durch eigene
Beschlüsse dokumentieren. In den meisten Sparkassenregionen und
Instituten ist dies bereits vorsorglich erfolgt.
Hintergrund: Im Institutssicherungssystem sollen durch frühzeitige
Eingriffe bei Fehlentwicklungen und notfalls solidarische
Stabilisierungsmaßnahmen Schieflagen von Instituten der SparkassenFinanzgruppe verhindert werden. Dabei ist vorgesehen, dass im ersten
Schritt die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen jeweils
untereinander die notwendigen Hilfestellungen leisten und dazu die
erforderlichen vorsorglichen Finanzmittel in drei voneinander getrennten
Sicherungssystemen bereithalten. Eine Inanspruchnahme der
Sicherungsmittel der beiden übrigen Teilgruppen für Zwecke der
Institutssicherung ist dann möglich, wenn die Sicherungsmittel der
Teilgruppe, aus der das betroffene Institut stammt, nicht ausreichen
sollten. Nur in diesem Falle gilt die qualifizierte Mehrheit zur Feststellung
des Stützungsfalls. Unabhängig von dieser Mehrheitsentscheidung ist
immer eine Einlagensicherung auf Basis der gesetzlichen Anforderungen
sichergestellt.
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Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der
Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 415 Sparkassen, sieben LandesbankenKonzerne, die DekaBank, neun Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen
der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen.
Für weitere Informationen:
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