- und Giroverband

 Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Pressemitteilung
30/2015
DSGV-Mitgliederversammlung beschließt einstimmig
Neuregelung des Sicherungssystems
„Kundeneinlagen bei Instituten geschützt“
Berlin, 21. April 2015
Die Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)
haben heute in Berlin einstimmig eine umfassende Neuregelung des
gemeinsamen Sicherungssystems zwischen Sparkassen, Landesbanken
und Landesbausparkassen beschlossen. Damit soll die bisherige
Institutssicherung um eine Einlagensicherungsfunktion ergänzt
werden. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird an die
zuständige Bankenaufsicht gestellt.
Auch künftig bleibt es bei dem präventiven Institutssicherungssystem
für Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen. Durch
umfassende und gezielt ergänzte Instrumente des Risikomonitorings,
Transparenzpflichten im Verbund, frühzeitige Eingriffsrechte bei
wirtschaftlichen Fehlentwicklungen und mögliche gegenseitige
Unterstützungen sollen Schieflagen bei den angeschlossenen Instituten
verhindert und damit ein Einlagensicherungsfall vermieden werden.
Durch dieses Verfahren sollen auch künftig die gesamten
Geschäftsbeziehungen zu den Kunden umfassend geschützt werden.
Nachdem der europäische Rechtsrahmen zulässt, dass ein solches
Institutssicherungssystem auch die Funktion der gesetzlich
vorgeschriebenen Einlagensicherung erfüllt, wird das
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe um die
entsprechenden Anforderungen ergänzt. Damit ist im
Einlagensicherungsfall jeder Kunde von Sparkassen, Landesbanken und
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Landesbausparkassen pro Institut abhängig von seiner Einlagenhöhe
mit bis zu 100.000 Euro abgesichert.
Die Mitglieder des DSGV einigten sich mit dem Beschluss auch auf eine
Beitragsverteilung für die Aufbringung der nunmehr aufgestockten
Sicherungsmittel. Dabei werden die Sparkassen 49,4 Prozent, die
Landesbanken 44,1 Prozent und die Landesbausparkassen 6,5 Prozent
tragen. Sollten künftig wegen steigender Volumina der gesicherten
Einlagen weitere Sicherungsmittel notwendig werden, so werden diese
durch die jeweilige Institutsgruppe innerhalb der SparkassenFinanzgruppe aufgebracht.
Die Funktion der Institutssicherung nehmen wie bisher die bereits
vorhandenen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe
wahr: die beim DSGV angesiedelte Sicherungsreserve für die
Landesbanken, der beim DSGV angesiedelte Sicherungsfonds für die
Landesbausparkassen und die elf regionalen Sparkassenstützungsfonds für die jeweiligen Sparkassenregionen. Für den durch die
frühzeitige und effektive Institutssicherung gerade zu vermeidenden
Fall einer Einlagensicherung würde der DSGV zentral die
Sicherungsfunktion für die gesamte Gruppe wahrnehmen und könnte
zur Befriedigung von betroffenen Anlegern nach einem klar geregelten
Verfahren auf alle vorhandenen Sicherungsmittel der Gruppe zugreifen.
Das erweiterte Sicherungssystem soll mit Wirkung zum 3. Juli 2015 in
Kraft treten und vollzieht die Anforderungen der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und des deutschen Einlagensicherungsgesetzes
nach, das sich derzeit noch in der abschließenden Gesetzesberatung
befindet und ebenfalls zum 3. Juli 2015 in Kraft treten soll.
DSGV-Präsident Georg Fahrenschon sprach von einer bedeutenden
Neuregelung: „Wir werden die gewohnt hohe Sicherheit für die Kunden
von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen auch künftig
gewährleisten können. Unser Ziel ist es, auch künftig über frühzeitige
institutssichernde Maßnahmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
wirtschaftliche Schieflagen bei Instituten zu vermeiden und damit den
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jetzt gesetzlich neu geregelten Fall einer Einlagensicherung gar nicht
eintreten zu lassen. Durch die Aufstockung der unmittelbar
vorhandenen Sicherungsmittel entstehen den Instituten Belastungen,
die aber über den Zeitablauf gut bewältigt werden können. Dabei ist
eine faire Lastenverteilung innerhalb der Gruppe gelungen.“
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist der Dachverband der
Sparkassen-Finanzgruppe. Dazu gehören 416 Sparkassen, sieben LandesbankenKonzerne, die DekaBank, neun Landesbausparkassen, elf Erstversicherergruppen
der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen.
Für weitere Informationen:
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