AUFRUF AN DIE MITGLIEDER DER GDL Liebe Kolleginnen und Kollegen der GdL, verhandelt und streikt für höhere Löhne und kürzere Arbeitszeit, aber nicht gegen die Gewerkschaft Eurer Kolleginnen und Kollegen! Eure Streikforderung, auch für das übrige Zugpersonal Tarifverträge abzuschließen, obwohl deren Mehrheit bei der EVG organisiert ist, bedroht die Tarifautonomie und das Streikrecht. Beendet den Verdrängungskampf, verständigt Euch mit der EVG, wer für welche Beschäftigten- und Berufsgruppen Tarifverhandlungen führt, erkennt gegenseitig die Tarifabschlüsse an oder bildet eine Tarifgemeinschaft! Nur so kann die zerstörerische Konkurrenz mehrerer Gewerkschaften im Betrieb überwunden und das gewerkschaftliche Grundprinzip der Solidarität wieder hergestellt werden: GEMEINSAM SIND WIR STARK. Die Tarifautonomie und das daraus resultierende Streikrecht gelten selbstverständlich auch für die GdL, auch wenn bereits die Gründung einer Gewerkschaft für privilegierte Berufsgruppen wie Piloten, Ärzte und Lokführer gegenüber den übrigen Beschäftigtengruppen tarifpolitisch und unter dem Gesichtspunkt der Solidarität der Gesamtbelegschaft problematisch ist. Tarifforderungen wie Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung für die betroffene Beschäftigten- und Berufsgruppen sind in diesem Zusammenhang richtig und notwendig, aber sie müssen für die gesamte Beschäftigten- bzw. Berufsgruppe gelten. Der Streik Eurer Gewerkschaft GdL richtet sich jedoch seit langem - für jeden objektiven Beobachter erkennbar - nicht auf die Durchsetzung der Tarifforderungen von Lohn und Arbeitszeit der Lokführerinnen und Lokführer, bei denen die GdL die Mehrheitsgewerkschaft ist, sondern gegen das Recht der Mehrheitsgewerkschaft EVG bei den übrigen Bahnbeschäftigten, für diese ebenfalls verbindliche Tarifverträge abzuschließen. Dieser Konkurrenzstreik ist ein Verdrängungswettkampf und ein Akt der Entsolidarisierung in den betroffenen Belegschaften. Kein Pilot von Cockpit, kein Krankenhausarzt vom Marburger Bund und auch kein Lokführer der GdL kann seine Arbeit ohne die Kollegen der anderen Berufsgruppen erledigen. Nur gemeinsam sind wir stark" – das ist die Grundidee und Grunderfahrung, aus der die Gewerkschaften entstanden sind. Diese gewerkschaftliche Grundidee ist untrennbar verknüpft mit dem Grundwert der Solidarität: Keiner wird allein gelassen, schon gar nicht im Konflikt mit dem Arbeitgeber. Und ganz entscheidend: Die Stärkeren helfen den Schwächeren, beide halten zusammen. Und eben nicht: Die Stärkeren nutzen ihre Stärke, die aus einer privilegierten Stellung oder besonderen Funktion resultiert, für ihre eigenen Interessen aus, im Zweifel zulasten der Schwächeren. Das muss auch für die Gewerkschaften von Berufsgruppen und Sparten gelten. Deshalb ist das Prinzip „Tarifeinheit“ so fundamental. Das Tarifeinheitsgesetz soll Schwächung der Gewerkschaften durch Zersplitterung und unsolidarische Konkurrenz verhindern und den Grundsatz "Ein Betrieb – eine Branche – ein Tarifvertrag" wieder herstellen: Innerhalb von Branchen und Berufsgruppen sollen nicht diverse unterschiedliche Tarifverträge nebeneinander gelten. Die zwingende vorrangige Geltung des Mehrheitstarifvertrags kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Gewerkschaften innerhalb eines Tarifbereichs nicht kooperieren oder sich zumindest auf die gegenseitige Anerkennung verständigen. Die Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst machen es vor: Beamtenbund, GEW, GdP und ver.di verhandeln parallel und streiken ggfs. gemeinsam, denn sie wissen: Gemeinsam sind wir stark und die Stärkeren sind auch für die Schwächeren da. Wolfgang Rose, 21. Mai 2015
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