Klaus Hempel SÜDWESTRUNDFUNK Tamara Land STUDIO

Klaus Hempel
Tamara Land
SÜDWESTRUNDFUNK
STUDIO KARLSRUHE
ARD-Rechtsredaktion Hörfunk
RadioReport Recht
Aus der Residenz des Rechts
Dienstag, den 24. Januar 2017
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Sind kleine Gewerkschaften abgemeldet? Karlsruhe verhandelt über das
Tarifeinheitsgesetz
Claus Weselsky: Was hier versucht wird, ist die Existenz kleiner
Gewerkschaften in Frage zu stellen. Und das sind ausgerechnet noch die
Gewerkschaften, die gut organisiert und aufgestellt sind und sich wehren
können. Während im Rest des Landes nur noch 18 Prozent
Gewerkschaftsmitglieder vorhanden sind.
Klaus
Hempel:
Was
Claus
Weselsky,
dem
Chef
der
Lokführergewerkschaft GdL, gegen den Strich geht, ist das sog.
Tarifeinheitsgesetz. Dieses Gesetz ist seit Mitte 2015 in Kraft. Es soll
verhindern, dass relativ kleine Berufsgruppen in einem Unternehmen
egoistisch ihre Interessen durchboxen, auf Kosten der gesamten Belegschaft.
Kern des Gesetzes: In einem Betrieb soll grundsätzlich nur noch ein einziger
Tarifvertrag gelten - und zwar der Tarifvertrag, den der Betrieb mit der
mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt hat.
Kleinere Berufsgewerkschaften wie die GdL, die Pilotenvereinigung Cockpit
oder die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fühlen sich ausgebootet. Deshalb
haben sie gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht
geklagt. Und heute war der erste Verhandlungstag in Karlsruhe. Gekommen
ist auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles SPD. Sie hat versucht, die
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Richter davon zu überzeugen,
verfassungskonform ist.
dass
das
Gesetz
notwendig
und
Andrea Nahles: Wir haben einen abgewogenen Gesetzentwurf
gemacht mit vielen Minderheitsrechten auch. Und im Übrigen gab es in
Deutschland diese Form der Tarifkollisionsvermeidung über Jahrzehnte. Und
diese kleinen Gewerkschaften, die hier klagen, gab es da auch alle schon.
Und die wird es auch in Zukunft geben.
Klaus Hempel: Wer hat also Recht: Die kleinen Gewerkschaften, die
sich in ihrer Existenz bedroht fühlen? Oder Bundesarbeitsministerin Nahles,
die meint, dass niemand die kleinen Gewerkschaften abschaffen wolle.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, wer die stärkeren Argumente
auf seiner Seite hat. Vizepräsident Ferdinand Kirchhof machte heute zu
Beginn der zweitägigen Verhandlung deutlich, dass das Verfassungsgericht
Fragen klären muss, die völlig neu sind.
Ferdinand Kirchhof: Weil der Gesetzgeber sich bisher bei der
Regelung der Konkurrenz im Arbeitnehmerlager normativ zurückgehalten hat,
betreten wir hier Neuland. Zu dieser Frage ist bislang kaum
verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorhanden. Das Tarifeinheitsgesetz
hat auch keine Vorgängerregelungen, an denen sich seine Anwendung
orientieren könnte. Daher werden wir in diesen zwei Tagen zahlreiche
komplizierte und neue Fragen zu klären haben.
Klaus Hempel: So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob die kleinen
Gewerkschaften, die nur einzelne Berufe vertreten, wirklich in ihrer Existenz
bedroht sind. Sie argumentieren: Wenn nur noch die Tarifverträge der großen
Gewerkschaften gelten, dann werden wir bedeutungslos, wir verlieren
Mitglieder und können dann unser Grundrecht gar nicht mehr wahrnehmen.
Dabei geht es um den Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach einzelne
Berufsgruppen das Recht haben, Gewerkschaften zu gründen und
Tarifverhandlungen zu führen. Gerhart Baum FDP, früher mal
Bundesinnenminister, vertritt in Karlsruhe die Pilotenvereinigung Cockpit. Er
hält das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig.
Gerhart
Baum:
Weil
kleinere
Gewerkschaften,
also
Spartengewerkschaften, die sich organisiert haben, um ihre eigenen
Interessen wahrzunehmen unter die Räder kommen. Sie kommen unter die
Räder der Mehrheitsgewerkschaft und das widerspricht dem Prinzip der
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Koalitionsfreiheit. Dass jeder in diesem Lande eine Gewerkschaft gründen
kann, seine Ziele vertreten kann oder auch streiken kann.
Klaus Hempel: Die Befürworter des Tarifeinheitsgesetzes sagen
dagegen, dass es äußerst unsolidarisch sei, wenn einzelne Berufsgruppen wie
beispielsweise die Piloten nur ihre eigenen Interessen im Blick haben und über
Streiks dann hohe Lohnforderungen durchsetzen. Das müssten dann andere
Berufsgruppen im gleichen Unternehmen ausbaden. Und das mache dann am
Ende den Betriebsfrieden kaputt. Aus diesem Grund ist auch der Vorsitzende
des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann für das
Tarifeinheitsgesetz.
Reiner Hoffmann: Tarifkonkurrenz ist für die Beschäftigten immer von
Nachteil, wenn sich spezifische, zum Teil kampfstarke Berufsgruppen gegen
die Mehrheit der Beschäftigten durchsetzen können, Partikularinteressen
vertreten und nicht das Gesamtwohl der Beschäftigten im Blick haben.
Klaus Hempel: Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund
Rudolph Henke sieht das völlig anders. Er meint, dass das Tarifeinheitsgesetz
dem Betriebsfrieden schade.
Rudolph Henke: Was jetzt geschieht, wenn das Tarifeinheitsgesetz
bleibt, heißt doch, dass die Gewerkschaften untereinander in einen
Wettbewerb um die Mehrheit gedrängt werden. Wir werden nicht mehr Frieden
in den Betrieben haben, sondern wir werden weniger Frieden in den Betrieben
haben. Und ich glaube, dass das etwas ist, was der betrieblichen
Zusammenarbeit der Berufsgruppen, die ja in den Krankenhäusern gut
funktioniert, nicht gut tut.
Klaus Hempel: Wie ist das also mit dem Betriebsfrieden? Wer hat
Recht? Die Frage reiche ich mal weiter an Stefan Greiner, Professor für
Arbeitsrecht an der Universität Bonn. Herr Greiner, ist es nicht zumindest
legitim, dass der Gesetzgeber versucht, für Ruhe und Frieden im
Unternehmen zu sorgen?
Stefan Greiner: Die Förderung des Betriebsfriedens ist zweifelslos ein
sinnvolles und auch legitimes Ziel von Gesetzgebung. Die Frage ist, ob der
gesetzgeberische Ansatz des Tarifeinheitsgesetzes das erreicht. Denn die
Verteilungskonflikte zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen sind ja
nun einmal vorhanden und manifestieren sich lediglich in dem Auftreten
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konkurrierender Gewerkschaften. Das Gesetz versucht jetzt diese Konflikte
gewissermaßen zuzuschütten, in dem die Minderheitsgewerkschaften keinen
voll gültigen Tarifvertrag mehr durchsetzen können. Die Konflikte bleiben aber.
Insofern ist der befriedende Effekt dieser Gesetzgebung durchaus zweifelhaft.
Die kleinen Gewerkschaften, die Minderheitsgewerkschaften werden nach
Wegen ringen und nach Wegen suchen, weiterhin sich so stark entfalten zu
können, wie sie es auf Basis dieser Gesetzgebung nun einmal können. Und
der zweite Aspekt, die Ausgestaltung des Gesetzes nach dem
Mehrheitsprinzip heizt ja die Konflikte in Teilen sogar eher an. Jede
Gewerkschaft muss danach streben, möglichst in die Mehrheitsposition zu
kommen, um noch eine vollgültige Gewerkschaft zu sein. Und insofern könnte
dieses Gesetz dazu führen, dass es sich als Brandbeschleuniger erweist.
Dass es nicht mehr Frieden schafft, sondern ganz im Gegenteil, mehr
Unfrieden.
Klaus Hempel: Es gibt noch eine weiteres Argument, das die
Befürworter des Tarifeinheitsgesetzes vortragen, nämlich es kann doch nicht
sein, dass kleine Berufsgruppen wie beispielsweise Piloten oder Lokführer
sehr gute Löhne, sehr hohe Löhne durchsetzen und am Ende müssen das
andere Berufsgruppen im Unternehmen ausbaden. Soll heißen, das
Tarifeinheitsgesetz sorgt auch für mehr Lohngerechtigkeit. Ist das so?
Stefan Greiner: Was ist gerecht? Darüber streiten die Philosophen ja
im Grunde seit mehr als 2.000 Jahren. Die beste Antwort, die man bislang
darauf gefunden hat, ist: der Markt soll es richten. Zu einem solchen
marktförmigen Verfahren gehört allerdings auch eben die freie Bildung von
Gewerkschaften als frei gegründeten Markt-Kollektiven auf Arbeitnehmerseite
zu akzeptieren. Die Gegenfrage ist natürlich auch sehr berechtigt. Ist es
eigentlich gerecht, wenn der Staat vorgibt, dass nur die Gewerkschaft, die
vielleicht zufällig ein Mitglied mehr hat als die zweitstärkste
Konkurrenzgewerkschaft im Betrieb, dass die alles im Zusammenwirken mit
der Arbeitgeberseite regeln kann. Gegebenenfalls also auch zu Lasten von
Berufsgruppen für die dann nicht mehr der bisherige Ausweg besteht, eine
abweichende Tarifpolitik in einer eigenständigen Gewerkschaft zu machen.
Dass im Übrigen das Wirken von Berufs- und Spartengewerkschaften dazu
führt, dass das zu Lasten anderer Arbeitnehmergruppen geht, ist so klar auch
nicht, denn häufig war es in der Vergangenheit sogar so, dass das massive
Auftreten der Berufs- und Spartengewerkschaften ganz im Gegenteil die
anderen Berufsgruppen in der Entgeltentwicklung eher mitgezogen hat.
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Klaus Hempel: Soweit Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht; mit
ihm unterhalte ich mich gleich noch über die Frage, ob das Tarifeinheitsgesetz
gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht.
Tatsache ist: Das Gesetz gibt es seit Mitte 2015, und es ist noch nie zur
Anwendung gekommen. Tamara Land aus unserer Wirtschaftsredaktion hat
mal recherchiert, warum das so ist.
Tamara Land: Eigentlich hatten sich die Arbeitgeber genau dieses
Gesetz gewünscht. In einem Unternehmen dürfen nicht verschiedene Regeln
für ein und dieselbe Berufsgruppe gelten, fand der Arbeitgeberverband BDA,
und schlug zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB schon
2010 ein Gesetz zur Tarifeinheit vor. Sieben Jahre später fällt die
Zwischenbilanz ernüchternd aus: Das Gesetz ist zwar da, wird aber praktisch
nicht genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür sei die rechtliche Unsicherheit,
glaubt Hagen Lesch, Tarifexperte am arbeitgebernahen Institut der Deutschen
Wirtschaft Köln:
Hagen Lesch: Wir haben im Moment das Problem, dass das
Tarifeinheitsgesetz zwar verabschiedet ist, aber keiner weiß, ob es vor dem
Bundesverfassungsgericht Stand hält. Das heißt wir haben Rechtsunsicherheit
und im Zuge dieser Rechtsunsicherheit wirkt das Gesetz noch nicht so richtig.
Im Prinzip will kein Akteur der Erste sein, der das Tarifeinheitsgesetz testen
muss.
Tamara Land: Darüber hinaus gibt es aber auch ganz praktische
Probleme. Zum einen kann das Gesetz überhaupt nur angewendet werden,
wenn mehrere Gewerkschaften eine Berufsgruppe vertreten wollen.
Ansonsten laufe es ins Leere:
Hagen Lesch: Überall dort, wo sich die Gewerkschaften nicht ins
Gehege kommen, das heißt keine Tarifverträge abschließen, die sich im
Geltungsbereich überschneiden, greift das Tarifeinheitsgesetz nicht. Für die
Lufthansa ändert sich durch das Gesetz gar nichts, weil wir doch drei
unterschiedliche Gewerkschaften für drei unterschiedliche Berufsgruppen
haben.
Tamara Land: Im Klartext: So lange die Vereinigung Cockpit nur für die
Piloten und die Gewerkschaft UFO nur für die Flugbegleiter verhandelt, hat
das Gesetz keine Wirkung. Ernst wird es erst, wenn die Gewerkschaften
miteinander konkurrieren. Dann nämlich gewinnt laut Gesetz die stärkere
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Gewerkschaft. Die Tarifeinheit könne also als Drohung verstanden werden,
um die Gewerkschaften zur Zusammenarbeit zu zwingen.
Hagen Lesch: Das Gesetz will eben im Vorfeld schon die
Gewerkschaften dazu bringen, es erst gar nicht zu solchen Kollisionen
kommen zu lassen. Die Idee ist, die Gewerkschaften können eigentlich kein
Interesse daran haben, dass sie diese Mehrheitsregel anwenden, und weil sie
da kein Interesse daran haben, ist es für sie besser eben miteinander
zusammenzuarbeiten.
Tamara Land: In der Praxis klappt das aber nicht. Das zeigt sich derzeit
bei der Bahn: Die Gewerkschaften EVG und GDL konnten sich nicht auf
gemeinsame Forderungen für das Zugpersonal einigen. Gleiches Problem
auch bei der Lufthansa-Tochter Eurowings: Hier streiten sich UFO und ver.di
über die Zuständigkeit für die Flugbegleiter. Eigentlich also ein klassischer Fall
für das Tarifeinheitsgesetz. Dort heißt es sinngemäß: Wenn verschiedene
Tarifverträge für eine Berufsgruppe vorliegen, dann gilt nur der Tarifvertrag der
größeren Gewerkschaft. Das Problem: In dieser Formel stecken zwei
Bedingungen. Erstens: Es müssen mehrere Tarifverträge vorliegen. Für die
Unternehmen bedeutet das, sie müssen weiterhin mit mehreren
Gewerkschaften verhandeln. Und zweitens: Es muss geklärt werden, welche
Gewerkschaft mehr Mitglieder hat. Das ist schwierig, denn eine
Offenlegungspflicht gibt es nicht. Im Zweifel müsste also ein Arbeitsgericht
entscheiden, welche Gewerkschaft die größte ist und welcher Tarifvertrag
somit gilt. Wer das Gesetz anwenden will, muss sich also auf eine juristische
Auseinandersetzung einstellen. Und diesen Weg will bislang kein
Unternehmen gehen.
Klaus Hempel: Ein Beitrag von Tamara Land. Die Kernfrage, die das
Bundesverfassungsgericht
beantworten
muss:
Verstößt
das
Tarifeinheitsgesetz gegen das Grundgesetz oder nicht? Stefan Greiner,
Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, Sie halten das Gesetz für
verfassungswidrig. Warum?
Stefan Greiner: Eigentlich drei Aspekte: Zum einen hat das
Bundesverfassungsgericht immer betont, dass das sogenannte Prinzip der
freien sozialen Gruppenbildung in einer Gesellschaft ein ganz hoher Wert ist.
Es ist eigentlich ein Kennzeichen einer pluralistischen Gesellschaft, dass sich
Verbände und Vereine und Interessengruppen frei formieren können. Und
gegen dieses Prinzip wird natürlich ganz bewusst angewirkt, wenn durch
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Gesetzgebung eine bestimmte Struktur von Gewerkschaften herbeigeführt
werden soll.
Zweiter Aspekt: Der Staat oktroyiert gewissermaßen mit dem
Tarifeinheitsgesetz eigene Vorstellungen von Verteilungsgerechtigkeit auf
bzw. er delegiert ganz exklusiv diese Verteilungskompetenz an die
Mehrheitsgewerkschaft. Mag sie auch nur ein Mitglied im Betrieb mehr haben
als die zweitstärkste. Und auch das ist natürlich eine massive staatliche
Einwirkung in die Tarifautonomie, die das Leitprinzip unserer
Arbeitsverfassung ist.
Dritter Aspekt: die Benachteiligung der Berufs-und Spartengewerkschaften. Es
kommt natürlich zu einem Zwei-Klassen-System von Gewerkschaften. Die
einen können sehr viel regeln, die anderen sind auf ganz rudimentäre
Minderheitenrechte verwiesen. Und schließlich damit zusammenhängend
auch die asymmetrische Schwächung des Streikrechts. Das Streikrecht,
ebenfalls ein wichtiges Freiheitsrecht der Minderheitsgewerkschaften wird
dadurch zumindest mittelbar auch schwer getroffen.
Klaus Hempel: Nerven tun uns ja vor allem die kleinen
Spartengewerkschaften der Lokführer oder der Piloten, wenn sie den
Reiseverkehr der halben Republik lahm legen mit einem Streik, um ihre
Forderungen durchzusetzen. Wäre es eigentlich nicht vernünftiger gewesen,
wenn der Gesetzgeber mal das Streikrecht gesetzlich genauer geregelt hätte?
Das hat er nicht getan. Warum eigentlich? Traut er sich da nicht ran?
Stefan Greiner: Auch das Streikrecht zu regeln ist natürlich ein
schwieriges Unterfangen. Das Tarifeinheitsgesetz zeigt exemplarisch, auf was
für ein Minenfeld sich der Gesetzgeber begibt, wenn er im kollektiven
Arbeitsrecht intensiv regeln möchte. Es ist vielfach ja ein selbstregulierendes
System und ein System, das eben von großen Freiheiten traditionell geprägt
ist. Und da jetzt regulatorisch reinzugehen, ist sozusagen für jeden, der das
versucht,
mit
politischen
Risiken
verbunden.
Ist
eine
große
Gestaltungsaufgabe und insofern kann man es durchaus verstehen, dass der
Gesetzgeber da Respekt vor hat und keine Detailregelung des
Arbeitskampfrechts vornehmen möchte. Gerade im Hinblick auf den von Ihnen
angesprochenen Arbeitskampf der Daseinsvorsorge. Also dort wo die
Bürgerinnen und Bürger massiv betroffen werden. Gerade in diesen Bereichen
sind vielmehr die Sozialpartner, die Gewerkschaften und die Arbeitgeber
aufgerufen, die Streikauswirkungen für die drittbetroffenen Bürgerinnen und
Bürger möglichst gering zu halten und da wiederum sozialpartnerschaftliche
Lösungen zu suchen.
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Klaus Hempel: Das war Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht an
der Universität Bonn. Er hält das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig. Ob
das so ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Morgen werden
die Richter des ersten Senats noch mal den ganzen Tag verhandeln. Und
frühestens im Herbst dürfte mit einer Entscheidung zu rechnen sein.
Das war der SWR1 Radioreport Recht: Sind kleine Gewerkschaften
abgemeldet? Karlsruhe verhandelt über das Tarifeinheitsgesetz.
Danke fürs Zuhören, am Mikrofon war Klaus Hempel.
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