Klaus Hempel Tamara Land SÜDWESTRUNDFUNK STUDIO KARLSRUHE ARD-Rechtsredaktion Hörfunk RadioReport Recht Aus der Residenz des Rechts Dienstag, den 24. Januar 2017 http://www1.swr.de/podcast/xml/swr1/radioreport-recht.xml Sind kleine Gewerkschaften abgemeldet? Karlsruhe verhandelt über das Tarifeinheitsgesetz Claus Weselsky: Was hier versucht wird, ist die Existenz kleiner Gewerkschaften in Frage zu stellen. Und das sind ausgerechnet noch die Gewerkschaften, die gut organisiert und aufgestellt sind und sich wehren können. Während im Rest des Landes nur noch 18 Prozent Gewerkschaftsmitglieder vorhanden sind. Klaus Hempel: Was Claus Weselsky, dem Chef der Lokführergewerkschaft GdL, gegen den Strich geht, ist das sog. Tarifeinheitsgesetz. Dieses Gesetz ist seit Mitte 2015 in Kraft. Es soll verhindern, dass relativ kleine Berufsgruppen in einem Unternehmen egoistisch ihre Interessen durchboxen, auf Kosten der gesamten Belegschaft. Kern des Gesetzes: In einem Betrieb soll grundsätzlich nur noch ein einziger Tarifvertrag gelten - und zwar der Tarifvertrag, den der Betrieb mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt hat. Kleinere Berufsgewerkschaften wie die GdL, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fühlen sich ausgebootet. Deshalb haben sie gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Und heute war der erste Verhandlungstag in Karlsruhe. Gekommen ist auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles SPD. Sie hat versucht, die 1 Richter davon zu überzeugen, verfassungskonform ist. dass das Gesetz notwendig und Andrea Nahles: Wir haben einen abgewogenen Gesetzentwurf gemacht mit vielen Minderheitsrechten auch. Und im Übrigen gab es in Deutschland diese Form der Tarifkollisionsvermeidung über Jahrzehnte. Und diese kleinen Gewerkschaften, die hier klagen, gab es da auch alle schon. Und die wird es auch in Zukunft geben. Klaus Hempel: Wer hat also Recht: Die kleinen Gewerkschaften, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen? Oder Bundesarbeitsministerin Nahles, die meint, dass niemand die kleinen Gewerkschaften abschaffen wolle. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, wer die stärkeren Argumente auf seiner Seite hat. Vizepräsident Ferdinand Kirchhof machte heute zu Beginn der zweitägigen Verhandlung deutlich, dass das Verfassungsgericht Fragen klären muss, die völlig neu sind. Ferdinand Kirchhof: Weil der Gesetzgeber sich bisher bei der Regelung der Konkurrenz im Arbeitnehmerlager normativ zurückgehalten hat, betreten wir hier Neuland. Zu dieser Frage ist bislang kaum verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorhanden. Das Tarifeinheitsgesetz hat auch keine Vorgängerregelungen, an denen sich seine Anwendung orientieren könnte. Daher werden wir in diesen zwei Tagen zahlreiche komplizierte und neue Fragen zu klären haben. Klaus Hempel: So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob die kleinen Gewerkschaften, die nur einzelne Berufe vertreten, wirklich in ihrer Existenz bedroht sind. Sie argumentieren: Wenn nur noch die Tarifverträge der großen Gewerkschaften gelten, dann werden wir bedeutungslos, wir verlieren Mitglieder und können dann unser Grundrecht gar nicht mehr wahrnehmen. Dabei geht es um den Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach einzelne Berufsgruppen das Recht haben, Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen. Gerhart Baum FDP, früher mal Bundesinnenminister, vertritt in Karlsruhe die Pilotenvereinigung Cockpit. Er hält das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig. Gerhart Baum: Weil kleinere Gewerkschaften, also Spartengewerkschaften, die sich organisiert haben, um ihre eigenen Interessen wahrzunehmen unter die Räder kommen. Sie kommen unter die Räder der Mehrheitsgewerkschaft und das widerspricht dem Prinzip der 2 Koalitionsfreiheit. Dass jeder in diesem Lande eine Gewerkschaft gründen kann, seine Ziele vertreten kann oder auch streiken kann. Klaus Hempel: Die Befürworter des Tarifeinheitsgesetzes sagen dagegen, dass es äußerst unsolidarisch sei, wenn einzelne Berufsgruppen wie beispielsweise die Piloten nur ihre eigenen Interessen im Blick haben und über Streiks dann hohe Lohnforderungen durchsetzen. Das müssten dann andere Berufsgruppen im gleichen Unternehmen ausbaden. Und das mache dann am Ende den Betriebsfrieden kaputt. Aus diesem Grund ist auch der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann für das Tarifeinheitsgesetz. Reiner Hoffmann: Tarifkonkurrenz ist für die Beschäftigten immer von Nachteil, wenn sich spezifische, zum Teil kampfstarke Berufsgruppen gegen die Mehrheit der Beschäftigten durchsetzen können, Partikularinteressen vertreten und nicht das Gesamtwohl der Beschäftigten im Blick haben. Klaus Hempel: Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund Rudolph Henke sieht das völlig anders. Er meint, dass das Tarifeinheitsgesetz dem Betriebsfrieden schade. Rudolph Henke: Was jetzt geschieht, wenn das Tarifeinheitsgesetz bleibt, heißt doch, dass die Gewerkschaften untereinander in einen Wettbewerb um die Mehrheit gedrängt werden. Wir werden nicht mehr Frieden in den Betrieben haben, sondern wir werden weniger Frieden in den Betrieben haben. Und ich glaube, dass das etwas ist, was der betrieblichen Zusammenarbeit der Berufsgruppen, die ja in den Krankenhäusern gut funktioniert, nicht gut tut. Klaus Hempel: Wie ist das also mit dem Betriebsfrieden? Wer hat Recht? Die Frage reiche ich mal weiter an Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn. Herr Greiner, ist es nicht zumindest legitim, dass der Gesetzgeber versucht, für Ruhe und Frieden im Unternehmen zu sorgen? Stefan Greiner: Die Förderung des Betriebsfriedens ist zweifelslos ein sinnvolles und auch legitimes Ziel von Gesetzgebung. Die Frage ist, ob der gesetzgeberische Ansatz des Tarifeinheitsgesetzes das erreicht. Denn die Verteilungskonflikte zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen sind ja nun einmal vorhanden und manifestieren sich lediglich in dem Auftreten 3 konkurrierender Gewerkschaften. Das Gesetz versucht jetzt diese Konflikte gewissermaßen zuzuschütten, in dem die Minderheitsgewerkschaften keinen voll gültigen Tarifvertrag mehr durchsetzen können. Die Konflikte bleiben aber. Insofern ist der befriedende Effekt dieser Gesetzgebung durchaus zweifelhaft. Die kleinen Gewerkschaften, die Minderheitsgewerkschaften werden nach Wegen ringen und nach Wegen suchen, weiterhin sich so stark entfalten zu können, wie sie es auf Basis dieser Gesetzgebung nun einmal können. Und der zweite Aspekt, die Ausgestaltung des Gesetzes nach dem Mehrheitsprinzip heizt ja die Konflikte in Teilen sogar eher an. Jede Gewerkschaft muss danach streben, möglichst in die Mehrheitsposition zu kommen, um noch eine vollgültige Gewerkschaft zu sein. Und insofern könnte dieses Gesetz dazu führen, dass es sich als Brandbeschleuniger erweist. Dass es nicht mehr Frieden schafft, sondern ganz im Gegenteil, mehr Unfrieden. Klaus Hempel: Es gibt noch eine weiteres Argument, das die Befürworter des Tarifeinheitsgesetzes vortragen, nämlich es kann doch nicht sein, dass kleine Berufsgruppen wie beispielsweise Piloten oder Lokführer sehr gute Löhne, sehr hohe Löhne durchsetzen und am Ende müssen das andere Berufsgruppen im Unternehmen ausbaden. Soll heißen, das Tarifeinheitsgesetz sorgt auch für mehr Lohngerechtigkeit. Ist das so? Stefan Greiner: Was ist gerecht? Darüber streiten die Philosophen ja im Grunde seit mehr als 2.000 Jahren. Die beste Antwort, die man bislang darauf gefunden hat, ist: der Markt soll es richten. Zu einem solchen marktförmigen Verfahren gehört allerdings auch eben die freie Bildung von Gewerkschaften als frei gegründeten Markt-Kollektiven auf Arbeitnehmerseite zu akzeptieren. Die Gegenfrage ist natürlich auch sehr berechtigt. Ist es eigentlich gerecht, wenn der Staat vorgibt, dass nur die Gewerkschaft, die vielleicht zufällig ein Mitglied mehr hat als die zweitstärkste Konkurrenzgewerkschaft im Betrieb, dass die alles im Zusammenwirken mit der Arbeitgeberseite regeln kann. Gegebenenfalls also auch zu Lasten von Berufsgruppen für die dann nicht mehr der bisherige Ausweg besteht, eine abweichende Tarifpolitik in einer eigenständigen Gewerkschaft zu machen. Dass im Übrigen das Wirken von Berufs- und Spartengewerkschaften dazu führt, dass das zu Lasten anderer Arbeitnehmergruppen geht, ist so klar auch nicht, denn häufig war es in der Vergangenheit sogar so, dass das massive Auftreten der Berufs- und Spartengewerkschaften ganz im Gegenteil die anderen Berufsgruppen in der Entgeltentwicklung eher mitgezogen hat. 4 Klaus Hempel: Soweit Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht; mit ihm unterhalte ich mich gleich noch über die Frage, ob das Tarifeinheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. Tatsache ist: Das Gesetz gibt es seit Mitte 2015, und es ist noch nie zur Anwendung gekommen. Tamara Land aus unserer Wirtschaftsredaktion hat mal recherchiert, warum das so ist. Tamara Land: Eigentlich hatten sich die Arbeitgeber genau dieses Gesetz gewünscht. In einem Unternehmen dürfen nicht verschiedene Regeln für ein und dieselbe Berufsgruppe gelten, fand der Arbeitgeberverband BDA, und schlug zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB schon 2010 ein Gesetz zur Tarifeinheit vor. Sieben Jahre später fällt die Zwischenbilanz ernüchternd aus: Das Gesetz ist zwar da, wird aber praktisch nicht genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür sei die rechtliche Unsicherheit, glaubt Hagen Lesch, Tarifexperte am arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft Köln: Hagen Lesch: Wir haben im Moment das Problem, dass das Tarifeinheitsgesetz zwar verabschiedet ist, aber keiner weiß, ob es vor dem Bundesverfassungsgericht Stand hält. Das heißt wir haben Rechtsunsicherheit und im Zuge dieser Rechtsunsicherheit wirkt das Gesetz noch nicht so richtig. Im Prinzip will kein Akteur der Erste sein, der das Tarifeinheitsgesetz testen muss. Tamara Land: Darüber hinaus gibt es aber auch ganz praktische Probleme. Zum einen kann das Gesetz überhaupt nur angewendet werden, wenn mehrere Gewerkschaften eine Berufsgruppe vertreten wollen. Ansonsten laufe es ins Leere: Hagen Lesch: Überall dort, wo sich die Gewerkschaften nicht ins Gehege kommen, das heißt keine Tarifverträge abschließen, die sich im Geltungsbereich überschneiden, greift das Tarifeinheitsgesetz nicht. Für die Lufthansa ändert sich durch das Gesetz gar nichts, weil wir doch drei unterschiedliche Gewerkschaften für drei unterschiedliche Berufsgruppen haben. Tamara Land: Im Klartext: So lange die Vereinigung Cockpit nur für die Piloten und die Gewerkschaft UFO nur für die Flugbegleiter verhandelt, hat das Gesetz keine Wirkung. Ernst wird es erst, wenn die Gewerkschaften miteinander konkurrieren. Dann nämlich gewinnt laut Gesetz die stärkere 5 Gewerkschaft. Die Tarifeinheit könne also als Drohung verstanden werden, um die Gewerkschaften zur Zusammenarbeit zu zwingen. Hagen Lesch: Das Gesetz will eben im Vorfeld schon die Gewerkschaften dazu bringen, es erst gar nicht zu solchen Kollisionen kommen zu lassen. Die Idee ist, die Gewerkschaften können eigentlich kein Interesse daran haben, dass sie diese Mehrheitsregel anwenden, und weil sie da kein Interesse daran haben, ist es für sie besser eben miteinander zusammenzuarbeiten. Tamara Land: In der Praxis klappt das aber nicht. Das zeigt sich derzeit bei der Bahn: Die Gewerkschaften EVG und GDL konnten sich nicht auf gemeinsame Forderungen für das Zugpersonal einigen. Gleiches Problem auch bei der Lufthansa-Tochter Eurowings: Hier streiten sich UFO und ver.di über die Zuständigkeit für die Flugbegleiter. Eigentlich also ein klassischer Fall für das Tarifeinheitsgesetz. Dort heißt es sinngemäß: Wenn verschiedene Tarifverträge für eine Berufsgruppe vorliegen, dann gilt nur der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft. Das Problem: In dieser Formel stecken zwei Bedingungen. Erstens: Es müssen mehrere Tarifverträge vorliegen. Für die Unternehmen bedeutet das, sie müssen weiterhin mit mehreren Gewerkschaften verhandeln. Und zweitens: Es muss geklärt werden, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder hat. Das ist schwierig, denn eine Offenlegungspflicht gibt es nicht. Im Zweifel müsste also ein Arbeitsgericht entscheiden, welche Gewerkschaft die größte ist und welcher Tarifvertrag somit gilt. Wer das Gesetz anwenden will, muss sich also auf eine juristische Auseinandersetzung einstellen. Und diesen Weg will bislang kein Unternehmen gehen. Klaus Hempel: Ein Beitrag von Tamara Land. Die Kernfrage, die das Bundesverfassungsgericht beantworten muss: Verstößt das Tarifeinheitsgesetz gegen das Grundgesetz oder nicht? Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig. Warum? Stefan Greiner: Eigentlich drei Aspekte: Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht immer betont, dass das sogenannte Prinzip der freien sozialen Gruppenbildung in einer Gesellschaft ein ganz hoher Wert ist. Es ist eigentlich ein Kennzeichen einer pluralistischen Gesellschaft, dass sich Verbände und Vereine und Interessengruppen frei formieren können. Und gegen dieses Prinzip wird natürlich ganz bewusst angewirkt, wenn durch 6 Gesetzgebung eine bestimmte Struktur von Gewerkschaften herbeigeführt werden soll. Zweiter Aspekt: Der Staat oktroyiert gewissermaßen mit dem Tarifeinheitsgesetz eigene Vorstellungen von Verteilungsgerechtigkeit auf bzw. er delegiert ganz exklusiv diese Verteilungskompetenz an die Mehrheitsgewerkschaft. Mag sie auch nur ein Mitglied im Betrieb mehr haben als die zweitstärkste. Und auch das ist natürlich eine massive staatliche Einwirkung in die Tarifautonomie, die das Leitprinzip unserer Arbeitsverfassung ist. Dritter Aspekt: die Benachteiligung der Berufs-und Spartengewerkschaften. Es kommt natürlich zu einem Zwei-Klassen-System von Gewerkschaften. Die einen können sehr viel regeln, die anderen sind auf ganz rudimentäre Minderheitenrechte verwiesen. Und schließlich damit zusammenhängend auch die asymmetrische Schwächung des Streikrechts. Das Streikrecht, ebenfalls ein wichtiges Freiheitsrecht der Minderheitsgewerkschaften wird dadurch zumindest mittelbar auch schwer getroffen. Klaus Hempel: Nerven tun uns ja vor allem die kleinen Spartengewerkschaften der Lokführer oder der Piloten, wenn sie den Reiseverkehr der halben Republik lahm legen mit einem Streik, um ihre Forderungen durchzusetzen. Wäre es eigentlich nicht vernünftiger gewesen, wenn der Gesetzgeber mal das Streikrecht gesetzlich genauer geregelt hätte? Das hat er nicht getan. Warum eigentlich? Traut er sich da nicht ran? Stefan Greiner: Auch das Streikrecht zu regeln ist natürlich ein schwieriges Unterfangen. Das Tarifeinheitsgesetz zeigt exemplarisch, auf was für ein Minenfeld sich der Gesetzgeber begibt, wenn er im kollektiven Arbeitsrecht intensiv regeln möchte. Es ist vielfach ja ein selbstregulierendes System und ein System, das eben von großen Freiheiten traditionell geprägt ist. Und da jetzt regulatorisch reinzugehen, ist sozusagen für jeden, der das versucht, mit politischen Risiken verbunden. Ist eine große Gestaltungsaufgabe und insofern kann man es durchaus verstehen, dass der Gesetzgeber da Respekt vor hat und keine Detailregelung des Arbeitskampfrechts vornehmen möchte. Gerade im Hinblick auf den von Ihnen angesprochenen Arbeitskampf der Daseinsvorsorge. Also dort wo die Bürgerinnen und Bürger massiv betroffen werden. Gerade in diesen Bereichen sind vielmehr die Sozialpartner, die Gewerkschaften und die Arbeitgeber aufgerufen, die Streikauswirkungen für die drittbetroffenen Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten und da wiederum sozialpartnerschaftliche Lösungen zu suchen. 7 Klaus Hempel: Das war Stefan Greiner, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn. Er hält das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig. Ob das so ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Morgen werden die Richter des ersten Senats noch mal den ganzen Tag verhandeln. Und frühestens im Herbst dürfte mit einer Entscheidung zu rechnen sein. Das war der SWR1 Radioreport Recht: Sind kleine Gewerkschaften abgemeldet? Karlsruhe verhandelt über das Tarifeinheitsgesetz. Danke fürs Zuhören, am Mikrofon war Klaus Hempel. 8
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