09.10.2015
DB AG
GDL Mitglieder können Abfrage zum
EVG - Auszahlungsmodell ignorieren
Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeiter im ehemaligen Tarifbereich der
Funktionsgruppentarifverträge der EVG per Flyer und Anschreiben zur
Wahlmöglichkeit des Auszahlungsmodell (12, 12,5, 13) angeschrieben.
Frage:
Müssen GDL Mitglieder darauf antworten?
Antwort: Nein
GDL Mitglieder können das Schreiben komplett ignorieren. Im GDL
Tarifvertrag gilt automatisch das Auszahlungsmodell „12,5“ inkl.
Urlaubsgeld und 50 % des Weihnachtsgeldes pro Monat. Im November
kommt dann der Rest des Weihnachtsgeldes (50%) zur Auszahlung.
Auch andere Kolleginnen und Kollegen können das Schreiben durchaus
ignorieren, denn das GDL Auszahlungsmodell (siehe oben) ist das neue
Standardsystem für alle DB Kolleginnen und Kollegen. Bei
Lokomotivführern hat sich das System, welches die GDL 2008 im LfTV
zum ersten Mal eingeführt hat, absolut bewährt.
Für GDL Mitglieder ist nur zu beachten, dass die Tarifbindungserklärung
zur Anwendung der GDL Tarifverträge beim Arbeitgeber abgegeben
werden muss. Damit ist klar, wie man tarifvertraglich zu behandeln ist.
Warum die DB AG einseitig Werbung für die EVG Tarifverträge macht und
dabei in keiner Silbe erwähnt, dass es auch GDL Tarifverträge als
Wahlmöglichkeit gibt, könnt ihr euch sicher selbst ausmalen.