Karlsruher Entscheidung zur Richterbesoldung steht bevor

Ausgabe 07/2015
24.03.2015
Karlsruher Entscheidung zur Richterbesoldung steht bevor
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil am 5. Mai 2015
Karlsruhe. Der Termin für die
Urteilsverkündung
des
Bundesverfassungsgerichtes in Sachen
Richterbesoldung steht fest: Am
5. Mai 2015 werden die Richter des
Zweiten Senats ihre Entscheidung bekannt geben.
Das Gericht hatte im Dezember 2014 über die Amtsangemessenheit der
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten verhandelt. Dabei ließen die
Richter Zweifel an der gegenwärtigen Besoldungsstruktur erkennen. Wie sich
die grundgesetzlich garantierte amtsangemessene Alimentation künftig
präzisieren und damit die Grenze zur Unteralimentation befestigen lässt, blieb
während der mündlichen Verhandlung zwar noch unklar. Allerdings machte
Gerichtspräsident und Senatsvorsitzender Andreas Voßkuhle seinerzeit
deutlich, dass die Richter des Zweiten Senats sich gefordert sehen, „einen
plausiblen, für alle Beteiligten nachvollziehbaren und praktikablen
Entscheidungsmaßstab“ für eine amtsangemessene Alimentation zu
entwickeln. „Wir müssen die Grenze zur Unteralimentation definieren“, sagte
er.
DRB-Vorsitzender Christoph Frank hatte den Verfassungsrichtern in seiner
Eigenschaft als Sachverständiger während der mündlichen Verhandlung im
Dezember ausführlich dargelegt, warum die Alimentation aus Sicht von
Richtern und Staatsanwälten längst greifbar nicht mehr amtsangemessen ist,
welche drängenden Probleme in puncto Qualität und Nachwuchsgewinnung
daraus resultieren und wo mögliche Ansätze für ein Umsteuern liegen
könnten.
Der DRB wird bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe wiederum durch seinen
Vorsitzenden Christoph Frank, seinen Besoldungsexperten Oliver Sporré und
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn vertreten sein. Die Mitglieder des DRB
werden über die Verbandsmedien zeitnah über das Karlsruher Urteil
informiert.
Redaktion: Sven Rebehn, Elisabeth Sift
Mitarbeit: Konstantin Hoffmann
Bild: Fotolia - Kumbabali
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