PEBB§Y: Fortschreibung auf der Zielgeraden Vier Millionen

Ausgabe 06/2015
23.03.2015
PEBB§Y: Fortschreibung auf der Zielgeraden
Vier Millionen Erhebungskarten ausgewertet
Stuttgart. Die Aktualisierung des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y
ist so gut wie abgeschlossen: Der Lenkungsausschuss, in dem neben Vertretern der Länder auch der Deutsche Richterbund und weitere Berufsverbände
sitzen, hat einen dritten Gutachtenentwurf des beauftragten Unternehmens
PricewaterhouseCoopers in der vergangenen Woche unter Vorbehalt angenommen. Das endgültige Gutachten soll dem Justizministerium BadenWürttemberg spätestens am 10. April 2015 vorliegen, das die Ergebnisse anschließend bekannt machen will.
Vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 hatten mehr als 16.000 Mitarbeiter
in 54 Gerichten und 16 Staatsanwaltschaften rund vier Millionen Erhebungskarten ausgefüllt. Die Karten hat PricewaterhouseCoopers inzwischen ausgewertet und so für 264 „Produkte“ neue Basiszahlen (durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Verfahren) ermittelt. Ein aussagekräftiger Vergleich der neuen
Basiszahlen der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 mit den bisherigen Basiszahlen
ist freilich nur sehr bedingt möglich, weil die Produktstruktur zum Teil deutlich
verändert wurde. Inwieweit der Personalbedarf für die Gerichte und Staatsanwaltschaften anzupassen ist, lässt sich also erst in der Anwendungsphase der
neuen Produktstruktur verlässlich beurteilen.
Im nächsten Schritt muss sich die Kommission der Landesjustizverwaltungen
für Fragen der Personalbedarfsberechnung (Bundespensenkommission) mit
den neuen bundesweiten Basiszahlen befassen und dabei auch noch die landesspezifischen Besonderheiten in Ansatz bringen. Über die wichtigsten Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung hält der DRB Sie weiterhin durch seinen
Newsletter AKTUELL sowie in der Deutschen Richterzeitung auf dem Laufenden.
Redaktion: Lore Sprickmann Kerkerinck, Sven Rebehn
Mitarbeit: Konstantin Hoffmann
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