Ausgabe 20/2015 05.08.2015 Range-Entlassung löst öffentliche Debatte um Weisungsrecht aus Forderungen des DRB stoßen auf breites Medienecho Berlin. Die Affäre um „Netzpolitik.org“ ist eskaliert: Bundesjustizminister Heiko Maas hat Generalbundesanwalt Harald Range in den Ruhestand versetzen lassen. Maas begründete den Schritt damit, das Vertrauen sei „nachhaltig gestört“. Range hatte dem Bundesjustizminister zuvor einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ vorgeworfen. Damit ist die Debatte um die Ermittlungen gegen die Blogger von Netzpolitik.org auch zu einer öffentlichen Debatte um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland geworden. Der Deutsche Richterbund hat das Eingreifen des Bundesjustizministers in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts in einer Pressemeldung kritisiert, die zahlreiche Medien sowie mehrere Nachrichtenagenturen aufgegriffen haben. Der DRB-Vorsitzende Christoph Frank forderte die Abschaffung des politischen Weisungsrechts im Einzelfall. Ausführlich berichteten unter anderem Welt Online, Rheinische Post, Berliner Zeitung, Hannoversche Allgemeine, Tagesspiegel und Leipziger Volkzeitung über die Kritik des DRB. "Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit Brüssel", sagte Frank etwa in der Rheinischen Post. Die Position des Richterbundes hat Frank auch in ausführlichen Interviews etwa mit dem Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur, SWR2, NDR Info, MDR Info sowie mit dem Nachrichtensender N-TV erläutert. Das externe Weisungsrecht beschädige letztlich staatsanwaltschaftliche Entscheidungen, weil so stets der Verdacht politischer Einflussnahme geäußert werden könne, sagte er. Der Bundesjustizminister habe deshalb die Pflicht „bei einer solchen Entlassung auch daran zu denken, wie das in der Bevölkerung ankommt, wenn die Steuerungsmöglichkeiten der Exekutive gegenüber der Staatsanwaltschaft so deutlich vorgeführt werden“, so Frank im SWR2. Die Staatsanwaltschaft sei an das Gesetz gebunden und zur Objektivität verpflichtet. Die Kontrolle müsse bei den Gerichten liegen, nicht bei der Politik. Das Justizministerium in Sachsen hat sich der Forderung des DRB, das Weisungsrecht im Einzelfall abzuschaffen, in einer ersten Reaktion angeschlossen. Sachsen will das Thema nun erneut auf die Agenda der Justizminister von Bund und Ländern setzen. Redaktion: Annelie Kaufmann, Sven Rebehn Mitarbeit: Konstantin Hoffmann Newsletter Archiv © Deutscher Richterbund Deutscher Richterbund e.V. Kronenstraße 73 10117 Berlin Tel. 030-20 61 25-0 Fax 030-20 61 25-25 [email protected] www.drb.de
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