Range-Entlassung löst öffentliche Debatte um Weisungsrecht aus

Ausgabe 20/2015
05.08.2015
Range-Entlassung löst öffentliche Debatte um Weisungsrecht aus
Forderungen des DRB stoßen auf breites Medienecho
Berlin. Die Affäre um „Netzpolitik.org“ ist eskaliert: Bundesjustizminister
Heiko Maas hat Generalbundesanwalt Harald Range in den Ruhestand versetzen lassen. Maas begründete den Schritt damit, das Vertrauen sei „nachhaltig
gestört“. Range hatte dem Bundesjustizminister zuvor einen „unerträglichen
Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ vorgeworfen.
Damit ist die Debatte um die Ermittlungen gegen die Blogger von Netzpolitik.org auch zu einer öffentlichen Debatte um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland geworden. Der Deutsche Richterbund hat das
Eingreifen des Bundesjustizministers in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts in einer Pressemeldung kritisiert, die zahlreiche Medien sowie mehrere Nachrichtenagenturen aufgegriffen haben. Der DRB-Vorsitzende Christoph
Frank forderte die Abschaffung des politischen Weisungsrechts im Einzelfall.
Ausführlich berichteten unter anderem Welt Online, Rheinische Post, Berliner
Zeitung, Hannoversche Allgemeine, Tagesspiegel und Leipziger Volkzeitung
über die Kritik des DRB. "Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag
stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit
Brüssel", sagte Frank etwa in der Rheinischen Post.
Die Position des Richterbundes hat Frank auch in ausführlichen Interviews etwa mit dem Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur, SWR2, NDR Info,
MDR Info sowie mit dem Nachrichtensender N-TV erläutert. Das externe Weisungsrecht beschädige letztlich staatsanwaltschaftliche Entscheidungen, weil
so stets der Verdacht politischer Einflussnahme geäußert werden könne, sagte
er. Der Bundesjustizminister habe deshalb die Pflicht „bei einer solchen Entlassung auch daran zu denken, wie das in der Bevölkerung ankommt, wenn
die Steuerungsmöglichkeiten der Exekutive gegenüber der Staatsanwaltschaft
so deutlich vorgeführt werden“, so Frank im SWR2. Die Staatsanwaltschaft sei
an das Gesetz gebunden und zur Objektivität verpflichtet. Die Kontrolle müsse
bei den Gerichten liegen, nicht bei der Politik.
Das Justizministerium in Sachsen hat sich der Forderung des DRB, das Weisungsrecht im Einzelfall abzuschaffen, in einer ersten Reaktion angeschlossen.
Sachsen will das Thema nun erneut auf die Agenda der Justizminister von
Bund und Ländern setzen.
Redaktion: Annelie Kaufmann, Sven Rebehn
Mitarbeit: Konstantin Hoffmann
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