Repetitorium zum Krankenhausrecht 2015 Zielgruppe: Betriebsleitung, Finanzen, Medizincontrolling und Patientenmanagement 09.30 Uhr Begrüßung der Teilnehmer und Beginn des Repetitoriums 1.Teil: Prüfverfahrensvereinbarung / Sachlich-rechnerische Schlichtungsausschüsse gem. § 17c Abs. 4b S .3 KHG Richtigkeitsprüfung / Inhalt: Durch die nicht vollumfängliche Kodifizierung des MDK-Prüfverfahrens im SGB V ergeben sich rund um dieses Verfahren immer wieder neue Rechtsprobleme. Durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung wurde das Prüfverfahren für Behandlungsfälle ab dem 01.01.2015 umfassend neu geregelt. Wir erläutern den Kanon an Rechten und Pflichten für die betroffenen Krankenhäuser und zeigen Veränderungen zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Prüfverfahrensvereinbarung auf, um notwendige Anpassungen in den internen Abläufen der Krankenhäuser bei der Abrechnungsprüfung anzustoßen. Dabei werden auch die bislang aufgetretenen Rechtsprobleme nebst anhängiger Rechtsstreitigkeiten erläutert. Darüber hinaus werden etwaige Begründungspflichten der Krankenhäuser bei der Abrechnung behandelt. Zudem wird die durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aktuell viel diskutierte „sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung“ ausführlich dargestellt und kritisch beleuchtet sowie eine mögliche Abgrenzung zur Auffälligkeitsprüfung vorgenommen, bevor der aktuelle Stand zu den überwiegend weiterhin nicht funktions- und handlungsfähigen Schlichtungsausschüssen dargestellt wird. 10.30 Uhr Kaffeepause 11.00 Uhr Fortführung des 1.Teils der Veranstaltung 12.00 Uhr Mittagspause 12.45 Uhr 2.Teil: Spezielle Rechtsprobleme der Abrechnung von Krankenhausleistungen Inhalt: Losgelöst vom MDK-Prüfverfahren sind in jüngster Vergangenheit unzählige weitere Rechtsprobleme durch die Rechtsprechung behandelt worden. Daher werden Fragen rund um „24-Stunden-Fälle“ sowie vor- und nachstationäre Behandlungen nebst aktueller Entwicklungen zur Aufwandspauschale erörtert. Im Fokus stehen insbesondere auch die Berücksichtigung des den Krankenhäusern vom Bundessozialgericht auferlegten „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“ bei Fallzusammenführungen sowie die Beurlaubungsregelung. Grundsätze der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werden genauso intensiv besprochen wie die Abrechnungsmöglichkeit innovativer Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Aufgrund steigender Praxisrelevanz werden zudem die Besonderheiten bei Abrechnungen ggü. privaten Krankenversicherungen, Selbstzahlern und Berufsgenossenschaften im Mittelpunkt stehen. Neben praxisrelevanten, allgemeinen Ausführungen zu Kodierfragen, Dokumentation und Spruchpraxis sowie juristischer Fristenberechnung, werden insbesondere derzeit anhängige Rechtsfragen und aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts besprochen. 14.15 Uhr Kaffeepause 14.45 Uhr Fortführung des 2.Teils der Veranstaltung nebst Abschlussdiskussion 16.30 Uhr Ende der Veranstaltung Referenten: Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL.M. (Medizinrecht), Rechtsanwalt, Bochum
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