Repetitorium zum Krankenhausrecht 2015

Repetitorium zum Krankenhausrecht 2015
Zielgruppe:
Betriebsleitung, Finanzen, Medizincontrolling und Patientenmanagement
09.30 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer und Beginn des Repetitoriums
1.Teil:
Prüfverfahrensvereinbarung / Sachlich-rechnerische
Schlichtungsausschüsse gem. § 17c Abs. 4b S .3 KHG
Richtigkeitsprüfung
/
Inhalt:
Durch die nicht vollumfängliche Kodifizierung des MDK-Prüfverfahrens im SGB V ergeben sich rund um
dieses Verfahren immer wieder neue Rechtsprobleme. Durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung wurde
das Prüfverfahren für Behandlungsfälle ab dem 01.01.2015 umfassend neu geregelt. Wir erläutern den Kanon an Rechten und Pflichten für die betroffenen Krankenhäuser und zeigen Veränderungen zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Prüfverfahrensvereinbarung auf, um notwendige Anpassungen in den internen
Abläufen der Krankenhäuser bei der Abrechnungsprüfung anzustoßen. Dabei werden auch die bislang aufgetretenen Rechtsprobleme nebst anhängiger Rechtsstreitigkeiten erläutert. Darüber hinaus werden etwaige Begründungspflichten der Krankenhäuser bei der Abrechnung behandelt. Zudem wird die durch die
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aktuell viel diskutierte „sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung“ ausführlich dargestellt und kritisch beleuchtet sowie eine mögliche Abgrenzung zur Auffälligkeitsprüfung vorgenommen, bevor der aktuelle Stand zu den überwiegend weiterhin nicht funktions- und handlungsfähigen Schlichtungsausschüssen dargestellt wird.
10.30 Uhr
Kaffeepause
11.00 Uhr
Fortführung des 1.Teils der Veranstaltung
12.00 Uhr
Mittagspause
12.45 Uhr
2.Teil:
Spezielle Rechtsprobleme der Abrechnung von Krankenhausleistungen
Inhalt:
Losgelöst vom MDK-Prüfverfahren sind in jüngster Vergangenheit unzählige weitere Rechtsprobleme durch
die Rechtsprechung behandelt worden. Daher werden Fragen rund um „24-Stunden-Fälle“ sowie vor- und
nachstationäre Behandlungen nebst aktueller Entwicklungen zur Aufwandspauschale erörtert. Im Fokus
stehen insbesondere auch die Berücksichtigung des den Krankenhäusern vom Bundessozialgericht auferlegten „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“ bei Fallzusammenführungen sowie die Beurlaubungsregelung. Grundsätze der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werden genauso intensiv
besprochen wie die Abrechnungsmöglichkeit innovativer Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Aufgrund steigender Praxisrelevanz werden zudem die Besonderheiten bei Abrechnungen ggü. privaten Krankenversicherungen, Selbstzahlern und Berufsgenossenschaften im Mittelpunkt stehen. Neben praxisrelevanten, allgemeinen Ausführungen zu Kodierfragen, Dokumentation und Spruchpraxis sowie juristischer
Fristenberechnung, werden insbesondere derzeit anhängige Rechtsfragen und aktuelle Entscheidungen
des Bundessozialgerichts besprochen.
14.15 Uhr
Kaffeepause
14.45 Uhr
Fortführung des 2.Teils der Veranstaltung nebst Abschlussdiskussion
16.30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Referenten:
Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL.M. (Medizinrecht), Rechtsanwalt, Bochum