Hilfeplangespräch zwischen Eltern, Tagespflegeperson und einem/r MitarbeiterIn des Sozialamtes. In diesem Hilfeplan werden Ziele zur Förderung Ihres Kindes und entsprechende Maßnahmen zur Zielerreichung festgelegt, sowie behinderungsspezifische Risikofaktoren erörtert. Anschließend wird ein Gesamtplan nach § 58 SGB XII erstellt. Dieser Hilfeplan ist nötig für die Gewährung und Auszahlung der Eingliederungshilfe und muss jährlich fortgeschrieben werden. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel verwendet die Tagespflegeperson, nach Absprache mit Ihnen, für eine Reduzierung der Gruppengröße oder sie finanziert damit eine unterstützende Person (Integrationskraft). Wenn Sie Fragen zum Thema „Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege“ haben, freuen sich der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. und die Lebenshilfe Stuttgart e.V. über Ihren Anruf. Ansprechpartnerin der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. Daniela Häckel Johannesstraße 33 70176 Stuttgart Telefon 0711 - 61 27 91 [email protected] www.tagesmuetter-stuttgart.de Kinder mit Behinderung In der Kindertagespflege. Informationen für Eltern. Ansprechpartnerin der Lebenshilfe Stuttgart e.V. Katrin Schairer Löwentorstraße 18-20 70191 Stuttgart Telefon 0711 - 41 16 41 97 [email protected] www.lebenshilfe-stuttgart.de Aktion Mensch fördert Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche. Sie engagiert sich für Initiativen, die Chancen weitergeben und zu einem gleichberechtigten Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung beitragen. Liebe Eltern, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kindertagespflege. In diesem Leitfaden möchten wir Sie über die Kindertagespflege informieren und deren Besonderheiten und Vorteile für Ihr Kind aufzeigen. Sie erhalten außerdem eine Übersicht zum Ablauf der Vermittlung von Tagespflegepersonen und wichtige Informationen über diese Betreuungsform. Der Alltag in der Kindertagespflege In der Kindertagespflege werden Kinder von Tagespflegepersonen in einer familienähnlichen Struktur betreut. Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel 2 bis 3, maximal 5 Kinder, gleichzeitig. In einer Großtagespflegestelle, einem Zusammenschluss von 2 bis 3 Tagespflegepersonen, können bis zu 9 Kinder gleichzeitig anwesend sein. Die Kinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen Räumen, die im Vorfeld auf die Eignung für die Betreuung von Kindern überprüft werden, betreut. Vorteile der Kindertagespflege Aufgrund der kleinen Gruppe und der familiennahen Betreuung kann eine Tagespflegeperson sehr gut auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und flexibel auf die Betreuungswünsche der Eltern eingehen. Dies erleichtert den Einstieg in die Betreuung außerhalb der Familie. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bietet den Kindern als feste Bezugsperson Sicherheit und Geborgenheit, sowie gute Rahmenbedingungen für deren Entwicklung und Förderung. Aus diesen Gründen eignet sich die Kindertagespflege besonders auch für Kinder mit Behinderung. Vermittlung einer Tagespflegeperson Um eine geeignete Tagespflegeperson zu finden, haben Sie die Möglichkeit sich während der offenen Vermittlungszeiten beim Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. zu informieren. Dort erhalten Sie einen allgemeinen Einblick in die Grundlagen der Kindertagespflege und können sich über freie Plätze informieren. In diesem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf und stehen für pädagogische, finanzielle und rechtliche Fragen zur Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der offenen Vermitt- lungszeiten zu vereinbaren. Wenn gewünscht, kann an diesem Beratungstermin auch eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe Stuttgart e.V. teilnehmen. Während einem ersten Besuch bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater besprechen Sie die gegenseitigen Erwartungen und Wünsche. Sympathie und Wertschätzung sollten entscheidend für die Zusammenarbeit sein. In einem Betreuungsvertrag werden wichtige Absprachen zwischen Eltern und Tagespflegeperson verbindlich festgehalten. Fachliche Begleitung und Unterstützung Jede Tagespflegeperson, die wir vermitteln, besitzt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII vom Jugendamt. Erforderlich hierfür ist eine Eignungsfeststellung, die unter anderem eine umfassende Qualifizierung, einen Hausbesuch und einen Erste-HilfeKurs am Kind beinhaltet. Außerdem nehmen die Tagespflegepersonen regelmäßig an Fortbildungen teil und haben zudem die Möglichkeit, spezielle Veranstaltungen zum Themenbereich „Inklusion - Kinder mit Behinderung“ zu besuchen, sowie sich in einer Gesprächsgruppe mit anderen Tagespflegepersonen auszutauschen. Beim Tagesmütter und Pflegeeltern e.V. Stuttgart stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen als Begleiterinnen und Fachfrauen zur Seite und beraten Sie und die Tagespflegeperson bei allen aufkommenden Fragen, die zur Betreuung Ihres Kindes entstehen. Die Mitarbeiterinnen unseres Kooperationspartners, der Lebenshilfe Stuttgart e.V., bieten Eltern und Tagespflegepersonen professionelle Unterstützung und Beratung zu Fragen rund um das Thema „Kinder mit Behinderung“ an. Kinder mit Behinderung in der Tagespflege Ein Kind mit Behinderung benötigt unter Umständen besondere Zuwendung durch die Tagespflegeperson. Damit Ihr Kind entsprechend seinen Bedürfnissen betreut werden kann, stehen Ihnen als Familie Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung. Falls noch nicht geschehen, stellen Sie beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Hierbei werden Sie von den MitarbeiterInnen des Sozialdienstes für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung im Gesundheitsamt unterstützt. Wird im Rahmen dieser Antragsstellung ein behinderungsbedingter Mehraufwand festgestellt, folgt ein
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