Kinder miT Behinderung in der KinderTAgeSPfLege.

Hilfeplangespräch zwischen Eltern,
Tagespflegeperson und einem/r MitarbeiterIn des Sozialamtes. In diesem
Hilfeplan werden Ziele zur Förderung Ihres Kindes und entsprechende
Maßnahmen zur Zielerreichung festgelegt, sowie behinderungsspezifische
Risikofaktoren erörtert. Anschließend
wird ein Gesamtplan nach § 58 SGB XII
erstellt.
Dieser Hilfeplan ist nötig für die
Gewährung und Auszahlung der
Eingliederungshilfe und muss jährlich
fortgeschrieben werden.
Diese zusätzlichen finanziellen Mittel
verwendet die Tagespflegeperson,
nach Absprache mit Ihnen, für eine
Reduzierung der Gruppengröße oder
sie finanziert damit eine unterstützende Person (Integrationskraft).
Wenn Sie Fragen zum Thema „Kinder
mit Behinderung in der Kindertagespflege“ haben, freuen sich der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.
und die Lebenshilfe Stuttgart e.V. über
Ihren Anruf.
Ansprechpartnerin der Tagesmütter und
Pflegeeltern Stuttgart e.V.
Daniela Häckel
Johannesstraße 33
70176 Stuttgart
Telefon 0711 - 61 27 91
[email protected]
www.tagesmuetter-stuttgart.de
Kinder mit
Behinderung In der
Kindertagespflege.
Informationen für Eltern.
Ansprechpartnerin der
Lebenshilfe Stuttgart e.V.
Katrin Schairer
Löwentorstraße 18-20
70191 Stuttgart
Telefon 0711 - 41 16 41 97
[email protected]
www.lebenshilfe-stuttgart.de
Aktion Mensch fördert Projekte für
Menschen mit Behinderung, Kinder und
Jugendliche. Sie engagiert sich für Initiativen, die Chancen weitergeben und zu
einem gleichberechtigten Miteinander
von Menschen mit und ohne Behinderung
beitragen.
Liebe Eltern,
wir freuen uns über Ihr Interesse an
der Kindertagespflege. In diesem
Leitfaden möchten wir Sie über die
Kindertagespflege informieren und
deren Besonderheiten und Vorteile
für Ihr Kind aufzeigen. Sie erhalten
außerdem eine Übersicht zum Ablauf
der Vermittlung von Tagespflegepersonen und wichtige Informationen
über diese Betreuungsform.
Der Alltag in der
Kindertagespflege
In der Kindertagespflege werden
Kinder von Tagespflegepersonen
in einer familienähnlichen Struktur
betreut. Eine Tagespflegeperson
betreut in der Regel 2 bis 3, maximal
5 Kinder, gleichzeitig. In einer Großtagespflegestelle, einem Zusammenschluss von 2 bis 3 Tagespflegepersonen, können bis zu 9 Kinder gleichzeitig anwesend sein.
Die Kinder werden im Haushalt der
Tagespflegeperson oder in anderen
Räumen, die im Vorfeld auf die
Eignung für die Betreuung von
Kindern überprüft werden, betreut.
Vorteile der Kindertagespflege
Aufgrund der kleinen Gruppe und der
familiennahen Betreuung kann eine
Tagespflegeperson sehr gut auf die
individuellen Bedürfnisse der Kinder
und flexibel auf die Betreuungswünsche der Eltern eingehen. Dies erleichtert den Einstieg in die Betreuung
außerhalb der Familie.
Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater
bietet den Kindern als feste Bezugsperson Sicherheit und Geborgenheit,
sowie gute Rahmenbedingungen für
deren Entwicklung und Förderung. Aus
diesen Gründen eignet sich die Kindertagespflege besonders auch für Kinder
mit Behinderung.
Vermittlung einer
Tagespflegeperson
Um eine geeignete Tagespflegeperson
zu finden, haben Sie die Möglichkeit
sich während der offenen Vermittlungszeiten beim Tagesmütter und
Pflegeeltern Stuttgart e.V. zu informieren.
Dort erhalten Sie einen allgemeinen
Einblick in die Grundlagen der Kindertagespflege und können sich über freie
Plätze informieren. In diesem persönlichen Beratungsgespräch klären wir
mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf
und stehen für pädagogische, finanzielle und rechtliche Fragen zur Verfügung.
Sie haben auch die Möglichkeit einen
Termin außerhalb der offenen Vermitt-
lungszeiten zu vereinbaren. Wenn
gewünscht, kann an diesem Beratungstermin auch eine Mitarbeiterin der
Lebenshilfe Stuttgart e.V. teilnehmen.
Während einem ersten Besuch bei
einer Tagesmutter oder einem Tagesvater besprechen Sie die gegenseitigen
Erwartungen und Wünsche. Sympathie
und Wertschätzung sollten entscheidend für die Zusammenarbeit sein.
In einem Betreuungsvertrag werden
wichtige Absprachen zwischen Eltern
und Tagespflegeperson verbindlich
festgehalten.
Fachliche Begleitung
und Unterstützung
Jede Tagespflegeperson, die wir
vermitteln, besitzt eine Pflegeerlaubnis
nach § 43 SGB VIII vom Jugendamt.
Erforderlich hierfür ist eine Eignungsfeststellung, die unter anderem eine
umfassende Qualifizierung, einen
Hausbesuch und einen Erste-HilfeKurs am Kind beinhaltet. Außerdem
nehmen die Tagespflegepersonen
regelmäßig an Fortbildungen teil und
haben zudem die Möglichkeit, spezielle Veranstaltungen zum Themenbereich „Inklusion - Kinder mit Behinderung“ zu besuchen, sowie sich in einer
Gesprächsgruppe mit anderen Tagespflegepersonen auszutauschen.
Beim Tagesmütter und Pflegeeltern
e.V. Stuttgart stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen als Begleiterinnen und
Fachfrauen zur Seite und beraten
Sie und die Tagespflegeperson bei
allen aufkommenden Fragen, die zur
Betreuung Ihres Kindes entstehen.
Die Mitarbeiterinnen unseres Kooperationspartners, der Lebenshilfe Stuttgart e.V., bieten Eltern und Tagespflegepersonen professionelle Unterstützung und Beratung zu Fragen rund um
das Thema „Kinder mit Behinderung“
an.
Kinder mit Behinderung in der
Tagespflege
Ein Kind mit Behinderung benötigt
unter Umständen besondere Zuwendung durch die Tagespflegeperson.
Damit Ihr Kind entsprechend seinen
Bedürfnissen betreut werden kann,
stehen Ihnen als Familie Leistungen
der Eingliederungshilfe zur Verfügung.
Falls noch nicht geschehen, stellen Sie
beim Gesundheitsamt einen Antrag
auf Eingliederungshilfe. Hierbei
werden Sie von den MitarbeiterInnen
des Sozialdienstes für Menschen mit
einer chronischen Erkrankung oder
Behinderung im Gesundheitsamt
unterstützt.
Wird im Rahmen dieser Antragsstellung ein behinderungsbedingter
Mehraufwand festgestellt, folgt ein