Venloer Str. 47-53 / 50672 Köln Tel.: 0221-913927-0 / Fax: 0221-913927-29 www.kindertagespflege-koeln.de Öffnungszeiten: Mo, Di 08:00 – 16:00 Uhr Mi 13:00 – 16:00 Uhr Do 08:00 – 18:00 Uhr Fr 08:00 – 14:00 Uhr Antrag auf Vermittlung einer [email protected] geförderten Kindertagespflegeperson gem. § 24 SGB VIII www.kindertagespflege-koeln.de Voraussetzungen für die öffentliche Förderung (maßgeblich ist das Alter des Kindes bei gewünschtem Betreuungsbeginn): Ist Ihr Kind 12 Monate oder älter, besteht seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung/Förderung. Ist Ihr Kind jünger als 12 Monate, können Sie die Förderung beantragen, wenn Sie die Notwendigkeit einer Betreuung nachweisen durch: Bescheinigungen über die aktuelle Berufstätigkeit (bei Selbstständigkeit vom Finanzamt/Steuerberater), die Elternzeit, die Absolvierung einer/s Ausbildung/Studiums, der Arbeitssuche (Agentur für Arbeit) o.Ä. Bei Arbeitssuche werden max. 25 Std./Woche gefördert. Bescheinigung einer Fachstelle über die pädagogische Notwendigkeit der Betreuung für die Kindesentwicklung. Eine Betreuung während der Randzeiten (gem. KiBiz) erfordert: Nachweis Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten sowie eine Bescheinigung, dass diese Zeiten nicht durch Angebote von KiTa, Schule bzw. OGS abgedeckt werden. Kind(er): sollen mehrere Kinder betreut werden, bitte alle Daten angeben 1. w Kind 2. Name Geburtsdatum Geschlecht w Kind Vorname PLZ: Köln m Name Geburtsdatum Straße: zu beachten: Bitte geben Sie bei Umzug beide Adressen an. Eine Antragsstellung nur möglich bei gemeldeter Adresse in Köln. Stadtteil: Kontaktdaten einer Person: Geschlecht Anmerkungen (zB. Dringlichkeit, besonderer Förderbedarf des Kindes, abweichende Adresse): E-Mail: privat: mobil: Betreuungsstart: Betreuungsart: (zum 1. eines Monats) Kindertagespflegeperson Großtagespflege Kinderfrau/Kindermann (im Haushalt der Eltern tätig) Monat/Jahr Bereits gefundene Kindertagespflegeperson: (Vertrag bereits geschlossen) Name:___________________ Gewünschte Betreuungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag von: bis: Die gewünschten Betreuungszeiten sind: Anzahl der Wochenstunden: flexibel fix Anzahl der Betreuungstage: Sonntag Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Vorname m Betreuungsstadtteil(e) (richtet sich nach Ihrem Wohnort und/oder Ihrem Arbeitsort/-weg) Innenstadt Altstadt-Nord Altstadt-Süd Deutz Neustadt-Nord Neustadt-Süd Rodenkirchen Bayenthal Godorf Hahnwald Immendorf Marienburg Meschenich Raderberg Raderthal Rodenkirchen Rondorf Sürth Weiß Zollstock Lindenthal Braunsfeld Junkersdorf Klettenberg Lindenthal Lövenich Müngersdorf Sülz Weiden Widdersdorf Ehrenfeld Bickendorf Bocklemünd Mengenich Ehrenfeld Neuehrenfeld Ossendorf Vogelsang Nippes Porz Kalk Bilderstöckchen Eil Brück Longerich Elsdorf Humboldt/Gr. Mauenheim Ensen Höhenberg Niehl Finkenberg Kalk Nippes Gremberghoven Merheim Riehl Grengel Neubrück Weidenpesch Langel Ostheim Chorweiler Libur Rath/Heumar Blumenberg Lind Vingst Chorweiler Poll Mülheim Esch/Auweiler Porz Buchforst Fühlingen Urbach Buchheim Heimersdorf Wahn Dellbrück Lindweiler Wahnheide Dünnwald Merkenich Westhoven Flittard Pesch Zündorf Holweide Roggendorf/Thenhoven Höhenhaus Seeberg Mülheim Volkhoven/Weiler Stammheim Worringen Erziehungsberechtigte: Vorname, Name (Mutter): Adresse (wenn abweichend vom Kind): alleinerziehend: Ja Nein Vorname, Name (Vater): Adresse (wenn abweichend vom Kind): alleinerziehend: Ja Nein Folgende weitere Angaben benötigen wir für statistische Erhebungen: Wird Ihr Kind zusätzlich zur Kindertagespflege noch anderweitig betreut? Ja Nein Erhält Ihr Kind Eingliederungshilfe nach SGB XII/SGB VIII wegen erhöhtem Förderbedarf? Ja Nein Migrationshintergrund: Hat ein Elternteil ein anderes Herkunftsland? Ja Nein In Ihrer Familie wird hauptsächlich: deutsch gesprochen andere Sprachen gesprochen - welche? Hinweise zum Elternbeitrag und zur Finanzierung: Die Stadt Köln zahlt in der öffentlich geförderten Kindertagespflege ein Fördergeld i.H.v. 5,00 € bzw. 6,00 € (für Kindertagespflege in angemieteten Räumlichkeiten) pro Stunde und Kind direkt an die Kindertagespflegeperson. In Anlehnung hieran erhebt die Stadt Köln einen Elternbeitrag, dessen Höhe sich am Einkommen der Eltern, am gewünschten Betreuungsumfang sowie am Alter des Kindes orientiert. (s. Elternbeitragstabelle http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/kinder-jugend/elternbeitraege-fuer-diekindertagespflege/) Gem. § 23 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) gilt seit dem 01.08.2014 folgendes: Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegeperson ausgeschlossen. Das Jugendamt der Stadt Köln lässt die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen zu. Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Daten elektronisch gespeichert werden und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an die Stadt Köln/Amt für Kinder, Jugend und Familie und an die Kindertagespflegepersonen weitergegeben werden, soweit dies erforderlich ist. Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass die Kontaktstelle Kindertagespflege Daten im Rahmen ihrer Aufgaben erhebt und dokumentiert. Mir ist bekannt, dass ich dieser Datenübermittlung jederzeit widersprechen kann. Köln, den_________________________ ___________________________________________ (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten)
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