Mein Kind ist krank – Was ist zu tun?

Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege
Mein Kind ist krank – Was ist zu tun?
Liebe Eltern,
Krankheiten, v.a. Infektionserkrankungen gehören zu unserem Leben, auch zu dem unserer Kinder. Da das
Immunsystem noch unausgereift ist, erkranken gerade kleine Kinder noch öfters. Dies stellt sie als Eltern
vor eine große Herausforderung, wenn es gilt Berufstätigung und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Bei
allen Überlegungen sollte im Mittelpunkt der Entscheidung immer das Wohl des Kindes stehen. Bitte
bedenken Sie, dass sich kleine Kinder viel schneller gegenseitig anstecken. Sie nehmen noch vieles in den
Mund, husten andere direkt an, haben viel direkten Körperkontakt miteinander und können sich auch
nicht andauernd die Hände waschen.
So ist das Risiko deutlich erhöht, dass sich eine Krankheit rascher verbreitet. Auch ist für das erkrankte Kind
die Gefahr einer Folgeerkrankung und eines Krankheitsverlaufes mit Komplikationen größer, da das
kindliche Abwehrsystem durch die Infektionskrankheit geschwächt ist.
Ziel dieses Leitfadens ist es, allen Beteiligten mehr Klarheit und Hilfestellung zu geben, wann ein Kind nicht
betreut werden darf und wie sie diese Zeit so planen können, damit Ihr Kind stressfrei wieder
gesund werden kann.
In Deutschland regelt das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen" (Infektionsschutzgesetz, IfSG) bei welchen Krankheiten Kinder Gemeinschaftseinrichtungen
fernbleiben müssen.
Im Einzelnen geht es bei dem Gesetz um Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps,
Windpocken, Meningokokken-Infektionen oder Krätze, Diphtherie, Tuberkulose oder Typhus. Auch bei
Kopfläusen dürfen Kinder keine Gemeinschaftseinrichtung betreten, bis die Behandlung erfolgreich
abgeschlossen ist. Die komplette Liste der Krankheiten finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg
https://soziales.hessen.de/sites/default/files/HSM/isfg_leitfaden_kinderbetreuung.pdf
Dass man bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen wie z. B. Salmonellose, die besonders
Kleinkindern gefährlich werden kann, das Kind zu Hause behält, ist fast jedem klar.
Doch was ist bei allen anderen Erkrankungen zu tun?
Das Kind ist schon zuhause erkrankt – Magen-Darm-Infektionen
Bitte teilen sie ihrer Tagespflegeperson mit, wenn ihr Kind erkrankt ist und auch, ob es sich um etwas
Ansteckendes handelt. So kann die Tagespflegeperson geeignete Hygienemaßnahmen zum Schutz der
anderen Kinder und zum Eigenschutz ergreifen. Da viele Infektionskrankheiten schon vor dem Auftreten
der Krankheitssymptome ansteckend sind, ist die Information (anonymisiert) an alle Familien über das
Vorliegen einer Erkrankung in der Kindertagespflegestelle wichtig. Wenn sie unsicher bzgl. des Befinden
ihres Kindes und des Krankheitsverlaufes sind, suchen sie mit ihrem Kind ihren Kinderarzt auf.
 Bei Magen-Darm-Infektionen bei Kindern bis zum 6.Lebensjahr gilt:
48 Stunden beschwerdefrei, d.h. kein Erbrechen, keine durchfälligen Stühle.
Erkältungskrankheiten
Sie sind die häufigsten Erkrankungen und in aller Regel ansteckend. Fieber muss nicht zwingend auftreten.
Hat das Kind kein Fieber, ist eine Betreuung vom allgemeinen Krankheitsbild abhängig:
Hustet das Kind stark? Wie stark ist der Schnupfen? Spielt das Kind fröhlich oder ist es müde,
unausgeglichen, weinerlich, schlapp, will nichts essen und möchte am liebsten auf den Arm?
Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege
Bitte bedenken sie: Die Kinder fassen die Spielsachen gemeinsam an, nehmen einiges in den Mund und
waschen sich nicht andauernd die Hände. Beim Husten können sie sich noch nicht die Hand vor den Mund
halten. So können sie sich schnell anstecken.
Zeigt ihr Kind schon zu Hause klare Symptome rufen sie ihre Tagespflegeperson an, bevor sie ihr Kind
bringen und sprechen mit ihr. Suchen sie ggf. ihren Kinderarzt auf und lassen die Beschwerden ihres Kindes
diagnostisch abklären.
Wenn ihr Kind Fieber hat, d.h. die Körpertemperatur über 38 °C liegt, muss es zuhause bleiben. Jetzt
braucht es sie, sein vertrautes Zuhause und Zeit gesund zu werden.
 Erst bei völliger Fieberfreiheit über 24 Stunden sollte ihr Kind wieder in die Betreuung gehen.
Plötzliche Erkrankung Ihres Kindes in der Betreuungszeit
Wird ihr Kind während der Betreuung krank, bekommt Fieber, zeigt deutliche Krankheitsanzeichen,
erbricht oder bekommt Durchfall, d.h. zeigt zwei durchfallartige Stühle in Folge, so wird sie die
Tagespflegeperson anrufen.
Bitte holen sie ihr Kind dann umgehend ab, um die anderen Kinder und auch die Tagespflegeperson vor
Ansteckung zu schützen. Einige durchfallartige Erkrankungen haben eine Ansteckungszeit von nur wenigen
Stunden. Ihr akut erkranktes Kind braucht jetzt viel Zuwendung und Pflege durch seine primäre
Bezugsperson. Dies kann eine Tagespflegeperson, die auch noch weitere Kinder zu betreuen hat, nicht
leisten.
Medikamente
Die Tagespflegepersonen dürfen ihren Betreuungskindern keine Medikamente verabreichen. Hierfür sind
sie nicht versichert, außer es liegt ein Notfall vor.
Beim Vorliegen chronischer Erkrankungen, die eine dauerhafte Medikamenteneinnahme notwendig
machen, sprechen sie unter Einbeziehung ihres Kinderarztes mit der Tagespflegeperson ihres Kindes. Hier
bedarf es einer gesonderten vertraglichen Regelung und einer genauen Absprache.
Notfallplan
Eine Hilfe für sie ist es, wenn sie (mit ihrem Partner) zu Hause einen Notfallplan erstellen:
- Wer von ihnen kann am besten zu Hause ihr krankes Kind betreuen?
- Bitte klären sie mit ihrem Arbeitsgeber ab, wie die Kinderbetreuungszeiten bei Krankheit geregelt
sind. In der Regel haben beide Elternteile für ein Kind bis zum 12.Lebensjahr einen Anspruch auf je
10 Tage Freistellung pro Jahr bzw. Alleinerziehende 20 Tage/Jahr. Bitte schauen sie in ihren
Arbeitsvertrag und erkundigen sich bei ihrer Krankenkasse.
- Wer kann sich bei plötzlicher Erkrankung kurzfristig von der Arbeit freimachen?
- Wie lange dauert mein Arbeitsweg zur Tagespflegeperson?
- Kann ich immer telefonisch erreichbar sein? Wenn nicht, wen kann die Tagespflegeperson dann
anrufen (z.B. Oma, Sekretärin)
- Wer könnte mein Kind bei Erkrankung noch betreuen?
Bitte teilen sie ihren Notfallplan ihrer Tagespflegeperson mit.
Miteinander im Gespräch sein
Nicht alles lässt sich detalliert vorher miteinander absprechen und die Grenze, wann ein Kind „richtig krank
ist“, lässt sich auch nicht immer eindeutig ziehen. Daher ist es umso wichtiger, dass sie mit ihrer
Tagespflegeperson ihre Vorstellungen, Wünsche und das Mögliche absprechen. Das Wohl des Kindes – und
der anderen Tageskinder – soll dabei immer Priorität haben.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine gesunde Zeit!
Der „Leitfaden für Eltern“ wurde vor Herausgabe dem Gesundheitsamt Darmstadt vorgelegt.