Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege Mein Kind ist krank – Was ist zu tun? Liebe Eltern, Krankheiten, v.a. Infektionserkrankungen gehören zu unserem Leben, auch zu dem unserer Kinder. Da das Immunsystem noch unausgereift ist, erkranken gerade kleine Kinder noch öfters. Dies stellt sie als Eltern vor eine große Herausforderung, wenn es gilt Berufstätigung und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Bei allen Überlegungen sollte im Mittelpunkt der Entscheidung immer das Wohl des Kindes stehen. Bitte bedenken Sie, dass sich kleine Kinder viel schneller gegenseitig anstecken. Sie nehmen noch vieles in den Mund, husten andere direkt an, haben viel direkten Körperkontakt miteinander und können sich auch nicht andauernd die Hände waschen. So ist das Risiko deutlich erhöht, dass sich eine Krankheit rascher verbreitet. Auch ist für das erkrankte Kind die Gefahr einer Folgeerkrankung und eines Krankheitsverlaufes mit Komplikationen größer, da das kindliche Abwehrsystem durch die Infektionskrankheit geschwächt ist. Ziel dieses Leitfadens ist es, allen Beteiligten mehr Klarheit und Hilfestellung zu geben, wann ein Kind nicht betreut werden darf und wie sie diese Zeit so planen können, damit Ihr Kind stressfrei wieder gesund werden kann. In Deutschland regelt das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz, IfSG) bei welchen Krankheiten Kinder Gemeinschaftseinrichtungen fernbleiben müssen. Im Einzelnen geht es bei dem Gesetz um Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Windpocken, Meningokokken-Infektionen oder Krätze, Diphtherie, Tuberkulose oder Typhus. Auch bei Kopfläusen dürfen Kinder keine Gemeinschaftseinrichtung betreten, bis die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Die komplette Liste der Krankheiten finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg https://soziales.hessen.de/sites/default/files/HSM/isfg_leitfaden_kinderbetreuung.pdf Dass man bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen wie z. B. Salmonellose, die besonders Kleinkindern gefährlich werden kann, das Kind zu Hause behält, ist fast jedem klar. Doch was ist bei allen anderen Erkrankungen zu tun? Das Kind ist schon zuhause erkrankt – Magen-Darm-Infektionen Bitte teilen sie ihrer Tagespflegeperson mit, wenn ihr Kind erkrankt ist und auch, ob es sich um etwas Ansteckendes handelt. So kann die Tagespflegeperson geeignete Hygienemaßnahmen zum Schutz der anderen Kinder und zum Eigenschutz ergreifen. Da viele Infektionskrankheiten schon vor dem Auftreten der Krankheitssymptome ansteckend sind, ist die Information (anonymisiert) an alle Familien über das Vorliegen einer Erkrankung in der Kindertagespflegestelle wichtig. Wenn sie unsicher bzgl. des Befinden ihres Kindes und des Krankheitsverlaufes sind, suchen sie mit ihrem Kind ihren Kinderarzt auf. Bei Magen-Darm-Infektionen bei Kindern bis zum 6.Lebensjahr gilt: 48 Stunden beschwerdefrei, d.h. kein Erbrechen, keine durchfälligen Stühle. Erkältungskrankheiten Sie sind die häufigsten Erkrankungen und in aller Regel ansteckend. Fieber muss nicht zwingend auftreten. Hat das Kind kein Fieber, ist eine Betreuung vom allgemeinen Krankheitsbild abhängig: Hustet das Kind stark? Wie stark ist der Schnupfen? Spielt das Kind fröhlich oder ist es müde, unausgeglichen, weinerlich, schlapp, will nichts essen und möchte am liebsten auf den Arm? Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege Bitte bedenken sie: Die Kinder fassen die Spielsachen gemeinsam an, nehmen einiges in den Mund und waschen sich nicht andauernd die Hände. Beim Husten können sie sich noch nicht die Hand vor den Mund halten. So können sie sich schnell anstecken. Zeigt ihr Kind schon zu Hause klare Symptome rufen sie ihre Tagespflegeperson an, bevor sie ihr Kind bringen und sprechen mit ihr. Suchen sie ggf. ihren Kinderarzt auf und lassen die Beschwerden ihres Kindes diagnostisch abklären. Wenn ihr Kind Fieber hat, d.h. die Körpertemperatur über 38 °C liegt, muss es zuhause bleiben. Jetzt braucht es sie, sein vertrautes Zuhause und Zeit gesund zu werden. Erst bei völliger Fieberfreiheit über 24 Stunden sollte ihr Kind wieder in die Betreuung gehen. Plötzliche Erkrankung Ihres Kindes in der Betreuungszeit Wird ihr Kind während der Betreuung krank, bekommt Fieber, zeigt deutliche Krankheitsanzeichen, erbricht oder bekommt Durchfall, d.h. zeigt zwei durchfallartige Stühle in Folge, so wird sie die Tagespflegeperson anrufen. Bitte holen sie ihr Kind dann umgehend ab, um die anderen Kinder und auch die Tagespflegeperson vor Ansteckung zu schützen. Einige durchfallartige Erkrankungen haben eine Ansteckungszeit von nur wenigen Stunden. Ihr akut erkranktes Kind braucht jetzt viel Zuwendung und Pflege durch seine primäre Bezugsperson. Dies kann eine Tagespflegeperson, die auch noch weitere Kinder zu betreuen hat, nicht leisten. Medikamente Die Tagespflegepersonen dürfen ihren Betreuungskindern keine Medikamente verabreichen. Hierfür sind sie nicht versichert, außer es liegt ein Notfall vor. Beim Vorliegen chronischer Erkrankungen, die eine dauerhafte Medikamenteneinnahme notwendig machen, sprechen sie unter Einbeziehung ihres Kinderarztes mit der Tagespflegeperson ihres Kindes. Hier bedarf es einer gesonderten vertraglichen Regelung und einer genauen Absprache. Notfallplan Eine Hilfe für sie ist es, wenn sie (mit ihrem Partner) zu Hause einen Notfallplan erstellen: - Wer von ihnen kann am besten zu Hause ihr krankes Kind betreuen? - Bitte klären sie mit ihrem Arbeitsgeber ab, wie die Kinderbetreuungszeiten bei Krankheit geregelt sind. In der Regel haben beide Elternteile für ein Kind bis zum 12.Lebensjahr einen Anspruch auf je 10 Tage Freistellung pro Jahr bzw. Alleinerziehende 20 Tage/Jahr. Bitte schauen sie in ihren Arbeitsvertrag und erkundigen sich bei ihrer Krankenkasse. - Wer kann sich bei plötzlicher Erkrankung kurzfristig von der Arbeit freimachen? - Wie lange dauert mein Arbeitsweg zur Tagespflegeperson? - Kann ich immer telefonisch erreichbar sein? Wenn nicht, wen kann die Tagespflegeperson dann anrufen (z.B. Oma, Sekretärin) - Wer könnte mein Kind bei Erkrankung noch betreuen? Bitte teilen sie ihren Notfallplan ihrer Tagespflegeperson mit. Miteinander im Gespräch sein Nicht alles lässt sich detalliert vorher miteinander absprechen und die Grenze, wann ein Kind „richtig krank ist“, lässt sich auch nicht immer eindeutig ziehen. Daher ist es umso wichtiger, dass sie mit ihrer Tagespflegeperson ihre Vorstellungen, Wünsche und das Mögliche absprechen. Das Wohl des Kindes – und der anderen Tageskinder – soll dabei immer Priorität haben. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine gesunde Zeit! Der „Leitfaden für Eltern“ wurde vor Herausgabe dem Gesundheitsamt Darmstadt vorgelegt.
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