Sitzung des Gemeinderates vom Montag, 23. März 2015 Kurz-Protokoll Traktandum 3: Fernsehgenossenschaft Laupersdorf – Auflösung und Übergabe des Kabelnetzes Zu diesem Traktandum wird Roger Kälin, Geschäftsführer der ggs netz AG, Oensingen, begrüsst. Die Fernsehgenossenschaft Laupersdorf (FGL) teilt mit ausführlichem Schreiben vom 5.3.15 mit, dass sich die gesamte Fernseh-, Internet- und Telekommunikation in einem Umbruch befindet. Die Internet-Geschwindigkeit und die Anzahl TV-Sender nehmen stetig zu und beeinflussen die Netzkapazität ihres Kabelnetzes stark. Die FGL hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig in das Kabelnetz investiert. Eine Zellenverkleinerung der Anlage mit erweitertem Ausbau auf Glasfaser wurde bereits veranlasst. Die Anlage wird derzeit von 1 Node auf 8 Node ausgebaut. Diese Arbeiten werden Ende März 2015 abgeschlossen sein. Die FGL wird nun mit zusätzlichen hohen Investitionen konfrontiert. Eine Netzmodernisierung von 606 MHz neu auf 1 GHz ist unumgänglich und muss bis Ende 2016 realisiert werden. Die Kosten für diesen Umbau belaufen sich auf über 600‘000 Franken. Der Vorstand der FGL hat sich intensiv mit der Zukunft des Kabelnetzes auseinander gesetzt. Nach Abklärung aller relevanten Aspekte und der Suche nach möglichen Käufern beantragt der Vorstand der Generalversammlung vom 2. April 2015 die Übergabe des Kabelnetzes und die Auflösung der FGL. Als Käuferin wird die ggs netz AG in Oensingen vorgeschlagen, welche sich im Besitz von 21 Fernsehgenossenschaften befindet. Zusammen mit dem ggsnet und der Produktmarke Quickline werden sich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Laupersdorf keine Änderungen ergeben. Da das bestehende Kabelnetz durch die Einwohnerinnen und Einwohner von Laupersdorf finanziert wurde, möchte die FGL das Kabelnetz gegen Aktien abgeben und diese nach der Liquidation der Einwohnergemeinde übertragen. Somit wird gewährleistet, dass die Gemeinde Teilhaberin der ggs netz AG und so weiterhin ein Mitspracherecht besitzen wird. Roger Kälin, Geschäftsführer der ggs netz AG, erläutert, dass es heute einzig darum gehe, ob die Einwohnergemeinde Aktien übernehmen möchte oder nicht. Er stellt ausführlich die bisherigen Aufgaben der FGL, des Genossenschaftsverbandes ggsnet schwängimatt und der im letzten Jahr gegründeten ggs netz AG vor. Aktionäre sind 21 Fernsehgenossenschaften der weiteren Region. Die FGL besitzt derzeit 500 Aktien à 10 Franken. Der Anteil von 5‘000 Franken beläuft sich auf 0.65 %. Die ggs netz AG ist eine Art Auffanggesellschaft für kommunale Fernsehgenossenschaften. Seit der Gründung sind bereits die Fernsehgenossenschaften Boningen, Herbetswil und Langenbruck aufgelöst worden. Das Anliegen der FGL ist, dass der Wert des Kabelnetzes in Laupersdorf bleibt. Daher sollen entsprechend Aktien ausgegeben und der Einwohnergemeinde Laupersdorf abgegeben werden. Am kommenden 2. April 2015 findet die Generalversammlung der FGL statt. Der Vorstand beantragt den Verkauf des Kabelnetzes und die Auflösung der FGL. Als Käuferin wird die ggs netz AG vorgeschlagen, welche sich im Besitz von 21 1 Fernsehgenossenschaften befindet. Zusammen mit der ggsnet und der Produktmarke Quickline werden sich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Laupersdorf keine Änderungen ergeben. Die Vorteile des lokalen Kabelnetzes bleiben bestehen. Nach überaus ausführlicher Diskussion fragt sich der Gemeinderat, warum die Einwohnergemeinde anstelle von Aktien nicht Bargeld erhält. Der Gemeinderat sieht heute von einer Beschlussfassung – ja oder nein zur Übernahme von Aktienkapital – ab. Es wird die Generalversammlung der FGL von kommender Woche abgewartet. Traktandum 4: Projekt Windpark Schwängimatt – Information über den Stand der Nutzungsplanung Gemeindepräsident Edgar Kupper ruft die langjährige Planungsphase für das Projekt Windpark Schwängimatt in Erinnerung. Die Windpark Schwängimatt AG reichte Ende April 2013 die umfassenden und detaillierten Planunterlagen dem Gemeinderat ein. An der Sitzung vom 3.6.13 leitete der Gemeinderat das komplette Dossier „Projekt Windpark Schwängimatt“ dem Amt für Raumplanung (ARP) zur Vorprüfung weiter. Mit Schreiben vom 17.2.14 unterbreitete das ARP dem Gemeinderat die sehr ausführliche Vorprüfung. Der Bericht beinhaltete auch die vorläufige Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle vom 5.2.14 (Amt für Umwelt). Der Gemeinderat beriet am 31.3.14 im Beisein von sechs Vertretern der Investoren und Planer ausführlich das weitere Vorgehen. Für diese Besprechung bereitete der Gemeinderat einen Fragenkatalog mit insgesamt 30 Fragen vor. Während der Sitzung konnten nur einzelne Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Der Gemeinderat und die Investoren/Planer waren so verblieben, dass als nächster Schritt der Fragenkatalog ausführlich schriftlich beantwortet wird. Anschliessend wird der Gemeinderat die Antworten besprechen und das weitere Vorgehen festlegen. Als Kontaktperson wurde Gemeindepräsident Edgar Kupper bestimmt. In der Zwischenzeit ist ein ganzes Jahr vergangen. Die Fragen sind nie beantwortet worden. Einzig aus den nationalen Medien konnte man erfahren, dass es sowohl bei den Genfer Industriebetrieben (SIG) wie auch bei der ennova SA in Le Landeron zu Unstimmigkeiten und Unregelmässigkeiten gekommen ist, die auch zu personellen Wechseln führten. Durch dieses Vorgehen ist in den letzten Monaten das Vertrauen sowohl in die Investoren wie auch Planer weitgehend verloren gegangen. Eine weitere konstruktive Zusammenarbeit ist kaum mehr vorstellbar. Die Planung und der Bau eines Windparks dieser Grössenordnung ist ein sehr anspruchsvolles, umfassendes und kostenintensives Projekt. Vor allem bei solch weitreichenden Aufgaben ist ein intaktes Vertrauensverhältnis unabdingbar. Nach überaus ausführlicher Beratung Nutzungsplanungsverfahren abzubrechen. beschliesst der Gemeinderat, das Traktandum 5: Primarschule und Kindergarten - Leistungsvereinbarung Das Volksschulamt (VSA) unterbreitet mit Schreiben vom 28.1.15 die neue individuelle Leistungsvereinbarung Volksschule für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018. Unter Punkt 6.2 sind die Leistungsziele wie folgt umschrieben: 2 1) 2) 3) 4) Die Schule bestimmt Indikatoren aus der kantonalen Broschüre „Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson“ und bearbeitet diese explizit. Die kantonalen Entwicklungen werden umgesetzt. Die Empfehlungen der Externen Schulevaluation werden aufgenommen. Die vier Kernelemente des Qualitätsmanagements für die Volksschule (Individual-Feedback, Einsichtnahme in die Arbeit der Lehrpersonen, Interne Schulevaluation, Externe Schulevaluation) werden umgesetzt. Der Gemeinderat genehmigt und unterzeichnet die Leistungsvereinbarung Volksschule des Volksschulamtes für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018. Die Schulleitung wird mit der Umsetzung dieser Leistungsvereinbarung beauftragt. Die Schulleitung hat rechtzeitig das Reporting vorzubereiten. Dieses beinhaltet einen SOLL-IST-Vergleich und das aktualisierte Schulprogramm. Traktandum 6: Aktualisierung der Pendenzenliste Die Pendenzenliste ist an der letzten Sitzung ausführlich beraten und nachgeführt worden. Heute wird nur eine Ergänzung vorgenommen. Die nachgeführte Pendenzenliste – Stand 23. März 2015 – umfasst derzeit 22 Pendenzen. Traktandum 7: Überarbeitung Leitbild 2015 Der Gemeinderat setzt während rund einer Stunde die Überarbeitung des Leitbildes 2015 fort. Heute werden die Kapitel 3 bis 7 ausführlich beraten. Mit der Überarbeitung wird an einer kommenden Sitzung fortgefahren. Traktandum 8: Interessengruppe Jugend Laupersdorf Am 19.3.15 hat eine weitere Besprechung der Arbeitsgruppe (AG) Jugend stattgefunden. Anwesend waren auch Lorena Meister als Vertreterin der Jugendlichen und Jonathan Murbach von der Jugendgarbeit Thal. Es liegt ein Entwurf der Nutzungsvereinbarung und Hausordnung vor. Es müssen noch die Betriebsgruppe namentlich bezeichnet sowie die Eltern- bzw. Erwachsenenvertretung und die Gemeindevertretung ergänzt werden. Es ist vorgesehen, dass die Jugendlichen zusammen mit der OEBAK und den Gemeindearbeitern während der Frühlingsferien zwei Räume der Militärunterkunft (Bettengestelle) leeren. Anschliessend können die beiden Räume von den Jugendlichen eingerichtet werden. Der Gemeinderat nimmt davon zustimmend Kenntnis. Gemeindekanzlei, 8. April 2015/ss 3
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