Sitzung des Gemeinderates vom Montag, 21

Sitzung des Gemeinderates vom Montag, 23. März 2015
Kurz-Protokoll
Traktandum 3: Fernsehgenossenschaft Laupersdorf – Auflösung und Übergabe
des Kabelnetzes
Zu diesem Traktandum wird Roger Kälin, Geschäftsführer der ggs netz AG,
Oensingen, begrüsst.
Die Fernsehgenossenschaft Laupersdorf (FGL) teilt mit ausführlichem Schreiben vom
5.3.15 mit, dass sich die gesamte Fernseh-, Internet- und Telekommunikation in einem
Umbruch befindet. Die Internet-Geschwindigkeit und die Anzahl TV-Sender nehmen
stetig zu und beeinflussen die Netzkapazität ihres Kabelnetzes stark. Die FGL hat in
den vergangenen Jahrzehnten stetig in das Kabelnetz investiert. Eine
Zellenverkleinerung der Anlage mit erweitertem Ausbau auf Glasfaser wurde bereits
veranlasst. Die Anlage wird derzeit von 1 Node auf 8 Node ausgebaut. Diese Arbeiten
werden Ende März 2015 abgeschlossen sein. Die FGL wird nun mit zusätzlichen
hohen Investitionen konfrontiert. Eine Netzmodernisierung von 606 MHz neu auf 1
GHz ist unumgänglich und muss bis Ende 2016 realisiert werden. Die Kosten für
diesen Umbau belaufen sich auf über 600‘000 Franken. Der Vorstand der FGL hat sich
intensiv mit der Zukunft des Kabelnetzes auseinander gesetzt. Nach Abklärung aller
relevanten Aspekte und der Suche nach möglichen Käufern beantragt der Vorstand
der Generalversammlung vom 2. April 2015 die Übergabe des Kabelnetzes und die
Auflösung der FGL. Als Käuferin wird die ggs netz AG in Oensingen vorgeschlagen,
welche sich im Besitz von 21 Fernsehgenossenschaften befindet. Zusammen mit dem
ggsnet und der Produktmarke Quickline werden sich für die Einwohnerinnen und
Einwohner von Laupersdorf keine Änderungen ergeben. Da das bestehende
Kabelnetz durch die Einwohnerinnen und Einwohner von Laupersdorf finanziert wurde,
möchte die FGL das Kabelnetz gegen Aktien abgeben und diese nach der Liquidation
der Einwohnergemeinde übertragen. Somit wird gewährleistet, dass die Gemeinde
Teilhaberin der ggs netz AG und so weiterhin ein Mitspracherecht besitzen wird.
Roger Kälin, Geschäftsführer der ggs netz AG, erläutert, dass es heute einzig darum
gehe, ob die Einwohnergemeinde Aktien übernehmen möchte oder nicht. Er stellt
ausführlich die bisherigen Aufgaben der FGL, des Genossenschaftsverbandes ggsnet
schwängimatt und der im letzten Jahr gegründeten ggs netz AG vor. Aktionäre sind 21
Fernsehgenossenschaften der weiteren Region. Die FGL besitzt derzeit 500 Aktien à
10 Franken. Der Anteil von 5‘000 Franken beläuft sich auf 0.65 %. Die ggs netz AG ist
eine Art Auffanggesellschaft für kommunale Fernsehgenossenschaften. Seit der
Gründung sind bereits die Fernsehgenossenschaften Boningen, Herbetswil und
Langenbruck aufgelöst worden. Das Anliegen der FGL ist, dass der Wert des
Kabelnetzes in Laupersdorf bleibt. Daher sollen entsprechend Aktien ausgegeben und
der Einwohnergemeinde Laupersdorf abgegeben werden.
Am kommenden 2. April 2015 findet die Generalversammlung der FGL statt. Der
Vorstand beantragt den Verkauf des Kabelnetzes und die Auflösung der FGL. Als
Käuferin wird die ggs netz AG vorgeschlagen, welche sich im Besitz von 21
1
Fernsehgenossenschaften befindet. Zusammen mit der ggsnet und der Produktmarke
Quickline werden sich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Laupersdorf keine
Änderungen ergeben. Die Vorteile des lokalen Kabelnetzes bleiben bestehen.
Nach überaus ausführlicher Diskussion fragt sich der Gemeinderat, warum die
Einwohnergemeinde anstelle von Aktien nicht Bargeld erhält.
Der Gemeinderat sieht heute von einer Beschlussfassung – ja oder nein zur
Übernahme von Aktienkapital – ab. Es wird die Generalversammlung der FGL von
kommender Woche abgewartet.
Traktandum 4: Projekt Windpark Schwängimatt – Information über den Stand
der Nutzungsplanung
Gemeindepräsident Edgar Kupper ruft die langjährige Planungsphase für das Projekt
Windpark Schwängimatt in Erinnerung. Die Windpark Schwängimatt AG reichte Ende
April 2013 die umfassenden und detaillierten Planunterlagen dem Gemeinderat ein. An
der Sitzung vom 3.6.13 leitete der Gemeinderat das komplette Dossier „Projekt
Windpark Schwängimatt“ dem Amt für Raumplanung (ARP) zur Vorprüfung weiter. Mit
Schreiben vom 17.2.14 unterbreitete das ARP dem Gemeinderat die sehr ausführliche
Vorprüfung. Der Bericht beinhaltete auch die vorläufige Beurteilung durch die
Umweltschutzfachstelle vom 5.2.14 (Amt für Umwelt). Der Gemeinderat beriet am
31.3.14 im Beisein von sechs Vertretern der Investoren und Planer ausführlich das
weitere Vorgehen. Für diese Besprechung bereitete der Gemeinderat einen
Fragenkatalog mit insgesamt 30 Fragen vor. Während der Sitzung konnten nur
einzelne Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Der Gemeinderat und die
Investoren/Planer waren so verblieben, dass als nächster Schritt der Fragenkatalog
ausführlich schriftlich beantwortet wird. Anschliessend wird der Gemeinderat die
Antworten besprechen und das weitere Vorgehen festlegen. Als Kontaktperson wurde
Gemeindepräsident Edgar Kupper bestimmt.
In der Zwischenzeit ist ein ganzes Jahr vergangen. Die Fragen sind nie beantwortet
worden. Einzig aus den nationalen Medien konnte man erfahren, dass es sowohl bei
den Genfer Industriebetrieben (SIG) wie auch bei der ennova SA in Le Landeron zu
Unstimmigkeiten und Unregelmässigkeiten gekommen ist, die auch zu personellen
Wechseln führten. Durch dieses Vorgehen ist in den letzten Monaten das Vertrauen
sowohl in die Investoren wie auch Planer weitgehend verloren gegangen. Eine weitere
konstruktive Zusammenarbeit ist kaum mehr vorstellbar. Die Planung und der Bau
eines Windparks dieser Grössenordnung ist ein sehr anspruchsvolles, umfassendes
und kostenintensives Projekt. Vor allem bei solch weitreichenden Aufgaben ist ein
intaktes Vertrauensverhältnis unabdingbar.
Nach überaus ausführlicher Beratung
Nutzungsplanungsverfahren abzubrechen.
beschliesst
der
Gemeinderat,
das
Traktandum 5: Primarschule und Kindergarten - Leistungsvereinbarung
Das Volksschulamt (VSA) unterbreitet mit Schreiben vom 28.1.15 die neue individuelle
Leistungsvereinbarung Volksschule für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und
2017/2018. Unter Punkt 6.2 sind die Leistungsziele wie folgt umschrieben:
2
1)
2)
3)
4)
Die Schule bestimmt Indikatoren aus der kantonalen Broschüre
„Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson“ und bearbeitet diese explizit.
Die kantonalen Entwicklungen werden umgesetzt.
Die Empfehlungen der Externen Schulevaluation werden aufgenommen.
Die vier Kernelemente des Qualitätsmanagements für die Volksschule
(Individual-Feedback, Einsichtnahme in die Arbeit der Lehrpersonen, Interne
Schulevaluation, Externe Schulevaluation) werden umgesetzt.
Der Gemeinderat genehmigt und unterzeichnet die Leistungsvereinbarung Volksschule
des Volksschulamtes für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018. Die
Schulleitung wird mit der Umsetzung dieser Leistungsvereinbarung beauftragt. Die
Schulleitung hat rechtzeitig das Reporting vorzubereiten. Dieses beinhaltet einen
SOLL-IST-Vergleich und das aktualisierte Schulprogramm.
Traktandum 6: Aktualisierung der Pendenzenliste
Die Pendenzenliste ist an der letzten Sitzung ausführlich beraten und nachgeführt
worden. Heute wird nur eine Ergänzung vorgenommen.
Die nachgeführte Pendenzenliste – Stand 23. März 2015 – umfasst derzeit 22
Pendenzen.
Traktandum 7: Überarbeitung Leitbild 2015
Der Gemeinderat setzt während rund einer Stunde die Überarbeitung des Leitbildes
2015 fort. Heute werden die Kapitel 3 bis 7 ausführlich beraten.
Mit der Überarbeitung wird an einer kommenden Sitzung fortgefahren.
Traktandum 8: Interessengruppe Jugend Laupersdorf
Am 19.3.15 hat eine weitere Besprechung der Arbeitsgruppe (AG) Jugend
stattgefunden. Anwesend waren auch Lorena Meister als Vertreterin der Jugendlichen
und Jonathan Murbach von der Jugendgarbeit Thal. Es liegt ein Entwurf der
Nutzungsvereinbarung und Hausordnung vor. Es müssen noch die Betriebsgruppe
namentlich bezeichnet sowie die Eltern- bzw. Erwachsenenvertretung und die
Gemeindevertretung ergänzt werden.
Es ist vorgesehen, dass die Jugendlichen zusammen mit der OEBAK und den
Gemeindearbeitern während der Frühlingsferien zwei Räume der Militärunterkunft
(Bettengestelle) leeren. Anschliessend können die beiden Räume von den
Jugendlichen eingerichtet werden.
Der Gemeinderat nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Gemeindekanzlei, 8. April 2015/ss
3