SRPK-Bulletin 1/2015

Bulletin
NR. 2/2015
Schweizer Verband für BVG-Stiftungsräte
Bundesgericht bestätigt:
Stiftungsräte sind haftbar
Bild: istockphoto
KOMMENTAR
Zur Kasse,
bitte … ?
Innerhalb von drei Jahren Geschäftstätigkeit «verschwanden»
über 30 Millionen Franken. Weder der Stiftungsrat,
der PK-Experte noch die Revisionsgesellschaft haben rechtzeitig eingegriffen, so das Bundesgericht. Die acht
Stiftungsräte haften nun mit über 30 Millionen Franken.
Von Christoph D. Studer
Den Millionenbetrag hatte der Sicherheitsfonds BVG 2010 eingeklagt, und er
hat die obligatorischen Leistungen für
die über 700 Versicherten übernommen.
Diese kamen mehrheitlich ohne Schaden
davon.
Das Bundesgericht musste elf Beschwerdeverfahren beurteilen, die alle
den gleichen kantonalen Entscheid betrafen. Das höchste Gericht im Land hat
sämtliche Beschwerden abgewiesen und
das vorinstanzliche Urteil bestätigt.
Die Richter in Luzern erinnern daran,
dass die Haftung eines Stiftungsrats keiner Karenzfrist unterliegt. Er muss vom
ersten Tag seiner Wahl seinen Pflichten in
jeder Hinsicht nachkommen. Das heisst,
dass er sich bereits vor der Wahl ein um-
fassendes Bild über die Vorsorgeeinrichtung verschaffen muss. Seine Sorgfaltspflicht richtet sich nicht nach dem Stand
seiner Fachkompetenz, sondern nach objektiven Kriterien.
Ein Stiftungsrat kann und darf sich
nicht allein auf den Zahlen und am finanziellen Ergebnis orientieren. Der Deckungsgrad als Momentaufnahme (Stichtag) reicht nicht aus, um die finanzielle
Lage einer PK zu beurteilen. Der Stiftungsrat muss sich auch «um die Gegebenheiten hinter den Zahlen kümmern»,
so das Gericht. Er kann sich auch nicht
auf die Aussagen seine Kolleginnen und
Kollegen verlassen, auch wenn diese ausgewiesene Fachexperten sind und über
langjährige Erfahrung verfügen.
Stehen Stiftungsräte mit einem Bein
im Gefängnis? Droht ihnen der finanzielle Ruin? Haus weg, Sparbuch weg,
Lohnpfändung … ?
Nein, ausgenommen ein Stiftungsrat
wird kriminell. Die Haftungsvoraussetzungen sind kumulativ: Schaden,
Pflichtverletzung, Verschulden und
Kausalität. Allerdings fordert der
Umgang mit sozialem Kapital ein hohes Verantwortungsbewusstsein im
Spannungsfeld zwischen Sicherheit
und Rendite. Wichtiger denn je wird
daher für den Stiftungsrat ein nachhaltiges und gut dokumentiertes Risikomanagement.
Und doch bleibt ein Restrisiko.
Die Haftung kann nicht wegbedingt
werden, der Stiftungsrat haftet als
Kollegium unbeschränkt und solidarisch. Wie geht der Stiftungsrat damit
um?
Nicht darüber zu reden, löst das
Problem nicht. Das Thema «Risikomanagement» gehört regelmässig auf
die Traktandenliste – genau wie die
Diskussionspunkte Performance und
Deckungsgrad sowie das Protokoll
der letzten Sitzung.
Beat Zürcher, SRPK-Geschäftsleiter
2 SRPK Bulletin 2/2015
SRPK-SEMINAR «KURZ UND KOMPETENT»
Fortsetzung von Seite 1
Bild: zVg
Stiftungsräte sind haftbar
Bild: istockphoto
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
das Bundesgericht am Anforderungsprofil eines Stiftungsrats nichts geändert hat. Es bestätigt jedoch, dass
strenge Massstäbe für die Verantwortlichkeit von Stiftungsräten gelten.
(Urteile 9C_227–230/2014;
9C_244/2014; 9C_246-248/2014;
9C_263/2014; 9C_267/2014)
Christoph D. Studer,
Dr. iur., LL.M.
Hat sich auf die Haftung
von Organen spezialisiert
und vertrat in diesem
Prozess eine der involvier­
ten Parteien.
Probst Partner AG, Bahnhofplatz 18,
8400 Winterthur, www.probstpartner.ch
STICHWORT DES MONATS
Was macht … der
Sicherheitsfonds
BVG?
Die Hauptaufgabe des Sicherheits­
fonds BVG ist die Garantie der
Leistungen aller Versicherten der
2. Säule bei Insolvenz der Vorsor­
geeinrichtung
Seit Inkrafttreten des BVG läuft
über den Sicherheitsfonds auch ein
Ausgleich zugunsten von Arbeitge­
bern mit vielen älteren Angestell­
ten, die durch die gestaffelten
Sparbeiträge besonders stark be­
lastet werden.
Zudem ist er die Verbindungsstelle
zwischen den VE und den Versi­
cherten. Die Einrichtungen haben
der Zentralstelle die Guthaben
ohne Kontakt zu den Berechtigten
zu melden, und die Versicherten
können Anfragen über den Ver­
bleib ihrer Guthaben machen.
Seit 2002 ist der Sicherheitsfonds
ausserdem im Bereich der berufli­
chen Vorsorge Verbindungsstelle
zu den Mitgliedstaaten der Euro­
päischen Union und der EFTA.
Mittwoch, 24. Juni 2015, ab 16.00 Uhr im «Kaufleuten»,
Pelikanplatz, 8001 Zürich
Ihr persönlicher Nutzen, wenn Sie das
SRPK-Seminar besuchen
• Sie erfahren die juristischen Hintergründe
dieses wegweisenden Urteils.
• Sie können Ihr persönliches Haftungsrisiko
als Stiftungsrat einschätzen.
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sich vor Haftungsansprüchen zu schützen.
• Daniel Dürr, eidg. dipl. Pensionskassenleiter, Mandatsleiter Sicherheitsfonds
BVG, Bern
Der Sicherheitsfonds hat den Millionen­
betrag eingeklagt, und er hat die obliga­
torischen Leistungen für die über 700 Ver­
sicherten übernommen. Diese kamen
mehrheitlich ohne Schaden davon.
Ihre Referenten
• Dr. iur. Christoph D. Studer, Probst
Partner AG, Winterthur
Christoph D. Studer hat sich auf die
Haftung von Organen spezialisiert und
vertrat in diesem Prozess eine der
involvierten Parteien
Ihre Investition
• SRPK­Mitglieder: gratis, aber nicht umsonst
• Nichtmitglieder: CHF 200.– inkl. Apéro,
exkl. MwSt.
Anmeldung und Auskunft
[email protected] oder 0800 090 090
Programm:
Ab 16.00
Willkommenskaffee
16.30
Begrüssung durch Beat Zürcher, Geschäftsleiter SRPK
16.45
Dr. Christoph D. Studer
Das Bundesgericht bestätigt: Stiftungsräte sind haftbar.
Daniel Dürr
Das Urteil ist die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
17.30
Podiumsdiskussion:
Welche Bedeutung hat dieses Urteil für mich als
Stiftungsrat?
Moderation: Beat Zürcher
18.00
Zusammenfassung – Umsetzung in der Praxis
18.15
Apéro – persönlicher Austausch
SRPK Bulletin 2/2015 3
EIN PRÄSIDENT STELLT SICH VOR
Die PK ist für mich
eine Herzensangelegenheit
STECKBRIEF
Wie wurden Sie Präsident des
Stiftungsrats?
Die Geschäftsleitung hat mich vorgeschlagen, nachdem klar war, dass mein Vorgänger entschied, in Pension zu gehen.
Wie viel Zeit wenden Sie für das
Stiftungsrat-Präsidium auf?
Rund 15 Prozent, wobei ich mich auf
einen eingespielten und fachkundigen
Stiftungsrat verlassen kann.
Welche Ziele sind für Sie als Präsident
wichtig?
Das Hauptziel ist, die Altersrente unserer
Destinatäre wirtschaftlich erfolgreich
und nachhaltig sicherzustellen.
Warum engagieren Sie sich für die
berufliche Vorsorge?
Die 2. Säule ist eine schweizerische Errungenschaft, die unter anderem sicherstellt,
dass wir nach der Pensionierung einen
würdigen Lebensstandard weiterführen
können. Dafür engagieren sich der Arbeitgeber und die Mitarbeitenden. Sich
dafür einzusetzen, ist für mich nicht nur
Vorsorgeeinrichtung: Feller AG &
Schneider-Electric (Schweiz) AG
Funktion im Stiftungsrat:
Seit 2015 Mitglied und Präsident des
Stiftungsrates
Bild: z.V.g.
Was tun Sie im Hauptberuf?
Ich bin Leiter Human Resources der Firmen der Schneider-Electric-Gruppe in
der Schweiz und Österreich. In den vergangenen 17 Jahren hatte ich verschiedene leitende Geschäfts- und HR-Funktionen bei IBM und einem Start-up inne.
Das Thema Pensionskasse war für mich
und meine Tätigkeit immer ein zentrales
Anliegen in den vergangenen Jahren.
Name: Stephan Kunz
Pflicht, sondern auch eine Herzensangelegenheit.
Welches sind die aktuellen Herausforderungen für Ihre Vorsorgestiftung?
Eine Ertragsrendite zu erwirtschaften, die
die zukünftigen Verbindlichkeiten sicherstellt, und notwendige Reformen anzupacken, unabhängig davon, ob sie der Staat
uns vorschreibt oder nicht. Zudem wollen wir zwei Vorsorgeeinrichtungen fusionieren, die nicht die gleichen Voraussetzungen haben.
Wie und wie oft kommunizieren Sie
mit Ihren Destinatären?
Wir verschicken dreimal pro Jahr individualisierte bzw. allgemeine Informationen an unsere Destinatäre. Dazu kommen meine persönlichen Auftritte bei
Mitarbeiteranlässen, wo ich zum Thema
Pensionskasse Stellung nehme.
Haben Sie Probleme, Mitarbeitende
für das Amt des Stiftungsrats zu
gewinnen?
Nein, das Thema Pensionskasse interessiert sehr viele Mitarbeitende, und viele
unserer Kolleginnen und Kollegen verfügen auch über fundiertes Wissen zu diesem Thema. Schwieriger ist es, als gewählter Stiftungsrat dann auch die notwendige Zeit für das Amt zu finden. Die
Schneider-Electric-Gruppe unterstützt allerdings Mitarbeitende dabei, sich für
dieses Amt innerhalb der regulären Arbeitszeit Zeit zu nehmen.
Was wünschen Sie sich vom SRPK?
Dass der Verband mithilft, dass das Amt
eines Stiftungsrats nicht einfach ein Hobby oder eine nette Freizeitbeschäftigung
ist. Ein Stiftungsrat, eine Stiftungsrätin
nimmt eine tragende Rolle wahr. Der
SRPK soll helfen, dass alle Beteiligten erkennen, welche wichtige Funktion der
Stiftungsrat auch als Gremium hat. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung setzt
sich der Verband dafür ein, dass die Inhalte der Verantwortung, der Aufgabe und
den Kompetenzen des Amtes entsprechen.
Herr Kunz, herzlichen Dank für das
Gespräch.
Interview von Beat Zürcher
4 SRPK Bulletin 2/2015
KURZ NOTIERT
Die Schweizer Pensionskassen
2013
2007
21 836
25 992
Rentenleistungen
in Mio.
1 093 512
2007
941 754
2013
Leistungsbezüger
(Renten/Kapital)
3 932 187
3 545 571
2007
Aktive Versicherte
1957
2543
Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
2013
2007
2013
Quelle: BFS
Technischer Zins in %
Umwandlungssatz in %
Sonderangebot für
SRPK-Mitglieder
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erhalten Sie als SRPK-Mitglieder
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SPV-Exemplar unter:
www.schweizerpersonalvorsorge.ch/
zeitschrift/abonnements/
10
3,51
2007
8
3,49
2010
4
2,89
2013
6
5,75
bis 8,5
5,5
bis 8,5
5,4
bis 8,0
ø 7,13
ø 6,9
ø 6,79
ø 6,34
ø 6,25
2002
2005
2008
2014
2015
5,4
bis 7,2
4,5
bis 7,2
2
2,76
2014
0
Deckungsgrad in %
120
110,1
113,7
113,6
110,6
110,3
105,1
107,6
105,9
102,8
100
96,7
Für Präsidenten und Vizepräsidenten
von Führungsorganen der Pensions­
kassen
4. November 2015 in Zürich
7. Januar 2016 in Zürich
ø Zielgrösse Wertschwankungsreserve: 16 %
www.schweizerpersonalvorsorge.ch
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Quelle: Swisscanto
IMPRESSUM
Herausgeber:
Schweizer Verband für BVG­Stiftungsräte | SRPK
Hans­Huber­Strasse 4
Postfach 1853, 8027 Zürich
Telefon 0800 090 090, www.srpk.ch
Sponsoren
Für erfahrene Stiftungsräte
am 22. und 23. September 2015
in Interlaken
Horizonte und Trends
90
80
In Form – informiert
Workshop
113,0
110
TERMINE FÜR
STIFTUNGSRÄTE
Redaktionelle Verantwortung:
Beat Zürcher, [email protected]
Konzeption, Layout, Druckvorstufe:
Partner & Partner AG, www.partner­partner.ch
Druck: Multicolor Print AG, 6341 Baar
Stiftungsratsforum
Gewerbe Basel
Donnerstag, 12. November 2015,
13.30 Uhr
Stephan Eng,
Leiter Berufliche Vorsorge,
s.eng@gewerbe­basel.ch