Aus der Gemeinderatssitzung vom 23 März 2015 Altenwohnstift Klettgau – Stiftung soll aufgelöst und in das allgemeine Gemeindevermögen überführt werden Das Altenwohnstift Klettgau in der Hauptstraße Erzingen ermöglicht älteren Menschen ein selbständiges Wohnen in einem seniorengerechten Umfeld. Zur Verfügung stehen 10 Einzimmerwohnungen und 2 Zweizimmerwohnungen. Das Altenwohnstift Klettgau hat bisher die Rechtsform einer gemeinnützigen Stiftung des öffentlichen Rechts mit eigenem Haushaltsplan und eigener Jahresrechnung. Der Gemeinderat ist gleichzeitig Stiftungsrat. Durch die Rechtsform der Stiftung entsteht ein Zusatzaufwand (Finanzamt, EDV usw.), der im Grunde unnötig ist. Außerdem hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es manchmal schwierig war, Senioren als Mieter zu finden. Altengerechtes Wohnen hat sich geändert. In fast jeder Gemeinde sind heutzutage solche Anlagen vorhanden, so dass für potentielle Kunden eine größere Auswahl besteht. stückes ist eine Einziehung (Entwidmung) des Wegeteilstücks erforderlich. Der Gemeinderat hat bereits am 08.12.2014 dem Verkauf der Teilflächen des Feldwegs grundsätzlich zugestimmt und die Einleitung des Einziehungsverfahrens für diese Teilfläche beschlossen. Die Einziehungsabsicht wurde im Gemeindemitteilungsblatt vom 11.12.2014 öffentlich bekanntgemacht, die Unterlagen für das Einziehungsverfahren lagen vom 15.12.2014 bis 14.03.2015 zur Einsicht aus. Da während der Auslegungszeit keinerlei Einwendungen bzw. Anregungen vorgetragen wurden, hat der Gemeinderat nun dem Erlass der Einziehungsverfügung zugestimmt. Behandlung von Baugesuchen Der Gemeinderat konnte den 4 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden. Aus diesen Gründen hatte sich der Gemeinderat als Stiftungsrat schon 2014 damit befasst, die rechtliche Grundlage des Altenwohnstifts zu ändern. Zwischenzeitlich fanden Abklärungen mit dem Finanzamt Waldshut-Tiengen statt. Weiterhin war die Verwaltung mit den beiden Kreditgebern des Altenwohnstifts, der L-Bank und der KfW-Bank in Kontakt. Weder das Finanzamt noch die Banken haben grundlegende Einwendungen gegen die Auflösung der Stiftung. Der Gemeinderat als Stiftungsrat hat deshalb beschlossen, die Stiftung “Altenwohnstift Klettgau“ zum 31. Dezember 2015 aufzulösen. Das Vermögen der Stiftung soll satzungsgemäß an die Gemeinde Klettgau übergehen. Neubeschaffung eines Fahrzeugs für die Gemeindewerke Klettgau Der im Jahr 2002 angeschaffte Ford Transit der Gemeindewerke Klettgau ist altersbedingt sehr reparaturanfällig (u.a. Fahrzeugboden löchrig, Seitenwand und Tür beschädigt, Halterung Heckklappe defekt). Das Fahrzeug kommt bei den Gemeindewerken vorwiegend für die Herstellung von Hausanschlüssen und neuen Wasserleitungen, Reparaturen von Rohrbrüchen und Unterhaltungsmaßnahmen im Innerorts- und Außerortsbereich in Einsatz. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen neuen Ford Transit Kastenwagen TDCi zum Preis von 28.379,70 € netto beim Autohaus Wassmer in Grießen zu kaufen. Teilfläche eines Feldweges in Erzingen soll entwidmet und verkauft werden Die Firma Horstmann-Verwaltungsgesellschaft mbH hat westlich, die Fa. H-Bau Technik GmbH hat östlich des Wegeteilstücks Flst. Nr. 3304 Grundstücke. Daher möchte die Firma den zwischen den Grundstücken liegenden Feldweg kaufen. Das Feldwegestück hat eine Fläche von ca. 400 m². Weitere Grundstücke werden durch den Feldweg nicht erschlossen. Den nördlichen Teil des Feldwegs direkt am Klingengraben (ca. 60 m²) würde das Land Baden-Württemberg von der Gemeinde kaufen. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Vor dem Verkauf des Wegeteil1
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