Sitzungsbericht in PDF zum

Aus der Gemeinderatssitzung
vom 23 März 2015
Altenwohnstift Klettgau – Stiftung soll aufgelöst und in
das allgemeine Gemeindevermögen überführt werden
Das Altenwohnstift Klettgau in der Hauptstraße Erzingen
ermöglicht älteren Menschen ein selbständiges Wohnen in
einem seniorengerechten Umfeld. Zur Verfügung stehen
10 Einzimmerwohnungen und 2 Zweizimmerwohnungen.
Das Altenwohnstift Klettgau hat bisher die Rechtsform
einer gemeinnützigen Stiftung des öffentlichen Rechts mit
eigenem Haushaltsplan und eigener Jahresrechnung. Der
Gemeinderat ist gleichzeitig Stiftungsrat. Durch die Rechtsform der Stiftung entsteht ein Zusatzaufwand (Finanzamt,
EDV usw.), der im Grunde unnötig ist. Außerdem hat sich
in den letzten Jahren gezeigt, dass es manchmal schwierig
war, Senioren als Mieter zu finden. Altengerechtes Wohnen hat sich geändert. In fast jeder Gemeinde sind heutzutage solche Anlagen vorhanden, so dass für potentielle
Kunden eine größere Auswahl besteht.
stückes ist eine Einziehung (Entwidmung) des Wegeteilstücks erforderlich. Der Gemeinderat hat bereits am
08.12.2014 dem Verkauf der Teilflächen des Feldwegs
grundsätzlich zugestimmt und die Einleitung des Einziehungsverfahrens für diese Teilfläche beschlossen. Die
Einziehungsabsicht wurde im Gemeindemitteilungsblatt
vom 11.12.2014 öffentlich bekanntgemacht, die Unterlagen
für das Einziehungsverfahren lagen vom 15.12.2014 bis
14.03.2015 zur Einsicht aus. Da während der Auslegungszeit keinerlei Einwendungen bzw. Anregungen vorgetragen
wurden, hat der Gemeinderat nun dem Erlass der Einziehungsverfügung zugestimmt.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte den 4 vorliegenden Baugesuchen
seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom
Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Aus diesen Gründen hatte sich der Gemeinderat als Stiftungsrat schon 2014 damit befasst, die rechtliche Grundlage des Altenwohnstifts zu ändern. Zwischenzeitlich fanden
Abklärungen mit dem Finanzamt Waldshut-Tiengen statt.
Weiterhin war die Verwaltung mit den beiden Kreditgebern
des Altenwohnstifts, der L-Bank und der KfW-Bank in Kontakt. Weder das Finanzamt noch die Banken haben grundlegende Einwendungen gegen die Auflösung der Stiftung.
Der Gemeinderat als Stiftungsrat hat deshalb beschlossen,
die Stiftung “Altenwohnstift Klettgau“ zum 31. Dezember
2015 aufzulösen. Das Vermögen der Stiftung soll satzungsgemäß an die Gemeinde Klettgau übergehen.
Neubeschaffung eines Fahrzeugs für die Gemeindewerke Klettgau
Der im Jahr 2002 angeschaffte Ford Transit der Gemeindewerke Klettgau ist altersbedingt sehr reparaturanfällig
(u.a. Fahrzeugboden löchrig, Seitenwand und Tür beschädigt, Halterung Heckklappe defekt). Das Fahrzeug kommt
bei den Gemeindewerken vorwiegend für die Herstellung
von Hausanschlüssen und neuen Wasserleitungen, Reparaturen von Rohrbrüchen und Unterhaltungsmaßnahmen
im Innerorts- und Außerortsbereich in Einsatz. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen neuen Ford Transit Kastenwagen TDCi zum Preis von 28.379,70 € netto beim
Autohaus Wassmer in Grießen zu kaufen.
Teilfläche eines Feldweges in Erzingen soll entwidmet
und verkauft werden
Die Firma Horstmann-Verwaltungsgesellschaft mbH hat
westlich, die Fa. H-Bau Technik GmbH hat östlich des
Wegeteilstücks Flst. Nr. 3304 Grundstücke. Daher möchte
die Firma den zwischen den Grundstücken liegenden
Feldweg kaufen. Das Feldwegestück hat eine Fläche von
ca. 400 m². Weitere Grundstücke werden durch den Feldweg nicht erschlossen. Den nördlichen Teil des Feldwegs
direkt am Klingengraben (ca. 60 m²) würde das Land Baden-Württemberg von der Gemeinde kaufen. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Vor dem Verkauf des Wegeteil1