«Diskret und effizient das gemeinnützige Ziel erreichen.»

«Diskret und
effizient das
gemeinnützige
Ziel erreichen.»
UNTERSTIFTUNG
Dieser Weg eignet sich für Personen,
Die Unterstiftung wird nach aussen
die ihre gemeinnützigen Ziele durch eine
durch den Stiftungsrat der Rütli-Stiftung
Kapitalvergabe diskret, individuell und
vertreten. Die Buchführung der Unter-
effizient erreichen wollen.
stiftung erfolgt innerhalb der Dachstiftung. Die Mittel werden im Rahmen
Die Rütli-Stiftung ist eine Dachstiftung,
des Gesamtvermögens in der Rütli-
die ihre Infrastruktur und das Know-
Stiftung verwaltet, jedoch stets separat
how für die Verwaltung von Unterstif-
ausgewiesen.
tungen bereitstellt.
Bei dieser Lösung wird ein Mindestkapital
Die Donatorinnen oder Donatoren
verwirklichen ihre Ziele durch Gründung
einer eigenen Unterstiftung und legen
zusammen mit der Geschäftsleitung der
Rütli-Stiftung die Ziele und Tätigkeiten
mittels Donationsvertrag ihrer Unterstiftung fest.
von CHF 100’000 empfohlen.
VORTEILE
 Diese Struktur erlaubt eine sehr
 Es entstehen keine Gründungskosten.
effiziente und kostengünstige
 Für das Stiftungsmanagement, die
Administration der Mittel.
 Diskretion und Anonymität:
Die Donation wird, falls gewünscht,
nach aussen durch die Rütli-Stiftung
vertreten.
 Über den Donationsvertrag wird die
Abwicklung von Gesuchen und
Vergabungen fallen keine Kosten an.
 Für Fondsverwaltung und Cashmanagement fallen keine Kosten an.
 Auf Wunsch kann eine individuelle
Vermögensverwaltung durch
individuelle Zweckbestimmung
Reichmuth & Co Privatbankiers
geregelt, die aber auch später
übernommen werden.
angepasst werden kann. Bedingung
ist die Gemeinnützigkeit.
 Die Donationseinlage ist steuerlich
abzugsfähig, soweit diese innerhalb
der kantonalen Abzugsquote liegt.
 Laufende Erträge und das Vermögen
der Unterstiftung sind steuerbefreit.
 Sie erhalten eine kompetente
Abwicklung der Gesuche und
Vergabungen.
 Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich
an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht.
 Bei Ableben der Donatorinnen oder
Donatoren handelt der Stiftungsrat
nach deren Willen.