S T E L L U N G N A H M E 13. April 2015 Stellungnahme zur von Immofinanz eingebrachten Klage sowie Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen CA Immo Weiterer verzweifelter Versuch des Immofinanz Managements, die Beteiligung der CA Immo an der Immofinanz abzuwehren Der CA Immo vorgeworfene Bruch einer angeblichen Stillhalte-Vereinbarung ist nicht nachvollziehbar und unbegründet. Denn Immofinanz hat sich ihrerseits jeweils ohne Vorabstimmung mit CA Immo o im Sommer 2014 am Bieterverfahren der Bank Austria mit einem verbindlichen Angebot beteiligt und o am 23.3.2015 beschlossen, ein Teilangebot an die Aktionäre der CA Immo zu legen Immofinanz hat am vergangenen Donnerstag beim Handelsgericht Wien Klage sowie Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen CA Immo und deren Tochter PHI eingebracht. Ziel dieser Maßnahme ist, CA Immo und mit ihr verbundenen Unternehmen daran zu hindern, weitere Aktien der Immofinanz zu erwerben und zu erzwingen, dass bereits in ihrem Eigentum befindliche ImmofinanzAktien an konzernfremde Dritte verkauft werden müssen. Außerdem soll der CA Immo verboten werden, ihre Stimmrechte auszuüben und die Beschlüsse der von Immofinanz einberufenen ao. Hauptversammlung am 17.4.2015 anzufechten. Das Management der CA Immo hatte sich im Vorfeld kritisch zu den auf der Tagesordnung stehenden geplanten Satzungsänderungen und zur Wahl in den Aufsichtsrat stehenden Kandidaten geäußert und angekündigt, gegen die auf der Tagesordnung stehenden geplanten Satzungsänderungen stimmen zu wollen. Das will die Immofinanz nun verhindern. Dr. Bruno Ettenauer, CEO der CA Immo: „Die im Rahmen dieser Klage gegen uns eingebrachten Argumente sind aus unserer Sicht völlig haltlos und ein weiterer verzweifelter Versuch des Immofinanz Managements, unsere Beteiligung an der Immofinanz abzuwehren. Die Argumentation beruht einzig auf einer Stillhalte-Klausel, die im Zuge der Gespräche zwischen Immofinanz und CA Immo Anfang 2014 vereinbart wurde – für den Fall, dass es im Zuge dieser Gespräche zum Austausch vertraulicher Informationen kommen würde. Da diese Gespräche aber kurz danach aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Aktienkurse von Immofinanz und CA Immo eingestellt wurden, kam es nicht zu einem solchen Austausch und die Vereinbarung trat nicht in Kraft. Darüber hinaus hat das Management der Immofinanz kurz danach im Sommer 2014 im Rahmen des Tenderverfahrens der Bank Austria-Anteile an CA Immo ein verbindliches Angebot abgegeben, was seitens Immofinanz auch offen medial kommuniziert wurde. Im Falle eines aufrechten Standstills wäre somit auch dieses Angebot der Immofinanz auf CA Immo wie auch das am 23.3.2015 angekündigte Gegenoffert an die Aktionäre der CA Immo ein Bruch desselben gewesen. Weiters wurde in der offiziellen Stellungnahme der Immofinanz zu unserem Angebot diese Stillhalte-Vereinbarung mit keinem Wort erwähnt. Fazit: Diese Vorgehensweise ist ein durchsichtiger Versuch der Immofinanz, Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung mundtot zu machen.“
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