Sitzungsprotokoll in PDF zum

r—
Gemeinde
Klettgau
Niederschrift
Landkreis Waldshut
L
über eine
I1
öffentliche Sitzung
D
nichtöffentliche Sitzung
des
GEMEINDERATES der Gemeinde Klettgau
D
des folgenden Ausschusses:
am:
Montag, 25. Juli 2016
in:
Erzingen, Sitzungssaal des Rathauses
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:15 Uhr
Vorsitzender: Bürgermeister Volker Jungmann
Zahl der anwesenden Mitglieder:
Mitglieder:
21
(Normalzahl: 22 Mitglieder)
Es waren nicht anwesend, die Mitglieder:
Abwesenheitsgrund:
GR Dr. Thomas Olesch
GR Daniel Spitznagel (abwesend ab 20:10)
entschuldigt
entschuldigt
Protokollführer:
Urkundspersonen:
Sonstige Teilnehmer:
Thomas Metzger
GR Christian Merx
GR Susanne Minzer
zu TOP 5: Herr Baumgartner
Holger Schulz, Stefan Zölle
Andreas Merk
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung erfolgte am: 21.07.2016
Hieraufwurde in die Beratung eingetreten und Nachstehendes beschlossen.
Soweit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten nicht Gegenteiliges vermerkt ist, hat
a) kein Antrag zur Tagesordnung bzw. Geschäftsordnung vorgelegen,
b) das Gremium die Beschlüsse jeweils einstimmig gefasst,
c) eine Prüfung der Befangenheit gemäß 18 GemO pflichtgemäß stattgefunden und zu einem negativen Ergebnis geführt,
d) der Gemeinderat bei Beschlüssen, die gleichzeitig über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Folge haben, auch gleichzeitig seine
Zustimmung nach § 84 GemO erteilt.
KITTÄU
leben. genießen. wohlfühlen.
Gemeindeverwaltung Klettgau • Postfach 1180 • 79766 Klettgau
An die
Mitglieder des Gemeinderates
von Klettgau
07742/935-102
Telefon-Durchwahl
Thomas Metzger
Bearbeitet von
Hauptamt/Rathaus Erzingen
Amt/Rathaus
E-Mail
metzgerkIettgau de
Datum
14.07.2016
.
EINLADUNG
zu der am Montag, 25. Juli 2016, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathau
ses Erzingen stattfindenden Gemeinderatssitzung.
Tagesordnung (öffentlicher Teil):
1
.
Frageviertelstunde
2.
Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Klettgau
3.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Gemeindeverwaltung
4.
Unterbringung von Flüchtlingen
Klettgau
5.
Abwasserableitung Reutehöfe Anschluss des Weilers Reuthöfe an die
öffentliche Kanalisation Arbeitsvergabe
—
-
Öff n u n gs zelten
12 Uhr
6.
Sanierung der Friedhofsmauer in Weisweil
Mittwoch zusätzl. 14— 18 Uhr
7.
Kauf eines Rasenmähers für den Einsatz auf den Kläranlagen Erzingen
und Geißlingen außerplanmäßige Ausgabe
Montag bis Freitag 8
—
oder vereinbaren Sie einen Termin
-
Rathaus Erzingen
8.
Kauf eines Ersatz-Fahrzeugs für den Gemeindebauhof
Degernauer Str. 22
9.
Bürgermeisterwahl 2016 Festsetzung derWahltermine, Beschluss zur
Stellenausschreibung und zu den Bewerbungsfristen, Bildung des Ge
meindewahlausschusses, öffentliche Bewerbervorstellung
Telefon 07742 935-0
.
Fax 07742.935-150
Rathaus Grießen
Schaifhauser Str. 7
-
10. Bauanträge‘
11. Bekanntgaben
Telefon 07742 935-200
.
Fax 07742.935-250
www.klettgau.de
[email protected]
1Die einzelnen Bauanträge sind in der Sitzungsunterlage zu TOP 10 aufgeführt
25.07.2016 zu TOP 1
-
Frageviertelstunde
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
L
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten die anwesenden Zuhörer Gelegenheit, an den
Gemeinderat und an die Gemeindeverwaltung Fragen zu stellen.
Vor Einstieg in die Tagesordnung:
Bürgermeister Volker Jungmann begrüßt die Gemeinderäte, die Pressevertreterin Frau
Holzwarth und die anwesenden Zuhörer zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates. Er
eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Veröffentlichung fest.
Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
Behandlung des TOP 1:
.
Frau Heidrun Glaser dankt der Gemeinde für die Einrichtung des neuen Bolzplatzes in
Grießen. Allerdings hätten die Kinder das Fußballspielen enttäuscht wieder eingestellt.
Der Platz sei schräg, eventuell nicht richtig eingesät und nicht gemäht.
Frau Glaser wird darüber informiert, dass Spiel- und Sportrasen verwendet wurde, der
Rasen müsse allerdings noch dichter wachsen. Außerdem fehlen noch die Bailfang
zäune.
.
Herr Tobias Gehringer spricht den geplanten Abwasseranschluss der Reutehöfe an
und bemängelt unzureichende Informationen. Die durchgeführte lnformationsveranstal
tung habe erst nach Veröffentlichung der neuen Abwassersatzung stattgefunden. Dort
gestellte Fragen nach der Kostenhöhe wurden bisher nicht beantwortet. Angesichts der
wenigen Einwohner sei die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme fraglich, funktionierende
Lösungen seien vorhanden.
Bürgermeister Jungmann verweist auf die durchgeführte lnformationsveranstaltung. Zur
Beurteilung der anfallenden Beiträge müsse jedes Grundstück einzeln beurteilt werden.
Der Gemeinderat habe den Anschluss aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich
beschlossen. Ortsbaumeister Holger Schulz ergänzt, dass seit Ende der 90er-Jahre
klar sei, dass ein Anschluss aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgen müsse.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
r
25.07.2016 .zu TOP 2
Feststellung der Jahresrechnung 2015
der Gemeinde Klettgau
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
Die Jahresrechnung 201 5 ist aufgestellt, sie liegt als Sitzungsdrucksache in Komplettausgabe
bei.
Das Rechnungsergebnis umfasst ein Volumen von 20,07 Mio. € im Verwaltungs- und 5,99 Mio.
€ im Vermögenshaushalt, also insgesamt 26,06 Mio. €.
Beschlussvorschlaq:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Klettgau wird wie auf den Seiten 3 und 4 der dieser
Sitzungsvorlage beiliegenden Druckausgabe festgestellt.
Behandlung des TOP 2:
Bürgermeister Volker Jungmann dankt Rechnungsamtsleiter Andreas Merk und seinem
Team für die geleistete Arbeit. Herr Merk verweist auf das den Gemeinderäten vorliegende
Werk. Aufgrund des neuen Haushaltsrechts sei das Ergebnis etwas besser ausgefallen, da
Ausgaben teilweise ins neue Jahr 2016 gebucht wurden.
Auf Rückfrage von Gemeinderat Hubert Behringer zum Anlagevermögen weist Herr Merk
darauf hin, dass die Bewertung der Gebäude mit dem Prüfer der GPA besprochen wurde.
Im Ergebnis wurden verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen nicht werterhöhend berück
sichtigt. Im Hinblick auf die Abschreibungen ergebe sich dadurch künftig eine Entlastung
des Gemeindehaushalts.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung entsprechend der Sitzungsvorlage einstimmig
fest.
r
25.O7.2016-zuTOP3
Entscheidung über die
Annahme von Spenden
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
L
In der Sitzung vom 31 Juli 2006 hatte der Gemeinderat beschlossen, vierteljährlich über
die Annahme von Spenden zu entscheiden. In der Sitzungsvorlage erhalten Sie eine Einzelübersicht der Spenden, die im II. Quartal 2016 bei der Gemeinde Klettgau eingegangen
sind.
.
Beschlussvorschlag:
Annahme aller einzelnen Spenden, die gemäß Sitzungsvorlage im II. Quartal 2016 bei der
Gemeinde eingegangen sind.
Behandlung des TOP 3:
Bürgermeister Volker Jungmann verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme aller Spenden einstimmig zu.
7
6
Summe/Übertrag:
/
Jahr: 2016
9
00.2016
gelehnt am
8
Spende ab-
nommen am
Spende ange-
Entscheidung des Gemeinderates:
Spalten 7 und 8 von der Verwaltunq auszufüllen!
Leiter7Leite der Einrichtung
rA.
Für Helferkreis
Flüchtlinge
200,00 Güntert Manfred und Hannelore, Nichts bekannt
Erzingen, Friedhofstraße 3, 79771 Klettgau
Geldspende
27.06.201 6
6
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben:
Für Helferkreis
Flüchtlinge
50,00 Von einem unbekannten Spendei Nichts bekannt
Geldspende
22.06.201 6
5
Geldspende
762,69
Für Helferkreis
Flüchtlinge
1 00,00 Geiger Erika, Geißlingen, Eisen- Nichts bekannt
bahnstraße 6, 7977f Klettgau
Geldspende
4
1 f.06201 6
14.06.2016
3
Für Helferkreis
Flüchtlinge
02.06.2016
2
Geldspende
15,00 Gebhard-Pirenz Karin und Gebhard
Friedrich, Grießen, Johann-Bucher
Nichts bekannt
Straße 9, 79771 Klettgau
29.03201 6
1
Geldspende
--—--———
Zweck der
Spende
Beziehungen
zurGemeinde
Für Mittagstisch
GMS Klettgau
-
Nichts bekannt
97,69 Sparschwein GMS Klettgau,
Einzahlungen vor allem von Eltern
5
—--
4
-
Name und Anschrift
des Spenders
pendenwert in
EUR
Für Mittagstisch
GMS Klettgau
3
art
Spenden-
Die Spalten 1 bis 6 sind vom Leiter/von der Leiterin der Einrichtung auszufüllen!
Übersicht der eingegangenen Geld- und Sachspenden zur Vorlage an den Gemeinderat und
Entscheidung über die Annahme der Spende in öffentlicher Sitzung.
Gemeindehaushalt generell
300,00 Katholische Frauengemeinschaft Nichts bekannt.
Grießen, Elisabeth Vogelbacher,
Bergstraße 7, 79771 Klettgau
2
Lfd. Eingangsdatum
NE der Spende
Gemeinde Klettgau
Einrichtung:
Seite 1 von 1
r
25.07.2016 zu TOP 4
Gemeinde
Klettgau
-
Unterbringung von Flüchtlingen
Landkreis Waldshut
L
%
De Flüchtlingszahlen gehen zurück und damit auch die Zuweisung von Flüchtlingen an den
Landkreis Waldshut. Aus diesem Grund stellen Landkreis und Investor den Bau einer Ge
meinschaftsunterkunft in der Fabrikstraße in Erzingen zurück.
Die geplante Gemeinschaftsunterkunft war bisher Grund dafür, dass die Gemeinde Klettgau
bei der Anschlussunterbringung größtenteils befreit war. Nachdem dieser Grund wegfällt,
hat Klettgau wie andere Gemeinden auch eine bestimmte Aufnahmequote zu erfüllen, wel
che von der Einwohnerzahl abhängt. Danach besteht für Klettgau bis zum Jahresende eine
Aufnahmepflicht für bis zu 58 Personen.
Im Gemeindeblatt wurde ein Aufruf veröffentlicht mit der Bitte, leerstehenden Wohnraum zu
melden, in dem eine Anschlussunterbringung von Flüchtlingen denkbar wäre.
Sollte sich zeigen, dass dieser Aufruf nicht den erhofften Erfolg hat, muss die Gemeinde
andere Alternativen schaffen.
In Betracht käme der Ausbau des Erdgeschosses im Schulhaus Geißlingen, welcher bisher
vom Kindergarten genutzt wird. Im Untergeschoss sind hier bereits Flüchtlinge unterge
bracht. Andere geeignete Immobilien mit ähnlichem Potential hat die Gemeinde nicht.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Neubau neben der vorhandenen Notunterkunft in der Zü
richer Straße. Wegen der Eilbedürftigkeit würde sich vermutlich die Realisierung in Modulbauweise anbieten.
Eine seriöse Kostenschätzung ist derzeit für beide Alternativen nicht möglich.
Beschlussvorschlaq:
Den Beschlussvorschlag wird Bürgermeister Jungmann in der Sitzung mündlich unterbreiten.
Behandlung des TOP 4:
Der Gemeinderat wird anhand des Grundrisses zunächst über die Räumlichkeiten im
Schulhaus Geißlingen informiert. Bei einer Unterteilung der vorhandenen alten Klassenzim
mer können nach Ansicht von Herrn Jungmann rund 12 Personen untergebracht werden.
Alternativ könne in der Züricher Straße in Erzingen ein Neubau errichtet werden.
Gemeinderätin Rosemarie Hartmann spricht sich für einen Neubau in Erzingen aus, wenn
später eine Anschlussnutzung möglich ist. Gemeinderat Patrick Siebler hält es grundsätz
lich für besser, die Flüchtlinge dezentral in verschiedenen Ortsteilen unterzubringen. Bür
germeister Jungmann weist darauf hin, dass ein Neubau in der Züricher Straße schät
zungsweise für 20 bis 25 Personen angedacht sei. Gemeinderätin Gaby Gäng-Schmid hält
den Standort in der Züricher Straße nicht für optimal. Bürgermeister Jungmann spricht sich
dafür aus, den Bebauungsplan gleichwohl in Kraft zu setzen und auch das Erdgeschoss
des Schulhauses Geißlingen herzurichten. Gemeinderätin Rosemarie Hartmann weist darauf hin, dass eventuell statt des Erdgeschosses auch das Obergeschoss des Schulhauses
Geißlingen genutzt werden könnte.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat beschließt mit 1 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung das
Erdgeschoss des Schulhauses Geißlingen herzurichten und das Bebauungsplanverfahren
in der Züricher Straße fortzuführen.
25.07.2016 zu TOP 5
-
Abwasserableitung Reutehöfe Anschluss
des Weilers Reuthöfe an die öffentliche
Kanalisation Arbeitsvergabe
—
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
-
Nach vielen Jahren der Planung und Abstimmung mit Regierungspräsidium und Landrats
amt, insbesondere in finanzieller Hinsicht durch Beantragung und Bewilligung maximal mög
licher Zuschüsse hat die Gemeindeverwaltung mit dem Ingenieurbüro Mayer aus WaldshutTiengen die öffentliche Ausschreibung vorbereitet. Im Dezember letzten Jahres ist es gelun
gen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 30 % durch das Regierungspräsidium Freiburg für kommunale Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe in Form eines Zuwendungsbescheides über 94.550,00 € zu
bekommen.
Die Ausschreibung wurde am 22.06.2016 im Südkurier/Albbote veröffentlicht; die Ausschrei
bungsunterlagen wurden ab 24.06.2016 ausgegeben. Eine von allen Grundstückseigentü
mern des Weilers Reutehof besuchte Bürgerinformation hat im Rathaus in Erzingen stattge
funden und insgesamt eine positive Resonanz zu der geplanten Baumaßnahme gezeigt.
In der Planung wurde, wie in allen Planungen der Gemeindeverwaltung, versucht, Synergie
effekte durch Berücksichtigung aller Versorgungsträger zu schaffen. Bei dieser Baumaß
nahme werden zusätzlich zur Qrtskanalisation Leerrohre für die Stromversorgung EVKR mitverlegt. Weiterhin wird durch die Gemeinde ein Leerrohr für mögliche Kommunikationskabel
mitverlegt.
Insgesamt sind 6 Angebote ausgegeben worden.
Die anlässlich der Submission am 12.07.2016 eingereichten 4 Angebote konnten gewertet
werden:
Pflasterbau Kaiser GmbH, Klettgau, 1 NA
308.706,53 €
Staller GmbH, Grafenhausen-Mettenberg inkl. 3 % NL, 1 NA
311.671,06€
Klefenz GmbH Waldshut-Tiengen,
342.327,98 €
Maier Bau GmbH, Dettighofen, 1 NA
382.305,83 €
‚
Unter Berücksichtigung sowie der Wertung der Nebenangebote ergibt sich folgender Preisspiegel:
Pflasterbau Kaiser GmbH, Klettgau, 1 NA
284.010,01 €
Staller GmbH, Grafenhausen-Mettenberg inkl. 3 % NL, 1 NA
287.204,88 €
Klefenz GmbH, Waldshut-Tiengen,
342.327,98 €
Maier Bau GmbH, Dettighofen, 1 NA
351 .721 ‚36 €
Alle Nebenangebote weisen aufgrund der derzeit guten Auslastungs- und Beschäftigungssi
tuation aller Baufirmen eine Verschiebung der vorgesehenen Bauzeit bis in das nächste Jahr
auf. Dafür werden entsprechend attraktive Nachlässe gewährt, die in der Wertung berück
sichtigt sind. Zur Zeit erfolgt die Klärung mit dem Regierungspräsidium Freiburg, inwieweit
die Verschiebung der Bauzeit Konsequenzen für die finanzielle Unterstützung haben könnte.
Zusätzlich wird in der Sitzung über die Materialkosten für das Kiesmaterial und weitere
Schüttgüter von der Fa. Bechtel & Szilagyi, das die Gemeinde zu vergünstigten Konditionen
erwirbt, informiert.
Beschlussvorschlaq:
Vergabe der Arbeiten an die Fa. Pflasterbau Kaiser GmbH, Klettgau, unter Zugrundelegung
des Einheitspreisangebotes in Verbindung mit dem Nebenangebot mit einem Angebotspreis
von brutto 284.01 0,01 €‚ unter der Voraussetzung, dass die Verschiebung der Bauzeit nicht
zuwendungsschädlich ist.
Behandlung des TOP 5:
Gemeinderat Hans Hyrenbach stellt fest, dass alle Einwohner der Reutehöfe Bedenken
hinsichtlich der Kosten haben und beantragt eine Zurückstellung der Entscheidung, bis die
anfallenden Beiträge ermittelt wurden.
Bürgermeister Jungmann verweist auf die durchgeführte Ausschreibung, die einzuhaltenden Bindungsfristen und eine eventuelle Gefährdung des Zuschusses. Ortsbaumeister HoIger Schulz verweist auf die gesetzliche Verpflichtung und stellt fest, dass ein Einverständ
nis der betroffenen Eigentümer nicht Voraussetzung ist. Gemeinderat Bernd Sautter spricht
sich für eine Vertagung des Tagesordnungspunkts aus.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Behandlung des Tagesordnungspunkts zu
vertagen.
INGENIEURBÜRO MAYER
•
AM LINDENBUCK 19
•
79761 WALDSHUT-TIENGEN
BERATENDE INGENIEURE, BDB, DVGW, ING. KAMMER-MITGLIED NR. 483, Nr. 1084
ABWASSERBESEITIGUNG
‘
BDU)
iyr
•t
ij(K
1
•
WASSERVERSORGUNG
«
•
STRASSENBAU
•
KONSTRUKTIVER INGENIEURBAU
t?fl96
Gemeinde Klettgau
Bauamt
Degernauer Straße 22
77971 Klettgau-Erzingen
Bearbter/n:
TeL
Fax:
Ema:
Unser Zichen:
DpLnq. C. Baurngartner
07751 19i9933
07751 1 919939
emaifttBMAYER-VVTde
CB/mo
Datum:
13.07.2016
Gemeinde Klettgau, OT. Grießen
Abwasseranschluss Weiler “Reutehof“
Submissions- 1 Prüfungsergebnisse
AnIaien:
Submissionsniederschrift
Formblatt “Prüfung und Wertung der Angebote“
1 Preisspiegel mit Deckblatt “Preisspiegel für Angebotswertung“
4 Angebote mit Prüfprotokollen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.07.2016 fand in Ihrem Rathaus die Submission zu o.g. Maßnahme statt. Von den 6 angeforderten Ausschreibungen wurden fristgerecht 4 Angebote eingereicht.
Die Prüfung und Wertung der Angebote, unter Berücksichtigung aller Nachlässe, ergab folgen-
de Ergebnisse:
Angebotssumme, brutto
bei Submission
nach Prüfung
Fa. Wolfram Staller, Mettenberg:
311.671,06 €
302.320,93 €
(gewährt 3 % Nachlass)
Nebenangebot mit zus. 5,0 % Nach lass*)
Kaiser GmbH, Klettgau-Grießen:
287.204,88 €
308.706,53 €
Nebenangebot mit 8,0 % Nachlass*)
308.706,53 €
284.010,01 €
Fa. Maier Bau GmbH, Baltersweil:
Nebenangebot mit 8,0 % Nachlass*)
382.305,83 €
382.305,83 €
351.721,36 €
Klefenz GmbH, Waldshut-Tiengen:
342.327,98 €
342.327,98 €
*)Nebenangebote mit späterem Fertigstellungstermin 04.2017 bzw. 05.2017
Zum Vergleich:
Kostenermittlung gemäß “Bepreistem“
304.963,98 €
-2-
Das wirtschaftlichste Hauptangebot (kursive Schrift) mit 302.320,93 € hat die Fa. Wolfram Stauer
eingereicht. Der Fertigstellungstermin der Maßnahme war auf den 1 8. 1 1 .201 6 festgesetzt, da die
Feststellung der geprüften Schlussrechnung spätestens am 31.03.2017 der Zuschussbehörde,
Regierungspräsidium Freiburg, am 31.03.2017 mitgeteilt werden muss. Die Baumaßnahme Abwasseranschluss Weiler “Reutehof“ erhält eine “Finanzielle Unterstützung für kommunale Vorha
ben der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum. in Höhe von 94.550,-- € Da die Einhaltung
dieser Fertigstellungsfrist für drei der vier Anbieter mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, haben diese Bieter jeweils ein Nebenangebot mit späterem Ausführungszeitraum, Fertigstellung bis
Ende April bzw. Mai 2017, eingereicht. Das Nebenangebot der Firma Kaiser GmbH gewährt hierfür einen Nachlass von 8,0 % und kann mit 284.010,01 € als sehr wirtschaftlich bezeichnet werden. Damit würde sich die Mitteilung der Schlussrechnunq an die Zuschussbehörde auf den
31.08.2017 verschieben, was Ihrerseits bis zur Vergabe abgeklärt werden sollte. Vorbehaltlich
dieser Fristenverlängerung der Beihilfestelle schlagen wir Ihnen vor, der Firma Kaiser
GmbH, Klettgau-Grießen den Auftrag zum Angebotspreis von 284.010,01 € zu erteilen.
.
.
“
Im Zuge der Maßnahme Abwasseranschluss Weiler “Reutehor‘ sollen auch Arbeiten für die
Stromversorgung, im Auftrag der EVKR, und die Digitale Infrastruktur der Gemeinde ausgeführt
werden. Diesen wurden im Gewerk 3. Reutehof Kabel und Schutzrohre mit ausgeschrieben, woraus sich für das oben vorgeschlagene Angebot folgende Kostenaufteilung des Angebotes ergibt:
1
Druckleitung Pumpwerk
145.841 ‚59 €
2. Reutehof Ortskanalisation
Summe Abwasseranschluss
110.179,03€
256.020,62 €
.
3. Reutehof Kabel und Schutzrohre
Stromversorgung EVKR
Digitale Infrastruktur der Gemeinde
Mit freundlichen Grüßen
c.
Baurngartner
19.216,48€
8.772,91 €
r
25.07.2016 zu TOP 6
-
Sanierung der Friedhofsmauer
in Weisweil
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
Die Friedhofseinfriedung in Weisweil besteht aus einer ca. 60 cm hohen Mauer, auf wet
cher ein Metallzaun befestigt ist. Vor der notwendigen Sanierung des Metaitzauns muss
aufgrund der stark verwitterten Oberfläche mit zahlreicher Rissbitdung die Friedhofsmauer
saniert werden, um künftige Schäden zu vermeiden. Im Finanzhaushalt wurden
70.000,00 € veranschlagt.
Die Sanierung stellt eine gewisse Problematik dar. Die Gräber an der westlichen Seite des
Friedhofes liegen sehr nah an der Friedhofsmauer. Deshalb ist es wichtig, dass die Arbei
ten von einem Unternehmen durchgeführt werden, welches mit der Problematik und der
Sensibilität des Ortes entsprechend vertraut ist.
Die Firma Boll & Eisele ist immer wieder auf dem Friedhof in Weisweil tätig und ist mit der
Lage der Gräber vertraut. Die Firma hat bereits nach gemeinsamer Ortsbesichtigung mit
dem Bauamt ein Angebot abgegeben. Ein großer Anteil der vorbereitenden Arbeiten kann
durch den Bauhof ausgeführt werden. Unter Anweisung von Herrn Boll kann der Bauhof
die Reinigungsarbeiten der Betonmauer Innen/Außen mit Wasserdruck und das Entfernen
des Metallzauns übernehmen.
Die qualifizierten Sanierungsarbeiten der Mauer werden dann abschnittsweise durch die
Fachfirma Boll & Eisele durchgeführt, die über spezielle Kenntnisse bei Arbeiten im direk
ten Gräberbereich verfügt. Es ist deshalb sinnvoll, die Arbeiten an die Firma Boll & Eisele
zu vergeben.
Die Mauer erhält eine Abdeckung aus Naturstein (Granit).
Im Zuge der Sanierungsarbeiten kann man definitivere Aussagen zur Montage des neuen
Metallzauns machen. Dazu werden derzeit noch Angebote eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Auftragserteilung an die Firma Boll & Eisele zum Preis von voraussichtlich ca. 24.000,00 €.
Behandlung des TOP 6:
Ortsbaumeister Holger Schulz zeigt Fotos der zu sanierenden Mauer und erläutert den Sa
nierungsvorschlag. Gemeinderat Hans Hyrenbach verweist auf die gute Arbeit der Firma
an der Friedhofsmauer Grießen.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise und der Auftragserteilung an
die Firma Boll & Eisele einstimmig zu.
25.07.2016 zu TOP 7
-
Kauf eines Rasenmähers für den Einsatz auf
den Kläranlagen Erzingen und Geißlingen
außerplanmäßige Ausgabe
-
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
L
Im vergangenen Jahr ist der Rasenmäher auf der Kläranlage Geißlingen im Zuge der re
gelmäßigen Mäharbeiten durch das Klärwerkspersonal nach über 20-jähriger Laufzeit so
beschädigt gewesen, dass eine Reparatur unwirtschaftlich war. Weiterhin ist der handge
führte Rasenmäher der Kläranlage Erzingen ebenfalls in keinem guten Zustand und inzwi
schen sehr reparaturanfällig. Um eine Ersatzbeschaffung zu vermeiden hat die Gemeindeverwaltung die Fa. Jaworowski, die im Bereich der Gemeinde Klettgau zahlreiche Mähar
beiten mit großem Gerät zur Unterstützung des Bauhofes durchführt, mit den Mäharbeiten
auf beiden Kläranlagen beauftragt.
Nach Durchsicht und Nachkalkulation der vergebenen Arbeiten summieren sich pro Mäh
vorgang inkl. Kleingeräten (je nach Witterung bis zu zweimal monatlich) jeweils Kosten von
im Durchschnitt 700 € inkl. Mwst. für beide Anlagen. Insofern ist der Kauf eines passenden
Mähgerätes angebracht. Bei kalkulierten 6 Monaten möglicher Einsatzzeit amortisiert sich
der Mäherkauf nach spätestens 2 Jahren.
Auf der Kläranlage in Erzingen ist die hangseitige Böschung eine große Herausforderung.
Die Klärwärter haben verschiedene Geräte (Husqvarna, John Deere, Viking) ausprobiert.
Als bestes geeignetes Gerät hat sich ein Modell der Fa. Husqvarna herausgestellt, welches
alle Anforderungen erfüllt. Das Modell verfügt über Allradantrieb sowie Mulchfunktion und
hat ein hervorragendes Mähergebnis auch unter schwierigen Bedingungen (hohes und
nasses Gras, Böschung, Baumbestand) gezeigt. Der Mäher kann mit einem vorhandenen
Anhänger des Bauhofs oder auf eigener Achse transportiert werden.
Im Zuge der Besprechung zu diesem Thema hat sich herausgestellt, dass auch der Rasenmäher der Grundschule in Grießen in den nächsten Jahren in einem Zustand sein wird, der
eine Ersatzbeschaffung notwendig macht. Durch den Kauf des Rasenmähers ist dann natürlich auch der Einsatz bei der Grundschule in Grießen gesichert. Damit hat der Rasenmä
her eine akzeptable Einsatzzeit von ca. 3 Tagen/Woche in der Hauptvegetationszeit und
rechtfertigt die lnvestition.8.092,OO € inkl. Mwst.
Im Investitions-Haushalt 2016 ist kein Ansatz erfolgt.
Für den Rasenmäher für die Kläranlagen liegt ein Angebot vor, welches bereits nachverhan
delt ist:
Husqvarna, Fa. Gassenhofer, Lottstetten
8.092,00 €
Beschlussvorschlag:
Den Beschlussvorschlag wird Bürgermeister Jungmann in der Sitzung mündlich formulie
ren.
Behandlung des TOP 7:
Ortsbaumeister Holger Schulz informiert über den Sachverhalt und über die Anforderungen
an den neuen Rasenmäher. Auf Rückfrage von Gemeinderat Michael Albrecht erläutert er,
dass der vorhandene Mäher an der Grundschule Grießen wegen der Böschung zumindest
an der Kläranlage Erzingen nicht eingesetzt werden kann. Gemeinderat Hans Hyrenbach
weist darauf hin, dass er selbst schon negative Erfahrungen gemacht hat und bittet darum
zu prüfen, ob der Rasenmähermotor langes Mähen an einer Böschung verkraftet.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Rasenmähers bei der Firma Gassenhofer,
Lottstetten zum Preis von 8.092,00 € einstimmig zu.
25.O7.2016-zuTOP8
Kaufeines Ersatz-Fahrzeugs
für den Gemeindebauhof
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
Im Investitions-Haushalt 2016 wurden insgesamt 35.000 € für den Ersatz des Winterdienst
fahrzeugs Renault Kangoo veranschlagt.
Im Bauhof ist derzeit ein Renault Kangoo (BJ 2006, 106.000 km) im Einsatz, der bisher insbesondere für Winterdienstkontrollfahrten eingesetzt wurde. Das Fahrzeug ist jetzt in einem Zustand, in dem umfangreichere Reparaturen anstehen und die Zuverlässigkeit mittelfristig nicht mehr sichergestellt ist.
Im Rahmen der internen Nutzungs- und Bedarfsplanung hat sich herausgestellt, dass ohne
erhebliche Flexibilitätsverluste nicht auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet werden kann. Weiterhin zeigte sich, dass ein etwas größeres Fahrzeug mit geschlossenem Kastenaufbau den
Anforderungen des Bauhofs, vor allem im Bereich Grünanlagenpflege etc., erheblich bes
ser gerecht wird. Für die Winterdienstkontrollfahrten würde künftig der 201 5 beschaffte
Ford Transit Connect verwendet.
Nach intensiver Recherche kam ein Modell vom Opel und von Ford in die engere Wahl.
Für das Ersatzfahrzeug für den Bauhof liegen folgende Angebote vor, die ausstattungsbe
reinigt und bereits nachverhandelt sind:
Opel Vivaro, 1,61 CDII, 107 KW, Firma liefert, Lauchringen
29.203,92€
Ford Transit Custom, 2,2 TDCI,1 14 KW Firma Wassmer, Klettgau
29.318,63€
Der Marktwert des Renault Kangoo liegt in dem vorhandenen Zustand bei ca. 2.000 € laut
Recherche auf den entsprechenden lnternetportalen. Lediglich die Fa. Wassmer wird ein
Ankaufangebot nach genauerer Besichtigung des Fahrzeuges abgeben.
Beschlussvorschlag:
Beschaffung des Ford Transit Custom von der Firma Wassmer zum Preis von 29.31 8,63 €;
der Renault Kangoo wird dort in Zahlung gegeben, wenn ein akzeptabler Preis angeboten
wird.
Behandlung des TOP 8:
Ortsbaumeister Holger Schulz erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dieter Spitznagel
erkundigt sich, ob eventuell ein höherer Erlös für das Altfahrzeug erzielt werden kann,
wenn dieses selbst verkauft werde. Ortsbaumeister Schulz weist darauf hin, dass die Firma
Wassmer mittlerweile ein gutes Angebot unterbreitet hat.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Fahrzeug Ford Transit Custom zum Preis von
29.318,63 € bei der Firma Wassmer, Klettgau zu kaufen.
Festsetzung der Wahltermine, Beschluss zur SteNenausschreibung und zu den Be
werbungsfristen, Bildung des GemeindewahlausschUsses, öffentliche Bewerbervor
stellung
9.1 Festsetzung der Wahltermine
Die derzeitige Amtszeit des Klettgauer Bürgermeisters Volker Jungmann endet am
31 .01 .201 7. Nach § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 2 Kommunalwahlgesetz
(KomWG) ist die Wahl an einem Sonntag frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor
Freiwerden der Stelle (31 .01 .201 7) durchzuführen.
Frühester Wahltermin ist somit der 06.11 .2016. Da an gesetzlichen Feiertagen
(25.12.2016) nicht gewählt werden darf, ist der 18.12.2016 der späteste Wahltermin.
Am 20. 1 1 .201 6 (Totensonntag) darf keine Wahl durchgeführt werden. Es wird vorgeschla
gen auch am 1 3. 1 1 .201 6 (Volkstrauertag) nicht wählen zu lassen.
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet gem. § 45
Abs. 2 GemO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl
ein 2. Wahlgang (Neuwahl) statt.
BeschlussvorsChIa
.
Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, 06.11.2016 bestimmt.
.
Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl soll am Sonntag, 27.11.2016 stattfinden.
9.2 teiienausschreibung
Anmerkungj
Die aufgeführten Fristen/Termine sind auf der Basis des BeschlussvorsChlags zu 2. 1 be
rechnet worden. Bei Festlegung anderer Wahltage sind die Fristen neu zu berechnen.
Gemäß § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens 2
Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt üblicherweise in der jeweils freitags erscheinenden der Zeitung „Staatsanzeiger“ für Baden-Würt
temberg. Spätest möglicher Veröffentlichungstermin wäre der 02.09.2016. Es wird jedoch
empfohlen, die Veröffentlichung bereits am 26.08.2016 vorzunehmen. Der Gemeinderat
hat außerdem zu entscheiden, ob die Veröffentlichung darüber hinaus erscheinen soll, z.B.
in der Ausgabe Waldshut von Südkurier und Alb-Bote und/oder im Gemeindeblatt.
Beschlussvorschlaq:
.
Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters am Freitag, 26O8.2O16
im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
.
Entscheidung über weitere Veröffentlichung in der Ausgabe Waldshut von Südku
rier/AIb-Bote (am selben Tag) und/oder im Gemeindeblatt (wegen Auswirkung auf ver
schiedene Fristen in der nächsten darauffolgenden Ausgabe).
9.3 Beschluss zu den Bewerbungsfristen
Anmerkung:
Die aufgeführten Fristen/Termine sind auf der Basis des Beschlussvorschlags zu 2. 1 be
rechnet worden. Bei Festlegung anderer Wahltage sind die Fristen neu zu berechnen.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt gem. § 10 Kommunalwahigesetz am Tag
nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frü
hestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden (Montag, 10.10.2016).
Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur eventuell erforderlichen Neuwahl beginnt
am 1. Werktag nach der 1. Wahl(0f.11.2016). Ihr Ende darfvom Gemeinderat frühestens
auf den 3. Tag nach dem Tag der 1 Wahl festgesetzt werden.
.
Zu spät sollte das Ende jeweils nicht festgelegt werden, um genügend Zeit für die Zulas
sungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses und die vorgeschriebene öffentliche
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zu haben.
Nach § 20 Abs. 1 Kommunalwahlordnung können Bewerbungen bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich
eingereicht und zurückgenommen werden. Bewerbungen, die am ersten Tag der Einrei
chungsfrist oder, wenn dieser ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist,
bis zum nächsten Werktag jeweils vor 7.30 Uhr eingegangen sind, gelten als zum gleichen
frühesten Zeitpunkt eingegangen.
Beschlussvorschlag:
.
Das Ende der Einreichungsfrist für den Wahltag 06.11 .2016 wird auf Dienstag,
1 1 .10.2016 festgesetzt.
.
Das Ende der Einreichungsfrist für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Mitt
woch, 09.11 .2016 festgesetzt.
9.4 Bildung des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 1 1 Kommunaiwahlgesetz obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der
Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlaus
schuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern.
Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlbe
rechtigten (= Bürgern). Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 1 16
des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu
ropäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mmdestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Für die Wahl gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung. Überjeden Vorschlag ist durch
Wahl Beschluss zu fassen. Dabei kann offen gewählt werden, wenn kein stimmberechtig
tes Mitglied des Gemeinderats widerspricht.
Beschlussvorschlag:
.
Wahl von 2 Beisitzern und 2 Stellvertretern aus den Wahlberechtigten.
9.5 Bewerbervorstellung
Gemäß § 47 Abs. 2 GemO kann die Gemeinde den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versamm
lung vorzustellen. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob eine öffentliche Bewerbervor
stellung durchgeführt wird.
Teilweise wird bereits bei der Stellenausschreibung auf die öffentliche Bewerbervorstellung
hingewiesen. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob bereits jetzt Termine für eine Be
werbervorstellung festgelegt werden und diese Termine in der Stellenausschreibung veröf
fentlicht werden.
Beschlussvorschlag:
Durchführung je einer öffentlichen Bewerbervorstellung
in der Gemeindehalle Erzingen am Mittwoch, 26.10.2016
in der Gemeindehalle Grießen am Donnerstag, 27.10.2016
-
-
Es sollen folgende Regeln gelten
jeder Bewerber erhält 15 Minuten um sich vorzustellen
Reihenfolge gemäß öffentlicher Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen
während Vorstellung des einen Bewerbers verlässt der andere Bewerber den Saal
anschließend stellen sich Bewerber gemeinsam den Fragen der anwesenden Bürger
Formulierung der Frage max. 1 Minute, Beantwortung der Frage max. 3 Minuten
Fragesteller kann entscheiden, ob Frage nur an einen oder an mehrere Bewerber
-
-
-
-
-
-
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wird zur Entscheidung über weitere De
tails bevollmächtigt (u.a. Beginn und Ende der Veranstaltung).
9.6 weiterer Ausschreibungstext
Als Muster erhalten Sie anbei den Ausschreibungstext für die vorgeschlagenen Termine.
Beschlussvorschlaq
Soweit sich aus der Beschlussfassung zu 2. 1 bis 2.5 nichts anderes ergibt, wird der Text
der Stellenausschreibung genehmigt.
Behandlung des TOP 9:
Bürgermeister Jungmann verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und infor
miert darüber, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht für eine weitere Amtszeit kandi
diert.
Beschlussfassung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat beschließt jeweils mit 20 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthal
tung:
.
Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, 06.11.2016 bestimmt.
.
Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl soll am Sonntag, 27.11.2016 stattfinden.
.
Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters am Freitag, 26.08.2016
im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
.
Weitere Veröffentlichung in der Ausgabe Waldshut von Südkurier/Alb-Bote (am selben
Tag) und im Gemeindeblatt (wegen Auswirkung auf verschiedene Fristen in der nächs
ten darauffolgenden Ausgabe).
.
Das Ende der Einreichungsfrist für den Wahltag 06. 1 1 .201 6 wird auf Dienstag,
1 1 1 0.201 6 festgesetzt.
.
.
Das Ende der Einreichungsfrist für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Mitt
woch, 09. 1 1 .201 6 festgesetzt.
Der Gemeinderat wählt mit 20 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in den
Gemeindewahlausschuss:
Gemeinderat Dieter Spitznagel als Beisitzer
Gemeinderat Patrick Siebler als Beisitzer
Gemeinderat Bernd Sautter als Stellvertreter
Gemeinderat Gerhard Gaiser als Stellvertreter
—
—
—
—
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen zu Ziffer 9.5 und 9.6 jeweils mit 20 JaStimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.
Gemeinde Klettgau
Landkreis Waldshut
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bü rgermeisteri nIBü rgermeisters
der Gemeinde Klettgau (ca. 7.450 Einwohner) ist infolge Ablaufs
der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die
Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den ge
setzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 06. November 2016, eine eventuell
notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 27. November
2016, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgeset
zes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland woh
nen; die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25.
dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und
müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli
che demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2
in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenaus
schreibung und spätestens am Dienstag, 11. Oktober 2016, 18:00
Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses,
Gemeindeverwaltung Klettgau, Degernauer Straße 22, 79771 Klett
gau in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeis
terwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzu
reichen:
. eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der
Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheini
gung auf amtlichem Vordruck;
. eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers,
dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt;
. Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Be
werbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass
sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besit
zen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren
haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über
die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürge
rinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen
Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adres
se in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer
Bewerbungen am Montag, 07. November 2016 und endet am Mitt
woch, 09. November 2016, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Offentliche Bewerbervorstellungen finden statt am 26.10.2016 und
am 27.10.2016.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.
r
25.07.2016 zu TOP 10
-
Bauanträge
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
L
Bei der Gemeindeverwaltung Klettgau liegen die folgenden Bauanträge vor:
Bauanträge, die im Zusammenhang bebauter Ortsteile oder in Gebieten ohne qualifi
zierten Bebauungsplan liegen und beurteilt werden:
01 Rechberq:
1 Umbau bestehendes Wohn- u. Ökonomiegebäude
Wutöschinger Straße 8, Flst.Nr. 122
01 Weisweil:
2. Aufstockung Wohnhausanbau
Hornstraße 5, Flst.Nr. 56/1
01 Riedern aS.:
3. Umbauarbeiten am bestehenden Wohnhaus im Bereich Treppenräume und Innenhof
(Erschließung)
Jestetter Straße 40, FIst.Nr. 8
01 Bühl:
4. Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage -Bauvoranfrage
Zu den Höfen, Flst.Nr. 144
Bauvorhaben, die innerhalb eines Bebauungsplanes liegen, mit diesem nicht übereinstimmen und eine Befreiung durch GR-Beschluss notwendig ist:
01 Grießen:
Bebauungsplan „Kies“
5. Nutzungsänderung „Lagerhalle“ zu „Abbund- u. Lagerhalle“, Verschiebung genehmig
tes Gebäude um 2 m nach Westen, Ausgleichsmaßnahmen auf Flst.Nr. 3099 f. Flä
chenversiegelung auf Flst.Nr. 3099/1 u. 3099/3
Im Kies 16, Flst.Nr. 3099/3, 3099
Bebauungsplan „Schlegel“
6. Neubau Garage
Johann-Bucher-Straße 14, Flst.Nr. 2290
Die Bauanträge liegen ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal zur Einsichtnahme aus.
Behandlung des TOP 6:
Die Gemeinderäte hatten im Vorfeld der Sitzung ausreichend Gelegenheit, die Baugesuche
einzusehen und zu beurteilen.
Gemeinderat Hans Hyrenbach ist bei der Behandlung des Baugesuchs Nr. 6, Gemeinderat
Lothar Grießer bei der Behandlung des Baugesuchs Nr. 4 und Gemeinderat Bernd Sautter
bei der Behandlung des Baugesuchs Nr. 2 befangen. Die befangenen Gemeinderäte neh
men an Beratung und Beschlussfassung zu diesen Baugesuchen nicht teil und halten sich
währenddessen im Zuschauerraum auf
Beschlussfassung des Gemeinderates:
Der Gemeinderat stimmt den Baugesuchen Nr. 1 bis 4 uneingeschrankt und einstimmig zu.
Gemeinderat Daniel Spitznagel verlässt die Sitzung um 20:10 Uhr.
Auch den Baugesuchen Nr. 5 und 6 wird uneingeschränkt und einstimmig zugestimmt. Die
erforderlichen Befreiungen von den Vorschriften der Bebauungspläne hinsichtlich der ver
siegelten Fläche und hinsichtlich des Garagenstandorts werden befürwortet. Gemeinderat
Bernd Sautter regt an, den Bebauungsplan in Grießen aufzuheben.
Der Gemeinderat befasst sich mit zwei weiteren, nicht in der Sitzungsvorlage aufgeführten
Baugesuchen.
Nicht zugestimmt wird dem beantragten Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf FIst. Nr.
4660 in Grießen, Maueräcker 25. Während einer Befreiung von den Vorschriften des Bebau
ungsplans im Hinblick auf die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe zugestimmt würde,
wird die Überschreitung der Baugrenze einstimmig abgelehnt.
Dem Dachgeschossumbau im Gebäude Seilerbahn 10, Erzingen, FIst. Nr. 3981 wird unein
geschränkt und einstimmig die Zustimmung erteilt.
r
25.07.2016 zu TOP 11
-
Bekanntgaben
Gemeinde
Klettgau
Landkreis Waldshut
11.1 Niederschriften der Sitzung vom 04. Juli 2016
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2016 steht auf
der Gemeindehomepage zum Abruf bereit. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung
vom 04.07.2016 liegt während der Beratung zur Einsichtnahme aus.
Falls Einwendungen gegen die Niederschriften bestehen, können diese zu diesem Tagesordnungspunkt vorgebracht werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die von zwei
Gemeinderäten zu unterzeichnenden Niederschriften in allen Teilen als genehmigt gelten.
11.2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.07.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
.
Zustimmung zu verschiedenen Personalmaßnahmen im Kindergarten Rechberg und in
der Kindertagesstätte Tausendfüßler
.
Zustimmung zur Gewährung von Leistungsprämien für verschiedene Gemeindebediens
tete
.
Zustimmung zum Erwerb mehrerer Grundstücke
11.3 Weitere Bekanntgaben
Sollten Bekanntgaben im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung erforderlich sein, wird
Bürgermeister Volker Jungmann diese mündlich erläutern.
Behandlung des TOP 11:
zu 11.1:
Einwendungen gegen die Niederschriften vom 04.07.2016 werden nicht vorgebracht.
zu 11.2:
Bürgermeister Jungmann gibt die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
04.07.2016 bekannt.
Weitere Bekanntgaben im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung sind nicht erforderlich.
Bürgermeister Volker Jungmann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung, das Gremium
tagt im Anschluss nichtöffentlich.
Klettgau, 26.07.2016
Der Bi
VoI
rmeister:
Die Gemeinderäte:
Der Pi ok[ührer:
Thom