r— Gemeinde Klettgau Niederschrift Landkreis Waldshut L über eine I1 öffentliche Sitzung D nichtöffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Klettgau D des folgenden Ausschusses: am: Montag, 25. Juli 2016 in: Erzingen, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:15 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Volker Jungmann Zahl der anwesenden Mitglieder: Mitglieder: 21 (Normalzahl: 22 Mitglieder) Es waren nicht anwesend, die Mitglieder: Abwesenheitsgrund: GR Dr. Thomas Olesch GR Daniel Spitznagel (abwesend ab 20:10) entschuldigt entschuldigt Protokollführer: Urkundspersonen: Sonstige Teilnehmer: Thomas Metzger GR Christian Merx GR Susanne Minzer zu TOP 5: Herr Baumgartner Holger Schulz, Stefan Zölle Andreas Merk Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung erfolgte am: 21.07.2016 Hieraufwurde in die Beratung eingetreten und Nachstehendes beschlossen. Soweit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten nicht Gegenteiliges vermerkt ist, hat a) kein Antrag zur Tagesordnung bzw. Geschäftsordnung vorgelegen, b) das Gremium die Beschlüsse jeweils einstimmig gefasst, c) eine Prüfung der Befangenheit gemäß 18 GemO pflichtgemäß stattgefunden und zu einem negativen Ergebnis geführt, d) der Gemeinderat bei Beschlüssen, die gleichzeitig über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Folge haben, auch gleichzeitig seine Zustimmung nach § 84 GemO erteilt. KITTÄU leben. genießen. wohlfühlen. Gemeindeverwaltung Klettgau • Postfach 1180 • 79766 Klettgau An die Mitglieder des Gemeinderates von Klettgau 07742/935-102 Telefon-Durchwahl Thomas Metzger Bearbeitet von Hauptamt/Rathaus Erzingen Amt/Rathaus E-Mail metzgerkIettgau de Datum 14.07.2016 . EINLADUNG zu der am Montag, 25. Juli 2016, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathau ses Erzingen stattfindenden Gemeinderatssitzung. Tagesordnung (öffentlicher Teil): 1 . Frageviertelstunde 2. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Klettgau 3. Entscheidung über die Annahme von Spenden Gemeindeverwaltung 4. Unterbringung von Flüchtlingen Klettgau 5. Abwasserableitung Reutehöfe Anschluss des Weilers Reuthöfe an die öffentliche Kanalisation Arbeitsvergabe — - Öff n u n gs zelten 12 Uhr 6. Sanierung der Friedhofsmauer in Weisweil Mittwoch zusätzl. 14— 18 Uhr 7. Kauf eines Rasenmähers für den Einsatz auf den Kläranlagen Erzingen und Geißlingen außerplanmäßige Ausgabe Montag bis Freitag 8 — oder vereinbaren Sie einen Termin - Rathaus Erzingen 8. Kauf eines Ersatz-Fahrzeugs für den Gemeindebauhof Degernauer Str. 22 9. Bürgermeisterwahl 2016 Festsetzung derWahltermine, Beschluss zur Stellenausschreibung und zu den Bewerbungsfristen, Bildung des Ge meindewahlausschusses, öffentliche Bewerbervorstellung Telefon 07742 935-0 . Fax 07742.935-150 Rathaus Grießen Schaifhauser Str. 7 - 10. Bauanträge‘ 11. Bekanntgaben Telefon 07742 935-200 . Fax 07742.935-250 www.klettgau.de [email protected] 1Die einzelnen Bauanträge sind in der Sitzungsunterlage zu TOP 10 aufgeführt 25.07.2016 zu TOP 1 - Frageviertelstunde Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut L Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten die anwesenden Zuhörer Gelegenheit, an den Gemeinderat und an die Gemeindeverwaltung Fragen zu stellen. Vor Einstieg in die Tagesordnung: Bürgermeister Volker Jungmann begrüßt die Gemeinderäte, die Pressevertreterin Frau Holzwarth und die anwesenden Zuhörer zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates. Er eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Veröffentlichung fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht vorgebracht. Behandlung des TOP 1: . Frau Heidrun Glaser dankt der Gemeinde für die Einrichtung des neuen Bolzplatzes in Grießen. Allerdings hätten die Kinder das Fußballspielen enttäuscht wieder eingestellt. Der Platz sei schräg, eventuell nicht richtig eingesät und nicht gemäht. Frau Glaser wird darüber informiert, dass Spiel- und Sportrasen verwendet wurde, der Rasen müsse allerdings noch dichter wachsen. Außerdem fehlen noch die Bailfang zäune. . Herr Tobias Gehringer spricht den geplanten Abwasseranschluss der Reutehöfe an und bemängelt unzureichende Informationen. Die durchgeführte lnformationsveranstal tung habe erst nach Veröffentlichung der neuen Abwassersatzung stattgefunden. Dort gestellte Fragen nach der Kostenhöhe wurden bisher nicht beantwortet. Angesichts der wenigen Einwohner sei die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme fraglich, funktionierende Lösungen seien vorhanden. Bürgermeister Jungmann verweist auf die durchgeführte lnformationsveranstaltung. Zur Beurteilung der anfallenden Beiträge müsse jedes Grundstück einzeln beurteilt werden. Der Gemeinderat habe den Anschluss aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich beschlossen. Ortsbaumeister Holger Schulz ergänzt, dass seit Ende der 90er-Jahre klar sei, dass ein Anschluss aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgen müsse. Weitere Fragen werden nicht gestellt. r 25.07.2016 .zu TOP 2 Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Klettgau Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Die Jahresrechnung 201 5 ist aufgestellt, sie liegt als Sitzungsdrucksache in Komplettausgabe bei. Das Rechnungsergebnis umfasst ein Volumen von 20,07 Mio. € im Verwaltungs- und 5,99 Mio. € im Vermögenshaushalt, also insgesamt 26,06 Mio. €. Beschlussvorschlaq: Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Klettgau wird wie auf den Seiten 3 und 4 der dieser Sitzungsvorlage beiliegenden Druckausgabe festgestellt. Behandlung des TOP 2: Bürgermeister Volker Jungmann dankt Rechnungsamtsleiter Andreas Merk und seinem Team für die geleistete Arbeit. Herr Merk verweist auf das den Gemeinderäten vorliegende Werk. Aufgrund des neuen Haushaltsrechts sei das Ergebnis etwas besser ausgefallen, da Ausgaben teilweise ins neue Jahr 2016 gebucht wurden. Auf Rückfrage von Gemeinderat Hubert Behringer zum Anlagevermögen weist Herr Merk darauf hin, dass die Bewertung der Gebäude mit dem Prüfer der GPA besprochen wurde. Im Ergebnis wurden verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen nicht werterhöhend berück sichtigt. Im Hinblick auf die Abschreibungen ergebe sich dadurch künftig eine Entlastung des Gemeindehaushalts. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung entsprechend der Sitzungsvorlage einstimmig fest. r 25.O7.2016-zuTOP3 Entscheidung über die Annahme von Spenden Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut L In der Sitzung vom 31 Juli 2006 hatte der Gemeinderat beschlossen, vierteljährlich über die Annahme von Spenden zu entscheiden. In der Sitzungsvorlage erhalten Sie eine Einzelübersicht der Spenden, die im II. Quartal 2016 bei der Gemeinde Klettgau eingegangen sind. . Beschlussvorschlag: Annahme aller einzelnen Spenden, die gemäß Sitzungsvorlage im II. Quartal 2016 bei der Gemeinde eingegangen sind. Behandlung des TOP 3: Bürgermeister Volker Jungmann verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat stimmt der Annahme aller Spenden einstimmig zu. 7 6 Summe/Übertrag: / Jahr: 2016 9 00.2016 gelehnt am 8 Spende ab- nommen am Spende ange- Entscheidung des Gemeinderates: Spalten 7 und 8 von der Verwaltunq auszufüllen! Leiter7Leite der Einrichtung rA. Für Helferkreis Flüchtlinge 200,00 Güntert Manfred und Hannelore, Nichts bekannt Erzingen, Friedhofstraße 3, 79771 Klettgau Geldspende 27.06.201 6 6 Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben: Für Helferkreis Flüchtlinge 50,00 Von einem unbekannten Spendei Nichts bekannt Geldspende 22.06.201 6 5 Geldspende 762,69 Für Helferkreis Flüchtlinge 1 00,00 Geiger Erika, Geißlingen, Eisen- Nichts bekannt bahnstraße 6, 7977f Klettgau Geldspende 4 1 f.06201 6 14.06.2016 3 Für Helferkreis Flüchtlinge 02.06.2016 2 Geldspende 15,00 Gebhard-Pirenz Karin und Gebhard Friedrich, Grießen, Johann-Bucher Nichts bekannt Straße 9, 79771 Klettgau 29.03201 6 1 Geldspende --—--——— Zweck der Spende Beziehungen zurGemeinde Für Mittagstisch GMS Klettgau - Nichts bekannt 97,69 Sparschwein GMS Klettgau, Einzahlungen vor allem von Eltern 5 —-- 4 - Name und Anschrift des Spenders pendenwert in EUR Für Mittagstisch GMS Klettgau 3 art Spenden- Die Spalten 1 bis 6 sind vom Leiter/von der Leiterin der Einrichtung auszufüllen! Übersicht der eingegangenen Geld- und Sachspenden zur Vorlage an den Gemeinderat und Entscheidung über die Annahme der Spende in öffentlicher Sitzung. Gemeindehaushalt generell 300,00 Katholische Frauengemeinschaft Nichts bekannt. Grießen, Elisabeth Vogelbacher, Bergstraße 7, 79771 Klettgau 2 Lfd. Eingangsdatum NE der Spende Gemeinde Klettgau Einrichtung: Seite 1 von 1 r 25.07.2016 zu TOP 4 Gemeinde Klettgau - Unterbringung von Flüchtlingen Landkreis Waldshut L % De Flüchtlingszahlen gehen zurück und damit auch die Zuweisung von Flüchtlingen an den Landkreis Waldshut. Aus diesem Grund stellen Landkreis und Investor den Bau einer Ge meinschaftsunterkunft in der Fabrikstraße in Erzingen zurück. Die geplante Gemeinschaftsunterkunft war bisher Grund dafür, dass die Gemeinde Klettgau bei der Anschlussunterbringung größtenteils befreit war. Nachdem dieser Grund wegfällt, hat Klettgau wie andere Gemeinden auch eine bestimmte Aufnahmequote zu erfüllen, wel che von der Einwohnerzahl abhängt. Danach besteht für Klettgau bis zum Jahresende eine Aufnahmepflicht für bis zu 58 Personen. Im Gemeindeblatt wurde ein Aufruf veröffentlicht mit der Bitte, leerstehenden Wohnraum zu melden, in dem eine Anschlussunterbringung von Flüchtlingen denkbar wäre. Sollte sich zeigen, dass dieser Aufruf nicht den erhofften Erfolg hat, muss die Gemeinde andere Alternativen schaffen. In Betracht käme der Ausbau des Erdgeschosses im Schulhaus Geißlingen, welcher bisher vom Kindergarten genutzt wird. Im Untergeschoss sind hier bereits Flüchtlinge unterge bracht. Andere geeignete Immobilien mit ähnlichem Potential hat die Gemeinde nicht. Eine andere Möglichkeit wäre ein Neubau neben der vorhandenen Notunterkunft in der Zü richer Straße. Wegen der Eilbedürftigkeit würde sich vermutlich die Realisierung in Modulbauweise anbieten. Eine seriöse Kostenschätzung ist derzeit für beide Alternativen nicht möglich. Beschlussvorschlaq: Den Beschlussvorschlag wird Bürgermeister Jungmann in der Sitzung mündlich unterbreiten. Behandlung des TOP 4: Der Gemeinderat wird anhand des Grundrisses zunächst über die Räumlichkeiten im Schulhaus Geißlingen informiert. Bei einer Unterteilung der vorhandenen alten Klassenzim mer können nach Ansicht von Herrn Jungmann rund 12 Personen untergebracht werden. Alternativ könne in der Züricher Straße in Erzingen ein Neubau errichtet werden. Gemeinderätin Rosemarie Hartmann spricht sich für einen Neubau in Erzingen aus, wenn später eine Anschlussnutzung möglich ist. Gemeinderat Patrick Siebler hält es grundsätz lich für besser, die Flüchtlinge dezentral in verschiedenen Ortsteilen unterzubringen. Bür germeister Jungmann weist darauf hin, dass ein Neubau in der Züricher Straße schät zungsweise für 20 bis 25 Personen angedacht sei. Gemeinderätin Gaby Gäng-Schmid hält den Standort in der Züricher Straße nicht für optimal. Bürgermeister Jungmann spricht sich dafür aus, den Bebauungsplan gleichwohl in Kraft zu setzen und auch das Erdgeschoss des Schulhauses Geißlingen herzurichten. Gemeinderätin Rosemarie Hartmann weist darauf hin, dass eventuell statt des Erdgeschosses auch das Obergeschoss des Schulhauses Geißlingen genutzt werden könnte. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat beschließt mit 1 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung das Erdgeschoss des Schulhauses Geißlingen herzurichten und das Bebauungsplanverfahren in der Züricher Straße fortzuführen. 25.07.2016 zu TOP 5 - Abwasserableitung Reutehöfe Anschluss des Weilers Reuthöfe an die öffentliche Kanalisation Arbeitsvergabe — Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut - Nach vielen Jahren der Planung und Abstimmung mit Regierungspräsidium und Landrats amt, insbesondere in finanzieller Hinsicht durch Beantragung und Bewilligung maximal mög licher Zuschüsse hat die Gemeindeverwaltung mit dem Ingenieurbüro Mayer aus WaldshutTiengen die öffentliche Ausschreibung vorbereitet. Im Dezember letzten Jahres ist es gelun gen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 30 % durch das Regierungspräsidium Freiburg für kommunale Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe in Form eines Zuwendungsbescheides über 94.550,00 € zu bekommen. Die Ausschreibung wurde am 22.06.2016 im Südkurier/Albbote veröffentlicht; die Ausschrei bungsunterlagen wurden ab 24.06.2016 ausgegeben. Eine von allen Grundstückseigentü mern des Weilers Reutehof besuchte Bürgerinformation hat im Rathaus in Erzingen stattge funden und insgesamt eine positive Resonanz zu der geplanten Baumaßnahme gezeigt. In der Planung wurde, wie in allen Planungen der Gemeindeverwaltung, versucht, Synergie effekte durch Berücksichtigung aller Versorgungsträger zu schaffen. Bei dieser Baumaß nahme werden zusätzlich zur Qrtskanalisation Leerrohre für die Stromversorgung EVKR mitverlegt. Weiterhin wird durch die Gemeinde ein Leerrohr für mögliche Kommunikationskabel mitverlegt. Insgesamt sind 6 Angebote ausgegeben worden. Die anlässlich der Submission am 12.07.2016 eingereichten 4 Angebote konnten gewertet werden: Pflasterbau Kaiser GmbH, Klettgau, 1 NA 308.706,53 € Staller GmbH, Grafenhausen-Mettenberg inkl. 3 % NL, 1 NA 311.671,06€ Klefenz GmbH Waldshut-Tiengen, 342.327,98 € Maier Bau GmbH, Dettighofen, 1 NA 382.305,83 € ‚ Unter Berücksichtigung sowie der Wertung der Nebenangebote ergibt sich folgender Preisspiegel: Pflasterbau Kaiser GmbH, Klettgau, 1 NA 284.010,01 € Staller GmbH, Grafenhausen-Mettenberg inkl. 3 % NL, 1 NA 287.204,88 € Klefenz GmbH, Waldshut-Tiengen, 342.327,98 € Maier Bau GmbH, Dettighofen, 1 NA 351 .721 ‚36 € Alle Nebenangebote weisen aufgrund der derzeit guten Auslastungs- und Beschäftigungssi tuation aller Baufirmen eine Verschiebung der vorgesehenen Bauzeit bis in das nächste Jahr auf. Dafür werden entsprechend attraktive Nachlässe gewährt, die in der Wertung berück sichtigt sind. Zur Zeit erfolgt die Klärung mit dem Regierungspräsidium Freiburg, inwieweit die Verschiebung der Bauzeit Konsequenzen für die finanzielle Unterstützung haben könnte. Zusätzlich wird in der Sitzung über die Materialkosten für das Kiesmaterial und weitere Schüttgüter von der Fa. Bechtel & Szilagyi, das die Gemeinde zu vergünstigten Konditionen erwirbt, informiert. Beschlussvorschlaq: Vergabe der Arbeiten an die Fa. Pflasterbau Kaiser GmbH, Klettgau, unter Zugrundelegung des Einheitspreisangebotes in Verbindung mit dem Nebenangebot mit einem Angebotspreis von brutto 284.01 0,01 €‚ unter der Voraussetzung, dass die Verschiebung der Bauzeit nicht zuwendungsschädlich ist. Behandlung des TOP 5: Gemeinderat Hans Hyrenbach stellt fest, dass alle Einwohner der Reutehöfe Bedenken hinsichtlich der Kosten haben und beantragt eine Zurückstellung der Entscheidung, bis die anfallenden Beiträge ermittelt wurden. Bürgermeister Jungmann verweist auf die durchgeführte Ausschreibung, die einzuhaltenden Bindungsfristen und eine eventuelle Gefährdung des Zuschusses. Ortsbaumeister HoIger Schulz verweist auf die gesetzliche Verpflichtung und stellt fest, dass ein Einverständ nis der betroffenen Eigentümer nicht Voraussetzung ist. Gemeinderat Bernd Sautter spricht sich für eine Vertagung des Tagesordnungspunkts aus. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Behandlung des Tagesordnungspunkts zu vertagen. INGENIEURBÜRO MAYER • AM LINDENBUCK 19 • 79761 WALDSHUT-TIENGEN BERATENDE INGENIEURE, BDB, DVGW, ING. KAMMER-MITGLIED NR. 483, Nr. 1084 ABWASSERBESEITIGUNG ‘ BDU) iyr •t ij(K 1 • WASSERVERSORGUNG « • STRASSENBAU • KONSTRUKTIVER INGENIEURBAU t?fl96 Gemeinde Klettgau Bauamt Degernauer Straße 22 77971 Klettgau-Erzingen Bearbter/n: TeL Fax: Ema: Unser Zichen: DpLnq. C. Baurngartner 07751 19i9933 07751 1 919939 emaifttBMAYER-VVTde CB/mo Datum: 13.07.2016 Gemeinde Klettgau, OT. Grießen Abwasseranschluss Weiler “Reutehof“ Submissions- 1 Prüfungsergebnisse AnIaien: Submissionsniederschrift Formblatt “Prüfung und Wertung der Angebote“ 1 Preisspiegel mit Deckblatt “Preisspiegel für Angebotswertung“ 4 Angebote mit Prüfprotokollen Sehr geehrte Damen und Herren, am 12.07.2016 fand in Ihrem Rathaus die Submission zu o.g. Maßnahme statt. Von den 6 angeforderten Ausschreibungen wurden fristgerecht 4 Angebote eingereicht. Die Prüfung und Wertung der Angebote, unter Berücksichtigung aller Nachlässe, ergab folgen- de Ergebnisse: Angebotssumme, brutto bei Submission nach Prüfung Fa. Wolfram Staller, Mettenberg: 311.671,06 € 302.320,93 € (gewährt 3 % Nachlass) Nebenangebot mit zus. 5,0 % Nach lass*) Kaiser GmbH, Klettgau-Grießen: 287.204,88 € 308.706,53 € Nebenangebot mit 8,0 % Nachlass*) 308.706,53 € 284.010,01 € Fa. Maier Bau GmbH, Baltersweil: Nebenangebot mit 8,0 % Nachlass*) 382.305,83 € 382.305,83 € 351.721,36 € Klefenz GmbH, Waldshut-Tiengen: 342.327,98 € 342.327,98 € *)Nebenangebote mit späterem Fertigstellungstermin 04.2017 bzw. 05.2017 Zum Vergleich: Kostenermittlung gemäß “Bepreistem“ 304.963,98 € -2- Das wirtschaftlichste Hauptangebot (kursive Schrift) mit 302.320,93 € hat die Fa. Wolfram Stauer eingereicht. Der Fertigstellungstermin der Maßnahme war auf den 1 8. 1 1 .201 6 festgesetzt, da die Feststellung der geprüften Schlussrechnung spätestens am 31.03.2017 der Zuschussbehörde, Regierungspräsidium Freiburg, am 31.03.2017 mitgeteilt werden muss. Die Baumaßnahme Abwasseranschluss Weiler “Reutehof“ erhält eine “Finanzielle Unterstützung für kommunale Vorha ben der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum. in Höhe von 94.550,-- € Da die Einhaltung dieser Fertigstellungsfrist für drei der vier Anbieter mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, haben diese Bieter jeweils ein Nebenangebot mit späterem Ausführungszeitraum, Fertigstellung bis Ende April bzw. Mai 2017, eingereicht. Das Nebenangebot der Firma Kaiser GmbH gewährt hierfür einen Nachlass von 8,0 % und kann mit 284.010,01 € als sehr wirtschaftlich bezeichnet werden. Damit würde sich die Mitteilung der Schlussrechnunq an die Zuschussbehörde auf den 31.08.2017 verschieben, was Ihrerseits bis zur Vergabe abgeklärt werden sollte. Vorbehaltlich dieser Fristenverlängerung der Beihilfestelle schlagen wir Ihnen vor, der Firma Kaiser GmbH, Klettgau-Grießen den Auftrag zum Angebotspreis von 284.010,01 € zu erteilen. . . “ Im Zuge der Maßnahme Abwasseranschluss Weiler “Reutehor‘ sollen auch Arbeiten für die Stromversorgung, im Auftrag der EVKR, und die Digitale Infrastruktur der Gemeinde ausgeführt werden. Diesen wurden im Gewerk 3. Reutehof Kabel und Schutzrohre mit ausgeschrieben, woraus sich für das oben vorgeschlagene Angebot folgende Kostenaufteilung des Angebotes ergibt: 1 Druckleitung Pumpwerk 145.841 ‚59 € 2. Reutehof Ortskanalisation Summe Abwasseranschluss 110.179,03€ 256.020,62 € . 3. Reutehof Kabel und Schutzrohre Stromversorgung EVKR Digitale Infrastruktur der Gemeinde Mit freundlichen Grüßen c. Baurngartner 19.216,48€ 8.772,91 € r 25.07.2016 zu TOP 6 - Sanierung der Friedhofsmauer in Weisweil Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Die Friedhofseinfriedung in Weisweil besteht aus einer ca. 60 cm hohen Mauer, auf wet cher ein Metallzaun befestigt ist. Vor der notwendigen Sanierung des Metaitzauns muss aufgrund der stark verwitterten Oberfläche mit zahlreicher Rissbitdung die Friedhofsmauer saniert werden, um künftige Schäden zu vermeiden. Im Finanzhaushalt wurden 70.000,00 € veranschlagt. Die Sanierung stellt eine gewisse Problematik dar. Die Gräber an der westlichen Seite des Friedhofes liegen sehr nah an der Friedhofsmauer. Deshalb ist es wichtig, dass die Arbei ten von einem Unternehmen durchgeführt werden, welches mit der Problematik und der Sensibilität des Ortes entsprechend vertraut ist. Die Firma Boll & Eisele ist immer wieder auf dem Friedhof in Weisweil tätig und ist mit der Lage der Gräber vertraut. Die Firma hat bereits nach gemeinsamer Ortsbesichtigung mit dem Bauamt ein Angebot abgegeben. Ein großer Anteil der vorbereitenden Arbeiten kann durch den Bauhof ausgeführt werden. Unter Anweisung von Herrn Boll kann der Bauhof die Reinigungsarbeiten der Betonmauer Innen/Außen mit Wasserdruck und das Entfernen des Metallzauns übernehmen. Die qualifizierten Sanierungsarbeiten der Mauer werden dann abschnittsweise durch die Fachfirma Boll & Eisele durchgeführt, die über spezielle Kenntnisse bei Arbeiten im direk ten Gräberbereich verfügt. Es ist deshalb sinnvoll, die Arbeiten an die Firma Boll & Eisele zu vergeben. Die Mauer erhält eine Abdeckung aus Naturstein (Granit). Im Zuge der Sanierungsarbeiten kann man definitivere Aussagen zur Montage des neuen Metallzauns machen. Dazu werden derzeit noch Angebote eingeholt. Beschlussvorschlag: Auftragserteilung an die Firma Boll & Eisele zum Preis von voraussichtlich ca. 24.000,00 €. Behandlung des TOP 6: Ortsbaumeister Holger Schulz zeigt Fotos der zu sanierenden Mauer und erläutert den Sa nierungsvorschlag. Gemeinderat Hans Hyrenbach verweist auf die gute Arbeit der Firma an der Friedhofsmauer Grießen. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise und der Auftragserteilung an die Firma Boll & Eisele einstimmig zu. 25.07.2016 zu TOP 7 - Kauf eines Rasenmähers für den Einsatz auf den Kläranlagen Erzingen und Geißlingen außerplanmäßige Ausgabe - Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut L Im vergangenen Jahr ist der Rasenmäher auf der Kläranlage Geißlingen im Zuge der re gelmäßigen Mäharbeiten durch das Klärwerkspersonal nach über 20-jähriger Laufzeit so beschädigt gewesen, dass eine Reparatur unwirtschaftlich war. Weiterhin ist der handge führte Rasenmäher der Kläranlage Erzingen ebenfalls in keinem guten Zustand und inzwi schen sehr reparaturanfällig. Um eine Ersatzbeschaffung zu vermeiden hat die Gemeindeverwaltung die Fa. Jaworowski, die im Bereich der Gemeinde Klettgau zahlreiche Mähar beiten mit großem Gerät zur Unterstützung des Bauhofes durchführt, mit den Mäharbeiten auf beiden Kläranlagen beauftragt. Nach Durchsicht und Nachkalkulation der vergebenen Arbeiten summieren sich pro Mäh vorgang inkl. Kleingeräten (je nach Witterung bis zu zweimal monatlich) jeweils Kosten von im Durchschnitt 700 € inkl. Mwst. für beide Anlagen. Insofern ist der Kauf eines passenden Mähgerätes angebracht. Bei kalkulierten 6 Monaten möglicher Einsatzzeit amortisiert sich der Mäherkauf nach spätestens 2 Jahren. Auf der Kläranlage in Erzingen ist die hangseitige Böschung eine große Herausforderung. Die Klärwärter haben verschiedene Geräte (Husqvarna, John Deere, Viking) ausprobiert. Als bestes geeignetes Gerät hat sich ein Modell der Fa. Husqvarna herausgestellt, welches alle Anforderungen erfüllt. Das Modell verfügt über Allradantrieb sowie Mulchfunktion und hat ein hervorragendes Mähergebnis auch unter schwierigen Bedingungen (hohes und nasses Gras, Böschung, Baumbestand) gezeigt. Der Mäher kann mit einem vorhandenen Anhänger des Bauhofs oder auf eigener Achse transportiert werden. Im Zuge der Besprechung zu diesem Thema hat sich herausgestellt, dass auch der Rasenmäher der Grundschule in Grießen in den nächsten Jahren in einem Zustand sein wird, der eine Ersatzbeschaffung notwendig macht. Durch den Kauf des Rasenmähers ist dann natürlich auch der Einsatz bei der Grundschule in Grießen gesichert. Damit hat der Rasenmä her eine akzeptable Einsatzzeit von ca. 3 Tagen/Woche in der Hauptvegetationszeit und rechtfertigt die lnvestition.8.092,OO € inkl. Mwst. Im Investitions-Haushalt 2016 ist kein Ansatz erfolgt. Für den Rasenmäher für die Kläranlagen liegt ein Angebot vor, welches bereits nachverhan delt ist: Husqvarna, Fa. Gassenhofer, Lottstetten 8.092,00 € Beschlussvorschlag: Den Beschlussvorschlag wird Bürgermeister Jungmann in der Sitzung mündlich formulie ren. Behandlung des TOP 7: Ortsbaumeister Holger Schulz informiert über den Sachverhalt und über die Anforderungen an den neuen Rasenmäher. Auf Rückfrage von Gemeinderat Michael Albrecht erläutert er, dass der vorhandene Mäher an der Grundschule Grießen wegen der Böschung zumindest an der Kläranlage Erzingen nicht eingesetzt werden kann. Gemeinderat Hans Hyrenbach weist darauf hin, dass er selbst schon negative Erfahrungen gemacht hat und bittet darum zu prüfen, ob der Rasenmähermotor langes Mähen an einer Böschung verkraftet. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Rasenmähers bei der Firma Gassenhofer, Lottstetten zum Preis von 8.092,00 € einstimmig zu. 25.O7.2016-zuTOP8 Kaufeines Ersatz-Fahrzeugs für den Gemeindebauhof Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Im Investitions-Haushalt 2016 wurden insgesamt 35.000 € für den Ersatz des Winterdienst fahrzeugs Renault Kangoo veranschlagt. Im Bauhof ist derzeit ein Renault Kangoo (BJ 2006, 106.000 km) im Einsatz, der bisher insbesondere für Winterdienstkontrollfahrten eingesetzt wurde. Das Fahrzeug ist jetzt in einem Zustand, in dem umfangreichere Reparaturen anstehen und die Zuverlässigkeit mittelfristig nicht mehr sichergestellt ist. Im Rahmen der internen Nutzungs- und Bedarfsplanung hat sich herausgestellt, dass ohne erhebliche Flexibilitätsverluste nicht auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet werden kann. Weiterhin zeigte sich, dass ein etwas größeres Fahrzeug mit geschlossenem Kastenaufbau den Anforderungen des Bauhofs, vor allem im Bereich Grünanlagenpflege etc., erheblich bes ser gerecht wird. Für die Winterdienstkontrollfahrten würde künftig der 201 5 beschaffte Ford Transit Connect verwendet. Nach intensiver Recherche kam ein Modell vom Opel und von Ford in die engere Wahl. Für das Ersatzfahrzeug für den Bauhof liegen folgende Angebote vor, die ausstattungsbe reinigt und bereits nachverhandelt sind: Opel Vivaro, 1,61 CDII, 107 KW, Firma liefert, Lauchringen 29.203,92€ Ford Transit Custom, 2,2 TDCI,1 14 KW Firma Wassmer, Klettgau 29.318,63€ Der Marktwert des Renault Kangoo liegt in dem vorhandenen Zustand bei ca. 2.000 € laut Recherche auf den entsprechenden lnternetportalen. Lediglich die Fa. Wassmer wird ein Ankaufangebot nach genauerer Besichtigung des Fahrzeuges abgeben. Beschlussvorschlag: Beschaffung des Ford Transit Custom von der Firma Wassmer zum Preis von 29.31 8,63 €; der Renault Kangoo wird dort in Zahlung gegeben, wenn ein akzeptabler Preis angeboten wird. Behandlung des TOP 8: Ortsbaumeister Holger Schulz erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dieter Spitznagel erkundigt sich, ob eventuell ein höherer Erlös für das Altfahrzeug erzielt werden kann, wenn dieses selbst verkauft werde. Ortsbaumeister Schulz weist darauf hin, dass die Firma Wassmer mittlerweile ein gutes Angebot unterbreitet hat. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Fahrzeug Ford Transit Custom zum Preis von 29.318,63 € bei der Firma Wassmer, Klettgau zu kaufen. Festsetzung der Wahltermine, Beschluss zur SteNenausschreibung und zu den Be werbungsfristen, Bildung des GemeindewahlausschUsses, öffentliche Bewerbervor stellung 9.1 Festsetzung der Wahltermine Die derzeitige Amtszeit des Klettgauer Bürgermeisters Volker Jungmann endet am 31 .01 .201 7. Nach § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) ist die Wahl an einem Sonntag frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle (31 .01 .201 7) durchzuführen. Frühester Wahltermin ist somit der 06.11 .2016. Da an gesetzlichen Feiertagen (25.12.2016) nicht gewählt werden darf, ist der 18.12.2016 der späteste Wahltermin. Am 20. 1 1 .201 6 (Totensonntag) darf keine Wahl durchgeführt werden. Es wird vorgeschla gen auch am 1 3. 1 1 .201 6 (Volkstrauertag) nicht wählen zu lassen. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet gem. § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl ein 2. Wahlgang (Neuwahl) statt. BeschlussvorsChIa . Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, 06.11.2016 bestimmt. . Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl soll am Sonntag, 27.11.2016 stattfinden. 9.2 teiienausschreibung Anmerkungj Die aufgeführten Fristen/Termine sind auf der Basis des BeschlussvorsChlags zu 2. 1 be rechnet worden. Bei Festlegung anderer Wahltage sind die Fristen neu zu berechnen. Gemäß § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt üblicherweise in der jeweils freitags erscheinenden der Zeitung „Staatsanzeiger“ für Baden-Würt temberg. Spätest möglicher Veröffentlichungstermin wäre der 02.09.2016. Es wird jedoch empfohlen, die Veröffentlichung bereits am 26.08.2016 vorzunehmen. Der Gemeinderat hat außerdem zu entscheiden, ob die Veröffentlichung darüber hinaus erscheinen soll, z.B. in der Ausgabe Waldshut von Südkurier und Alb-Bote und/oder im Gemeindeblatt. Beschlussvorschlaq: . Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters am Freitag, 26O8.2O16 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. . Entscheidung über weitere Veröffentlichung in der Ausgabe Waldshut von Südku rier/AIb-Bote (am selben Tag) und/oder im Gemeindeblatt (wegen Auswirkung auf ver schiedene Fristen in der nächsten darauffolgenden Ausgabe). 9.3 Beschluss zu den Bewerbungsfristen Anmerkung: Die aufgeführten Fristen/Termine sind auf der Basis des Beschlussvorschlags zu 2. 1 be rechnet worden. Bei Festlegung anderer Wahltage sind die Fristen neu zu berechnen. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt gem. § 10 Kommunalwahigesetz am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frü hestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden (Montag, 10.10.2016). Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur eventuell erforderlichen Neuwahl beginnt am 1. Werktag nach der 1. Wahl(0f.11.2016). Ihr Ende darfvom Gemeinderat frühestens auf den 3. Tag nach dem Tag der 1 Wahl festgesetzt werden. . Zu spät sollte das Ende jeweils nicht festgelegt werden, um genügend Zeit für die Zulas sungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses und die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zu haben. Nach § 20 Abs. 1 Kommunalwahlordnung können Bewerbungen bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Bewerbungen, die am ersten Tag der Einrei chungsfrist oder, wenn dieser ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist, bis zum nächsten Werktag jeweils vor 7.30 Uhr eingegangen sind, gelten als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen. Beschlussvorschlag: . Das Ende der Einreichungsfrist für den Wahltag 06.11 .2016 wird auf Dienstag, 1 1 .10.2016 festgesetzt. . Das Ende der Einreichungsfrist für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Mitt woch, 09.11 .2016 festgesetzt. 9.4 Bildung des Gemeindewahlausschusses Gemäß § 1 1 Kommunaiwahlgesetz obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlaus schuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlbe rechtigten (= Bürgern). Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 1 16 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu ropäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mmdestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Für die Wahl gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung. Überjeden Vorschlag ist durch Wahl Beschluss zu fassen. Dabei kann offen gewählt werden, wenn kein stimmberechtig tes Mitglied des Gemeinderats widerspricht. Beschlussvorschlag: . Wahl von 2 Beisitzern und 2 Stellvertretern aus den Wahlberechtigten. 9.5 Bewerbervorstellung Gemäß § 47 Abs. 2 GemO kann die Gemeinde den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versamm lung vorzustellen. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob eine öffentliche Bewerbervor stellung durchgeführt wird. Teilweise wird bereits bei der Stellenausschreibung auf die öffentliche Bewerbervorstellung hingewiesen. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob bereits jetzt Termine für eine Be werbervorstellung festgelegt werden und diese Termine in der Stellenausschreibung veröf fentlicht werden. Beschlussvorschlag: Durchführung je einer öffentlichen Bewerbervorstellung in der Gemeindehalle Erzingen am Mittwoch, 26.10.2016 in der Gemeindehalle Grießen am Donnerstag, 27.10.2016 - - Es sollen folgende Regeln gelten jeder Bewerber erhält 15 Minuten um sich vorzustellen Reihenfolge gemäß öffentlicher Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen während Vorstellung des einen Bewerbers verlässt der andere Bewerber den Saal anschließend stellen sich Bewerber gemeinsam den Fragen der anwesenden Bürger Formulierung der Frage max. 1 Minute, Beantwortung der Frage max. 3 Minuten Fragesteller kann entscheiden, ob Frage nur an einen oder an mehrere Bewerber - - - - - - Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wird zur Entscheidung über weitere De tails bevollmächtigt (u.a. Beginn und Ende der Veranstaltung). 9.6 weiterer Ausschreibungstext Als Muster erhalten Sie anbei den Ausschreibungstext für die vorgeschlagenen Termine. Beschlussvorschlaq Soweit sich aus der Beschlussfassung zu 2. 1 bis 2.5 nichts anderes ergibt, wird der Text der Stellenausschreibung genehmigt. Behandlung des TOP 9: Bürgermeister Jungmann verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und infor miert darüber, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht für eine weitere Amtszeit kandi diert. Beschlussfassung des Gemeinderats: Der Gemeinderat beschließt jeweils mit 20 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthal tung: . Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, 06.11.2016 bestimmt. . Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl soll am Sonntag, 27.11.2016 stattfinden. . Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters am Freitag, 26.08.2016 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. . Weitere Veröffentlichung in der Ausgabe Waldshut von Südkurier/Alb-Bote (am selben Tag) und im Gemeindeblatt (wegen Auswirkung auf verschiedene Fristen in der nächs ten darauffolgenden Ausgabe). . Das Ende der Einreichungsfrist für den Wahltag 06. 1 1 .201 6 wird auf Dienstag, 1 1 1 0.201 6 festgesetzt. . . Das Ende der Einreichungsfrist für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Mitt woch, 09. 1 1 .201 6 festgesetzt. Der Gemeinderat wählt mit 20 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in den Gemeindewahlausschuss: Gemeinderat Dieter Spitznagel als Beisitzer Gemeinderat Patrick Siebler als Beisitzer Gemeinderat Bernd Sautter als Stellvertreter Gemeinderat Gerhard Gaiser als Stellvertreter — — — — Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen zu Ziffer 9.5 und 9.6 jeweils mit 20 JaStimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu. Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Die Stelle der/des hauptamtlichen Bü rgermeisteri nIBü rgermeisters der Gemeinde Klettgau (ca. 7.450 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den ge setzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 06. November 2016, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 27. November 2016, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgeset zes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland woh nen; die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25. dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli che demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenaus schreibung und spätestens am Dienstag, 11. Oktober 2016, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Klettgau, Degernauer Straße 22, 79771 Klett gau in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeis terwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzu reichen: . eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheini gung auf amtlichem Vordruck; . eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt; . Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Be werbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besit zen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürge rinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adres se in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 07. November 2016 und endet am Mitt woch, 09. November 2016, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Offentliche Bewerbervorstellungen finden statt am 26.10.2016 und am 27.10.2016. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr. r 25.07.2016 zu TOP 10 - Bauanträge Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut L Bei der Gemeindeverwaltung Klettgau liegen die folgenden Bauanträge vor: Bauanträge, die im Zusammenhang bebauter Ortsteile oder in Gebieten ohne qualifi zierten Bebauungsplan liegen und beurteilt werden: 01 Rechberq: 1 Umbau bestehendes Wohn- u. Ökonomiegebäude Wutöschinger Straße 8, Flst.Nr. 122 01 Weisweil: 2. Aufstockung Wohnhausanbau Hornstraße 5, Flst.Nr. 56/1 01 Riedern aS.: 3. Umbauarbeiten am bestehenden Wohnhaus im Bereich Treppenräume und Innenhof (Erschließung) Jestetter Straße 40, FIst.Nr. 8 01 Bühl: 4. Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage -Bauvoranfrage Zu den Höfen, Flst.Nr. 144 Bauvorhaben, die innerhalb eines Bebauungsplanes liegen, mit diesem nicht übereinstimmen und eine Befreiung durch GR-Beschluss notwendig ist: 01 Grießen: Bebauungsplan „Kies“ 5. Nutzungsänderung „Lagerhalle“ zu „Abbund- u. Lagerhalle“, Verschiebung genehmig tes Gebäude um 2 m nach Westen, Ausgleichsmaßnahmen auf Flst.Nr. 3099 f. Flä chenversiegelung auf Flst.Nr. 3099/1 u. 3099/3 Im Kies 16, Flst.Nr. 3099/3, 3099 Bebauungsplan „Schlegel“ 6. Neubau Garage Johann-Bucher-Straße 14, Flst.Nr. 2290 Die Bauanträge liegen ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal zur Einsichtnahme aus. Behandlung des TOP 6: Die Gemeinderäte hatten im Vorfeld der Sitzung ausreichend Gelegenheit, die Baugesuche einzusehen und zu beurteilen. Gemeinderat Hans Hyrenbach ist bei der Behandlung des Baugesuchs Nr. 6, Gemeinderat Lothar Grießer bei der Behandlung des Baugesuchs Nr. 4 und Gemeinderat Bernd Sautter bei der Behandlung des Baugesuchs Nr. 2 befangen. Die befangenen Gemeinderäte neh men an Beratung und Beschlussfassung zu diesen Baugesuchen nicht teil und halten sich währenddessen im Zuschauerraum auf Beschlussfassung des Gemeinderates: Der Gemeinderat stimmt den Baugesuchen Nr. 1 bis 4 uneingeschrankt und einstimmig zu. Gemeinderat Daniel Spitznagel verlässt die Sitzung um 20:10 Uhr. Auch den Baugesuchen Nr. 5 und 6 wird uneingeschränkt und einstimmig zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen von den Vorschriften der Bebauungspläne hinsichtlich der ver siegelten Fläche und hinsichtlich des Garagenstandorts werden befürwortet. Gemeinderat Bernd Sautter regt an, den Bebauungsplan in Grießen aufzuheben. Der Gemeinderat befasst sich mit zwei weiteren, nicht in der Sitzungsvorlage aufgeführten Baugesuchen. Nicht zugestimmt wird dem beantragten Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf FIst. Nr. 4660 in Grießen, Maueräcker 25. Während einer Befreiung von den Vorschriften des Bebau ungsplans im Hinblick auf die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe zugestimmt würde, wird die Überschreitung der Baugrenze einstimmig abgelehnt. Dem Dachgeschossumbau im Gebäude Seilerbahn 10, Erzingen, FIst. Nr. 3981 wird unein geschränkt und einstimmig die Zustimmung erteilt. r 25.07.2016 zu TOP 11 - Bekanntgaben Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut 11.1 Niederschriften der Sitzung vom 04. Juli 2016 Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2016 steht auf der Gemeindehomepage zum Abruf bereit. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.07.2016 liegt während der Beratung zur Einsichtnahme aus. Falls Einwendungen gegen die Niederschriften bestehen, können diese zu diesem Tagesordnungspunkt vorgebracht werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die von zwei Gemeinderäten zu unterzeichnenden Niederschriften in allen Teilen als genehmigt gelten. 11.2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung In der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.07.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: . Zustimmung zu verschiedenen Personalmaßnahmen im Kindergarten Rechberg und in der Kindertagesstätte Tausendfüßler . Zustimmung zur Gewährung von Leistungsprämien für verschiedene Gemeindebediens tete . Zustimmung zum Erwerb mehrerer Grundstücke 11.3 Weitere Bekanntgaben Sollten Bekanntgaben im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung erforderlich sein, wird Bürgermeister Volker Jungmann diese mündlich erläutern. Behandlung des TOP 11: zu 11.1: Einwendungen gegen die Niederschriften vom 04.07.2016 werden nicht vorgebracht. zu 11.2: Bürgermeister Jungmann gibt die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.07.2016 bekannt. Weitere Bekanntgaben im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung sind nicht erforderlich. Bürgermeister Volker Jungmann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung, das Gremium tagt im Anschluss nichtöffentlich. Klettgau, 26.07.2016 Der Bi VoI rmeister: Die Gemeinderäte: Der Pi ok[ührer: Thom
© Copyright 2025 ExpyDoc