10/2015 ANDREAS LÄMMELS BERLINER RUNDSCHAU Liebe Leserin, lieber Leser, da sitze ich nun zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit im Fernbus und rolle in Richtung Heimat. Der neunte Bahnstreik verhindert, dass die Bahn ihre Fahrgäste pünktlich an ihr Reiseziel bringt. Gut dass es die Busse gibt, meinen jetzt viele gestrandete Reisende. Aber solange fahren diese noch nicht. Erst seit 2013, nach einer durch den Deutschen Bundestag herbeigeführten Gesetzesänderung, dürfen Fernbusse der Bahn Konkurrenz machen. Lange Jahre konnte die Bahn diese Veränderung verhindern. Und ernst genommen hat sie die Busse zunächst auch nicht. Aber wie es immer so ist, Wettbewerb belebt das Geschäft. Plötzlich muss sich die Bahn um ihre Kunden kümmern, muss sich um freundliches Personal, saubere Züge und preisgünstige Angebote Gedanken machen. Der Gewinner ist der Kunde, der Fahrgast, dem sich ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Monopole aufzubrechen lohnt sich immer, auch wenn der Widerstand gegen Veränderungen enorm ist . In der Luftfahrt hat es begonnen, jetzt bei der Bahn fortgesetzt und auch im Bereich der Taxis sind neue Geschäftsmodelle nicht zu verhindern. Das ist auch die Basis der Sozialen Marktwirtschaft, mit neuen Produkten und neuen Geschäftsmodellen Kunden gewinnen. Somit macht der Streik auch den Gewerkschaften deutlich, es gibt mittlerweile Alternativen zur Bahn. Daher sollten sich die Lokführer schon überlegen wie oft sie noch die Fahrgäste verärgert am Bahnsteig stehen lassen. Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Ihr Seite 1 LÄMMELS BERLINER RUNDSCHAU 10/2015 Die Woche im Parlament Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-Celac-Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel. In ihrer Regierungserklärung wird die Bundeskanzlerin die Schwerpunkte der Bundesregierung für die Beratung auf den bevorstehenden drei Gipfeln erläutern und dabei auch auf aktuelle Entwicklungen eingehen. Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung. Unser Antrag hebt die Stärkung der beruflichen Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe hervor. Nicht nur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, sondern auch die persönlichen Lebens- und Berufsperspektiven junger Erwachsener profitieren von Deutschlands hervorragendem Berufsbildungssystem. Berufsbildungsbericht 2015. Die Bundesregierung unterrichtet das Parlament über den kürzlich vom Kabinett beschlossenen Berufsbildungsbericht 2015. Das duale System der beruflichen Bildung ist demnach weiterhin die wesentliche Säule für die Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Wirtschaft und für mehr als 500.000 junge Menschen der Einstieg in eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit. Wir beschließen das Gesetz, mit dem wir die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dauerhaft sichern wollen. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Das Gesetz regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und ihre Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies stocken wir mit dem Gesetz die für 2017 vorgesehene Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro auf. Seite 2 Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2015. Wir beschließen den Nachtragshaushalt für 2015. Wir ordnen die im Bundeshaushalt 2015 ausgebrachte noch globale Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro den jeweiligen Politikbereichen zu und schaffen damit die Voraussetzung für konkrete Investitionsplanungen der Ressorts. Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen mit dem Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Neue Schulden müssen dafür nicht gemacht werden, der Etat bleibt ausgeglichen. Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG). In erster Lesung beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden soll. Bericht der Bundesregierung 2015 über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014. Für den Bericht wurde erstmals seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz im Jahr 2008 die Betreuungssituation in ganz Deutschland bewertet. Die Auswertung zeigt, dass das Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2008 einen massiven Ausbau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige ausgelöst hat. Zweites Gesetz zur Änderung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes. Mit dem Gesetz nehmen wir zusätzlich energieintensive Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung des EEG auf. Darüber hinaus ermöglichen wir eine anteilige Direktvermarktung von erneuerbarem Strom auch bei solchen Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden. LÄMMELS BERLINER RUNDSCHAU 10/2015 Tarifeinheitsgesetz … Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Gesetz zur Tarifeinheit. Der Deutsche Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit der Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Dieses soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Ziel des Tarifeinheitsgesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern. Denn seit dem Jahr 2010 können aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts für dieselbe Beschäftigtengruppe unterschiedliche Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gleichzeitig zur Anwendung gelangen (Tarifkollision). Die Frage einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit wurde lange diskutiert. Aus Teilen der Wirtschaft und der Gewerkschaften wird sie für notwendig erachtet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lenken wir den Tarifpluralismus in geordnete Bahnen. Dabei sind verschiedene Stufen vorgesehen: Von der vereinbarten Tarifpluralität über Tarifgemeinschaften bis hin zur Einführung des Mehrheitsprinzips für den Fall, dass sich in einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden. Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden berücksichtigt. Unverändert bleibt, dass über die Verhältnismäßigkeit eines Streiks im Zweifel die Gerichte zu befinden haben, nicht der Gesetzgeber. Die Verfassungsministerien haben den Gesetzentwurf intensiv geprüft und die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Einige in unserer Bundestagsfraktion teilen diese Auffassung allerdings nicht. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin. Seit November 2013 hat sich in Mittelund Osteuropa Entscheidendes verändert: Russland hat die Krim annektiert; im Osten der Ukraine führen prorussische Separatisten einen Stellvertreterkrieg. Vor ihrem Abflug zum Gipfel in Riga betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel deshalb: „Die Idee der östlichen Partnerschaft ist wichtiger denn je.“ In ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag am Donnerstag machte Merkel deutlich, dass die Europäische Union Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, die Ukraine und Weißrussland auf ihrem Weg zu mehr Demokratie unterstützen werde. Ziel bleibe es, die Assoziierungsabkommen mit diesen Nachbarn vollständig umzusetzen. Dafür bedürfe es einer Reihe weiterer Reformen, insbesondere beim Kampf gegen die Korruption, bei der Stärkung des Justizwesens und bei der Wirtschaftsstruktur. © CDU Deutschlands / Dominik Butzmann Mit Blick auf eine mögliche Aufnahme dieser Staaten in die EU warnte sie allerdings vor überzogenen Hoffnungen: „Wir dürfen keine falschen Erwartungen wecken, die wir dann später nicht erfüllen können.“ Das müsse den östlichen Partnern „in aller Offenheit“ deutlich gemacht werden. Die Bundeskanzlerin betonte, dass sich die östliche Partnerschaft der EU gegen niemanden richte, „insbesondere nicht gegen Russland“. Zwischen einer Annäherung dieser Länder an die EU und dem russischen Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit gebe es keinen Widerspruch. Die Europäische Union sei bereit, über Sorgen, etwa beim Thema Handel, mit dem Kreml zu reden. Wenn sich die Nachbarländer jedoch der EU annähern wollten, dann sei das deren souveräne Entscheidung. „Niemand hat das Recht, ihnen diesen selbst gewählten Weg zu verstellen“, mahnte Merkel. Ein Denken in Einflusssphären sei im 21. Jahrhundert nicht mehr hinnehmbar. Die Entwicklung in der Ukraine ist auch der Grund, warum Russland zum Gipfel der sieben führenden Industrienationen am 6. und 7. Juni auf Schloss Elmau nicht eingeladen wurde. Merkel verteidigte den Ausschluss mit den Worten: „Die G7 ist eine Gemeinschaft der Werte. Dazu gehört, dass wir das Völkerrecht und die territoriale Integrität der Staaten achten.“ Die Annexion der Krim von Seiten Russlands sei damit nicht in Einklang zu bringen. Wenn Moskau seine Haltung nicht ändert, ist eine Wiederaufnahme Russlands in den Kreis der führenden Industrienationen für Merkel „nicht vorstellbar“. Als Themen des G7-Gipfels nannte Merkel neben der Ukraine-Krise die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, die Lage im Nahen und Mittleren Osten sowie die Ausgestaltung der Entwicklungspolitik. Der G7- Gipfel sei „mehr als akute Krisendiplomatie“, sagte die CDU-Vorsitzende. Unter anderem bezeichnete sie die Stärkung der Frauen als eine der größten Aufgaben aller Staaten, nicht nur der Entwicklungsländer. „Wenn weltweit mehr Frauen aktiv am Wirtschaftsleben teilhaben, nutzt das allen“, sagte sie. Seite 3 LÄMMELS BERLINER RUNDSCHAU 10/2015 Besuch im Helmholtz-Institut Freiberg … EU-Projekttag … OB-Wahlkampf Der Vorstand des Landestourismusverbandes Sachsen tagte in der vergangenen Woche im Kloster Nimbschen in Grimma. Als Gast konnten wir dabei u. a. Heike Brehmer, Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages, begrüßen. © Veronika Bellmann MdB Gemeinsam mit meiner Kollegin Veronika Bellmann MdB besuchte ich in der vergangenen Woche das Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie (HIF). Institutsdirektor Prof. Dr. Jens Gutzmer berichtete uns von der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre und gab uns einen Ausblick auf die zukünftigen Projekte. © LTV SACHSEN/ Wolfgang Schmidt Termine In Dresden läuft der Wahlkampf für das Amt des Oberbürgermeisters weiter. Die Dialog-Tour unseres Kandidaten Markus Ulbig war für mich eine gute Gelegenheit, um außerhalb meiner Bürgersprechstunden und verschiedener Veranstaltungen mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Gern habe ich Markus Ulbig deshalb auch am Nürnberger Platz sowie am Postplatz unterstützt. Den EU-Projekttag 2015 habe ich zum Anlass genommen, um mit Schülerinnen und Schülern der Semper-Fachoberschule über Europa zu sprechen. Sehr interessiert waren die Jugendlichen an Hintergründen zu den Griechenland-Hilfen und zum Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Es war klar erkennbar, dass die Jugendlichen Europa als Chance sehen und sich deshalb auch Sorgen um Europas Zukunft machen. 01.06.2015, 15 bis 18 Uhr Kinderfest mit StM Markus Ulbig MdL Mitveranstalter: Aline Fiedler MdL und OV Dresdner Süden Ort: Münchner Platz 02.06.2015, 15 Uhr Bürgersprechstunde Ort: Wahlkreisbüro An der Kreuzkirche 6 02.06.2016, 17.30 Uhr Podiumsdiskussion „TTIP—Pro und Contra“ Ort: DGB, Gewerkschaftshaus Dresden 03.06.2015, 9.30 Uhr Sächsischer Qualitätstag Tourismus Ort: Olbernhau 03.06.2015, 19 Uhr MIT-Stammtisch „Hintergrund Bundespolitik“ Ort: WENZEL Prager Bierstuben 04.06.2015, ganztägig VI. Zukunftsforum der KAS „Die Eurasische Union—Stand und Perspektiven“ Ort: Schloss Wackerbarth Impressum: Andreas Lämmel - Mitglied des Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin , Tel. 030 22770200 / Wahlkreisbüro, An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden, Tel. 0351 8025943 Bestellung per E-Mail: [email protected] / www.andreas-laemmel.de / www. facebook.com/laemmelmdb Seite 4 LÄMMELS BERLINER RUNDSCHAU 10/2015
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