Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries MdB Frau Dr. Julia Verlinden Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Parlamentarische Staatssekretärin Koordinatorin der Bundesregierung für die Luft-und Raumfahrt HAUSANSCHRIFT Scharnhorststraße34-37, 10115 Berlin POSTANSCHRIFT 11019 Berlin TEL t4930186156950 FAX +49 30 18615 5242 E-MAIL [email protected] DATUM Berlin,Februar 2016 Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Februar 2016 Frage Nr. 135 Sehr geehrte Frau Kollegin, ?'22. L)Qr LQ(4.A.1 namens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Frage: Auf der Basis welcher gutachterlichen Prüfung kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass vorhandene Energieverbrauchsbenchmarks im Zuge der Besonderen Ausgleichsreglung §64 EEG 2014 nicht verwendbar sind (vgl. www.bmwi.de/BMWilRedaktion/PDF/P-R/referentenentwu rfdurchschnittsstrompreisverordnung,property=pdf,bereich=bmwi2ol 2,sprache de,rwb=true.pdf), und wann wird die Bundesregierung diese gutachterliche Prüfung veröffentlichen? Antwort: Mit der in der Begründung des Entwurfs für eine Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen für die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-EnergienGesetzes genannten „gutachterlichen Prüfung" wird Bezug genommen auf ein im Auftrag der Bundesregierung erstelltes Kurzgutachten mit dem Titel „Stromeffizienzbenchmarks und sonstige Energieeffizienzanforderungen". In dem Gutachten wurden existierende Benchmarks auf ihre Anwendbarkeit im Kontext der Besonderen Ausgleichsregelung überprüft. Das Gutachten wird im Laufe der nächsten Wochen auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
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