Eheschließung

Stand: April 2015
Merkblatt für das Visumverfahren
für eine beabsichtigte Eheschließung mit anschließender
Wohnsitznahme in Deutschland
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Bitte drucken Sie dieses Dokument aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen
Sie vorlegen. Es sind jeweils Originale zusammen mit 2 Kopien einzureichen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen
Übersetzung + 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn. Das entsprechende Formular finden Sie auf der
Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im Terminvergabesystem der Botschaft erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail.
Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de .
Bitte beachten Sie:
Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrags.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Botschaft
übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandten Unterlagen. Alle hier aufgeführten Dokumente
sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.
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Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
1
Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare sowie die
Erklärung gemäß § 55 AufentG
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Name und Unterschrift
Name gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
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2 Antragsformulare
Das Antragsformular dazu auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de).
Bitte vollständig in deutscher Sprache ausfüllen.
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Erklärung gem. § 55 AufenthaltG
Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
2
Drei identische aktuelle Passbilder
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3 Passbilder
3
Pässe
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Ein gültiger
Reisepass
4
Weitere Dokumente / Unterlagen zur Eheschließung und Reisezweck
Davon sind je ein Bild auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose
beizufügen.
Fototafel zu Biometrie finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
www.hanoi.diplo.de)
Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf dem Foto frontal
aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt und das Foto darf nicht retuschiert
sein.
und
unterschriebener
Original und zwei Kopien der Lichtbildseite.
Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen, der Pass muss
nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein und mindestens noch
über zwei freie Seiten verfügen.
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Anmeldung der Eheschließung
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Ledigkeitsbescheinigung
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Ggfls. Scheidungsurteil von Vorehen
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Reisekrankenversicherung
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Wohnortsnachweis des Verlobten in
Deutschland
Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten.
Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen bitte auch Kopie des Auftenthaltstitels beifügen.
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse Grundsätzlich durch ein aktuelles Zeugnis der Stufe A 1 GER (Zertifikat „Start
Deutsch 1“) des Goethe Instituts (Original mit zwei Kopien). Nähere Informationen
dazu im Merkblatt „Spracherfordernisse beim Familiennachzug“ und auf der
Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de)
Nur für Partner in Deutschland, die
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Verpflichtungserklärung mit erfolgter
keine deutsche oder EU-/EWR
Bonitätsprüfung bzw. Mietvertrag und Einkommensnachweis der letzten drei Monate)
Staatsangehörigkeit besitzen:
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Formlose schriftliche Erklärung des in
Deutschland lebenden Ehegatten
Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die erfolgreiche
Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des voraussichtlichen Termins der
Eheschließung.
Ledigkeitsbescheinigung des zuständigen Volkskomitees, nicht älter als drei Monate
Sollte bereits ein Urkundenüberprüfungsverfahren im Rahmen der Befreiung
von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses anhängig sein, so wird
um Erwähnung dieser Tatsache in den Unterlagen gebeten. Die Vorlage einer
Ledigkeitsbescheinigung entfällt dann.
Die Erklärung muss enthalten, dass die Eheschließung in Deutschland beabsichtigt
ist, und das Paar vorab eine eheähnliche Lebensgemeinschaft in Deutschland führt.
Sie muss auch eine Aussage zur Übernahme aller bis zur Eheschließung
entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66-68 AufenthG umfassen.
Nachweis über einen gültigen Reiserkrankenversicherungsschutz bis zumr
Eheschließungstermin
z.B. durch eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
Sämtliche Bescheinigungen müssen bei Abgabe des Visumantrags noch gültig sein.
Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden nach Abschluss des
Verfahrens zurückgegeben. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige
Unterlagen), eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein.
Die Bearbeitungszeit kann von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit
werden Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus
Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf
Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen.
Gebühren:
Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs). Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs). Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie
Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet.
Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an!
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