Merkblatt Besuchsvisum

Stand: April 2015
Besuchsvisum
Hinweis: In den Monaten April bis Oktober kommt es teilweise zu
mehrwöchiger Wartezeit bei der Abgabe der Visumanträge! Buchen
Sie sich daher rechtzeitig einen Termin zur Abgabe des Antrages auf
der Webseite der Botschaft unter www.hanoi.diplo.de.
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Bitte drucken Sie dieses Dokument aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen
Sie vorlegen. Es sind jeweils Originale zusammen mit 1 Kopie einzureichen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen
Übersetzung + 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter
Angabe von Ort und Datum.
Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn. Ab dem 01.05.2015 werden nur noch Online Anträge auf
Erteilung eines Schengen-Visums (VIDEX-Format) angenommen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite
der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail. Bringen Sie die Bestätigung
sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft. Vorsprachen außerhalb eines bestätigten Termins,
Buchungen in der falschen Kategorie sowie Vorlage von unvollständigen Anträgen werden -nicht- akzeptiert.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der
erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de .
Bitte beachten Sie:
Gemäß Visakodex ist die deutsche Botschaft nur für Visumanträge zuständig, sofern Deutschland das Hauptreiseziel ist.
Eine Antragstellung ist ab 3 Monaten vor der geplanten Reise möglich.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und
können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen!
Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Botschaft
übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandten Unterlagen. Alle hier aufgeführten Dokumente
sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.
Der Besitz eines Visums allein berechtigt nicht automatisch zur Einreise. Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass
Sie die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
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Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie die
Erklärung gemäß § 55 AufentG
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Name und Unterschrift
Name gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
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Erklärung gem. § 55 AufenthaltG
Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
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Zwei aktuelle Passbilder
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2 Passbilder
Davon ist ein Bild auf dem Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen
Das Gesicht muss frontal aufgenommen sein. Die Augen dürfen nicht bedeckt und
das Foto darf nicht retuschiert sein.
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Pässe
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Ein gültiger
Reisepass
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weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und Kopie der Seiten, die Visa der Schengener Staaten,
Großbritannien, USA, Kanada, Australien oder Neuseeland enthalten)
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Weitere Dokumente / Unterlagen zum Reisezweck
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Verwandtschaftsnachweise
z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, die ein Verwandtschaftsverhältnis belegen können,
oder
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Schriftliche Erklärung der einladenden
Person, wenn keine Verwandtschaft
besteht
mit Informationen zu: Hintergrund der Einladung, Reisezweck und Aufenthaltsdauer
und
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Eine Passkopie des
Familienangehörigen oder Bekannten,
der besucht werden soll
bei nicht deutschen Einladern, bitte zusätzlich Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
für Deutschland
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Dokumente zu Unterkunft, Beförderungsnachweise
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Unterbringung bei Familienangehörigen
oder Freunden
und
unterschriebener
Original und Kopie der Seiten, die Einträge enthalten;
dieser muss nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Das
Ausstellungsdatum darf nicht älter als 10 Jahre zurückliegen. Der Pass muss
mindestens 2 leere Seiten aufweisen und
Nachweis der privaten Unterbringung (Einladung) durch den Gastgeber:
-
Original-Einladung bzw. Garantieschreiben,
Kopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises des
Kostenübernehmers/Gastgebers,
Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn der Kostenübernehmer/Gastgeber
Ausländer ist.
□
Alternativ: Nachweis einer Hotelreservierung, Miete eines Ferienhauses, Reservierung in einem Studentenwohnheim o.ä.
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Nachweis über Reservierung eines
Rückflug- oder Rundreisetickets
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Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reisenden
□
Verpflichtungserklärung
Nachweis der Kostenübernahme auf nationalem Formular, sog.
Verpflichtungserklärung (Nähere Informationen erhalten Sie über die
Ausländerbehörde, die für den Wohnort Verpflichtungsgebers zuständig ist – bei
dauerhaft im Ausland wohnenden Verpflichtungsgebern, kann die Erklärung an der
für den Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung abgegeben werden)
□
Original Kontoauszüge (Privat- oder
Firmenkonto)
Kontobewegungen der letzten drei Monate oder
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Andere Mittel soweit vorhanden: Überweisungen, Kreditkarten, regelmäßiges Einkommen aus Eigentum (z.B. Mieteinnahmen)
7
Reisekrankenversicherung
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Reisekrankenversicherung
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Verwurzelung in Vietnam
Der Antragsteller muss bei Einreise in den Schengenraum einen Rückreisenachweis
vorlegen
Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum
mit einer Mindestdecksumme von 30.000,00 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten
(bei Erteilung eines Visums mit längerfristiger Gültigkeitsdauer, das zu mehreren
Einreisen berechtigt, ist es ausreichend, wenn ausreichender
Krankenversicherungsschutz für die Dauer des ersten Aufenthalts nachgewiesen
wird).
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Haushaltsanmeldung, sog. Familienbuch (Ho khau Gia dinh)
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Familiäre Verwurzelung
Nachweis durch z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde etc.
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Arbeitsbescheinigung mit Freistellung
Original, nicht älter als einen Monat
für den gewünschten Zeitraum
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Registrierung und wirtschaftliche
Tätigkeit
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Nachweis über Immobilienbesitz
Bei Arbeitnehmern mit folgenden Angaben: vollständige Anschrift, Name und
Rufnummer mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers sowie Gehaltsangabe oder
Nachweis über die Registrierung und wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens;
bzw. bei Selbständigen: z.B. Steuerbescheide, Bankbestätigungen,
Buchführungsunterlagen o.ä. oder
Bei Schülern und Studenten
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Schulbescheinigung (Original) oder Studienbescheinigung (Original) mit Freistellung für den gewünschten Zeitraum
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Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von Ihren Eltern begleitet werden (jeweils im
Original und Kopie)
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Geburtsurkunde des Kindes
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Eine Kopie der ersten Seite des Nationalpasses / Reisepasses derjenigen, die die Einverständniserklärung abgegeben haben
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Einverständniserklärung
Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) mit Beglaubigung
der Unterschrift im Original und einer Kopie, abgeben vor dem zuständigen
Volkskomitee, nicht älter als 6 Monate
Sonderfälle
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Sterbeurkunde des anderen Sorgeberechtigten oder
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Beschluss des zuständigen Gerichts über die Übertragung des Sorgerechts auf einen Sorgeberechtigten
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Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt, insbesondere Hinweise zu gefälschten und unvollständigen
Unterlagen, ausführlich gelesen und den Inhalt verstanden habe. Ich wurde darüber belehrt, dass eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer des Visums durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland grundsätzlich nicht möglich ist. Mir ist
bekannt, dass ich mit diesem Visum die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland grundsätzlich nicht beantragen darf.
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Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Botschaft den beantragten Visumszeitraum ohne vorherige Rücksprache mit mir
kürzen kann.
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Ich verpflichte mich nach Erteilung des Visums alle Angaben im Visum auf Übereinstimmung mit den persönlichen Daten zu
überprüfen.
Gebühren:
Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie
Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet.
Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an!
Antragsteller bzw. Bevollmächtigter
Ort, Datum, Unterschrift
(bei unter 18 Jährigen Unterschrift der Sorgeberechtigten)
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Anmerkungen:
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